blob: 9ea3b7e46ed1935fa2084b93ab256b17044307db [file] [log] [blame]
Matthias Andreas Benkard73c5dba2026-07-13 21:42:38 +02001╔══════════════════════════════════════════════════════════════════════════════╗
2
3 V E R Z E I C H N I S D E R F A S S U N G E N
4 des Softwareerzeugnisses „ÄndGgner
5 (Werkzeug zur Erstellung von Synopsen für Änderungsgesetze)
6
7╚══════════════════════════════════════════════════════════════════════════════╝
8
9Vorbemerkung zur Führung dieses Verzeichnisses
10──────────────────────────────────────────────
11(1) Dieses Verzeichnis dokumentiert nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen
12 den jeweiligen Stand des Quelltextes des vorbezeichneten Erzeugnisses.
13(2) Für jeden Kalendertag, an dem Änderungen am Quelltext vorgenommen werden, ist
14 ein gesonderter Abschnitt nach dem Muster der nachfolgenden Fassungen anzu-
15 legen; die Abschnitte sind in absteigender zeitlicher Reihenfolge (jüngste
16 Fassung zuerst) zu führen.
17(3) Die Änderungen sind in sachlich gegliederter Form, unter fortlaufender
18 Nummerierung und unter Angabe der betroffenen Bestandteile (Klassen, Dateien)
19 zu bezeichnen. Maßgeblich ist die im Handbuch der Rechtsförmlichkeit nieder-
20 gelegte Ausdrucksweise entsprechend.
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Matthias Andreas Benkard63112272026-07-17 05:10:53 +020024 Fassung vom 17. Juli 2026,
25 zuletzt geändert durch die am 17. Juli 2026 vorgenommenen Änderungen
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27
Matthias Andreas Benkard99511a92026-07-17 07:16:51 +020028Auf Grund eines gemeldeten Wiedergabefehlers wird der Textbereiniger um eine
29geometrische Zeilenend-Klassifikation auf Basis von PDFBox-Koordinaten ergänzt;
30ferner wird die Strukturierung hängend eingerückter Definitionslisten (z.B. im
31UWG-Anhang) sowohl im PDF-Extraktor als auch im XML-Flattener vereinheitlicht.
Matthias Andreas Benkard63112272026-07-17 05:10:53 +020032
33
34Artikel 1
Matthias Andreas Benkardf20828f2026-07-18 08:57:22 +020035Geometrische Klassifikation der Zeilenenden nach Ausrichtungs-Clustern
Matthias Andreas Benkard63112272026-07-17 05:10:53 +020036
37Der Textbereiniger (TextBereiniger.verbindeUmbrueche) zog eine Zeile, die ohne
38Leerraum am Ende mit einem Buchstaben schließt und deren Folgezeile klein
39beginnt, bislang stets ohne Trennzeichen mit der Folgezeile zusammen, in der
40Annahme, es handle sich um eine bei der PDF-Extraktion um den Bindestrich
41gebrachte Silbentrennung. Diese Annahme trifft auf einen bewussten Wortgrenzen-
42Umbruch (etwa das Stichwort einer hängend eingerückten Definition, wie er im
Matthias Andreas Benkard99511a92026-07-17 07:16:51 +020043Anhang zum UWG vorkommt) nicht zu. Zur Behebung bestimmt der PDF-Vorverarbeiter
Matthias Andreas Benkardf20828f2026-07-18 08:57:22 +020044(FontgroessenFilter) das geometrische End-X jeder Zeile (unter Flush auch am
45Seitenende, damit die letzte Zeile einer Seite nicht die erste der Folgeseite
46verfälscht) und klassifiziert die Zeilenenden anhand von Ausrichtungs-Clustern
47in einem Fenster von 20 Zeilen davor/danach: Ein Zeilenende ist weich, wenn
48mindestens fünf Fensterzeilen (auf vier Punkt genau) gleich ausgerichtet enden
49(Satzspiegelrand des Blocksatzes), und hart, wenn ein solcher Rand mindestens
50zehn Punkt oberhalb des Zeilenendes verläuft dort wäre noch Platz gewesen,
51der Umbruch ist mithin gewollt. Cluster statt eines Fenster-Perzentils, weil am
52Spaltenwechsel des zweispaltigen alten Bundesgesetzblatts beide Spaltenränder
53in ein Fenster fallen; maßgeblich ist der Rand, an dem die Zeile selbst
54ausgerichtet ist. Der Textbereiniger zieht markerlose Umbrüche nur noch bei
55weichen Zeilenenden zusammen (in Ermangelung von Geometriedaten näherungsweise
56nach Zeichenzahl wie bisher), nie jedoch vor einer Folgezeile, die mit einem
57Aufzählungsmarker („d)“, 3.“) beginnt.
Matthias Andreas Benkard63112272026-07-17 05:10:53 +020058
59
60Artikel 2
Matthias Andreas Benkardf20828f2026-07-18 08:57:22 +020061Zusammenzug weicher und Erhaltung harter Umbrüche
62
63Nach den Einzelzusammenzügen fügt der Textbereiniger geometrisch weiche
64Zeilenenden mit einem Leerzeichen zu Fließtext zusammen (Reflow); harte und
65unklassifizierte Umbrüche bleiben erhalten. Nach der Bereinigung ist damit
66jeder verbleibende Zeilenumbruch nach bester Einschätzung beabsichtigt, weshalb
67die Zitat-Normalisierung des Befehlsanwenders (normalisiereZitatText) Umbrüche
68nicht mehr zu Leerzeichen faltet. Ausgenommen vom Reflow sind Strukturzeilen
69(„Artikel 2“, „§ 19“, allein stehende Gliederungs-Bezeichnungen): Gleich
70breite, zentrierte Überschriften in Serie bilden ein Schein-Cluster, der Parser
71benötigt sie jedoch allein auf der Zeile.
72
73
74Artikel 3
Matthias Andreas Benkard99511a92026-07-17 07:16:51 +020075Strukturierung und Normalisierung hängend eingerückter Definitionslisten
Matthias Andreas Benkard63112272026-07-17 05:10:53 +020076
Matthias Andreas Benkard99511a92026-07-17 07:16:51 +020077Damit die nunmehr erhaltenen hängenden Zeilenenden in Definitionslisten (wie
Matthias Andreas Benkardf20828f2026-07-18 08:57:22 +020078beim UWG-Anhang oder in § 2 IfSG) korrekt strukturiert werden:
791. Der XML-Flattener (ContentFlattener) trennt mehrere <LA>-Geschwister innerhalb
80 eines <DD>-Elements durch Zeilenumbrüche und rückt die Folgezeilen tiefer ein
81 als die Aufzählungszeile (Kindzeilen der Einheit für die Stellenauflösung).
822. Der Befehlsanwender rückt beim Einsetzen von Zitattext (rueckeZitatEin)
83 Fortsetzungszeilen zwei Zeichen tiefer ein als die Aufzählungszeile.
84Beide Wege erzeugen dieselbe kanonische Zeilenform („ 2a. Stichwort nebst
85 Definitionstext“), welche für die korrekte Erkennung von Kindzeilen durch
86die Stellenauflösung (StellenAufloeser.zeilenBlock) erforderlich ist.
Matthias Andreas Benkard63112272026-07-17 05:10:53 +020087
88
89Schlussbestimmung
90
91Die vorstehenden Änderungen sind durch die Prüfung sämtlicher Testfälle (einhun-
Matthias Andreas Benkardf20828f2026-07-18 08:57:22 +020092dertneunundsiebzig an der Zahl), durch die vollständige Erstellung (mvnw verify)
93sowie durch einen Vorher-nachher-Vergleich sämtlicher einundzwanzig Beispiel-
94kombinationen (UWG, AGG, ProdHaftG, GEG, IfSG; Anwendungs- und Prüfzahlen
95durchgehend unverändert) bestätigt worden. Anlass war ein anhand der UWG-Novelle
962026 gemeldeter Wiedergabefehler (verklebte Kurzüberschriften im Anhang, auch in
97der Grundvorschrift); die Behebung wurde anhand der Beispieldaten (UWG-Anhang,
98Nummern 2a, 4c sowie 22; § 2 IfSG) verifiziert.
Matthias Andreas Benkard63112272026-07-17 05:10:53 +020099
100
101════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════
Matthias Andreas Benkardb7e9f0f2026-07-16 21:12:08 +0200102 Fassung vom 16. Juli 2026,
103 zuletzt geändert durch die am 16. Juli 2026 vorgenommenen Änderungen
104════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════
105
106Auf Grund der vierten Ertüchtigungswelle werden Anhänge und Anlagen als Norm-Ziele,
107die Angabe-Befehle der Inhaltsübersicht sowie die Einfügung und Ersetzung von
108Gliederungsberschriften einer Verarbeitung zugänglich gemacht; ferner wird der
109Befehlserkenner um weitere Verbund- und Bereichsformen sowie die Neufassung der
110Gesetzesüberschrift ergänzt und die Brotschriftbestimmung des PDF-Vorverarbeiters
111seitenweise gefasst.
112
113
114Artikel 1
115Anhänge und Anlagen als Norm-Ziele
116
117Die Stelle (Stelle) wird um die Unterscheidung zwischen echten Gliederungseinheiten
118(Teil, Abschnitt, Unterabschnitt und dergleichen) und Anhängen/Anlagen ergänzt
119(betrifftEchteGliederung, anlagenEnbez); Anhänge und Anlagen sind im gii-XML eigene
120Normen mit Text und werden fortan wie Paragraphen behandelt. Der Stellenaufloeser
121löst hierbei Nummer- und Buchstabe-Ketten verschachtelt und blockweise auf: die
122Aufzählungszeile einer Nummer oder eines Buchstabens wird um ihre tiefer
123eingerückten Kindzeilen erweitert, und eine Angabe ohne Absatzbezeichnung wird
124norm-weit gesucht, sofern sie in genau einem Absatz auffindbar ist.
125
126
127Artikel 2
128Selbsttätige Anwendung der Inhaltsübersichts-Angaben
129
130Es wird der Anwender InhaltsuebersichtAnwender eingeführt, der die Angabe-Befehle
131(gefasst, ersetzt, eingefügt, gestrichen sowie die Neufassung der gesamten
132Übersicht) auf das Zeilenmodell der Inhaltsübersichts-Norm anwendet. Eine adressierte
133Zeile wird anhand der Gliederungs- und Paragraphen-Kette der Stelle verschachtelt
134gesucht, wobei gleichrangige Gliederungseinheiten als Fenstergrenzen dienen. Bei der
135Neufassung der gesamten Übersicht schützt eine Plausibilitätssperre vor der
136Übernahme eines Zitats, das durch ein unbalanciertes Anführungszeichen Befehlssprache
137nachfolgender Anweisungen mitgerissen hat; ein solcher Fall wird dem Abschnitt
138Manuell prüfen zugewiesen.
139
140
141Artikel 3
142Einfügung und Ersetzung von Gliederungsberschriften
143
144Es wird der Befehl GliederungsUeberschriften eingeführt; die Anweisungen Nach
145§ N werden die folgenden Überschriften zu ... eingefügt: „…““ sowie Die bisherigen
146Überschriften zu ... werden durch die folgende Überschrift zu ... ersetzt: „…““
147legen neue Einheiten im Gliederungsbaum an beziehungsweise ersetzen bisherige
148Einheiten durch neue. Der Befehlsanwender (BefehlAnwender.wendeGliederungsUeberschriftenAn)
149zieht die Titel der neuen Einheiten aus dem Zitat und ordnet sie an der Stelle der
150ersetzten Einheiten beziehungsweise hinter dem Einfügeanker ein. Ferner wird die
151Neufassung der Gesetzesüberschrift selbst („Die Überschrift wird wie folgt gefasst
152ohne weitere Stellenangabe) erkannt und auf den Langtitel des Gesetzes angewandt.
153
154
155Artikel 4
156Weitere Erweiterungen des Befehlserkenners
157
158Der Befehlserkenner (BefehlErkenner) wird um Voranstellungen, Mehrfach-Ersetzungs-
159und -Einfügepaare, Bereichsziele auf Nummern und Buchstaben, zusammengesetzte
160Komma-Mehrfachpaare sowie Umnummerierungs-Verbünde („§ 50 wird zu § 38 und wird wie
161folgt geändert: ...“) ergänzt.
162
163
164Artikel 5
165Seitenweise Brotschriftbestimmung
166
167Der Fontgrößenfilter (FontgroessenFilter) bestimmt die Brotschrift fortan seitenweise
168statt dokumentweit: Auf jeder Seite gilt die größte Fontgröße mit mindestens 25 vom
169Hundert Seitenanteil als Brotschrift, wobei eine absolute Mehrheit ab 60 vom Hundert
170sofort entscheidet; Fußnoten werden als Kleingedrucktes unterhalb der letzten
171Brotschriftzeile erkannt, Seitenfüße bleiben hiervon ausgenommen. Der Textbereiniger
172(TextBereiniger) wird um die Toleranz weiterer Drucksachen-Artefakte (Seitenköpfe
173und -füße, Vorabfassungs-Wasserzeichen, vertauschte oder gerade Anführungszeichen,
174verklebte Wortgrenzen) ergänzt.
175
176
177Schlussbestimmung
178
179Die vorstehenden Änderungen sind durch die Prüfung sämtlicher Testfälle (einhundert-
180dreiundsiebzig an der Zahl) sowie durch die vollständige Erstellung (mvnw verify)
181bestätigt worden. Auf den Beispieldaten werden nunmehr sämtliche Befehle der
182BGBl-Fassungen sowie der geprüften Entwürfe angewandt (UWG, AGG und ProdHaftG:
1830 manuell). Nicht selbsttätig verarbeitbar bleiben einstweilen Befehle gegen eine
184ältere, im XML-Bestand nicht mehr vorhandene Gesetzesfassung sowie vereinzelte,
185durch Extraktionsverluste im Quell-PDF verursachte Zitatlücken; diese werden
186weiterhin, mit Begründung versehen, dem Abschnitt Manuell prüfen zugewiesen. Die
187Unterstützung des bayerischen Landesrechts bleibt einem späteren Zeitpunkt
188vorbehalten.
189
190
191════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════
Matthias Andreas Benkardebd5a7b2026-07-15 20:54:27 +0200192 Fassung vom 15. Juli 2026,
193 zuletzt geändert durch die am 15. Juli 2026 vorgenommenen Änderungen
194════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════
195
196Auf Grund der weiteren Ertüchtigung des Befehlserkenners und des Befehlsanwenders
197werden Bereichs- und Koordinationsziele bei Struktur-Ersetzungen, die Streichung
198und Umnummerierung ganzer Struktureinheiten (Paragraphen und Gliederungs-
199einheiten) sowie das Einfügen und Ersetzen ganzer Paragraphenblöcke einer
200Verarbeitung zugänglich gemacht.
201
202
203Artikel 1
204Erweiterung der Struktur-Ersetzung um Ziel-Bereiche
205
206Der Aenderungsbefehl (Aenderungsbefehl.StrukturErsetzung) wird um das Feld
207bisStelle ergänzt, welches bei einem zusammenhängenden, koordinierten Ziel-
208Bereich („Die Absätze 8 und 9 werden durch die folgenden Absätze 8 bis 10
209ersetzt: „…““, Die bisherigen Sätze 4 und 5 werden wie folgt gefasst: „…““)
210das letzte Ziel bezeichnet; bei einem Einzelziel bleibt es unbesetzt. Der
211Befehlsanwender (BefehlAnwender) löst den Bereich für Absätze, Sätze und
212Paragraphen auf und ersetzt ihn durch den zitierten Block.
213
214
215Artikel 2
216Aufnahme struktureller Streichungen und Umnummerierungen
217
218Der Befehlserkenner wird wie folgt geändert:
219
2201. Die Streichung ganzer Struktureinheiten („§ 9 wird gestrichen.“, Die §§ 34
221 bis 39 werden gestrichen.“, Der bisherige Teil 3 wird gestrichen.“) wird als
222 Aufhebung erkannt.
223
2242. Die Umnummerierung wird auf Paragraphen und Gliederungseinheiten (Teil,
225 Abschnitt, Unterabschnitt, Buch, Kapitel, Anlage) erstreckt sowie um die
226 paarweise §-Umnummerierung („Die §§ 46 und 47 werden zu den §§ 34 und 35.“)
227 ergänzt. Der Befehlsanwender benennt hierbei die betroffene Norm oder
228 Gliederungseinheit um; eine bereits weggefallene Zielnorm wird überschrieben.
229
2303. Die Neufassung eines §-Bereichs wird auf die Form ohne bisherige erstreckt
231 und liefert bei mehrgliedrigem Ziel nunmehr eine bereichsbezogene Struktur-
232 Ersetzung statt eines Einzelbefehls.
233
2344. Die Neufassung der Überschrift einer benannten Einheit („In Anlage 7 wird die
235 Überschrift durch die folgende Überschrift ersetzt: „…““) sowie der Inhalts-
236 übersicht werden erkannt; letztere wird stets der manuellen Prüfung
237 zugewiesen.
238
2395. Die Entwurfsform der Struktur-Ersetzung, bei der die Aufzählungsbezeichnung
240 außerhalb des Zitats steht („… ersetzt: 3. „…““), wird abgefangen und dem
241 Ersatztext wieder vorangestellt.
242
2436. Der Chapeau-Qualifier („Im Satzteil vor Nummer 1 …“, In der Angabe vor
244 Nummer 1 …“) wird auf weitere Einleitungen erstreckt; steht er allein, ohne
245 eigene Stelle, so bezieht sich die Operation auf die Kontextstelle.
246
247
248Artikel 3
249Einfügung und Ersetzung ganzer Paragraphenblöcke
250
2511. Die Einfügung mehrerer Paragraphen in einem Zuge („Nach § 60a werden die
252 folgenden §§ 60b und 60c eingefügt: „…““) sowie die Ersetzung eines §-Bereichs
253 durch einen §-Block werden erkannt.
254
2552. Der Befehlsanwender zerlegt den zitierten Block anhand der §-Überschriften
256 (unter Ausschluss bloßer Querverweise wie „§ 71 Absatz 1“) in die einzelnen
257 Paragraphen und fügt sie geschlossen ein oder setzt sie an die Stelle des
258 ersetzten Bereichs.
259
260
261Schlussbestimmung
262
263Die vorstehenden Änderungen sind durch die Prüfung sämtlicher Testfälle
264(einhundertvierundvierzig an der Zahl) sowie durch die vollständige Erstellung
265(mvnw verify) bestätigt worden. Nicht selbsttätig verarbeitbar bleiben
266einstweilen die mehrquellige Struktur-Ersetzung über mehrere Gesetze hinweg
267sowie vereinzelte Sonderfälle der Entwurfsfassung (Drucksachen); diese werden
268dem Abschnitt Manuell prüfen zugewiesen. Die Unterstützung des bayerischen
269Landesrechts bleibt einem späteren Zeitpunkt vorbehalten.
270
271
272════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════
Matthias Andreas Benkard73c5dba2026-07-13 21:42:38 +0200273 Fassung vom 13. Juli 2026,
274 zuletzt geändert durch die am 13. Juli 2026 vorgenommenen Änderungen
275════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════
276
277Auf Grund der fortdauernden Ertüchtigung des Befehlserkenners werden die bis zu
278diesem Tage nicht selbsttätig verarbeitbaren Änderungsanweisungen nach näherer
279Maßgabe der nachstehenden Abschnitte einer Verarbeitung zugänglich gemacht. Die
280Zahl der nicht erkannten Anweisungen (nachfolgend: unbekannte Befehle“) ver-
281ringert sich hierdurch nach den vorliegenden Feststellungen wie folgt: im
282Datensatz GEG von fünfzig (50) auf fünf (5), im Datensatz IfSG von elf (11) auf
283drei (3), im Datensatz AGG von zwei (2) auf null (0) sowie im Datensatz UWG von
284zwei (2) auf null (0).
285
286
287Artikel 1
288Übernahme des vorbefindlichen Bearbeitungsstandes
289
290Der zum Stichtag im Arbeitsverzeichnis vorgehaltene, noch nicht in die Versions-
291verwaltung überführte Bearbeitungsstand wird eingecheckt. Erfasst werden ins-
292besondere der Sammelbefehl (mehrere Teilbefehle als ein Protokolleintrag), die
293mehrfache Stellenauflösung (StellenParser.parseMehrfach) sowie die Auflösung von
294Bereichs-Umnummerierungen in absteigender Reihenfolge.
295
296
297Artikel 2
298Erkennung verbundener und mehrgliedriger Ersetzungsanweisungen
299
300Der Befehlserkenner (BefehlErkenner) wird wie folgt geändert:
301
3021. Die Erkennung wird in eine Einzelbefehls-Stufe (erkenneEinzeln) und eine nach-
303 geordnete Auffangstufe (erkennePaarErsetzung, erkenneVerbund) gegliedert. Trifft
304 ein Muster zwar auf den Wortlaut, nicht aber auf eine auflösbare Stelle zu, so
305 steht dies der Prüfung der nachfolgenden Muster und Auffangstufen nicht mehr
306 entgegen.
307
3082. Anweisungen der Form In <Stelle> werden die Wörter A durch die Wörter B
309 und die Angabe C durch die Wörter D ersetzt werden erkannt; für jedes
310 Ersetzungspaar wird eine Ersetzung gebildet und, im Falle koordinierter Stellen,
311 das Kreuzprodukt aus Stellen und Paaren gebildet.
312
3133. Anweisungen der Form „... und wird/werden ...“ werden an der Verbindungsstelle
314 versuchsweise zerlegt; wird jede Teilklausel als eigenständiger Befehl erkannt
315 unverändert, mit großem Anfangsbuchstaben oder unter Voranstellung des lokativen
316 Präfixes der linken Klausel –, so entsteht ein Sammelbefehl.
317
3184. Ergänzend werden die Einfügung eines Satzzeichens („... ein Komma eingefügt“)
319 sowie die anker-voranstehende Einfügung („Nach der Angabe „...“ wird ...
320 eingefügt“) als Muster aufgenommen.
321
322Der Stellenparser (StellenParser) wird dahin geändert, dass eine bloße Nummer oder
323ein bloßer Buchstabe die Komponentenart der jeweils vorangehenden Stelle erbt
324(„Absatz 1 und 5“).
325
326
327Artikel 3
328Erkennung von Bereichs-, Wortlaut- und Satzzeichenanweisungen
329
3301. Der Stellenparser wird um die Entfaltung von bis“-Bereichen (ganzzahlig sowie
331 für Einzelbuchstaben) und um die Pluralformen der Komponentenbezeichnungen
332 (Absätze, Sätze, Nummern, Buchstaben) ergänzt.
333
3342. Die Aufhebung wird auf bereichs- und koordinierte Angaben erstreckt („Die
335 Nummern 1 bis 3 werden aufgehoben“, Die Absätze 4 und 5 werden aufgehoben“).
336
3373. Die Bereichs-Umnummerierung wird auf Nummern und Buchstaben sowie auf die Form
338 ohne zu den erstreckt („Die bisherigen Nummern 4 bis 6 werden die Nummern
339 8 bis 10“); die Einzel-Umnummerierung wird auf Nummern und Buchstaben sowie auf
340 die Einleitung Die bisherige erstreckt.
341
3424. Die Neufassung eines Paragraphen-Bereichs („Die §§ 52 bis 56 werden wie folgt
343 gefasst: ...“) wird durch Zerlegung des zitierten Blocks an den „§ N“-Grenzen
344 erkannt.
345
3465. Es wird der Befehl WortlautZuAbsatz eingeführt; die Anweisung Der Wortlaut
347 wird Absatz N versieht den bislang unnummerierten Normtext mit der Absatznummer.
348
3496. Die Ersetzung eines Wortes durch ein Satzzeichen („... das Wort oder am Ende
350 durch ein Komma ersetzt“) sowie die zusammengesetzten Kommaformen werden erkannt.
351
352
353Artikel 4
354Aufnahme der Gliederungs- und Inhaltsübersichts-Anweisungen
355
3561. Das Datenmodell wird wie folgt geändert:
357 a) Die Gliederung (Gliederung) wird um die Gliederungskennzahl ergänzt.
358 b) Das Gesetz (Gesetz) führt fortan die geordnete Liste der Gliederungs-
359 einheiten mit; der Lader (GiiXmlLoader) erhebt diese aus dem gii-XML.
360
3612. Die Stelle (Stelle) wird um die Komponenten Gliederungseinheit (Teil,
362 Abschnitt, Unterabschnitt, Anlage und dergleichen) sowie Absatzbezeichnung
363 ergänzt. Der Stellenparser erkennt diese Komponenten, ferner die Wendung
364 „Überschrift von <Gliederung>“, und lässt die verfeinernden Zusätze Satzteil
365 vor Nummer N und Angabe vor Nummer N außer Betracht.
366
3673. Die Neufassung sowie die Streichung von Gliederungsberschriften werden auf den
368 Gliederungsbaum angewandt und in der Synopse als gesonderter Abschnitt
369 Geänderte Gliederungsberschriften dargestellt. Die Streichung einer
370 Absatzbezeichnung entfernt die betreffende Absatznummer. Die die Inhaltsübersicht
371 betreffenden Anweisungen („Die Angabe(n) zu ...“) werden erkannt.
372
373
374Schlussbestimmung
375
376Die vorstehenden Änderungen sind durch die Prüfung sämtlicher Testfälle
377(einhundertneunzehn an der Zahl) sowie durch die vollständige Erstellung (mvnw
378verify) bestätigt worden. Nicht selbsttätig verarbeitbar bleiben einstweilen die
379mehrquelligen Struktur-Ersetzungen, die Einfügung und Bereichsersetzung ganzer
380Paragraphenfolgen (§§), die Neufassung von Satzbereichen sowie die stellenlosen
381Chapeau-Anweisungen; diese werden dem Abschnitt Manuell prüfen zugewiesen. Die
382Unterstützung des bayerischen Landesrechts bleibt einem späteren Zeitpunkt
383vorbehalten.