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Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +02001= Beispieldaten: Landesrecht weiterer Länder
2Matthias Andreas Benkard
Matthias Andreas Benkard7d46f072026-08-24 21:43:05 +02003// SPDX-FileCopyrightText: 2026 Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>
Matthias Andreas Benkarda5d55442026-08-23 08:31:49 +02004// SPDX-License-Identifier: AGPL-3.0-or-later
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +02005
6Ergänzend zum bayerischen Belegfall (`BayJG/`) sind hier Änderungsgesetze und
7Änderungsverordnungen aus dem Landesrecht weiterer Länder gesammelt. Sie dienen als
8Kandidaten für künftige Ertüchtigungswellen und decken Konventionen ab, die im Bundes- und
9im bayerischen Recht so nicht vorkommen.
10
11WICHTIG: Anders als Bayern (Art./§-Inversion) gliedern alle übrigen Länder ihre Stammgesetze
12in *§* (wie der Bund) mit `Artikel N` als Änderungsgesetz-Container. Die neuen Testdimensionen
13liegen daher im *PDF-Layout* und in *Befehlsidiom-Varianten*, nicht in der Gliederung.
14
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +020015Zu jedem Beispiel gehört ein *Änderungsgesetz*; wo auch die *konsolidierte Stammfassung* vorliegt
16(nötig für einen Akzeptanztest wie bei BayJG), ist der Fall bis zur Anwendung belegt. Die
17Stammfassung kommt je Land aus dem Portal des Landes oder als handgepflegter Klartext analog zu
18`BayJG/BayJG-alt.txt`; welcher Weg trägt, steht unter „Beschaffung der Stammfassungen“.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020019
20== Übersicht
21
22[cols="1,3,3",options="header"]
23|===
24|Land |Datei / Fundstelle |Besonderheit für das Werkzeug
25
26|Berlin
27|`Berlin/GVBl-2026-17_ASOG-LAF-AendG.pdf` — GVBl. für Berlin Nr. 17 vom 11.06.2026, S. 234
28(Gesetz zur Änderung des ASOG und des LAF-Errichtungsgesetzes vom 03.06.2026)
Matthias Andreas Benkard3d40c582026-08-24 19:57:07 +020029|*Zweispaltiges Layout* (Herausgabe über Wolters Kluwer). Innerhalb einer Spalte ist die
30Reihenfolge des Inhaltsstroms bereits die Lesereihenfolge; die ganzseitenbreiten Rahmen dagegen
31stehen an falscher Stelle im Strom — der Titelblock wird *zuletzt* gezeichnet, obgleich er über
32beiden Spalten steht, und landete damit mitten im Fließtext. Seit Welle 21 folgt die Reihenfolge
33dem Satzbild (Rinne zwischen den Spalten, breite Zeilen als Bandgrenzen), und der Titelblock steht,
34wo er hingehört. Tiefe Verschachtelung
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +020035a)/aa)/bb)/cc); Artikel 1 ändert eine *Anlage*, deren Einheiten als *Überschriften* („Nummer 6")
36statt als Aufzählungsmarken gesetzt sind. Artikel 2 (LAF-Errichtungsgesetz) ist ein voller
37Akzeptanzfall; das Portal setzt die amtlichen *Satznummern als angeklebte Ziffern* („(2) 1Gegen …").
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020038
39|Schleswig-Holstein
40|`SchleswigHolstein/GVOBl-2026-27_Kommunalrecht-AendG.pdf` — GVOBl. Schl.-H. 2026/27 vom
4130.03.2026 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften)
42|Neues Neufassungsidiom „§ 34a Absatz 1 *erhält folgende Fassung*:" (statt „wird wie folgt
43gefasst"); *hochgestellte Fußnotenmarker an Artikel-Überschriften* („Artikel 1 ¹)"); Meta-
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +020044Änderung an einem anderen Änderungsgesetz („Artikel 5 wird gestrichen"). Voller Akzeptanzfall für
45*zwei* Stammgesetze zugleich (Gemeindeordnung, Kreisordnung); der Portalsatz trennt die
46*Sachnummer* ab („§ 57 c") und setzt im Klammerzusatz einen *Bindestrich* statt des
47Gedankenstrichs.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020048
49|Hessen
50|`Hessen/GVBl-2026-05_11-AendVO-verkehrsrechtl-Zustaendigkeiten.pdf` — GVBl. Hessen Nr. 5 vom
5103.02.2026 (Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher
52Zuständigkeiten)
53|*Sperrsatz* in Datums- und Signaturzeilen („3 . F e bru a r 2 02 6", „Der Mi n is t er pr
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +020054äs i d e nt") — er trifft, anders als erwartet, nur den Unterschriftenblock und keinen Befehl;
55*abgekürztes „Abs."/„Nr." im §-Kontext*; die *FFN-Fußnote der Überschrift* („* Ändert FFN 61-60")
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +020056steht am Seitenfuß mitten zwischen zwei Gliederungspunkten. Die Stammverordnung führt *keine
57Paragraphenüberschriften* und gliedert sich in *ausgeschriebene Ordinalzahlen* („Erster Teil").
58Voller Akzeptanzfall, Stammfassung `Hessen/StVRZustV-alt.txt`, Prüfmaßstab
59`Hessen/StVRZustV-neu.txt`.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020060
61|Niedersachsen
62|`Niedersachsen/Nds-GVBl-2026-10_ELER-Foerdergesetz-AendG.pdf` — Nds. GVBl. 2026 Nr. 10 vom
6304.02.2026 (Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen ELER-Fördergesetzes) +
64`Nds-GVBl-2026-23_BeurtVO-Steuer_amtliche-Satznummern.pdf` — Nr. 23 vom 18.03.2026
65|*Hochgestellte amtliche Satznummern ¹²³* wie Bayern, aber im *§-Modus* (nicht invertiert) →
66das bayerische Superskriptmodul wäre wiederverwendbar. Nr. 23 (Verordnung) zeigt die
67Satznummern deutlich; Nr. 10 ist das eigentliche Änderungsgesetz (Idiom „Absatz 1 erhält
68folgende Fassung"). Saubere einspaltige PDFs über die stabile API `verkuendung-niedersachsen.de`.
69
70|Baden-Württemberg
71|`BadenWuerttemberg/GBl-2026-26_KommunalwahlO-AendVO.pdf` — GBl. BW 2026 Nr. 26 vom 27.02.2026
72(Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Kommunalwahlordnung)
73|Standard-HdR-Befehle im GBl-Layout; „werden nach dem Wort … die Wörter … eingefügt",
Matthias Andreas Benkarde13b58a2026-08-23 22:17:16 +020074„werden die Wörter … gestrichen". Unterscheidend ist der *Seitenfuß mitten im Befehlstext* — er
75trennt dort den Zieltext eines Befehls von seinem Verb —, dazu die *Blattzählung* („Seite 2 von
767") zwischen zwei Gliederungspunkten, der *Dativ ohne Artikel* („Absatz 2 wird folgender Satz
77angefügt") und der *Klammerzusatz hinter einer Anlagenbezeichnung*. Voller Belegfall,
78Stammfassung `BadenWuerttemberg/KomWO-BW-alt.txt`, Prüfmaßstab `KomWO-BW-neu.txt`.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020079
80|Nordrhein-Westfalen
81|`NRW/GV-NRW-2026-S202_22-Rundfunkaenderungsgesetz.pdf` — GV. NRW. 2026 Nr. 7 vom 31.03.2026,
82S. 202 (22. Rundfunkänderungsgesetz)
83|Umfangreiches Mehrgesetz-Artikelgesetz (17 S.); „Die Inhaltsübersicht wird wie folgt
Matthias Andreas Benkard35e90f42026-07-25 10:00:36 +020084geändert", „§ … (weggefallen)". Bereitgestellt aus dem amtlichen recht.nrw.de-PDF. *Unbalancierte
85Anführungszeichen* im amtlichen Satz (Artikel 2 Nr. 7 b und Nr. 11). Konsolidierte Fassungen sind
86über `recht.nrw.de/lrgv/gesetz/<TTMMJJJJ>-<Kurztitel-Slug>` frei und serverseitig gerendert
87abrufbar; der Datumspräfix ist der Gültigkeitsbeginn der jeweiligen Fassung.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020088
89|Sachsen
90|`Sachsen/SaechsGVBl-2026-S134_AendG-SaechsBeamtVG_revosax.pdf` — SächsGVBl. S. 134
91(Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes vom 13.04.2026)
92|Kompaktes Änderungsgesetz, Verschachtelung a)/aa)/bb)/cc), „wird durch den folgenden Satz
93ersetzt". Quelle: revosax-Gesamtansicht (nicht der Original-GVBl-Satz — recht-sachsen.de ist ein
94cookie-/kostenpflichtiger Shop).
95
Matthias Andreas Benkarde8213082026-08-24 21:12:44 +020096|Brandenburg
97|`Brandenburg/GVBl-I-2026-12_FraktG-AendG.pdf` — GVBl. I Brandenburg 2026 Nr. 12 vom 22.04.2026
98(Erstes Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes)
99|Erstes Land mit *offenem Portal* statt juris-Einseitenanwendung: BRAVORS gibt seine Vorschriften
100als gewöhnliches HTML und führt unter „Änderungshistorie" *jede Fassung einzeln* — Vor- und
101Nachfassung entstammen damit derselben Quelle. Die Hefte lassen sich am *Dokumententitel des PDF*
102einordnen (`/Title` = „FraktG-1AendG"). Beim Aufbereiten: Die Abschnittsbezeichnung steht im
103Kopfelement *vor* der Überschrift, die Aufzählungen sind echte `<ol>`-Listen, deren Marken erst das
104Stilblatt erzeugt, und an ehemaligen Trennstellen führt das Portal vereinzelt *Steuerzeichen*
105(U+0002) mit. Voller Akzeptanzfall (4/4 Befehle, alle 24 Normen).
106
Matthias Andreas Benkard036fb102026-08-27 07:10:40 +0200107|Bremen
108|`Bremen/BremGBl-2026-87_BerufsfachschulVO-AendVO.pdf` — Brem.GBl. 2026 Nr. 87 vom 20.08.2026,
109S. 573 (Änderung der Verordnung über die Berufsfachschule für technische und kaufmännische
110Assistentinnen und Assistenten vom 10.08.2026)
111|Einspaltiges, sauberes Blatt; die Eigenheiten liegen in der *Befehlssprache*: die Neufassung des
112*Namens* der Verordnung, die bloße Aufzählungsmarke als Stellenangabe („In e) …“, „f) wird
113gestrichen“), die Marke mit Schlusspunkt („Nummer 1. wird wie folgt gefasst“), „durch die Worte …
114*geändert*“ statt „ersetzt“, die Anfügung „am Ende um Satz 2 ergänzt“ und das *benannte*
115Satzzeichen („das Satzzeichen „Punkt“ wird aufgehoben und folgendes angefügt“). Dazu *zwei* nicht
116geschlossene Zitate in einem Abschnitt. Voller Belegfall; Vor- *und* Nachfassung stammen aus
117demselben offenen Portal (`transparenz.bremen.de`, Schaltfläche „Frühere Fassungen“).
118
Matthias Andreas Benkardeb998fb2026-08-27 07:26:13 +0200119|Mecklenburg-Vorpommern
120|`MecklenburgVorpommern/GVOBl-MV-2026-21_Besoldungsanpassung-ua.pdf` — GVOBl. M-V 2026 Nr. 21 vom
12121.07.2026, S. 719, 740 (Artikel 44 des Besoldungsanpassungsgesetzes vom 08.07.2026)
122|*Mantelgesetz mit rund sechzig Artikeln*, von denen jeder ein anderes Werk ändert — der schärfste
123Prüfstein der Artikelwahl. Zweispaltiger Satz; Kolumnentitel *und* Seitenfuß stehen im
124Inhaltsstrom, mitten im Befehlstext, und zerschneiden Wörter. Der erste Befehl ändert die
125*Inhaltsübersicht* („die Angabe zu § 10 wird durch die folgende Angabe ersetzt“), der siebte die
126Überschrift des § 10 selbst. Dazu eine Bereichs-Streichung samt Bereichs-Umnummerierung („Die
127Nummern 4 bis 6 werden *zu* den Nummern 2 bis 4“). Belegfall bis zur Anwendung; eine Nachfassung
128gibt es nicht, weil die Änderung erst zum 01.09.2026 in Kraft tritt.
129
Matthias Andreas Benkard916dc342026-08-26 08:24:40 +0200130|Hamburg
131|`Hamburg/HmbGVBl-2026-17_GutachterausschussVO-AendVO.pdf` — HmbGVBl. Teil I Nr. 17 vom
13226.05.2026, S. 147 (Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Gutachterausschuss für
133Grundstückswerte vom 12.05.2026)
134|Sammelheft mit drei Verkündungen, deren erste sich in *Artikel*, deren zweite sich in
135*Paragraphen* gliedert — beide Gliederungen nebeneinander in einem Heft. Die Änderungsbefehle
136sind *dezimal* gegliedert („6.1“, „7.1.1“, „7.2.3“). Der Satz setzt zwischen § und Nummer ein
137*schmales Leerzeichen* (U+2009), führt den Kolumnentitel im Inhaltsstrom und lässt das
138Schlusswort der Eingangsformel („verordnet:“) in die rechte Spalte fallen. Idiome: „die
139Textstelle „…““, „Hinter § 7 wird folgender § 7a eingefügt“, „Es wird folgender Absatz 3
140angefügt“, „§§ 6 und 7 erhalten folgende Fassung“. Voller Belegfall, Stammfassung
141`Hamburg/GAusschV-HH-alt.txt` (Ursprungsfassung aus HmbGVBl. Nr. 20/2009, S. 124), Prüfmaßstab
142`GAusschV-HH-neu.txt`. Das Blatt selbst liegt bei `luewu.de` frei; das Portal ist eine
143juris-Einseitenanwendung *ohne* Fassungsliste — es führt nur die aktuelle Gesamtausgabe und
144eine Änderungshistorie.
145
Matthias Andreas Benkard75186062026-08-24 21:32:26 +0200146|Rheinland-Pfalz
147|`RheinlandPfalz/GVBl-2026-21_UKAPOGS-E3-AendVO.pdf` — GVBl. RP 2026 Nr. 21 vom 10.08.2026
148(Erste Landesverordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung … Unfallkasse)
149|Nur bis zur *Befehlserkennung* belegt: Das Portal führt *keine früheren Gesamtausgaben* (ebenso
150Saarland und Sachsen-Anhalt; geprüft 24.08.2026), sodass die Vorfassung fehlt — der Stamm ist hier
151die Nachfassung, und die neun „Zieltext nicht vorhanden" sind gerade der Beleg dafür. Zwei
152allgemeine Funde: Das Land schreibt „die *Worte*" statt „die Wörter" (ohne die Nebenform blieben
153sieben von 23 Befehlen unerkannt), und der *Seitenfuß* steht im Inhaltsstrom und zerschneidet das
154Zitat einer Neufassung. Offen bleiben drei Idiome: Satzzeichen-Ersetzung im Verbund mit einer
155Halbsatz-Anfügung („durch einen *Strichpunkt* ersetzt und folgender Halbsatz angefügt"), „In der
156*Einleitung*" als Ziel, und die Verweisung auf einen anderen Punkt („entsprechend der vorstehenden
157Nummer 8 Buchst. a").
158
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +0200159|Thüringen
160|`Thueringen/GVBl-TH-2026-02_KiGaFinanzVO-AendVO-ua.pdf` — GVBl. Freistaat Thüringen Nr. 2 vom
16113.02.2026 (u. a. Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer Kindergartenfinanzierungs-
162verordnung)
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200163|Sammelheft (28 S.) mit vier Verkündungen, davon eine Änderungsverordnung. Unterscheidend: Das
164Blatt führt *kein einziges* `„`, sondern setzt gerade Anführungszeichen beidseitig; dazu das
165Idiom „die Verweisung „X" durch die Verweisung „Y" ersetzt", ein Rahmen, der sich auf eine
166Untereinheit der umnummerierten Norm verengt, und eine Bereichs-Umnummerierung über einen
167aufgehobenen Platzhalter hinweg. Voller Akzeptanzfall, Stammfassung
168`Thueringen/ThuerKigaFinVO-alt.txt`.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +0200169|===
170
Matthias Andreas Benkard3f81add2026-07-24 05:34:32 +0200171== Stand der Umsetzung
172
173* *Sachsen* ist als erster nichtbayerischer Belegfall vollständig umgesetzt: konsolidierte
174 Vorfassung `Sachsen/SaechsBeamtVG-alt.txt` (kanonischer Klartext, Fassung vom 01.02.2025, aus
175 der archivierten revosax-Volltextfassung abgeleitet) und End-to-End-Akzeptanztest
176 (`EndToEndTest.saechsBeamtVgAcceptance`; fünf Befehle, kein Rest).
Matthias Andreas Benkard43e91612026-07-24 22:29:35 +0200177* *Niedersachsen* ist umgesetzt: `Niedersachsen/NEFG-alt.txt` (seit 2022 unveränderter NEFG, aus
Matthias Andreas Benkard83ba9f02026-07-25 10:35:45 +0200178 dem zweispaltigen Nds. GVBl 2022 Nr. 33) und `EndToEndTest.nefgAcceptance` (alle sieben Befehle
179 angewandt, kein Rest — einschließlich der beiden niedersächsischen Einfügeformen: Sachnummer mit
180 Leerzeichen „§ 2 a“ und gliederungsbezogene Einfügung „In Kapitel 4 wird nach § 12 …“).
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +0200181* *Schleswig-Holstein* ist *vollständig* umgesetzt
Matthias Andreas Benkard519c1e72026-07-25 09:11:56 +0200182 (`EndToEndTest.kommunalrechtAendGSchleswigHolstein`): Artikel 1 trifft die Gemeindeordnung,
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +0200183 Artikel 2 die Kreisordnung, je ein Neufassungsbefehl, kein unbekannter Befehl — und beide
184 Gesetze gleichen nach der Anwendung Norm für Norm der amtlichen Nachfassung vom 31. März 2026
185 (167 bzw. 86 Normen). Artikel 3 ändert ein anderes Änderungsgesetz und wird zu Recht nicht
186 gewählt. Beide Stammfassungen sind über die Browsersteuerung beschafft.
Matthias Andreas Benkard3f81add2026-07-24 05:34:32 +0200187
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +0200188* *Nordrhein-Westfalen* ist der Massentest-Fall: aus demselben Heft sind alle vier ändernden
189 Artikel als Akzeptanzfälle hinterlegt.
190+
191--
192`EndToEndTest.tmzGesetzAcceptance`:: Artikel 3 (Telemedienzuständigkeitsgesetz), vier Befehle,
193kein Rest. Stamm `NRW/TMZ-Gesetz-alt.txt`.
194`EndToEndTest.wdrGesetzAcceptance`:: Artikel 1 (WDR-Gesetz), 101 Befehle an 31 Normen, davon 100
195angewandt. Stamm `NRW/WDR-Gesetz-alt.txt` (Fassung vom 01.01.2025). Der Fall trägt die
196Umnummerierungs-Kaskaden (§ 3: Absatz 2 → zwei Absätze, die Absätze 3 bis 11 rücken auf, ein neuer
197Absatz 13 kommt hinzu; § 15 Absatz 3: Nummer 22 entfällt, 23 bis 37 rücken auf), den Sammelrahmen
198„Es werden ersetzt:“ und die Angabe-Befehle auf die Inhaltsübersicht. Einziges Residuum ist
199Nr. 13 e) aa): „der Punkt am Ende des Satzes“ ist in einer zweisätzigen Nummer nicht eindeutig.
200`EndToEndTest.lmgNrwAcceptance`:: Artikel 2 (Landesmediengesetz), 18 Befehle, kein Rest. Stamm
201`NRW/LMG-NRW-alt.txt` (Fassung vom 01.01.2025).
202`EndToEndTest.rundfunkAusfuehrungsgesetzAcceptance`:: Artikel 4 (17. RÄStV-AusfG), ein Befehl,
203kein Rest. Stamm `NRW/17-RAEStV-AusfG-alt.txt` (Erstfassung vom 17.12.2015, bis 2026 unverändert).
204Der Artikel führt seinen Befehl *ohne* Gliederungspunkt — der Text nach der Änderungsformel ist
205der Befehl —, und das Zitat der neuen Fassung trägt verschachtelte Anführungszeichen (ein
206vollständiges „durch Artikel 3 …“ innerhalb einer eckigen Klammer). Beides trägt die vorhandene
207Maschinerie.
208--
209+
210Alle vier Ergebnisse sind normweise gegen die amtliche Fassung vom 01.04.2026 abgeglichen. Es
211bleiben nur Abweichungen, in denen die amtliche Nachfassung selbst vom Befehlswortlaut abweicht
212(§ 15 WDR-Gesetz: „des“ vor „Bundesreisekostengesetzes“ entfallen; § 7 und § 21 WDR-Gesetz: ein
213überzähliges Anführungszeichen aus dem Änderungsgesetz; § 93 LMG NRW: zusätzlich die Wörter
214„Film (“ gestrichen) — ÄndGgner wendet dort den Wortlaut an. Damit ist das Heft GV. NRW. 7/2026
215vollständig belegt.
Matthias Andreas Benkardeb998fb2026-08-27 07:26:13 +0200216* *Mecklenburg-Vorpommern* ist umgesetzt (`EndToEndTest.apoAmtsTaMecklenburgVorpommern`): 24
217 Befehle gelesen, 20 angewandt. Liegen bleiben allein die vier, die die Anlagen betreffen — die
218 Stammfassung führt sie nicht mit (Tabellen und Vordrucke), und der letzte verweist auf einen
219 Anhang des ändernden Gesetzes. Der Fall hat zwei Muster für das Gesetzblatt gebracht
220 (`GVOBL_MV_KOPF`, `GVOBL_MV_FUSS`) und eine Nebenform der Inhaltsübersichts-Anweisung („durch die
221 folgende Angabe ersetzt“ neben „wie folgt gefasst“). Die Stammfassung ist gegen die
222 Gesamtausgabe des Portals geprüft, die zum Stichtag noch die Vorfassung ist.
Matthias Andreas Benkard036fb102026-08-27 07:10:40 +0200223* *Bremen* ist umgesetzt (`EndToEndTest.berufsfachschulVOBremen`): 41 Befehle gelesen, 37
224 angewandt; 26 von 29 Normen gleichen der amtlichen Nachfassung, eine fehlt. Der Fall hat sechs
225 allgemeine Funde gebracht: Die *Aufzählungs-Zitatgrenze* darf nicht verlangen, dass der Rest des
226 Abschnitts ausbalanciert zurückbleibt — ein Abschnitt kann mehrere offene Zitate tragen, und
227 jedes ist an seiner eigenen Grenze zu schließen; sie prüft nunmehr, dass kein schließendes
228 Anführungszeichen ohne öffnendes zurückbleibt. Eine *unvollendet endende Neufassung*
229 (Doppelpunkt, Komma) meint den Vordersatz allein und lässt die Untergliederung stehen. Das
230 Zitat des *ersten* Satzes trägt die Absatzbezeichnung mit, die dem Absatz gehört und nicht dem
231 Satz. Ein *Platzhalter* „(weggefallen)“ hält nur Platz innerhalb desselben Blockes — die
232 Buchstaben einer anderen Nummer gehen ihn nichts an. Eine angefügte Einheit, die ihre *Nummer*
233 nennt, tritt an den genannten Platz und nicht ans Ende. Und ein Umbruch mitten im Satz ist
234 Satzspiegel: Endet die vorige Zeile auf ein Binde- oder Verhältniswort, so wird
235 zusammengezogen. Dazu ein aufgedeckter stiller Mangel: „*hinter* dem Wort“ war zwar im Muster
236 zugelassen, wurde aber nirgends geprüft — die Wörter traten vor den Anker statt dahinter.
Matthias Andreas Benkard916dc342026-08-26 08:24:40 +0200237* *Hamburg* ist umgesetzt (`EndToEndTest.gutachterausschussVOHamburg`): 21 Befehle gelesen,
238 17 angewandt; zehn von vierzehn Normen gleichen der amtlichen Nachfassung. Der Fall hat sechs
239 allgemeine Funde gebracht: die Dezimalgliederung der Befehle; die §-Teilung eines Heftes, das
240 daneben Artikel führt; das schmale Leerzeichen; den Kolumnentitel im Inhaltsstrom; die
241 Grundlinien-Ordnung innerhalb einer Spalte; und drei Anwendungsfunde (ein Satzzeichen, das an
242 die Stelle eines Wortes tritt, nimmt dessen Zwischenraum mit; ein an eine Aufzählung angefügter
243 Satz steht auf eigener Zeile in der Einrückung des Blockes; die Neufassung einer Bezeichnung,
244 die eine aufsteigende Umnummerierung räumt, tritt hinter diese zurück, damit der bisherige
245 Wortlaut nicht verlorengeht). Von den vier Abweichungen liegen drei an der Vorlage: Zwei Befehle
246 schreiben „wir“ statt „wird“ (ein Verkündungsfehler — geraten wird nicht), und in § 6 setzt das
247 Gesetzblatt ein Komma, das das Portal führt, nicht. Die vierte ist eine benannte Grenze: die
248 Neufassung einer soeben geräumten Bezeichnung als Einfügung zu vollziehen.
249
Matthias Andreas Benkard2ada4602026-08-23 21:52:20 +0200250* *Berlin* ist umgesetzt (`EndToEndTest.asogLafAendGBerlin`). Artikel 2
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +0200251 (LAF-Errichtungsgesetz) ist ein *voller* Akzeptanzfall: beide Befehle angewandt, alle fünf
Matthias Andreas Benkard2ada4602026-08-23 21:52:20 +0200252 Normen gleich der amtlichen Nachfassung vom 12. Juni 2026. Artikel 1 (ASOG) wird vollständig
Matthias Andreas Benkard3d40c582026-08-24 19:57:07 +0200253 erkannt und zu fünf Sechsteln angewandt; 169 der 171 Normen gleichen danach der Nachfassung.
Matthias Andreas Benkard2ada4602026-08-23 21:52:20 +0200254 Die Nummern der Anlage sind seit dieser Welle *eigene Normen* („Anlage Nummer 23“), wie das
255 Portal sie führt — damit trägt die vorhandene Absatz-Maschinerie ihre Befehle. Beide
256 Stammfassungen sind über die Browsersteuerung beschafft.
257+
258--
Matthias Andreas Benkard3d40c582026-08-24 19:57:07 +0200259Die zwei Abweichungen sind benannt und liegen nicht in der Anwendung: § 67 (das Portal setzt
260amtliche Satznummern, das Gesetzblatt nicht) und Anlage Nummer 23 (der eine Rest, siehe unten).
261Die Anlage Nummer 31 war die dritte, bis die Lesereihenfolge dem Satzbild folgte: Der
262ganzseitenbreite Titelblock stand im Inhaltsstrom mitten in ihrem Zitat. Der eine liegengebliebene
263Befehl benennt eine Grenze des Klartextformats:
Matthias Andreas Benkard2ada4602026-08-23 21:52:20 +0200264Ein Zwischentitel ohne Absatzbezeichnung („Aus dem Bereich Verkehr:“) wird dem vorangehenden
265Absatz zugeschlagen, weshalb dessen Text nicht auf den Punkt endet, den der Befehl meint.
266--
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +0200267* *Hessen* ist *vollständig* umgesetzt (`EndToEndTest.verkehrsZustVAendVOHessen`): alle
268 21 Befehle des Artikels 1 werden erkannt und angewandt, und alle 52 Normen gleichen danach
269 zeichengenau der amtlichen Nachfassung vom 4. Februar 2026. Die Stammfassung ist über eine
270 *Browsersteuerung* aus dem Landesrechtsportal beschafft; damit ist die juris-Sackgasse
271 aufgebrochen (siehe „Beschaffung der Stammfassungen“).
272
Matthias Andreas Benkarde13b58a2026-08-23 22:17:16 +0200273* *Baden-Württemberg* ist umgesetzt (`EndToEndTest.kommunalwahlOAendVOBadenWuerttemberg`):
274 37 Befehle, 31 angewandt; 91 der 93 Normen gleichen der amtlichen Fassung vom 1. Mai 2026.
275 Die sechs liegengebliebenen Befehle ändern sämtlich die *Muster* der Anlagen (Wahlschein,
276 Merkblätter, deren Fußnoten und Spiegelstriche). Sie sind nicht anwendbar, weil das Portal die
277 Muster nicht als Text ausliefert: Die Anlagen 2 bis 14 bestehen dort nur aus Kopf und
278 Fundstelle. Was nicht vorliegt, lässt sich nicht ändern — eine Grenze der Quelle, nicht des
279 Werkzeugs. Die zweite benannte Abweichung sitzt in § 20: Der Befehl ersetzt „Name" durch „der
280 vollständige Familienname", und im Zieltext steht davor bereits „der"; die amtliche Nachfassung
281 räumt das auf, der Befehlswortlaut tut es nicht.
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +0200282
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200283== Beschaffung der Stammfassungen
284
285Für einen vollen Akzeptanztest wird die Fassung *vor* dem Änderungsgesetz gebraucht. Welcher Weg
286dafür trägt, hängt allein vom Portal ab; die drei erprobten Wege:
287
288`recht.nrw.de` (Nordrhein-Westfalen):: Der bequemste Fall. Serverseitig gerendertes HTML, keine
289Single-Page-Anwendung, `robots.txt` erlaubt alles. Das URL-Schema
290`recht.nrw.de/lrgv/gesetz/<TTMMJJJJ>-<Kurztitel-Slug>` trägt den *Gültigkeitsbeginn der jeweiligen
291Fassung* im Datumspräfix — Vor- und Nachfassung sind damit unmittelbar adressierbar, und das
292Ergebnis lässt sich gegen die amtliche Nachfassung prüfen. Die Slugs findet die Suchmaske nicht
293(Formular); sie stehen im Sitemap-Index (`robots.txt` listet `sitemap/page/1..47/sitemap.xml`, je
2941000 Einträge). Alte `lmi/owa/br_*`-URLs leiten auf die neuen Slugs um.
295
296`revosax.sachsen.de` (Sachsen):: Liefert Volltext-PDFs je Fassung, aber nur die aktuelle live. Die
297Vorfassung kommt über die Wayback-CDX-API: Fassungs-IDs abfragen, die zum Zeitraum passende wählen,
298per `…id_/…`-Rohform laden. Achtung, `WebFetch` erreicht `web.archive.org` nicht — nur `curl`.
299
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +0200300juris-Landesportale, Browsersteuerung:: Der Weg, der die Sackgasse aufbricht — *erprobt an Hessen*.
301Diese Portale sind Einseitenanwendungen: Jede Skriptabfrage erhält nur die rund 5,4 kB große
302Anwendungshülle, gleich unter welcher Adresse. Ein *Browser* dagegen bekommt den Text. Er ist
303deshalb Dokument für Dokument über eine Browsersteuerung auszulesen, nicht im Massenabzug.
304Maßgeblich ist die Schaltfläche „Gesamtausgaben-Liste“ der Dokumentansicht: Sie führt jede Fassung
305mit ihrem Geltungszeitraum und macht sie unter einer *datierbaren* Adresse abrufbar —
306`/<Kennung>/document/aiz-jlr-<Dokumentkennung>@<JJJJMMTT>`; Vor- und Nachfassung sind damit
307unmittelbar adressierbar und das Ergebnis gegen die amtliche Nachfassung prüfbar. Zwei
308Fallstricke: Die Seite rendert nachlädig, sodass ein Auszug des sichtbaren Bereichs mitten im
309Gesetz abbricht — maßgeblich ist der Textinhalt des Dokumentbehälters (`div.docLayoutText`); und
310die Portale führen im Seitenkopf eine Vorbehaltsangabe zum Text- und Data-Mining
311(„tdm-reservation“), die für gemeinfreie amtliche Werke nach § 5 UrhG keine Wirkung entfalten
312kann. Rezept im einzelnen: `Hessen/SOURCES`.
313
314juris-Landesportale, Skript:: Sackgasse — *geprüft* für `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de`
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200315(Schleswig-Holstein), `gesetze.berlin.de` (Berlin, trotz Eigennamen dieselbe Anwendung),
316`landesrecht-bw.de` (Baden-Württemberg) und `rv.hessenrecht.hessen.de` (Hessen, Kennung `bshe`).
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200317und `landesrecht.thueringen.de` (Thüringen).
318Alle fünf sind seit etwa Ende 2022 reine Single-Page-Anwendungen; sämtliche Dokument-URLs liefern
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200319nur die leere Anwendungshülle (rund 5,4 kB), die Inhalte hängen an einer tokenpflichtigen
320Schnittstelle. Auch archivierte
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200321Einzelnorm-Seiten sind bereits Hüllen. Brauchbar sind allenfalls Wayback-Snapshots aus der Zeit
Matthias Andreas Benkard79b88e02026-07-26 13:33:09 +0200322*vor* der Umstellung — die sind aber meist zu alt für die gesuchte Fassung. Für
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200323`voris.niedersachsen.de` ist dasselbe zu erwarten, aber *nicht* nachgeprüft: Ein Versuch lohnt,
324bevor man aufgibt.
325
326Parlamentsdokumentationen:: Der Ausweg, wo das Landesrechtportal versperrt ist. Gibt der Landtag
327das Gesetzblatt heraus — in Thüringen ist das so —, so liegen dessen Hefte oft frei in der
328Parlamentsdatenbank, auch die alten:
329`parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/<WP>/art/GVBl/num/<Heft>/jahr/<Jahr>[/seite/<S>]`.
330Damit lässt sich eine konsolidierte Fassung aus dem Stammheft und den Änderungsheften
331zusammensetzen, wenn kein Portal sie fertig liefert (Rezept in `Thueringen/SOURCES`). Das Archiv
332der Staatskanzlei (`thueringen.de/th1/tsk/gvbl/`) hilft dagegen nicht: Es antwortet Skripten mit
333einer Bot-Schutz-Fehlerseite.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200334
335Fällt das Portal aus, bleibt der Weg über das Gesetzblatt selbst: Trägt der Einleitungssatz des
336Änderungsgesetzes kein „zuletzt geändert durch“, so ist die Originalfassung zugleich die
337Stammfassung (so bei Niedersachsen). Die Extraktion zweispaltiger Hefte übernimmt `--extract-only`
338des Werkzeugs selbst; `pdftotext -layout` verschränkt dort die Spalten.
339
Matthias Andreas Benkard5f30f562026-07-28 06:00:16 +0200340Ein Fallstrick beim Prüfen extrahierter Hefte: Das GV.-NRW.-Heft 7/2026 kodiert einen Teil seiner
341Umlaute *zerlegt* (`u` + U+0308 statt `ü`, 79 Stellen, darunter dutzende „eingefügt:“/„angefügt:“).
342Im Text ist das unsichtbar, für jedes Befehlsmuster aber ein anderes Wort. `TextBereiniger.bereinige`
343normalisiert deshalb ganz früh nach NFC — nicht NFKC, das plättete die amtlichen Satznummern ¹²³ zu
344gewöhnlichen Ziffern. Wer Klartext von Hand aufbereitet, sollte ihn ebenfalls in NFC ablegen; der
345Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit.
346
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +0200347== Noch offen
348
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +0200349
Matthias Andreas Benkard75186062026-08-24 21:32:26 +0200350* *Vorfassungen bei knapp gehaltenen juris-Portalen* — Rheinland-Pfalz, Saarland und
351 Sachsen-Anhalt führen nur die aktuelle Gesamtausgabe nebst einer Aufzählung der Änderungen; die
352 Schaltfläche „Gesamtausgaben-Liste", über die Hessen, Schleswig-Holstein, Berlin und
353 Baden-Württemberg jede Fassung datierbar ausgeben, fehlt dort. Ohne Vorfassung ist kein
354 Akzeptanzfall möglich, sondern nur die Prüfung bis zur Befehlserkennung. Ein Ausweg wäre, die
355 Vorfassung aus den *Einzelnormen* mit ihren Stichtagen zusammenzusetzen.
Matthias Andreas Benkardeb998fb2026-08-27 07:26:13 +0200356* Saarland und Sachsen-Anhalt: noch nicht erfasst.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200357
358== Wo weitermachen
359
Matthias Andreas Benkarde13b58a2026-08-23 22:17:16 +0200360Kein Land scheitert noch an reiner Extraktionsschwäche, und jedes Land mit einem Änderungs-
Matthias Andreas Benkarddccd1552026-08-25 23:05:22 +0200361dokument trägt nunmehr einen Belegfall bis zur Anwendung. Seit Welle 23 ist überdies der
362Prüfmaßstab selbst eine Leistung des Erzeugnisses: `--nachfassung` stellt das Ergebnis normweise
363gegen die amtliche Fassung, und `--neufassung` gibt die errechnete Fassung als kanonischen
364Klartext aus. Ein weiteres Land kostet damit Stammfassung, Heft und Nachfassung — keinen eigenen
365Prüfcode mehr. Nach absteigendem Nutzen:
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200366
Matthias Andreas Benkardeb998fb2026-08-27 07:26:13 +0200367. *Weitere Länder erfassen* — Saarland und Sachsen-Anhalt (Bremen und Mecklenburg-Vorpommern sind
368 seit Welle 25 erfasst). Die Beschaffungswege sind für alle geprüft (26./27.08.2026):
Matthias Andreas Benkard17c87d12026-08-26 08:28:09 +0200369+
370--
Matthias Andreas Benkardeb998fb2026-08-27 07:26:13 +0200371Mecklenburg-Vorpommern:: *Gegangen* (Welle 25). Das Gesetzblatt liegt vollständig und
372skriptlesbar; die Übersicht
373`regierung-mv.de/Landesregierung/jm/service_justizministerium/verkuendungsblaetter/gesetz-verordnungsblaetter/`
374führt die Jahrgänge 2014 bis heute (rund 440 Hefte). Adressform der neueren Hefte:
375`…/GVOBI.M-V/GVOBl.%20Nr.%20<N>%20v.%20<T.M.JJJJ>.pdf` — *Tag und Monat ohne führende Null*, mit
376Null antwortet der Wirt mit 404; die älteren liegen unter `…/GVOBI.M-V/Dateien/…` mit
377uneinheitlichen Namen. Das Portal `landesrecht-mv.de` bleibt eine juris-Einseitenanwendung *ohne*
378Fassungsliste; auch die Adressform `…/document/<Kennung>@<JJJJMMTT>` weist es ab, und selbst die
379Kennung ist nur über die Suche der Anwendung zu erreichen. Die Vorfassung kommt deshalb aus dem
380Gesetzblatt: Nennt der Einleitungssatz die Stammvorschrift *ohne* jede frühere Änderung, so ist die
381Ursprungsfassung beweisbar die Vorfassung. Die aktuelle Gesamtausgabe des Portals taugt dann als
382Gegenprobe — und, solange die Änderung noch nicht in Kraft ist, gerade nicht als Nachfassung.
Matthias Andreas Benkard036fb102026-08-27 07:10:40 +0200383Bremen:: *Gegangen* (Welle 25). `transparenz.bremen.de` antwortet einer Skriptabfrage mit
384gewöhnlichem HTML und führt — als drittes offenes Portal nach BRAVORS und recht.nrw.de, und als
385erstes außerhalb Brandenburgs — jede *frühere* Gesamtausgabe einzeln adressierbar: Vorschrift über
386`…/metainformationen/<Slug>-<Id>?asl=…&template=20_gp_ifg_meta_detail_d`, von dort „Frühere
387Fassungen“ (`…&template=20_gp_ifg_meta_fassungen_d`) und „Änderungshistorie“
388(`…&template=20_gp_ifg_meta_historie_d`). Die Hefte des Gesetzblatts liegen unter
389`gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/<JJJJ_MM_TT>_GBl_Nr_<NNNN>_signed.pdf`, die Heftliste
390(`gesetzblatt.bremen.de/?skip=<N>&max=100`) nennt zu jedem den geänderten Gegenstand. Siehe
391`Bremen/SOURCES`.
Matthias Andreas Benkard17c87d12026-08-26 08:28:09 +0200392Saarland und Sachsen-Anhalt:: unverändert ohne Vorfassungen (siehe „Noch offen“); dort bleibt es
393bei der Prüfung bis zur Befehlserkennung, es sei denn, die Einzelnormen mit ihren Stichtagen
394tragen.
395--
Matthias Andreas Benkarddccd1552026-08-25 23:05:22 +0200396
397*Erledigt in Welle 23:* Die Frage nach den _Anlagen-Nummern im gii-XML_ war falsch gestellt. Eine
398Zerlegung braucht es nicht — der `StellenAufloeser` probiert längst beide Wege. Der Fehler saß im
399Überschrift-Zweig des Anwenders, der jede feinere Komponente schweigend verwarf und stets auf den
400Normtitel griff; die Überschrift einer Anlagen-Nummer ist im gii-XML die Kopfzeile ihres
401Aufzählungsblocks. Ebenso erledigt sind die drei rheinland-pfälzischen Idiome (Strichpunkt samt
402Halbsatz-Anfügung, „In der Einleitung“, Verweisung auf einen anderen Punkt — die letzte wird
403gelesen und ausdrücklich als Grenze gerügt) und der Skopus einer Wortoperation im Verbund: Die
404norm-weite Auflösung behält den Vorrang, bei Mehrdeutigkeit entscheidet die soeben umnummerierte
405Einheit. Der Artikel 1 der GEG-Novelle ist damit vollständig angewandt (119/119).
Matthias Andreas Benkarde8213082026-08-24 21:12:44 +0200406
407*Erledigt:* _Brandenburg_ ist umgesetzt (Fraktionsgesetz, 4/4 Befehle, alle 24 Normen gleich der
408amtlichen Nachfassung). Der Fall hat gezeigt, dass nicht jedes Landesportal eine juris-Einseiten-
409anwendung ist: BRAVORS gibt HTML und führt jede Fassung einzeln, sodass Vor- und Nachfassung
410derselben Quelle entstammen. Ein Fund fürs Aufbereiten: An ehemaligen Trennstellen führt das
411Portal vereinzelt Steuerzeichen (U+0002) mit, die kein Textbestand sind.
Matthias Andreas Benkarde13b58a2026-08-23 22:17:16 +0200412
413*Erledigt:* _Baden-Württemberg_ ist umgesetzt. Der Fall hat vier allgemeine Funde gebracht: Der
414Seitenfuß eines Gesetzblatts kann mitten im Befehlstext stehen und dessen Zieltext von seinem Verb
415trennen; die Blattzählung kann für sich allein zwischen zwei Gliederungspunkten stehen; der Dativ
416einer Anfügung darf seinen Artikel verlieren („Absatz 2 wird folgender Satz angefügt“); und hinter
417einer Anlagenbezeichnung darf ein beschreibender Klammerzusatz stehen. Dazu ein Anwendungsfund:
418Ein gestrichener Halbsatz nimmt sein Semikolon mit, und der Satz behält seinen Schlusspunkt.
Matthias Andreas Benkard14ec52a2026-08-22 16:41:57 +0200419
Matthias Andreas Benkard2ada4602026-08-23 21:52:20 +0200420*Erledigt:* _Berlin_ ist umgesetzt. Die Nummern einer Anlage sind eigene Normen mit eigener
421Absatzzählung, deren Bezeichnung die Anlage voranstellt („Anlage Nummer 23“) — so führt sie das
422Portal, und so sprechen die Befehle sie an. Drei weitere Funde kamen dabei ans Licht: Die
423Umnummerierung eines solchen Absatzes galt als die einer Aufzählungseinheit und tauschte eine
424Marke, die es nicht gab — der Befehl hieß angewandt und bewirkte nichts; ein Absatz, der „vor
425den Wörtern …“ eingefügt wird, wurde eine Zeile im Nachbarabsatz statt eines Absatzes; und die
426Bezeichnung eines so eingefügten Absatzes verlor die Nummer der Anlage, weshalb die
427Schritt-Ordnung ihre Abhängigkeit nicht sah. Die amtlichen Satznummern des Portals (angeklebte
428Ziffern) schreibt die Aufbereitung um.
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +0200429
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +0200430*Erledigt:* _Schleswig-Holstein_ ist vollständig umgesetzt — der erste Fall mit *zwei*
431Stammgesetzen in einem Änderungsgesetz. Zwei Eigenheiten des Portalsatzes waren zu beheben: Er
432trennt die Sachnummer ab („§ 57 c“ statt „§ 57c“, zehn Normen der Gemeindeordnung wären sonst
433dem Gesetz entgangen), und er setzt im Klammerzusatz einen Bindestrich statt des amtlichen
434Gedankenstrichs, weshalb Kurztitel und Abkürzung ungetrennt blieben und kein Artikel gewählt
435wurde. Der Parser nimmt den Strich nunmehr in beiden Gestalten an, sofern Leerraum ihn umgibt.
436
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +0200437*Erledigt:* _Hessen_ ist vollständig umgesetzt (`EndToEndTest.verkehrsZustVAendVOHessen`,
438einundzwanzig Befehle, kein Rest; alle zweiundfünfzig Normen gleichen der amtlichen Nachfassung).
439Der Fall hat den Beschaffungsweg über die Browsersteuerung eröffnet und fünf allgemeine Befunde
440gebracht: Ein Normkopf darf ohne Überschrift stehen; eine Gliederung darf ihr Ordinale
441ausschreiben („Erster Teil“); die Streichung einer Absatzbezeichnung nimmt dem Wortlaut seine
442Nummer, statt ihn zu beseitigen; ein Platzhalter „(weggefallen)“ steht nur dort, wo ihm eine
443weitere Einheit folgt, deren Bezeichnung er schonen soll; und ein Wort, das an die Stelle eines
444Satzzeichens tritt, bekommt seinen Zwischenraum. Zwei vorbestehende stille Mängel kamen dabei ans
445Licht: `List.remove` erhielt einen geboxten Index und entfernte deshalb nichts (das traf auch die
446Neufassung eines Absatzes durch mehrere), und ein Aufzählungsglied, das auf „und“ endet, galt als
447Unter-Überschrift.
448
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200449*Erledigt:* _Thüringen_ ist vollständig umgesetzt (`EndToEndTest.thuerKiGaFinVOAendVO`, zehn
450Befehle, kein Rest). Es war das letzte beschaffte, nie angefasste Heft und hat drei allgemeine
451Befunde gebracht: gerade Anführungszeichen werden paarweise gelesen, wenn ein Text kein deutsches
452öffnendes Zeichen führt; eine Bereichs-Umnummerierung nennt Bezeichnungen, meint aber Einheiten und
453bleibt deshalb bis zur Anwendung ungeteilt; und der Wortbestand eines Dokuments entscheidet, ob ein
454Trennstrich vor einem Großbuchstaben eine Silbentrennung war. Die Stammfassung ist aus vier
455Gesetzblättern zusammengesetzt — siehe `Thueringen/SOURCES`.
456
Matthias Andreas Benkard14ec52a2026-08-22 16:41:57 +0200457*Erledigt:* Die _Stellung eines eingefügten Blocks_ war der letzte sichtbare Rest an Art. 56 des
458BayJG. Ursache war nicht die Einfügung selbst, sondern die Neufassung der Nr. 4 einen Punkt zuvor:
459Sie setzte ihren Wortlaut ohne Einrückung, worauf der Zeilenblock dieser Marke bis ans Absatzende
460reichte — er reicht so weit, wie tiefer eingerückt wird. Art. 56 Abs. 1 gleicht seither in Aufbau
461und Wortlaut der amtlichen Nachfassung; der Akzeptanztest prüft das.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200462
463Regressionsschutz: `./mvnw verify` prüft die bestehenden Belegfälle mit. Gepinnt ist dabei nicht
464überall dieselbe Art von Zahl — für UWG, AGG und ProdHaftG, dass *kein* Befehl manuell bleibt; für
Matthias Andreas Benkard74a84c52026-08-16 06:08:42 +0200465das BayJG die 154 erkannten Befehle, die vollständige Anwendung und den Wortlaut des
Matthias Andreas Benkard14ec52a2026-08-22 16:41:57 +0200466Bußgeldkatalogs — dort auch Aufbau und Einrückung, weil an ihnen die Stellung eingefügter Blöcke
467hängt; für Sachsen,
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200468Niedersachsen und die vier NRW-Artikel die vollständige Anwendung bis auf das eine benannte
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +0200469Residuum im WDR-Gesetz; für Hessen die vollständige Anwendung und den Gleichlauf
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +0200470aller 52 Normen mit der amtlichen Nachfassung; für Schleswig-Holstein die vollständige Anwendung auf beide
Matthias Andreas Benkard2ada4602026-08-23 21:52:20 +0200471Stammgesetze; für Berlin die vollständige Anwendung des Artikels 2, fünf von sechs
Matthias Andreas Benkarde13b58a2026-08-23 22:17:16 +0200472Befehlen des Artikels 1 und die drei benannten Abweichungen von der Nachfassung; für
473Baden-Württemberg einunddreißig von siebenunddreißig Befehlen und die zwei benannten
Matthias Andreas Benkard036fb102026-08-27 07:10:40 +0200474Abweichungen; für Bremen einundvierzig gelesene und siebenunddreißig angewandte Befehle, die
Matthias Andreas Benkardeb998fb2026-08-27 07:26:13 +0200475fehlende Norm und die zwei benannten Abweichungen; für Mecklenburg-Vorpommern die Wahl des
476vierundvierzigsten Artikels, vierundzwanzig gelesene und zwanzig angewandte Befehle sowie die vier
477namentlich aufgeführten Reste. Wer eine dieser Zahlen
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200478ändern muss, sollte den Grund im Test vermerken.