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Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +02001= Beispieldaten: Landesrecht weiterer Länder
2Matthias Andreas Benkard
Matthias Andreas Benkard7d46f072026-08-24 21:43:05 +02003// SPDX-FileCopyrightText: 2026 Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>
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Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +02005
6Ergänzend zum bayerischen Belegfall (`BayJG/`) sind hier Änderungsgesetze und
7Änderungsverordnungen aus dem Landesrecht weiterer Länder gesammelt. Sie dienen als
8Kandidaten für künftige Ertüchtigungswellen und decken Konventionen ab, die im Bundes- und
9im bayerischen Recht so nicht vorkommen.
10
11WICHTIG: Anders als Bayern (Art./§-Inversion) gliedern alle übrigen Länder ihre Stammgesetze
12in *§* (wie der Bund) mit `Artikel N` als Änderungsgesetz-Container. Die neuen Testdimensionen
13liegen daher im *PDF-Layout* und in *Befehlsidiom-Varianten*, nicht in der Gliederung.
14
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +020015Zu jedem Beispiel gehört ein *Änderungsgesetz*; wo auch die *konsolidierte Stammfassung* vorliegt
16(nötig für einen Akzeptanztest wie bei BayJG), ist der Fall bis zur Anwendung belegt. Die
17Stammfassung kommt je Land aus dem Portal des Landes oder als handgepflegter Klartext analog zu
18`BayJG/BayJG-alt.txt`; welcher Weg trägt, steht unter „Beschaffung der Stammfassungen“.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020019
20== Übersicht
21
22[cols="1,3,3",options="header"]
23|===
24|Land |Datei / Fundstelle |Besonderheit für das Werkzeug
25
26|Berlin
27|`Berlin/GVBl-2026-17_ASOG-LAF-AendG.pdf` — GVBl. für Berlin Nr. 17 vom 11.06.2026, S. 234
28(Gesetz zur Änderung des ASOG und des LAF-Errichtungsgesetzes vom 03.06.2026)
Matthias Andreas Benkard3d40c582026-08-24 19:57:07 +020029|*Zweispaltiges Layout* (Herausgabe über Wolters Kluwer). Innerhalb einer Spalte ist die
30Reihenfolge des Inhaltsstroms bereits die Lesereihenfolge; die ganzseitenbreiten Rahmen dagegen
31stehen an falscher Stelle im Strom — der Titelblock wird *zuletzt* gezeichnet, obgleich er über
32beiden Spalten steht, und landete damit mitten im Fließtext. Seit Welle 21 folgt die Reihenfolge
33dem Satzbild (Rinne zwischen den Spalten, breite Zeilen als Bandgrenzen), und der Titelblock steht,
34wo er hingehört. Tiefe Verschachtelung
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +020035a)/aa)/bb)/cc); Artikel 1 ändert eine *Anlage*, deren Einheiten als *Überschriften* („Nummer 6")
36statt als Aufzählungsmarken gesetzt sind. Artikel 2 (LAF-Errichtungsgesetz) ist ein voller
37Akzeptanzfall; das Portal setzt die amtlichen *Satznummern als angeklebte Ziffern* („(2) 1Gegen …").
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020038
39|Schleswig-Holstein
40|`SchleswigHolstein/GVOBl-2026-27_Kommunalrecht-AendG.pdf` — GVOBl. Schl.-H. 2026/27 vom
4130.03.2026 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften)
42|Neues Neufassungsidiom „§ 34a Absatz 1 *erhält folgende Fassung*:" (statt „wird wie folgt
43gefasst"); *hochgestellte Fußnotenmarker an Artikel-Überschriften* („Artikel 1 ¹)"); Meta-
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +020044Änderung an einem anderen Änderungsgesetz („Artikel 5 wird gestrichen"). Voller Akzeptanzfall für
45*zwei* Stammgesetze zugleich (Gemeindeordnung, Kreisordnung); der Portalsatz trennt die
46*Sachnummer* ab („§ 57 c") und setzt im Klammerzusatz einen *Bindestrich* statt des
47Gedankenstrichs.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020048
49|Hessen
50|`Hessen/GVBl-2026-05_11-AendVO-verkehrsrechtl-Zustaendigkeiten.pdf` — GVBl. Hessen Nr. 5 vom
5103.02.2026 (Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher
52Zuständigkeiten)
53|*Sperrsatz* in Datums- und Signaturzeilen („3 . F e bru a r 2 02 6", „Der Mi n is t er pr
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +020054äs i d e nt") — er trifft, anders als erwartet, nur den Unterschriftenblock und keinen Befehl;
55*abgekürztes „Abs."/„Nr." im §-Kontext*; die *FFN-Fußnote der Überschrift* („* Ändert FFN 61-60")
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +020056steht am Seitenfuß mitten zwischen zwei Gliederungspunkten. Die Stammverordnung führt *keine
57Paragraphenüberschriften* und gliedert sich in *ausgeschriebene Ordinalzahlen* („Erster Teil").
58Voller Akzeptanzfall, Stammfassung `Hessen/StVRZustV-alt.txt`, Prüfmaßstab
59`Hessen/StVRZustV-neu.txt`.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020060
61|Niedersachsen
62|`Niedersachsen/Nds-GVBl-2026-10_ELER-Foerdergesetz-AendG.pdf` — Nds. GVBl. 2026 Nr. 10 vom
6304.02.2026 (Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen ELER-Fördergesetzes) +
64`Nds-GVBl-2026-23_BeurtVO-Steuer_amtliche-Satznummern.pdf` — Nr. 23 vom 18.03.2026
65|*Hochgestellte amtliche Satznummern ¹²³* wie Bayern, aber im *§-Modus* (nicht invertiert) →
66das bayerische Superskriptmodul wäre wiederverwendbar. Nr. 23 (Verordnung) zeigt die
67Satznummern deutlich; Nr. 10 ist das eigentliche Änderungsgesetz (Idiom „Absatz 1 erhält
68folgende Fassung"). Saubere einspaltige PDFs über die stabile API `verkuendung-niedersachsen.de`.
69
70|Baden-Württemberg
71|`BadenWuerttemberg/GBl-2026-26_KommunalwahlO-AendVO.pdf` — GBl. BW 2026 Nr. 26 vom 27.02.2026
72(Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Kommunalwahlordnung)
73|Standard-HdR-Befehle im GBl-Layout; „werden nach dem Wort … die Wörter … eingefügt",
Matthias Andreas Benkarde13b58a2026-08-23 22:17:16 +020074„werden die Wörter … gestrichen". Unterscheidend ist der *Seitenfuß mitten im Befehlstext* — er
75trennt dort den Zieltext eines Befehls von seinem Verb —, dazu die *Blattzählung* („Seite 2 von
767") zwischen zwei Gliederungspunkten, der *Dativ ohne Artikel* („Absatz 2 wird folgender Satz
77angefügt") und der *Klammerzusatz hinter einer Anlagenbezeichnung*. Voller Belegfall,
78Stammfassung `BadenWuerttemberg/KomWO-BW-alt.txt`, Prüfmaßstab `KomWO-BW-neu.txt`.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020079
80|Nordrhein-Westfalen
81|`NRW/GV-NRW-2026-S202_22-Rundfunkaenderungsgesetz.pdf` — GV. NRW. 2026 Nr. 7 vom 31.03.2026,
82S. 202 (22. Rundfunkänderungsgesetz)
83|Umfangreiches Mehrgesetz-Artikelgesetz (17 S.); „Die Inhaltsübersicht wird wie folgt
Matthias Andreas Benkard35e90f42026-07-25 10:00:36 +020084geändert", „§ … (weggefallen)". Bereitgestellt aus dem amtlichen recht.nrw.de-PDF. *Unbalancierte
85Anführungszeichen* im amtlichen Satz (Artikel 2 Nr. 7 b und Nr. 11). Konsolidierte Fassungen sind
86über `recht.nrw.de/lrgv/gesetz/<TTMMJJJJ>-<Kurztitel-Slug>` frei und serverseitig gerendert
87abrufbar; der Datumspräfix ist der Gültigkeitsbeginn der jeweiligen Fassung.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020088
89|Sachsen
90|`Sachsen/SaechsGVBl-2026-S134_AendG-SaechsBeamtVG_revosax.pdf` — SächsGVBl. S. 134
91(Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes vom 13.04.2026)
92|Kompaktes Änderungsgesetz, Verschachtelung a)/aa)/bb)/cc), „wird durch den folgenden Satz
93ersetzt". Quelle: revosax-Gesamtansicht (nicht der Original-GVBl-Satz — recht-sachsen.de ist ein
94cookie-/kostenpflichtiger Shop).
95
Matthias Andreas Benkarde8213082026-08-24 21:12:44 +020096|Brandenburg
97|`Brandenburg/GVBl-I-2026-12_FraktG-AendG.pdf` — GVBl. I Brandenburg 2026 Nr. 12 vom 22.04.2026
98(Erstes Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes)
99|Erstes Land mit *offenem Portal* statt juris-Einseitenanwendung: BRAVORS gibt seine Vorschriften
100als gewöhnliches HTML und führt unter „Änderungshistorie" *jede Fassung einzeln* — Vor- und
101Nachfassung entstammen damit derselben Quelle. Die Hefte lassen sich am *Dokumententitel des PDF*
102einordnen (`/Title` = „FraktG-1AendG"). Beim Aufbereiten: Die Abschnittsbezeichnung steht im
103Kopfelement *vor* der Überschrift, die Aufzählungen sind echte `<ol>`-Listen, deren Marken erst das
104Stilblatt erzeugt, und an ehemaligen Trennstellen führt das Portal vereinzelt *Steuerzeichen*
105(U+0002) mit. Voller Akzeptanzfall (4/4 Befehle, alle 24 Normen).
106
Matthias Andreas Benkard916dc342026-08-26 08:24:40 +0200107|Hamburg
108|`Hamburg/HmbGVBl-2026-17_GutachterausschussVO-AendVO.pdf` — HmbGVBl. Teil I Nr. 17 vom
10926.05.2026, S. 147 (Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Gutachterausschuss für
110Grundstückswerte vom 12.05.2026)
111|Sammelheft mit drei Verkündungen, deren erste sich in *Artikel*, deren zweite sich in
112*Paragraphen* gliedert — beide Gliederungen nebeneinander in einem Heft. Die Änderungsbefehle
113sind *dezimal* gegliedert („6.1“, „7.1.1“, „7.2.3“). Der Satz setzt zwischen § und Nummer ein
114*schmales Leerzeichen* (U+2009), führt den Kolumnentitel im Inhaltsstrom und lässt das
115Schlusswort der Eingangsformel („verordnet:“) in die rechte Spalte fallen. Idiome: „die
116Textstelle „…““, „Hinter § 7 wird folgender § 7a eingefügt“, „Es wird folgender Absatz 3
117angefügt“, „§§ 6 und 7 erhalten folgende Fassung“. Voller Belegfall, Stammfassung
118`Hamburg/GAusschV-HH-alt.txt` (Ursprungsfassung aus HmbGVBl. Nr. 20/2009, S. 124), Prüfmaßstab
119`GAusschV-HH-neu.txt`. Das Blatt selbst liegt bei `luewu.de` frei; das Portal ist eine
120juris-Einseitenanwendung *ohne* Fassungsliste — es führt nur die aktuelle Gesamtausgabe und
121eine Änderungshistorie.
122
Matthias Andreas Benkard75186062026-08-24 21:32:26 +0200123|Rheinland-Pfalz
124|`RheinlandPfalz/GVBl-2026-21_UKAPOGS-E3-AendVO.pdf` — GVBl. RP 2026 Nr. 21 vom 10.08.2026
125(Erste Landesverordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung … Unfallkasse)
126|Nur bis zur *Befehlserkennung* belegt: Das Portal führt *keine früheren Gesamtausgaben* (ebenso
127Saarland und Sachsen-Anhalt; geprüft 24.08.2026), sodass die Vorfassung fehlt — der Stamm ist hier
128die Nachfassung, und die neun „Zieltext nicht vorhanden" sind gerade der Beleg dafür. Zwei
129allgemeine Funde: Das Land schreibt „die *Worte*" statt „die Wörter" (ohne die Nebenform blieben
130sieben von 23 Befehlen unerkannt), und der *Seitenfuß* steht im Inhaltsstrom und zerschneidet das
131Zitat einer Neufassung. Offen bleiben drei Idiome: Satzzeichen-Ersetzung im Verbund mit einer
132Halbsatz-Anfügung („durch einen *Strichpunkt* ersetzt und folgender Halbsatz angefügt"), „In der
133*Einleitung*" als Ziel, und die Verweisung auf einen anderen Punkt („entsprechend der vorstehenden
134Nummer 8 Buchst. a").
135
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +0200136|Thüringen
137|`Thueringen/GVBl-TH-2026-02_KiGaFinanzVO-AendVO-ua.pdf` — GVBl. Freistaat Thüringen Nr. 2 vom
13813.02.2026 (u. a. Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer Kindergartenfinanzierungs-
139verordnung)
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200140|Sammelheft (28 S.) mit vier Verkündungen, davon eine Änderungsverordnung. Unterscheidend: Das
141Blatt führt *kein einziges* `„`, sondern setzt gerade Anführungszeichen beidseitig; dazu das
142Idiom „die Verweisung „X" durch die Verweisung „Y" ersetzt", ein Rahmen, der sich auf eine
143Untereinheit der umnummerierten Norm verengt, und eine Bereichs-Umnummerierung über einen
144aufgehobenen Platzhalter hinweg. Voller Akzeptanzfall, Stammfassung
145`Thueringen/ThuerKigaFinVO-alt.txt`.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +0200146|===
147
Matthias Andreas Benkard3f81add2026-07-24 05:34:32 +0200148== Stand der Umsetzung
149
150* *Sachsen* ist als erster nichtbayerischer Belegfall vollständig umgesetzt: konsolidierte
151 Vorfassung `Sachsen/SaechsBeamtVG-alt.txt` (kanonischer Klartext, Fassung vom 01.02.2025, aus
152 der archivierten revosax-Volltextfassung abgeleitet) und End-to-End-Akzeptanztest
153 (`EndToEndTest.saechsBeamtVgAcceptance`; fünf Befehle, kein Rest).
Matthias Andreas Benkard43e91612026-07-24 22:29:35 +0200154* *Niedersachsen* ist umgesetzt: `Niedersachsen/NEFG-alt.txt` (seit 2022 unveränderter NEFG, aus
Matthias Andreas Benkard83ba9f02026-07-25 10:35:45 +0200155 dem zweispaltigen Nds. GVBl 2022 Nr. 33) und `EndToEndTest.nefgAcceptance` (alle sieben Befehle
156 angewandt, kein Rest — einschließlich der beiden niedersächsischen Einfügeformen: Sachnummer mit
157 Leerzeichen „§ 2 a“ und gliederungsbezogene Einfügung „In Kapitel 4 wird nach § 12 …“).
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +0200158* *Schleswig-Holstein* ist *vollständig* umgesetzt
Matthias Andreas Benkard519c1e72026-07-25 09:11:56 +0200159 (`EndToEndTest.kommunalrechtAendGSchleswigHolstein`): Artikel 1 trifft die Gemeindeordnung,
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +0200160 Artikel 2 die Kreisordnung, je ein Neufassungsbefehl, kein unbekannter Befehl — und beide
161 Gesetze gleichen nach der Anwendung Norm für Norm der amtlichen Nachfassung vom 31. März 2026
162 (167 bzw. 86 Normen). Artikel 3 ändert ein anderes Änderungsgesetz und wird zu Recht nicht
163 gewählt. Beide Stammfassungen sind über die Browsersteuerung beschafft.
Matthias Andreas Benkard3f81add2026-07-24 05:34:32 +0200164
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +0200165* *Nordrhein-Westfalen* ist der Massentest-Fall: aus demselben Heft sind alle vier ändernden
166 Artikel als Akzeptanzfälle hinterlegt.
167+
168--
169`EndToEndTest.tmzGesetzAcceptance`:: Artikel 3 (Telemedienzuständigkeitsgesetz), vier Befehle,
170kein Rest. Stamm `NRW/TMZ-Gesetz-alt.txt`.
171`EndToEndTest.wdrGesetzAcceptance`:: Artikel 1 (WDR-Gesetz), 101 Befehle an 31 Normen, davon 100
172angewandt. Stamm `NRW/WDR-Gesetz-alt.txt` (Fassung vom 01.01.2025). Der Fall trägt die
173Umnummerierungs-Kaskaden (§ 3: Absatz 2 → zwei Absätze, die Absätze 3 bis 11 rücken auf, ein neuer
174Absatz 13 kommt hinzu; § 15 Absatz 3: Nummer 22 entfällt, 23 bis 37 rücken auf), den Sammelrahmen
175„Es werden ersetzt:“ und die Angabe-Befehle auf die Inhaltsübersicht. Einziges Residuum ist
176Nr. 13 e) aa): „der Punkt am Ende des Satzes“ ist in einer zweisätzigen Nummer nicht eindeutig.
177`EndToEndTest.lmgNrwAcceptance`:: Artikel 2 (Landesmediengesetz), 18 Befehle, kein Rest. Stamm
178`NRW/LMG-NRW-alt.txt` (Fassung vom 01.01.2025).
179`EndToEndTest.rundfunkAusfuehrungsgesetzAcceptance`:: Artikel 4 (17. RÄStV-AusfG), ein Befehl,
180kein Rest. Stamm `NRW/17-RAEStV-AusfG-alt.txt` (Erstfassung vom 17.12.2015, bis 2026 unverändert).
181Der Artikel führt seinen Befehl *ohne* Gliederungspunkt — der Text nach der Änderungsformel ist
182der Befehl —, und das Zitat der neuen Fassung trägt verschachtelte Anführungszeichen (ein
183vollständiges „durch Artikel 3 …“ innerhalb einer eckigen Klammer). Beides trägt die vorhandene
184Maschinerie.
185--
186+
187Alle vier Ergebnisse sind normweise gegen die amtliche Fassung vom 01.04.2026 abgeglichen. Es
188bleiben nur Abweichungen, in denen die amtliche Nachfassung selbst vom Befehlswortlaut abweicht
189(§ 15 WDR-Gesetz: „des“ vor „Bundesreisekostengesetzes“ entfallen; § 7 und § 21 WDR-Gesetz: ein
190überzähliges Anführungszeichen aus dem Änderungsgesetz; § 93 LMG NRW: zusätzlich die Wörter
191„Film (“ gestrichen) — ÄndGgner wendet dort den Wortlaut an. Damit ist das Heft GV. NRW. 7/2026
192vollständig belegt.
Matthias Andreas Benkard916dc342026-08-26 08:24:40 +0200193* *Hamburg* ist umgesetzt (`EndToEndTest.gutachterausschussVOHamburg`): 21 Befehle gelesen,
194 17 angewandt; zehn von vierzehn Normen gleichen der amtlichen Nachfassung. Der Fall hat sechs
195 allgemeine Funde gebracht: die Dezimalgliederung der Befehle; die §-Teilung eines Heftes, das
196 daneben Artikel führt; das schmale Leerzeichen; den Kolumnentitel im Inhaltsstrom; die
197 Grundlinien-Ordnung innerhalb einer Spalte; und drei Anwendungsfunde (ein Satzzeichen, das an
198 die Stelle eines Wortes tritt, nimmt dessen Zwischenraum mit; ein an eine Aufzählung angefügter
199 Satz steht auf eigener Zeile in der Einrückung des Blockes; die Neufassung einer Bezeichnung,
200 die eine aufsteigende Umnummerierung räumt, tritt hinter diese zurück, damit der bisherige
201 Wortlaut nicht verlorengeht). Von den vier Abweichungen liegen drei an der Vorlage: Zwei Befehle
202 schreiben „wir“ statt „wird“ (ein Verkündungsfehler — geraten wird nicht), und in § 6 setzt das
203 Gesetzblatt ein Komma, das das Portal führt, nicht. Die vierte ist eine benannte Grenze: die
204 Neufassung einer soeben geräumten Bezeichnung als Einfügung zu vollziehen.
205
Matthias Andreas Benkard2ada4602026-08-23 21:52:20 +0200206* *Berlin* ist umgesetzt (`EndToEndTest.asogLafAendGBerlin`). Artikel 2
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +0200207 (LAF-Errichtungsgesetz) ist ein *voller* Akzeptanzfall: beide Befehle angewandt, alle fünf
Matthias Andreas Benkard2ada4602026-08-23 21:52:20 +0200208 Normen gleich der amtlichen Nachfassung vom 12. Juni 2026. Artikel 1 (ASOG) wird vollständig
Matthias Andreas Benkard3d40c582026-08-24 19:57:07 +0200209 erkannt und zu fünf Sechsteln angewandt; 169 der 171 Normen gleichen danach der Nachfassung.
Matthias Andreas Benkard2ada4602026-08-23 21:52:20 +0200210 Die Nummern der Anlage sind seit dieser Welle *eigene Normen* („Anlage Nummer 23“), wie das
211 Portal sie führt — damit trägt die vorhandene Absatz-Maschinerie ihre Befehle. Beide
212 Stammfassungen sind über die Browsersteuerung beschafft.
213+
214--
Matthias Andreas Benkard3d40c582026-08-24 19:57:07 +0200215Die zwei Abweichungen sind benannt und liegen nicht in der Anwendung: § 67 (das Portal setzt
216amtliche Satznummern, das Gesetzblatt nicht) und Anlage Nummer 23 (der eine Rest, siehe unten).
217Die Anlage Nummer 31 war die dritte, bis die Lesereihenfolge dem Satzbild folgte: Der
218ganzseitenbreite Titelblock stand im Inhaltsstrom mitten in ihrem Zitat. Der eine liegengebliebene
219Befehl benennt eine Grenze des Klartextformats:
Matthias Andreas Benkard2ada4602026-08-23 21:52:20 +0200220Ein Zwischentitel ohne Absatzbezeichnung („Aus dem Bereich Verkehr:“) wird dem vorangehenden
221Absatz zugeschlagen, weshalb dessen Text nicht auf den Punkt endet, den der Befehl meint.
222--
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +0200223* *Hessen* ist *vollständig* umgesetzt (`EndToEndTest.verkehrsZustVAendVOHessen`): alle
224 21 Befehle des Artikels 1 werden erkannt und angewandt, und alle 52 Normen gleichen danach
225 zeichengenau der amtlichen Nachfassung vom 4. Februar 2026. Die Stammfassung ist über eine
226 *Browsersteuerung* aus dem Landesrechtsportal beschafft; damit ist die juris-Sackgasse
227 aufgebrochen (siehe „Beschaffung der Stammfassungen“).
228
Matthias Andreas Benkarde13b58a2026-08-23 22:17:16 +0200229* *Baden-Württemberg* ist umgesetzt (`EndToEndTest.kommunalwahlOAendVOBadenWuerttemberg`):
230 37 Befehle, 31 angewandt; 91 der 93 Normen gleichen der amtlichen Fassung vom 1. Mai 2026.
231 Die sechs liegengebliebenen Befehle ändern sämtlich die *Muster* der Anlagen (Wahlschein,
232 Merkblätter, deren Fußnoten und Spiegelstriche). Sie sind nicht anwendbar, weil das Portal die
233 Muster nicht als Text ausliefert: Die Anlagen 2 bis 14 bestehen dort nur aus Kopf und
234 Fundstelle. Was nicht vorliegt, lässt sich nicht ändern — eine Grenze der Quelle, nicht des
235 Werkzeugs. Die zweite benannte Abweichung sitzt in § 20: Der Befehl ersetzt „Name" durch „der
236 vollständige Familienname", und im Zieltext steht davor bereits „der"; die amtliche Nachfassung
237 räumt das auf, der Befehlswortlaut tut es nicht.
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +0200238
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200239== Beschaffung der Stammfassungen
240
241Für einen vollen Akzeptanztest wird die Fassung *vor* dem Änderungsgesetz gebraucht. Welcher Weg
242dafür trägt, hängt allein vom Portal ab; die drei erprobten Wege:
243
244`recht.nrw.de` (Nordrhein-Westfalen):: Der bequemste Fall. Serverseitig gerendertes HTML, keine
245Single-Page-Anwendung, `robots.txt` erlaubt alles. Das URL-Schema
246`recht.nrw.de/lrgv/gesetz/<TTMMJJJJ>-<Kurztitel-Slug>` trägt den *Gültigkeitsbeginn der jeweiligen
247Fassung* im Datumspräfix — Vor- und Nachfassung sind damit unmittelbar adressierbar, und das
248Ergebnis lässt sich gegen die amtliche Nachfassung prüfen. Die Slugs findet die Suchmaske nicht
249(Formular); sie stehen im Sitemap-Index (`robots.txt` listet `sitemap/page/1..47/sitemap.xml`, je
2501000 Einträge). Alte `lmi/owa/br_*`-URLs leiten auf die neuen Slugs um.
251
252`revosax.sachsen.de` (Sachsen):: Liefert Volltext-PDFs je Fassung, aber nur die aktuelle live. Die
253Vorfassung kommt über die Wayback-CDX-API: Fassungs-IDs abfragen, die zum Zeitraum passende wählen,
254per `…id_/…`-Rohform laden. Achtung, `WebFetch` erreicht `web.archive.org` nicht — nur `curl`.
255
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +0200256juris-Landesportale, Browsersteuerung:: Der Weg, der die Sackgasse aufbricht — *erprobt an Hessen*.
257Diese Portale sind Einseitenanwendungen: Jede Skriptabfrage erhält nur die rund 5,4 kB große
258Anwendungshülle, gleich unter welcher Adresse. Ein *Browser* dagegen bekommt den Text. Er ist
259deshalb Dokument für Dokument über eine Browsersteuerung auszulesen, nicht im Massenabzug.
260Maßgeblich ist die Schaltfläche „Gesamtausgaben-Liste“ der Dokumentansicht: Sie führt jede Fassung
261mit ihrem Geltungszeitraum und macht sie unter einer *datierbaren* Adresse abrufbar —
262`/<Kennung>/document/aiz-jlr-<Dokumentkennung>@<JJJJMMTT>`; Vor- und Nachfassung sind damit
263unmittelbar adressierbar und das Ergebnis gegen die amtliche Nachfassung prüfbar. Zwei
264Fallstricke: Die Seite rendert nachlädig, sodass ein Auszug des sichtbaren Bereichs mitten im
265Gesetz abbricht — maßgeblich ist der Textinhalt des Dokumentbehälters (`div.docLayoutText`); und
266die Portale führen im Seitenkopf eine Vorbehaltsangabe zum Text- und Data-Mining
267(„tdm-reservation“), die für gemeinfreie amtliche Werke nach § 5 UrhG keine Wirkung entfalten
268kann. Rezept im einzelnen: `Hessen/SOURCES`.
269
270juris-Landesportale, Skript:: Sackgasse — *geprüft* für `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de`
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200271(Schleswig-Holstein), `gesetze.berlin.de` (Berlin, trotz Eigennamen dieselbe Anwendung),
272`landesrecht-bw.de` (Baden-Württemberg) und `rv.hessenrecht.hessen.de` (Hessen, Kennung `bshe`).
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200273und `landesrecht.thueringen.de` (Thüringen).
274Alle fünf sind seit etwa Ende 2022 reine Single-Page-Anwendungen; sämtliche Dokument-URLs liefern
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200275nur die leere Anwendungshülle (rund 5,4 kB), die Inhalte hängen an einer tokenpflichtigen
276Schnittstelle. Auch archivierte
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200277Einzelnorm-Seiten sind bereits Hüllen. Brauchbar sind allenfalls Wayback-Snapshots aus der Zeit
Matthias Andreas Benkard79b88e02026-07-26 13:33:09 +0200278*vor* der Umstellung — die sind aber meist zu alt für die gesuchte Fassung. Für
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200279`voris.niedersachsen.de` ist dasselbe zu erwarten, aber *nicht* nachgeprüft: Ein Versuch lohnt,
280bevor man aufgibt.
281
282Parlamentsdokumentationen:: Der Ausweg, wo das Landesrechtportal versperrt ist. Gibt der Landtag
283das Gesetzblatt heraus — in Thüringen ist das so —, so liegen dessen Hefte oft frei in der
284Parlamentsdatenbank, auch die alten:
285`parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/<WP>/art/GVBl/num/<Heft>/jahr/<Jahr>[/seite/<S>]`.
286Damit lässt sich eine konsolidierte Fassung aus dem Stammheft und den Änderungsheften
287zusammensetzen, wenn kein Portal sie fertig liefert (Rezept in `Thueringen/SOURCES`). Das Archiv
288der Staatskanzlei (`thueringen.de/th1/tsk/gvbl/`) hilft dagegen nicht: Es antwortet Skripten mit
289einer Bot-Schutz-Fehlerseite.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200290
291Fällt das Portal aus, bleibt der Weg über das Gesetzblatt selbst: Trägt der Einleitungssatz des
292Änderungsgesetzes kein „zuletzt geändert durch“, so ist die Originalfassung zugleich die
293Stammfassung (so bei Niedersachsen). Die Extraktion zweispaltiger Hefte übernimmt `--extract-only`
294des Werkzeugs selbst; `pdftotext -layout` verschränkt dort die Spalten.
295
Matthias Andreas Benkard5f30f562026-07-28 06:00:16 +0200296Ein Fallstrick beim Prüfen extrahierter Hefte: Das GV.-NRW.-Heft 7/2026 kodiert einen Teil seiner
297Umlaute *zerlegt* (`u` + U+0308 statt `ü`, 79 Stellen, darunter dutzende „eingefügt:“/„angefügt:“).
298Im Text ist das unsichtbar, für jedes Befehlsmuster aber ein anderes Wort. `TextBereiniger.bereinige`
299normalisiert deshalb ganz früh nach NFC — nicht NFKC, das plättete die amtlichen Satznummern ¹²³ zu
300gewöhnlichen Ziffern. Wer Klartext von Hand aufbereitet, sollte ihn ebenfalls in NFC ablegen; der
301Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit.
302
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +0200303== Noch offen
304
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +0200305
Matthias Andreas Benkard75186062026-08-24 21:32:26 +0200306* *Vorfassungen bei knapp gehaltenen juris-Portalen* — Rheinland-Pfalz, Saarland und
307 Sachsen-Anhalt führen nur die aktuelle Gesamtausgabe nebst einer Aufzählung der Änderungen; die
308 Schaltfläche „Gesamtausgaben-Liste", über die Hessen, Schleswig-Holstein, Berlin und
309 Baden-Württemberg jede Fassung datierbar ausgeben, fehlt dort. Ohne Vorfassung ist kein
310 Akzeptanzfall möglich, sondern nur die Prüfung bis zur Befehlserkennung. Ein Ausweg wäre, die
311 Vorfassung aus den *Einzelnormen* mit ihren Stichtagen zusammenzusetzen.
Matthias Andreas Benkard916dc342026-08-26 08:24:40 +0200312* Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt: noch nicht erfasst.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200313
314== Wo weitermachen
315
Matthias Andreas Benkarde13b58a2026-08-23 22:17:16 +0200316Kein Land scheitert noch an reiner Extraktionsschwäche, und jedes Land mit einem Änderungs-
Matthias Andreas Benkarddccd1552026-08-25 23:05:22 +0200317dokument trägt nunmehr einen Belegfall bis zur Anwendung. Seit Welle 23 ist überdies der
318Prüfmaßstab selbst eine Leistung des Erzeugnisses: `--nachfassung` stellt das Ergebnis normweise
319gegen die amtliche Fassung, und `--neufassung` gibt die errechnete Fassung als kanonischen
320Klartext aus. Ein weiteres Land kostet damit Stammfassung, Heft und Nachfassung — keinen eigenen
321Prüfcode mehr. Nach absteigendem Nutzen:
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200322
Matthias Andreas Benkard17c87d12026-08-26 08:28:09 +0200323. *Weitere Länder erfassen* — Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt. Die
324 Beschaffungswege sind für alle vier geprüft (26.08.2026):
325+
326--
327Mecklenburg-Vorpommern:: Das Gesetzblatt liegt *frei und skriptlesbar* unter
328`regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Justizministerium/Inhalte/Rechtliches/GVOBI.M-V/GVOBl.%20Nr.%20<N>%20v.%20<T.M.JJJJ>.pdf`;
329ein Änderungsgesetz ist damit ohne Browsersteuerung zu haben. Das Portal `landesrecht-mv.de`
330dagegen ist eine juris-Einseitenanwendung (5,6 kB Hülle) und führt — wie Hamburg — *keine*
331Fassungsliste, sondern nur die aktuelle Gesamtausgabe nebst Änderungshistorie; die Adressform
332`…/document/<Kennung>@<JJJJMMTT>` weist es ab. Die Gesamtausgabe nennt immerhin ihren
333Geltungszeitraum („Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 12.06.2026 bis 31.08.2026“), sodass sich
334erkennen lässt, ob sie genau ein Heft trägt. Ein voller Belegfall verlangt deshalb dasselbe wie
335Hamburg: eine Vorschrift, die *genau einmal* geändert worden ist — dann ist die Vorfassung die
336Ursprungsfassung aus dem Gesetzblatt. Der geprüfte Fall (Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung
337M-V und des Architekten- und Ingenieurgesetzes, GVOBl. Nr. 16 vom 11.06.2026) taugt dafür nicht:
338Beide Stammgesetze sind vielfach geändert.
339Bremen:: `transparenz.bremen.de` antwortet einer Skriptabfrage mit gewöhnlichem HTML (Status 200,
34044 kB) — das zweite offene Portal nach BRAVORS. Der Weg ist damit frei; er ist nur noch zu gehen.
341Saarland und Sachsen-Anhalt:: unverändert ohne Vorfassungen (siehe „Noch offen“); dort bleibt es
342bei der Prüfung bis zur Befehlserkennung, es sei denn, die Einzelnormen mit ihren Stichtagen
343tragen.
344--
Matthias Andreas Benkarddccd1552026-08-25 23:05:22 +0200345
346*Erledigt in Welle 23:* Die Frage nach den _Anlagen-Nummern im gii-XML_ war falsch gestellt. Eine
347Zerlegung braucht es nicht — der `StellenAufloeser` probiert längst beide Wege. Der Fehler saß im
348Überschrift-Zweig des Anwenders, der jede feinere Komponente schweigend verwarf und stets auf den
349Normtitel griff; die Überschrift einer Anlagen-Nummer ist im gii-XML die Kopfzeile ihres
350Aufzählungsblocks. Ebenso erledigt sind die drei rheinland-pfälzischen Idiome (Strichpunkt samt
351Halbsatz-Anfügung, „In der Einleitung“, Verweisung auf einen anderen Punkt — die letzte wird
352gelesen und ausdrücklich als Grenze gerügt) und der Skopus einer Wortoperation im Verbund: Die
353norm-weite Auflösung behält den Vorrang, bei Mehrdeutigkeit entscheidet die soeben umnummerierte
354Einheit. Der Artikel 1 der GEG-Novelle ist damit vollständig angewandt (119/119).
Matthias Andreas Benkarde8213082026-08-24 21:12:44 +0200355
356*Erledigt:* _Brandenburg_ ist umgesetzt (Fraktionsgesetz, 4/4 Befehle, alle 24 Normen gleich der
357amtlichen Nachfassung). Der Fall hat gezeigt, dass nicht jedes Landesportal eine juris-Einseiten-
358anwendung ist: BRAVORS gibt HTML und führt jede Fassung einzeln, sodass Vor- und Nachfassung
359derselben Quelle entstammen. Ein Fund fürs Aufbereiten: An ehemaligen Trennstellen führt das
360Portal vereinzelt Steuerzeichen (U+0002) mit, die kein Textbestand sind.
Matthias Andreas Benkarde13b58a2026-08-23 22:17:16 +0200361
362*Erledigt:* _Baden-Württemberg_ ist umgesetzt. Der Fall hat vier allgemeine Funde gebracht: Der
363Seitenfuß eines Gesetzblatts kann mitten im Befehlstext stehen und dessen Zieltext von seinem Verb
364trennen; die Blattzählung kann für sich allein zwischen zwei Gliederungspunkten stehen; der Dativ
365einer Anfügung darf seinen Artikel verlieren („Absatz 2 wird folgender Satz angefügt“); und hinter
366einer Anlagenbezeichnung darf ein beschreibender Klammerzusatz stehen. Dazu ein Anwendungsfund:
367Ein gestrichener Halbsatz nimmt sein Semikolon mit, und der Satz behält seinen Schlusspunkt.
Matthias Andreas Benkard14ec52a2026-08-22 16:41:57 +0200368
Matthias Andreas Benkard2ada4602026-08-23 21:52:20 +0200369*Erledigt:* _Berlin_ ist umgesetzt. Die Nummern einer Anlage sind eigene Normen mit eigener
370Absatzzählung, deren Bezeichnung die Anlage voranstellt („Anlage Nummer 23“) — so führt sie das
371Portal, und so sprechen die Befehle sie an. Drei weitere Funde kamen dabei ans Licht: Die
372Umnummerierung eines solchen Absatzes galt als die einer Aufzählungseinheit und tauschte eine
373Marke, die es nicht gab — der Befehl hieß angewandt und bewirkte nichts; ein Absatz, der „vor
374den Wörtern …“ eingefügt wird, wurde eine Zeile im Nachbarabsatz statt eines Absatzes; und die
375Bezeichnung eines so eingefügten Absatzes verlor die Nummer der Anlage, weshalb die
376Schritt-Ordnung ihre Abhängigkeit nicht sah. Die amtlichen Satznummern des Portals (angeklebte
377Ziffern) schreibt die Aufbereitung um.
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +0200378
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +0200379*Erledigt:* _Schleswig-Holstein_ ist vollständig umgesetzt — der erste Fall mit *zwei*
380Stammgesetzen in einem Änderungsgesetz. Zwei Eigenheiten des Portalsatzes waren zu beheben: Er
381trennt die Sachnummer ab („§ 57 c“ statt „§ 57c“, zehn Normen der Gemeindeordnung wären sonst
382dem Gesetz entgangen), und er setzt im Klammerzusatz einen Bindestrich statt des amtlichen
383Gedankenstrichs, weshalb Kurztitel und Abkürzung ungetrennt blieben und kein Artikel gewählt
384wurde. Der Parser nimmt den Strich nunmehr in beiden Gestalten an, sofern Leerraum ihn umgibt.
385
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +0200386*Erledigt:* _Hessen_ ist vollständig umgesetzt (`EndToEndTest.verkehrsZustVAendVOHessen`,
387einundzwanzig Befehle, kein Rest; alle zweiundfünfzig Normen gleichen der amtlichen Nachfassung).
388Der Fall hat den Beschaffungsweg über die Browsersteuerung eröffnet und fünf allgemeine Befunde
389gebracht: Ein Normkopf darf ohne Überschrift stehen; eine Gliederung darf ihr Ordinale
390ausschreiben („Erster Teil“); die Streichung einer Absatzbezeichnung nimmt dem Wortlaut seine
391Nummer, statt ihn zu beseitigen; ein Platzhalter „(weggefallen)“ steht nur dort, wo ihm eine
392weitere Einheit folgt, deren Bezeichnung er schonen soll; und ein Wort, das an die Stelle eines
393Satzzeichens tritt, bekommt seinen Zwischenraum. Zwei vorbestehende stille Mängel kamen dabei ans
394Licht: `List.remove` erhielt einen geboxten Index und entfernte deshalb nichts (das traf auch die
395Neufassung eines Absatzes durch mehrere), und ein Aufzählungsglied, das auf „und“ endet, galt als
396Unter-Überschrift.
397
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200398*Erledigt:* _Thüringen_ ist vollständig umgesetzt (`EndToEndTest.thuerKiGaFinVOAendVO`, zehn
399Befehle, kein Rest). Es war das letzte beschaffte, nie angefasste Heft und hat drei allgemeine
400Befunde gebracht: gerade Anführungszeichen werden paarweise gelesen, wenn ein Text kein deutsches
401öffnendes Zeichen führt; eine Bereichs-Umnummerierung nennt Bezeichnungen, meint aber Einheiten und
402bleibt deshalb bis zur Anwendung ungeteilt; und der Wortbestand eines Dokuments entscheidet, ob ein
403Trennstrich vor einem Großbuchstaben eine Silbentrennung war. Die Stammfassung ist aus vier
404Gesetzblättern zusammengesetzt — siehe `Thueringen/SOURCES`.
405
Matthias Andreas Benkard14ec52a2026-08-22 16:41:57 +0200406*Erledigt:* Die _Stellung eines eingefügten Blocks_ war der letzte sichtbare Rest an Art. 56 des
407BayJG. Ursache war nicht die Einfügung selbst, sondern die Neufassung der Nr. 4 einen Punkt zuvor:
408Sie setzte ihren Wortlaut ohne Einrückung, worauf der Zeilenblock dieser Marke bis ans Absatzende
409reichte — er reicht so weit, wie tiefer eingerückt wird. Art. 56 Abs. 1 gleicht seither in Aufbau
410und Wortlaut der amtlichen Nachfassung; der Akzeptanztest prüft das.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200411
412Regressionsschutz: `./mvnw verify` prüft die bestehenden Belegfälle mit. Gepinnt ist dabei nicht
413überall dieselbe Art von Zahl — für UWG, AGG und ProdHaftG, dass *kein* Befehl manuell bleibt; für
Matthias Andreas Benkard74a84c52026-08-16 06:08:42 +0200414das BayJG die 154 erkannten Befehle, die vollständige Anwendung und den Wortlaut des
Matthias Andreas Benkard14ec52a2026-08-22 16:41:57 +0200415Bußgeldkatalogs — dort auch Aufbau und Einrückung, weil an ihnen die Stellung eingefügter Blöcke
416hängt; für Sachsen,
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200417Niedersachsen und die vier NRW-Artikel die vollständige Anwendung bis auf das eine benannte
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +0200418Residuum im WDR-Gesetz; für Hessen die vollständige Anwendung und den Gleichlauf
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +0200419aller 52 Normen mit der amtlichen Nachfassung; für Schleswig-Holstein die vollständige Anwendung auf beide
Matthias Andreas Benkard2ada4602026-08-23 21:52:20 +0200420Stammgesetze; für Berlin die vollständige Anwendung des Artikels 2, fünf von sechs
Matthias Andreas Benkarde13b58a2026-08-23 22:17:16 +0200421Befehlen des Artikels 1 und die drei benannten Abweichungen von der Nachfassung; für
422Baden-Württemberg einunddreißig von siebenunddreißig Befehlen und die zwei benannten
423Abweichungen. Wer eine dieser Zahlen
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200424ändern muss, sollte den Grund im Test vermerken.