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Matthias Andreas Benkard036fb102026-08-27 07:10:40 +02001Beispieldaten Bremen Herkunft und Aufbereitung
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41. Änderungsdokument
5 BremGBl-2026-87_BerufsfachschulVO-AendVO.pdf
6 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2026 Nr. 87, verkündet am
7 20. August 2026, S. 573: Änderung der Verordnung über die Berufsfachschule
8 für technische und kaufmännische Assistentinnen und Assistenten vom
9 10. August 2026.
10 Bezogen über
11 https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2026_08_20_GBl_Nr_0087_signed.pdf
12 (abgerufen am 27.08.2026). Das Gesetzblatt liegt vollständig und ohne
13 Anmeldung unter https://www.gesetzblatt.bremen.de/; die Heftliste
14 (`?skip=<N>&max=100`) nennt zu jedem Heft einen Hinweistext, der das
15 geänderte Werk benennt. Das Heft trägt genau eine Verkündung.
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172. Stammfassung (vor der Änderung)
18 AssBerFSchulV-BR-alt.txt
19 Verordnung über die Berufsfachschule für Assistentinnen und Assistenten vom
20 24. April 2019 (Brem.GBl. 2019, S. 297 223-o-5a), Gesamtausgabe in der
21 Gültigkeit vom 01.03.2019 bis 20.08.2026.
22 Entnommen dem Transparenzportal Bremen:
23 https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.130920.de
24 &asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d
25 (abgerufen am 27.08.2026).
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27 Zum Portal: transparenz.bremen.de ist nach BRAVORS (Brandenburg) und
28 recht.nrw.de das dritte Landesportal, das einer Skriptabfrage gewöhnliches,
29 serverseitig gesetztes HTML liefert, und das erste außerhalb Brandenburgs,
30 das jede *frühere* Gesamtausgabe einzeln adressierbar führt. Der Weg dahin:
31 die Vorschrift über `…/metainformationen/<Titel-Slug>-<Id>?asl=…&template=
32 20_gp_ifg_meta_detail_d` aufrufen, von dort die Schaltfläche Frühere
33 Fassungen (`…&template=20_gp_ifg_meta_fassungen_d`); sie listet jede Fassung
34 mit ihrem Geltungszeitraum und einer eigenen `gsid`. Die Änderungshistorie
35 steht unter `…&template=20_gp_ifg_meta_historie_d`. Vor- und Nachfassung
36 stammen deshalb aus derselben Quelle.
37
38 Aufbereitung (Skript `clean_hb.py`, im Arbeitsverzeichnis der Welle): Der
39 Text steht je Einheit in einem `<div class="jgwsAiZDoc">`; `<h3>`/`<h4>` mit
40 `<br>` tragen Gliederung und Normkopf („Teil 1␣␣Ausbildung“, „§ 1␣␣Titel“),
41 `<p>` je Absatz, `<dl>/<dt>/<dd>` die Aufzählungen, die je Ebene um zwei
42 Stellen eingerückt werden. Der Kopf (Titel, Klammerzusatz mit der
43 juris-Abkürzung, Datumszeile, Fundstelle) ist von Hand gesetzt; die
44 Eingangsformel und das nichtamtliche Inhaltsverzeichnis des Portals sind
45 fortgelassen. Der Titel ist der *amtliche von 2019* das Portal führt
46 Vorfassungen unter dem heutigen Namen, und der Einleitungssatz des Heftes
47 zitiert den alten.
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493. Nachfassung (nach der Änderung), nur als Prüfmaßstab
50 AssBerFSchulV-BR-neu.txt
51 Dieselbe Verordnung in der ab dem 21. August 2026 geltenden Fassung, aus der
52 aktuellen Gesamtausgabe desselben Portals
53 (https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/verordnung-ueber-die-
54 berufsfachschule-fuer-technische-und-kaufmaennische-assistentinnen-und-
55 assistenten-vom-24-april-2019-373512?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de
56 &template=20_gp_ifg_meta_detail_d, Stand 27.08.2026), mit demselben Skript
57 aufbereitet.
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594. Was der Fall trägt
60 - Die Neufassung des *Namens* der Verordnung („Der Name der Verordnung wird
61 wie folgt gefasst“) die Überschrift des Werkes selbst.
62 - Die bloße Aufzählungsmarke als ganze Stellenangabe („In e) wird das Wort
63 ersetzt“, f) wird gestrichen“) und die Marke mit Schlusspunkt („Nummer 1.
64 wird wie folgt gefasst“).
65 - werden die Worte durch die Worte *geändert*“ statt ersetzt“.
66 - Die Anfügung als Absatz 1 wird am Ende *um Satz 2 ergänzt*“ die
67 genannte Nummer bestimmt den Platz, nicht das Ende.
68 - Das *benannte* Satzzeichen: das Satzzeichen Punkt wird aufgehoben und
69 folgendes angefügt: „…““ der Sache nach die Ersetzung des Schlusszeichens
70 durch den angefügten Wortlaut.
71 - Zwei nicht geschlossene Zitate in einem Abschnitt (Nummern 8 a und 13).
72 Beide zusammen sind der Prüfstein der Aufzählungs-Zitatgrenze: Sie muss
73 auch dann greifen, wenn der Rest des Abschnitts seinerseits noch ein Zitat
74 offen lässt.
75 - Der Kolumnentitel („Nr. 87 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom
76 20. August 2026 574“) steht im Inhaltsstrom und klebt am Seitenumbruch
77 hinter dem letzten Satz der Vorseite.
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795. Benannte Abweichungen von der amtlichen Nachfassung
80 § 26 fehlt: Die Nummer 18 des Heftes verbindet eine Umnummerierung mit einer
81 Neufassung Der bisherige § 25 wird § 26 und wie folgt neu gefasst:“ —,
82 öffnet deren Zitat aber gar nicht erst; der neue Wortlaut steht ohne
83 Anführungszeichen da. Der Befehl bleibt darum unerkannt und § 26 ungesetzt.
84 Geraten wird nicht.
85 § 22: Die Nummer 15 f schreibt Im letzten Satz werden hinter dem Wort
86 Senatorin die Worte oder der Senator eingefügt“. Sie nennt keinen
87 Absatz; § 22 hat deren drei, und jeder hat einen letzten Satz. Gemeint ist
88 ersichtlich der Absatz 3, von dem die Buchstaben b bis e handeln der
89 Befehl selbst sagt es nicht, und der laufende Zusammenhang eines
90 Nachbarpunktes ist keine Stellenangabe. Die Auflösung meldet Mehrdeutigkeit.
91 § 29: Die Nummer 21 verteilt den neuen Wortlaut auf zwei Unterpunkte, die je
92 nur aus einem Zitat bestehen („a) „(1) …““, b) „(2) …““), ohne dass diese
93 ein Verb trügen. Die Umnummerierung des bisherigen § 28 zu § 29 wird
94 vollzogen, die Neufassung nicht.
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96 Nicht mitgeführt sind die *Anlagen* (Stundentafeln). Sie sind Tabellen, für
97 die der kanonische Klartext keine Form hat; und das Heft setzt an die Stelle
98 der einen Anlage der Vorfassung zwei neue, ohne dass ein Änderungsbefehl das
99 anordnete ein Mangel der Vorlage, der sich nicht anwenden lässt. Beide
100 Klartextfassungen enden deshalb mit dem letzten Paragraphen.