blob: eabc0bfed7104a47e238e8796c07c36c8f0623ef [file] [log] [blame]
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +02001= Beispieldaten: Landesrecht weiterer Länder
2Matthias Andreas Benkard
Matthias Andreas Benkarda5d55442026-08-23 08:31:49 +02003// SPDX-FileCopyrightText: 2020 Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>
4// SPDX-License-Identifier: AGPL-3.0-or-later
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +02005
6Ergänzend zum bayerischen Belegfall (`BayJG/`) sind hier Änderungsgesetze und
7Änderungsverordnungen aus dem Landesrecht weiterer Länder gesammelt. Sie dienen als
8Kandidaten für künftige Ertüchtigungswellen und decken Konventionen ab, die im Bundes- und
9im bayerischen Recht so nicht vorkommen.
10
11WICHTIG: Anders als Bayern (Art./§-Inversion) gliedern alle übrigen Länder ihre Stammgesetze
12in *§* (wie der Bund) mit `Artikel N` als Änderungsgesetz-Container. Die neuen Testdimensionen
13liegen daher im *PDF-Layout* und in *Befehlsidiom-Varianten*, nicht in der Gliederung.
14
15Zu jedem Beispiel ist bislang nur das *Änderungsgesetz* beschafft. Die jeweils zugehörige
16*konsolidierte Stammfassung* (nötig für einen Akzeptanztest wie bei BayJG) fehlt noch; sie käme
17je Land aus einem eigenen Portal (juris-basiert: landesrecht-bw, recht.nrw, revosax, voris,
18hessenrecht, gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de; Eigensystem: Berlin) oder als handgepflegter
19`--extract-only`-Klartext analog zu `BayJG/BayJG-alt.txt`.
20
21== Übersicht
22
23[cols="1,3,3",options="header"]
24|===
25|Land |Datei / Fundstelle |Besonderheit für das Werkzeug
26
27|Berlin
28|`Berlin/GVBl-2026-17_ASOG-LAF-AendG.pdf` — GVBl. für Berlin Nr. 17 vom 11.06.2026, S. 234
29(Gesetz zur Änderung des ASOG und des LAF-Errichtungsgesetzes vom 03.06.2026)
Matthias Andreas Benkardc86a73a2026-07-26 08:02:10 +020030|*Zweispaltiges Layout* (Herausgabe über Wolters Kluwer). Der Spaltenspike ist erledigt: Die
31Reihenfolge des Inhaltsstroms *ist* bereits die Lesereihenfolge, eine koordinatenbasierte
32Spaltenerkennung ist nicht nötig. Verbleibende Layout-Eigenheit sind ganzseitenbreite Rahmen
33(Titelblock, laufender Seitenkopf), die an falscher Stelle im Strom stehen — der Seitenkopf wird
34herausgeschnitten, der Titelblock landet weiterhin mitten im Text. Tiefe Verschachtelung
35a)/aa)/bb)/cc); Artikel 1 ändert eine *Anlage* mit eigener Nummern-Gliederung.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020036
37|Schleswig-Holstein
38|`SchleswigHolstein/GVOBl-2026-27_Kommunalrecht-AendG.pdf` — GVOBl. Schl.-H. 2026/27 vom
3930.03.2026 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften)
40|Neues Neufassungsidiom „§ 34a Absatz 1 *erhält folgende Fassung*:" (statt „wird wie folgt
41gefasst"); *hochgestellte Fußnotenmarker an Artikel-Überschriften* („Artikel 1 ¹)"); Meta-
42Änderung an einem anderen Änderungsgesetz („Artikel 5 wird gestrichen").
43
44|Hessen
45|`Hessen/GVBl-2026-05_11-AendVO-verkehrsrechtl-Zustaendigkeiten.pdf` — GVBl. Hessen Nr. 5 vom
4603.02.2026 (Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher
47Zuständigkeiten)
48|*Sperrsatz* in Datums- und Signaturzeilen („3 . F e bru a r 2 02 6", „Der Mi n is t er pr
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +020049äs i d e nt") — er trifft, anders als erwartet, nur den Unterschriftenblock und keinen Befehl;
50*abgekürztes „Abs."/„Nr." im §-Kontext*; die *FFN-Fußnote der Überschrift* („* Ändert FFN 61-60")
51steht am Seitenfuß mitten zwischen zwei Gliederungspunkten.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020052
53|Niedersachsen
54|`Niedersachsen/Nds-GVBl-2026-10_ELER-Foerdergesetz-AendG.pdf` — Nds. GVBl. 2026 Nr. 10 vom
5504.02.2026 (Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen ELER-Fördergesetzes) +
56`Nds-GVBl-2026-23_BeurtVO-Steuer_amtliche-Satznummern.pdf` — Nr. 23 vom 18.03.2026
57|*Hochgestellte amtliche Satznummern ¹²³* wie Bayern, aber im *§-Modus* (nicht invertiert) →
58das bayerische Superskriptmodul wäre wiederverwendbar. Nr. 23 (Verordnung) zeigt die
59Satznummern deutlich; Nr. 10 ist das eigentliche Änderungsgesetz (Idiom „Absatz 1 erhält
60folgende Fassung"). Saubere einspaltige PDFs über die stabile API `verkuendung-niedersachsen.de`.
61
62|Baden-Württemberg
63|`BadenWuerttemberg/GBl-2026-26_KommunalwahlO-AendVO.pdf` — GBl. BW 2026 Nr. 26 vom 27.02.2026
64(Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Kommunalwahlordnung)
65|Standard-HdR-Befehle im GBl-Layout; „werden nach dem Wort … die Wörter … eingefügt",
66„werden die Wörter … gestrichen".
67
68|Nordrhein-Westfalen
69|`NRW/GV-NRW-2026-S202_22-Rundfunkaenderungsgesetz.pdf` — GV. NRW. 2026 Nr. 7 vom 31.03.2026,
70S. 202 (22. Rundfunkänderungsgesetz)
71|Umfangreiches Mehrgesetz-Artikelgesetz (17 S.); „Die Inhaltsübersicht wird wie folgt
Matthias Andreas Benkard35e90f42026-07-25 10:00:36 +020072geändert", „§ … (weggefallen)". Bereitgestellt aus dem amtlichen recht.nrw.de-PDF. *Unbalancierte
73Anführungszeichen* im amtlichen Satz (Artikel 2 Nr. 7 b und Nr. 11). Konsolidierte Fassungen sind
74über `recht.nrw.de/lrgv/gesetz/<TTMMJJJJ>-<Kurztitel-Slug>` frei und serverseitig gerendert
75abrufbar; der Datumspräfix ist der Gültigkeitsbeginn der jeweiligen Fassung.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020076
77|Sachsen
78|`Sachsen/SaechsGVBl-2026-S134_AendG-SaechsBeamtVG_revosax.pdf` — SächsGVBl. S. 134
79(Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes vom 13.04.2026)
80|Kompaktes Änderungsgesetz, Verschachtelung a)/aa)/bb)/cc), „wird durch den folgenden Satz
81ersetzt". Quelle: revosax-Gesamtansicht (nicht der Original-GVBl-Satz — recht-sachsen.de ist ein
82cookie-/kostenpflichtiger Shop).
83
84|Thüringen
85|`Thueringen/GVBl-TH-2026-02_KiGaFinanzVO-AendVO-ua.pdf` — GVBl. Freistaat Thüringen Nr. 2 vom
8613.02.2026 (u. a. Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer Kindergartenfinanzierungs-
87verordnung)
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +020088|Sammelheft (28 S.) mit vier Verkündungen, davon eine Änderungsverordnung. Unterscheidend: Das
89Blatt führt *kein einziges* `„`, sondern setzt gerade Anführungszeichen beidseitig; dazu das
90Idiom „die Verweisung „X" durch die Verweisung „Y" ersetzt", ein Rahmen, der sich auf eine
91Untereinheit der umnummerierten Norm verengt, und eine Bereichs-Umnummerierung über einen
92aufgehobenen Platzhalter hinweg. Voller Akzeptanzfall, Stammfassung
93`Thueringen/ThuerKigaFinVO-alt.txt`.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020094|===
95
Matthias Andreas Benkard3f81add2026-07-24 05:34:32 +020096== Stand der Umsetzung
97
98* *Sachsen* ist als erster nichtbayerischer Belegfall vollständig umgesetzt: konsolidierte
99 Vorfassung `Sachsen/SaechsBeamtVG-alt.txt` (kanonischer Klartext, Fassung vom 01.02.2025, aus
100 der archivierten revosax-Volltextfassung abgeleitet) und End-to-End-Akzeptanztest
101 (`EndToEndTest.saechsBeamtVgAcceptance`; fünf Befehle, kein Rest).
Matthias Andreas Benkard43e91612026-07-24 22:29:35 +0200102* *Niedersachsen* ist umgesetzt: `Niedersachsen/NEFG-alt.txt` (seit 2022 unveränderter NEFG, aus
Matthias Andreas Benkard83ba9f02026-07-25 10:35:45 +0200103 dem zweispaltigen Nds. GVBl 2022 Nr. 33) und `EndToEndTest.nefgAcceptance` (alle sieben Befehle
104 angewandt, kein Rest — einschließlich der beiden niedersächsischen Einfügeformen: Sachnummer mit
105 Leerzeichen „§ 2 a“ und gliederungsbezogene Einfügung „In Kapitel 4 wird nach § 12 …“).
Matthias Andreas Benkard519c1e72026-07-25 09:11:56 +0200106* *Schleswig-Holstein* ist bis einschließlich der Befehlserkennung umgesetzt
107 (`EndToEndTest.kommunalrechtAendGSchleswigHolstein`): Artikel 1 trifft die Gemeindeordnung,
108 Artikel 2 die Kreisordnung, je ein Neufassungsbefehl, kein unbekannter Befehl. Ein voller
109 Akzeptanztest ist *nicht* möglich — siehe „Noch offen“.
Matthias Andreas Benkarda201e832026-08-02 19:45:34 +0200110* *Nordrhein-Westfalen* ist der Massentest-Fall: aus demselben Heft sind alle vier ändernden
111 Artikel als Akzeptanzfälle hinterlegt.
Matthias Andreas Benkardbac648b2026-07-28 07:51:09 +0200112+
113--
114`EndToEndTest.tmzGesetzAcceptance`:: Artikel 3 (Telemedienzuständigkeitsgesetz), vier Befehle,
115kein Rest. Stamm `NRW/TMZ-Gesetz-alt.txt`.
116`EndToEndTest.wdrGesetzAcceptance`:: Artikel 1 (WDR-Gesetz), 101 Befehle an 31 Normen, davon 100
117angewandt. Stamm `NRW/WDR-Gesetz-alt.txt` (Fassung vom 01.01.2025). Der Fall trägt die
118Umnummerierungs-Kaskaden (§ 3: Absatz 2 → zwei Absätze, die Absätze 3 bis 11 rücken auf, ein neuer
119Absatz 13 kommt hinzu; § 15 Absatz 3: Nummer 22 entfällt, 23 bis 37 rücken auf), den Sammelrahmen
120„Es werden ersetzt:“ und die Angabe-Befehle auf die Inhaltsübersicht. Einziges Residuum ist
121Nr. 13 e) aa): „der Punkt am Ende des Satzes“ ist in einer zweisätzigen Nummer nicht eindeutig.
122`EndToEndTest.lmgNrwAcceptance`:: Artikel 2 (Landesmediengesetz), 18 Befehle, kein Rest. Stamm
123`NRW/LMG-NRW-alt.txt` (Fassung vom 01.01.2025).
Matthias Andreas Benkarda201e832026-08-02 19:45:34 +0200124`EndToEndTest.rundfunkAusfuehrungsgesetzAcceptance`:: Artikel 4 (17. RÄStV-AusfG), ein Befehl,
125kein Rest. Stamm `NRW/17-RAEStV-AusfG-alt.txt` (Erstfassung vom 17.12.2015, bis 2026 unverändert).
126Der Artikel führt seinen Befehl *ohne* Gliederungspunkt — der Text nach der Änderungsformel ist
127der Befehl —, und das Zitat der neuen Fassung trägt verschachtelte Anführungszeichen (ein
128vollständiges „durch Artikel 3 …“ innerhalb einer eckigen Klammer). Beides trägt die vorhandene
129Maschinerie.
Matthias Andreas Benkardbac648b2026-07-28 07:51:09 +0200130--
131+
Matthias Andreas Benkarda201e832026-08-02 19:45:34 +0200132Alle vier Ergebnisse sind normweise gegen die amtliche Fassung vom 01.04.2026 abgeglichen. Es
Matthias Andreas Benkardbac648b2026-07-28 07:51:09 +0200133bleiben nur Abweichungen, in denen die amtliche Nachfassung selbst vom Befehlswortlaut abweicht
134(§ 15 WDR-Gesetz: „des“ vor „Bundesreisekostengesetzes“ entfallen; § 7 und § 21 WDR-Gesetz: ein
135überzähliges Anführungszeichen aus dem Änderungsgesetz; § 93 LMG NRW: zusätzlich die Wörter
Matthias Andreas Benkarda201e832026-08-02 19:45:34 +0200136„Film (“ gestrichen) — ÄndGgner wendet dort den Wortlaut an. Damit ist das Heft GV. NRW. 7/2026
137vollständig belegt.
Matthias Andreas Benkardc86a73a2026-07-26 08:02:10 +0200138* *Berlin* ist bis zur Befehlserkennung umgesetzt (`EndToEndTest.asogLafAendGBerlin`): Artikel 2
139 (LAF-Errichtungsgesetz) wird vollständig erkannt, beide Punkte erben ihr Ziel aus der
Matthias Andreas Benkard5f30f562026-07-28 06:00:16 +0200140 Änderungsformel. Artikel 1 wird seit der Wortanker-Einfügung und der Zitatgrenze am
141 Aufzählungspunkt *vollständig* erkannt — alle sechs Befehle, einschließlich der Änderungen an der
142 unnummerierten Anlage. Ein voller Akzeptanztest bleibt an der Stammfassung hängen (siehe „Noch
143 offen“).
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200144* *Hessen* ist bis zur Befehlserkennung umgesetzt (`EndToEndTest.verkehrsZustVAendVOHessen`): alle
145 21 Befehle des Artikels 1 werden erkannt. Der als Härtetest erwartete Sperrsatz erwies sich als
146 harmlos — er trifft nur den Unterschriftenblock. Zu tun war dreierlei: die laufende GVBl-Fußzeile
147 und der Masthead als Kolumnentitel, die Sternchen-Fußnote der Überschrift („* Ändert FFN 61-60“,
148 am Seitenfuß zwischen zwei Gliederungspunkten) ebenso, und zwei Befehlsformen — der Zusatz
149 „am Ende“ darf beim Satzzeichen fehlen, und das Objekt hinter „durch“ darf auch ohne Fundstelle
150 verkürzt sein. Ein voller Akzeptanztest ist *nicht* möglich — siehe „Noch offen“.
Matthias Andreas Benkard43e91612026-07-24 22:29:35 +0200151* Baden-Württemberg (GBl 2026 Nr. 26): großes Anlage-lastiges Änderungsgesetz (§§ 4–57a + Anlagen
152 1/3b/4b); Stammfassung/Akzeptanztest noch offen.
Matthias Andreas Benkard3f81add2026-07-24 05:34:32 +0200153
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200154== Beschaffung der Stammfassungen
155
156Für einen vollen Akzeptanztest wird die Fassung *vor* dem Änderungsgesetz gebraucht. Welcher Weg
157dafür trägt, hängt allein vom Portal ab; die drei erprobten Wege:
158
159`recht.nrw.de` (Nordrhein-Westfalen):: Der bequemste Fall. Serverseitig gerendertes HTML, keine
160Single-Page-Anwendung, `robots.txt` erlaubt alles. Das URL-Schema
161`recht.nrw.de/lrgv/gesetz/<TTMMJJJJ>-<Kurztitel-Slug>` trägt den *Gültigkeitsbeginn der jeweiligen
162Fassung* im Datumspräfix — Vor- und Nachfassung sind damit unmittelbar adressierbar, und das
163Ergebnis lässt sich gegen die amtliche Nachfassung prüfen. Die Slugs findet die Suchmaske nicht
164(Formular); sie stehen im Sitemap-Index (`robots.txt` listet `sitemap/page/1..47/sitemap.xml`, je
1651000 Einträge). Alte `lmi/owa/br_*`-URLs leiten auf die neuen Slugs um.
166
167`revosax.sachsen.de` (Sachsen):: Liefert Volltext-PDFs je Fassung, aber nur die aktuelle live. Die
168Vorfassung kommt über die Wayback-CDX-API: Fassungs-IDs abfragen, die zum Zeitraum passende wählen,
169per `…id_/…`-Rohform laden. Achtung, `WebFetch` erreicht `web.archive.org` nicht — nur `curl`.
170
Matthias Andreas Benkard79b88e02026-07-26 13:33:09 +0200171juris-Landesportale:: Sackgasse — *geprüft* für `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de`
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200172(Schleswig-Holstein), `gesetze.berlin.de` (Berlin, trotz Eigennamen dieselbe Anwendung),
173`landesrecht-bw.de` (Baden-Württemberg) und `rv.hessenrecht.hessen.de` (Hessen, Kennung `bshe`).
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200174und `landesrecht.thueringen.de` (Thüringen).
175Alle fünf sind seit etwa Ende 2022 reine Single-Page-Anwendungen; sämtliche Dokument-URLs liefern
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200176nur die leere Anwendungshülle (rund 5,4 kB), die Inhalte hängen an einer tokenpflichtigen
177Schnittstelle. Auch archivierte
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200178Einzelnorm-Seiten sind bereits Hüllen. Brauchbar sind allenfalls Wayback-Snapshots aus der Zeit
Matthias Andreas Benkard79b88e02026-07-26 13:33:09 +0200179*vor* der Umstellung — die sind aber meist zu alt für die gesuchte Fassung. Für
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200180`voris.niedersachsen.de` ist dasselbe zu erwarten, aber *nicht* nachgeprüft: Ein Versuch lohnt,
181bevor man aufgibt.
182
183Parlamentsdokumentationen:: Der Ausweg, wo das Landesrechtportal versperrt ist. Gibt der Landtag
184das Gesetzblatt heraus — in Thüringen ist das so —, so liegen dessen Hefte oft frei in der
185Parlamentsdatenbank, auch die alten:
186`parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/<WP>/art/GVBl/num/<Heft>/jahr/<Jahr>[/seite/<S>]`.
187Damit lässt sich eine konsolidierte Fassung aus dem Stammheft und den Änderungsheften
188zusammensetzen, wenn kein Portal sie fertig liefert (Rezept in `Thueringen/SOURCES`). Das Archiv
189der Staatskanzlei (`thueringen.de/th1/tsk/gvbl/`) hilft dagegen nicht: Es antwortet Skripten mit
190einer Bot-Schutz-Fehlerseite.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200191
192Fällt das Portal aus, bleibt der Weg über das Gesetzblatt selbst: Trägt der Einleitungssatz des
193Änderungsgesetzes kein „zuletzt geändert durch“, so ist die Originalfassung zugleich die
194Stammfassung (so bei Niedersachsen). Die Extraktion zweispaltiger Hefte übernimmt `--extract-only`
195des Werkzeugs selbst; `pdftotext -layout` verschränkt dort die Spalten.
196
Matthias Andreas Benkard5f30f562026-07-28 06:00:16 +0200197Ein Fallstrick beim Prüfen extrahierter Hefte: Das GV.-NRW.-Heft 7/2026 kodiert einen Teil seiner
198Umlaute *zerlegt* (`u` + U+0308 statt `ü`, 79 Stellen, darunter dutzende „eingefügt:“/„angefügt:“).
199Im Text ist das unsichtbar, für jedes Befehlsmuster aber ein anderes Wort. `TextBereiniger.bereinige`
200normalisiert deshalb ganz früh nach NFC — nicht NFKC, das plättete die amtlichen Satznummern ¹²³ zu
201gewöhnlichen Ziffern. Wer Klartext von Hand aufbereitet, sollte ihn ebenfalls in NFC ablegen; der
202Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit.
203
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +0200204== Noch offen
205
Matthias Andreas Benkard519c1e72026-07-25 09:11:56 +0200206* *Schleswig-Holstein — Stammfassung nicht beschaffbar*: Das Landesportal
207 `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de` ist seit Ende 2022 eine reine Single-Page-Anwendung; die
208 Dokumentinhalte liegen hinter einer anmeldepflichtigen „mylex“-API (`connectUrl` aus dem
209 `localStorage`), sämtliche Dokument-URLs liefern nur die leere Anwendungshülle. Die Wayback
210 Machine hat die serverseitig gerenderte Gesamtausgabe der Gemeindeordnung zuletzt am
211 14.11.2022 erfasst — dort fehlt der hier geänderte § 34a noch (er wurde erst durch das Gesetz
212 vom 05.02.2025 eingefügt). Auch die archivierten Einzelnorm-Seiten (113 Stück) sind bereits
213 SPA-Hüllen ohne Inhalt. Ein voller Akzeptanztest bleibt daher offen, bis die konsolidierte
214 Fassung aus einer anderen Quelle vorliegt.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200215* *Berlin — Stammfassung nicht beschaffbar*: `gesetze.berlin.de` ist trotz des Eigennamens dieselbe
216 juris-Anwendung wie das schleswig-holsteinische Portal (Kennung `bsbe`) und ebenso
217 anmeldepflichtig. In der Wayback Machine gibt es keine serverseitig gerenderten Volltexte des
218 ASOG oder des LAF-Errichtungsgesetzes.
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200219* *Hessen — Stammfassung nicht beschaffbar*: `rv.hessenrecht.hessen.de` ist dieselbe juris-Anwendung
220 (Kennung `bshe`) wie die Portale Schleswig-Holsteins und Berlins; Dokument-URLs liefern nur die
221 Anwendungshülle. Die Befehlserkennung ist vollständig belegt, die Anwendung bleibt offen.
Matthias Andreas Benkard81777012026-07-26 08:53:10 +0200222* *Anlagen im kanonischen Klartext*: Anlagen sind als Änderungsziel unterstützt — im gii-XML sind
223 sie eigene Normen („Anlage 8“, „Anhang“), und `Stelle.anlagenEnbez()` löst sie auf; im GEG werden
224 anlagenbezogene Befehle angewandt. Der `LandesRechtTextParser` kennt jedoch nur „§“- und
225 „Art.“-Normköpfe: Eine handgepflegte Stammfassung kann *keine* Anlage tragen. Das ist die
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200226 konkrete Lücke für Berlin (Artikel 1) und Baden-Württemberg (Anlagen 1/3b/4b). Beide Portale sind
227 inzwischen als juris-Anwendung *nachgeprüft* — die Lücke geht deshalb erst mit einem
228 Anlage-tragenden Stammgesetz aus einem anderen Portal auf, praktisch `recht.nrw.de`.
Matthias Andreas Benkardc86a73a2026-07-26 08:02:10 +0200229* *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen*: Titelblock und Impressum stehen im Inhaltsstrom an anderer
230 Stelle als im Satzbild (der Titelblock mitten im Fließtext der ersten Seite). Das zu beheben
231 verlangt eine geometrische Lesereihenfolge (XY-Cut), nicht bloß eine Spaltenerkennung.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +0200232* *Rheinland-Pfalz*: Die Verkündungsplattform `verkuendung.rlp.de` verkündet erst seit dem
233 01.07.2026 elektronisch; ältere GVBl-Hefte liegen nicht als freie Direkt-PDF vor.
234* Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Brandenburg, Sachsen-Anhalt: noch nicht
235 erfasst.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200236
237== Wo weitermachen
238
239Kein Land scheitert noch an reiner Extraktionsschwäche; offen sind Modell- und Beschaffungsfragen.
240Nach absteigendem Nutzen:
241
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200242. *Ein Anlage-tragendes Stammgesetz über `recht.nrw.de` beschaffen* — und dann die
243 *Anlagen-Normköpfe im `LandesRechtTextParser`* ergänzen (er kennt neben „§“/„Art.“ inzwischen
244 auch die Inhaltsübersicht als Norm). Über Berlin oder Baden-Württemberg geht das nicht mehr:
245 deren Portale sind als juris-Anwendung nachgeprüft. Ohne eine solche Stammfassung bleibt die
246 Ergänzung nicht end-to-end prüfbar.
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200247. *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen* (XY-Cut) — die letzte offene Layout-Frage, siehe „Noch offen“.
Matthias Andreas Benkard14ec52a2026-08-22 16:41:57 +0200248
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200249*Erledigt:* _Thüringen_ ist vollständig umgesetzt (`EndToEndTest.thuerKiGaFinVOAendVO`, zehn
250Befehle, kein Rest). Es war das letzte beschaffte, nie angefasste Heft und hat drei allgemeine
251Befunde gebracht: gerade Anführungszeichen werden paarweise gelesen, wenn ein Text kein deutsches
252öffnendes Zeichen führt; eine Bereichs-Umnummerierung nennt Bezeichnungen, meint aber Einheiten und
253bleibt deshalb bis zur Anwendung ungeteilt; und der Wortbestand eines Dokuments entscheidet, ob ein
254Trennstrich vor einem Großbuchstaben eine Silbentrennung war. Die Stammfassung ist aus vier
255Gesetzblättern zusammengesetzt — siehe `Thueringen/SOURCES`.
256
Matthias Andreas Benkard14ec52a2026-08-22 16:41:57 +0200257*Erledigt:* Die _Stellung eines eingefügten Blocks_ war der letzte sichtbare Rest an Art. 56 des
258BayJG. Ursache war nicht die Einfügung selbst, sondern die Neufassung der Nr. 4 einen Punkt zuvor:
259Sie setzte ihren Wortlaut ohne Einrückung, worauf der Zeilenblock dieser Marke bis ans Absatzende
260reichte — er reicht so weit, wie tiefer eingerückt wird. Art. 56 Abs. 1 gleicht seither in Aufbau
261und Wortlaut der amtlichen Nachfassung; der Akzeptanztest prüft das.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200262
263Regressionsschutz: `./mvnw verify` prüft die bestehenden Belegfälle mit. Gepinnt ist dabei nicht
264überall dieselbe Art von Zahl — für UWG, AGG und ProdHaftG, dass *kein* Befehl manuell bleibt; für
Matthias Andreas Benkard74a84c52026-08-16 06:08:42 +0200265das BayJG die 154 erkannten Befehle, die vollständige Anwendung und den Wortlaut des
Matthias Andreas Benkard14ec52a2026-08-22 16:41:57 +0200266Bußgeldkatalogs — dort auch Aufbau und Einrückung, weil an ihnen die Stellung eingefügter Blöcke
267hängt; für Sachsen,
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200268Niedersachsen und die vier NRW-Artikel die vollständige Anwendung bis auf das eine benannte
269Residuum im WDR-Gesetz; für Schleswig-Holstein, Berlin und Hessen die vollständige *Erkennung*
270(dort 21 Befehle). Wer eine dieser Zahlen
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200271ändern muss, sollte den Grund im Test vermerken.