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Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +02001= Beispieldaten: Landesrecht weiterer Länder
2Matthias Andreas Benkard
Matthias Andreas Benkard7d46f072026-08-24 21:43:05 +02003// SPDX-FileCopyrightText: 2026 Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>
Matthias Andreas Benkarda5d55442026-08-23 08:31:49 +02004// SPDX-License-Identifier: AGPL-3.0-or-later
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +02005
6Ergänzend zum bayerischen Belegfall (`BayJG/`) sind hier Änderungsgesetze und
7Änderungsverordnungen aus dem Landesrecht weiterer Länder gesammelt. Sie dienen als
8Kandidaten für künftige Ertüchtigungswellen und decken Konventionen ab, die im Bundes- und
9im bayerischen Recht so nicht vorkommen.
10
11WICHTIG: Anders als Bayern (Art./§-Inversion) gliedern alle übrigen Länder ihre Stammgesetze
12in *§* (wie der Bund) mit `Artikel N` als Änderungsgesetz-Container. Die neuen Testdimensionen
13liegen daher im *PDF-Layout* und in *Befehlsidiom-Varianten*, nicht in der Gliederung.
14
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +020015Zu jedem Beispiel gehört ein *Änderungsgesetz*; wo auch die *konsolidierte Stammfassung* vorliegt
16(nötig für einen Akzeptanztest wie bei BayJG), ist der Fall bis zur Anwendung belegt. Die
17Stammfassung kommt je Land aus dem Portal des Landes oder als handgepflegter Klartext analog zu
18`BayJG/BayJG-alt.txt`; welcher Weg trägt, steht unter „Beschaffung der Stammfassungen“.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020019
20== Übersicht
21
22[cols="1,3,3",options="header"]
23|===
24|Land |Datei / Fundstelle |Besonderheit für das Werkzeug
25
26|Berlin
27|`Berlin/GVBl-2026-17_ASOG-LAF-AendG.pdf` — GVBl. für Berlin Nr. 17 vom 11.06.2026, S. 234
28(Gesetz zur Änderung des ASOG und des LAF-Errichtungsgesetzes vom 03.06.2026)
Matthias Andreas Benkard3d40c582026-08-24 19:57:07 +020029|*Zweispaltiges Layout* (Herausgabe über Wolters Kluwer). Innerhalb einer Spalte ist die
30Reihenfolge des Inhaltsstroms bereits die Lesereihenfolge; die ganzseitenbreiten Rahmen dagegen
31stehen an falscher Stelle im Strom — der Titelblock wird *zuletzt* gezeichnet, obgleich er über
32beiden Spalten steht, und landete damit mitten im Fließtext. Seit Welle 21 folgt die Reihenfolge
33dem Satzbild (Rinne zwischen den Spalten, breite Zeilen als Bandgrenzen), und der Titelblock steht,
34wo er hingehört. Tiefe Verschachtelung
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +020035a)/aa)/bb)/cc); Artikel 1 ändert eine *Anlage*, deren Einheiten als *Überschriften* („Nummer 6")
36statt als Aufzählungsmarken gesetzt sind. Artikel 2 (LAF-Errichtungsgesetz) ist ein voller
37Akzeptanzfall; das Portal setzt die amtlichen *Satznummern als angeklebte Ziffern* („(2) 1Gegen …").
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020038
39|Schleswig-Holstein
40|`SchleswigHolstein/GVOBl-2026-27_Kommunalrecht-AendG.pdf` — GVOBl. Schl.-H. 2026/27 vom
4130.03.2026 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften)
42|Neues Neufassungsidiom „§ 34a Absatz 1 *erhält folgende Fassung*:" (statt „wird wie folgt
43gefasst"); *hochgestellte Fußnotenmarker an Artikel-Überschriften* („Artikel 1 ¹)"); Meta-
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +020044Änderung an einem anderen Änderungsgesetz („Artikel 5 wird gestrichen"). Voller Akzeptanzfall für
45*zwei* Stammgesetze zugleich (Gemeindeordnung, Kreisordnung); der Portalsatz trennt die
46*Sachnummer* ab („§ 57 c") und setzt im Klammerzusatz einen *Bindestrich* statt des
47Gedankenstrichs.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020048
49|Hessen
50|`Hessen/GVBl-2026-05_11-AendVO-verkehrsrechtl-Zustaendigkeiten.pdf` — GVBl. Hessen Nr. 5 vom
5103.02.2026 (Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher
52Zuständigkeiten)
53|*Sperrsatz* in Datums- und Signaturzeilen („3 . F e bru a r 2 02 6", „Der Mi n is t er pr
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +020054äs i d e nt") — er trifft, anders als erwartet, nur den Unterschriftenblock und keinen Befehl;
55*abgekürztes „Abs."/„Nr." im §-Kontext*; die *FFN-Fußnote der Überschrift* („* Ändert FFN 61-60")
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +020056steht am Seitenfuß mitten zwischen zwei Gliederungspunkten. Die Stammverordnung führt *keine
57Paragraphenüberschriften* und gliedert sich in *ausgeschriebene Ordinalzahlen* („Erster Teil").
58Voller Akzeptanzfall, Stammfassung `Hessen/StVRZustV-alt.txt`, Prüfmaßstab
59`Hessen/StVRZustV-neu.txt`.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020060
61|Niedersachsen
62|`Niedersachsen/Nds-GVBl-2026-10_ELER-Foerdergesetz-AendG.pdf` — Nds. GVBl. 2026 Nr. 10 vom
6304.02.2026 (Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen ELER-Fördergesetzes) +
64`Nds-GVBl-2026-23_BeurtVO-Steuer_amtliche-Satznummern.pdf` — Nr. 23 vom 18.03.2026
65|*Hochgestellte amtliche Satznummern ¹²³* wie Bayern, aber im *§-Modus* (nicht invertiert) →
66das bayerische Superskriptmodul wäre wiederverwendbar. Nr. 23 (Verordnung) zeigt die
67Satznummern deutlich; Nr. 10 ist das eigentliche Änderungsgesetz (Idiom „Absatz 1 erhält
68folgende Fassung"). Saubere einspaltige PDFs über die stabile API `verkuendung-niedersachsen.de`.
69
70|Baden-Württemberg
71|`BadenWuerttemberg/GBl-2026-26_KommunalwahlO-AendVO.pdf` — GBl. BW 2026 Nr. 26 vom 27.02.2026
72(Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Kommunalwahlordnung)
73|Standard-HdR-Befehle im GBl-Layout; „werden nach dem Wort … die Wörter … eingefügt",
Matthias Andreas Benkarde13b58a2026-08-23 22:17:16 +020074„werden die Wörter … gestrichen". Unterscheidend ist der *Seitenfuß mitten im Befehlstext* — er
75trennt dort den Zieltext eines Befehls von seinem Verb —, dazu die *Blattzählung* („Seite 2 von
767") zwischen zwei Gliederungspunkten, der *Dativ ohne Artikel* („Absatz 2 wird folgender Satz
77angefügt") und der *Klammerzusatz hinter einer Anlagenbezeichnung*. Voller Belegfall,
78Stammfassung `BadenWuerttemberg/KomWO-BW-alt.txt`, Prüfmaßstab `KomWO-BW-neu.txt`.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020079
80|Nordrhein-Westfalen
81|`NRW/GV-NRW-2026-S202_22-Rundfunkaenderungsgesetz.pdf` — GV. NRW. 2026 Nr. 7 vom 31.03.2026,
82S. 202 (22. Rundfunkänderungsgesetz)
83|Umfangreiches Mehrgesetz-Artikelgesetz (17 S.); „Die Inhaltsübersicht wird wie folgt
Matthias Andreas Benkard35e90f42026-07-25 10:00:36 +020084geändert", „§ … (weggefallen)". Bereitgestellt aus dem amtlichen recht.nrw.de-PDF. *Unbalancierte
85Anführungszeichen* im amtlichen Satz (Artikel 2 Nr. 7 b und Nr. 11). Konsolidierte Fassungen sind
86über `recht.nrw.de/lrgv/gesetz/<TTMMJJJJ>-<Kurztitel-Slug>` frei und serverseitig gerendert
87abrufbar; der Datumspräfix ist der Gültigkeitsbeginn der jeweiligen Fassung.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020088
89|Sachsen
90|`Sachsen/SaechsGVBl-2026-S134_AendG-SaechsBeamtVG_revosax.pdf` — SächsGVBl. S. 134
91(Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes vom 13.04.2026)
92|Kompaktes Änderungsgesetz, Verschachtelung a)/aa)/bb)/cc), „wird durch den folgenden Satz
93ersetzt". Quelle: revosax-Gesamtansicht (nicht der Original-GVBl-Satz — recht-sachsen.de ist ein
94cookie-/kostenpflichtiger Shop).
95
Matthias Andreas Benkarde8213082026-08-24 21:12:44 +020096|Brandenburg
97|`Brandenburg/GVBl-I-2026-12_FraktG-AendG.pdf` — GVBl. I Brandenburg 2026 Nr. 12 vom 22.04.2026
98(Erstes Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes)
99|Erstes Land mit *offenem Portal* statt juris-Einseitenanwendung: BRAVORS gibt seine Vorschriften
100als gewöhnliches HTML und führt unter „Änderungshistorie" *jede Fassung einzeln* — Vor- und
101Nachfassung entstammen damit derselben Quelle. Die Hefte lassen sich am *Dokumententitel des PDF*
102einordnen (`/Title` = „FraktG-1AendG"). Beim Aufbereiten: Die Abschnittsbezeichnung steht im
103Kopfelement *vor* der Überschrift, die Aufzählungen sind echte `<ol>`-Listen, deren Marken erst das
104Stilblatt erzeugt, und an ehemaligen Trennstellen führt das Portal vereinzelt *Steuerzeichen*
105(U+0002) mit. Voller Akzeptanzfall (4/4 Befehle, alle 24 Normen).
106
Matthias Andreas Benkard036fb102026-08-27 07:10:40 +0200107|Bremen
108|`Bremen/BremGBl-2026-87_BerufsfachschulVO-AendVO.pdf` — Brem.GBl. 2026 Nr. 87 vom 20.08.2026,
109S. 573 (Änderung der Verordnung über die Berufsfachschule für technische und kaufmännische
110Assistentinnen und Assistenten vom 10.08.2026)
111|Einspaltiges, sauberes Blatt; die Eigenheiten liegen in der *Befehlssprache*: die Neufassung des
112*Namens* der Verordnung, die bloße Aufzählungsmarke als Stellenangabe („In e) …“, „f) wird
113gestrichen“), die Marke mit Schlusspunkt („Nummer 1. wird wie folgt gefasst“), „durch die Worte …
114*geändert*“ statt „ersetzt“, die Anfügung „am Ende um Satz 2 ergänzt“ und das *benannte*
115Satzzeichen („das Satzzeichen „Punkt“ wird aufgehoben und folgendes angefügt“). Dazu *zwei* nicht
116geschlossene Zitate in einem Abschnitt. Voller Belegfall; Vor- *und* Nachfassung stammen aus
117demselben offenen Portal (`transparenz.bremen.de`, Schaltfläche „Frühere Fassungen“).
118
Matthias Andreas Benkard916dc342026-08-26 08:24:40 +0200119|Hamburg
120|`Hamburg/HmbGVBl-2026-17_GutachterausschussVO-AendVO.pdf` — HmbGVBl. Teil I Nr. 17 vom
12126.05.2026, S. 147 (Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Gutachterausschuss für
122Grundstückswerte vom 12.05.2026)
123|Sammelheft mit drei Verkündungen, deren erste sich in *Artikel*, deren zweite sich in
124*Paragraphen* gliedert — beide Gliederungen nebeneinander in einem Heft. Die Änderungsbefehle
125sind *dezimal* gegliedert („6.1“, „7.1.1“, „7.2.3“). Der Satz setzt zwischen § und Nummer ein
126*schmales Leerzeichen* (U+2009), führt den Kolumnentitel im Inhaltsstrom und lässt das
127Schlusswort der Eingangsformel („verordnet:“) in die rechte Spalte fallen. Idiome: „die
128Textstelle „…““, „Hinter § 7 wird folgender § 7a eingefügt“, „Es wird folgender Absatz 3
129angefügt“, „§§ 6 und 7 erhalten folgende Fassung“. Voller Belegfall, Stammfassung
130`Hamburg/GAusschV-HH-alt.txt` (Ursprungsfassung aus HmbGVBl. Nr. 20/2009, S. 124), Prüfmaßstab
131`GAusschV-HH-neu.txt`. Das Blatt selbst liegt bei `luewu.de` frei; das Portal ist eine
132juris-Einseitenanwendung *ohne* Fassungsliste — es führt nur die aktuelle Gesamtausgabe und
133eine Änderungshistorie.
134
Matthias Andreas Benkard75186062026-08-24 21:32:26 +0200135|Rheinland-Pfalz
136|`RheinlandPfalz/GVBl-2026-21_UKAPOGS-E3-AendVO.pdf` — GVBl. RP 2026 Nr. 21 vom 10.08.2026
137(Erste Landesverordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung … Unfallkasse)
138|Nur bis zur *Befehlserkennung* belegt: Das Portal führt *keine früheren Gesamtausgaben* (ebenso
139Saarland und Sachsen-Anhalt; geprüft 24.08.2026), sodass die Vorfassung fehlt — der Stamm ist hier
140die Nachfassung, und die neun „Zieltext nicht vorhanden" sind gerade der Beleg dafür. Zwei
141allgemeine Funde: Das Land schreibt „die *Worte*" statt „die Wörter" (ohne die Nebenform blieben
142sieben von 23 Befehlen unerkannt), und der *Seitenfuß* steht im Inhaltsstrom und zerschneidet das
143Zitat einer Neufassung. Offen bleiben drei Idiome: Satzzeichen-Ersetzung im Verbund mit einer
144Halbsatz-Anfügung („durch einen *Strichpunkt* ersetzt und folgender Halbsatz angefügt"), „In der
145*Einleitung*" als Ziel, und die Verweisung auf einen anderen Punkt („entsprechend der vorstehenden
146Nummer 8 Buchst. a").
147
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +0200148|Thüringen
149|`Thueringen/GVBl-TH-2026-02_KiGaFinanzVO-AendVO-ua.pdf` — GVBl. Freistaat Thüringen Nr. 2 vom
15013.02.2026 (u. a. Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer Kindergartenfinanzierungs-
151verordnung)
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200152|Sammelheft (28 S.) mit vier Verkündungen, davon eine Änderungsverordnung. Unterscheidend: Das
153Blatt führt *kein einziges* `„`, sondern setzt gerade Anführungszeichen beidseitig; dazu das
154Idiom „die Verweisung „X" durch die Verweisung „Y" ersetzt", ein Rahmen, der sich auf eine
155Untereinheit der umnummerierten Norm verengt, und eine Bereichs-Umnummerierung über einen
156aufgehobenen Platzhalter hinweg. Voller Akzeptanzfall, Stammfassung
157`Thueringen/ThuerKigaFinVO-alt.txt`.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +0200158|===
159
Matthias Andreas Benkard3f81add2026-07-24 05:34:32 +0200160== Stand der Umsetzung
161
162* *Sachsen* ist als erster nichtbayerischer Belegfall vollständig umgesetzt: konsolidierte
163 Vorfassung `Sachsen/SaechsBeamtVG-alt.txt` (kanonischer Klartext, Fassung vom 01.02.2025, aus
164 der archivierten revosax-Volltextfassung abgeleitet) und End-to-End-Akzeptanztest
165 (`EndToEndTest.saechsBeamtVgAcceptance`; fünf Befehle, kein Rest).
Matthias Andreas Benkard43e91612026-07-24 22:29:35 +0200166* *Niedersachsen* ist umgesetzt: `Niedersachsen/NEFG-alt.txt` (seit 2022 unveränderter NEFG, aus
Matthias Andreas Benkard83ba9f02026-07-25 10:35:45 +0200167 dem zweispaltigen Nds. GVBl 2022 Nr. 33) und `EndToEndTest.nefgAcceptance` (alle sieben Befehle
168 angewandt, kein Rest — einschließlich der beiden niedersächsischen Einfügeformen: Sachnummer mit
169 Leerzeichen „§ 2 a“ und gliederungsbezogene Einfügung „In Kapitel 4 wird nach § 12 …“).
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +0200170* *Schleswig-Holstein* ist *vollständig* umgesetzt
Matthias Andreas Benkard519c1e72026-07-25 09:11:56 +0200171 (`EndToEndTest.kommunalrechtAendGSchleswigHolstein`): Artikel 1 trifft die Gemeindeordnung,
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +0200172 Artikel 2 die Kreisordnung, je ein Neufassungsbefehl, kein unbekannter Befehl — und beide
173 Gesetze gleichen nach der Anwendung Norm für Norm der amtlichen Nachfassung vom 31. März 2026
174 (167 bzw. 86 Normen). Artikel 3 ändert ein anderes Änderungsgesetz und wird zu Recht nicht
175 gewählt. Beide Stammfassungen sind über die Browsersteuerung beschafft.
Matthias Andreas Benkard3f81add2026-07-24 05:34:32 +0200176
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +0200177* *Nordrhein-Westfalen* ist der Massentest-Fall: aus demselben Heft sind alle vier ändernden
178 Artikel als Akzeptanzfälle hinterlegt.
179+
180--
181`EndToEndTest.tmzGesetzAcceptance`:: Artikel 3 (Telemedienzuständigkeitsgesetz), vier Befehle,
182kein Rest. Stamm `NRW/TMZ-Gesetz-alt.txt`.
183`EndToEndTest.wdrGesetzAcceptance`:: Artikel 1 (WDR-Gesetz), 101 Befehle an 31 Normen, davon 100
184angewandt. Stamm `NRW/WDR-Gesetz-alt.txt` (Fassung vom 01.01.2025). Der Fall trägt die
185Umnummerierungs-Kaskaden (§ 3: Absatz 2 → zwei Absätze, die Absätze 3 bis 11 rücken auf, ein neuer
186Absatz 13 kommt hinzu; § 15 Absatz 3: Nummer 22 entfällt, 23 bis 37 rücken auf), den Sammelrahmen
187„Es werden ersetzt:“ und die Angabe-Befehle auf die Inhaltsübersicht. Einziges Residuum ist
188Nr. 13 e) aa): „der Punkt am Ende des Satzes“ ist in einer zweisätzigen Nummer nicht eindeutig.
189`EndToEndTest.lmgNrwAcceptance`:: Artikel 2 (Landesmediengesetz), 18 Befehle, kein Rest. Stamm
190`NRW/LMG-NRW-alt.txt` (Fassung vom 01.01.2025).
191`EndToEndTest.rundfunkAusfuehrungsgesetzAcceptance`:: Artikel 4 (17. RÄStV-AusfG), ein Befehl,
192kein Rest. Stamm `NRW/17-RAEStV-AusfG-alt.txt` (Erstfassung vom 17.12.2015, bis 2026 unverändert).
193Der Artikel führt seinen Befehl *ohne* Gliederungspunkt — der Text nach der Änderungsformel ist
194der Befehl —, und das Zitat der neuen Fassung trägt verschachtelte Anführungszeichen (ein
195vollständiges „durch Artikel 3 …“ innerhalb einer eckigen Klammer). Beides trägt die vorhandene
196Maschinerie.
197--
198+
199Alle vier Ergebnisse sind normweise gegen die amtliche Fassung vom 01.04.2026 abgeglichen. Es
200bleiben nur Abweichungen, in denen die amtliche Nachfassung selbst vom Befehlswortlaut abweicht
201(§ 15 WDR-Gesetz: „des“ vor „Bundesreisekostengesetzes“ entfallen; § 7 und § 21 WDR-Gesetz: ein
202überzähliges Anführungszeichen aus dem Änderungsgesetz; § 93 LMG NRW: zusätzlich die Wörter
203„Film (“ gestrichen) — ÄndGgner wendet dort den Wortlaut an. Damit ist das Heft GV. NRW. 7/2026
204vollständig belegt.
Matthias Andreas Benkard036fb102026-08-27 07:10:40 +0200205* *Bremen* ist umgesetzt (`EndToEndTest.berufsfachschulVOBremen`): 41 Befehle gelesen, 37
206 angewandt; 26 von 29 Normen gleichen der amtlichen Nachfassung, eine fehlt. Der Fall hat sechs
207 allgemeine Funde gebracht: Die *Aufzählungs-Zitatgrenze* darf nicht verlangen, dass der Rest des
208 Abschnitts ausbalanciert zurückbleibt — ein Abschnitt kann mehrere offene Zitate tragen, und
209 jedes ist an seiner eigenen Grenze zu schließen; sie prüft nunmehr, dass kein schließendes
210 Anführungszeichen ohne öffnendes zurückbleibt. Eine *unvollendet endende Neufassung*
211 (Doppelpunkt, Komma) meint den Vordersatz allein und lässt die Untergliederung stehen. Das
212 Zitat des *ersten* Satzes trägt die Absatzbezeichnung mit, die dem Absatz gehört und nicht dem
213 Satz. Ein *Platzhalter* „(weggefallen)“ hält nur Platz innerhalb desselben Blockes — die
214 Buchstaben einer anderen Nummer gehen ihn nichts an. Eine angefügte Einheit, die ihre *Nummer*
215 nennt, tritt an den genannten Platz und nicht ans Ende. Und ein Umbruch mitten im Satz ist
216 Satzspiegel: Endet die vorige Zeile auf ein Binde- oder Verhältniswort, so wird
217 zusammengezogen. Dazu ein aufgedeckter stiller Mangel: „*hinter* dem Wort“ war zwar im Muster
218 zugelassen, wurde aber nirgends geprüft — die Wörter traten vor den Anker statt dahinter.
Matthias Andreas Benkard916dc342026-08-26 08:24:40 +0200219* *Hamburg* ist umgesetzt (`EndToEndTest.gutachterausschussVOHamburg`): 21 Befehle gelesen,
220 17 angewandt; zehn von vierzehn Normen gleichen der amtlichen Nachfassung. Der Fall hat sechs
221 allgemeine Funde gebracht: die Dezimalgliederung der Befehle; die §-Teilung eines Heftes, das
222 daneben Artikel führt; das schmale Leerzeichen; den Kolumnentitel im Inhaltsstrom; die
223 Grundlinien-Ordnung innerhalb einer Spalte; und drei Anwendungsfunde (ein Satzzeichen, das an
224 die Stelle eines Wortes tritt, nimmt dessen Zwischenraum mit; ein an eine Aufzählung angefügter
225 Satz steht auf eigener Zeile in der Einrückung des Blockes; die Neufassung einer Bezeichnung,
226 die eine aufsteigende Umnummerierung räumt, tritt hinter diese zurück, damit der bisherige
227 Wortlaut nicht verlorengeht). Von den vier Abweichungen liegen drei an der Vorlage: Zwei Befehle
228 schreiben „wir“ statt „wird“ (ein Verkündungsfehler — geraten wird nicht), und in § 6 setzt das
229 Gesetzblatt ein Komma, das das Portal führt, nicht. Die vierte ist eine benannte Grenze: die
230 Neufassung einer soeben geräumten Bezeichnung als Einfügung zu vollziehen.
231
Matthias Andreas Benkard2ada4602026-08-23 21:52:20 +0200232* *Berlin* ist umgesetzt (`EndToEndTest.asogLafAendGBerlin`). Artikel 2
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +0200233 (LAF-Errichtungsgesetz) ist ein *voller* Akzeptanzfall: beide Befehle angewandt, alle fünf
Matthias Andreas Benkard2ada4602026-08-23 21:52:20 +0200234 Normen gleich der amtlichen Nachfassung vom 12. Juni 2026. Artikel 1 (ASOG) wird vollständig
Matthias Andreas Benkard3d40c582026-08-24 19:57:07 +0200235 erkannt und zu fünf Sechsteln angewandt; 169 der 171 Normen gleichen danach der Nachfassung.
Matthias Andreas Benkard2ada4602026-08-23 21:52:20 +0200236 Die Nummern der Anlage sind seit dieser Welle *eigene Normen* („Anlage Nummer 23“), wie das
237 Portal sie führt — damit trägt die vorhandene Absatz-Maschinerie ihre Befehle. Beide
238 Stammfassungen sind über die Browsersteuerung beschafft.
239+
240--
Matthias Andreas Benkard3d40c582026-08-24 19:57:07 +0200241Die zwei Abweichungen sind benannt und liegen nicht in der Anwendung: § 67 (das Portal setzt
242amtliche Satznummern, das Gesetzblatt nicht) und Anlage Nummer 23 (der eine Rest, siehe unten).
243Die Anlage Nummer 31 war die dritte, bis die Lesereihenfolge dem Satzbild folgte: Der
244ganzseitenbreite Titelblock stand im Inhaltsstrom mitten in ihrem Zitat. Der eine liegengebliebene
245Befehl benennt eine Grenze des Klartextformats:
Matthias Andreas Benkard2ada4602026-08-23 21:52:20 +0200246Ein Zwischentitel ohne Absatzbezeichnung („Aus dem Bereich Verkehr:“) wird dem vorangehenden
247Absatz zugeschlagen, weshalb dessen Text nicht auf den Punkt endet, den der Befehl meint.
248--
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +0200249* *Hessen* ist *vollständig* umgesetzt (`EndToEndTest.verkehrsZustVAendVOHessen`): alle
250 21 Befehle des Artikels 1 werden erkannt und angewandt, und alle 52 Normen gleichen danach
251 zeichengenau der amtlichen Nachfassung vom 4. Februar 2026. Die Stammfassung ist über eine
252 *Browsersteuerung* aus dem Landesrechtsportal beschafft; damit ist die juris-Sackgasse
253 aufgebrochen (siehe „Beschaffung der Stammfassungen“).
254
Matthias Andreas Benkarde13b58a2026-08-23 22:17:16 +0200255* *Baden-Württemberg* ist umgesetzt (`EndToEndTest.kommunalwahlOAendVOBadenWuerttemberg`):
256 37 Befehle, 31 angewandt; 91 der 93 Normen gleichen der amtlichen Fassung vom 1. Mai 2026.
257 Die sechs liegengebliebenen Befehle ändern sämtlich die *Muster* der Anlagen (Wahlschein,
258 Merkblätter, deren Fußnoten und Spiegelstriche). Sie sind nicht anwendbar, weil das Portal die
259 Muster nicht als Text ausliefert: Die Anlagen 2 bis 14 bestehen dort nur aus Kopf und
260 Fundstelle. Was nicht vorliegt, lässt sich nicht ändern — eine Grenze der Quelle, nicht des
261 Werkzeugs. Die zweite benannte Abweichung sitzt in § 20: Der Befehl ersetzt „Name" durch „der
262 vollständige Familienname", und im Zieltext steht davor bereits „der"; die amtliche Nachfassung
263 räumt das auf, der Befehlswortlaut tut es nicht.
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +0200264
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200265== Beschaffung der Stammfassungen
266
267Für einen vollen Akzeptanztest wird die Fassung *vor* dem Änderungsgesetz gebraucht. Welcher Weg
268dafür trägt, hängt allein vom Portal ab; die drei erprobten Wege:
269
270`recht.nrw.de` (Nordrhein-Westfalen):: Der bequemste Fall. Serverseitig gerendertes HTML, keine
271Single-Page-Anwendung, `robots.txt` erlaubt alles. Das URL-Schema
272`recht.nrw.de/lrgv/gesetz/<TTMMJJJJ>-<Kurztitel-Slug>` trägt den *Gültigkeitsbeginn der jeweiligen
273Fassung* im Datumspräfix — Vor- und Nachfassung sind damit unmittelbar adressierbar, und das
274Ergebnis lässt sich gegen die amtliche Nachfassung prüfen. Die Slugs findet die Suchmaske nicht
275(Formular); sie stehen im Sitemap-Index (`robots.txt` listet `sitemap/page/1..47/sitemap.xml`, je
2761000 Einträge). Alte `lmi/owa/br_*`-URLs leiten auf die neuen Slugs um.
277
278`revosax.sachsen.de` (Sachsen):: Liefert Volltext-PDFs je Fassung, aber nur die aktuelle live. Die
279Vorfassung kommt über die Wayback-CDX-API: Fassungs-IDs abfragen, die zum Zeitraum passende wählen,
280per `…id_/…`-Rohform laden. Achtung, `WebFetch` erreicht `web.archive.org` nicht — nur `curl`.
281
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +0200282juris-Landesportale, Browsersteuerung:: Der Weg, der die Sackgasse aufbricht — *erprobt an Hessen*.
283Diese Portale sind Einseitenanwendungen: Jede Skriptabfrage erhält nur die rund 5,4 kB große
284Anwendungshülle, gleich unter welcher Adresse. Ein *Browser* dagegen bekommt den Text. Er ist
285deshalb Dokument für Dokument über eine Browsersteuerung auszulesen, nicht im Massenabzug.
286Maßgeblich ist die Schaltfläche „Gesamtausgaben-Liste“ der Dokumentansicht: Sie führt jede Fassung
287mit ihrem Geltungszeitraum und macht sie unter einer *datierbaren* Adresse abrufbar —
288`/<Kennung>/document/aiz-jlr-<Dokumentkennung>@<JJJJMMTT>`; Vor- und Nachfassung sind damit
289unmittelbar adressierbar und das Ergebnis gegen die amtliche Nachfassung prüfbar. Zwei
290Fallstricke: Die Seite rendert nachlädig, sodass ein Auszug des sichtbaren Bereichs mitten im
291Gesetz abbricht — maßgeblich ist der Textinhalt des Dokumentbehälters (`div.docLayoutText`); und
292die Portale führen im Seitenkopf eine Vorbehaltsangabe zum Text- und Data-Mining
293(„tdm-reservation“), die für gemeinfreie amtliche Werke nach § 5 UrhG keine Wirkung entfalten
294kann. Rezept im einzelnen: `Hessen/SOURCES`.
295
296juris-Landesportale, Skript:: Sackgasse — *geprüft* für `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de`
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200297(Schleswig-Holstein), `gesetze.berlin.de` (Berlin, trotz Eigennamen dieselbe Anwendung),
298`landesrecht-bw.de` (Baden-Württemberg) und `rv.hessenrecht.hessen.de` (Hessen, Kennung `bshe`).
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200299und `landesrecht.thueringen.de` (Thüringen).
300Alle fünf sind seit etwa Ende 2022 reine Single-Page-Anwendungen; sämtliche Dokument-URLs liefern
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200301nur die leere Anwendungshülle (rund 5,4 kB), die Inhalte hängen an einer tokenpflichtigen
302Schnittstelle. Auch archivierte
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200303Einzelnorm-Seiten sind bereits Hüllen. Brauchbar sind allenfalls Wayback-Snapshots aus der Zeit
Matthias Andreas Benkard79b88e02026-07-26 13:33:09 +0200304*vor* der Umstellung — die sind aber meist zu alt für die gesuchte Fassung. Für
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200305`voris.niedersachsen.de` ist dasselbe zu erwarten, aber *nicht* nachgeprüft: Ein Versuch lohnt,
306bevor man aufgibt.
307
308Parlamentsdokumentationen:: Der Ausweg, wo das Landesrechtportal versperrt ist. Gibt der Landtag
309das Gesetzblatt heraus — in Thüringen ist das so —, so liegen dessen Hefte oft frei in der
310Parlamentsdatenbank, auch die alten:
311`parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/<WP>/art/GVBl/num/<Heft>/jahr/<Jahr>[/seite/<S>]`.
312Damit lässt sich eine konsolidierte Fassung aus dem Stammheft und den Änderungsheften
313zusammensetzen, wenn kein Portal sie fertig liefert (Rezept in `Thueringen/SOURCES`). Das Archiv
314der Staatskanzlei (`thueringen.de/th1/tsk/gvbl/`) hilft dagegen nicht: Es antwortet Skripten mit
315einer Bot-Schutz-Fehlerseite.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200316
317Fällt das Portal aus, bleibt der Weg über das Gesetzblatt selbst: Trägt der Einleitungssatz des
318Änderungsgesetzes kein „zuletzt geändert durch“, so ist die Originalfassung zugleich die
319Stammfassung (so bei Niedersachsen). Die Extraktion zweispaltiger Hefte übernimmt `--extract-only`
320des Werkzeugs selbst; `pdftotext -layout` verschränkt dort die Spalten.
321
Matthias Andreas Benkard5f30f562026-07-28 06:00:16 +0200322Ein Fallstrick beim Prüfen extrahierter Hefte: Das GV.-NRW.-Heft 7/2026 kodiert einen Teil seiner
323Umlaute *zerlegt* (`u` + U+0308 statt `ü`, 79 Stellen, darunter dutzende „eingefügt:“/„angefügt:“).
324Im Text ist das unsichtbar, für jedes Befehlsmuster aber ein anderes Wort. `TextBereiniger.bereinige`
325normalisiert deshalb ganz früh nach NFC — nicht NFKC, das plättete die amtlichen Satznummern ¹²³ zu
326gewöhnlichen Ziffern. Wer Klartext von Hand aufbereitet, sollte ihn ebenfalls in NFC ablegen; der
327Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit.
328
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +0200329== Noch offen
330
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +0200331
Matthias Andreas Benkard75186062026-08-24 21:32:26 +0200332* *Vorfassungen bei knapp gehaltenen juris-Portalen* — Rheinland-Pfalz, Saarland und
333 Sachsen-Anhalt führen nur die aktuelle Gesamtausgabe nebst einer Aufzählung der Änderungen; die
334 Schaltfläche „Gesamtausgaben-Liste", über die Hessen, Schleswig-Holstein, Berlin und
335 Baden-Württemberg jede Fassung datierbar ausgeben, fehlt dort. Ohne Vorfassung ist kein
336 Akzeptanzfall möglich, sondern nur die Prüfung bis zur Befehlserkennung. Ein Ausweg wäre, die
337 Vorfassung aus den *Einzelnormen* mit ihren Stichtagen zusammenzusetzen.
Matthias Andreas Benkard036fb102026-08-27 07:10:40 +0200338* Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt: noch nicht erfasst.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200339
340== Wo weitermachen
341
Matthias Andreas Benkarde13b58a2026-08-23 22:17:16 +0200342Kein Land scheitert noch an reiner Extraktionsschwäche, und jedes Land mit einem Änderungs-
Matthias Andreas Benkarddccd1552026-08-25 23:05:22 +0200343dokument trägt nunmehr einen Belegfall bis zur Anwendung. Seit Welle 23 ist überdies der
344Prüfmaßstab selbst eine Leistung des Erzeugnisses: `--nachfassung` stellt das Ergebnis normweise
345gegen die amtliche Fassung, und `--neufassung` gibt die errechnete Fassung als kanonischen
346Klartext aus. Ein weiteres Land kostet damit Stammfassung, Heft und Nachfassung — keinen eigenen
347Prüfcode mehr. Nach absteigendem Nutzen:
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200348
Matthias Andreas Benkard036fb102026-08-27 07:10:40 +0200349. *Weitere Länder erfassen* — Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt (Bremen ist seit
350 Welle 25 erfasst). Die Beschaffungswege sind für alle geprüft (26./27.08.2026):
Matthias Andreas Benkard17c87d12026-08-26 08:28:09 +0200351+
352--
353Mecklenburg-Vorpommern:: Das Gesetzblatt liegt *frei und skriptlesbar* unter
354`regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Justizministerium/Inhalte/Rechtliches/GVOBI.M-V/GVOBl.%20Nr.%20<N>%20v.%20<T.M.JJJJ>.pdf`;
355ein Änderungsgesetz ist damit ohne Browsersteuerung zu haben. Das Portal `landesrecht-mv.de`
356dagegen ist eine juris-Einseitenanwendung (5,6 kB Hülle) und führt — wie Hamburg — *keine*
357Fassungsliste, sondern nur die aktuelle Gesamtausgabe nebst Änderungshistorie; die Adressform
358`…/document/<Kennung>@<JJJJMMTT>` weist es ab. Die Gesamtausgabe nennt immerhin ihren
359Geltungszeitraum („Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 12.06.2026 bis 31.08.2026“), sodass sich
360erkennen lässt, ob sie genau ein Heft trägt. Ein voller Belegfall verlangt deshalb dasselbe wie
361Hamburg: eine Vorschrift, die *genau einmal* geändert worden ist — dann ist die Vorfassung die
362Ursprungsfassung aus dem Gesetzblatt. Der geprüfte Fall (Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung
363M-V und des Architekten- und Ingenieurgesetzes, GVOBl. Nr. 16 vom 11.06.2026) taugt dafür nicht:
364Beide Stammgesetze sind vielfach geändert.
Matthias Andreas Benkard036fb102026-08-27 07:10:40 +0200365Bremen:: *Gegangen* (Welle 25). `transparenz.bremen.de` antwortet einer Skriptabfrage mit
366gewöhnlichem HTML und führt — als drittes offenes Portal nach BRAVORS und recht.nrw.de, und als
367erstes außerhalb Brandenburgs — jede *frühere* Gesamtausgabe einzeln adressierbar: Vorschrift über
368`…/metainformationen/<Slug>-<Id>?asl=…&template=20_gp_ifg_meta_detail_d`, von dort „Frühere
369Fassungen“ (`…&template=20_gp_ifg_meta_fassungen_d`) und „Änderungshistorie“
370(`…&template=20_gp_ifg_meta_historie_d`). Die Hefte des Gesetzblatts liegen unter
371`gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/<JJJJ_MM_TT>_GBl_Nr_<NNNN>_signed.pdf`, die Heftliste
372(`gesetzblatt.bremen.de/?skip=<N>&max=100`) nennt zu jedem den geänderten Gegenstand. Siehe
373`Bremen/SOURCES`.
Matthias Andreas Benkard17c87d12026-08-26 08:28:09 +0200374Saarland und Sachsen-Anhalt:: unverändert ohne Vorfassungen (siehe „Noch offen“); dort bleibt es
375bei der Prüfung bis zur Befehlserkennung, es sei denn, die Einzelnormen mit ihren Stichtagen
376tragen.
377--
Matthias Andreas Benkarddccd1552026-08-25 23:05:22 +0200378
379*Erledigt in Welle 23:* Die Frage nach den _Anlagen-Nummern im gii-XML_ war falsch gestellt. Eine
380Zerlegung braucht es nicht — der `StellenAufloeser` probiert längst beide Wege. Der Fehler saß im
381Überschrift-Zweig des Anwenders, der jede feinere Komponente schweigend verwarf und stets auf den
382Normtitel griff; die Überschrift einer Anlagen-Nummer ist im gii-XML die Kopfzeile ihres
383Aufzählungsblocks. Ebenso erledigt sind die drei rheinland-pfälzischen Idiome (Strichpunkt samt
384Halbsatz-Anfügung, „In der Einleitung“, Verweisung auf einen anderen Punkt — die letzte wird
385gelesen und ausdrücklich als Grenze gerügt) und der Skopus einer Wortoperation im Verbund: Die
386norm-weite Auflösung behält den Vorrang, bei Mehrdeutigkeit entscheidet die soeben umnummerierte
387Einheit. Der Artikel 1 der GEG-Novelle ist damit vollständig angewandt (119/119).
Matthias Andreas Benkarde8213082026-08-24 21:12:44 +0200388
389*Erledigt:* _Brandenburg_ ist umgesetzt (Fraktionsgesetz, 4/4 Befehle, alle 24 Normen gleich der
390amtlichen Nachfassung). Der Fall hat gezeigt, dass nicht jedes Landesportal eine juris-Einseiten-
391anwendung ist: BRAVORS gibt HTML und führt jede Fassung einzeln, sodass Vor- und Nachfassung
392derselben Quelle entstammen. Ein Fund fürs Aufbereiten: An ehemaligen Trennstellen führt das
393Portal vereinzelt Steuerzeichen (U+0002) mit, die kein Textbestand sind.
Matthias Andreas Benkarde13b58a2026-08-23 22:17:16 +0200394
395*Erledigt:* _Baden-Württemberg_ ist umgesetzt. Der Fall hat vier allgemeine Funde gebracht: Der
396Seitenfuß eines Gesetzblatts kann mitten im Befehlstext stehen und dessen Zieltext von seinem Verb
397trennen; die Blattzählung kann für sich allein zwischen zwei Gliederungspunkten stehen; der Dativ
398einer Anfügung darf seinen Artikel verlieren („Absatz 2 wird folgender Satz angefügt“); und hinter
399einer Anlagenbezeichnung darf ein beschreibender Klammerzusatz stehen. Dazu ein Anwendungsfund:
400Ein gestrichener Halbsatz nimmt sein Semikolon mit, und der Satz behält seinen Schlusspunkt.
Matthias Andreas Benkard14ec52a2026-08-22 16:41:57 +0200401
Matthias Andreas Benkard2ada4602026-08-23 21:52:20 +0200402*Erledigt:* _Berlin_ ist umgesetzt. Die Nummern einer Anlage sind eigene Normen mit eigener
403Absatzzählung, deren Bezeichnung die Anlage voranstellt („Anlage Nummer 23“) — so führt sie das
404Portal, und so sprechen die Befehle sie an. Drei weitere Funde kamen dabei ans Licht: Die
405Umnummerierung eines solchen Absatzes galt als die einer Aufzählungseinheit und tauschte eine
406Marke, die es nicht gab — der Befehl hieß angewandt und bewirkte nichts; ein Absatz, der „vor
407den Wörtern …“ eingefügt wird, wurde eine Zeile im Nachbarabsatz statt eines Absatzes; und die
408Bezeichnung eines so eingefügten Absatzes verlor die Nummer der Anlage, weshalb die
409Schritt-Ordnung ihre Abhängigkeit nicht sah. Die amtlichen Satznummern des Portals (angeklebte
410Ziffern) schreibt die Aufbereitung um.
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +0200411
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +0200412*Erledigt:* _Schleswig-Holstein_ ist vollständig umgesetzt — der erste Fall mit *zwei*
413Stammgesetzen in einem Änderungsgesetz. Zwei Eigenheiten des Portalsatzes waren zu beheben: Er
414trennt die Sachnummer ab („§ 57 c“ statt „§ 57c“, zehn Normen der Gemeindeordnung wären sonst
415dem Gesetz entgangen), und er setzt im Klammerzusatz einen Bindestrich statt des amtlichen
416Gedankenstrichs, weshalb Kurztitel und Abkürzung ungetrennt blieben und kein Artikel gewählt
417wurde. Der Parser nimmt den Strich nunmehr in beiden Gestalten an, sofern Leerraum ihn umgibt.
418
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +0200419*Erledigt:* _Hessen_ ist vollständig umgesetzt (`EndToEndTest.verkehrsZustVAendVOHessen`,
420einundzwanzig Befehle, kein Rest; alle zweiundfünfzig Normen gleichen der amtlichen Nachfassung).
421Der Fall hat den Beschaffungsweg über die Browsersteuerung eröffnet und fünf allgemeine Befunde
422gebracht: Ein Normkopf darf ohne Überschrift stehen; eine Gliederung darf ihr Ordinale
423ausschreiben („Erster Teil“); die Streichung einer Absatzbezeichnung nimmt dem Wortlaut seine
424Nummer, statt ihn zu beseitigen; ein Platzhalter „(weggefallen)“ steht nur dort, wo ihm eine
425weitere Einheit folgt, deren Bezeichnung er schonen soll; und ein Wort, das an die Stelle eines
426Satzzeichens tritt, bekommt seinen Zwischenraum. Zwei vorbestehende stille Mängel kamen dabei ans
427Licht: `List.remove` erhielt einen geboxten Index und entfernte deshalb nichts (das traf auch die
428Neufassung eines Absatzes durch mehrere), und ein Aufzählungsglied, das auf „und“ endet, galt als
429Unter-Überschrift.
430
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200431*Erledigt:* _Thüringen_ ist vollständig umgesetzt (`EndToEndTest.thuerKiGaFinVOAendVO`, zehn
432Befehle, kein Rest). Es war das letzte beschaffte, nie angefasste Heft und hat drei allgemeine
433Befunde gebracht: gerade Anführungszeichen werden paarweise gelesen, wenn ein Text kein deutsches
434öffnendes Zeichen führt; eine Bereichs-Umnummerierung nennt Bezeichnungen, meint aber Einheiten und
435bleibt deshalb bis zur Anwendung ungeteilt; und der Wortbestand eines Dokuments entscheidet, ob ein
436Trennstrich vor einem Großbuchstaben eine Silbentrennung war. Die Stammfassung ist aus vier
437Gesetzblättern zusammengesetzt — siehe `Thueringen/SOURCES`.
438
Matthias Andreas Benkard14ec52a2026-08-22 16:41:57 +0200439*Erledigt:* Die _Stellung eines eingefügten Blocks_ war der letzte sichtbare Rest an Art. 56 des
440BayJG. Ursache war nicht die Einfügung selbst, sondern die Neufassung der Nr. 4 einen Punkt zuvor:
441Sie setzte ihren Wortlaut ohne Einrückung, worauf der Zeilenblock dieser Marke bis ans Absatzende
442reichte — er reicht so weit, wie tiefer eingerückt wird. Art. 56 Abs. 1 gleicht seither in Aufbau
443und Wortlaut der amtlichen Nachfassung; der Akzeptanztest prüft das.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200444
445Regressionsschutz: `./mvnw verify` prüft die bestehenden Belegfälle mit. Gepinnt ist dabei nicht
446überall dieselbe Art von Zahl — für UWG, AGG und ProdHaftG, dass *kein* Befehl manuell bleibt; für
Matthias Andreas Benkard74a84c52026-08-16 06:08:42 +0200447das BayJG die 154 erkannten Befehle, die vollständige Anwendung und den Wortlaut des
Matthias Andreas Benkard14ec52a2026-08-22 16:41:57 +0200448Bußgeldkatalogs — dort auch Aufbau und Einrückung, weil an ihnen die Stellung eingefügter Blöcke
449hängt; für Sachsen,
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200450Niedersachsen und die vier NRW-Artikel die vollständige Anwendung bis auf das eine benannte
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +0200451Residuum im WDR-Gesetz; für Hessen die vollständige Anwendung und den Gleichlauf
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +0200452aller 52 Normen mit der amtlichen Nachfassung; für Schleswig-Holstein die vollständige Anwendung auf beide
Matthias Andreas Benkard2ada4602026-08-23 21:52:20 +0200453Stammgesetze; für Berlin die vollständige Anwendung des Artikels 2, fünf von sechs
Matthias Andreas Benkarde13b58a2026-08-23 22:17:16 +0200454Befehlen des Artikels 1 und die drei benannten Abweichungen von der Nachfassung; für
455Baden-Württemberg einunddreißig von siebenunddreißig Befehlen und die zwei benannten
Matthias Andreas Benkard036fb102026-08-27 07:10:40 +0200456Abweichungen; für Bremen einundvierzig gelesene und siebenunddreißig angewandte Befehle, die
457fehlende Norm und die zwei benannten Abweichungen. Wer eine dieser Zahlen
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200458ändern muss, sollte den Grund im Test vermerken.