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Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +02001= Beispieldaten: Landesrecht weiterer Länder
2Matthias Andreas Benkard
Matthias Andreas Benkard7d46f072026-08-24 21:43:05 +02003// SPDX-FileCopyrightText: 2026 Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>
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Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +02005
6Ergänzend zum bayerischen Belegfall (`BayJG/`) sind hier Änderungsgesetze und
7Änderungsverordnungen aus dem Landesrecht weiterer Länder gesammelt. Sie dienen als
8Kandidaten für künftige Ertüchtigungswellen und decken Konventionen ab, die im Bundes- und
9im bayerischen Recht so nicht vorkommen.
10
11WICHTIG: Anders als Bayern (Art./§-Inversion) gliedern alle übrigen Länder ihre Stammgesetze
12in *§* (wie der Bund) mit `Artikel N` als Änderungsgesetz-Container. Die neuen Testdimensionen
13liegen daher im *PDF-Layout* und in *Befehlsidiom-Varianten*, nicht in der Gliederung.
14
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +020015Zu jedem Beispiel gehört ein *Änderungsgesetz*; wo auch die *konsolidierte Stammfassung* vorliegt
16(nötig für einen Akzeptanztest wie bei BayJG), ist der Fall bis zur Anwendung belegt. Die
17Stammfassung kommt je Land aus dem Portal des Landes oder als handgepflegter Klartext analog zu
18`BayJG/BayJG-alt.txt`; welcher Weg trägt, steht unter „Beschaffung der Stammfassungen“.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020019
20== Übersicht
21
22[cols="1,3,3",options="header"]
23|===
24|Land |Datei / Fundstelle |Besonderheit für das Werkzeug
25
26|Berlin
27|`Berlin/GVBl-2026-17_ASOG-LAF-AendG.pdf` — GVBl. für Berlin Nr. 17 vom 11.06.2026, S. 234
28(Gesetz zur Änderung des ASOG und des LAF-Errichtungsgesetzes vom 03.06.2026)
Matthias Andreas Benkard3d40c582026-08-24 19:57:07 +020029|*Zweispaltiges Layout* (Herausgabe über Wolters Kluwer). Innerhalb einer Spalte ist die
30Reihenfolge des Inhaltsstroms bereits die Lesereihenfolge; die ganzseitenbreiten Rahmen dagegen
31stehen an falscher Stelle im Strom — der Titelblock wird *zuletzt* gezeichnet, obgleich er über
32beiden Spalten steht, und landete damit mitten im Fließtext. Seit Welle 21 folgt die Reihenfolge
33dem Satzbild (Rinne zwischen den Spalten, breite Zeilen als Bandgrenzen), und der Titelblock steht,
34wo er hingehört. Tiefe Verschachtelung
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +020035a)/aa)/bb)/cc); Artikel 1 ändert eine *Anlage*, deren Einheiten als *Überschriften* („Nummer 6")
36statt als Aufzählungsmarken gesetzt sind. Artikel 2 (LAF-Errichtungsgesetz) ist ein voller
37Akzeptanzfall; das Portal setzt die amtlichen *Satznummern als angeklebte Ziffern* („(2) 1Gegen …").
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020038
39|Schleswig-Holstein
40|`SchleswigHolstein/GVOBl-2026-27_Kommunalrecht-AendG.pdf` — GVOBl. Schl.-H. 2026/27 vom
4130.03.2026 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften)
42|Neues Neufassungsidiom „§ 34a Absatz 1 *erhält folgende Fassung*:" (statt „wird wie folgt
43gefasst"); *hochgestellte Fußnotenmarker an Artikel-Überschriften* („Artikel 1 ¹)"); Meta-
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +020044Änderung an einem anderen Änderungsgesetz („Artikel 5 wird gestrichen"). Voller Akzeptanzfall für
45*zwei* Stammgesetze zugleich (Gemeindeordnung, Kreisordnung); der Portalsatz trennt die
46*Sachnummer* ab („§ 57 c") und setzt im Klammerzusatz einen *Bindestrich* statt des
47Gedankenstrichs.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020048
49|Hessen
50|`Hessen/GVBl-2026-05_11-AendVO-verkehrsrechtl-Zustaendigkeiten.pdf` — GVBl. Hessen Nr. 5 vom
5103.02.2026 (Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher
52Zuständigkeiten)
53|*Sperrsatz* in Datums- und Signaturzeilen („3 . F e bru a r 2 02 6", „Der Mi n is t er pr
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +020054äs i d e nt") — er trifft, anders als erwartet, nur den Unterschriftenblock und keinen Befehl;
55*abgekürztes „Abs."/„Nr." im §-Kontext*; die *FFN-Fußnote der Überschrift* („* Ändert FFN 61-60")
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +020056steht am Seitenfuß mitten zwischen zwei Gliederungspunkten. Die Stammverordnung führt *keine
57Paragraphenüberschriften* und gliedert sich in *ausgeschriebene Ordinalzahlen* („Erster Teil").
58Voller Akzeptanzfall, Stammfassung `Hessen/StVRZustV-alt.txt`, Prüfmaßstab
59`Hessen/StVRZustV-neu.txt`.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020060
61|Niedersachsen
62|`Niedersachsen/Nds-GVBl-2026-10_ELER-Foerdergesetz-AendG.pdf` — Nds. GVBl. 2026 Nr. 10 vom
6304.02.2026 (Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen ELER-Fördergesetzes) +
64`Nds-GVBl-2026-23_BeurtVO-Steuer_amtliche-Satznummern.pdf` — Nr. 23 vom 18.03.2026
65|*Hochgestellte amtliche Satznummern ¹²³* wie Bayern, aber im *§-Modus* (nicht invertiert) →
66das bayerische Superskriptmodul wäre wiederverwendbar. Nr. 23 (Verordnung) zeigt die
67Satznummern deutlich; Nr. 10 ist das eigentliche Änderungsgesetz (Idiom „Absatz 1 erhält
68folgende Fassung"). Saubere einspaltige PDFs über die stabile API `verkuendung-niedersachsen.de`.
69
70|Baden-Württemberg
71|`BadenWuerttemberg/GBl-2026-26_KommunalwahlO-AendVO.pdf` — GBl. BW 2026 Nr. 26 vom 27.02.2026
72(Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Kommunalwahlordnung)
73|Standard-HdR-Befehle im GBl-Layout; „werden nach dem Wort … die Wörter … eingefügt",
Matthias Andreas Benkarde13b58a2026-08-23 22:17:16 +020074„werden die Wörter … gestrichen". Unterscheidend ist der *Seitenfuß mitten im Befehlstext* — er
75trennt dort den Zieltext eines Befehls von seinem Verb —, dazu die *Blattzählung* („Seite 2 von
767") zwischen zwei Gliederungspunkten, der *Dativ ohne Artikel* („Absatz 2 wird folgender Satz
77angefügt") und der *Klammerzusatz hinter einer Anlagenbezeichnung*. Voller Belegfall,
78Stammfassung `BadenWuerttemberg/KomWO-BW-alt.txt`, Prüfmaßstab `KomWO-BW-neu.txt`.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020079
80|Nordrhein-Westfalen
81|`NRW/GV-NRW-2026-S202_22-Rundfunkaenderungsgesetz.pdf` — GV. NRW. 2026 Nr. 7 vom 31.03.2026,
82S. 202 (22. Rundfunkänderungsgesetz)
83|Umfangreiches Mehrgesetz-Artikelgesetz (17 S.); „Die Inhaltsübersicht wird wie folgt
Matthias Andreas Benkard35e90f42026-07-25 10:00:36 +020084geändert", „§ … (weggefallen)". Bereitgestellt aus dem amtlichen recht.nrw.de-PDF. *Unbalancierte
85Anführungszeichen* im amtlichen Satz (Artikel 2 Nr. 7 b und Nr. 11). Konsolidierte Fassungen sind
86über `recht.nrw.de/lrgv/gesetz/<TTMMJJJJ>-<Kurztitel-Slug>` frei und serverseitig gerendert
87abrufbar; der Datumspräfix ist der Gültigkeitsbeginn der jeweiligen Fassung.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020088
89|Sachsen
90|`Sachsen/SaechsGVBl-2026-S134_AendG-SaechsBeamtVG_revosax.pdf` — SächsGVBl. S. 134
91(Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes vom 13.04.2026)
92|Kompaktes Änderungsgesetz, Verschachtelung a)/aa)/bb)/cc), „wird durch den folgenden Satz
93ersetzt". Quelle: revosax-Gesamtansicht (nicht der Original-GVBl-Satz — recht-sachsen.de ist ein
94cookie-/kostenpflichtiger Shop).
95
Matthias Andreas Benkarde8213082026-08-24 21:12:44 +020096|Brandenburg
97|`Brandenburg/GVBl-I-2026-12_FraktG-AendG.pdf` — GVBl. I Brandenburg 2026 Nr. 12 vom 22.04.2026
98(Erstes Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes)
99|Erstes Land mit *offenem Portal* statt juris-Einseitenanwendung: BRAVORS gibt seine Vorschriften
100als gewöhnliches HTML und führt unter „Änderungshistorie" *jede Fassung einzeln* — Vor- und
101Nachfassung entstammen damit derselben Quelle. Die Hefte lassen sich am *Dokumententitel des PDF*
102einordnen (`/Title` = „FraktG-1AendG"). Beim Aufbereiten: Die Abschnittsbezeichnung steht im
103Kopfelement *vor* der Überschrift, die Aufzählungen sind echte `<ol>`-Listen, deren Marken erst das
104Stilblatt erzeugt, und an ehemaligen Trennstellen führt das Portal vereinzelt *Steuerzeichen*
105(U+0002) mit. Voller Akzeptanzfall (4/4 Befehle, alle 24 Normen).
106
Matthias Andreas Benkard036fb102026-08-27 07:10:40 +0200107|Bremen
108|`Bremen/BremGBl-2026-87_BerufsfachschulVO-AendVO.pdf` — Brem.GBl. 2026 Nr. 87 vom 20.08.2026,
109S. 573 (Änderung der Verordnung über die Berufsfachschule für technische und kaufmännische
110Assistentinnen und Assistenten vom 10.08.2026)
111|Einspaltiges, sauberes Blatt; die Eigenheiten liegen in der *Befehlssprache*: die Neufassung des
112*Namens* der Verordnung, die bloße Aufzählungsmarke als Stellenangabe („In e) …“, „f) wird
113gestrichen“), die Marke mit Schlusspunkt („Nummer 1. wird wie folgt gefasst“), „durch die Worte …
114*geändert*“ statt „ersetzt“, die Anfügung „am Ende um Satz 2 ergänzt“ und das *benannte*
115Satzzeichen („das Satzzeichen „Punkt“ wird aufgehoben und folgendes angefügt“). Dazu *zwei* nicht
116geschlossene Zitate in einem Abschnitt. Voller Belegfall; Vor- *und* Nachfassung stammen aus
117demselben offenen Portal (`transparenz.bremen.de`, Schaltfläche „Frühere Fassungen“).
118
Matthias Andreas Benkardeb998fb2026-08-27 07:26:13 +0200119|Mecklenburg-Vorpommern
120|`MecklenburgVorpommern/GVOBl-MV-2026-21_Besoldungsanpassung-ua.pdf` — GVOBl. M-V 2026 Nr. 21 vom
12121.07.2026, S. 719, 740 (Artikel 44 des Besoldungsanpassungsgesetzes vom 08.07.2026)
122|*Mantelgesetz mit rund sechzig Artikeln*, von denen jeder ein anderes Werk ändert — der schärfste
123Prüfstein der Artikelwahl. Zweispaltiger Satz; Kolumnentitel *und* Seitenfuß stehen im
124Inhaltsstrom, mitten im Befehlstext, und zerschneiden Wörter. Der erste Befehl ändert die
125*Inhaltsübersicht* („die Angabe zu § 10 wird durch die folgende Angabe ersetzt“), der siebte die
126Überschrift des § 10 selbst. Dazu eine Bereichs-Streichung samt Bereichs-Umnummerierung („Die
127Nummern 4 bis 6 werden *zu* den Nummern 2 bis 4“). Belegfall bis zur Anwendung; eine Nachfassung
128gibt es nicht, weil die Änderung erst zum 01.09.2026 in Kraft tritt.
129
Matthias Andreas Benkard916dc342026-08-26 08:24:40 +0200130|Hamburg
131|`Hamburg/HmbGVBl-2026-17_GutachterausschussVO-AendVO.pdf` — HmbGVBl. Teil I Nr. 17 vom
13226.05.2026, S. 147 (Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Gutachterausschuss für
133Grundstückswerte vom 12.05.2026)
134|Sammelheft mit drei Verkündungen, deren erste sich in *Artikel*, deren zweite sich in
135*Paragraphen* gliedert — beide Gliederungen nebeneinander in einem Heft. Die Änderungsbefehle
136sind *dezimal* gegliedert („6.1“, „7.1.1“, „7.2.3“). Der Satz setzt zwischen § und Nummer ein
137*schmales Leerzeichen* (U+2009), führt den Kolumnentitel im Inhaltsstrom und lässt das
138Schlusswort der Eingangsformel („verordnet:“) in die rechte Spalte fallen. Idiome: „die
139Textstelle „…““, „Hinter § 7 wird folgender § 7a eingefügt“, „Es wird folgender Absatz 3
140angefügt“, „§§ 6 und 7 erhalten folgende Fassung“. Voller Belegfall, Stammfassung
141`Hamburg/GAusschV-HH-alt.txt` (Ursprungsfassung aus HmbGVBl. Nr. 20/2009, S. 124), Prüfmaßstab
142`GAusschV-HH-neu.txt`. Das Blatt selbst liegt bei `luewu.de` frei; das Portal ist eine
143juris-Einseitenanwendung *ohne* Fassungsliste — es führt nur die aktuelle Gesamtausgabe und
144eine Änderungshistorie.
145
Matthias Andreas Benkard75186062026-08-24 21:32:26 +0200146|Rheinland-Pfalz
147|`RheinlandPfalz/GVBl-2026-21_UKAPOGS-E3-AendVO.pdf` — GVBl. RP 2026 Nr. 21 vom 10.08.2026
148(Erste Landesverordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung … Unfallkasse)
149|Nur bis zur *Befehlserkennung* belegt: Das Portal führt *keine früheren Gesamtausgaben* (ebenso
150Saarland und Sachsen-Anhalt; geprüft 24.08.2026), sodass die Vorfassung fehlt — der Stamm ist hier
151die Nachfassung, und die neun „Zieltext nicht vorhanden" sind gerade der Beleg dafür. Zwei
152allgemeine Funde: Das Land schreibt „die *Worte*" statt „die Wörter" (ohne die Nebenform blieben
153sieben von 23 Befehlen unerkannt), und der *Seitenfuß* steht im Inhaltsstrom und zerschneidet das
154Zitat einer Neufassung. Offen bleiben drei Idiome: Satzzeichen-Ersetzung im Verbund mit einer
155Halbsatz-Anfügung („durch einen *Strichpunkt* ersetzt und folgender Halbsatz angefügt"), „In der
156*Einleitung*" als Ziel, und die Verweisung auf einen anderen Punkt („entsprechend der vorstehenden
157Nummer 8 Buchst. a").
158
Matthias Andreas Benkard86c7d992026-08-29 18:16:18 +0200159|Saarland
160|`Saarland/ABl-2026-31_Saarlandpakt-AendG.pdf` — Amtsbl. des Saarlandes Teil I Nr. 31 vom
16113.08.2026 (Gesetz Nr. 2211 zur Änderung des Gesetzes über den Saarlandpakt)
162|Voller Belegfall, und zwar für *zwei* Stammwerke aus einem Heft: Artikel 1 das Gesetz (SPaktG,
16319 → 20 Normen, 19 davon zeichengenau), Artikel 2 die Verordnung zu seiner Ausführung
164(AusfSPaktGVO, 10/10). Das Portal führt keine Fassungsliste; die Vorfassung ist der
165*Änderungshistorie* entnommen — sie weist für 2026 je genau eine Änderung aus — und aus den
166Gesetzblättern von 2019, 2020 und 2024 gegengeprüft. Das Amtsblatt selbst ist frei und
167skriptlesbar (`amtsblatt.saarland.de`, kein Einseitenprogramm), zurück bis Ausgabe 48/2009.
168Drei allgemeine Funde: der *Kolumnentitel* des Amtsblattes im Inhaltsstrom, die *Artikelwahl bei
169Ausführungsverordnungen* (die Genitiv-Streichung darf nicht greifen, wenn das Ziel selbst eine
170solche Verordnung ist) und die *Wortfuge am markerlosen Umbruch* (Wortbestand ohne die
171zeilenletzten Wörter). Offen bleibt der Kopf von weniger als vier Zeichen, der von einer Vorsilbe
172nicht zu unterscheiden ist — daran hängt die eine Abweichung in § 8a.
173
174|Sachsen-Anhalt
175|`SachsenAnhalt/Ltg-Drs-8-6357_Fischereigesetz-AendG-Entwurf.pdf` — Landtag von Sachsen-Anhalt,
176Drs. 8/6357 vom 11.12.2025 (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes)
177|Nur bis zur *Befehlserkennung* belegt (14 Befehle), und zwar doppelt begründet: Das Portal führt
178keine Vorfassung, und das GVBl. LSA ist überhaupt nicht frei — abrufbar sind nur die
179Inhaltsverzeichnisse der letzten Hefte. Frei ist die Parlamentsdokumentation
180(`padoka.landtag.sachsen-anhalt.de`), weshalb hier die *Drucksache* das Änderungsdokument ist.
181Fund: die *Buchstabengliederung mit Punkt* („a.“) und die *kleinen römischen Zahlen* („i.“, „ii.“)
182als dritte Ebene; „i.“ ist zweideutig und wird aus dem Stand der Gliederung entschieden. Dazu die
183Nebenform „erhält die Fassung“ und der wahlfreie Doppelpunkt vor dem Zitat. Offen: die auslassende
184Anfügung („Als Abs. 2 neu angefügt: …“) und, an der Vorlage, das fehlende Verb in „In § 31 Abs. 2
185wie folgt geändert:“.
186
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +0200187|Thüringen
188|`Thueringen/GVBl-TH-2026-02_KiGaFinanzVO-AendVO-ua.pdf` — GVBl. Freistaat Thüringen Nr. 2 vom
18913.02.2026 (u. a. Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer Kindergartenfinanzierungs-
190verordnung)
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200191|Sammelheft (28 S.) mit vier Verkündungen, davon eine Änderungsverordnung. Unterscheidend: Das
192Blatt führt *kein einziges* `„`, sondern setzt gerade Anführungszeichen beidseitig; dazu das
193Idiom „die Verweisung „X" durch die Verweisung „Y" ersetzt", ein Rahmen, der sich auf eine
194Untereinheit der umnummerierten Norm verengt, und eine Bereichs-Umnummerierung über einen
195aufgehobenen Platzhalter hinweg. Voller Akzeptanzfall, Stammfassung
196`Thueringen/ThuerKigaFinVO-alt.txt`.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +0200197|===
198
Matthias Andreas Benkard3f81add2026-07-24 05:34:32 +0200199== Stand der Umsetzung
200
201* *Sachsen* ist als erster nichtbayerischer Belegfall vollständig umgesetzt: konsolidierte
202 Vorfassung `Sachsen/SaechsBeamtVG-alt.txt` (kanonischer Klartext, Fassung vom 01.02.2025, aus
203 der archivierten revosax-Volltextfassung abgeleitet) und End-to-End-Akzeptanztest
204 (`EndToEndTest.saechsBeamtVgAcceptance`; fünf Befehle, kein Rest).
Matthias Andreas Benkard43e91612026-07-24 22:29:35 +0200205* *Niedersachsen* ist umgesetzt: `Niedersachsen/NEFG-alt.txt` (seit 2022 unveränderter NEFG, aus
Matthias Andreas Benkard83ba9f02026-07-25 10:35:45 +0200206 dem zweispaltigen Nds. GVBl 2022 Nr. 33) und `EndToEndTest.nefgAcceptance` (alle sieben Befehle
207 angewandt, kein Rest — einschließlich der beiden niedersächsischen Einfügeformen: Sachnummer mit
208 Leerzeichen „§ 2 a“ und gliederungsbezogene Einfügung „In Kapitel 4 wird nach § 12 …“).
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +0200209* *Schleswig-Holstein* ist *vollständig* umgesetzt
Matthias Andreas Benkard519c1e72026-07-25 09:11:56 +0200210 (`EndToEndTest.kommunalrechtAendGSchleswigHolstein`): Artikel 1 trifft die Gemeindeordnung,
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +0200211 Artikel 2 die Kreisordnung, je ein Neufassungsbefehl, kein unbekannter Befehl — und beide
212 Gesetze gleichen nach der Anwendung Norm für Norm der amtlichen Nachfassung vom 31. März 2026
213 (167 bzw. 86 Normen). Artikel 3 ändert ein anderes Änderungsgesetz und wird zu Recht nicht
214 gewählt. Beide Stammfassungen sind über die Browsersteuerung beschafft.
Matthias Andreas Benkard3f81add2026-07-24 05:34:32 +0200215
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +0200216* *Nordrhein-Westfalen* ist der Massentest-Fall: aus demselben Heft sind alle vier ändernden
217 Artikel als Akzeptanzfälle hinterlegt.
218+
219--
220`EndToEndTest.tmzGesetzAcceptance`:: Artikel 3 (Telemedienzuständigkeitsgesetz), vier Befehle,
221kein Rest. Stamm `NRW/TMZ-Gesetz-alt.txt`.
222`EndToEndTest.wdrGesetzAcceptance`:: Artikel 1 (WDR-Gesetz), 101 Befehle an 31 Normen, davon 100
223angewandt. Stamm `NRW/WDR-Gesetz-alt.txt` (Fassung vom 01.01.2025). Der Fall trägt die
224Umnummerierungs-Kaskaden (§ 3: Absatz 2 → zwei Absätze, die Absätze 3 bis 11 rücken auf, ein neuer
225Absatz 13 kommt hinzu; § 15 Absatz 3: Nummer 22 entfällt, 23 bis 37 rücken auf), den Sammelrahmen
226„Es werden ersetzt:“ und die Angabe-Befehle auf die Inhaltsübersicht. Einziges Residuum ist
227Nr. 13 e) aa): „der Punkt am Ende des Satzes“ ist in einer zweisätzigen Nummer nicht eindeutig.
228`EndToEndTest.lmgNrwAcceptance`:: Artikel 2 (Landesmediengesetz), 18 Befehle, kein Rest. Stamm
229`NRW/LMG-NRW-alt.txt` (Fassung vom 01.01.2025).
230`EndToEndTest.rundfunkAusfuehrungsgesetzAcceptance`:: Artikel 4 (17. RÄStV-AusfG), ein Befehl,
231kein Rest. Stamm `NRW/17-RAEStV-AusfG-alt.txt` (Erstfassung vom 17.12.2015, bis 2026 unverändert).
232Der Artikel führt seinen Befehl *ohne* Gliederungspunkt — der Text nach der Änderungsformel ist
233der Befehl —, und das Zitat der neuen Fassung trägt verschachtelte Anführungszeichen (ein
234vollständiges „durch Artikel 3 …“ innerhalb einer eckigen Klammer). Beides trägt die vorhandene
235Maschinerie.
236--
237+
238Alle vier Ergebnisse sind normweise gegen die amtliche Fassung vom 01.04.2026 abgeglichen. Es
239bleiben nur Abweichungen, in denen die amtliche Nachfassung selbst vom Befehlswortlaut abweicht
240(§ 15 WDR-Gesetz: „des“ vor „Bundesreisekostengesetzes“ entfallen; § 7 und § 21 WDR-Gesetz: ein
241überzähliges Anführungszeichen aus dem Änderungsgesetz; § 93 LMG NRW: zusätzlich die Wörter
242„Film (“ gestrichen) — ÄndGgner wendet dort den Wortlaut an. Damit ist das Heft GV. NRW. 7/2026
243vollständig belegt.
Matthias Andreas Benkardeb998fb2026-08-27 07:26:13 +0200244* *Mecklenburg-Vorpommern* ist umgesetzt (`EndToEndTest.apoAmtsTaMecklenburgVorpommern`): 24
245 Befehle gelesen, 20 angewandt. Liegen bleiben allein die vier, die die Anlagen betreffen — die
246 Stammfassung führt sie nicht mit (Tabellen und Vordrucke), und der letzte verweist auf einen
247 Anhang des ändernden Gesetzes. Der Fall hat zwei Muster für das Gesetzblatt gebracht
248 (`GVOBL_MV_KOPF`, `GVOBL_MV_FUSS`) und eine Nebenform der Inhaltsübersichts-Anweisung („durch die
249 folgende Angabe ersetzt“ neben „wie folgt gefasst“). Die Stammfassung ist gegen die
250 Gesamtausgabe des Portals geprüft, die zum Stichtag noch die Vorfassung ist.
Matthias Andreas Benkard036fb102026-08-27 07:10:40 +0200251* *Bremen* ist umgesetzt (`EndToEndTest.berufsfachschulVOBremen`): 41 Befehle gelesen, 37
252 angewandt; 26 von 29 Normen gleichen der amtlichen Nachfassung, eine fehlt. Der Fall hat sechs
253 allgemeine Funde gebracht: Die *Aufzählungs-Zitatgrenze* darf nicht verlangen, dass der Rest des
254 Abschnitts ausbalanciert zurückbleibt — ein Abschnitt kann mehrere offene Zitate tragen, und
255 jedes ist an seiner eigenen Grenze zu schließen; sie prüft nunmehr, dass kein schließendes
256 Anführungszeichen ohne öffnendes zurückbleibt. Eine *unvollendet endende Neufassung*
257 (Doppelpunkt, Komma) meint den Vordersatz allein und lässt die Untergliederung stehen. Das
258 Zitat des *ersten* Satzes trägt die Absatzbezeichnung mit, die dem Absatz gehört und nicht dem
259 Satz. Ein *Platzhalter* „(weggefallen)“ hält nur Platz innerhalb desselben Blockes — die
260 Buchstaben einer anderen Nummer gehen ihn nichts an. Eine angefügte Einheit, die ihre *Nummer*
261 nennt, tritt an den genannten Platz und nicht ans Ende. Und ein Umbruch mitten im Satz ist
262 Satzspiegel: Endet die vorige Zeile auf ein Binde- oder Verhältniswort, so wird
263 zusammengezogen. Dazu ein aufgedeckter stiller Mangel: „*hinter* dem Wort“ war zwar im Muster
264 zugelassen, wurde aber nirgends geprüft — die Wörter traten vor den Anker statt dahinter.
Matthias Andreas Benkard916dc342026-08-26 08:24:40 +0200265* *Hamburg* ist umgesetzt (`EndToEndTest.gutachterausschussVOHamburg`): 21 Befehle gelesen,
266 17 angewandt; zehn von vierzehn Normen gleichen der amtlichen Nachfassung. Der Fall hat sechs
267 allgemeine Funde gebracht: die Dezimalgliederung der Befehle; die §-Teilung eines Heftes, das
268 daneben Artikel führt; das schmale Leerzeichen; den Kolumnentitel im Inhaltsstrom; die
269 Grundlinien-Ordnung innerhalb einer Spalte; und drei Anwendungsfunde (ein Satzzeichen, das an
270 die Stelle eines Wortes tritt, nimmt dessen Zwischenraum mit; ein an eine Aufzählung angefügter
271 Satz steht auf eigener Zeile in der Einrückung des Blockes; die Neufassung einer Bezeichnung,
272 die eine aufsteigende Umnummerierung räumt, tritt hinter diese zurück, damit der bisherige
273 Wortlaut nicht verlorengeht). Von den vier Abweichungen liegen drei an der Vorlage: Zwei Befehle
274 schreiben „wir“ statt „wird“ (ein Verkündungsfehler — geraten wird nicht), und in § 6 setzt das
275 Gesetzblatt ein Komma, das das Portal führt, nicht. Die vierte ist eine benannte Grenze: die
276 Neufassung einer soeben geräumten Bezeichnung als Einfügung zu vollziehen.
277
Matthias Andreas Benkard2ada4602026-08-23 21:52:20 +0200278* *Berlin* ist umgesetzt (`EndToEndTest.asogLafAendGBerlin`). Artikel 2
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +0200279 (LAF-Errichtungsgesetz) ist ein *voller* Akzeptanzfall: beide Befehle angewandt, alle fünf
Matthias Andreas Benkard2ada4602026-08-23 21:52:20 +0200280 Normen gleich der amtlichen Nachfassung vom 12. Juni 2026. Artikel 1 (ASOG) wird vollständig
Matthias Andreas Benkard3d40c582026-08-24 19:57:07 +0200281 erkannt und zu fünf Sechsteln angewandt; 169 der 171 Normen gleichen danach der Nachfassung.
Matthias Andreas Benkard2ada4602026-08-23 21:52:20 +0200282 Die Nummern der Anlage sind seit dieser Welle *eigene Normen* („Anlage Nummer 23“), wie das
283 Portal sie führt — damit trägt die vorhandene Absatz-Maschinerie ihre Befehle. Beide
284 Stammfassungen sind über die Browsersteuerung beschafft.
285+
286--
Matthias Andreas Benkard3d40c582026-08-24 19:57:07 +0200287Die zwei Abweichungen sind benannt und liegen nicht in der Anwendung: § 67 (das Portal setzt
288amtliche Satznummern, das Gesetzblatt nicht) und Anlage Nummer 23 (der eine Rest, siehe unten).
289Die Anlage Nummer 31 war die dritte, bis die Lesereihenfolge dem Satzbild folgte: Der
290ganzseitenbreite Titelblock stand im Inhaltsstrom mitten in ihrem Zitat. Der eine liegengebliebene
291Befehl benennt eine Grenze des Klartextformats:
Matthias Andreas Benkard2ada4602026-08-23 21:52:20 +0200292Ein Zwischentitel ohne Absatzbezeichnung („Aus dem Bereich Verkehr:“) wird dem vorangehenden
293Absatz zugeschlagen, weshalb dessen Text nicht auf den Punkt endet, den der Befehl meint.
294--
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +0200295* *Hessen* ist *vollständig* umgesetzt (`EndToEndTest.verkehrsZustVAendVOHessen`): alle
296 21 Befehle des Artikels 1 werden erkannt und angewandt, und alle 52 Normen gleichen danach
297 zeichengenau der amtlichen Nachfassung vom 4. Februar 2026. Die Stammfassung ist über eine
298 *Browsersteuerung* aus dem Landesrechtsportal beschafft; damit ist die juris-Sackgasse
299 aufgebrochen (siehe „Beschaffung der Stammfassungen“).
300
Matthias Andreas Benkarde13b58a2026-08-23 22:17:16 +0200301* *Baden-Württemberg* ist umgesetzt (`EndToEndTest.kommunalwahlOAendVOBadenWuerttemberg`):
302 37 Befehle, 31 angewandt; 91 der 93 Normen gleichen der amtlichen Fassung vom 1. Mai 2026.
303 Die sechs liegengebliebenen Befehle ändern sämtlich die *Muster* der Anlagen (Wahlschein,
304 Merkblätter, deren Fußnoten und Spiegelstriche). Sie sind nicht anwendbar, weil das Portal die
305 Muster nicht als Text ausliefert: Die Anlagen 2 bis 14 bestehen dort nur aus Kopf und
306 Fundstelle. Was nicht vorliegt, lässt sich nicht ändern — eine Grenze der Quelle, nicht des
307 Werkzeugs. Die zweite benannte Abweichung sitzt in § 20: Der Befehl ersetzt „Name" durch „der
308 vollständige Familienname", und im Zieltext steht davor bereits „der"; die amtliche Nachfassung
309 räumt das auf, der Befehlswortlaut tut es nicht.
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +0200310
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200311== Beschaffung der Stammfassungen
312
313Für einen vollen Akzeptanztest wird die Fassung *vor* dem Änderungsgesetz gebraucht. Welcher Weg
314dafür trägt, hängt allein vom Portal ab; die drei erprobten Wege:
315
316`recht.nrw.de` (Nordrhein-Westfalen):: Der bequemste Fall. Serverseitig gerendertes HTML, keine
317Single-Page-Anwendung, `robots.txt` erlaubt alles. Das URL-Schema
318`recht.nrw.de/lrgv/gesetz/<TTMMJJJJ>-<Kurztitel-Slug>` trägt den *Gültigkeitsbeginn der jeweiligen
319Fassung* im Datumspräfix — Vor- und Nachfassung sind damit unmittelbar adressierbar, und das
320Ergebnis lässt sich gegen die amtliche Nachfassung prüfen. Die Slugs findet die Suchmaske nicht
321(Formular); sie stehen im Sitemap-Index (`robots.txt` listet `sitemap/page/1..47/sitemap.xml`, je
3221000 Einträge). Alte `lmi/owa/br_*`-URLs leiten auf die neuen Slugs um.
323
324`revosax.sachsen.de` (Sachsen):: Liefert Volltext-PDFs je Fassung, aber nur die aktuelle live. Die
325Vorfassung kommt über die Wayback-CDX-API: Fassungs-IDs abfragen, die zum Zeitraum passende wählen,
326per `…id_/…`-Rohform laden. Achtung, `WebFetch` erreicht `web.archive.org` nicht — nur `curl`.
327
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +0200328juris-Landesportale, Browsersteuerung:: Der Weg, der die Sackgasse aufbricht — *erprobt an Hessen*.
329Diese Portale sind Einseitenanwendungen: Jede Skriptabfrage erhält nur die rund 5,4 kB große
330Anwendungshülle, gleich unter welcher Adresse. Ein *Browser* dagegen bekommt den Text. Er ist
331deshalb Dokument für Dokument über eine Browsersteuerung auszulesen, nicht im Massenabzug.
332Maßgeblich ist die Schaltfläche „Gesamtausgaben-Liste“ der Dokumentansicht: Sie führt jede Fassung
333mit ihrem Geltungszeitraum und macht sie unter einer *datierbaren* Adresse abrufbar —
334`/<Kennung>/document/aiz-jlr-<Dokumentkennung>@<JJJJMMTT>`; Vor- und Nachfassung sind damit
335unmittelbar adressierbar und das Ergebnis gegen die amtliche Nachfassung prüfbar. Zwei
336Fallstricke: Die Seite rendert nachlädig, sodass ein Auszug des sichtbaren Bereichs mitten im
337Gesetz abbricht — maßgeblich ist der Textinhalt des Dokumentbehälters (`div.docLayoutText`); und
338die Portale führen im Seitenkopf eine Vorbehaltsangabe zum Text- und Data-Mining
339(„tdm-reservation“), die für gemeinfreie amtliche Werke nach § 5 UrhG keine Wirkung entfalten
340kann. Rezept im einzelnen: `Hessen/SOURCES`.
341
342juris-Landesportale, Skript:: Sackgasse — *geprüft* für `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de`
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200343(Schleswig-Holstein), `gesetze.berlin.de` (Berlin, trotz Eigennamen dieselbe Anwendung),
344`landesrecht-bw.de` (Baden-Württemberg) und `rv.hessenrecht.hessen.de` (Hessen, Kennung `bshe`).
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200345und `landesrecht.thueringen.de` (Thüringen).
346Alle fünf sind seit etwa Ende 2022 reine Single-Page-Anwendungen; sämtliche Dokument-URLs liefern
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200347nur die leere Anwendungshülle (rund 5,4 kB), die Inhalte hängen an einer tokenpflichtigen
348Schnittstelle. Auch archivierte
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200349Einzelnorm-Seiten sind bereits Hüllen. Brauchbar sind allenfalls Wayback-Snapshots aus der Zeit
Matthias Andreas Benkard79b88e02026-07-26 13:33:09 +0200350*vor* der Umstellung — die sind aber meist zu alt für die gesuchte Fassung. Für
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200351`voris.niedersachsen.de` ist dasselbe zu erwarten, aber *nicht* nachgeprüft: Ein Versuch lohnt,
352bevor man aufgibt.
353
354Parlamentsdokumentationen:: Der Ausweg, wo das Landesrechtportal versperrt ist. Gibt der Landtag
355das Gesetzblatt heraus — in Thüringen ist das so —, so liegen dessen Hefte oft frei in der
356Parlamentsdatenbank, auch die alten:
357`parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/<WP>/art/GVBl/num/<Heft>/jahr/<Jahr>[/seite/<S>]`.
358Damit lässt sich eine konsolidierte Fassung aus dem Stammheft und den Änderungsheften
359zusammensetzen, wenn kein Portal sie fertig liefert (Rezept in `Thueringen/SOURCES`). Das Archiv
360der Staatskanzlei (`thueringen.de/th1/tsk/gvbl/`) hilft dagegen nicht: Es antwortet Skripten mit
361einer Bot-Schutz-Fehlerseite.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200362
363Fällt das Portal aus, bleibt der Weg über das Gesetzblatt selbst: Trägt der Einleitungssatz des
364Änderungsgesetzes kein „zuletzt geändert durch“, so ist die Originalfassung zugleich die
365Stammfassung (so bei Niedersachsen). Die Extraktion zweispaltiger Hefte übernimmt `--extract-only`
366des Werkzeugs selbst; `pdftotext -layout` verschränkt dort die Spalten.
367
Matthias Andreas Benkard5f30f562026-07-28 06:00:16 +0200368Ein Fallstrick beim Prüfen extrahierter Hefte: Das GV.-NRW.-Heft 7/2026 kodiert einen Teil seiner
369Umlaute *zerlegt* (`u` + U+0308 statt `ü`, 79 Stellen, darunter dutzende „eingefügt:“/„angefügt:“).
370Im Text ist das unsichtbar, für jedes Befehlsmuster aber ein anderes Wort. `TextBereiniger.bereinige`
371normalisiert deshalb ganz früh nach NFC — nicht NFKC, das plättete die amtlichen Satznummern ¹²³ zu
372gewöhnlichen Ziffern. Wer Klartext von Hand aufbereitet, sollte ihn ebenfalls in NFC ablegen; der
373Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit.
374
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +0200375== Noch offen
376
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +0200377
Matthias Andreas Benkard75186062026-08-24 21:32:26 +0200378* *Vorfassungen bei knapp gehaltenen juris-Portalen* — Rheinland-Pfalz, Saarland und
379 Sachsen-Anhalt führen nur die aktuelle Gesamtausgabe nebst einer Aufzählung der Änderungen; die
380 Schaltfläche „Gesamtausgaben-Liste", über die Hessen, Schleswig-Holstein, Berlin und
Matthias Andreas Benkard86c7d992026-08-29 18:16:18 +0200381 Baden-Württemberg jede Fassung datierbar ausgeben, fehlt dort. Für das Saarland hilft seit
382 Welle 27 die *Änderungshistorie* aus: Weist sie für das fragliche Jahr genau eine Änderung aus,
383 so ist die Vorfassung die Gesamtausgabe ohne diese eine — gegengeprüft an den Gesetzblättern.
384 Für Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt hat sich kein solcher Fall gefunden; dort bleibt es bei
385 der Prüfung bis zur Befehlserkennung. Ein weiterer Ausweg wäre, die Vorfassung aus den
386 *Einzelnormen* mit ihren Stichtagen zusammenzusetzen.
387* *Die kurze Wortfuge* — ein Kopf von weniger als vier Zeichen vor einem markerlosen Umbruch ist
388 von einer Vorsilbe nicht zu unterscheiden („aus" + „geschlossen" gegen „zu" + „ergreifen"). Ein
389 Wörterbuch fehlt, der Wortbestand des Dokuments trägt hier nicht, und geraten wird nicht.
390* *Zwei Befehlsformen Sachsen-Anhalts* — die auslassende Anfügung („Als Abs. 2 neu angefügt: …")
391 und, aus dem saarländischen Heft von 2024, die Anfügung an die Überschrift des Werkes selbst
392 sowie der Verbund aus Bereichsumnummerierung und Wortstreichung.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200393
394== Wo weitermachen
395
Matthias Andreas Benkarde13b58a2026-08-23 22:17:16 +0200396Kein Land scheitert noch an reiner Extraktionsschwäche, und jedes Land mit einem Änderungs-
Matthias Andreas Benkarddccd1552026-08-25 23:05:22 +0200397dokument trägt nunmehr einen Belegfall bis zur Anwendung. Seit Welle 23 ist überdies der
398Prüfmaßstab selbst eine Leistung des Erzeugnisses: `--nachfassung` stellt das Ergebnis normweise
399gegen die amtliche Fassung, und `--neufassung` gibt die errechnete Fassung als kanonischen
400Klartext aus. Ein weiteres Land kostet damit Stammfassung, Heft und Nachfassung — keinen eigenen
401Prüfcode mehr. Nach absteigendem Nutzen:
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200402
Matthias Andreas Benkard86c7d992026-08-29 18:16:18 +0200403. *Weitere Länder erfassen* — **erledigt in Welle 27**: Mit dem Saarland und Sachsen-Anhalt ist
404 der Länderkreis geschlossen; alle sechzehn Länder sind erfasst. Die Beschaffungswege im
405 einzelnen:
Matthias Andreas Benkard17c87d12026-08-26 08:28:09 +0200406+
407--
Matthias Andreas Benkardeb998fb2026-08-27 07:26:13 +0200408Mecklenburg-Vorpommern:: *Gegangen* (Welle 25). Das Gesetzblatt liegt vollständig und
409skriptlesbar; die Übersicht
410`regierung-mv.de/Landesregierung/jm/service_justizministerium/verkuendungsblaetter/gesetz-verordnungsblaetter/`
411führt die Jahrgänge 2014 bis heute (rund 440 Hefte). Adressform der neueren Hefte:
412`…/GVOBI.M-V/GVOBl.%20Nr.%20<N>%20v.%20<T.M.JJJJ>.pdf` — *Tag und Monat ohne führende Null*, mit
413Null antwortet der Wirt mit 404; die älteren liegen unter `…/GVOBI.M-V/Dateien/…` mit
414uneinheitlichen Namen. Das Portal `landesrecht-mv.de` bleibt eine juris-Einseitenanwendung *ohne*
415Fassungsliste; auch die Adressform `…/document/<Kennung>@<JJJJMMTT>` weist es ab, und selbst die
416Kennung ist nur über die Suche der Anwendung zu erreichen. Die Vorfassung kommt deshalb aus dem
417Gesetzblatt: Nennt der Einleitungssatz die Stammvorschrift *ohne* jede frühere Änderung, so ist die
418Ursprungsfassung beweisbar die Vorfassung. Die aktuelle Gesamtausgabe des Portals taugt dann als
419Gegenprobe — und, solange die Änderung noch nicht in Kraft ist, gerade nicht als Nachfassung.
Matthias Andreas Benkard036fb102026-08-27 07:10:40 +0200420Bremen:: *Gegangen* (Welle 25). `transparenz.bremen.de` antwortet einer Skriptabfrage mit
421gewöhnlichem HTML und führt — als drittes offenes Portal nach BRAVORS und recht.nrw.de, und als
422erstes außerhalb Brandenburgs — jede *frühere* Gesamtausgabe einzeln adressierbar: Vorschrift über
423`…/metainformationen/<Slug>-<Id>?asl=…&template=20_gp_ifg_meta_detail_d`, von dort „Frühere
424Fassungen“ (`…&template=20_gp_ifg_meta_fassungen_d`) und „Änderungshistorie“
425(`…&template=20_gp_ifg_meta_historie_d`). Die Hefte des Gesetzblatts liegen unter
426`gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/<JJJJ_MM_TT>_GBl_Nr_<NNNN>_signed.pdf`, die Heftliste
427(`gesetzblatt.bremen.de/?skip=<N>&max=100`) nennt zu jedem den geänderten Gegenstand. Siehe
428`Bremen/SOURCES`.
Matthias Andreas Benkard86c7d992026-08-29 18:16:18 +0200429Saarland:: *Gegangen* (Welle 27). Das Verkündungsportal `amtsblatt.saarland.de` ist ein
430gewöhnliches, skriptlesbares jportal; die fünf jüngsten Hefte hängen an der Startseite
431(`/jportal/docs/news_anlage/sl/pdf/VerkBl/ABl/ads_<Nr>-<Jahr>_teil_I_signed.pdf`), die älteren
432liegen unter `/jportal/docs/anlage/…` und verlangen die Sitzungskennung, die die Dokumentseite
433mitgibt. Die Dokumentkennung ist `VB-SL-ABlI<Jahr><erste Seite des Heftes>`; zu einer Fundstelle
434findet man das Heft, indem man von der Seitenzahl abwärts zählt. Das Landesrechtsportal
435`recht.saarland.de` (`bssl`) bleibt eine Einseitenanwendung ohne Fassungsliste — die Vorfassung
436kommt aus der Änderungshistorie. Siehe `Saarland/SOURCES`.
437Sachsen-Anhalt:: *Gegangen* (Welle 27), aber nur bis zur Befehlserkennung. Das GVBl. LSA ist nicht
438frei: `landesrecht-sachsen-anhalt.info/down/aletztg.pdf` gibt allein die Inhaltsverzeichnisse der
439letzten vierunddreißig Hefte aus, und der Wirt verlangt dafür eine Browserkennung (sonst 403). Das
440Änderungsdokument ist deshalb die Drucksache des Landtags:
441`padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp<WP>/drs/d<Nummer><Kürzel>.pdf`, gefunden über
442`/portal/browse.tt.html` (die Suchmaske lädt ihre Ergebnisse verzögert nach). Das
443Landesrechtsportal `landesrecht.sachsen-anhalt.de` (`bsst`) führt gleichfalls keine
444Fassungsliste. Siehe `SachsenAnhalt/SOURCES`.
Matthias Andreas Benkard17c87d12026-08-26 08:28:09 +0200445--
Matthias Andreas Benkarddccd1552026-08-25 23:05:22 +0200446
447*Erledigt in Welle 23:* Die Frage nach den _Anlagen-Nummern im gii-XML_ war falsch gestellt. Eine
448Zerlegung braucht es nicht — der `StellenAufloeser` probiert längst beide Wege. Der Fehler saß im
449Überschrift-Zweig des Anwenders, der jede feinere Komponente schweigend verwarf und stets auf den
450Normtitel griff; die Überschrift einer Anlagen-Nummer ist im gii-XML die Kopfzeile ihres
451Aufzählungsblocks. Ebenso erledigt sind die drei rheinland-pfälzischen Idiome (Strichpunkt samt
452Halbsatz-Anfügung, „In der Einleitung“, Verweisung auf einen anderen Punkt — die letzte wird
453gelesen und ausdrücklich als Grenze gerügt) und der Skopus einer Wortoperation im Verbund: Die
454norm-weite Auflösung behält den Vorrang, bei Mehrdeutigkeit entscheidet die soeben umnummerierte
455Einheit. Der Artikel 1 der GEG-Novelle ist damit vollständig angewandt (119/119).
Matthias Andreas Benkarde8213082026-08-24 21:12:44 +0200456
457*Erledigt:* _Brandenburg_ ist umgesetzt (Fraktionsgesetz, 4/4 Befehle, alle 24 Normen gleich der
458amtlichen Nachfassung). Der Fall hat gezeigt, dass nicht jedes Landesportal eine juris-Einseiten-
459anwendung ist: BRAVORS gibt HTML und führt jede Fassung einzeln, sodass Vor- und Nachfassung
460derselben Quelle entstammen. Ein Fund fürs Aufbereiten: An ehemaligen Trennstellen führt das
461Portal vereinzelt Steuerzeichen (U+0002) mit, die kein Textbestand sind.
Matthias Andreas Benkarde13b58a2026-08-23 22:17:16 +0200462
463*Erledigt:* _Baden-Württemberg_ ist umgesetzt. Der Fall hat vier allgemeine Funde gebracht: Der
464Seitenfuß eines Gesetzblatts kann mitten im Befehlstext stehen und dessen Zieltext von seinem Verb
465trennen; die Blattzählung kann für sich allein zwischen zwei Gliederungspunkten stehen; der Dativ
466einer Anfügung darf seinen Artikel verlieren („Absatz 2 wird folgender Satz angefügt“); und hinter
467einer Anlagenbezeichnung darf ein beschreibender Klammerzusatz stehen. Dazu ein Anwendungsfund:
468Ein gestrichener Halbsatz nimmt sein Semikolon mit, und der Satz behält seinen Schlusspunkt.
Matthias Andreas Benkard14ec52a2026-08-22 16:41:57 +0200469
Matthias Andreas Benkard2ada4602026-08-23 21:52:20 +0200470*Erledigt:* _Berlin_ ist umgesetzt. Die Nummern einer Anlage sind eigene Normen mit eigener
471Absatzzählung, deren Bezeichnung die Anlage voranstellt („Anlage Nummer 23“) — so führt sie das
472Portal, und so sprechen die Befehle sie an. Drei weitere Funde kamen dabei ans Licht: Die
473Umnummerierung eines solchen Absatzes galt als die einer Aufzählungseinheit und tauschte eine
474Marke, die es nicht gab — der Befehl hieß angewandt und bewirkte nichts; ein Absatz, der „vor
475den Wörtern …“ eingefügt wird, wurde eine Zeile im Nachbarabsatz statt eines Absatzes; und die
476Bezeichnung eines so eingefügten Absatzes verlor die Nummer der Anlage, weshalb die
477Schritt-Ordnung ihre Abhängigkeit nicht sah. Die amtlichen Satznummern des Portals (angeklebte
478Ziffern) schreibt die Aufbereitung um.
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +0200479
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +0200480*Erledigt:* _Schleswig-Holstein_ ist vollständig umgesetzt — der erste Fall mit *zwei*
481Stammgesetzen in einem Änderungsgesetz. Zwei Eigenheiten des Portalsatzes waren zu beheben: Er
482trennt die Sachnummer ab („§ 57 c“ statt „§ 57c“, zehn Normen der Gemeindeordnung wären sonst
483dem Gesetz entgangen), und er setzt im Klammerzusatz einen Bindestrich statt des amtlichen
484Gedankenstrichs, weshalb Kurztitel und Abkürzung ungetrennt blieben und kein Artikel gewählt
485wurde. Der Parser nimmt den Strich nunmehr in beiden Gestalten an, sofern Leerraum ihn umgibt.
486
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +0200487*Erledigt:* _Hessen_ ist vollständig umgesetzt (`EndToEndTest.verkehrsZustVAendVOHessen`,
488einundzwanzig Befehle, kein Rest; alle zweiundfünfzig Normen gleichen der amtlichen Nachfassung).
489Der Fall hat den Beschaffungsweg über die Browsersteuerung eröffnet und fünf allgemeine Befunde
490gebracht: Ein Normkopf darf ohne Überschrift stehen; eine Gliederung darf ihr Ordinale
491ausschreiben („Erster Teil“); die Streichung einer Absatzbezeichnung nimmt dem Wortlaut seine
492Nummer, statt ihn zu beseitigen; ein Platzhalter „(weggefallen)“ steht nur dort, wo ihm eine
493weitere Einheit folgt, deren Bezeichnung er schonen soll; und ein Wort, das an die Stelle eines
494Satzzeichens tritt, bekommt seinen Zwischenraum. Zwei vorbestehende stille Mängel kamen dabei ans
495Licht: `List.remove` erhielt einen geboxten Index und entfernte deshalb nichts (das traf auch die
496Neufassung eines Absatzes durch mehrere), und ein Aufzählungsglied, das auf „und“ endet, galt als
497Unter-Überschrift.
498
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200499*Erledigt:* _Thüringen_ ist vollständig umgesetzt (`EndToEndTest.thuerKiGaFinVOAendVO`, zehn
500Befehle, kein Rest). Es war das letzte beschaffte, nie angefasste Heft und hat drei allgemeine
501Befunde gebracht: gerade Anführungszeichen werden paarweise gelesen, wenn ein Text kein deutsches
502öffnendes Zeichen führt; eine Bereichs-Umnummerierung nennt Bezeichnungen, meint aber Einheiten und
503bleibt deshalb bis zur Anwendung ungeteilt; und der Wortbestand eines Dokuments entscheidet, ob ein
504Trennstrich vor einem Großbuchstaben eine Silbentrennung war. Die Stammfassung ist aus vier
505Gesetzblättern zusammengesetzt — siehe `Thueringen/SOURCES`.
506
Matthias Andreas Benkard14ec52a2026-08-22 16:41:57 +0200507*Erledigt:* Die _Stellung eines eingefügten Blocks_ war der letzte sichtbare Rest an Art. 56 des
508BayJG. Ursache war nicht die Einfügung selbst, sondern die Neufassung der Nr. 4 einen Punkt zuvor:
509Sie setzte ihren Wortlaut ohne Einrückung, worauf der Zeilenblock dieser Marke bis ans Absatzende
510reichte — er reicht so weit, wie tiefer eingerückt wird. Art. 56 Abs. 1 gleicht seither in Aufbau
511und Wortlaut der amtlichen Nachfassung; der Akzeptanztest prüft das.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200512
513Regressionsschutz: `./mvnw verify` prüft die bestehenden Belegfälle mit. Gepinnt ist dabei nicht
514überall dieselbe Art von Zahl — für UWG, AGG und ProdHaftG, dass *kein* Befehl manuell bleibt; für
Matthias Andreas Benkard74a84c52026-08-16 06:08:42 +0200515das BayJG die 154 erkannten Befehle, die vollständige Anwendung und den Wortlaut des
Matthias Andreas Benkard14ec52a2026-08-22 16:41:57 +0200516Bußgeldkatalogs — dort auch Aufbau und Einrückung, weil an ihnen die Stellung eingefügter Blöcke
517hängt; für Sachsen,
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200518Niedersachsen und die vier NRW-Artikel die vollständige Anwendung bis auf das eine benannte
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +0200519Residuum im WDR-Gesetz; für Hessen die vollständige Anwendung und den Gleichlauf
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +0200520aller 52 Normen mit der amtlichen Nachfassung; für Schleswig-Holstein die vollständige Anwendung auf beide
Matthias Andreas Benkard2ada4602026-08-23 21:52:20 +0200521Stammgesetze; für Berlin die vollständige Anwendung des Artikels 2, fünf von sechs
Matthias Andreas Benkarde13b58a2026-08-23 22:17:16 +0200522Befehlen des Artikels 1 und die drei benannten Abweichungen von der Nachfassung; für
523Baden-Württemberg einunddreißig von siebenunddreißig Befehlen und die zwei benannten
Matthias Andreas Benkard036fb102026-08-27 07:10:40 +0200524Abweichungen; für Bremen einundvierzig gelesene und siebenunddreißig angewandte Befehle, die
Matthias Andreas Benkardeb998fb2026-08-27 07:26:13 +0200525fehlende Norm und die zwei benannten Abweichungen; für Mecklenburg-Vorpommern die Wahl des
526vierundvierzigsten Artikels, vierundzwanzig gelesene und zwanzig angewandte Befehle sowie die vier
527namentlich aufgeführten Reste. Wer eine dieser Zahlen
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200528ändern muss, sollte den Grund im Test vermerken.