blob: 3eb455c62e25110df40ac5151fff960ce3bd4a35 [file] [log] [blame]
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +02001= Beispieldaten: Landesrecht weiterer Länder
2Matthias Andreas Benkard
3
4Ergänzend zum bayerischen Belegfall (`BayJG/`) sind hier Änderungsgesetze und
5Änderungsverordnungen aus dem Landesrecht weiterer Länder gesammelt. Sie dienen als
6Kandidaten für künftige Ertüchtigungswellen und decken Konventionen ab, die im Bundes- und
7im bayerischen Recht so nicht vorkommen.
8
9WICHTIG: Anders als Bayern (Art./§-Inversion) gliedern alle übrigen Länder ihre Stammgesetze
10in *§* (wie der Bund) mit `Artikel N` als Änderungsgesetz-Container. Die neuen Testdimensionen
11liegen daher im *PDF-Layout* und in *Befehlsidiom-Varianten*, nicht in der Gliederung.
12
13Zu jedem Beispiel ist bislang nur das nderungsgesetz* beschafft. Die jeweils zugehörige
14*konsolidierte Stammfassung* (nötig für einen Akzeptanztest wie bei BayJG) fehlt noch; sie käme
15je Land aus einem eigenen Portal (juris-basiert: landesrecht-bw, recht.nrw, revosax, voris,
16hessenrecht, gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de; Eigensystem: Berlin) oder als handgepflegter
17`--extract-only`-Klartext analog zu `BayJG/BayJG-alt.txt`.
18
19== Übersicht
20
21[cols="1,3,3",options="header"]
22|===
23|Land |Datei / Fundstelle |Besonderheit für das Werkzeug
24
25|Berlin
26|`Berlin/GVBl-2026-17_ASOG-LAF-AendG.pdf` GVBl. für Berlin Nr. 17 vom 11.06.2026, S. 234
27(Gesetz zur Änderung des ASOG und des LAF-Errichtungsgesetzes vom 03.06.2026)
Matthias Andreas Benkardc86a73a2026-07-26 08:02:10 +020028|*Zweispaltiges Layout* (Herausgabe über Wolters Kluwer). Der Spaltenspike ist erledigt: Die
29Reihenfolge des Inhaltsstroms *ist* bereits die Lesereihenfolge, eine koordinatenbasierte
30Spaltenerkennung ist nicht nötig. Verbleibende Layout-Eigenheit sind ganzseitenbreite Rahmen
31(Titelblock, laufender Seitenkopf), die an falscher Stelle im Strom stehen der Seitenkopf wird
32herausgeschnitten, der Titelblock landet weiterhin mitten im Text. Tiefe Verschachtelung
33a)/aa)/bb)/cc); Artikel 1 ändert eine *Anlage* mit eigener Nummern-Gliederung.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020034
35|Schleswig-Holstein
36|`SchleswigHolstein/GVOBl-2026-27_Kommunalrecht-AendG.pdf` GVOBl. Schl.-H. 2026/27 vom
3730.03.2026 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften)
38|Neues Neufassungsidiom „§ 34a Absatz 1 *erhält folgende Fassung*:" (statt „wird wie folgt
39gefasst"); *hochgestellte Fußnotenmarker an Artikelberschriften* („Artikel 1 ¹)"); Meta-
40Änderung an einem anderen Änderungsgesetz („Artikel 5 wird gestrichen").
41
42|Hessen
43|`Hessen/GVBl-2026-05_11-AendVO-verkehrsrechtl-Zustaendigkeiten.pdf` GVBl. Hessen Nr. 5 vom
4403.02.2026 (Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher
45Zuständigkeiten)
46|*Sperrsatz* in Datums- und Signaturzeilen („3 . F e bru a r 2 02 6", „Der Mi n is t er pr
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +020047äs i d e nt") er trifft, anders als erwartet, nur den Unterschriftenblock und keinen Befehl;
48*abgekürztes Abs."/„Nr." im §-Kontext*; die *FFN-Fußnote der Überschrift* („* Ändert FFN 61-60")
49steht am Seitenfuß mitten zwischen zwei Gliederungspunkten.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020050
51|Niedersachsen
52|`Niedersachsen/Nds-GVBl-2026-10_ELER-Foerdergesetz-AendG.pdf` — Nds. GVBl. 2026 Nr. 10 vom
5304.02.2026 (Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen ELER-Fördergesetzes) +
54`Nds-GVBl-2026-23_BeurtVO-Steuer_amtliche-Satznummern.pdf` — Nr. 23 vom 18.03.2026
55|*Hochgestellte amtliche Satznummern ¹²³* wie Bayern, aber im *§-Modus* (nicht invertiert) →
56das bayerische Superskriptmodul wäre wiederverwendbar. Nr. 23 (Verordnung) zeigt die
57Satznummern deutlich; Nr. 10 ist das eigentliche Änderungsgesetz (Idiom „Absatz 1 erhält
58folgende Fassung"). Saubere einspaltige PDFs über die stabile API `verkuendung-niedersachsen.de`.
59
60|Baden-Württemberg
61|`BadenWuerttemberg/GBl-2026-26_KommunalwahlO-AendVO.pdf` GBl. BW 2026 Nr. 26 vom 27.02.2026
62(Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Kommunalwahlordnung)
63|Standard-HdR-Befehle im GBl-Layout; werden nach dem Wort die Wörter eingefügt",
64„werden die Wörter … gestrichen".
65
66|Nordrhein-Westfalen
67|`NRW/GV-NRW-2026-S202_22-Rundfunkaenderungsgesetz.pdf` GV. NRW. 2026 Nr. 7 vom 31.03.2026,
68S. 202 (22. Rundfunkänderungsgesetz)
69|Umfangreiches Mehrgesetz-Artikelgesetz (17 S.); Die Inhaltsübersicht wird wie folgt
Matthias Andreas Benkard35e90f42026-07-25 10:00:36 +020070geändert", „§ … (weggefallen)". Bereitgestellt aus dem amtlichen recht.nrw.de-PDF. *Unbalancierte
71Anführungszeichen* im amtlichen Satz (Artikel 2 Nr. 7 b und Nr. 11). Konsolidierte Fassungen sind
72über `recht.nrw.de/lrgv/gesetz/<TTMMJJJJ>-<Kurztitel-Slug>` frei und serverseitig gerendert
73abrufbar; der Datumspräfix ist der Gültigkeitsbeginn der jeweiligen Fassung.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020074
75|Sachsen
76|`Sachsen/SaechsGVBl-2026-S134_AendG-SaechsBeamtVG_revosax.pdf` SächsGVBl. S. 134
77(Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes vom 13.04.2026)
78|Kompaktes Änderungsgesetz, Verschachtelung a)/aa)/bb)/cc), wird durch den folgenden Satz
79ersetzt". Quelle: revosax-Gesamtansicht (nicht der Original-GVBl-Satz — recht-sachsen.de ist ein
80cookie-/kostenpflichtiger Shop).
81
82|Thüringen
83|`Thueringen/GVBl-TH-2026-02_KiGaFinanzVO-AendVO-ua.pdf` — GVBl. Freistaat Thüringen Nr. 2 vom
8413.02.2026 (u. a. Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer Kindergartenfinanzierungs-
85verordnung)
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +020086|Sammelheft (28 S.) mit vier Verkündungen, davon eine Änderungsverordnung. Unterscheidend: Das
87Blatt führt *kein einziges* `„`, sondern setzt gerade Anführungszeichen beidseitig; dazu das
88Idiom „die Verweisung „X" durch die Verweisung Y" ersetzt", ein Rahmen, der sich auf eine
89Untereinheit der umnummerierten Norm verengt, und eine Bereichs-Umnummerierung über einen
90aufgehobenen Platzhalter hinweg. Voller Akzeptanzfall, Stammfassung
91`Thueringen/ThuerKigaFinVO-alt.txt`.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020092|===
93
Matthias Andreas Benkard3f81add2026-07-24 05:34:32 +020094== Stand der Umsetzung
95
96* *Sachsen* ist als erster nichtbayerischer Belegfall vollständig umgesetzt: konsolidierte
97 Vorfassung `Sachsen/SaechsBeamtVG-alt.txt` (kanonischer Klartext, Fassung vom 01.02.2025, aus
98 der archivierten revosax-Volltextfassung abgeleitet) und End-to-End-Akzeptanztest
99 (`EndToEndTest.saechsBeamtVgAcceptance`; fünf Befehle, kein Rest).
Matthias Andreas Benkard43e91612026-07-24 22:29:35 +0200100* *Niedersachsen* ist umgesetzt: `Niedersachsen/NEFG-alt.txt` (seit 2022 unveränderter NEFG, aus
Matthias Andreas Benkard83ba9f02026-07-25 10:35:45 +0200101 dem zweispaltigen Nds. GVBl 2022 Nr. 33) und `EndToEndTest.nefgAcceptance` (alle sieben Befehle
102 angewandt, kein Rest einschließlich der beiden niedersächsischen Einfügeformen: Sachnummer mit
103 Leerzeichen „§ 2 a und gliederungsbezogene Einfügung In Kapitel 4 wird nach § 12 …“).
Matthias Andreas Benkard519c1e72026-07-25 09:11:56 +0200104* *Schleswig-Holstein* ist bis einschließlich der Befehlserkennung umgesetzt
105 (`EndToEndTest.kommunalrechtAendGSchleswigHolstein`): Artikel 1 trifft die Gemeindeordnung,
106 Artikel 2 die Kreisordnung, je ein Neufassungsbefehl, kein unbekannter Befehl. Ein voller
107 Akzeptanztest ist *nicht* möglich siehe Noch offen“.
Matthias Andreas Benkarda201e832026-08-02 19:45:34 +0200108* *Nordrhein-Westfalen* ist der Massentest-Fall: aus demselben Heft sind alle vier ändernden
109 Artikel als Akzeptanzfälle hinterlegt.
Matthias Andreas Benkardbac648b2026-07-28 07:51:09 +0200110+
111--
112`EndToEndTest.tmzGesetzAcceptance`:: Artikel 3 (Telemedienzuständigkeitsgesetz), vier Befehle,
113kein Rest. Stamm `NRW/TMZ-Gesetz-alt.txt`.
114`EndToEndTest.wdrGesetzAcceptance`:: Artikel 1 (WDR-Gesetz), 101 Befehle an 31 Normen, davon 100
115angewandt. Stamm `NRW/WDR-Gesetz-alt.txt` (Fassung vom 01.01.2025). Der Fall trägt die
116Umnummerierungs-Kaskaden 3: Absatz 2 zwei Absätze, die Absätze 3 bis 11 rücken auf, ein neuer
117Absatz 13 kommt hinzu; § 15 Absatz 3: Nummer 22 entfällt, 23 bis 37 rücken auf), den Sammelrahmen
118Es werden ersetzt:“ und die Angabe-Befehle auf die Inhaltsübersicht. Einziges Residuum ist
119Nr. 13 e) aa): der Punkt am Ende des Satzes ist in einer zweisätzigen Nummer nicht eindeutig.
120`EndToEndTest.lmgNrwAcceptance`:: Artikel 2 (Landesmediengesetz), 18 Befehle, kein Rest. Stamm
121`NRW/LMG-NRW-alt.txt` (Fassung vom 01.01.2025).
Matthias Andreas Benkarda201e832026-08-02 19:45:34 +0200122`EndToEndTest.rundfunkAusfuehrungsgesetzAcceptance`:: Artikel 4 (17. RÄStV-AusfG), ein Befehl,
123kein Rest. Stamm `NRW/17-RAEStV-AusfG-alt.txt` (Erstfassung vom 17.12.2015, bis 2026 unverändert).
124Der Artikel führt seinen Befehl *ohne* Gliederungspunkt der Text nach der Änderungsformel ist
125der Befehl —, und das Zitat der neuen Fassung trägt verschachtelte Anführungszeichen (ein
126vollständiges durch Artikel 3 …“ innerhalb einer eckigen Klammer). Beides trägt die vorhandene
127Maschinerie.
Matthias Andreas Benkardbac648b2026-07-28 07:51:09 +0200128--
129+
Matthias Andreas Benkarda201e832026-08-02 19:45:34 +0200130Alle vier Ergebnisse sind normweise gegen die amtliche Fassung vom 01.04.2026 abgeglichen. Es
Matthias Andreas Benkardbac648b2026-07-28 07:51:09 +0200131bleiben nur Abweichungen, in denen die amtliche Nachfassung selbst vom Befehlswortlaut abweicht
132 15 WDR-Gesetz: des vor Bundesreisekostengesetzes entfallen; § 7 und § 21 WDR-Gesetz: ein
133überzähliges Anführungszeichen aus dem Änderungsgesetz; § 93 LMG NRW: zusätzlich die Wörter
Matthias Andreas Benkarda201e832026-08-02 19:45:34 +0200134Film (“ gestrichen) ÄndGgner wendet dort den Wortlaut an. Damit ist das Heft GV. NRW. 7/2026
135vollständig belegt.
Matthias Andreas Benkardc86a73a2026-07-26 08:02:10 +0200136* *Berlin* ist bis zur Befehlserkennung umgesetzt (`EndToEndTest.asogLafAendGBerlin`): Artikel 2
137 (LAF-Errichtungsgesetz) wird vollständig erkannt, beide Punkte erben ihr Ziel aus der
Matthias Andreas Benkard5f30f562026-07-28 06:00:16 +0200138 Änderungsformel. Artikel 1 wird seit der Wortanker-Einfügung und der Zitatgrenze am
139 Aufzählungspunkt *vollständig* erkannt alle sechs Befehle, einschließlich der Änderungen an der
140 unnummerierten Anlage. Ein voller Akzeptanztest bleibt an der Stammfassung hängen (siehe Noch
141 offen“).
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200142* *Hessen* ist bis zur Befehlserkennung umgesetzt (`EndToEndTest.verkehrsZustVAendVOHessen`): alle
143 21 Befehle des Artikels 1 werden erkannt. Der als Härtetest erwartete Sperrsatz erwies sich als
144 harmlos er trifft nur den Unterschriftenblock. Zu tun war dreierlei: die laufende GVBl-Fußzeile
145 und der Masthead als Kolumnentitel, die Sternchen-Fußnote der Überschrift („* Ändert FFN 61-60“,
146 am Seitenfuß zwischen zwei Gliederungspunkten) ebenso, und zwei Befehlsformen der Zusatz
147 am Ende darf beim Satzzeichen fehlen, und das Objekt hinter durch darf auch ohne Fundstelle
148 verkürzt sein. Ein voller Akzeptanztest ist *nicht* möglich siehe Noch offen“.
Matthias Andreas Benkard43e91612026-07-24 22:29:35 +0200149* Baden-Württemberg (GBl 2026 Nr. 26): großes Anlage-lastiges Änderungsgesetz (§§ 457a + Anlagen
150 1/3b/4b); Stammfassung/Akzeptanztest noch offen.
Matthias Andreas Benkard3f81add2026-07-24 05:34:32 +0200151
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200152== Beschaffung der Stammfassungen
153
154Für einen vollen Akzeptanztest wird die Fassung *vor* dem Änderungsgesetz gebraucht. Welcher Weg
155dafür trägt, hängt allein vom Portal ab; die drei erprobten Wege:
156
157`recht.nrw.de` (Nordrhein-Westfalen):: Der bequemste Fall. Serverseitig gerendertes HTML, keine
158Single-Page-Anwendung, `robots.txt` erlaubt alles. Das URL-Schema
159`recht.nrw.de/lrgv/gesetz/<TTMMJJJJ>-<Kurztitel-Slug>` trägt den *Gültigkeitsbeginn der jeweiligen
160Fassung* im Datumspräfix Vor- und Nachfassung sind damit unmittelbar adressierbar, und das
161Ergebnis lässt sich gegen die amtliche Nachfassung prüfen. Die Slugs findet die Suchmaske nicht
162(Formular); sie stehen im Sitemap-Index (`robots.txt` listet `sitemap/page/1..47/sitemap.xml`, je
1631000 Einträge). Alte `lmi/owa/br_*`-URLs leiten auf die neuen Slugs um.
164
165`revosax.sachsen.de` (Sachsen):: Liefert Volltext-PDFs je Fassung, aber nur die aktuelle live. Die
166Vorfassung kommt über die Wayback-CDX-API: Fassungs-IDs abfragen, die zum Zeitraum passende wählen,
167per `…id_/…`-Rohform laden. Achtung, `WebFetch` erreicht `web.archive.org` nicht nur `curl`.
168
Matthias Andreas Benkard79b88e02026-07-26 13:33:09 +0200169juris-Landesportale:: Sackgasse *geprüft* für `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de`
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200170(Schleswig-Holstein), `gesetze.berlin.de` (Berlin, trotz Eigennamen dieselbe Anwendung),
171`landesrecht-bw.de` (Baden-Württemberg) und `rv.hessenrecht.hessen.de` (Hessen, Kennung `bshe`).
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200172und `landesrecht.thueringen.de` (Thüringen).
173Alle fünf sind seit etwa Ende 2022 reine Single-Page-Anwendungen; sämtliche Dokument-URLs liefern
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200174nur die leere Anwendungshülle (rund 5,4 kB), die Inhalte hängen an einer tokenpflichtigen
175Schnittstelle. Auch archivierte
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200176Einzelnorm-Seiten sind bereits Hüllen. Brauchbar sind allenfalls Wayback-Snapshots aus der Zeit
Matthias Andreas Benkard79b88e02026-07-26 13:33:09 +0200177*vor* der Umstellung die sind aber meist zu alt für die gesuchte Fassung. Für
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200178`voris.niedersachsen.de` ist dasselbe zu erwarten, aber *nicht* nachgeprüft: Ein Versuch lohnt,
179bevor man aufgibt.
180
181Parlamentsdokumentationen:: Der Ausweg, wo das Landesrechtportal versperrt ist. Gibt der Landtag
182das Gesetzblatt heraus in Thüringen ist das so —, so liegen dessen Hefte oft frei in der
183Parlamentsdatenbank, auch die alten:
184`parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/<WP>/art/GVBl/num/<Heft>/jahr/<Jahr>[/seite/<S>]`.
185Damit lässt sich eine konsolidierte Fassung aus dem Stammheft und den Änderungsheften
186zusammensetzen, wenn kein Portal sie fertig liefert (Rezept in `Thueringen/SOURCES`). Das Archiv
187der Staatskanzlei (`thueringen.de/th1/tsk/gvbl/`) hilft dagegen nicht: Es antwortet Skripten mit
188einer Bot-Schutz-Fehlerseite.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200189
190Fällt das Portal aus, bleibt der Weg über das Gesetzblatt selbst: Trägt der Einleitungssatz des
191Änderungsgesetzes kein zuletzt geändert durch“, so ist die Originalfassung zugleich die
192Stammfassung (so bei Niedersachsen). Die Extraktion zweispaltiger Hefte übernimmt `--extract-only`
193des Werkzeugs selbst; `pdftotext -layout` verschränkt dort die Spalten.
194
Matthias Andreas Benkard5f30f562026-07-28 06:00:16 +0200195Ein Fallstrick beim Prüfen extrahierter Hefte: Das GV.-NRW.-Heft 7/2026 kodiert einen Teil seiner
196Umlaute *zerlegt* (`u` + U+0308 statt `ü`, 79 Stellen, darunter dutzende eingefügt:“/„angefügt:“).
197Im Text ist das unsichtbar, für jedes Befehlsmuster aber ein anderes Wort. `TextBereiniger.bereinige`
198normalisiert deshalb ganz früh nach NFC nicht NFKC, das plättete die amtlichen Satznummern ¹²³ zu
199gewöhnlichen Ziffern. Wer Klartext von Hand aufbereitet, sollte ihn ebenfalls in NFC ablegen; der
200Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit.
201
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +0200202== Noch offen
203
Matthias Andreas Benkard519c1e72026-07-25 09:11:56 +0200204* *Schleswig-Holstein Stammfassung nicht beschaffbar*: Das Landesportal
205 `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de` ist seit Ende 2022 eine reine Single-Page-Anwendung; die
206 Dokumentinhalte liegen hinter einer anmeldepflichtigen mylex“-API (`connectUrl` aus dem
207 `localStorage`), sämtliche Dokument-URLs liefern nur die leere Anwendungshülle. Die Wayback
208 Machine hat die serverseitig gerenderte Gesamtausgabe der Gemeindeordnung zuletzt am
209 14.11.2022 erfasst dort fehlt der hier geänderte § 34a noch (er wurde erst durch das Gesetz
210 vom 05.02.2025 eingefügt). Auch die archivierten Einzelnorm-Seiten (113 Stück) sind bereits
211 SPA-Hüllen ohne Inhalt. Ein voller Akzeptanztest bleibt daher offen, bis die konsolidierte
212 Fassung aus einer anderen Quelle vorliegt.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200213* *Berlin Stammfassung nicht beschaffbar*: `gesetze.berlin.de` ist trotz des Eigennamens dieselbe
214 juris-Anwendung wie das schleswig-holsteinische Portal (Kennung `bsbe`) und ebenso
215 anmeldepflichtig. In der Wayback Machine gibt es keine serverseitig gerenderten Volltexte des
216 ASOG oder des LAF-Errichtungsgesetzes.
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200217* *Hessen Stammfassung nicht beschaffbar*: `rv.hessenrecht.hessen.de` ist dieselbe juris-Anwendung
218 (Kennung `bshe`) wie die Portale Schleswig-Holsteins und Berlins; Dokument-URLs liefern nur die
219 Anwendungshülle. Die Befehlserkennung ist vollständig belegt, die Anwendung bleibt offen.
Matthias Andreas Benkard81777012026-07-26 08:53:10 +0200220* *Anlagen im kanonischen Klartext*: Anlagen sind als Änderungsziel unterstützt im gii-XML sind
221 sie eigene Normen („Anlage 8“, Anhang“), und `Stelle.anlagenEnbez()` löst sie auf; im GEG werden
222 anlagenbezogene Befehle angewandt. Der `LandesRechtTextParser` kennt jedoch nur „§“- und
223 Art.“-Normköpfe: Eine handgepflegte Stammfassung kann *keine* Anlage tragen. Das ist die
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200224 konkrete Lücke für Berlin (Artikel 1) und Baden-Württemberg (Anlagen 1/3b/4b). Beide Portale sind
225 inzwischen als juris-Anwendung *nachgeprüft* die Lücke geht deshalb erst mit einem
226 Anlage-tragenden Stammgesetz aus einem anderen Portal auf, praktisch `recht.nrw.de`.
Matthias Andreas Benkardc86a73a2026-07-26 08:02:10 +0200227* *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen*: Titelblock und Impressum stehen im Inhaltsstrom an anderer
228 Stelle als im Satzbild (der Titelblock mitten im Fließtext der ersten Seite). Das zu beheben
229 verlangt eine geometrische Lesereihenfolge (XY-Cut), nicht bloß eine Spaltenerkennung.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +0200230* *Rheinland-Pfalz*: Die Verkündungsplattform `verkuendung.rlp.de` verkündet erst seit dem
231 01.07.2026 elektronisch; ältere GVBl-Hefte liegen nicht als freie Direkt-PDF vor.
232* Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Brandenburg, Sachsen-Anhalt: noch nicht
233 erfasst.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200234
235== Wo weitermachen
236
237Kein Land scheitert noch an reiner Extraktionsschwäche; offen sind Modell- und Beschaffungsfragen.
238Nach absteigendem Nutzen:
239
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200240. *Ein Anlage-tragendes Stammgesetz über `recht.nrw.de` beschaffen* und dann die
241 *Anlagen-Normköpfe im `LandesRechtTextParser`* ergänzen (er kennt neben „§“/„Art.“ inzwischen
242 auch die Inhaltsübersicht als Norm). Über Berlin oder Baden-Württemberg geht das nicht mehr:
243 deren Portale sind als juris-Anwendung nachgeprüft. Ohne eine solche Stammfassung bleibt die
244 Ergänzung nicht end-to-end prüfbar.
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200245. *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen* (XY-Cut) die letzte offene Layout-Frage, siehe Noch offen“.
Matthias Andreas Benkard14ec52a2026-08-22 16:41:57 +0200246
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200247*Erledigt:* _Thüringen_ ist vollständig umgesetzt (`EndToEndTest.thuerKiGaFinVOAendVO`, zehn
248Befehle, kein Rest). Es war das letzte beschaffte, nie angefasste Heft und hat drei allgemeine
249Befunde gebracht: gerade Anführungszeichen werden paarweise gelesen, wenn ein Text kein deutsches
250öffnendes Zeichen führt; eine Bereichs-Umnummerierung nennt Bezeichnungen, meint aber Einheiten und
251bleibt deshalb bis zur Anwendung ungeteilt; und der Wortbestand eines Dokuments entscheidet, ob ein
252Trennstrich vor einem Großbuchstaben eine Silbentrennung war. Die Stammfassung ist aus vier
253Gesetzblättern zusammengesetzt siehe `Thueringen/SOURCES`.
254
Matthias Andreas Benkard14ec52a2026-08-22 16:41:57 +0200255*Erledigt:* Die _Stellung eines eingefügten Blocks_ war der letzte sichtbare Rest an Art. 56 des
256BayJG. Ursache war nicht die Einfügung selbst, sondern die Neufassung der Nr. 4 einen Punkt zuvor:
257Sie setzte ihren Wortlaut ohne Einrückung, worauf der Zeilenblock dieser Marke bis ans Absatzende
258reichte er reicht so weit, wie tiefer eingerückt wird. Art. 56 Abs. 1 gleicht seither in Aufbau
259und Wortlaut der amtlichen Nachfassung; der Akzeptanztest prüft das.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200260
261Regressionsschutz: `./mvnw verify` prüft die bestehenden Belegfälle mit. Gepinnt ist dabei nicht
262überall dieselbe Art von Zahl für UWG, AGG und ProdHaftG, dass *kein* Befehl manuell bleibt; für
Matthias Andreas Benkard74a84c52026-08-16 06:08:42 +0200263das BayJG die 154 erkannten Befehle, die vollständige Anwendung und den Wortlaut des
Matthias Andreas Benkard14ec52a2026-08-22 16:41:57 +0200264Bußgeldkatalogs dort auch Aufbau und Einrückung, weil an ihnen die Stellung eingefügter Blöcke
265hängt; für Sachsen,
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200266Niedersachsen und die vier NRW-Artikel die vollständige Anwendung bis auf das eine benannte
267Residuum im WDR-Gesetz; für Schleswig-Holstein, Berlin und Hessen die vollständige *Erkennung*
268(dort 21 Befehle). Wer eine dieser Zahlen
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200269ändern muss, sollte den Grund im Test vermerken.