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Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +02001= Beispieldaten: Landesrecht weiterer Länder
2Matthias Andreas Benkard
3
4Ergänzend zum bayerischen Belegfall (`BayJG/`) sind hier Änderungsgesetze und
5Änderungsverordnungen aus dem Landesrecht weiterer Länder gesammelt. Sie dienen als
6Kandidaten für künftige Ertüchtigungswellen und decken Konventionen ab, die im Bundes- und
7im bayerischen Recht so nicht vorkommen.
8
9WICHTIG: Anders als Bayern (Art./§-Inversion) gliedern alle übrigen Länder ihre Stammgesetze
10in *§* (wie der Bund) mit `Artikel N` als Änderungsgesetz-Container. Die neuen Testdimensionen
11liegen daher im *PDF-Layout* und in *Befehlsidiom-Varianten*, nicht in der Gliederung.
12
13Zu jedem Beispiel ist bislang nur das *Änderungsgesetz* beschafft. Die jeweils zugehörige
14*konsolidierte Stammfassung* (nötig für einen Akzeptanztest wie bei BayJG) fehlt noch; sie käme
15je Land aus einem eigenen Portal (juris-basiert: landesrecht-bw, recht.nrw, revosax, voris,
16hessenrecht, gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de; Eigensystem: Berlin) oder als handgepflegter
17`--extract-only`-Klartext analog zu `BayJG/BayJG-alt.txt`.
18
19== Übersicht
20
21[cols="1,3,3",options="header"]
22|===
23|Land |Datei / Fundstelle |Besonderheit für das Werkzeug
24
25|Berlin
26|`Berlin/GVBl-2026-17_ASOG-LAF-AendG.pdf` — GVBl. für Berlin Nr. 17 vom 11.06.2026, S. 234
27(Gesetz zur Änderung des ASOG und des LAF-Errichtungsgesetzes vom 03.06.2026)
Matthias Andreas Benkardc86a73a2026-07-26 08:02:10 +020028|*Zweispaltiges Layout* (Herausgabe über Wolters Kluwer). Der Spaltenspike ist erledigt: Die
29Reihenfolge des Inhaltsstroms *ist* bereits die Lesereihenfolge, eine koordinatenbasierte
30Spaltenerkennung ist nicht nötig. Verbleibende Layout-Eigenheit sind ganzseitenbreite Rahmen
31(Titelblock, laufender Seitenkopf), die an falscher Stelle im Strom stehen — der Seitenkopf wird
32herausgeschnitten, der Titelblock landet weiterhin mitten im Text. Tiefe Verschachtelung
33a)/aa)/bb)/cc); Artikel 1 ändert eine *Anlage* mit eigener Nummern-Gliederung.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020034
35|Schleswig-Holstein
36|`SchleswigHolstein/GVOBl-2026-27_Kommunalrecht-AendG.pdf` — GVOBl. Schl.-H. 2026/27 vom
3730.03.2026 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften)
38|Neues Neufassungsidiom „§ 34a Absatz 1 *erhält folgende Fassung*:" (statt „wird wie folgt
39gefasst"); *hochgestellte Fußnotenmarker an Artikel-Überschriften* („Artikel 1 ¹)"); Meta-
40Änderung an einem anderen Änderungsgesetz („Artikel 5 wird gestrichen").
41
42|Hessen
43|`Hessen/GVBl-2026-05_11-AendVO-verkehrsrechtl-Zustaendigkeiten.pdf` — GVBl. Hessen Nr. 5 vom
4403.02.2026 (Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher
45Zuständigkeiten)
46|*Sperrsatz* in Datums- und Signaturzeilen („3 . F e bru a r 2 02 6", „Der Mi n is t er pr
47äs i d e nt") als Extraktions-Härtetest; *abgekürztes „Abs."/„Nr." im §-Kontext*; FFN-Fußnote.
48
49|Niedersachsen
50|`Niedersachsen/Nds-GVBl-2026-10_ELER-Foerdergesetz-AendG.pdf` — Nds. GVBl. 2026 Nr. 10 vom
5104.02.2026 (Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen ELER-Fördergesetzes) +
52`Nds-GVBl-2026-23_BeurtVO-Steuer_amtliche-Satznummern.pdf` — Nr. 23 vom 18.03.2026
53|*Hochgestellte amtliche Satznummern ¹²³* wie Bayern, aber im *§-Modus* (nicht invertiert) →
54das bayerische Superskriptmodul wäre wiederverwendbar. Nr. 23 (Verordnung) zeigt die
55Satznummern deutlich; Nr. 10 ist das eigentliche Änderungsgesetz (Idiom „Absatz 1 erhält
56folgende Fassung"). Saubere einspaltige PDFs über die stabile API `verkuendung-niedersachsen.de`.
57
58|Baden-Württemberg
59|`BadenWuerttemberg/GBl-2026-26_KommunalwahlO-AendVO.pdf` — GBl. BW 2026 Nr. 26 vom 27.02.2026
60(Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Kommunalwahlordnung)
61|Standard-HdR-Befehle im GBl-Layout; „werden nach dem Wort … die Wörter … eingefügt",
62„werden die Wörter … gestrichen".
63
64|Nordrhein-Westfalen
65|`NRW/GV-NRW-2026-S202_22-Rundfunkaenderungsgesetz.pdf` — GV. NRW. 2026 Nr. 7 vom 31.03.2026,
66S. 202 (22. Rundfunkänderungsgesetz)
67|Umfangreiches Mehrgesetz-Artikelgesetz (17 S.); „Die Inhaltsübersicht wird wie folgt
Matthias Andreas Benkard35e90f42026-07-25 10:00:36 +020068geändert", „§ … (weggefallen)". Bereitgestellt aus dem amtlichen recht.nrw.de-PDF. *Unbalancierte
69Anführungszeichen* im amtlichen Satz (Artikel 2 Nr. 7 b und Nr. 11). Konsolidierte Fassungen sind
70über `recht.nrw.de/lrgv/gesetz/<TTMMJJJJ>-<Kurztitel-Slug>` frei und serverseitig gerendert
71abrufbar; der Datumspräfix ist der Gültigkeitsbeginn der jeweiligen Fassung.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +020072
73|Sachsen
74|`Sachsen/SaechsGVBl-2026-S134_AendG-SaechsBeamtVG_revosax.pdf` — SächsGVBl. S. 134
75(Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes vom 13.04.2026)
76|Kompaktes Änderungsgesetz, Verschachtelung a)/aa)/bb)/cc), „wird durch den folgenden Satz
77ersetzt". Quelle: revosax-Gesamtansicht (nicht der Original-GVBl-Satz — recht-sachsen.de ist ein
78cookie-/kostenpflichtiger Shop).
79
80|Thüringen
81|`Thueringen/GVBl-TH-2026-02_KiGaFinanzVO-AendVO-ua.pdf` — GVBl. Freistaat Thüringen Nr. 2 vom
8213.02.2026 (u. a. Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer Kindergartenfinanzierungs-
83verordnung)
84|Sammelheft (28 S.) mit mehreren Verkündungen; enthält eine Änderungsverordnung („§ 4 wird wie
85folgt geändert").
86|===
87
Matthias Andreas Benkard3f81add2026-07-24 05:34:32 +020088== Stand der Umsetzung
89
90* *Sachsen* ist als erster nichtbayerischer Belegfall vollständig umgesetzt: konsolidierte
91 Vorfassung `Sachsen/SaechsBeamtVG-alt.txt` (kanonischer Klartext, Fassung vom 01.02.2025, aus
92 der archivierten revosax-Volltextfassung abgeleitet) und End-to-End-Akzeptanztest
93 (`EndToEndTest.saechsBeamtVgAcceptance`; fünf Befehle, kein Rest).
Matthias Andreas Benkard43e91612026-07-24 22:29:35 +020094* *Niedersachsen* ist umgesetzt: `Niedersachsen/NEFG-alt.txt` (seit 2022 unveränderter NEFG, aus
Matthias Andreas Benkard83ba9f02026-07-25 10:35:45 +020095 dem zweispaltigen Nds. GVBl 2022 Nr. 33) und `EndToEndTest.nefgAcceptance` (alle sieben Befehle
96 angewandt, kein Rest — einschließlich der beiden niedersächsischen Einfügeformen: Sachnummer mit
97 Leerzeichen „§ 2 a“ und gliederungsbezogene Einfügung „In Kapitel 4 wird nach § 12 …“).
Matthias Andreas Benkard519c1e72026-07-25 09:11:56 +020098* *Schleswig-Holstein* ist bis einschließlich der Befehlserkennung umgesetzt
99 (`EndToEndTest.kommunalrechtAendGSchleswigHolstein`): Artikel 1 trifft die Gemeindeordnung,
100 Artikel 2 die Kreisordnung, je ein Neufassungsbefehl, kein unbekannter Befehl. Ein voller
101 Akzeptanztest ist *nicht* möglich — siehe „Noch offen“.
Matthias Andreas Benkarda201e832026-08-02 19:45:34 +0200102* *Nordrhein-Westfalen* ist der Massentest-Fall: aus demselben Heft sind alle vier ändernden
103 Artikel als Akzeptanzfälle hinterlegt.
Matthias Andreas Benkardbac648b2026-07-28 07:51:09 +0200104+
105--
106`EndToEndTest.tmzGesetzAcceptance`:: Artikel 3 (Telemedienzuständigkeitsgesetz), vier Befehle,
107kein Rest. Stamm `NRW/TMZ-Gesetz-alt.txt`.
108`EndToEndTest.wdrGesetzAcceptance`:: Artikel 1 (WDR-Gesetz), 101 Befehle an 31 Normen, davon 100
109angewandt. Stamm `NRW/WDR-Gesetz-alt.txt` (Fassung vom 01.01.2025). Der Fall trägt die
110Umnummerierungs-Kaskaden (§ 3: Absatz 2 → zwei Absätze, die Absätze 3 bis 11 rücken auf, ein neuer
111Absatz 13 kommt hinzu; § 15 Absatz 3: Nummer 22 entfällt, 23 bis 37 rücken auf), den Sammelrahmen
112„Es werden ersetzt:“ und die Angabe-Befehle auf die Inhaltsübersicht. Einziges Residuum ist
113Nr. 13 e) aa): „der Punkt am Ende des Satzes“ ist in einer zweisätzigen Nummer nicht eindeutig.
114`EndToEndTest.lmgNrwAcceptance`:: Artikel 2 (Landesmediengesetz), 18 Befehle, kein Rest. Stamm
115`NRW/LMG-NRW-alt.txt` (Fassung vom 01.01.2025).
Matthias Andreas Benkarda201e832026-08-02 19:45:34 +0200116`EndToEndTest.rundfunkAusfuehrungsgesetzAcceptance`:: Artikel 4 (17. RÄStV-AusfG), ein Befehl,
117kein Rest. Stamm `NRW/17-RAEStV-AusfG-alt.txt` (Erstfassung vom 17.12.2015, bis 2026 unverändert).
118Der Artikel führt seinen Befehl *ohne* Gliederungspunkt — der Text nach der Änderungsformel ist
119der Befehl —, und das Zitat der neuen Fassung trägt verschachtelte Anführungszeichen (ein
120vollständiges „durch Artikel 3 …“ innerhalb einer eckigen Klammer). Beides trägt die vorhandene
121Maschinerie.
Matthias Andreas Benkardbac648b2026-07-28 07:51:09 +0200122--
123+
Matthias Andreas Benkarda201e832026-08-02 19:45:34 +0200124Alle vier Ergebnisse sind normweise gegen die amtliche Fassung vom 01.04.2026 abgeglichen. Es
Matthias Andreas Benkardbac648b2026-07-28 07:51:09 +0200125bleiben nur Abweichungen, in denen die amtliche Nachfassung selbst vom Befehlswortlaut abweicht
126(§ 15 WDR-Gesetz: „des“ vor „Bundesreisekostengesetzes“ entfallen; § 7 und § 21 WDR-Gesetz: ein
127überzähliges Anführungszeichen aus dem Änderungsgesetz; § 93 LMG NRW: zusätzlich die Wörter
Matthias Andreas Benkarda201e832026-08-02 19:45:34 +0200128„Film (“ gestrichen) — ÄndGgner wendet dort den Wortlaut an. Damit ist das Heft GV. NRW. 7/2026
129vollständig belegt.
Matthias Andreas Benkardc86a73a2026-07-26 08:02:10 +0200130* *Berlin* ist bis zur Befehlserkennung umgesetzt (`EndToEndTest.asogLafAendGBerlin`): Artikel 2
131 (LAF-Errichtungsgesetz) wird vollständig erkannt, beide Punkte erben ihr Ziel aus der
Matthias Andreas Benkard5f30f562026-07-28 06:00:16 +0200132 Änderungsformel. Artikel 1 wird seit der Wortanker-Einfügung und der Zitatgrenze am
133 Aufzählungspunkt *vollständig* erkannt — alle sechs Befehle, einschließlich der Änderungen an der
134 unnummerierten Anlage. Ein voller Akzeptanztest bleibt an der Stammfassung hängen (siehe „Noch
135 offen“).
Matthias Andreas Benkard43e91612026-07-24 22:29:35 +0200136* Baden-Württemberg (GBl 2026 Nr. 26): großes Anlage-lastiges Änderungsgesetz (§§ 4–57a + Anlagen
137 1/3b/4b); Stammfassung/Akzeptanztest noch offen.
Matthias Andreas Benkard3f81add2026-07-24 05:34:32 +0200138
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200139== Beschaffung der Stammfassungen
140
141Für einen vollen Akzeptanztest wird die Fassung *vor* dem Änderungsgesetz gebraucht. Welcher Weg
142dafür trägt, hängt allein vom Portal ab; die drei erprobten Wege:
143
144`recht.nrw.de` (Nordrhein-Westfalen):: Der bequemste Fall. Serverseitig gerendertes HTML, keine
145Single-Page-Anwendung, `robots.txt` erlaubt alles. Das URL-Schema
146`recht.nrw.de/lrgv/gesetz/<TTMMJJJJ>-<Kurztitel-Slug>` trägt den *Gültigkeitsbeginn der jeweiligen
147Fassung* im Datumspräfix — Vor- und Nachfassung sind damit unmittelbar adressierbar, und das
148Ergebnis lässt sich gegen die amtliche Nachfassung prüfen. Die Slugs findet die Suchmaske nicht
149(Formular); sie stehen im Sitemap-Index (`robots.txt` listet `sitemap/page/1..47/sitemap.xml`, je
1501000 Einträge). Alte `lmi/owa/br_*`-URLs leiten auf die neuen Slugs um.
151
152`revosax.sachsen.de` (Sachsen):: Liefert Volltext-PDFs je Fassung, aber nur die aktuelle live. Die
153Vorfassung kommt über die Wayback-CDX-API: Fassungs-IDs abfragen, die zum Zeitraum passende wählen,
154per `…id_/…`-Rohform laden. Achtung, `WebFetch` erreicht `web.archive.org` nicht — nur `curl`.
155
Matthias Andreas Benkard79b88e02026-07-26 13:33:09 +0200156juris-Landesportale:: Sackgasse — *geprüft* für `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de`
157(Schleswig-Holstein) und `gesetze.berlin.de` (Berlin, trotz Eigennamen dieselbe Anwendung). Beide
158sind seit etwa Ende 2022 reine Single-Page-Anwendungen; sämtliche Dokument-URLs liefern nur die
159leere Anwendungshülle, die Inhalte hängen an einer tokenpflichtigen Schnittstelle. Auch archivierte
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200160Einzelnorm-Seiten sind bereits Hüllen. Brauchbar sind allenfalls Wayback-Snapshots aus der Zeit
Matthias Andreas Benkard79b88e02026-07-26 13:33:09 +0200161*vor* der Umstellung — die sind aber meist zu alt für die gesuchte Fassung. Für
162`landesrecht-bw.de`, `hessenrecht.hessen.de`, `landesrecht.thueringen.de` und `voris.niedersachsen.de`
163ist dasselbe zu erwarten, aber *nicht* nachgeprüft: Ein Versuch lohnt, bevor man aufgibt.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200164
165Fällt das Portal aus, bleibt der Weg über das Gesetzblatt selbst: Trägt der Einleitungssatz des
166Änderungsgesetzes kein „zuletzt geändert durch“, so ist die Originalfassung zugleich die
167Stammfassung (so bei Niedersachsen). Die Extraktion zweispaltiger Hefte übernimmt `--extract-only`
168des Werkzeugs selbst; `pdftotext -layout` verschränkt dort die Spalten.
169
Matthias Andreas Benkard5f30f562026-07-28 06:00:16 +0200170Ein Fallstrick beim Prüfen extrahierter Hefte: Das GV.-NRW.-Heft 7/2026 kodiert einen Teil seiner
171Umlaute *zerlegt* (`u` + U+0308 statt `ü`, 79 Stellen, darunter dutzende „eingefügt:“/„angefügt:“).
172Im Text ist das unsichtbar, für jedes Befehlsmuster aber ein anderes Wort. `TextBereiniger.bereinige`
173normalisiert deshalb ganz früh nach NFC — nicht NFKC, das plättete die amtlichen Satznummern ¹²³ zu
174gewöhnlichen Ziffern. Wer Klartext von Hand aufbereitet, sollte ihn ebenfalls in NFC ablegen; der
175Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit.
176
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +0200177== Noch offen
178
Matthias Andreas Benkard519c1e72026-07-25 09:11:56 +0200179* *Schleswig-Holstein — Stammfassung nicht beschaffbar*: Das Landesportal
180 `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de` ist seit Ende 2022 eine reine Single-Page-Anwendung; die
181 Dokumentinhalte liegen hinter einer anmeldepflichtigen „mylex“-API (`connectUrl` aus dem
182 `localStorage`), sämtliche Dokument-URLs liefern nur die leere Anwendungshülle. Die Wayback
183 Machine hat die serverseitig gerenderte Gesamtausgabe der Gemeindeordnung zuletzt am
184 14.11.2022 erfasst — dort fehlt der hier geänderte § 34a noch (er wurde erst durch das Gesetz
185 vom 05.02.2025 eingefügt). Auch die archivierten Einzelnorm-Seiten (113 Stück) sind bereits
186 SPA-Hüllen ohne Inhalt. Ein voller Akzeptanztest bleibt daher offen, bis die konsolidierte
187 Fassung aus einer anderen Quelle vorliegt.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200188* *Berlin — Stammfassung nicht beschaffbar*: `gesetze.berlin.de` ist trotz des Eigennamens dieselbe
189 juris-Anwendung wie das schleswig-holsteinische Portal (Kennung `bsbe`) und ebenso
190 anmeldepflichtig. In der Wayback Machine gibt es keine serverseitig gerenderten Volltexte des
191 ASOG oder des LAF-Errichtungsgesetzes.
Matthias Andreas Benkard81777012026-07-26 08:53:10 +0200192* *Anlagen im kanonischen Klartext*: Anlagen sind als Änderungsziel unterstützt — im gii-XML sind
193 sie eigene Normen („Anlage 8“, „Anhang“), und `Stelle.anlagenEnbez()` löst sie auf; im GEG werden
194 anlagenbezogene Befehle angewandt. Der `LandesRechtTextParser` kennt jedoch nur „§“- und
195 „Art.“-Normköpfe: Eine handgepflegte Stammfassung kann *keine* Anlage tragen. Das ist die
196 konkrete Lücke für Berlin (Artikel 1) und Baden-Württemberg (Anlagen 1/3b/4b) — sie wird erst
197 behebbar, wenn für eines der beiden eine Stammfassung vorliegt.
Matthias Andreas Benkardc86a73a2026-07-26 08:02:10 +0200198* *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen*: Titelblock und Impressum stehen im Inhaltsstrom an anderer
199 Stelle als im Satzbild (der Titelblock mitten im Fließtext der ersten Seite). Das zu beheben
200 verlangt eine geometrische Lesereihenfolge (XY-Cut), nicht bloß eine Spaltenerkennung.
Matthias Andreas Benkardab7ac572026-07-19 09:25:55 +0200201* *Rheinland-Pfalz*: Die Verkündungsplattform `verkuendung.rlp.de` verkündet erst seit dem
202 01.07.2026 elektronisch; ältere GVBl-Hefte liegen nicht als freie Direkt-PDF vor.
203* Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Brandenburg, Sachsen-Anhalt: noch nicht
204 erfasst.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200205
206== Wo weitermachen
207
208Kein Land scheitert noch an reiner Extraktionsschwäche; offen sind Modell- und Beschaffungsfragen.
209Nach absteigendem Nutzen:
210
Matthias Andreas Benkardbac648b2026-07-28 07:51:09 +0200211. *Anlagen-Normköpfe im `LandesRechtTextParser`* — der Parser kennt jetzt neben „§“/„Art.“ auch
212 die Inhaltsübersicht als Norm; die Anlage fehlt noch. Lohnt, sobald für Berlin bzw.
213 Baden-Württemberg eine Stammfassung vorliegt, sonst nicht end-to-end prüfbar.
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200214. *Hessen* als Sperrsatz-Härtetest („3 . F e bru a r 2 02 6“). Betrifft nur Datums- und
215 Signaturzeilen, nicht die Befehle — kosmetisch, aber ein eigener Extraktionsfall.
216
217Regressionsschutz: `./mvnw verify` prüft die bestehenden Belegfälle mit. Gepinnt ist dabei nicht
218überall dieselbe Art von Zahl — für UWG, AGG und ProdHaftG, dass *kein* Befehl manuell bleibt; für
Matthias Andreas Benkardbac648b2026-07-28 07:51:09 +0200219das BayJG die 154 erkannten Befehle und namentlich die drei Umnummerierungs-Residuen; für Sachsen,
220Niedersachsen und die drei NRW-Artikel die vollständige Anwendung bis auf das eine benannte
221Residuum im WDR-Gesetz. Wer eine dieser Zahlen
Matthias Andreas Benkard2cfea002026-07-26 13:32:26 +0200222ändern muss, sollte den Grund im Test vermerken.