blob: ecd38b9bfa4e1c765112813688bd877e48f0a0f1 [file] [log] [blame]
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +02001= Beispieldaten: Landesrecht weiterer Länder
2Matthias Andreas Benkard
Matthias Andreas Benkarda5d55442026-08-23 08:31:49 +02003// SPDX-FileCopyrightText: 2020 Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>
4// SPDX-License-Identifier: AGPL-3.0-or-later
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +02005
6Ergänzend zum bayerischen Belegfall (`BayJG/`) sind hier Änderungsgesetze und
7Änderungsverordnungen aus dem Landesrecht weiterer Länder gesammelt. Sie dienen als
8Kandidaten für künftige Ertüchtigungswellen und decken Konventionen ab, die im Bundes- und
9im bayerischen Recht so nicht vorkommen.
10
11WICHTIG: Anders als Bayern (Art./§-Inversion) gliedern alle übrigen Länder ihre Stammgesetze
12in *§* (wie der Bund) mit `Artikel N` als Änderungsgesetz-Container. Die neuen Testdimensionen
13liegen daher im *PDF-Layout* und in *Befehlsidiom-Varianten*, nicht in der Gliederung.
14
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +020015Zu jedem Beispiel gehört ein *Änderungsgesetz*; wo auch die *konsolidierte Stammfassung* vorliegt
16(nötig für einen Akzeptanztest wie bei BayJG), ist der Fall bis zur Anwendung belegt. Die
17Stammfassung kommt je Land aus dem Portal des Landes oder als handgepflegter Klartext analog zu
18`BayJG/BayJG-alt.txt`; welcher Weg trägt, steht unter „Beschaffung der Stammfassungen“.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020019
20== Übersicht
21
22[cols="1,3,3",options="header"]
23|===
24|Land |Datei / Fundstelle |Besonderheit für das Werkzeug
25
26|Berlin
27|`Berlin/GVBl-2026-17_ASOG-LAF-AendG.pdf` — GVBl. für Berlin Nr. 17 vom 11.06.2026, S. 234
28(Gesetz zur Änderung des ASOG und des LAF-Errichtungsgesetzes vom 03.06.2026)
Matthias Andreas Benkardc86a73a2026-07-26 08:02:10 +020029|*Zweispaltiges Layout* (Herausgabe über Wolters Kluwer). Der Spaltenspike ist erledigt: Die
30Reihenfolge des Inhaltsstroms *ist* bereits die Lesereihenfolge, eine koordinatenbasierte
31Spaltenerkennung ist nicht nötig. Verbleibende Layout-Eigenheit sind ganzseitenbreite Rahmen
32(Titelblock, laufender Seitenkopf), die an falscher Stelle im Strom stehen — der Seitenkopf wird
33herausgeschnitten, der Titelblock landet weiterhin mitten im Text. Tiefe Verschachtelung
34a)/aa)/bb)/cc); Artikel 1 ändert eine *Anlage* mit eigener Nummern-Gliederung.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020035
36|Schleswig-Holstein
37|`SchleswigHolstein/GVOBl-2026-27_Kommunalrecht-AendG.pdf` — GVOBl. Schl.-H. 2026/27 vom
3830.03.2026 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften)
39|Neues Neufassungsidiom „§ 34a Absatz 1 *erhält folgende Fassung*:" (statt „wird wie folgt
40gefasst"); *hochgestellte Fußnotenmarker an Artikel-Überschriften* („Artikel 1 ¹)"); Meta-
41Änderung an einem anderen Änderungsgesetz („Artikel 5 wird gestrichen").
42
43|Hessen
44|`Hessen/GVBl-2026-05_11-AendVO-verkehrsrechtl-Zustaendigkeiten.pdf` — GVBl. Hessen Nr. 5 vom
4503.02.2026 (Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher
46Zuständigkeiten)
47|*Sperrsatz* in Datums- und Signaturzeilen („3 . F e bru a r 2 02 6", „Der Mi n is t er pr
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +020048äs i d e nt") — er trifft, anders als erwartet, nur den Unterschriftenblock und keinen Befehl;
49*abgekürztes „Abs."/„Nr." im §-Kontext*; die *FFN-Fußnote der Überschrift* („* Ändert FFN 61-60")
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +020050steht am Seitenfuß mitten zwischen zwei Gliederungspunkten. Die Stammverordnung führt *keine
51Paragraphenüberschriften* und gliedert sich in *ausgeschriebene Ordinalzahlen* („Erster Teil").
52Voller Akzeptanzfall, Stammfassung `Hessen/StVRZustV-alt.txt`, Prüfmaßstab
53`Hessen/StVRZustV-neu.txt`.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020054
55|Niedersachsen
56|`Niedersachsen/Nds-GVBl-2026-10_ELER-Foerdergesetz-AendG.pdf` — Nds. GVBl. 2026 Nr. 10 vom
5704.02.2026 (Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen ELER-Fördergesetzes) +
58`Nds-GVBl-2026-23_BeurtVO-Steuer_amtliche-Satznummern.pdf` — Nr. 23 vom 18.03.2026
59|*Hochgestellte amtliche Satznummern ¹²³* wie Bayern, aber im *§-Modus* (nicht invertiert) →
60das bayerische Superskriptmodul wäre wiederverwendbar. Nr. 23 (Verordnung) zeigt die
61Satznummern deutlich; Nr. 10 ist das eigentliche Änderungsgesetz (Idiom „Absatz 1 erhält
62folgende Fassung"). Saubere einspaltige PDFs über die stabile API `verkuendung-niedersachsen.de`.
63
64|Baden-Württemberg
65|`BadenWuerttemberg/GBl-2026-26_KommunalwahlO-AendVO.pdf` — GBl. BW 2026 Nr. 26 vom 27.02.2026
66(Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Kommunalwahlordnung)
67|Standard-HdR-Befehle im GBl-Layout; „werden nach dem Wort … die Wörter … eingefügt",
68„werden die Wörter … gestrichen".
69
70|Nordrhein-Westfalen
71|`NRW/GV-NRW-2026-S202_22-Rundfunkaenderungsgesetz.pdf` — GV. NRW. 2026 Nr. 7 vom 31.03.2026,
72S. 202 (22. Rundfunkänderungsgesetz)
73|Umfangreiches Mehrgesetz-Artikelgesetz (17 S.); „Die Inhaltsübersicht wird wie folgt
Matthias Andreas Benkard35e90f42026-07-25 10:00:36 +020074geändert", „§ … (weggefallen)". Bereitgestellt aus dem amtlichen recht.nrw.de-PDF. *Unbalancierte
75Anführungszeichen* im amtlichen Satz (Artikel 2 Nr. 7 b und Nr. 11). Konsolidierte Fassungen sind
76über `recht.nrw.de/lrgv/gesetz/<TTMMJJJJ>-<Kurztitel-Slug>` frei und serverseitig gerendert
77abrufbar; der Datumspräfix ist der Gültigkeitsbeginn der jeweiligen Fassung.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020078
79|Sachsen
80|`Sachsen/SaechsGVBl-2026-S134_AendG-SaechsBeamtVG_revosax.pdf` — SächsGVBl. S. 134
81(Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes vom 13.04.2026)
82|Kompaktes Änderungsgesetz, Verschachtelung a)/aa)/bb)/cc), „wird durch den folgenden Satz
83ersetzt". Quelle: revosax-Gesamtansicht (nicht der Original-GVBl-Satz — recht-sachsen.de ist ein
84cookie-/kostenpflichtiger Shop).
85
86|Thüringen
87|`Thueringen/GVBl-TH-2026-02_KiGaFinanzVO-AendVO-ua.pdf` — GVBl. Freistaat Thüringen Nr. 2 vom
8813.02.2026 (u. a. Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer Kindergartenfinanzierungs-
89verordnung)
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +020090|Sammelheft (28 S.) mit vier Verkündungen, davon eine Änderungsverordnung. Unterscheidend: Das
91Blatt führt *kein einziges* `„`, sondern setzt gerade Anführungszeichen beidseitig; dazu das
92Idiom „die Verweisung „X" durch die Verweisung „Y" ersetzt", ein Rahmen, der sich auf eine
93Untereinheit der umnummerierten Norm verengt, und eine Bereichs-Umnummerierung über einen
94aufgehobenen Platzhalter hinweg. Voller Akzeptanzfall, Stammfassung
95`Thueringen/ThuerKigaFinVO-alt.txt`.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020096|===
97
Matthias Andreas Benkard3f81add2026-07-24 05:34:32 +020098== Stand der Umsetzung
99
100* *Sachsen* ist als erster nichtbayerischer Belegfall vollständig umgesetzt: konsolidierte
101 Vorfassung `Sachsen/SaechsBeamtVG-alt.txt` (kanonischer Klartext, Fassung vom 01.02.2025, aus
102 der archivierten revosax-Volltextfassung abgeleitet) und End-to-End-Akzeptanztest
103 (`EndToEndTest.saechsBeamtVgAcceptance`; fünf Befehle, kein Rest).
Matthias Andreas Benkard43e91612026-07-24 22:29:35 +0200104* *Niedersachsen* ist umgesetzt: `Niedersachsen/NEFG-alt.txt` (seit 2022 unveränderter NEFG, aus
Matthias Andreas Benkard83ba9f02026-07-25 10:35:45 +0200105 dem zweispaltigen Nds. GVBl 2022 Nr. 33) und `EndToEndTest.nefgAcceptance` (alle sieben Befehle
106 angewandt, kein Rest — einschließlich der beiden niedersächsischen Einfügeformen: Sachnummer mit
107 Leerzeichen „§ 2 a“ und gliederungsbezogene Einfügung „In Kapitel 4 wird nach § 12 …“).
Matthias Andreas Benkard519c1e72026-07-25 09:11:56 +0200108* *Schleswig-Holstein* ist bis einschließlich der Befehlserkennung umgesetzt
109 (`EndToEndTest.kommunalrechtAendGSchleswigHolstein`): Artikel 1 trifft die Gemeindeordnung,
110 Artikel 2 die Kreisordnung, je ein Neufassungsbefehl, kein unbekannter Befehl. Ein voller
111 Akzeptanztest ist *nicht* möglich — siehe „Noch offen“.
Matthias Andreas Benkarda201e832026-08-02 19:45:34 +0200112* *Nordrhein-Westfalen* ist der Massentest-Fall: aus demselben Heft sind alle vier ändernden
113 Artikel als Akzeptanzfälle hinterlegt.
Matthias Andreas Benkardbac648b2026-07-28 07:51:09 +0200114+
115--
116`EndToEndTest.tmzGesetzAcceptance`:: Artikel 3 (Telemedienzuständigkeitsgesetz), vier Befehle,
117kein Rest. Stamm `NRW/TMZ-Gesetz-alt.txt`.
118`EndToEndTest.wdrGesetzAcceptance`:: Artikel 1 (WDR-Gesetz), 101 Befehle an 31 Normen, davon 100
119angewandt. Stamm `NRW/WDR-Gesetz-alt.txt` (Fassung vom 01.01.2025). Der Fall trägt die
120Umnummerierungs-Kaskaden (§ 3: Absatz 2 → zwei Absätze, die Absätze 3 bis 11 rücken auf, ein neuer
121Absatz 13 kommt hinzu; § 15 Absatz 3: Nummer 22 entfällt, 23 bis 37 rücken auf), den Sammelrahmen
122„Es werden ersetzt:“ und die Angabe-Befehle auf die Inhaltsübersicht. Einziges Residuum ist
123Nr. 13 e) aa): „der Punkt am Ende des Satzes“ ist in einer zweisätzigen Nummer nicht eindeutig.
124`EndToEndTest.lmgNrwAcceptance`:: Artikel 2 (Landesmediengesetz), 18 Befehle, kein Rest. Stamm
125`NRW/LMG-NRW-alt.txt` (Fassung vom 01.01.2025).
Matthias Andreas Benkarda201e832026-08-02 19:45:34 +0200126`EndToEndTest.rundfunkAusfuehrungsgesetzAcceptance`:: Artikel 4 (17. RÄStV-AusfG), ein Befehl,
127kein Rest. Stamm `NRW/17-RAEStV-AusfG-alt.txt` (Erstfassung vom 17.12.2015, bis 2026 unverändert).
128Der Artikel führt seinen Befehl *ohne* Gliederungspunkt — der Text nach der Änderungsformel ist
129der Befehl —, und das Zitat der neuen Fassung trägt verschachtelte Anführungszeichen (ein
130vollständiges „durch Artikel 3 …“ innerhalb einer eckigen Klammer). Beides trägt die vorhandene
131Maschinerie.
Matthias Andreas Benkardbac648b2026-07-28 07:51:09 +0200132--
133+
Matthias Andreas Benkarda201e832026-08-02 19:45:34 +0200134Alle vier Ergebnisse sind normweise gegen die amtliche Fassung vom 01.04.2026 abgeglichen. Es
Matthias Andreas Benkardbac648b2026-07-28 07:51:09 +0200135bleiben nur Abweichungen, in denen die amtliche Nachfassung selbst vom Befehlswortlaut abweicht
136(§ 15 WDR-Gesetz: „des“ vor „Bundesreisekostengesetzes“ entfallen; § 7 und § 21 WDR-Gesetz: ein
137überzähliges Anführungszeichen aus dem Änderungsgesetz; § 93 LMG NRW: zusätzlich die Wörter
Matthias Andreas Benkarda201e832026-08-02 19:45:34 +0200138„Film (“ gestrichen) — ÄndGgner wendet dort den Wortlaut an. Damit ist das Heft GV. NRW. 7/2026
139vollständig belegt.
Matthias Andreas Benkardc86a73a2026-07-26 08:02:10 +0200140* *Berlin* ist bis zur Befehlserkennung umgesetzt (`EndToEndTest.asogLafAendGBerlin`): Artikel 2
141 (LAF-Errichtungsgesetz) wird vollständig erkannt, beide Punkte erben ihr Ziel aus der
Matthias Andreas Benkard5f30f562026-07-28 06:00:16 +0200142 Änderungsformel. Artikel 1 wird seit der Wortanker-Einfügung und der Zitatgrenze am
143 Aufzählungspunkt *vollständig* erkannt — alle sechs Befehle, einschließlich der Änderungen an der
144 unnummerierten Anlage. Ein voller Akzeptanztest bleibt an der Stammfassung hängen (siehe „Noch
145 offen“).
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +0200146* *Hessen* ist *vollständig* umgesetzt (`EndToEndTest.verkehrsZustVAendVOHessen`): alle
147 21 Befehle des Artikels 1 werden erkannt und angewandt, und alle 52 Normen gleichen danach
148 zeichengenau der amtlichen Nachfassung vom 4. Februar 2026. Der als Härtetest erwartete Sperrsatz erwies sich als
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200149 harmlos — er trifft nur den Unterschriftenblock. Zu tun war dreierlei: die laufende GVBl-Fußzeile
150 und der Masthead als Kolumnentitel, die Sternchen-Fußnote der Überschrift („* Ändert FFN 61-60“,
151 am Seitenfuß zwischen zwei Gliederungspunkten) ebenso, und zwei Befehlsformen — der Zusatz
152 „am Ende“ darf beim Satzzeichen fehlen, und das Objekt hinter „durch“ darf auch ohne Fundstelle
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +0200153 verkürzt sein. Die Stammfassung ist über eine *Browsersteuerung* aus dem Landesrechtsportal
154 beschafft; damit ist die juris-Sackgasse aufgebrochen (siehe „Beschaffung der Stammfassungen“).
Matthias Andreas Benkard43e91612026-07-24 22:29:35 +0200155* Baden-Württemberg (GBl 2026 Nr. 26): großes Anlage-lastiges Änderungsgesetz (§§ 4–57a + Anlagen
156 1/3b/4b); Stammfassung/Akzeptanztest noch offen.
Matthias Andreas Benkard3f81add2026-07-24 05:34:32 +0200157
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200158== Beschaffung der Stammfassungen
159
160Für einen vollen Akzeptanztest wird die Fassung *vor* dem Änderungsgesetz gebraucht. Welcher Weg
161dafür trägt, hängt allein vom Portal ab; die drei erprobten Wege:
162
163`recht.nrw.de` (Nordrhein-Westfalen):: Der bequemste Fall. Serverseitig gerendertes HTML, keine
164Single-Page-Anwendung, `robots.txt` erlaubt alles. Das URL-Schema
165`recht.nrw.de/lrgv/gesetz/<TTMMJJJJ>-<Kurztitel-Slug>` trägt den *Gültigkeitsbeginn der jeweiligen
166Fassung* im Datumspräfix — Vor- und Nachfassung sind damit unmittelbar adressierbar, und das
167Ergebnis lässt sich gegen die amtliche Nachfassung prüfen. Die Slugs findet die Suchmaske nicht
168(Formular); sie stehen im Sitemap-Index (`robots.txt` listet `sitemap/page/1..47/sitemap.xml`, je
1691000 Einträge). Alte `lmi/owa/br_*`-URLs leiten auf die neuen Slugs um.
170
171`revosax.sachsen.de` (Sachsen):: Liefert Volltext-PDFs je Fassung, aber nur die aktuelle live. Die
172Vorfassung kommt über die Wayback-CDX-API: Fassungs-IDs abfragen, die zum Zeitraum passende wählen,
173per `…id_/…`-Rohform laden. Achtung, `WebFetch` erreicht `web.archive.org` nicht — nur `curl`.
174
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +0200175juris-Landesportale, Browsersteuerung:: Der Weg, der die Sackgasse aufbricht — *erprobt an Hessen*.
176Diese Portale sind Einseitenanwendungen: Jede Skriptabfrage erhält nur die rund 5,4 kB große
177Anwendungshülle, gleich unter welcher Adresse. Ein *Browser* dagegen bekommt den Text. Er ist
178deshalb Dokument für Dokument über eine Browsersteuerung auszulesen, nicht im Massenabzug.
179Maßgeblich ist die Schaltfläche „Gesamtausgaben-Liste“ der Dokumentansicht: Sie führt jede Fassung
180mit ihrem Geltungszeitraum und macht sie unter einer *datierbaren* Adresse abrufbar —
181`/<Kennung>/document/aiz-jlr-<Dokumentkennung>@<JJJJMMTT>`; Vor- und Nachfassung sind damit
182unmittelbar adressierbar und das Ergebnis gegen die amtliche Nachfassung prüfbar. Zwei
183Fallstricke: Die Seite rendert nachlädig, sodass ein Auszug des sichtbaren Bereichs mitten im
184Gesetz abbricht — maßgeblich ist der Textinhalt des Dokumentbehälters (`div.docLayoutText`); und
185die Portale führen im Seitenkopf eine Vorbehaltsangabe zum Text- und Data-Mining
186(„tdm-reservation“), die für gemeinfreie amtliche Werke nach § 5 UrhG keine Wirkung entfalten
187kann. Rezept im einzelnen: `Hessen/SOURCES`.
188
189juris-Landesportale, Skript:: Sackgasse — *geprüft* für `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de`
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200190(Schleswig-Holstein), `gesetze.berlin.de` (Berlin, trotz Eigennamen dieselbe Anwendung),
191`landesrecht-bw.de` (Baden-Württemberg) und `rv.hessenrecht.hessen.de` (Hessen, Kennung `bshe`).
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200192und `landesrecht.thueringen.de` (Thüringen).
193Alle fünf sind seit etwa Ende 2022 reine Single-Page-Anwendungen; sämtliche Dokument-URLs liefern
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200194nur die leere Anwendungshülle (rund 5,4 kB), die Inhalte hängen an einer tokenpflichtigen
195Schnittstelle. Auch archivierte
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200196Einzelnorm-Seiten sind bereits Hüllen. Brauchbar sind allenfalls Wayback-Snapshots aus der Zeit
Matthias Andreas Benkard79b88e02026-07-26 13:33:09 +0200197*vor* der Umstellung — die sind aber meist zu alt für die gesuchte Fassung. Für
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200198`voris.niedersachsen.de` ist dasselbe zu erwarten, aber *nicht* nachgeprüft: Ein Versuch lohnt,
199bevor man aufgibt.
200
201Parlamentsdokumentationen:: Der Ausweg, wo das Landesrechtportal versperrt ist. Gibt der Landtag
202das Gesetzblatt heraus — in Thüringen ist das so —, so liegen dessen Hefte oft frei in der
203Parlamentsdatenbank, auch die alten:
204`parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/<WP>/art/GVBl/num/<Heft>/jahr/<Jahr>[/seite/<S>]`.
205Damit lässt sich eine konsolidierte Fassung aus dem Stammheft und den Änderungsheften
206zusammensetzen, wenn kein Portal sie fertig liefert (Rezept in `Thueringen/SOURCES`). Das Archiv
207der Staatskanzlei (`thueringen.de/th1/tsk/gvbl/`) hilft dagegen nicht: Es antwortet Skripten mit
208einer Bot-Schutz-Fehlerseite.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200209
210Fällt das Portal aus, bleibt der Weg über das Gesetzblatt selbst: Trägt der Einleitungssatz des
211Änderungsgesetzes kein „zuletzt geändert durch“, so ist die Originalfassung zugleich die
212Stammfassung (so bei Niedersachsen). Die Extraktion zweispaltiger Hefte übernimmt `--extract-only`
213des Werkzeugs selbst; `pdftotext -layout` verschränkt dort die Spalten.
214
Matthias Andreas Benkard5f30f562026-07-28 06:00:16 +0200215Ein Fallstrick beim Prüfen extrahierter Hefte: Das GV.-NRW.-Heft 7/2026 kodiert einen Teil seiner
216Umlaute *zerlegt* (`u` + U+0308 statt `ü`, 79 Stellen, darunter dutzende „eingefügt:“/„angefügt:“).
217Im Text ist das unsichtbar, für jedes Befehlsmuster aber ein anderes Wort. `TextBereiniger.bereinige`
218normalisiert deshalb ganz früh nach NFC — nicht NFKC, das plättete die amtlichen Satznummern ¹²³ zu
219gewöhnlichen Ziffern. Wer Klartext von Hand aufbereitet, sollte ihn ebenfalls in NFC ablegen; der
220Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit.
221
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +0200222== Noch offen
223
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +0200224* *Schleswig-Holstein — Stammfassung noch nicht beschafft* (der Weg über die Browsersteuerung ist
225 seit Hessen offen und hier noch nicht gegangen): Das Landesportal
Matthias Andreas Benkard519c1e72026-07-25 09:11:56 +0200226 `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de` ist seit Ende 2022 eine reine Single-Page-Anwendung; die
227 Dokumentinhalte liegen hinter einer anmeldepflichtigen „mylex“-API (`connectUrl` aus dem
228 `localStorage`), sämtliche Dokument-URLs liefern nur die leere Anwendungshülle. Die Wayback
229 Machine hat die serverseitig gerenderte Gesamtausgabe der Gemeindeordnung zuletzt am
230 14.11.2022 erfasst — dort fehlt der hier geänderte § 34a noch (er wurde erst durch das Gesetz
231 vom 05.02.2025 eingefügt). Auch die archivierten Einzelnorm-Seiten (113 Stück) sind bereits
232 SPA-Hüllen ohne Inhalt. Ein voller Akzeptanztest bleibt daher offen, bis die konsolidierte
233 Fassung aus einer anderen Quelle vorliegt.
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +0200234* *Berlin — Stammfassung noch nicht beschafft* (desgleichen): `gesetze.berlin.de` ist trotz des Eigennamens dieselbe
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200235 juris-Anwendung wie das schleswig-holsteinische Portal (Kennung `bsbe`) und ebenso
236 anmeldepflichtig. In der Wayback Machine gibt es keine serverseitig gerenderten Volltexte des
237 ASOG oder des LAF-Errichtungsgesetzes.
Matthias Andreas Benkard81777012026-07-26 08:53:10 +0200238* *Anlagen im kanonischen Klartext*: Anlagen sind als Änderungsziel unterstützt — im gii-XML sind
239 sie eigene Normen („Anlage 8“, „Anhang“), und `Stelle.anlagenEnbez()` löst sie auf; im GEG werden
240 anlagenbezogene Befehle angewandt. Der `LandesRechtTextParser` kennt jedoch nur „§“- und
241 „Art.“-Normköpfe: Eine handgepflegte Stammfassung kann *keine* Anlage tragen. Das ist die
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200242 konkrete Lücke für Berlin (Artikel 1) und Baden-Württemberg (Anlagen 1/3b/4b). Beide Portale sind
243 inzwischen als juris-Anwendung *nachgeprüft* — die Lücke geht deshalb erst mit einem
244 Anlage-tragenden Stammgesetz aus einem anderen Portal auf, praktisch `recht.nrw.de`.
Matthias Andreas Benkardc86a73a2026-07-26 08:02:10 +0200245* *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen*: Titelblock und Impressum stehen im Inhaltsstrom an anderer
246 Stelle als im Satzbild (der Titelblock mitten im Fließtext der ersten Seite). Das zu beheben
247 verlangt eine geometrische Lesereihenfolge (XY-Cut), nicht bloß eine Spaltenerkennung.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +0200248* *Rheinland-Pfalz*: Die Verkündungsplattform `verkuendung.rlp.de` verkündet erst seit dem
249 01.07.2026 elektronisch; ältere GVBl-Hefte liegen nicht als freie Direkt-PDF vor.
250* Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Brandenburg, Sachsen-Anhalt: noch nicht
251 erfasst.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200252
253== Wo weitermachen
254
255Kein Land scheitert noch an reiner Extraktionsschwäche; offen sind Modell- und Beschaffungsfragen.
256Nach absteigendem Nutzen:
257
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +0200258. *Die übrigen drei Stammfassungen über die Browsersteuerung holen* — Schleswig-Holstein
259 (Gemeindeordnung, Kreisordnung), Berlin (ASOG, LAF-Errichtungsgesetz) und Baden-Württemberg
260 (Kommunalwahlordnung). Der Weg steht seit Hessen fest und ist unter „Beschaffung der
261 Stammfassungen“ beschrieben; damit werden aus drei Erkennungsfällen volle Akzeptanzfälle.
262. *Anlagen-Normköpfe im `LandesRechtTextParser`* ergänzen (er kennt neben „§“/„Art.“ inzwischen
263 auch die Inhaltsübersicht als Norm). Berlins Artikel 1 und Baden-Württembergs Verordnung ändern
264 Anlagen; mit deren Stammfassungen aus Schritt 1 wird die Ergänzung end-to-end prüfbar.
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200265. *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen* (XY-Cut) — die letzte offene Layout-Frage, siehe „Noch offen“.
Matthias Andreas Benkard14ec52a2026-08-22 16:41:57 +0200266
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +0200267*Erledigt:* _Hessen_ ist vollständig umgesetzt (`EndToEndTest.verkehrsZustVAendVOHessen`,
268einundzwanzig Befehle, kein Rest; alle zweiundfünfzig Normen gleichen der amtlichen Nachfassung).
269Der Fall hat den Beschaffungsweg über die Browsersteuerung eröffnet und fünf allgemeine Befunde
270gebracht: Ein Normkopf darf ohne Überschrift stehen; eine Gliederung darf ihr Ordinale
271ausschreiben („Erster Teil“); die Streichung einer Absatzbezeichnung nimmt dem Wortlaut seine
272Nummer, statt ihn zu beseitigen; ein Platzhalter „(weggefallen)“ steht nur dort, wo ihm eine
273weitere Einheit folgt, deren Bezeichnung er schonen soll; und ein Wort, das an die Stelle eines
274Satzzeichens tritt, bekommt seinen Zwischenraum. Zwei vorbestehende stille Mängel kamen dabei ans
275Licht: `List.remove` erhielt einen geboxten Index und entfernte deshalb nichts (das traf auch die
276Neufassung eines Absatzes durch mehrere), und ein Aufzählungsglied, das auf „und“ endet, galt als
277Unter-Überschrift.
278
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200279*Erledigt:* _Thüringen_ ist vollständig umgesetzt (`EndToEndTest.thuerKiGaFinVOAendVO`, zehn
280Befehle, kein Rest). Es war das letzte beschaffte, nie angefasste Heft und hat drei allgemeine
281Befunde gebracht: gerade Anführungszeichen werden paarweise gelesen, wenn ein Text kein deutsches
282öffnendes Zeichen führt; eine Bereichs-Umnummerierung nennt Bezeichnungen, meint aber Einheiten und
283bleibt deshalb bis zur Anwendung ungeteilt; und der Wortbestand eines Dokuments entscheidet, ob ein
284Trennstrich vor einem Großbuchstaben eine Silbentrennung war. Die Stammfassung ist aus vier
285Gesetzblättern zusammengesetzt — siehe `Thueringen/SOURCES`.
286
Matthias Andreas Benkard14ec52a2026-08-22 16:41:57 +0200287*Erledigt:* Die _Stellung eines eingefügten Blocks_ war der letzte sichtbare Rest an Art. 56 des
288BayJG. Ursache war nicht die Einfügung selbst, sondern die Neufassung der Nr. 4 einen Punkt zuvor:
289Sie setzte ihren Wortlaut ohne Einrückung, worauf der Zeilenblock dieser Marke bis ans Absatzende
290reichte — er reicht so weit, wie tiefer eingerückt wird. Art. 56 Abs. 1 gleicht seither in Aufbau
291und Wortlaut der amtlichen Nachfassung; der Akzeptanztest prüft das.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200292
293Regressionsschutz: `./mvnw verify` prüft die bestehenden Belegfälle mit. Gepinnt ist dabei nicht
294überall dieselbe Art von Zahl — für UWG, AGG und ProdHaftG, dass *kein* Befehl manuell bleibt; für
Matthias Andreas Benkard74a84c52026-08-16 06:08:42 +0200295das BayJG die 154 erkannten Befehle, die vollständige Anwendung und den Wortlaut des
Matthias Andreas Benkard14ec52a2026-08-22 16:41:57 +0200296Bußgeldkatalogs — dort auch Aufbau und Einrückung, weil an ihnen die Stellung eingefügter Blöcke
297hängt; für Sachsen,
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200298Niedersachsen und die vier NRW-Artikel die vollständige Anwendung bis auf das eine benannte
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +0200299Residuum im WDR-Gesetz; für Hessen die vollständige Anwendung und den Gleichlauf
300aller 52 Normen mit der amtlichen Nachfassung; für Schleswig-Holstein und Berlin die vollständige
301*Erkennung*. Wer eine dieser Zahlen
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200302ändern muss, sollte den Grund im Test vermerken.