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Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +02001= Beispieldaten: Landesrecht weiterer Länder
2Matthias Andreas Benkard
Matthias Andreas Benkarda5d55442026-08-23 08:31:49 +02003// SPDX-FileCopyrightText: 2020 Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>
4// SPDX-License-Identifier: AGPL-3.0-or-later
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +02005
6Ergänzend zum bayerischen Belegfall (`BayJG/`) sind hier Änderungsgesetze und
7Änderungsverordnungen aus dem Landesrecht weiterer Länder gesammelt. Sie dienen als
8Kandidaten für künftige Ertüchtigungswellen und decken Konventionen ab, die im Bundes- und
9im bayerischen Recht so nicht vorkommen.
10
11WICHTIG: Anders als Bayern (Art./§-Inversion) gliedern alle übrigen Länder ihre Stammgesetze
12in *§* (wie der Bund) mit `Artikel N` als Änderungsgesetz-Container. Die neuen Testdimensionen
13liegen daher im *PDF-Layout* und in *Befehlsidiom-Varianten*, nicht in der Gliederung.
14
15Zu jedem Beispiel ist bislang nur das nderungsgesetz* beschafft. Die jeweils zugehörige
16*konsolidierte Stammfassung* (nötig für einen Akzeptanztest wie bei BayJG) fehlt noch; sie käme
17je Land aus einem eigenen Portal (juris-basiert: landesrecht-bw, recht.nrw, revosax, voris,
18hessenrecht, gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de; Eigensystem: Berlin) oder als handgepflegter
19`--extract-only`-Klartext analog zu `BayJG/BayJG-alt.txt`.
20
21== Übersicht
22
23[cols="1,3,3",options="header"]
24|===
25|Land |Datei / Fundstelle |Besonderheit für das Werkzeug
26
27|Berlin
28|`Berlin/GVBl-2026-17_ASOG-LAF-AendG.pdf` GVBl. für Berlin Nr. 17 vom 11.06.2026, S. 234
29(Gesetz zur Änderung des ASOG und des LAF-Errichtungsgesetzes vom 03.06.2026)
Matthias Andreas Benkardc86a73a2026-07-26 08:02:10 +020030|*Zweispaltiges Layout* (Herausgabe über Wolters Kluwer). Der Spaltenspike ist erledigt: Die
31Reihenfolge des Inhaltsstroms *ist* bereits die Lesereihenfolge, eine koordinatenbasierte
32Spaltenerkennung ist nicht nötig. Verbleibende Layout-Eigenheit sind ganzseitenbreite Rahmen
33(Titelblock, laufender Seitenkopf), die an falscher Stelle im Strom stehen der Seitenkopf wird
34herausgeschnitten, der Titelblock landet weiterhin mitten im Text. Tiefe Verschachtelung
35a)/aa)/bb)/cc); Artikel 1 ändert eine *Anlage* mit eigener Nummern-Gliederung.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020036
37|Schleswig-Holstein
38|`SchleswigHolstein/GVOBl-2026-27_Kommunalrecht-AendG.pdf` GVOBl. Schl.-H. 2026/27 vom
3930.03.2026 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften)
40|Neues Neufassungsidiom „§ 34a Absatz 1 *erhält folgende Fassung*:" (statt „wird wie folgt
41gefasst"); *hochgestellte Fußnotenmarker an Artikelberschriften* („Artikel 1 ¹)"); Meta-
42Änderung an einem anderen Änderungsgesetz („Artikel 5 wird gestrichen").
43
44|Hessen
45|`Hessen/GVBl-2026-05_11-AendVO-verkehrsrechtl-Zustaendigkeiten.pdf` GVBl. Hessen Nr. 5 vom
4603.02.2026 (Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher
47Zuständigkeiten)
48|*Sperrsatz* in Datums- und Signaturzeilen („3 . F e bru a r 2 02 6", „Der Mi n is t er pr
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +020049äs i d e nt") er trifft, anders als erwartet, nur den Unterschriftenblock und keinen Befehl;
50*abgekürztes Abs."/„Nr." im §-Kontext*; die *FFN-Fußnote der Überschrift* („* Ändert FFN 61-60")
51steht am Seitenfuß mitten zwischen zwei Gliederungspunkten.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020052
53|Niedersachsen
54|`Niedersachsen/Nds-GVBl-2026-10_ELER-Foerdergesetz-AendG.pdf` — Nds. GVBl. 2026 Nr. 10 vom
5504.02.2026 (Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen ELER-Fördergesetzes) +
56`Nds-GVBl-2026-23_BeurtVO-Steuer_amtliche-Satznummern.pdf` — Nr. 23 vom 18.03.2026
57|*Hochgestellte amtliche Satznummern ¹²³* wie Bayern, aber im *§-Modus* (nicht invertiert) →
58das bayerische Superskriptmodul wäre wiederverwendbar. Nr. 23 (Verordnung) zeigt die
59Satznummern deutlich; Nr. 10 ist das eigentliche Änderungsgesetz (Idiom „Absatz 1 erhält
60folgende Fassung"). Saubere einspaltige PDFs über die stabile API `verkuendung-niedersachsen.de`.
61
62|Baden-Württemberg
63|`BadenWuerttemberg/GBl-2026-26_KommunalwahlO-AendVO.pdf` GBl. BW 2026 Nr. 26 vom 27.02.2026
64(Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Kommunalwahlordnung)
65|Standard-HdR-Befehle im GBl-Layout; werden nach dem Wort die Wörter eingefügt",
66„werden die Wörter … gestrichen".
67
68|Nordrhein-Westfalen
69|`NRW/GV-NRW-2026-S202_22-Rundfunkaenderungsgesetz.pdf` GV. NRW. 2026 Nr. 7 vom 31.03.2026,
70S. 202 (22. Rundfunkänderungsgesetz)
71|Umfangreiches Mehrgesetz-Artikelgesetz (17 S.); Die Inhaltsübersicht wird wie folgt
Matthias Andreas Benkard35e90f42026-07-25 10:00:36 +020072geändert", „§ … (weggefallen)". Bereitgestellt aus dem amtlichen recht.nrw.de-PDF. *Unbalancierte
73Anführungszeichen* im amtlichen Satz (Artikel 2 Nr. 7 b und Nr. 11). Konsolidierte Fassungen sind
74über `recht.nrw.de/lrgv/gesetz/<TTMMJJJJ>-<Kurztitel-Slug>` frei und serverseitig gerendert
75abrufbar; der Datumspräfix ist der Gültigkeitsbeginn der jeweiligen Fassung.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020076
77|Sachsen
78|`Sachsen/SaechsGVBl-2026-S134_AendG-SaechsBeamtVG_revosax.pdf` SächsGVBl. S. 134
79(Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes vom 13.04.2026)
80|Kompaktes Änderungsgesetz, Verschachtelung a)/aa)/bb)/cc), wird durch den folgenden Satz
81ersetzt". Quelle: revosax-Gesamtansicht (nicht der Original-GVBl-Satz — recht-sachsen.de ist ein
82cookie-/kostenpflichtiger Shop).
83
84|Thüringen
85|`Thueringen/GVBl-TH-2026-02_KiGaFinanzVO-AendVO-ua.pdf` — GVBl. Freistaat Thüringen Nr. 2 vom
8613.02.2026 (u. a. Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer Kindergartenfinanzierungs-
87verordnung)
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +020088|Sammelheft (28 S.) mit vier Verkündungen, davon eine Änderungsverordnung. Unterscheidend: Das
89Blatt führt *kein einziges* `„`, sondern setzt gerade Anführungszeichen beidseitig; dazu das
90Idiom „die Verweisung „X" durch die Verweisung Y" ersetzt", ein Rahmen, der sich auf eine
91Untereinheit der umnummerierten Norm verengt, und eine Bereichs-Umnummerierung über einen
92aufgehobenen Platzhalter hinweg. Voller Akzeptanzfall, Stammfassung
93`Thueringen/ThuerKigaFinVO-alt.txt`.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020094|===
95
Matthias Andreas Benkard3f81add2026-07-24 05:34:32 +020096== Stand der Umsetzung
97
98* *Sachsen* ist als erster nichtbayerischer Belegfall vollständig umgesetzt: konsolidierte
99 Vorfassung `Sachsen/SaechsBeamtVG-alt.txt` (kanonischer Klartext, Fassung vom 01.02.2025, aus
100 der archivierten revosax-Volltextfassung abgeleitet) und End-to-End-Akzeptanztest
101 (`EndToEndTest.saechsBeamtVgAcceptance`; fünf Befehle, kein Rest).
Matthias Andreas Benkard43e91612026-07-24 22:29:35 +0200102* *Niedersachsen* ist umgesetzt: `Niedersachsen/NEFG-alt.txt` (seit 2022 unveränderter NEFG, aus
Matthias Andreas Benkard83ba9f02026-07-25 10:35:45 +0200103 dem zweispaltigen Nds. GVBl 2022 Nr. 33) und `EndToEndTest.nefgAcceptance` (alle sieben Befehle
104 angewandt, kein Rest einschließlich der beiden niedersächsischen Einfügeformen: Sachnummer mit
105 Leerzeichen „§ 2 a und gliederungsbezogene Einfügung In Kapitel 4 wird nach § 12 …“).
Matthias Andreas Benkard519c1e72026-07-25 09:11:56 +0200106* *Schleswig-Holstein* ist bis einschließlich der Befehlserkennung umgesetzt
107 (`EndToEndTest.kommunalrechtAendGSchleswigHolstein`): Artikel 1 trifft die Gemeindeordnung,
108 Artikel 2 die Kreisordnung, je ein Neufassungsbefehl, kein unbekannter Befehl. Ein voller
109 Akzeptanztest ist *nicht* möglich siehe Noch offen“.
Matthias Andreas Benkarda201e832026-08-02 19:45:34 +0200110* *Nordrhein-Westfalen* ist der Massentest-Fall: aus demselben Heft sind alle vier ändernden
111 Artikel als Akzeptanzfälle hinterlegt.
Matthias Andreas Benkardbac648b2026-07-28 07:51:09 +0200112+
113--
114`EndToEndTest.tmzGesetzAcceptance`:: Artikel 3 (Telemedienzuständigkeitsgesetz), vier Befehle,
115kein Rest. Stamm `NRW/TMZ-Gesetz-alt.txt`.
116`EndToEndTest.wdrGesetzAcceptance`:: Artikel 1 (WDR-Gesetz), 101 Befehle an 31 Normen, davon 100
117angewandt. Stamm `NRW/WDR-Gesetz-alt.txt` (Fassung vom 01.01.2025). Der Fall trägt die
118Umnummerierungs-Kaskaden 3: Absatz 2 zwei Absätze, die Absätze 3 bis 11 rücken auf, ein neuer
119Absatz 13 kommt hinzu; § 15 Absatz 3: Nummer 22 entfällt, 23 bis 37 rücken auf), den Sammelrahmen
120Es werden ersetzt:“ und die Angabe-Befehle auf die Inhaltsübersicht. Einziges Residuum ist
121Nr. 13 e) aa): der Punkt am Ende des Satzes ist in einer zweisätzigen Nummer nicht eindeutig.
122`EndToEndTest.lmgNrwAcceptance`:: Artikel 2 (Landesmediengesetz), 18 Befehle, kein Rest. Stamm
123`NRW/LMG-NRW-alt.txt` (Fassung vom 01.01.2025).
Matthias Andreas Benkarda201e832026-08-02 19:45:34 +0200124`EndToEndTest.rundfunkAusfuehrungsgesetzAcceptance`:: Artikel 4 (17. RÄStV-AusfG), ein Befehl,
125kein Rest. Stamm `NRW/17-RAEStV-AusfG-alt.txt` (Erstfassung vom 17.12.2015, bis 2026 unverändert).
126Der Artikel führt seinen Befehl *ohne* Gliederungspunkt der Text nach der Änderungsformel ist
127der Befehl —, und das Zitat der neuen Fassung trägt verschachtelte Anführungszeichen (ein
128vollständiges durch Artikel 3 …“ innerhalb einer eckigen Klammer). Beides trägt die vorhandene
129Maschinerie.
Matthias Andreas Benkardbac648b2026-07-28 07:51:09 +0200130--
131+
Matthias Andreas Benkarda201e832026-08-02 19:45:34 +0200132Alle vier Ergebnisse sind normweise gegen die amtliche Fassung vom 01.04.2026 abgeglichen. Es
Matthias Andreas Benkardbac648b2026-07-28 07:51:09 +0200133bleiben nur Abweichungen, in denen die amtliche Nachfassung selbst vom Befehlswortlaut abweicht
134 15 WDR-Gesetz: des vor Bundesreisekostengesetzes entfallen; § 7 und § 21 WDR-Gesetz: ein
135überzähliges Anführungszeichen aus dem Änderungsgesetz; § 93 LMG NRW: zusätzlich die Wörter
Matthias Andreas Benkarda201e832026-08-02 19:45:34 +0200136Film (“ gestrichen) ÄndGgner wendet dort den Wortlaut an. Damit ist das Heft GV. NRW. 7/2026
137vollständig belegt.
Matthias Andreas Benkardc86a73a2026-07-26 08:02:10 +0200138* *Berlin* ist bis zur Befehlserkennung umgesetzt (`EndToEndTest.asogLafAendGBerlin`): Artikel 2
139 (LAF-Errichtungsgesetz) wird vollständig erkannt, beide Punkte erben ihr Ziel aus der
Matthias Andreas Benkard5f30f562026-07-28 06:00:16 +0200140 Änderungsformel. Artikel 1 wird seit der Wortanker-Einfügung und der Zitatgrenze am
141 Aufzählungspunkt *vollständig* erkannt alle sechs Befehle, einschließlich der Änderungen an der
142 unnummerierten Anlage. Ein voller Akzeptanztest bleibt an der Stammfassung hängen (siehe Noch
143 offen“).
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200144* *Hessen* ist bis zur Befehlserkennung umgesetzt (`EndToEndTest.verkehrsZustVAendVOHessen`): alle
145 21 Befehle des Artikels 1 werden erkannt. Der als Härtetest erwartete Sperrsatz erwies sich als
146 harmlos er trifft nur den Unterschriftenblock. Zu tun war dreierlei: die laufende GVBl-Fußzeile
147 und der Masthead als Kolumnentitel, die Sternchen-Fußnote der Überschrift („* Ändert FFN 61-60“,
148 am Seitenfuß zwischen zwei Gliederungspunkten) ebenso, und zwei Befehlsformen der Zusatz
149 am Ende darf beim Satzzeichen fehlen, und das Objekt hinter durch darf auch ohne Fundstelle
150 verkürzt sein. Ein voller Akzeptanztest ist *nicht* möglich siehe Noch offen“.
Matthias Andreas Benkard43e91612026-07-24 22:29:35 +0200151* Baden-Württemberg (GBl 2026 Nr. 26): großes Anlage-lastiges Änderungsgesetz (§§ 457a + Anlagen
152 1/3b/4b); Stammfassung/Akzeptanztest noch offen.
Matthias Andreas Benkard3f81add2026-07-24 05:34:32 +0200153
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200154== Beschaffung der Stammfassungen
155
156Für einen vollen Akzeptanztest wird die Fassung *vor* dem Änderungsgesetz gebraucht. Welcher Weg
157dafür trägt, hängt allein vom Portal ab; die drei erprobten Wege:
158
159`recht.nrw.de` (Nordrhein-Westfalen):: Der bequemste Fall. Serverseitig gerendertes HTML, keine
160Single-Page-Anwendung, `robots.txt` erlaubt alles. Das URL-Schema
161`recht.nrw.de/lrgv/gesetz/<TTMMJJJJ>-<Kurztitel-Slug>` trägt den *Gültigkeitsbeginn der jeweiligen
162Fassung* im Datumspräfix Vor- und Nachfassung sind damit unmittelbar adressierbar, und das
163Ergebnis lässt sich gegen die amtliche Nachfassung prüfen. Die Slugs findet die Suchmaske nicht
164(Formular); sie stehen im Sitemap-Index (`robots.txt` listet `sitemap/page/1..47/sitemap.xml`, je
1651000 Einträge). Alte `lmi/owa/br_*`-URLs leiten auf die neuen Slugs um.
166
167`revosax.sachsen.de` (Sachsen):: Liefert Volltext-PDFs je Fassung, aber nur die aktuelle live. Die
168Vorfassung kommt über die Wayback-CDX-API: Fassungs-IDs abfragen, die zum Zeitraum passende wählen,
169per `…id_/…`-Rohform laden. Achtung, `WebFetch` erreicht `web.archive.org` nicht nur `curl`.
170
Matthias Andreas Benkard79b88e02026-07-26 13:33:09 +0200171juris-Landesportale:: Sackgasse *geprüft* für `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de`
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200172(Schleswig-Holstein), `gesetze.berlin.de` (Berlin, trotz Eigennamen dieselbe Anwendung),
173`landesrecht-bw.de` (Baden-Württemberg) und `rv.hessenrecht.hessen.de` (Hessen, Kennung `bshe`).
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200174und `landesrecht.thueringen.de` (Thüringen).
175Alle fünf sind seit etwa Ende 2022 reine Single-Page-Anwendungen; sämtliche Dokument-URLs liefern
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200176nur die leere Anwendungshülle (rund 5,4 kB), die Inhalte hängen an einer tokenpflichtigen
177Schnittstelle. Auch archivierte
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200178Einzelnorm-Seiten sind bereits Hüllen. Brauchbar sind allenfalls Wayback-Snapshots aus der Zeit
Matthias Andreas Benkard79b88e02026-07-26 13:33:09 +0200179*vor* der Umstellung die sind aber meist zu alt für die gesuchte Fassung. Für
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200180`voris.niedersachsen.de` ist dasselbe zu erwarten, aber *nicht* nachgeprüft: Ein Versuch lohnt,
181bevor man aufgibt.
182
183Parlamentsdokumentationen:: Der Ausweg, wo das Landesrechtportal versperrt ist. Gibt der Landtag
184das Gesetzblatt heraus in Thüringen ist das so —, so liegen dessen Hefte oft frei in der
185Parlamentsdatenbank, auch die alten:
186`parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/<WP>/art/GVBl/num/<Heft>/jahr/<Jahr>[/seite/<S>]`.
187Damit lässt sich eine konsolidierte Fassung aus dem Stammheft und den Änderungsheften
188zusammensetzen, wenn kein Portal sie fertig liefert (Rezept in `Thueringen/SOURCES`). Das Archiv
189der Staatskanzlei (`thueringen.de/th1/tsk/gvbl/`) hilft dagegen nicht: Es antwortet Skripten mit
190einer Bot-Schutz-Fehlerseite.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200191
192Fällt das Portal aus, bleibt der Weg über das Gesetzblatt selbst: Trägt der Einleitungssatz des
193Änderungsgesetzes kein zuletzt geändert durch“, so ist die Originalfassung zugleich die
194Stammfassung (so bei Niedersachsen). Die Extraktion zweispaltiger Hefte übernimmt `--extract-only`
195des Werkzeugs selbst; `pdftotext -layout` verschränkt dort die Spalten.
196
Matthias Andreas Benkard5f30f562026-07-28 06:00:16 +0200197Ein Fallstrick beim Prüfen extrahierter Hefte: Das GV.-NRW.-Heft 7/2026 kodiert einen Teil seiner
198Umlaute *zerlegt* (`u` + U+0308 statt `ü`, 79 Stellen, darunter dutzende eingefügt:“/„angefügt:“).
199Im Text ist das unsichtbar, für jedes Befehlsmuster aber ein anderes Wort. `TextBereiniger.bereinige`
200normalisiert deshalb ganz früh nach NFC nicht NFKC, das plättete die amtlichen Satznummern ¹²³ zu
201gewöhnlichen Ziffern. Wer Klartext von Hand aufbereitet, sollte ihn ebenfalls in NFC ablegen; der
202Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit.
203
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +0200204== Noch offen
205
Matthias Andreas Benkard519c1e72026-07-25 09:11:56 +0200206* *Schleswig-Holstein Stammfassung nicht beschaffbar*: Das Landesportal
207 `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de` ist seit Ende 2022 eine reine Single-Page-Anwendung; die
208 Dokumentinhalte liegen hinter einer anmeldepflichtigen mylex“-API (`connectUrl` aus dem
209 `localStorage`), sämtliche Dokument-URLs liefern nur die leere Anwendungshülle. Die Wayback
210 Machine hat die serverseitig gerenderte Gesamtausgabe der Gemeindeordnung zuletzt am
211 14.11.2022 erfasst dort fehlt der hier geänderte § 34a noch (er wurde erst durch das Gesetz
212 vom 05.02.2025 eingefügt). Auch die archivierten Einzelnorm-Seiten (113 Stück) sind bereits
213 SPA-Hüllen ohne Inhalt. Ein voller Akzeptanztest bleibt daher offen, bis die konsolidierte
214 Fassung aus einer anderen Quelle vorliegt.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200215* *Berlin Stammfassung nicht beschaffbar*: `gesetze.berlin.de` ist trotz des Eigennamens dieselbe
216 juris-Anwendung wie das schleswig-holsteinische Portal (Kennung `bsbe`) und ebenso
217 anmeldepflichtig. In der Wayback Machine gibt es keine serverseitig gerenderten Volltexte des
218 ASOG oder des LAF-Errichtungsgesetzes.
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200219* *Hessen Stammfassung nicht beschaffbar*: `rv.hessenrecht.hessen.de` ist dieselbe juris-Anwendung
220 (Kennung `bshe`) wie die Portale Schleswig-Holsteins und Berlins; Dokument-URLs liefern nur die
221 Anwendungshülle. Die Befehlserkennung ist vollständig belegt, die Anwendung bleibt offen.
Matthias Andreas Benkard81777012026-07-26 08:53:10 +0200222* *Anlagen im kanonischen Klartext*: Anlagen sind als Änderungsziel unterstützt im gii-XML sind
223 sie eigene Normen („Anlage 8“, Anhang“), und `Stelle.anlagenEnbez()` löst sie auf; im GEG werden
224 anlagenbezogene Befehle angewandt. Der `LandesRechtTextParser` kennt jedoch nur „§“- und
225 Art.“-Normköpfe: Eine handgepflegte Stammfassung kann *keine* Anlage tragen. Das ist die
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200226 konkrete Lücke für Berlin (Artikel 1) und Baden-Württemberg (Anlagen 1/3b/4b). Beide Portale sind
227 inzwischen als juris-Anwendung *nachgeprüft* die Lücke geht deshalb erst mit einem
228 Anlage-tragenden Stammgesetz aus einem anderen Portal auf, praktisch `recht.nrw.de`.
Matthias Andreas Benkardc86a73a2026-07-26 08:02:10 +0200229* *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen*: Titelblock und Impressum stehen im Inhaltsstrom an anderer
230 Stelle als im Satzbild (der Titelblock mitten im Fließtext der ersten Seite). Das zu beheben
231 verlangt eine geometrische Lesereihenfolge (XY-Cut), nicht bloß eine Spaltenerkennung.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +0200232* *Rheinland-Pfalz*: Die Verkündungsplattform `verkuendung.rlp.de` verkündet erst seit dem
233 01.07.2026 elektronisch; ältere GVBl-Hefte liegen nicht als freie Direkt-PDF vor.
234* Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Brandenburg, Sachsen-Anhalt: noch nicht
235 erfasst.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200236
237== Wo weitermachen
238
239Kein Land scheitert noch an reiner Extraktionsschwäche; offen sind Modell- und Beschaffungsfragen.
240Nach absteigendem Nutzen:
241
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200242. *Ein Anlage-tragendes Stammgesetz über `recht.nrw.de` beschaffen* und dann die
243 *Anlagen-Normköpfe im `LandesRechtTextParser`* ergänzen (er kennt neben „§“/„Art.“ inzwischen
244 auch die Inhaltsübersicht als Norm). Über Berlin oder Baden-Württemberg geht das nicht mehr:
245 deren Portale sind als juris-Anwendung nachgeprüft. Ohne eine solche Stammfassung bleibt die
246 Ergänzung nicht end-to-end prüfbar.
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200247. *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen* (XY-Cut) die letzte offene Layout-Frage, siehe Noch offen“.
Matthias Andreas Benkard14ec52a2026-08-22 16:41:57 +0200248
Matthias Andreas Benkard08c27472026-08-22 19:02:46 +0200249*Erledigt:* _Thüringen_ ist vollständig umgesetzt (`EndToEndTest.thuerKiGaFinVOAendVO`, zehn
250Befehle, kein Rest). Es war das letzte beschaffte, nie angefasste Heft und hat drei allgemeine
251Befunde gebracht: gerade Anführungszeichen werden paarweise gelesen, wenn ein Text kein deutsches
252öffnendes Zeichen führt; eine Bereichs-Umnummerierung nennt Bezeichnungen, meint aber Einheiten und
253bleibt deshalb bis zur Anwendung ungeteilt; und der Wortbestand eines Dokuments entscheidet, ob ein
254Trennstrich vor einem Großbuchstaben eine Silbentrennung war. Die Stammfassung ist aus vier
255Gesetzblättern zusammengesetzt siehe `Thueringen/SOURCES`.
256
Matthias Andreas Benkard14ec52a2026-08-22 16:41:57 +0200257*Erledigt:* Die _Stellung eines eingefügten Blocks_ war der letzte sichtbare Rest an Art. 56 des
258BayJG. Ursache war nicht die Einfügung selbst, sondern die Neufassung der Nr. 4 einen Punkt zuvor:
259Sie setzte ihren Wortlaut ohne Einrückung, worauf der Zeilenblock dieser Marke bis ans Absatzende
260reichte er reicht so weit, wie tiefer eingerückt wird. Art. 56 Abs. 1 gleicht seither in Aufbau
261und Wortlaut der amtlichen Nachfassung; der Akzeptanztest prüft das.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200262
263Regressionsschutz: `./mvnw verify` prüft die bestehenden Belegfälle mit. Gepinnt ist dabei nicht
264überall dieselbe Art von Zahl für UWG, AGG und ProdHaftG, dass *kein* Befehl manuell bleibt; für
Matthias Andreas Benkard74a84c52026-08-16 06:08:42 +0200265das BayJG die 154 erkannten Befehle, die vollständige Anwendung und den Wortlaut des
Matthias Andreas Benkard14ec52a2026-08-22 16:41:57 +0200266Bußgeldkatalogs dort auch Aufbau und Einrückung, weil an ihnen die Stellung eingefügter Blöcke
267hängt; für Sachsen,
Matthias Andreas Benkard5b2e6ef2026-08-02 20:01:37 +0200268Niedersachsen und die vier NRW-Artikel die vollständige Anwendung bis auf das eine benannte
269Residuum im WDR-Gesetz; für Schleswig-Holstein, Berlin und Hessen die vollständige *Erkennung*
270(dort 21 Befehle). Wer eine dieser Zahlen
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200271ändern muss, sollte den Grund im Test vermerken.