blob: a1361f45dcfc9fc9fedc49887b30d9268a1dc633 [file] [log] [blame]
Matthias Andreas Benkard73c5dba2026-07-13 21:42:38 +02001╔══════════════════════════════════════════════════════════════════════════════╗
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3 V E R Z E I C H N I S D E R F A S S U N G E N
4 des Softwareerzeugnisses „ÄndGgner
5 (Werkzeug zur Erstellung von Synopsen für Änderungsgesetze)
6
7╚══════════════════════════════════════════════════════════════════════════════╝
8
9Vorbemerkung zur Führung dieses Verzeichnisses
10──────────────────────────────────────────────
11(1) Dieses Verzeichnis dokumentiert nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen
12 den jeweiligen Stand des Quelltextes des vorbezeichneten Erzeugnisses.
13(2) Für jeden Kalendertag, an dem Änderungen am Quelltext vorgenommen werden, ist
14 ein gesonderter Abschnitt nach dem Muster der nachfolgenden Fassungen anzu-
15 legen; die Abschnitte sind in absteigender zeitlicher Reihenfolge (jüngste
16 Fassung zuerst) zu führen.
17(3) Die Änderungen sind in sachlich gegliederter Form, unter fortlaufender
18 Nummerierung und unter Angabe der betroffenen Bestandteile (Klassen, Dateien)
19 zu bezeichnen. Maßgeblich ist die im Handbuch der Rechtsförmlichkeit nieder-
20 gelegte Ausdrucksweise entsprechend.
21
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23════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════
Matthias Andreas Benkard63112272026-07-17 05:10:53 +020024 Fassung vom 17. Juli 2026,
25 zuletzt geändert durch die am 17. Juli 2026 vorgenommenen Änderungen
26════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════
27
Matthias Andreas Benkard99511a92026-07-17 07:16:51 +020028Auf Grund eines gemeldeten Wiedergabefehlers wird der Textbereiniger um eine
29geometrische Zeilenend-Klassifikation auf Basis von PDFBox-Koordinaten ergänzt;
30ferner wird die Strukturierung hängend eingerückter Definitionslisten (z.B. im
31UWG-Anhang) sowohl im PDF-Extraktor als auch im XML-Flattener vereinheitlicht.
Matthias Andreas Benkard63112272026-07-17 05:10:53 +020032
Matthias Andreas Benkard65eff082026-07-18 12:24:32 +020033Sodann wird das Erzeugnis in einer fünften Ertüchtigungswelle für das Landes-
34recht des Freistaates Bayern ertüchtigt (Artikel 4 bis 10): Stammgesetze in
35Artikel-Gliederung aus der konsolidierten Fassung von gesetze-bayern.de,
36paragraphengegliederte Änderungsgesetze aus dem Bayerischen Gesetz- und
37Verordnungsblatt und aus Landtags-Drucksachen, amtliche Satznummern als
38Superskripte sowie die bayerischen Befehlsformen. Belegfall ist das Gesetz zur
39Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom
4026. März 2026 (GVBl. S. 113) nebst Regierungsentwurf (Ltg-Drs. 19/9707).
41
Matthias Andreas Benkard63112272026-07-17 05:10:53 +020042
43Artikel 1
Matthias Andreas Benkardf20828f2026-07-18 08:57:22 +020044Geometrische Klassifikation der Zeilenenden nach Ausrichtungs-Clustern
Matthias Andreas Benkard63112272026-07-17 05:10:53 +020045
46Der Textbereiniger (TextBereiniger.verbindeUmbrueche) zog eine Zeile, die ohne
47Leerraum am Ende mit einem Buchstaben schließt und deren Folgezeile klein
48beginnt, bislang stets ohne Trennzeichen mit der Folgezeile zusammen, in der
49Annahme, es handle sich um eine bei der PDF-Extraktion um den Bindestrich
50gebrachte Silbentrennung. Diese Annahme trifft auf einen bewussten Wortgrenzen-
51Umbruch (etwa das Stichwort einer hängend eingerückten Definition, wie er im
Matthias Andreas Benkard99511a92026-07-17 07:16:51 +020052Anhang zum UWG vorkommt) nicht zu. Zur Behebung bestimmt der PDF-Vorverarbeiter
Matthias Andreas Benkardf20828f2026-07-18 08:57:22 +020053(FontgroessenFilter) das geometrische End-X jeder Zeile (unter Flush auch am
54Seitenende, damit die letzte Zeile einer Seite nicht die erste der Folgeseite
55verfälscht) und klassifiziert die Zeilenenden anhand von Ausrichtungs-Clustern
56in einem Fenster von 20 Zeilen davor/danach: Ein Zeilenende ist weich, wenn
57mindestens fünf Fensterzeilen (auf vier Punkt genau) gleich ausgerichtet enden
58(Satzspiegelrand des Blocksatzes), und hart, wenn ein solcher Rand mindestens
59zehn Punkt oberhalb des Zeilenendes verläuft dort wäre noch Platz gewesen,
60der Umbruch ist mithin gewollt. Cluster statt eines Fenster-Perzentils, weil am
61Spaltenwechsel des zweispaltigen alten Bundesgesetzblatts beide Spaltenränder
62in ein Fenster fallen; maßgeblich ist der Rand, an dem die Zeile selbst
63ausgerichtet ist. Der Textbereiniger zieht markerlose Umbrüche nur noch bei
64weichen Zeilenenden zusammen (in Ermangelung von Geometriedaten näherungsweise
65nach Zeichenzahl wie bisher), nie jedoch vor einer Folgezeile, die mit einem
66Aufzählungsmarker („d)“, 3.“) beginnt.
Matthias Andreas Benkard63112272026-07-17 05:10:53 +020067
68
69Artikel 2
Matthias Andreas Benkardf20828f2026-07-18 08:57:22 +020070Zusammenzug weicher und Erhaltung harter Umbrüche
71
72Nach den Einzelzusammenzügen fügt der Textbereiniger geometrisch weiche
73Zeilenenden mit einem Leerzeichen zu Fließtext zusammen (Reflow); harte und
74unklassifizierte Umbrüche bleiben erhalten. Nach der Bereinigung ist damit
75jeder verbleibende Zeilenumbruch nach bester Einschätzung beabsichtigt, weshalb
76die Zitat-Normalisierung des Befehlsanwenders (normalisiereZitatText) Umbrüche
77nicht mehr zu Leerzeichen faltet. Ausgenommen vom Reflow sind Strukturzeilen
78(„Artikel 2“, „§ 19“, allein stehende Gliederungs-Bezeichnungen): Gleich
79breite, zentrierte Überschriften in Serie bilden ein Schein-Cluster, der Parser
80benötigt sie jedoch allein auf der Zeile.
81
82
83Artikel 3
Matthias Andreas Benkard99511a92026-07-17 07:16:51 +020084Strukturierung und Normalisierung hängend eingerückter Definitionslisten
Matthias Andreas Benkard63112272026-07-17 05:10:53 +020085
Matthias Andreas Benkard99511a92026-07-17 07:16:51 +020086Damit die nunmehr erhaltenen hängenden Zeilenenden in Definitionslisten (wie
Matthias Andreas Benkardf20828f2026-07-18 08:57:22 +020087beim UWG-Anhang oder in § 2 IfSG) korrekt strukturiert werden:
881. Der XML-Flattener (ContentFlattener) trennt mehrere <LA>-Geschwister innerhalb
89 eines <DD>-Elements durch Zeilenumbrüche und rückt die Folgezeilen tiefer ein
90 als die Aufzählungszeile (Kindzeilen der Einheit für die Stellenauflösung).
912. Der Befehlsanwender rückt beim Einsetzen von Zitattext (rueckeZitatEin)
92 Fortsetzungszeilen zwei Zeichen tiefer ein als die Aufzählungszeile.
93Beide Wege erzeugen dieselbe kanonische Zeilenform („ 2a. Stichwort nebst
94 Definitionstext“), welche für die korrekte Erkennung von Kindzeilen durch
95die Stellenauflösung (StellenAufloeser.zeilenBlock) erforderlich ist.
Matthias Andreas Benkard63112272026-07-17 05:10:53 +020096
97
Matthias Andreas Benkard65eff082026-07-18 12:24:32 +020098Artikel 4
99Verallgemeinerung der Normbezeichnung auf das Artikel-Sigel
100
101Die Stellenkomponente des Paragraphen (Stelle.Paragraph) führt neben der Nummer
102nunmehr das Sigel („§“ oder Art.“) und bildet daraus die Einzelnormbezeichnung
103(enbez). Der Stellenparser (StellenParser) nimmt Art.“ als Normbezeichnung
104sowie durchgehend die abgekürzten und deklinierten Einheitenwörter an („Abs.“,
105Nr.“, Nrn.“, Buchst.“, Sätzen“, Absätzen“); ferner wird die Komponente des
106Halbsatzes eingeführt (Auflösung durch Teilung des Satzes am Semikolon) und
107werden koordinierte Stellen mit nachgestellten Komponenten („Art. 18 Satz 2,
108Art. 19 und 20 Satz 1“) entfaltet. Befehlserkenner und Befehlsanwender bilden
109sämtliche bisher auf das „§“-Zeichen festgelegten Muster auf beide Sigel ab;
110das Verhalten gegenüber Bundesrecht bleibt unverändert.
111
112
113Artikel 5
114Amtliche Satznummern als Superskripte
115
116Bayerische Normtexte führen amtliche Satznummern als hochgestellte Ziffern.
117Der PDF-Vorverarbeiter (FontgroessenFilter) erhält einen Superskript-Modus:
118Ziffernfolgen, die kleiner gesetzt und gegenüber der Grundlinie ihres Laufs um
119zwei bis sechs Punkt gehoben sind, werden als Unicode-Superskripte ² ³)
120übernommen statt verworfen im selben Lauf klebende Satznummern und Fußnoten-
121marker („Enteignung⁶)“) eingeschlossen. Der Satzteiler (SatzTeiler) teilt
122nummerierte Texte exakt an den Satznummern und stellt die Nummer eines Satzes
123bereit; die Stellenauflösung löst Satzangaben in nummerierten Texten nach dem
124amtlichen Label statt nach der Position auf. Die Satz-Umnummerierung schreibt
125die Satznummer im Text um („Satz 5 wird Satz 4 „⁵“ wird „⁴“). Für Bundes-
126recht (Modus Entfernen“) bleibt das Verhalten unverändert.
127
128
129Artikel 6
130Kolumnentitel des GVBl und des Bayerischen Landtags; geschützte Leerzeichen
131
132Der Textbereiniger entfernt die Kolumnentitel des Bayerischen Gesetz- und
133Verordnungsblatts (mit links- oder rechtsstehender, auch an die Jahreszahl
134geklebter Seitenzahl: „… Nr. 6/202676“) sowie die Titel- und Seitenköpfe der
135Landtags-Drucksachen; eine am Seitenwechsel unterbrochene Silbentrennung heilt
136nach der Kopfentfernung („kurz-“ + fristige“). Geschützte Leerzeichen des
137GVBl-Satzes („§ 1“, Abs. 2“) werden früh auf gewöhnliche Leerzeichen
138normalisiert, da sie für die Muster des Parsers unsichtbar sind. Die Struktur-
139zeilen-Ausnahme des Reflows erfasst nunmehr auch Art. N“.
140
141
142Artikel 7
143Paragraphengegliederte Änderungsgesetze; Rahmenbefehl im Vorspann;
144Fortführungszeichen
145
146Bayerische Änderungsgesetze gliedern sich in Paragraphen. Der Parser
147(AenderungsgesetzParser) teilt ein Dokument ohne Artikelberschriften an
148freistehenden „§ N“-Zeilen; die Auswahl über den Einleitungssatz (betrifft)
149bleibt maßgeblich und wählt auch die Weitere Änderung desselben Stamm-
150gesetzes. Nennungen des Stammgesetzes als Genitiv-Attribut eines Ausführungs-
151oder Durchführungstitels („Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagd-
152gesetzes“) zählen nicht als Treffer. Trägt der Vorspann nach der gesetzesweiten
153Änderungsformel einen Rahmenbefehl („… wird wie folgt geändert: Art. 28 Abs. 1
154wird wie folgt geändert:“) oder das Ziel eingebettet in der Formel selbst
155(„Art. 7 Abs. 2 des X-Gesetzes wird wie folgt geändert:“), so wird dieses
156Ziel Kontext aller Gliederungspunkte. Der Zitatextraktor behandelt das
157Fortführungszeichen des GVBl (jedes neugefasste Aufzählungsglied öffnet am
158Zeilenanfang erneut mit „, geschlossen wird einmal am Blockende) als
159Typografie statt als geschachteltes Zitat; der Begründungs-Abschneider nimmt
160auch Begründung:“ an. Ein GVBl-Heft, das zugleich ein artikelgegliedertes
161Änderungsgesetz enthielte, unterdrückte die Paragraphen-Teilung Ausweg ist
162die Handkorrektur über --extract-only.
163
164
165Artikel 8
166Stammgesetz-Lader für das bayerische Landesrecht
167
168Das neue Paket gesetz/bayern liest ein Stammgesetz aus der konsolidierten
169Fassung von gesetze-bayern.de als PDF ber den Superskript-erhaltenden
170Extraktionsweg) oder als kanonischen Klartext im Format der --extract-only-
171Ausgabe (BayRechtLoader, BayRechtTextParser). Erfasst werden Titelblock,
172Gliederungsberschriften samt nummerierten Unterberschriften (synthetische
173Kennzahlen), Normköpfe Art. N (Querverweise am Zeilenanfang werden über eine
174Negativliste und die Monotonie der Artikelnummern ausgeschlossen; vom Reflow an
175ein Satzende geklebte Normköpfe werden am doppelten Leerzeichen erkannt und
176wieder abgetrennt), aufgehobene Artikel sowie Fußnotenzeilen („⁶) [Amtl.
177Anm.:] …“), die superskript-normalisiert im tragenden Absatz verbleiben. Die
178Befehlszeile (AendGgner) wählt den Lader nach dem Dateityp des Stammgesetzes
179(XML gii, PDF/Klartext Bayern) und extrahiert Änderungsgesetze dann im
180Superskript-Modus.
181
182
183Artikel 9
184Bayerische Befehlsformen
185
186Der Befehlserkenner und der Befehlsanwender werden ergänzt um: die Aufhebung
187von Fußnoten („Fußnote 1 wird aufgehoben“, auch mehrere entfernt Fußnoten-
188zeile und Inline-Marker der Kontextnorm), die Streichung der Satznummerierung
189(„In Satz 1 wird die Satznummerierung 1 gestrichen“), die Wortlaut-Formen
190(„Der Wortlaut wird Satz 1“, Der bisherige Wortlaut wird Abs. 5 erhält nur
191der einzige unnummerierte Absatz die Nummer —, Dem Wortlaut werden die
192folgenden Abs. 1 bis 4 vorangestellt nebst lokativer Folgeklausel auf den
193nummerierten Absatz), stellenlose und koordinierte Streichungen („Die Angabe
194X wird gestrichen“, werden die Angabe X und die Angabe Y gestrichen“),
195Ersetzungspaare mit sowie und Einfügepaare mit Komma-Reihung, Bereichs- und
196Koordinations-Umnummerierungen in abgekürzter Form („Die bisherigen Abs. 1
197bis 3 werden die Abs. 2 bis 4“) sowie Klauselketten mit gemeinsamem Schluss-
198verb („… wird durch und wird durch ersetzt“). Die Absatz-Umnummerierung
199greift nur noch, wenn der Absatz selbst das Ziel ist (bei Satz 5 wird Satz 4
200stammt die Absatzangabe aus dem Kontextrahmen und der Satz-Zweig ist
201zuständig).
202
203
204Artikel 10
205Feinbehandlung von Satzgrenzen, Fußnoten und mehrschrittigen Aufhebungen bei
206der Anwendung
207
208Aus der vollständigen Anwendung der bayerischen Belegnovelle auf die (nach
209Artikel 8 wiederhergestellte) alte Jagdgesetz-Fassung ergeben sich folgende
210Verfeinerungen des Satzteilers, des Befehlserkenners und des Befehlsanwenders:
211
2121. Der Satzteiler (SatzTeiler) bestimmt die Satzgrenzen fortan als Textanfang
213 zuzüglich der Fundstelle jeder amtlichen Satznummer ab „²“. Eine allein
214 stehende Nummer 2 sei es, weil der erste Satz keine Nummer trägt, sei es,
215 weil seine Nummer zuvor gestrichen wurde („Verboten ist ²Art. 33 …“)
216 bildet damit eine eigene Grenze. Als Satzanfang gilt eine Satznummer auch vor
217 einem Paragraphzeichen („³§ 23 …“).
218
2192. Fußnoten-Definitionszeilen („⁶) [Amtl. Anm.:] …“) sind für die wortweisen
220 Operationen (Streichen, Ersetzen, Einfügen) kein Inhalt: Sie werden vor der
221 Operation abgetrennt und danach unverändert wieder angefügt, sodass die
222 Streichung eines Fußnotenmarkers („die Angabe „¹)“ wird gestrichen“) den in
223 den Text eingebetteten Marker trifft, nicht aber den gleichlautenden Kopf der
224 Definitionszeile (deren Beseitigung der Fußnoten-Aufhebung vorbehalten bleibt).
225
2263. Die Aufhebung eines durch seine Bezeichnung benannten Absatzes markiert
227 diesen unter Beibehaltung seiner Nummer als weggefallen. Eine nachfolgende
228 Absatz-Umnummerierung auf eine Zielnummer, die bereits von einem leeren Platz-
229 halter (weggefallen oder gegenstandslos) belegt ist, überschreibt diesen
230 (in Entsprechung zur Umnummerierung auf eine weggefallene Zielnorm), sodass
231 Folgen wie Abs. 2 wird aufgehoben; Abs. 3 wird Abs. 2 …“ vollständig aufgehen.
232
2334. In einem Verbund erbt eine reine Wortoperation ohne eigenen Lokativ den Skopus
234 der linken Klausel („In Abs. 2 Satz 1 wird A ersetzt und die Angabe B wird
235 gestrichen wirkt für beide Klauseln auf Abs. 2 Satz 1); das gemeinsame Verb
236 wird hierzu in die grammatische Normalform vorgezogen.
237
238
Matthias Andreas Benkard63112272026-07-17 05:10:53 +0200239Schlussbestimmung
240
Matthias Andreas Benkard65eff082026-07-18 12:24:32 +0200241Die vorstehenden Änderungen sind durch die Prüfung sämtlicher Testfälle (zwei-
242hundertelf an der Zahl) sowie durch die vollständige Erstellung (mvnw verify)
243bestätigt worden. Die Behebung des eingangs genannten Wiedergabefehlers wurde
244anhand der Beispieldaten (UWG-Anhang, Nummern 2a, 4c sowie 22; § 2 IfSG)
245verifiziert; die Anwendungs- und Prüfzahlen der bundesrechtlichen Beispiele (UWG,
246AGG, ProdHaftG, GEG, IfSG) bleiben durchgehend unverändert. Die Ertüchtigung für
247das bayerische Landesrecht ist durch die vollständige Anwendung der Belegnovelle
248(GVBl. 2026 S. 113, §§ 1 und 2) auf die wiederhergestellte alte Fassung des
249Bayerischen Jagdgesetzes belegt: Von einhundertvierundfünfzig Änderungsanweisungen
250werden einhundertneunundvierzig selbsttätig angewandt; keine bleibt unerkannt.
251Die fünf verbleibenden Anweisungen sind Folgeänderungen innerhalb zweier mehr-
252schrittiger Umnummerierungssequenzen (Neunummerierung des Bußgeldkatalogs in
253Art. 56 sowie die Absatzverschiebung in Art. 29a) und werden statt fehlerhaft
254gedeutet zu werden mit Begründung dem Abschnitt Manuell prüfen zugewiesen.
255Der Regierungsentwurf (Ltg-Drs. 19/9707) wird auf derselben Grundlage verarbeitet.
Matthias Andreas Benkard63112272026-07-17 05:10:53 +0200256
257
258════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════
Matthias Andreas Benkardb7e9f0f2026-07-16 21:12:08 +0200259 Fassung vom 16. Juli 2026,
260 zuletzt geändert durch die am 16. Juli 2026 vorgenommenen Änderungen
261════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════
262
263Auf Grund der vierten Ertüchtigungswelle werden Anhänge und Anlagen als Norm-Ziele,
264die Angabe-Befehle der Inhaltsübersicht sowie die Einfügung und Ersetzung von
265Gliederungsberschriften einer Verarbeitung zugänglich gemacht; ferner wird der
266Befehlserkenner um weitere Verbund- und Bereichsformen sowie die Neufassung der
267Gesetzesüberschrift ergänzt und die Brotschriftbestimmung des PDF-Vorverarbeiters
268seitenweise gefasst.
269
270
271Artikel 1
272Anhänge und Anlagen als Norm-Ziele
273
274Die Stelle (Stelle) wird um die Unterscheidung zwischen echten Gliederungseinheiten
275(Teil, Abschnitt, Unterabschnitt und dergleichen) und Anhängen/Anlagen ergänzt
276(betrifftEchteGliederung, anlagenEnbez); Anhänge und Anlagen sind im gii-XML eigene
277Normen mit Text und werden fortan wie Paragraphen behandelt. Der Stellenaufloeser
278löst hierbei Nummer- und Buchstabe-Ketten verschachtelt und blockweise auf: die
279Aufzählungszeile einer Nummer oder eines Buchstabens wird um ihre tiefer
280eingerückten Kindzeilen erweitert, und eine Angabe ohne Absatzbezeichnung wird
281norm-weit gesucht, sofern sie in genau einem Absatz auffindbar ist.
282
283
284Artikel 2
285Selbsttätige Anwendung der Inhaltsübersichts-Angaben
286
287Es wird der Anwender InhaltsuebersichtAnwender eingeführt, der die Angabe-Befehle
288(gefasst, ersetzt, eingefügt, gestrichen sowie die Neufassung der gesamten
289Übersicht) auf das Zeilenmodell der Inhaltsübersichts-Norm anwendet. Eine adressierte
290Zeile wird anhand der Gliederungs- und Paragraphen-Kette der Stelle verschachtelt
291gesucht, wobei gleichrangige Gliederungseinheiten als Fenstergrenzen dienen. Bei der
292Neufassung der gesamten Übersicht schützt eine Plausibilitätssperre vor der
293Übernahme eines Zitats, das durch ein unbalanciertes Anführungszeichen Befehlssprache
294nachfolgender Anweisungen mitgerissen hat; ein solcher Fall wird dem Abschnitt
295Manuell prüfen zugewiesen.
296
297
298Artikel 3
299Einfügung und Ersetzung von Gliederungsberschriften
300
301Es wird der Befehl GliederungsUeberschriften eingeführt; die Anweisungen Nach
302§ N werden die folgenden Überschriften zu ... eingefügt: „…““ sowie Die bisherigen
303Überschriften zu ... werden durch die folgende Überschrift zu ... ersetzt: „…““
304legen neue Einheiten im Gliederungsbaum an beziehungsweise ersetzen bisherige
305Einheiten durch neue. Der Befehlsanwender (BefehlAnwender.wendeGliederungsUeberschriftenAn)
306zieht die Titel der neuen Einheiten aus dem Zitat und ordnet sie an der Stelle der
307ersetzten Einheiten beziehungsweise hinter dem Einfügeanker ein. Ferner wird die
308Neufassung der Gesetzesüberschrift selbst („Die Überschrift wird wie folgt gefasst
309ohne weitere Stellenangabe) erkannt und auf den Langtitel des Gesetzes angewandt.
310
311
312Artikel 4
313Weitere Erweiterungen des Befehlserkenners
314
315Der Befehlserkenner (BefehlErkenner) wird um Voranstellungen, Mehrfach-Ersetzungs-
316und -Einfügepaare, Bereichsziele auf Nummern und Buchstaben, zusammengesetzte
317Komma-Mehrfachpaare sowie Umnummerierungs-Verbünde („§ 50 wird zu § 38 und wird wie
318folgt geändert: ...“) ergänzt.
319
320
321Artikel 5
322Seitenweise Brotschriftbestimmung
323
324Der Fontgrößenfilter (FontgroessenFilter) bestimmt die Brotschrift fortan seitenweise
325statt dokumentweit: Auf jeder Seite gilt die größte Fontgröße mit mindestens 25 vom
326Hundert Seitenanteil als Brotschrift, wobei eine absolute Mehrheit ab 60 vom Hundert
327sofort entscheidet; Fußnoten werden als Kleingedrucktes unterhalb der letzten
328Brotschriftzeile erkannt, Seitenfüße bleiben hiervon ausgenommen. Der Textbereiniger
329(TextBereiniger) wird um die Toleranz weiterer Drucksachen-Artefakte (Seitenköpfe
330und -füße, Vorabfassungs-Wasserzeichen, vertauschte oder gerade Anführungszeichen,
331verklebte Wortgrenzen) ergänzt.
332
333
334Schlussbestimmung
335
336Die vorstehenden Änderungen sind durch die Prüfung sämtlicher Testfälle (einhundert-
337dreiundsiebzig an der Zahl) sowie durch die vollständige Erstellung (mvnw verify)
338bestätigt worden. Auf den Beispieldaten werden nunmehr sämtliche Befehle der
339BGBl-Fassungen sowie der geprüften Entwürfe angewandt (UWG, AGG und ProdHaftG:
3400 manuell). Nicht selbsttätig verarbeitbar bleiben einstweilen Befehle gegen eine
341ältere, im XML-Bestand nicht mehr vorhandene Gesetzesfassung sowie vereinzelte,
342durch Extraktionsverluste im Quell-PDF verursachte Zitatlücken; diese werden
343weiterhin, mit Begründung versehen, dem Abschnitt Manuell prüfen zugewiesen. Die
344Unterstützung des bayerischen Landesrechts bleibt einem späteren Zeitpunkt
345vorbehalten.
346
347
348════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════
Matthias Andreas Benkardebd5a7b2026-07-15 20:54:27 +0200349 Fassung vom 15. Juli 2026,
350 zuletzt geändert durch die am 15. Juli 2026 vorgenommenen Änderungen
351════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════
352
353Auf Grund der weiteren Ertüchtigung des Befehlserkenners und des Befehlsanwenders
354werden Bereichs- und Koordinationsziele bei Struktur-Ersetzungen, die Streichung
355und Umnummerierung ganzer Struktureinheiten (Paragraphen und Gliederungs-
356einheiten) sowie das Einfügen und Ersetzen ganzer Paragraphenblöcke einer
357Verarbeitung zugänglich gemacht.
358
359
360Artikel 1
361Erweiterung der Struktur-Ersetzung um Ziel-Bereiche
362
363Der Aenderungsbefehl (Aenderungsbefehl.StrukturErsetzung) wird um das Feld
364bisStelle ergänzt, welches bei einem zusammenhängenden, koordinierten Ziel-
365Bereich („Die Absätze 8 und 9 werden durch die folgenden Absätze 8 bis 10
366ersetzt: „…““, Die bisherigen Sätze 4 und 5 werden wie folgt gefasst: „…““)
367das letzte Ziel bezeichnet; bei einem Einzelziel bleibt es unbesetzt. Der
368Befehlsanwender (BefehlAnwender) löst den Bereich für Absätze, Sätze und
369Paragraphen auf und ersetzt ihn durch den zitierten Block.
370
371
372Artikel 2
373Aufnahme struktureller Streichungen und Umnummerierungen
374
375Der Befehlserkenner wird wie folgt geändert:
376
3771. Die Streichung ganzer Struktureinheiten („§ 9 wird gestrichen.“, Die §§ 34
378 bis 39 werden gestrichen.“, Der bisherige Teil 3 wird gestrichen.“) wird als
379 Aufhebung erkannt.
380
3812. Die Umnummerierung wird auf Paragraphen und Gliederungseinheiten (Teil,
382 Abschnitt, Unterabschnitt, Buch, Kapitel, Anlage) erstreckt sowie um die
383 paarweise §-Umnummerierung („Die §§ 46 und 47 werden zu den §§ 34 und 35.“)
384 ergänzt. Der Befehlsanwender benennt hierbei die betroffene Norm oder
385 Gliederungseinheit um; eine bereits weggefallene Zielnorm wird überschrieben.
386
3873. Die Neufassung eines §-Bereichs wird auf die Form ohne bisherige erstreckt
388 und liefert bei mehrgliedrigem Ziel nunmehr eine bereichsbezogene Struktur-
389 Ersetzung statt eines Einzelbefehls.
390
3914. Die Neufassung der Überschrift einer benannten Einheit („In Anlage 7 wird die
392 Überschrift durch die folgende Überschrift ersetzt: „…““) sowie der Inhalts-
393 übersicht werden erkannt; letztere wird stets der manuellen Prüfung
394 zugewiesen.
395
3965. Die Entwurfsform der Struktur-Ersetzung, bei der die Aufzählungsbezeichnung
397 außerhalb des Zitats steht („… ersetzt: 3. „…““), wird abgefangen und dem
398 Ersatztext wieder vorangestellt.
399
4006. Der Chapeau-Qualifier („Im Satzteil vor Nummer 1 …“, In der Angabe vor
401 Nummer 1 …“) wird auf weitere Einleitungen erstreckt; steht er allein, ohne
402 eigene Stelle, so bezieht sich die Operation auf die Kontextstelle.
403
404
405Artikel 3
406Einfügung und Ersetzung ganzer Paragraphenblöcke
407
4081. Die Einfügung mehrerer Paragraphen in einem Zuge („Nach § 60a werden die
409 folgenden §§ 60b und 60c eingefügt: „…““) sowie die Ersetzung eines §-Bereichs
410 durch einen §-Block werden erkannt.
411
4122. Der Befehlsanwender zerlegt den zitierten Block anhand der §-Überschriften
413 (unter Ausschluss bloßer Querverweise wie „§ 71 Absatz 1“) in die einzelnen
414 Paragraphen und fügt sie geschlossen ein oder setzt sie an die Stelle des
415 ersetzten Bereichs.
416
417
418Schlussbestimmung
419
420Die vorstehenden Änderungen sind durch die Prüfung sämtlicher Testfälle
421(einhundertvierundvierzig an der Zahl) sowie durch die vollständige Erstellung
422(mvnw verify) bestätigt worden. Nicht selbsttätig verarbeitbar bleiben
423einstweilen die mehrquellige Struktur-Ersetzung über mehrere Gesetze hinweg
424sowie vereinzelte Sonderfälle der Entwurfsfassung (Drucksachen); diese werden
425dem Abschnitt Manuell prüfen zugewiesen. Die Unterstützung des bayerischen
426Landesrechts bleibt einem späteren Zeitpunkt vorbehalten.
427
428
429════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════
Matthias Andreas Benkard73c5dba2026-07-13 21:42:38 +0200430 Fassung vom 13. Juli 2026,
431 zuletzt geändert durch die am 13. Juli 2026 vorgenommenen Änderungen
432════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════
433
434Auf Grund der fortdauernden Ertüchtigung des Befehlserkenners werden die bis zu
435diesem Tage nicht selbsttätig verarbeitbaren Änderungsanweisungen nach näherer
436Maßgabe der nachstehenden Abschnitte einer Verarbeitung zugänglich gemacht. Die
437Zahl der nicht erkannten Anweisungen (nachfolgend: unbekannte Befehle“) ver-
438ringert sich hierdurch nach den vorliegenden Feststellungen wie folgt: im
439Datensatz GEG von fünfzig (50) auf fünf (5), im Datensatz IfSG von elf (11) auf
440drei (3), im Datensatz AGG von zwei (2) auf null (0) sowie im Datensatz UWG von
441zwei (2) auf null (0).
442
443
444Artikel 1
445Übernahme des vorbefindlichen Bearbeitungsstandes
446
447Der zum Stichtag im Arbeitsverzeichnis vorgehaltene, noch nicht in die Versions-
448verwaltung überführte Bearbeitungsstand wird eingecheckt. Erfasst werden ins-
449besondere der Sammelbefehl (mehrere Teilbefehle als ein Protokolleintrag), die
450mehrfache Stellenauflösung (StellenParser.parseMehrfach) sowie die Auflösung von
451Bereichs-Umnummerierungen in absteigender Reihenfolge.
452
453
454Artikel 2
455Erkennung verbundener und mehrgliedriger Ersetzungsanweisungen
456
457Der Befehlserkenner (BefehlErkenner) wird wie folgt geändert:
458
4591. Die Erkennung wird in eine Einzelbefehls-Stufe (erkenneEinzeln) und eine nach-
460 geordnete Auffangstufe (erkennePaarErsetzung, erkenneVerbund) gegliedert. Trifft
461 ein Muster zwar auf den Wortlaut, nicht aber auf eine auflösbare Stelle zu, so
462 steht dies der Prüfung der nachfolgenden Muster und Auffangstufen nicht mehr
463 entgegen.
464
4652. Anweisungen der Form In <Stelle> werden die Wörter A durch die Wörter B
466 und die Angabe C durch die Wörter D ersetzt werden erkannt; für jedes
467 Ersetzungspaar wird eine Ersetzung gebildet und, im Falle koordinierter Stellen,
468 das Kreuzprodukt aus Stellen und Paaren gebildet.
469
4703. Anweisungen der Form „... und wird/werden ...“ werden an der Verbindungsstelle
471 versuchsweise zerlegt; wird jede Teilklausel als eigenständiger Befehl erkannt
472 unverändert, mit großem Anfangsbuchstaben oder unter Voranstellung des lokativen
473 Präfixes der linken Klausel –, so entsteht ein Sammelbefehl.
474
4754. Ergänzend werden die Einfügung eines Satzzeichens („... ein Komma eingefügt“)
476 sowie die anker-voranstehende Einfügung („Nach der Angabe „...“ wird ...
477 eingefügt“) als Muster aufgenommen.
478
479Der Stellenparser (StellenParser) wird dahin geändert, dass eine bloße Nummer oder
480ein bloßer Buchstabe die Komponentenart der jeweils vorangehenden Stelle erbt
481(„Absatz 1 und 5“).
482
483
484Artikel 3
485Erkennung von Bereichs-, Wortlaut- und Satzzeichenanweisungen
486
4871. Der Stellenparser wird um die Entfaltung von bis“-Bereichen (ganzzahlig sowie
488 für Einzelbuchstaben) und um die Pluralformen der Komponentenbezeichnungen
489 (Absätze, Sätze, Nummern, Buchstaben) ergänzt.
490
4912. Die Aufhebung wird auf bereichs- und koordinierte Angaben erstreckt („Die
492 Nummern 1 bis 3 werden aufgehoben“, Die Absätze 4 und 5 werden aufgehoben“).
493
4943. Die Bereichs-Umnummerierung wird auf Nummern und Buchstaben sowie auf die Form
495 ohne zu den erstreckt („Die bisherigen Nummern 4 bis 6 werden die Nummern
496 8 bis 10“); die Einzel-Umnummerierung wird auf Nummern und Buchstaben sowie auf
497 die Einleitung Die bisherige erstreckt.
498
4994. Die Neufassung eines Paragraphen-Bereichs („Die §§ 52 bis 56 werden wie folgt
500 gefasst: ...“) wird durch Zerlegung des zitierten Blocks an den „§ N“-Grenzen
501 erkannt.
502
5035. Es wird der Befehl WortlautZuAbsatz eingeführt; die Anweisung Der Wortlaut
504 wird Absatz N versieht den bislang unnummerierten Normtext mit der Absatznummer.
505
5066. Die Ersetzung eines Wortes durch ein Satzzeichen („... das Wort oder am Ende
507 durch ein Komma ersetzt“) sowie die zusammengesetzten Kommaformen werden erkannt.
508
509
510Artikel 4
511Aufnahme der Gliederungs- und Inhaltsübersichts-Anweisungen
512
5131. Das Datenmodell wird wie folgt geändert:
514 a) Die Gliederung (Gliederung) wird um die Gliederungskennzahl ergänzt.
515 b) Das Gesetz (Gesetz) führt fortan die geordnete Liste der Gliederungs-
516 einheiten mit; der Lader (GiiXmlLoader) erhebt diese aus dem gii-XML.
517
5182. Die Stelle (Stelle) wird um die Komponenten Gliederungseinheit (Teil,
519 Abschnitt, Unterabschnitt, Anlage und dergleichen) sowie Absatzbezeichnung
520 ergänzt. Der Stellenparser erkennt diese Komponenten, ferner die Wendung
521 „Überschrift von <Gliederung>“, und lässt die verfeinernden Zusätze Satzteil
522 vor Nummer N und Angabe vor Nummer N außer Betracht.
523
5243. Die Neufassung sowie die Streichung von Gliederungsberschriften werden auf den
525 Gliederungsbaum angewandt und in der Synopse als gesonderter Abschnitt
526 Geänderte Gliederungsberschriften dargestellt. Die Streichung einer
527 Absatzbezeichnung entfernt die betreffende Absatznummer. Die die Inhaltsübersicht
528 betreffenden Anweisungen („Die Angabe(n) zu ...“) werden erkannt.
529
530
531Schlussbestimmung
532
533Die vorstehenden Änderungen sind durch die Prüfung sämtlicher Testfälle
534(einhundertneunzehn an der Zahl) sowie durch die vollständige Erstellung (mvnw
535verify) bestätigt worden. Nicht selbsttätig verarbeitbar bleiben einstweilen die
536mehrquelligen Struktur-Ersetzungen, die Einfügung und Bereichsersetzung ganzer
537Paragraphenfolgen (§§), die Neufassung von Satzbereichen sowie die stellenlosen
538Chapeau-Anweisungen; diese werden dem Abschnitt Manuell prüfen zugewiesen. Die
539Unterstützung des bayerischen Landesrechts bleibt einem späteren Zeitpunkt
540vorbehalten.