blob: 489fbb43407d269f03191c6c4cea3dd9f7ff94d4 [file] [log] [blame]
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +02001= Beispieldaten: Landesrecht weiterer Länder
2Matthias Andreas Benkard
Matthias Andreas Benkarda5d55442026-08-23 08:31:49 +02003// SPDX-FileCopyrightText: 2020 Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>
4// SPDX-License-Identifier: AGPL-3.0-or-later
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +02005
6Ergänzend zum bayerischen Belegfall (`BayJG/`) sind hier Änderungsgesetze und
7Änderungsverordnungen aus dem Landesrecht weiterer Länder gesammelt. Sie dienen als
8Kandidaten für künftige Ertüchtigungswellen und decken Konventionen ab, die im Bundes- und
9im bayerischen Recht so nicht vorkommen.
10
11WICHTIG: Anders als Bayern (Art./§-Inversion) gliedern alle übrigen Länder ihre Stammgesetze
12in *§* (wie der Bund) mit `Artikel N` als Änderungsgesetz-Container. Die neuen Testdimensionen
13liegen daher im *PDF-Layout* und in *Befehlsidiom-Varianten*, nicht in der Gliederung.
14
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +020015Zu jedem Beispiel gehört ein nderungsgesetz*; wo auch die *konsolidierte Stammfassung* vorliegt
16(nötig für einen Akzeptanztest wie bei BayJG), ist der Fall bis zur Anwendung belegt. Die
17Stammfassung kommt je Land aus dem Portal des Landes oder als handgepflegter Klartext analog zu
18`BayJG/BayJG-alt.txt`; welcher Weg trägt, steht unter Beschaffung der Stammfassungen“.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020019
20== Übersicht
21
22[cols="1,3,3",options="header"]
23|===
24|Land |Datei / Fundstelle |Besonderheit für das Werkzeug
25
26|Berlin
27|`Berlin/GVBl-2026-17_ASOG-LAF-AendG.pdf` GVBl. für Berlin Nr. 17 vom 11.06.2026, S. 234
28(Gesetz zur Änderung des ASOG und des LAF-Errichtungsgesetzes vom 03.06.2026)
Matthias Andreas Benkardc86a73a2026-07-26 08:02:10 +020029|*Zweispaltiges Layout* (Herausgabe über Wolters Kluwer). Der Spaltenspike ist erledigt: Die
30Reihenfolge des Inhaltsstroms *ist* bereits die Lesereihenfolge, eine koordinatenbasierte
31Spaltenerkennung ist nicht nötig. Verbleibende Layout-Eigenheit sind ganzseitenbreite Rahmen
32(Titelblock, laufender Seitenkopf), die an falscher Stelle im Strom stehen der Seitenkopf wird
33herausgeschnitten, der Titelblock landet weiterhin mitten im Text. Tiefe Verschachtelung
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +020034a)/aa)/bb)/cc); Artikel 1 ändert eine *Anlage*, deren Einheiten als berschriften* („Nummer 6")
35statt als Aufzählungsmarken gesetzt sind. Artikel 2 (LAF-Errichtungsgesetz) ist ein voller
36Akzeptanzfall; das Portal setzt die amtlichen *Satznummern als angeklebte Ziffern* („(2) 1Gegen …").
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020037
38|Schleswig-Holstein
39|`SchleswigHolstein/GVOBl-2026-27_Kommunalrecht-AendG.pdf` GVOBl. Schl.-H. 2026/27 vom
4030.03.2026 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften)
41|Neues Neufassungsidiom „§ 34a Absatz 1 *erhält folgende Fassung*:" (statt „wird wie folgt
42gefasst"); *hochgestellte Fußnotenmarker an Artikelberschriften* („Artikel 1 ¹)"); Meta-
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +020043Änderung an einem anderen Änderungsgesetz („Artikel 5 wird gestrichen"). Voller Akzeptanzfall für
44*zwei* Stammgesetze zugleich (Gemeindeordnung, Kreisordnung); der Portalsatz trennt die
45*Sachnummer* ab („§ 57 c") und setzt im Klammerzusatz einen *Bindestrich* statt des
46Gedankenstrichs.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020047
48|Hessen
49|`Hessen/GVBl-2026-05_11-AendVO-verkehrsrechtl-Zustaendigkeiten.pdf` — GVBl. Hessen Nr. 5 vom
5003.02.2026 (Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher
51Zuständigkeiten)
52|*Sperrsatz* in Datums- und Signaturzeilen („3 . F e bru a r 2 02 6", Der Mi n is t er pr
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +020053äs i d e nt") — er trifft, anders als erwartet, nur den Unterschriftenblock und keinen Befehl;
54*abgekürztes „Abs."/„Nr." im §-Kontext*; die *FFN-Fußnote der Überschrift* („* Ändert FFN 61-60")
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +020055steht am Seitenfuß mitten zwischen zwei Gliederungspunkten. Die Stammverordnung führt *keine
56Paragraphenüberschriften* und gliedert sich in *ausgeschriebene Ordinalzahlen* („Erster Teil").
57Voller Akzeptanzfall, Stammfassung `Hessen/StVRZustV-alt.txt`, Prüfmaßstab
58`Hessen/StVRZustV-neu.txt`.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020059
60|Niedersachsen
61|`Niedersachsen/Nds-GVBl-2026-10_ELER-Foerdergesetz-AendG.pdf` — Nds. GVBl. 2026 Nr. 10 vom
6204.02.2026 (Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen ELER-Fördergesetzes) +
63`Nds-GVBl-2026-23_BeurtVO-Steuer_amtliche-Satznummern.pdf` — Nr. 23 vom 18.03.2026
64|*Hochgestellte amtliche Satznummern ¹²³* wie Bayern, aber im *§-Modus* (nicht invertiert) →
65das bayerische Superskriptmodul wäre wiederverwendbar. Nr. 23 (Verordnung) zeigt die
66Satznummern deutlich; Nr. 10 ist das eigentliche Änderungsgesetz (Idiom „Absatz 1 erhält
67folgende Fassung"). Saubere einspaltige PDFs über die stabile API `verkuendung-niedersachsen.de`.
68
69|Baden-Württemberg
70|`BadenWuerttemberg/GBl-2026-26_KommunalwahlO-AendVO.pdf` GBl. BW 2026 Nr. 26 vom 27.02.2026
71(Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Kommunalwahlordnung)
72|Standard-HdR-Befehle im GBl-Layout; werden nach dem Wort die Wörter eingefügt",
73„werden die Wörter … gestrichen".
74
75|Nordrhein-Westfalen
76|`NRW/GV-NRW-2026-S202_22-Rundfunkaenderungsgesetz.pdf` GV. NRW. 2026 Nr. 7 vom 31.03.2026,
77S. 202 (22. Rundfunkänderungsgesetz)
78|Umfangreiches Mehrgesetz-Artikelgesetz (17 S.); Die Inhaltsübersicht wird wie folgt
Matthias Andreas Benkard35e90f42026-07-25 10:00:36 +020079geändert", „§ … (weggefallen)". Bereitgestellt aus dem amtlichen recht.nrw.de-PDF. *Unbalancierte
80Anführungszeichen* im amtlichen Satz (Artikel 2 Nr. 7 b und Nr. 11). Konsolidierte Fassungen sind
81über `recht.nrw.de/lrgv/gesetz/<TTMMJJJJ>-<Kurztitel-Slug>` frei und serverseitig gerendert
82abrufbar; der Datumspräfix ist der Gültigkeitsbeginn der jeweiligen Fassung.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020083
84|Sachsen
85|`Sachsen/SaechsGVBl-2026-S134_AendG-SaechsBeamtVG_revosax.pdf` SächsGVBl. S. 134
86(Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes vom 13.04.2026)
87|Kompaktes Änderungsgesetz, Verschachtelung a)/aa)/bb)/cc), wird durch den folgenden Satz
88ersetzt". Quelle: revosax-Gesamtansicht (nicht der Original-GVBl-Satz — recht-sachsen.de ist ein
89cookie-/kostenpflichtiger Shop).
90
91|Thüringen
92|`Thueringen/GVBl-TH-2026-02_KiGaFinanzVO-AendVO-ua.pdf` — GVBl. Freistaat Thüringen Nr. 2 vom
9313.02.2026 (u. a. Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer Kindergartenfinanzierungs-
94verordnung)
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +020095|Sammelheft (28 S.) mit vier Verkündungen, davon eine Änderungsverordnung. Unterscheidend: Das
96Blatt führt *kein einziges* `„`, sondern setzt gerade Anführungszeichen beidseitig; dazu das
97Idiom „die Verweisung „X" durch die Verweisung Y" ersetzt", ein Rahmen, der sich auf eine
98Untereinheit der umnummerierten Norm verengt, und eine Bereichs-Umnummerierung über einen
99aufgehobenen Platzhalter hinweg. Voller Akzeptanzfall, Stammfassung
100`Thueringen/ThuerKigaFinVO-alt.txt`.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +0200101|===
102
Matthias Andreas Benkard3f81add2026-07-24 05:34:32 +0200103== Stand der Umsetzung
104
105* *Sachsen* ist als erster nichtbayerischer Belegfall vollständig umgesetzt: konsolidierte
106 Vorfassung `Sachsen/SaechsBeamtVG-alt.txt` (kanonischer Klartext, Fassung vom 01.02.2025, aus
107 der archivierten revosax-Volltextfassung abgeleitet) und End-to-End-Akzeptanztest
108 (`EndToEndTest.saechsBeamtVgAcceptance`; fünf Befehle, kein Rest).
Matthias Andreas Benkard43e91612026-07-24 22:29:35 +0200109* *Niedersachsen* ist umgesetzt: `Niedersachsen/NEFG-alt.txt` (seit 2022 unveränderter NEFG, aus
Matthias Andreas Benkard83ba9f02026-07-25 10:35:45 +0200110 dem zweispaltigen Nds. GVBl 2022 Nr. 33) und `EndToEndTest.nefgAcceptance` (alle sieben Befehle
111 angewandt, kein Rest einschließlich der beiden niedersächsischen Einfügeformen: Sachnummer mit
112 Leerzeichen „§ 2 a und gliederungsbezogene Einfügung In Kapitel 4 wird nach § 12 …“).
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +0200113* *Schleswig-Holstein* ist *vollständig* umgesetzt
Matthias Andreas Benkard519c1e72026-07-25 09:11:56 +0200114 (`EndToEndTest.kommunalrechtAendGSchleswigHolstein`): Artikel 1 trifft die Gemeindeordnung,
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +0200115 Artikel 2 die Kreisordnung, je ein Neufassungsbefehl, kein unbekannter Befehl und beide
116 Gesetze gleichen nach der Anwendung Norm für Norm der amtlichen Nachfassung vom 31. März 2026
117 (167 bzw. 86 Normen). Artikel 3 ändert ein anderes Änderungsgesetz und wird zu Recht nicht
118 gewählt. Beide Stammfassungen sind über die Browsersteuerung beschafft.
Matthias Andreas Benkard3f81add2026-07-24 05:34:32 +0200119
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +0200120* *Nordrhein-Westfalen* ist der Massentest-Fall: aus demselben Heft sind alle vier ändernden
121 Artikel als Akzeptanzfälle hinterlegt.
122+
123--
124`EndToEndTest.tmzGesetzAcceptance`:: Artikel 3 (Telemedienzuständigkeitsgesetz), vier Befehle,
125kein Rest. Stamm `NRW/TMZ-Gesetz-alt.txt`.
126`EndToEndTest.wdrGesetzAcceptance`:: Artikel 1 (WDR-Gesetz), 101 Befehle an 31 Normen, davon 100
127angewandt. Stamm `NRW/WDR-Gesetz-alt.txt` (Fassung vom 01.01.2025). Der Fall trägt die
128Umnummerierungs-Kaskaden 3: Absatz 2 zwei Absätze, die Absätze 3 bis 11 rücken auf, ein neuer
129Absatz 13 kommt hinzu; § 15 Absatz 3: Nummer 22 entfällt, 23 bis 37 rücken auf), den Sammelrahmen
130Es werden ersetzt:“ und die Angabe-Befehle auf die Inhaltsübersicht. Einziges Residuum ist
131Nr. 13 e) aa): der Punkt am Ende des Satzes ist in einer zweisätzigen Nummer nicht eindeutig.
132`EndToEndTest.lmgNrwAcceptance`:: Artikel 2 (Landesmediengesetz), 18 Befehle, kein Rest. Stamm
133`NRW/LMG-NRW-alt.txt` (Fassung vom 01.01.2025).
134`EndToEndTest.rundfunkAusfuehrungsgesetzAcceptance`:: Artikel 4 (17. RÄStV-AusfG), ein Befehl,
135kein Rest. Stamm `NRW/17-RAEStV-AusfG-alt.txt` (Erstfassung vom 17.12.2015, bis 2026 unverändert).
136Der Artikel führt seinen Befehl *ohne* Gliederungspunkt der Text nach der Änderungsformel ist
137der Befehl —, und das Zitat der neuen Fassung trägt verschachtelte Anführungszeichen (ein
138vollständiges durch Artikel 3 …“ innerhalb einer eckigen Klammer). Beides trägt die vorhandene
139Maschinerie.
140--
141+
142Alle vier Ergebnisse sind normweise gegen die amtliche Fassung vom 01.04.2026 abgeglichen. Es
143bleiben nur Abweichungen, in denen die amtliche Nachfassung selbst vom Befehlswortlaut abweicht
144 15 WDR-Gesetz: des vor Bundesreisekostengesetzes entfallen; § 7 und § 21 WDR-Gesetz: ein
145überzähliges Anführungszeichen aus dem Änderungsgesetz; § 93 LMG NRW: zusätzlich die Wörter
146Film (“ gestrichen) ÄndGgner wendet dort den Wortlaut an. Damit ist das Heft GV. NRW. 7/2026
147vollständig belegt.
148* *Berlin* ist zur Hälfte umgesetzt (`EndToEndTest.asogLafAendGBerlin`). Artikel 2
149 (LAF-Errichtungsgesetz) ist ein *voller* Akzeptanzfall: beide Befehle angewandt, alle fünf
150 Normen gleich der amtlichen Nachfassung vom 12. Juni 2026; die Stammfassung ist über die
151 Browsersteuerung beschafft. Artikel 1 (ASOG) wird *vollständig erkannt* alle sechs Befehle,
152 einschließlich der Änderungen an der unnummerierten Anlage —, aber nicht angewandt: Fünf der
153 sechs zielen auf Einheiten der Anlage, die dort als Überschriften stehen („Nummer 6“,
154 Nummer 23“, Nummer 31“) und nicht als Aufzählungsmarken. Sie brauchen einen eigenen Rang
155 zwischen Norm und Absatz; Begründung und Bezugsweg in `Berlin/SOURCES`.
156* *Hessen* ist *vollständig* umgesetzt (`EndToEndTest.verkehrsZustVAendVOHessen`): alle
157 21 Befehle des Artikels 1 werden erkannt und angewandt, und alle 52 Normen gleichen danach
158 zeichengenau der amtlichen Nachfassung vom 4. Februar 2026. Die Stammfassung ist über eine
159 *Browsersteuerung* aus dem Landesrechtsportal beschafft; damit ist die juris-Sackgasse
160 aufgebrochen (siehe Beschaffung der Stammfassungen“).
161
162* Baden-Württemberg (GBl 2026 Nr. 26): großes Anlage-lastiges Änderungsgesetz (§§ 457a + Anlagen
163 1/3b/4b); Stammfassung/Akzeptanztest noch offen.
164
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200165== Beschaffung der Stammfassungen
166
167Für einen vollen Akzeptanztest wird die Fassung *vor* dem Änderungsgesetz gebraucht. Welcher Weg
168dafür trägt, hängt allein vom Portal ab; die drei erprobten Wege:
169
170`recht.nrw.de` (Nordrhein-Westfalen):: Der bequemste Fall. Serverseitig gerendertes HTML, keine
171Single-Page-Anwendung, `robots.txt` erlaubt alles. Das URL-Schema
172`recht.nrw.de/lrgv/gesetz/<TTMMJJJJ>-<Kurztitel-Slug>` trägt den *Gültigkeitsbeginn der jeweiligen
173Fassung* im Datumspräfix Vor- und Nachfassung sind damit unmittelbar adressierbar, und das
174Ergebnis lässt sich gegen die amtliche Nachfassung prüfen. Die Slugs findet die Suchmaske nicht
175(Formular); sie stehen im Sitemap-Index (`robots.txt` listet `sitemap/page/1..47/sitemap.xml`, je
1761000 Einträge). Alte `lmi/owa/br_*`-URLs leiten auf die neuen Slugs um.
177
178`revosax.sachsen.de` (Sachsen):: Liefert Volltext-PDFs je Fassung, aber nur die aktuelle live. Die
179Vorfassung kommt über die Wayback-CDX-API: Fassungs-IDs abfragen, die zum Zeitraum passende wählen,
180per `…id_/…`-Rohform laden. Achtung, `WebFetch` erreicht `web.archive.org` nicht nur `curl`.
181
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +0200182juris-Landesportale, Browsersteuerung:: Der Weg, der die Sackgasse aufbricht *erprobt an Hessen*.
183Diese Portale sind Einseitenanwendungen: Jede Skriptabfrage erhält nur die rund 5,4 kB große
184Anwendungshülle, gleich unter welcher Adresse. Ein *Browser* dagegen bekommt den Text. Er ist
185deshalb Dokument für Dokument über eine Browsersteuerung auszulesen, nicht im Massenabzug.
186Maßgeblich ist die Schaltfläche Gesamtausgaben-Liste der Dokumentansicht: Sie führt jede Fassung
187mit ihrem Geltungszeitraum und macht sie unter einer *datierbaren* Adresse abrufbar
188`/<Kennung>/document/aiz-jlr-<Dokumentkennung>@<JJJJMMTT>`; Vor- und Nachfassung sind damit
189unmittelbar adressierbar und das Ergebnis gegen die amtliche Nachfassung prüfbar. Zwei
190Fallstricke: Die Seite rendert nachlädig, sodass ein Auszug des sichtbaren Bereichs mitten im
191Gesetz abbricht maßgeblich ist der Textinhalt des Dokumentbehälters (`div.docLayoutText`); und
192die Portale führen im Seitenkopf eine Vorbehaltsangabe zum Text- und Data-Mining
193(„tdm-reservation“), die für gemeinfreie amtliche Werke nach § 5 UrhG keine Wirkung entfalten
194kann. Rezept im einzelnen: `Hessen/SOURCES`.
195
196juris-Landesportale, Skript:: Sackgasse *geprüft* für `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de`
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200197(Schleswig-Holstein), `gesetze.berlin.de` (Berlin, trotz Eigennamen dieselbe Anwendung),
198`landesrecht-bw.de` (Baden-Württemberg) und `rv.hessenrecht.hessen.de` (Hessen, Kennung `bshe`).
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200199und `landesrecht.thueringen.de` (Thüringen).
200Alle fünf sind seit etwa Ende 2022 reine Single-Page-Anwendungen; sämtliche Dokument-URLs liefern
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200201nur die leere Anwendungshülle (rund 5,4 kB), die Inhalte hängen an einer tokenpflichtigen
202Schnittstelle. Auch archivierte
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200203Einzelnorm-Seiten sind bereits Hüllen. Brauchbar sind allenfalls Wayback-Snapshots aus der Zeit
Matthias Andreas Benkard79b88e02026-07-26 13:33:09 +0200204*vor* der Umstellung die sind aber meist zu alt für die gesuchte Fassung. Für
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200205`voris.niedersachsen.de` ist dasselbe zu erwarten, aber *nicht* nachgeprüft: Ein Versuch lohnt,
206bevor man aufgibt.
207
208Parlamentsdokumentationen:: Der Ausweg, wo das Landesrechtportal versperrt ist. Gibt der Landtag
209das Gesetzblatt heraus in Thüringen ist das so —, so liegen dessen Hefte oft frei in der
210Parlamentsdatenbank, auch die alten:
211`parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/<WP>/art/GVBl/num/<Heft>/jahr/<Jahr>[/seite/<S>]`.
212Damit lässt sich eine konsolidierte Fassung aus dem Stammheft und den Änderungsheften
213zusammensetzen, wenn kein Portal sie fertig liefert (Rezept in `Thueringen/SOURCES`). Das Archiv
214der Staatskanzlei (`thueringen.de/th1/tsk/gvbl/`) hilft dagegen nicht: Es antwortet Skripten mit
215einer Bot-Schutz-Fehlerseite.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200216
217Fällt das Portal aus, bleibt der Weg über das Gesetzblatt selbst: Trägt der Einleitungssatz des
218Änderungsgesetzes kein zuletzt geändert durch“, so ist die Originalfassung zugleich die
219Stammfassung (so bei Niedersachsen). Die Extraktion zweispaltiger Hefte übernimmt `--extract-only`
220des Werkzeugs selbst; `pdftotext -layout` verschränkt dort die Spalten.
221
Matthias Andreas Benkard5f30f562026-07-28 06:00:16 +0200222Ein Fallstrick beim Prüfen extrahierter Hefte: Das GV.-NRW.-Heft 7/2026 kodiert einen Teil seiner
223Umlaute *zerlegt* (`u` + U+0308 statt `ü`, 79 Stellen, darunter dutzende eingefügt:“/„angefügt:“).
224Im Text ist das unsichtbar, für jedes Befehlsmuster aber ein anderes Wort. `TextBereiniger.bereinige`
225normalisiert deshalb ganz früh nach NFC nicht NFKC, das plättete die amtlichen Satznummern ¹²³ zu
226gewöhnlichen Ziffern. Wer Klartext von Hand aufbereitet, sollte ihn ebenfalls in NFC ablegen; der
227Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit.
228
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +0200229== Noch offen
230
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +0200231
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +0200232* *Berlin, ASOG Stammfassung bewusst nicht beigelegt*, weil sie ohne den Rang der
233 Anlagen-Einheiten keinen Prüfgewinn brächte; der Bezugsweg steht in `Berlin/SOURCES` und führt
234 in zwei Abrufen wieder dorthin. Zur Geschichte: `gesetze.berlin.de` ist trotz des Eigennamens dieselbe
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200235 juris-Anwendung wie das schleswig-holsteinische Portal (Kennung `bsbe`) und ebenso
236 anmeldepflichtig. In der Wayback Machine gibt es keine serverseitig gerenderten Volltexte des
237 ASOG oder des LAF-Errichtungsgesetzes.
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +0200238* *Anlagen im kanonischen Klartext* der Normkopf ist erledigt, der Rang der Nummern nicht:
239 Der `LandesRechtTextParser` kennt seit dieser Welle Anlagen-Normköpfe („Anlage“, Anlage 2“,
240 Anhang“), und alles hinter ihnen gehört zur Anlage ihre inneren Überschriften gliedern nicht
241 das Gesetz, und ein Paragraph, den sie zitieren, eröffnet keine Norm. Offen bleibt die
242 *Adressierung ihrer Einheiten*: Berlins Anlage überschreibt sie mit Nummer 6“, während der
243 Stellenauflöser eine Marke 6. im Text sucht, die dort vielfach vorkommt. Nötig ist ein eigener
244 Rang zwischen Norm und Absatz. Die ältere Fassung dieses Punktes, zur Einordnung: Anlagen sind als Änderungsziel unterstützt im gii-XML sind
Matthias Andreas Benkard81777012026-07-26 08:53:10 +0200245 sie eigene Normen („Anlage 8“, Anhang“), und `Stelle.anlagenEnbez()` löst sie auf; im GEG werden
246 anlagenbezogene Befehle angewandt. Der `LandesRechtTextParser` kennt jedoch nur „§“- und
247 Art.“-Normköpfe: Eine handgepflegte Stammfassung kann *keine* Anlage tragen. Das ist die
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200248 konkrete Lücke für Berlin (Artikel 1) und Baden-Württemberg (Anlagen 1/3b/4b). Beide Portale sind
249 inzwischen als juris-Anwendung *nachgeprüft* die Lücke geht deshalb erst mit einem
250 Anlage-tragenden Stammgesetz aus einem anderen Portal auf, praktisch `recht.nrw.de`.
Matthias Andreas Benkardc86a73a2026-07-26 08:02:10 +0200251* *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen*: Titelblock und Impressum stehen im Inhaltsstrom an anderer
252 Stelle als im Satzbild (der Titelblock mitten im Fließtext der ersten Seite). Das zu beheben
253 verlangt eine geometrische Lesereihenfolge (XY-Cut), nicht bloß eine Spaltenerkennung.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +0200254* *Rheinland-Pfalz*: Die Verkündungsplattform `verkuendung.rlp.de` verkündet erst seit dem
255 01.07.2026 elektronisch; ältere GVBl-Hefte liegen nicht als freie Direkt-PDF vor.
256* Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Brandenburg, Sachsen-Anhalt: noch nicht
257 erfasst.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200258
259== Wo weitermachen
260
261Kein Land scheitert noch an reiner Extraktionsschwäche; offen sind Modell- und Beschaffungsfragen.
262Nach absteigendem Nutzen:
263
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +0200264. *Den Rang der Anlagen-Einheiten einführen* die Nummern einer Anlage stehen zwischen Norm und
265 Absatz. Daran hängen Berlins Artikel 1 (fünf von sechs Befehlen) und Baden-Württembergs
266 Anlagen 1, 3b und 4b. Der Belegfall ist unmittelbar zur Hand: Berlins ASOG ist in zwei Abrufen
267 wiederbeschafft (`Berlin/SOURCES`). Mitzuerledigen ist die Umschrift der Berliner Satznummern
268 (angeklebte Ziffern statt Superskripte).
269. *Baden-Württembergs Kommunalwahlordnung über die Browsersteuerung holen* der Weg ist unter
270 Beschaffung der Stammfassungen beschrieben; Hessen, Schleswig-Holstein und Berlin sind ihn
271 gegangen.
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200272. *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen* (XY-Cut) die letzte offene Layout-Frage, siehe Noch offen“.
Matthias Andreas Benkard14ec52a2026-08-22 16:41:57 +0200273
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +0200274*Erledigt:* _Berlins Artikel 2_ ist ein voller Akzeptanzfall, und der Klartext-Parser trägt
275nunmehr *Anlagen als eigene Normen*. Zwei Berliner Befunde stehen für die nächste Arbeit fest: Die
276Einheiten einer Anlage können als Überschriften gesetzt sein statt als Marken, und das Portal
277schreibt die amtlichen Satznummern als angeklebte Ziffern statt als Superskripte.
278
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +0200279*Erledigt:* _Schleswig-Holstein_ ist vollständig umgesetzt der erste Fall mit *zwei*
280Stammgesetzen in einem Änderungsgesetz. Zwei Eigenheiten des Portalsatzes waren zu beheben: Er
281trennt die Sachnummer ab („§ 57 c statt „§ 57c“, zehn Normen der Gemeindeordnung wären sonst
282dem Gesetz entgangen), und er setzt im Klammerzusatz einen Bindestrich statt des amtlichen
283Gedankenstrichs, weshalb Kurztitel und Abkürzung ungetrennt blieben und kein Artikel gewählt
284wurde. Der Parser nimmt den Strich nunmehr in beiden Gestalten an, sofern Leerraum ihn umgibt.
285
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +0200286*Erledigt:* _Hessen_ ist vollständig umgesetzt (`EndToEndTest.verkehrsZustVAendVOHessen`,
287einundzwanzig Befehle, kein Rest; alle zweiundfünfzig Normen gleichen der amtlichen Nachfassung).
288Der Fall hat den Beschaffungsweg über die Browsersteuerung eröffnet und fünf allgemeine Befunde
289gebracht: Ein Normkopf darf ohne Überschrift stehen; eine Gliederung darf ihr Ordinale
290ausschreiben („Erster Teil“); die Streichung einer Absatzbezeichnung nimmt dem Wortlaut seine
291Nummer, statt ihn zu beseitigen; ein Platzhalter „(weggefallen)“ steht nur dort, wo ihm eine
292weitere Einheit folgt, deren Bezeichnung er schonen soll; und ein Wort, das an die Stelle eines
293Satzzeichens tritt, bekommt seinen Zwischenraum. Zwei vorbestehende stille Mängel kamen dabei ans
294Licht: `List.remove` erhielt einen geboxten Index und entfernte deshalb nichts (das traf auch die
295Neufassung eines Absatzes durch mehrere), und ein Aufzählungsglied, das auf und endet, galt als
296Unterberschrift.
297
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200298*Erledigt:* _Thüringen_ ist vollständig umgesetzt (`EndToEndTest.thuerKiGaFinVOAendVO`, zehn
299Befehle, kein Rest). Es war das letzte beschaffte, nie angefasste Heft und hat drei allgemeine
300Befunde gebracht: gerade Anführungszeichen werden paarweise gelesen, wenn ein Text kein deutsches
301öffnendes Zeichen führt; eine Bereichs-Umnummerierung nennt Bezeichnungen, meint aber Einheiten und
302bleibt deshalb bis zur Anwendung ungeteilt; und der Wortbestand eines Dokuments entscheidet, ob ein
303Trennstrich vor einem Großbuchstaben eine Silbentrennung war. Die Stammfassung ist aus vier
304Gesetzblättern zusammengesetzt siehe `Thueringen/SOURCES`.
305
Matthias Andreas Benkard14ec52a2026-08-22 16:41:57 +0200306*Erledigt:* Die _Stellung eines eingefügten Blocks_ war der letzte sichtbare Rest an Art. 56 des
307BayJG. Ursache war nicht die Einfügung selbst, sondern die Neufassung der Nr. 4 einen Punkt zuvor:
308Sie setzte ihren Wortlaut ohne Einrückung, worauf der Zeilenblock dieser Marke bis ans Absatzende
309reichte er reicht so weit, wie tiefer eingerückt wird. Art. 56 Abs. 1 gleicht seither in Aufbau
310und Wortlaut der amtlichen Nachfassung; der Akzeptanztest prüft das.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200311
312Regressionsschutz: `./mvnw verify` prüft die bestehenden Belegfälle mit. Gepinnt ist dabei nicht
313überall dieselbe Art von Zahl für UWG, AGG und ProdHaftG, dass *kein* Befehl manuell bleibt; für
Matthias Andreas Benkard74a84c52026-08-16 06:08:42 +0200314das BayJG die 154 erkannten Befehle, die vollständige Anwendung und den Wortlaut des
Matthias Andreas Benkard14ec52a2026-08-22 16:41:57 +0200315Bußgeldkatalogs dort auch Aufbau und Einrückung, weil an ihnen die Stellung eingefügter Blöcke
316hängt; für Sachsen,
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200317Niedersachsen und die vier NRW-Artikel die vollständige Anwendung bis auf das eine benannte
Matthias Andreas Benkard8191a152026-08-23 14:56:08 +0200318Residuum im WDR-Gesetz; für Hessen die vollständige Anwendung und den Gleichlauf
Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +0200319aller 52 Normen mit der amtlichen Nachfassung; für Schleswig-Holstein die vollständige Anwendung auf beide
Matthias Andreas Benkard5203e942026-08-23 16:00:25 +0200320Stammgesetze; für Berlin die vollständige Anwendung des Artikels 2 und die
321vollständige *Erkennung* des Artikels 1. Wer eine dieser Zahlen
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200322ändern muss, sollte den Grund im Test vermerken.