blob: be70dfcf271174962581177a31114d72afdb9ec3 [file] [log] [blame]
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +02001= Beispieldaten: Landesrecht weiterer Länder
2Matthias Andreas Benkard
3
4Ergänzend zum bayerischen Belegfall (`BayJG/`) sind hier Änderungsgesetze und
5Änderungsverordnungen aus dem Landesrecht weiterer Länder gesammelt. Sie dienen als
6Kandidaten für künftige Ertüchtigungswellen und decken Konventionen ab, die im Bundes- und
7im bayerischen Recht so nicht vorkommen.
8
9WICHTIG: Anders als Bayern (Art./§-Inversion) gliedern alle übrigen Länder ihre Stammgesetze
10in *§* (wie der Bund) mit `Artikel N` als Änderungsgesetz-Container. Die neuen Testdimensionen
11liegen daher im *PDF-Layout* und in *Befehlsidiom-Varianten*, nicht in der Gliederung.
12
13Zu jedem Beispiel ist bislang nur das nderungsgesetz* beschafft. Die jeweils zugehörige
14*konsolidierte Stammfassung* (nötig für einen Akzeptanztest wie bei BayJG) fehlt noch; sie käme
15je Land aus einem eigenen Portal (juris-basiert: landesrecht-bw, recht.nrw, revosax, voris,
16hessenrecht, gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de; Eigensystem: Berlin) oder als handgepflegter
17`--extract-only`-Klartext analog zu `BayJG/BayJG-alt.txt`.
18
19== Übersicht
20
21[cols="1,3,3",options="header"]
22|===
23|Land |Datei / Fundstelle |Besonderheit für das Werkzeug
24
25|Berlin
26|`Berlin/GVBl-2026-17_ASOG-LAF-AendG.pdf` GVBl. für Berlin Nr. 17 vom 11.06.2026, S. 234
27(Gesetz zur Änderung des ASOG und des LAF-Errichtungsgesetzes vom 03.06.2026)
Matthias Andreas Benkardc86a73a2026-07-26 08:02:10 +020028|*Zweispaltiges Layout* (Herausgabe über Wolters Kluwer). Der Spaltenspike ist erledigt: Die
29Reihenfolge des Inhaltsstroms *ist* bereits die Lesereihenfolge, eine koordinatenbasierte
30Spaltenerkennung ist nicht nötig. Verbleibende Layout-Eigenheit sind ganzseitenbreite Rahmen
31(Titelblock, laufender Seitenkopf), die an falscher Stelle im Strom stehen der Seitenkopf wird
32herausgeschnitten, der Titelblock landet weiterhin mitten im Text. Tiefe Verschachtelung
33a)/aa)/bb)/cc); Artikel 1 ändert eine *Anlage* mit eigener Nummern-Gliederung.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020034
35|Schleswig-Holstein
36|`SchleswigHolstein/GVOBl-2026-27_Kommunalrecht-AendG.pdf` GVOBl. Schl.-H. 2026/27 vom
3730.03.2026 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften)
38|Neues Neufassungsidiom „§ 34a Absatz 1 *erhält folgende Fassung*:" (statt „wird wie folgt
39gefasst"); *hochgestellte Fußnotenmarker an Artikelberschriften* („Artikel 1 ¹)"); Meta-
40Änderung an einem anderen Änderungsgesetz („Artikel 5 wird gestrichen").
41
42|Hessen
43|`Hessen/GVBl-2026-05_11-AendVO-verkehrsrechtl-Zustaendigkeiten.pdf` GVBl. Hessen Nr. 5 vom
4403.02.2026 (Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher
45Zuständigkeiten)
46|*Sperrsatz* in Datums- und Signaturzeilen („3 . F e bru a r 2 02 6", „Der Mi n is t er pr
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +020047äs i d e nt") er trifft, anders als erwartet, nur den Unterschriftenblock und keinen Befehl;
48*abgekürztes Abs."/„Nr." im §-Kontext*; die *FFN-Fußnote der Überschrift* („* Ändert FFN 61-60")
49steht am Seitenfuß mitten zwischen zwei Gliederungspunkten.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020050
51|Niedersachsen
52|`Niedersachsen/Nds-GVBl-2026-10_ELER-Foerdergesetz-AendG.pdf` — Nds. GVBl. 2026 Nr. 10 vom
5304.02.2026 (Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen ELER-Fördergesetzes) +
54`Nds-GVBl-2026-23_BeurtVO-Steuer_amtliche-Satznummern.pdf` — Nr. 23 vom 18.03.2026
55|*Hochgestellte amtliche Satznummern ¹²³* wie Bayern, aber im *§-Modus* (nicht invertiert) →
56das bayerische Superskriptmodul wäre wiederverwendbar. Nr. 23 (Verordnung) zeigt die
57Satznummern deutlich; Nr. 10 ist das eigentliche Änderungsgesetz (Idiom „Absatz 1 erhält
58folgende Fassung"). Saubere einspaltige PDFs über die stabile API `verkuendung-niedersachsen.de`.
59
60|Baden-Württemberg
61|`BadenWuerttemberg/GBl-2026-26_KommunalwahlO-AendVO.pdf` GBl. BW 2026 Nr. 26 vom 27.02.2026
62(Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Kommunalwahlordnung)
63|Standard-HdR-Befehle im GBl-Layout; werden nach dem Wort die Wörter eingefügt",
64„werden die Wörter … gestrichen".
65
66|Nordrhein-Westfalen
67|`NRW/GV-NRW-2026-S202_22-Rundfunkaenderungsgesetz.pdf` GV. NRW. 2026 Nr. 7 vom 31.03.2026,
68S. 202 (22. Rundfunkänderungsgesetz)
69|Umfangreiches Mehrgesetz-Artikelgesetz (17 S.); Die Inhaltsübersicht wird wie folgt
Matthias Andreas Benkard35e90f42026-07-25 10:00:36 +020070geändert", „§ … (weggefallen)". Bereitgestellt aus dem amtlichen recht.nrw.de-PDF. *Unbalancierte
71Anführungszeichen* im amtlichen Satz (Artikel 2 Nr. 7 b und Nr. 11). Konsolidierte Fassungen sind
72über `recht.nrw.de/lrgv/gesetz/<TTMMJJJJ>-<Kurztitel-Slug>` frei und serverseitig gerendert
73abrufbar; der Datumspräfix ist der Gültigkeitsbeginn der jeweiligen Fassung.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020074
75|Sachsen
76|`Sachsen/SaechsGVBl-2026-S134_AendG-SaechsBeamtVG_revosax.pdf` SächsGVBl. S. 134
77(Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes vom 13.04.2026)
78|Kompaktes Änderungsgesetz, Verschachtelung a)/aa)/bb)/cc), wird durch den folgenden Satz
79ersetzt". Quelle: revosax-Gesamtansicht (nicht der Original-GVBl-Satz — recht-sachsen.de ist ein
80cookie-/kostenpflichtiger Shop).
81
82|Thüringen
83|`Thueringen/GVBl-TH-2026-02_KiGaFinanzVO-AendVO-ua.pdf` — GVBl. Freistaat Thüringen Nr. 2 vom
8413.02.2026 (u. a. Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer Kindergartenfinanzierungs-
85verordnung)
86|Sammelheft (28 S.) mit mehreren Verkündungen; enthält eine Änderungsverordnung („§ 4 wird wie
87folgt geändert").
88|===
89
Matthias Andreas Benkard3f81add2026-07-24 05:34:32 +020090== Stand der Umsetzung
91
92* *Sachsen* ist als erster nichtbayerischer Belegfall vollständig umgesetzt: konsolidierte
93 Vorfassung `Sachsen/SaechsBeamtVG-alt.txt` (kanonischer Klartext, Fassung vom 01.02.2025, aus
94 der archivierten revosax-Volltextfassung abgeleitet) und End-to-End-Akzeptanztest
95 (`EndToEndTest.saechsBeamtVgAcceptance`; fünf Befehle, kein Rest).
Matthias Andreas Benkard43e91612026-07-24 22:29:35 +020096* *Niedersachsen* ist umgesetzt: `Niedersachsen/NEFG-alt.txt` (seit 2022 unveränderter NEFG, aus
Matthias Andreas Benkard83ba9f02026-07-25 10:35:45 +020097 dem zweispaltigen Nds. GVBl 2022 Nr. 33) und `EndToEndTest.nefgAcceptance` (alle sieben Befehle
98 angewandt, kein Rest einschließlich der beiden niedersächsischen Einfügeformen: Sachnummer mit
99 Leerzeichen „§ 2 a und gliederungsbezogene Einfügung In Kapitel 4 wird nach § 12 …“).
Matthias Andreas Benkard519c1e72026-07-25 09:11:56 +0200100* *Schleswig-Holstein* ist bis einschließlich der Befehlserkennung umgesetzt
101 (`EndToEndTest.kommunalrechtAendGSchleswigHolstein`): Artikel 1 trifft die Gemeindeordnung,
102 Artikel 2 die Kreisordnung, je ein Neufassungsbefehl, kein unbekannter Befehl. Ein voller
103 Akzeptanztest ist *nicht* möglich siehe Noch offen“.
Matthias Andreas Benkarda201e832026-08-02 19:45:34 +0200104* *Nordrhein-Westfalen* ist der Massentest-Fall: aus demselben Heft sind alle vier ändernden
105 Artikel als Akzeptanzfälle hinterlegt.
Matthias Andreas Benkardbac648b2026-07-28 07:51:09 +0200106+
107--
108`EndToEndTest.tmzGesetzAcceptance`:: Artikel 3 (Telemedienzuständigkeitsgesetz), vier Befehle,
109kein Rest. Stamm `NRW/TMZ-Gesetz-alt.txt`.
110`EndToEndTest.wdrGesetzAcceptance`:: Artikel 1 (WDR-Gesetz), 101 Befehle an 31 Normen, davon 100
111angewandt. Stamm `NRW/WDR-Gesetz-alt.txt` (Fassung vom 01.01.2025). Der Fall trägt die
112Umnummerierungs-Kaskaden 3: Absatz 2 zwei Absätze, die Absätze 3 bis 11 rücken auf, ein neuer
113Absatz 13 kommt hinzu; § 15 Absatz 3: Nummer 22 entfällt, 23 bis 37 rücken auf), den Sammelrahmen
114Es werden ersetzt:“ und die Angabe-Befehle auf die Inhaltsübersicht. Einziges Residuum ist
115Nr. 13 e) aa): der Punkt am Ende des Satzes ist in einer zweisätzigen Nummer nicht eindeutig.
116`EndToEndTest.lmgNrwAcceptance`:: Artikel 2 (Landesmediengesetz), 18 Befehle, kein Rest. Stamm
117`NRW/LMG-NRW-alt.txt` (Fassung vom 01.01.2025).
Matthias Andreas Benkarda201e832026-08-02 19:45:34 +0200118`EndToEndTest.rundfunkAusfuehrungsgesetzAcceptance`:: Artikel 4 (17. RÄStV-AusfG), ein Befehl,
119kein Rest. Stamm `NRW/17-RAEStV-AusfG-alt.txt` (Erstfassung vom 17.12.2015, bis 2026 unverändert).
120Der Artikel führt seinen Befehl *ohne* Gliederungspunkt der Text nach der Änderungsformel ist
121der Befehl —, und das Zitat der neuen Fassung trägt verschachtelte Anführungszeichen (ein
122vollständiges durch Artikel 3 …“ innerhalb einer eckigen Klammer). Beides trägt die vorhandene
123Maschinerie.
Matthias Andreas Benkardbac648b2026-07-28 07:51:09 +0200124--
125+
Matthias Andreas Benkarda201e832026-08-02 19:45:34 +0200126Alle vier Ergebnisse sind normweise gegen die amtliche Fassung vom 01.04.2026 abgeglichen. Es
Matthias Andreas Benkardbac648b2026-07-28 07:51:09 +0200127bleiben nur Abweichungen, in denen die amtliche Nachfassung selbst vom Befehlswortlaut abweicht
128 15 WDR-Gesetz: des vor Bundesreisekostengesetzes entfallen; § 7 und § 21 WDR-Gesetz: ein
129überzähliges Anführungszeichen aus dem Änderungsgesetz; § 93 LMG NRW: zusätzlich die Wörter
Matthias Andreas Benkarda201e832026-08-02 19:45:34 +0200130Film (“ gestrichen) ÄndGgner wendet dort den Wortlaut an. Damit ist das Heft GV. NRW. 7/2026
131vollständig belegt.
Matthias Andreas Benkardc86a73a2026-07-26 08:02:10 +0200132* *Berlin* ist bis zur Befehlserkennung umgesetzt (`EndToEndTest.asogLafAendGBerlin`): Artikel 2
133 (LAF-Errichtungsgesetz) wird vollständig erkannt, beide Punkte erben ihr Ziel aus der
Matthias Andreas Benkard5f30f562026-07-28 06:00:16 +0200134 Änderungsformel. Artikel 1 wird seit der Wortanker-Einfügung und der Zitatgrenze am
135 Aufzählungspunkt *vollständig* erkannt alle sechs Befehle, einschließlich der Änderungen an der
136 unnummerierten Anlage. Ein voller Akzeptanztest bleibt an der Stammfassung hängen (siehe Noch
137 offen“).
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200138* *Hessen* ist bis zur Befehlserkennung umgesetzt (`EndToEndTest.verkehrsZustVAendVOHessen`): alle
139 21 Befehle des Artikels 1 werden erkannt. Der als Härtetest erwartete Sperrsatz erwies sich als
140 harmlos er trifft nur den Unterschriftenblock. Zu tun war dreierlei: die laufende GVBl-Fußzeile
141 und der Masthead als Kolumnentitel, die Sternchen-Fußnote der Überschrift („* Ändert FFN 61-60“,
142 am Seitenfuß zwischen zwei Gliederungspunkten) ebenso, und zwei Befehlsformen der Zusatz
143 am Ende darf beim Satzzeichen fehlen, und das Objekt hinter durch darf auch ohne Fundstelle
144 verkürzt sein. Ein voller Akzeptanztest ist *nicht* möglich siehe Noch offen“.
Matthias Andreas Benkard43e91612026-07-24 22:29:35 +0200145* Baden-Württemberg (GBl 2026 Nr. 26): großes Anlage-lastiges Änderungsgesetz (§§ 457a + Anlagen
146 1/3b/4b); Stammfassung/Akzeptanztest noch offen.
Matthias Andreas Benkard3f81add2026-07-24 05:34:32 +0200147
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200148== Beschaffung der Stammfassungen
149
150Für einen vollen Akzeptanztest wird die Fassung *vor* dem Änderungsgesetz gebraucht. Welcher Weg
151dafür trägt, hängt allein vom Portal ab; die drei erprobten Wege:
152
153`recht.nrw.de` (Nordrhein-Westfalen):: Der bequemste Fall. Serverseitig gerendertes HTML, keine
154Single-Page-Anwendung, `robots.txt` erlaubt alles. Das URL-Schema
155`recht.nrw.de/lrgv/gesetz/<TTMMJJJJ>-<Kurztitel-Slug>` trägt den *Gültigkeitsbeginn der jeweiligen
156Fassung* im Datumspräfix Vor- und Nachfassung sind damit unmittelbar adressierbar, und das
157Ergebnis lässt sich gegen die amtliche Nachfassung prüfen. Die Slugs findet die Suchmaske nicht
158(Formular); sie stehen im Sitemap-Index (`robots.txt` listet `sitemap/page/1..47/sitemap.xml`, je
1591000 Einträge). Alte `lmi/owa/br_*`-URLs leiten auf die neuen Slugs um.
160
161`revosax.sachsen.de` (Sachsen):: Liefert Volltext-PDFs je Fassung, aber nur die aktuelle live. Die
162Vorfassung kommt über die Wayback-CDX-API: Fassungs-IDs abfragen, die zum Zeitraum passende wählen,
163per `…id_/…`-Rohform laden. Achtung, `WebFetch` erreicht `web.archive.org` nicht nur `curl`.
164
Matthias Andreas Benkard79b88e02026-07-26 13:33:09 +0200165juris-Landesportale:: Sackgasse *geprüft* für `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de`
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200166(Schleswig-Holstein), `gesetze.berlin.de` (Berlin, trotz Eigennamen dieselbe Anwendung),
167`landesrecht-bw.de` (Baden-Württemberg) und `rv.hessenrecht.hessen.de` (Hessen, Kennung `bshe`).
168Alle vier sind seit etwa Ende 2022 reine Single-Page-Anwendungen; sämtliche Dokument-URLs liefern
169nur die leere Anwendungshülle (rund 5,4 kB), die Inhalte hängen an einer tokenpflichtigen
170Schnittstelle. Auch archivierte
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200171Einzelnorm-Seiten sind bereits Hüllen. Brauchbar sind allenfalls Wayback-Snapshots aus der Zeit
Matthias Andreas Benkard79b88e02026-07-26 13:33:09 +0200172*vor* der Umstellung die sind aber meist zu alt für die gesuchte Fassung. Für
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200173`landesrecht.thueringen.de` und `voris.niedersachsen.de`
Matthias Andreas Benkard79b88e02026-07-26 13:33:09 +0200174ist dasselbe zu erwarten, aber *nicht* nachgeprüft: Ein Versuch lohnt, bevor man aufgibt.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200175
176Fällt das Portal aus, bleibt der Weg über das Gesetzblatt selbst: Trägt der Einleitungssatz des
177Änderungsgesetzes kein zuletzt geändert durch“, so ist die Originalfassung zugleich die
178Stammfassung (so bei Niedersachsen). Die Extraktion zweispaltiger Hefte übernimmt `--extract-only`
179des Werkzeugs selbst; `pdftotext -layout` verschränkt dort die Spalten.
180
Matthias Andreas Benkard5f30f562026-07-28 06:00:16 +0200181Ein Fallstrick beim Prüfen extrahierter Hefte: Das GV.-NRW.-Heft 7/2026 kodiert einen Teil seiner
182Umlaute *zerlegt* (`u` + U+0308 statt `ü`, 79 Stellen, darunter dutzende eingefügt:“/„angefügt:“).
183Im Text ist das unsichtbar, für jedes Befehlsmuster aber ein anderes Wort. `TextBereiniger.bereinige`
184normalisiert deshalb ganz früh nach NFC nicht NFKC, das plättete die amtlichen Satznummern ¹²³ zu
185gewöhnlichen Ziffern. Wer Klartext von Hand aufbereitet, sollte ihn ebenfalls in NFC ablegen; der
186Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit.
187
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +0200188== Noch offen
189
Matthias Andreas Benkard519c1e72026-07-25 09:11:56 +0200190* *Schleswig-Holstein Stammfassung nicht beschaffbar*: Das Landesportal
191 `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de` ist seit Ende 2022 eine reine Single-Page-Anwendung; die
192 Dokumentinhalte liegen hinter einer anmeldepflichtigen mylex“-API (`connectUrl` aus dem
193 `localStorage`), sämtliche Dokument-URLs liefern nur die leere Anwendungshülle. Die Wayback
194 Machine hat die serverseitig gerenderte Gesamtausgabe der Gemeindeordnung zuletzt am
195 14.11.2022 erfasst dort fehlt der hier geänderte § 34a noch (er wurde erst durch das Gesetz
196 vom 05.02.2025 eingefügt). Auch die archivierten Einzelnorm-Seiten (113 Stück) sind bereits
197 SPA-Hüllen ohne Inhalt. Ein voller Akzeptanztest bleibt daher offen, bis die konsolidierte
198 Fassung aus einer anderen Quelle vorliegt.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200199* *Berlin Stammfassung nicht beschaffbar*: `gesetze.berlin.de` ist trotz des Eigennamens dieselbe
200 juris-Anwendung wie das schleswig-holsteinische Portal (Kennung `bsbe`) und ebenso
201 anmeldepflichtig. In der Wayback Machine gibt es keine serverseitig gerenderten Volltexte des
202 ASOG oder des LAF-Errichtungsgesetzes.
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200203* *Hessen Stammfassung nicht beschaffbar*: `rv.hessenrecht.hessen.de` ist dieselbe juris-Anwendung
204 (Kennung `bshe`) wie die Portale Schleswig-Holsteins und Berlins; Dokument-URLs liefern nur die
205 Anwendungshülle. Die Befehlserkennung ist vollständig belegt, die Anwendung bleibt offen.
Matthias Andreas Benkard81777012026-07-26 08:53:10 +0200206* *Anlagen im kanonischen Klartext*: Anlagen sind als Änderungsziel unterstützt im gii-XML sind
207 sie eigene Normen („Anlage 8“, Anhang“), und `Stelle.anlagenEnbez()` löst sie auf; im GEG werden
208 anlagenbezogene Befehle angewandt. Der `LandesRechtTextParser` kennt jedoch nur „§“- und
209 Art.“-Normköpfe: Eine handgepflegte Stammfassung kann *keine* Anlage tragen. Das ist die
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200210 konkrete Lücke für Berlin (Artikel 1) und Baden-Württemberg (Anlagen 1/3b/4b). Beide Portale sind
211 inzwischen als juris-Anwendung *nachgeprüft* die Lücke geht deshalb erst mit einem
212 Anlage-tragenden Stammgesetz aus einem anderen Portal auf, praktisch `recht.nrw.de`.
Matthias Andreas Benkardc86a73a2026-07-26 08:02:10 +0200213* *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen*: Titelblock und Impressum stehen im Inhaltsstrom an anderer
214 Stelle als im Satzbild (der Titelblock mitten im Fließtext der ersten Seite). Das zu beheben
215 verlangt eine geometrische Lesereihenfolge (XY-Cut), nicht bloß eine Spaltenerkennung.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +0200216* *Rheinland-Pfalz*: Die Verkündungsplattform `verkuendung.rlp.de` verkündet erst seit dem
217 01.07.2026 elektronisch; ältere GVBl-Hefte liegen nicht als freie Direkt-PDF vor.
218* Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Brandenburg, Sachsen-Anhalt: noch nicht
219 erfasst.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200220
221== Wo weitermachen
222
223Kein Land scheitert noch an reiner Extraktionsschwäche; offen sind Modell- und Beschaffungsfragen.
224Nach absteigendem Nutzen:
225
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200226. *Ein Anlage-tragendes Stammgesetz über `recht.nrw.de` beschaffen* und dann die
227 *Anlagen-Normköpfe im `LandesRechtTextParser`* ergänzen (er kennt neben „§“/„Art.“ inzwischen
228 auch die Inhaltsübersicht als Norm). Über Berlin oder Baden-Württemberg geht das nicht mehr:
229 deren Portale sind als juris-Anwendung nachgeprüft. Ohne eine solche Stammfassung bleibt die
230 Ergänzung nicht end-to-end prüfbar.
231. *Thüringen* (`Thueringen/GVBl-TH-2026-02_…`) ist als einziges beschafftes Heft noch gar nicht
232 angefasst ein Sammelheft mit mehreren Verkündungen, also zugleich ein Test der Artikel-/
233 Verkündungsauswahl.
234. *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen* (XY-Cut) die letzte offene Layout-Frage, siehe Noch offen“.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200235
236Regressionsschutz: `./mvnw verify` prüft die bestehenden Belegfälle mit. Gepinnt ist dabei nicht
237überall dieselbe Art von Zahl für UWG, AGG und ProdHaftG, dass *kein* Befehl manuell bleibt; für
Matthias Andreas Benkardbac648b2026-07-28 07:51:09 +0200238das BayJG die 154 erkannten Befehle und namentlich die drei Umnummerierungs-Residuen; für Sachsen,
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200239Niedersachsen und die vier NRW-Artikel die vollständige Anwendung bis auf das eine benannte
240Residuum im WDR-Gesetz; für Schleswig-Holstein, Berlin und Hessen die vollständige *Erkennung*
241(dort 21 Befehle). Wer eine dieser Zahlen
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200242ändern muss, sollte den Grund im Test vermerken.