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Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +02001= Beispieldaten: Landesrecht weiterer Länder
2Matthias Andreas Benkard
Matthias Andreas Benkard7d46f072026-08-24 21:43:05 +02003// SPDX-FileCopyrightText: 2026 Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>
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Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +02005
6Ergänzend zum bayerischen Belegfall (`BayJG/`) sind hier Änderungsgesetze und
7Änderungsverordnungen aus dem Landesrecht weiterer Länder gesammelt. Sie dienen als
8Kandidaten für künftige Ertüchtigungswellen und decken Konventionen ab, die im Bundes- und
9im bayerischen Recht so nicht vorkommen.
10
11WICHTIG: Anders als Bayern (Art./§-Inversion) gliedern alle übrigen Länder ihre Stammgesetze
12in *§* (wie der Bund) mit `Artikel N` als Änderungsgesetz-Container. Die neuen Testdimensionen
13liegen daher im *PDF-Layout* und in *Befehlsidiom-Varianten*, nicht in der Gliederung.
14
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +020015Zu jedem Beispiel gehört ein *Änderungsgesetz*; wo auch die *konsolidierte Stammfassung* vorliegt
16(nötig für einen Akzeptanztest wie bei BayJG), ist der Fall bis zur Anwendung belegt. Die
17Stammfassung kommt je Land aus dem Portal des Landes oder als handgepflegter Klartext analog zu
18`BayJG/BayJG-alt.txt`; welcher Weg trägt, steht unter „Beschaffung der Stammfassungen“.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020019
20== Übersicht
21
22[cols="1,3,3",options="header"]
23|===
24|Land |Datei / Fundstelle |Besonderheit für das Werkzeug
25
26|Berlin
27|`Berlin/GVBl-2026-17_ASOG-LAF-AendG.pdf` — GVBl. für Berlin Nr. 17 vom 11.06.2026, S. 234
28(Gesetz zur Änderung des ASOG und des LAF-Errichtungsgesetzes vom 03.06.2026)
Matthias Andreas Benkard3d40c582026-08-24 19:57:07 +020029|*Zweispaltiges Layout* (Herausgabe über Wolters Kluwer). Innerhalb einer Spalte ist die
30Reihenfolge des Inhaltsstroms bereits die Lesereihenfolge; die ganzseitenbreiten Rahmen dagegen
31stehen an falscher Stelle im Strom — der Titelblock wird *zuletzt* gezeichnet, obgleich er über
32beiden Spalten steht, und landete damit mitten im Fließtext. Seit Welle 21 folgt die Reihenfolge
33dem Satzbild (Rinne zwischen den Spalten, breite Zeilen als Bandgrenzen), und der Titelblock steht,
34wo er hingehört. Tiefe Verschachtelung
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +020035a)/aa)/bb)/cc); Artikel 1 ändert eine *Anlage*, deren Einheiten als *Überschriften* („Nummer 6")
36statt als Aufzählungsmarken gesetzt sind. Artikel 2 (LAF-Errichtungsgesetz) ist ein voller
37Akzeptanzfall; das Portal setzt die amtlichen *Satznummern als angeklebte Ziffern* („(2) 1Gegen …").
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020038
39|Schleswig-Holstein
40|`SchleswigHolstein/GVOBl-2026-27_Kommunalrecht-AendG.pdf` — GVOBl. Schl.-H. 2026/27 vom
4130.03.2026 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften)
42|Neues Neufassungsidiom „§ 34a Absatz 1 *erhält folgende Fassung*:" (statt „wird wie folgt
43gefasst"); *hochgestellte Fußnotenmarker an Artikel-Überschriften* („Artikel 1 ¹)"); Meta-
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +020044Änderung an einem anderen Änderungsgesetz („Artikel 5 wird gestrichen"). Voller Akzeptanzfall für
45*zwei* Stammgesetze zugleich (Gemeindeordnung, Kreisordnung); der Portalsatz trennt die
46*Sachnummer* ab („§ 57 c") und setzt im Klammerzusatz einen *Bindestrich* statt des
47Gedankenstrichs.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020048
49|Hessen
50|`Hessen/GVBl-2026-05_11-AendVO-verkehrsrechtl-Zustaendigkeiten.pdf` — GVBl. Hessen Nr. 5 vom
5103.02.2026 (Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher
52Zuständigkeiten)
53|*Sperrsatz* in Datums- und Signaturzeilen („3 . F e bru a r 2 02 6", „Der Mi n is t er pr
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +020054äs i d e nt") — er trifft, anders als erwartet, nur den Unterschriftenblock und keinen Befehl;
55*abgekürztes „Abs."/„Nr." im §-Kontext*; die *FFN-Fußnote der Überschrift* („* Ändert FFN 61-60")
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +020056steht am Seitenfuß mitten zwischen zwei Gliederungspunkten. Die Stammverordnung führt *keine
57Paragraphenüberschriften* und gliedert sich in *ausgeschriebene Ordinalzahlen* („Erster Teil").
58Voller Akzeptanzfall, Stammfassung `Hessen/StVRZustV-alt.txt`, Prüfmaßstab
59`Hessen/StVRZustV-neu.txt`.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020060
61|Niedersachsen
62|`Niedersachsen/Nds-GVBl-2026-10_ELER-Foerdergesetz-AendG.pdf` — Nds. GVBl. 2026 Nr. 10 vom
6304.02.2026 (Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen ELER-Fördergesetzes) +
64`Nds-GVBl-2026-23_BeurtVO-Steuer_amtliche-Satznummern.pdf` — Nr. 23 vom 18.03.2026
65|*Hochgestellte amtliche Satznummern ¹²³* wie Bayern, aber im *§-Modus* (nicht invertiert) →
66das bayerische Superskriptmodul wäre wiederverwendbar. Nr. 23 (Verordnung) zeigt die
67Satznummern deutlich; Nr. 10 ist das eigentliche Änderungsgesetz (Idiom „Absatz 1 erhält
68folgende Fassung"). Saubere einspaltige PDFs über die stabile API `verkuendung-niedersachsen.de`.
69
70|Baden-Württemberg
71|`BadenWuerttemberg/GBl-2026-26_KommunalwahlO-AendVO.pdf` — GBl. BW 2026 Nr. 26 vom 27.02.2026
72(Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Kommunalwahlordnung)
73|Standard-HdR-Befehle im GBl-Layout; „werden nach dem Wort … die Wörter … eingefügt",
Matthias Andreas Benkarde13b58a2026-08-23 22:17:16 +020074„werden die Wörter … gestrichen". Unterscheidend ist der *Seitenfuß mitten im Befehlstext* — er
75trennt dort den Zieltext eines Befehls von seinem Verb —, dazu die *Blattzählung* („Seite 2 von
767") zwischen zwei Gliederungspunkten, der *Dativ ohne Artikel* („Absatz 2 wird folgender Satz
77angefügt") und der *Klammerzusatz hinter einer Anlagenbezeichnung*. Voller Belegfall,
78Stammfassung `BadenWuerttemberg/KomWO-BW-alt.txt`, Prüfmaßstab `KomWO-BW-neu.txt`.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020079
80|Nordrhein-Westfalen
81|`NRW/GV-NRW-2026-S202_22-Rundfunkaenderungsgesetz.pdf` — GV. NRW. 2026 Nr. 7 vom 31.03.2026,
82S. 202 (22. Rundfunkänderungsgesetz)
83|Umfangreiches Mehrgesetz-Artikelgesetz (17 S.); „Die Inhaltsübersicht wird wie folgt
Matthias Andreas Benkard35e90f42026-07-25 10:00:36 +020084geändert", „§ … (weggefallen)". Bereitgestellt aus dem amtlichen recht.nrw.de-PDF. *Unbalancierte
85Anführungszeichen* im amtlichen Satz (Artikel 2 Nr. 7 b und Nr. 11). Konsolidierte Fassungen sind
86über `recht.nrw.de/lrgv/gesetz/<TTMMJJJJ>-<Kurztitel-Slug>` frei und serverseitig gerendert
87abrufbar; der Datumspräfix ist der Gültigkeitsbeginn der jeweiligen Fassung.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020088
89|Sachsen
90|`Sachsen/SaechsGVBl-2026-S134_AendG-SaechsBeamtVG_revosax.pdf` — SächsGVBl. S. 134
91(Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes vom 13.04.2026)
92|Kompaktes Änderungsgesetz, Verschachtelung a)/aa)/bb)/cc), „wird durch den folgenden Satz
93ersetzt". Quelle: revosax-Gesamtansicht (nicht der Original-GVBl-Satz — recht-sachsen.de ist ein
94cookie-/kostenpflichtiger Shop).
95
Matthias Andreas Benkarde8213082026-08-24 21:12:44 +020096|Brandenburg
97|`Brandenburg/GVBl-I-2026-12_FraktG-AendG.pdf` — GVBl. I Brandenburg 2026 Nr. 12 vom 22.04.2026
98(Erstes Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes)
99|Erstes Land mit *offenem Portal* statt juris-Einseitenanwendung: BRAVORS gibt seine Vorschriften
100als gewöhnliches HTML und führt unter „Änderungshistorie" *jede Fassung einzeln* — Vor- und
101Nachfassung entstammen damit derselben Quelle. Die Hefte lassen sich am *Dokumententitel des PDF*
102einordnen (`/Title` = „FraktG-1AendG"). Beim Aufbereiten: Die Abschnittsbezeichnung steht im
103Kopfelement *vor* der Überschrift, die Aufzählungen sind echte `<ol>`-Listen, deren Marken erst das
104Stilblatt erzeugt, und an ehemaligen Trennstellen führt das Portal vereinzelt *Steuerzeichen*
105(U+0002) mit. Voller Akzeptanzfall (4/4 Befehle, alle 24 Normen).
106
Matthias Andreas Benkard75186062026-08-24 21:32:26 +0200107|Rheinland-Pfalz
108|`RheinlandPfalz/GVBl-2026-21_UKAPOGS-E3-AendVO.pdf` — GVBl. RP 2026 Nr. 21 vom 10.08.2026
109(Erste Landesverordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung … Unfallkasse)
110|Nur bis zur *Befehlserkennung* belegt: Das Portal führt *keine früheren Gesamtausgaben* (ebenso
111Saarland und Sachsen-Anhalt; geprüft 24.08.2026), sodass die Vorfassung fehlt — der Stamm ist hier
112die Nachfassung, und die neun „Zieltext nicht vorhanden" sind gerade der Beleg dafür. Zwei
113allgemeine Funde: Das Land schreibt „die *Worte*" statt „die Wörter" (ohne die Nebenform blieben
114sieben von 23 Befehlen unerkannt), und der *Seitenfuß* steht im Inhaltsstrom und zerschneidet das
115Zitat einer Neufassung. Offen bleiben drei Idiome: Satzzeichen-Ersetzung im Verbund mit einer
116Halbsatz-Anfügung („durch einen *Strichpunkt* ersetzt und folgender Halbsatz angefügt"), „In der
117*Einleitung*" als Ziel, und die Verweisung auf einen anderen Punkt („entsprechend der vorstehenden
118Nummer 8 Buchst. a").
119
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +0200120|Thüringen
121|`Thueringen/GVBl-TH-2026-02_KiGaFinanzVO-AendVO-ua.pdf` — GVBl. Freistaat Thüringen Nr. 2 vom
12213.02.2026 (u. a. Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer Kindergartenfinanzierungs-
123verordnung)
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200124|Sammelheft (28 S.) mit vier Verkündungen, davon eine Änderungsverordnung. Unterscheidend: Das
125Blatt führt *kein einziges* `„`, sondern setzt gerade Anführungszeichen beidseitig; dazu das
126Idiom „die Verweisung „X" durch die Verweisung „Y" ersetzt", ein Rahmen, der sich auf eine
127Untereinheit der umnummerierten Norm verengt, und eine Bereichs-Umnummerierung über einen
128aufgehobenen Platzhalter hinweg. Voller Akzeptanzfall, Stammfassung
129`Thueringen/ThuerKigaFinVO-alt.txt`.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +0200130|===
131
Matthias Andreas Benkard3f81add2026-07-24 05:34:32 +0200132== Stand der Umsetzung
133
134* *Sachsen* ist als erster nichtbayerischer Belegfall vollständig umgesetzt: konsolidierte
135 Vorfassung `Sachsen/SaechsBeamtVG-alt.txt` (kanonischer Klartext, Fassung vom 01.02.2025, aus
136 der archivierten revosax-Volltextfassung abgeleitet) und End-to-End-Akzeptanztest
137 (`EndToEndTest.saechsBeamtVgAcceptance`; fünf Befehle, kein Rest).
Matthias Andreas Benkard43e91612026-07-24 22:29:35 +0200138* *Niedersachsen* ist umgesetzt: `Niedersachsen/NEFG-alt.txt` (seit 2022 unveränderter NEFG, aus
Matthias Andreas Benkard83ba9f02026-07-25 10:35:45 +0200139 dem zweispaltigen Nds. GVBl 2022 Nr. 33) und `EndToEndTest.nefgAcceptance` (alle sieben Befehle
140 angewandt, kein Rest — einschließlich der beiden niedersächsischen Einfügeformen: Sachnummer mit
141 Leerzeichen „§ 2 a“ und gliederungsbezogene Einfügung „In Kapitel 4 wird nach § 12 …“).
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +0200142* *Schleswig-Holstein* ist *vollständig* umgesetzt
Matthias Andreas Benkard519c1e72026-07-25 09:11:56 +0200143 (`EndToEndTest.kommunalrechtAendGSchleswigHolstein`): Artikel 1 trifft die Gemeindeordnung,
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +0200144 Artikel 2 die Kreisordnung, je ein Neufassungsbefehl, kein unbekannter Befehl — und beide
145 Gesetze gleichen nach der Anwendung Norm für Norm der amtlichen Nachfassung vom 31. März 2026
146 (167 bzw. 86 Normen). Artikel 3 ändert ein anderes Änderungsgesetz und wird zu Recht nicht
147 gewählt. Beide Stammfassungen sind über die Browsersteuerung beschafft.
Matthias Andreas Benkard3f81add2026-07-24 05:34:32 +0200148
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +0200149* *Nordrhein-Westfalen* ist der Massentest-Fall: aus demselben Heft sind alle vier ändernden
150 Artikel als Akzeptanzfälle hinterlegt.
151+
152--
153`EndToEndTest.tmzGesetzAcceptance`:: Artikel 3 (Telemedienzuständigkeitsgesetz), vier Befehle,
154kein Rest. Stamm `NRW/TMZ-Gesetz-alt.txt`.
155`EndToEndTest.wdrGesetzAcceptance`:: Artikel 1 (WDR-Gesetz), 101 Befehle an 31 Normen, davon 100
156angewandt. Stamm `NRW/WDR-Gesetz-alt.txt` (Fassung vom 01.01.2025). Der Fall trägt die
157Umnummerierungs-Kaskaden (§ 3: Absatz 2 → zwei Absätze, die Absätze 3 bis 11 rücken auf, ein neuer
158Absatz 13 kommt hinzu; § 15 Absatz 3: Nummer 22 entfällt, 23 bis 37 rücken auf), den Sammelrahmen
159„Es werden ersetzt:“ und die Angabe-Befehle auf die Inhaltsübersicht. Einziges Residuum ist
160Nr. 13 e) aa): „der Punkt am Ende des Satzes“ ist in einer zweisätzigen Nummer nicht eindeutig.
161`EndToEndTest.lmgNrwAcceptance`:: Artikel 2 (Landesmediengesetz), 18 Befehle, kein Rest. Stamm
162`NRW/LMG-NRW-alt.txt` (Fassung vom 01.01.2025).
163`EndToEndTest.rundfunkAusfuehrungsgesetzAcceptance`:: Artikel 4 (17. RÄStV-AusfG), ein Befehl,
164kein Rest. Stamm `NRW/17-RAEStV-AusfG-alt.txt` (Erstfassung vom 17.12.2015, bis 2026 unverändert).
165Der Artikel führt seinen Befehl *ohne* Gliederungspunkt — der Text nach der Änderungsformel ist
166der Befehl —, und das Zitat der neuen Fassung trägt verschachtelte Anführungszeichen (ein
167vollständiges „durch Artikel 3 …“ innerhalb einer eckigen Klammer). Beides trägt die vorhandene
168Maschinerie.
169--
170+
171Alle vier Ergebnisse sind normweise gegen die amtliche Fassung vom 01.04.2026 abgeglichen. Es
172bleiben nur Abweichungen, in denen die amtliche Nachfassung selbst vom Befehlswortlaut abweicht
173(§ 15 WDR-Gesetz: „des“ vor „Bundesreisekostengesetzes“ entfallen; § 7 und § 21 WDR-Gesetz: ein
174überzähliges Anführungszeichen aus dem Änderungsgesetz; § 93 LMG NRW: zusätzlich die Wörter
175„Film (“ gestrichen) — ÄndGgner wendet dort den Wortlaut an. Damit ist das Heft GV. NRW. 7/2026
176vollständig belegt.
Matthias Andreas Benkard2ada4602026-08-23 21:52:20 +0200177* *Berlin* ist umgesetzt (`EndToEndTest.asogLafAendGBerlin`). Artikel 2
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +0200178 (LAF-Errichtungsgesetz) ist ein *voller* Akzeptanzfall: beide Befehle angewandt, alle fünf
Matthias Andreas Benkard2ada4602026-08-23 21:52:20 +0200179 Normen gleich der amtlichen Nachfassung vom 12. Juni 2026. Artikel 1 (ASOG) wird vollständig
Matthias Andreas Benkard3d40c582026-08-24 19:57:07 +0200180 erkannt und zu fünf Sechsteln angewandt; 169 der 171 Normen gleichen danach der Nachfassung.
Matthias Andreas Benkard2ada4602026-08-23 21:52:20 +0200181 Die Nummern der Anlage sind seit dieser Welle *eigene Normen* („Anlage Nummer 23“), wie das
182 Portal sie führt — damit trägt die vorhandene Absatz-Maschinerie ihre Befehle. Beide
183 Stammfassungen sind über die Browsersteuerung beschafft.
184+
185--
Matthias Andreas Benkard3d40c582026-08-24 19:57:07 +0200186Die zwei Abweichungen sind benannt und liegen nicht in der Anwendung: § 67 (das Portal setzt
187amtliche Satznummern, das Gesetzblatt nicht) und Anlage Nummer 23 (der eine Rest, siehe unten).
188Die Anlage Nummer 31 war die dritte, bis die Lesereihenfolge dem Satzbild folgte: Der
189ganzseitenbreite Titelblock stand im Inhaltsstrom mitten in ihrem Zitat. Der eine liegengebliebene
190Befehl benennt eine Grenze des Klartextformats:
Matthias Andreas Benkard2ada4602026-08-23 21:52:20 +0200191Ein Zwischentitel ohne Absatzbezeichnung („Aus dem Bereich Verkehr:“) wird dem vorangehenden
192Absatz zugeschlagen, weshalb dessen Text nicht auf den Punkt endet, den der Befehl meint.
193--
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +0200194* *Hessen* ist *vollständig* umgesetzt (`EndToEndTest.verkehrsZustVAendVOHessen`): alle
195 21 Befehle des Artikels 1 werden erkannt und angewandt, und alle 52 Normen gleichen danach
196 zeichengenau der amtlichen Nachfassung vom 4. Februar 2026. Die Stammfassung ist über eine
197 *Browsersteuerung* aus dem Landesrechtsportal beschafft; damit ist die juris-Sackgasse
198 aufgebrochen (siehe „Beschaffung der Stammfassungen“).
199
Matthias Andreas Benkarde13b58a2026-08-23 22:17:16 +0200200* *Baden-Württemberg* ist umgesetzt (`EndToEndTest.kommunalwahlOAendVOBadenWuerttemberg`):
201 37 Befehle, 31 angewandt; 91 der 93 Normen gleichen der amtlichen Fassung vom 1. Mai 2026.
202 Die sechs liegengebliebenen Befehle ändern sämtlich die *Muster* der Anlagen (Wahlschein,
203 Merkblätter, deren Fußnoten und Spiegelstriche). Sie sind nicht anwendbar, weil das Portal die
204 Muster nicht als Text ausliefert: Die Anlagen 2 bis 14 bestehen dort nur aus Kopf und
205 Fundstelle. Was nicht vorliegt, lässt sich nicht ändern — eine Grenze der Quelle, nicht des
206 Werkzeugs. Die zweite benannte Abweichung sitzt in § 20: Der Befehl ersetzt „Name" durch „der
207 vollständige Familienname", und im Zieltext steht davor bereits „der"; die amtliche Nachfassung
208 räumt das auf, der Befehlswortlaut tut es nicht.
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +0200209
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200210== Beschaffung der Stammfassungen
211
212Für einen vollen Akzeptanztest wird die Fassung *vor* dem Änderungsgesetz gebraucht. Welcher Weg
213dafür trägt, hängt allein vom Portal ab; die drei erprobten Wege:
214
215`recht.nrw.de` (Nordrhein-Westfalen):: Der bequemste Fall. Serverseitig gerendertes HTML, keine
216Single-Page-Anwendung, `robots.txt` erlaubt alles. Das URL-Schema
217`recht.nrw.de/lrgv/gesetz/<TTMMJJJJ>-<Kurztitel-Slug>` trägt den *Gültigkeitsbeginn der jeweiligen
218Fassung* im Datumspräfix — Vor- und Nachfassung sind damit unmittelbar adressierbar, und das
219Ergebnis lässt sich gegen die amtliche Nachfassung prüfen. Die Slugs findet die Suchmaske nicht
220(Formular); sie stehen im Sitemap-Index (`robots.txt` listet `sitemap/page/1..47/sitemap.xml`, je
2211000 Einträge). Alte `lmi/owa/br_*`-URLs leiten auf die neuen Slugs um.
222
223`revosax.sachsen.de` (Sachsen):: Liefert Volltext-PDFs je Fassung, aber nur die aktuelle live. Die
224Vorfassung kommt über die Wayback-CDX-API: Fassungs-IDs abfragen, die zum Zeitraum passende wählen,
225per `…id_/…`-Rohform laden. Achtung, `WebFetch` erreicht `web.archive.org` nicht — nur `curl`.
226
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +0200227juris-Landesportale, Browsersteuerung:: Der Weg, der die Sackgasse aufbricht — *erprobt an Hessen*.
228Diese Portale sind Einseitenanwendungen: Jede Skriptabfrage erhält nur die rund 5,4 kB große
229Anwendungshülle, gleich unter welcher Adresse. Ein *Browser* dagegen bekommt den Text. Er ist
230deshalb Dokument für Dokument über eine Browsersteuerung auszulesen, nicht im Massenabzug.
231Maßgeblich ist die Schaltfläche „Gesamtausgaben-Liste“ der Dokumentansicht: Sie führt jede Fassung
232mit ihrem Geltungszeitraum und macht sie unter einer *datierbaren* Adresse abrufbar —
233`/<Kennung>/document/aiz-jlr-<Dokumentkennung>@<JJJJMMTT>`; Vor- und Nachfassung sind damit
234unmittelbar adressierbar und das Ergebnis gegen die amtliche Nachfassung prüfbar. Zwei
235Fallstricke: Die Seite rendert nachlädig, sodass ein Auszug des sichtbaren Bereichs mitten im
236Gesetz abbricht — maßgeblich ist der Textinhalt des Dokumentbehälters (`div.docLayoutText`); und
237die Portale führen im Seitenkopf eine Vorbehaltsangabe zum Text- und Data-Mining
238(„tdm-reservation“), die für gemeinfreie amtliche Werke nach § 5 UrhG keine Wirkung entfalten
239kann. Rezept im einzelnen: `Hessen/SOURCES`.
240
241juris-Landesportale, Skript:: Sackgasse — *geprüft* für `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de`
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200242(Schleswig-Holstein), `gesetze.berlin.de` (Berlin, trotz Eigennamen dieselbe Anwendung),
243`landesrecht-bw.de` (Baden-Württemberg) und `rv.hessenrecht.hessen.de` (Hessen, Kennung `bshe`).
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200244und `landesrecht.thueringen.de` (Thüringen).
245Alle fünf sind seit etwa Ende 2022 reine Single-Page-Anwendungen; sämtliche Dokument-URLs liefern
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200246nur die leere Anwendungshülle (rund 5,4 kB), die Inhalte hängen an einer tokenpflichtigen
247Schnittstelle. Auch archivierte
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200248Einzelnorm-Seiten sind bereits Hüllen. Brauchbar sind allenfalls Wayback-Snapshots aus der Zeit
Matthias Andreas Benkard79b88e02026-07-26 13:33:09 +0200249*vor* der Umstellung — die sind aber meist zu alt für die gesuchte Fassung. Für
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200250`voris.niedersachsen.de` ist dasselbe zu erwarten, aber *nicht* nachgeprüft: Ein Versuch lohnt,
251bevor man aufgibt.
252
253Parlamentsdokumentationen:: Der Ausweg, wo das Landesrechtportal versperrt ist. Gibt der Landtag
254das Gesetzblatt heraus — in Thüringen ist das so —, so liegen dessen Hefte oft frei in der
255Parlamentsdatenbank, auch die alten:
256`parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/<WP>/art/GVBl/num/<Heft>/jahr/<Jahr>[/seite/<S>]`.
257Damit lässt sich eine konsolidierte Fassung aus dem Stammheft und den Änderungsheften
258zusammensetzen, wenn kein Portal sie fertig liefert (Rezept in `Thueringen/SOURCES`). Das Archiv
259der Staatskanzlei (`thueringen.de/th1/tsk/gvbl/`) hilft dagegen nicht: Es antwortet Skripten mit
260einer Bot-Schutz-Fehlerseite.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200261
262Fällt das Portal aus, bleibt der Weg über das Gesetzblatt selbst: Trägt der Einleitungssatz des
263Änderungsgesetzes kein „zuletzt geändert durch“, so ist die Originalfassung zugleich die
264Stammfassung (so bei Niedersachsen). Die Extraktion zweispaltiger Hefte übernimmt `--extract-only`
265des Werkzeugs selbst; `pdftotext -layout` verschränkt dort die Spalten.
266
Matthias Andreas Benkard5f30f562026-07-28 06:00:16 +0200267Ein Fallstrick beim Prüfen extrahierter Hefte: Das GV.-NRW.-Heft 7/2026 kodiert einen Teil seiner
268Umlaute *zerlegt* (`u` + U+0308 statt `ü`, 79 Stellen, darunter dutzende „eingefügt:“/„angefügt:“).
269Im Text ist das unsichtbar, für jedes Befehlsmuster aber ein anderes Wort. `TextBereiniger.bereinige`
270normalisiert deshalb ganz früh nach NFC — nicht NFKC, das plättete die amtlichen Satznummern ¹²³ zu
271gewöhnlichen Ziffern. Wer Klartext von Hand aufbereitet, sollte ihn ebenfalls in NFC ablegen; der
272Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit.
273
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +0200274== Noch offen
275
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +0200276
Matthias Andreas Benkard2ada4602026-08-23 21:52:20 +0200277* *Anlagen-Nummern im gii-XML* — im Klartext des Landesrechts sind die Nummern einer Anlage
278 seit dieser Welle eigene Normen („Anlage Nummer 23“). Im gii-XML des Bundes stehen sie
279 dagegen als Aufzählungsmarken im Wortlaut der Anlage; dort bleibt es beim Markensuchen, und
280 ein Befehl auf „die Überschrift der Nummer 1 der Anlage 8“ (GEG, Artikel 1 Nr. 43 b) aa))
281 findet seine Stelle nicht. Ob die Anlagen des Bundes ebenso zu zerlegen sind, ist offen.
Matthias Andreas Benkard75186062026-08-24 21:32:26 +0200282* *Vorfassungen bei knapp gehaltenen juris-Portalen* — Rheinland-Pfalz, Saarland und
283 Sachsen-Anhalt führen nur die aktuelle Gesamtausgabe nebst einer Aufzählung der Änderungen; die
284 Schaltfläche „Gesamtausgaben-Liste", über die Hessen, Schleswig-Holstein, Berlin und
285 Baden-Württemberg jede Fassung datierbar ausgeben, fehlt dort. Ohne Vorfassung ist kein
286 Akzeptanzfall möglich, sondern nur die Prüfung bis zur Befehlserkennung. Ein Ausweg wäre, die
287 Vorfassung aus den *Einzelnormen* mit ihren Stichtagen zusammenzusetzen.
Matthias Andreas Benkarde8213082026-08-24 21:12:44 +0200288* Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt: noch nicht erfasst.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200289
290== Wo weitermachen
291
Matthias Andreas Benkarde13b58a2026-08-23 22:17:16 +0200292Kein Land scheitert noch an reiner Extraktionsschwäche, und jedes Land mit einem Änderungs-
293dokument trägt nunmehr einen Belegfall bis zur Anwendung. Nach absteigendem Nutzen:
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200294
Matthias Andreas Benkard75186062026-08-24 21:32:26 +0200295. *Weitere Länder erfassen* — Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt.
Matthias Andreas Benkarde8213082026-08-24 21:12:44 +0200296
297*Erledigt:* _Brandenburg_ ist umgesetzt (Fraktionsgesetz, 4/4 Befehle, alle 24 Normen gleich der
298amtlichen Nachfassung). Der Fall hat gezeigt, dass nicht jedes Landesportal eine juris-Einseiten-
299anwendung ist: BRAVORS gibt HTML und führt jede Fassung einzeln, sodass Vor- und Nachfassung
300derselben Quelle entstammen. Ein Fund fürs Aufbereiten: An ehemaligen Trennstellen führt das
301Portal vereinzelt Steuerzeichen (U+0002) mit, die kein Textbestand sind.
Matthias Andreas Benkarde13b58a2026-08-23 22:17:16 +0200302
303*Erledigt:* _Baden-Württemberg_ ist umgesetzt. Der Fall hat vier allgemeine Funde gebracht: Der
304Seitenfuß eines Gesetzblatts kann mitten im Befehlstext stehen und dessen Zieltext von seinem Verb
305trennen; die Blattzählung kann für sich allein zwischen zwei Gliederungspunkten stehen; der Dativ
306einer Anfügung darf seinen Artikel verlieren („Absatz 2 wird folgender Satz angefügt“); und hinter
307einer Anlagenbezeichnung darf ein beschreibender Klammerzusatz stehen. Dazu ein Anwendungsfund:
308Ein gestrichener Halbsatz nimmt sein Semikolon mit, und der Satz behält seinen Schlusspunkt.
Matthias Andreas Benkard14ec52a2026-08-22 16:41:57 +0200309
Matthias Andreas Benkard2ada4602026-08-23 21:52:20 +0200310*Erledigt:* _Berlin_ ist umgesetzt. Die Nummern einer Anlage sind eigene Normen mit eigener
311Absatzzählung, deren Bezeichnung die Anlage voranstellt („Anlage Nummer 23“) — so führt sie das
312Portal, und so sprechen die Befehle sie an. Drei weitere Funde kamen dabei ans Licht: Die
313Umnummerierung eines solchen Absatzes galt als die einer Aufzählungseinheit und tauschte eine
314Marke, die es nicht gab — der Befehl hieß angewandt und bewirkte nichts; ein Absatz, der „vor
315den Wörtern …“ eingefügt wird, wurde eine Zeile im Nachbarabsatz statt eines Absatzes; und die
316Bezeichnung eines so eingefügten Absatzes verlor die Nummer der Anlage, weshalb die
317Schritt-Ordnung ihre Abhängigkeit nicht sah. Die amtlichen Satznummern des Portals (angeklebte
318Ziffern) schreibt die Aufbereitung um.
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +0200319
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +0200320*Erledigt:* _Schleswig-Holstein_ ist vollständig umgesetzt — der erste Fall mit *zwei*
321Stammgesetzen in einem Änderungsgesetz. Zwei Eigenheiten des Portalsatzes waren zu beheben: Er
322trennt die Sachnummer ab („§ 57 c“ statt „§ 57c“, zehn Normen der Gemeindeordnung wären sonst
323dem Gesetz entgangen), und er setzt im Klammerzusatz einen Bindestrich statt des amtlichen
324Gedankenstrichs, weshalb Kurztitel und Abkürzung ungetrennt blieben und kein Artikel gewählt
325wurde. Der Parser nimmt den Strich nunmehr in beiden Gestalten an, sofern Leerraum ihn umgibt.
326
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +0200327*Erledigt:* _Hessen_ ist vollständig umgesetzt (`EndToEndTest.verkehrsZustVAendVOHessen`,
328einundzwanzig Befehle, kein Rest; alle zweiundfünfzig Normen gleichen der amtlichen Nachfassung).
329Der Fall hat den Beschaffungsweg über die Browsersteuerung eröffnet und fünf allgemeine Befunde
330gebracht: Ein Normkopf darf ohne Überschrift stehen; eine Gliederung darf ihr Ordinale
331ausschreiben („Erster Teil“); die Streichung einer Absatzbezeichnung nimmt dem Wortlaut seine
332Nummer, statt ihn zu beseitigen; ein Platzhalter „(weggefallen)“ steht nur dort, wo ihm eine
333weitere Einheit folgt, deren Bezeichnung er schonen soll; und ein Wort, das an die Stelle eines
334Satzzeichens tritt, bekommt seinen Zwischenraum. Zwei vorbestehende stille Mängel kamen dabei ans
335Licht: `List.remove` erhielt einen geboxten Index und entfernte deshalb nichts (das traf auch die
336Neufassung eines Absatzes durch mehrere), und ein Aufzählungsglied, das auf „und“ endet, galt als
337Unter-Überschrift.
338
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200339*Erledigt:* _Thüringen_ ist vollständig umgesetzt (`EndToEndTest.thuerKiGaFinVOAendVO`, zehn
340Befehle, kein Rest). Es war das letzte beschaffte, nie angefasste Heft und hat drei allgemeine
341Befunde gebracht: gerade Anführungszeichen werden paarweise gelesen, wenn ein Text kein deutsches
342öffnendes Zeichen führt; eine Bereichs-Umnummerierung nennt Bezeichnungen, meint aber Einheiten und
343bleibt deshalb bis zur Anwendung ungeteilt; und der Wortbestand eines Dokuments entscheidet, ob ein
344Trennstrich vor einem Großbuchstaben eine Silbentrennung war. Die Stammfassung ist aus vier
345Gesetzblättern zusammengesetzt — siehe `Thueringen/SOURCES`.
346
Matthias Andreas Benkard14ec52a2026-08-22 16:41:57 +0200347*Erledigt:* Die _Stellung eines eingefügten Blocks_ war der letzte sichtbare Rest an Art. 56 des
348BayJG. Ursache war nicht die Einfügung selbst, sondern die Neufassung der Nr. 4 einen Punkt zuvor:
349Sie setzte ihren Wortlaut ohne Einrückung, worauf der Zeilenblock dieser Marke bis ans Absatzende
350reichte — er reicht so weit, wie tiefer eingerückt wird. Art. 56 Abs. 1 gleicht seither in Aufbau
351und Wortlaut der amtlichen Nachfassung; der Akzeptanztest prüft das.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200352
353Regressionsschutz: `./mvnw verify` prüft die bestehenden Belegfälle mit. Gepinnt ist dabei nicht
354überall dieselbe Art von Zahl — für UWG, AGG und ProdHaftG, dass *kein* Befehl manuell bleibt; für
Matthias Andreas Benkard74a84c52026-08-16 06:08:42 +0200355das BayJG die 154 erkannten Befehle, die vollständige Anwendung und den Wortlaut des
Matthias Andreas Benkard14ec52a2026-08-22 16:41:57 +0200356Bußgeldkatalogs — dort auch Aufbau und Einrückung, weil an ihnen die Stellung eingefügter Blöcke
357hängt; für Sachsen,
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200358Niedersachsen und die vier NRW-Artikel die vollständige Anwendung bis auf das eine benannte
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +0200359Residuum im WDR-Gesetz; für Hessen die vollständige Anwendung und den Gleichlauf
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +0200360aller 52 Normen mit der amtlichen Nachfassung; für Schleswig-Holstein die vollständige Anwendung auf beide
Matthias Andreas Benkard2ada4602026-08-23 21:52:20 +0200361Stammgesetze; für Berlin die vollständige Anwendung des Artikels 2, fünf von sechs
Matthias Andreas Benkarde13b58a2026-08-23 22:17:16 +0200362Befehlen des Artikels 1 und die drei benannten Abweichungen von der Nachfassung; für
363Baden-Württemberg einunddreißig von siebenunddreißig Befehlen und die zwei benannten
364Abweichungen. Wer eine dieser Zahlen
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200365ändern muss, sollte den Grund im Test vermerken.