| Beispieldaten Brandenburg — Herkunft und Aufbereitung |
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| 1. Änderungsdokument |
| GVBl-I-2026-12_FraktG-AendG.pdf |
| Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Teil I, Nr. 12 vom |
| 22. April 2026: Erstes Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes vom |
| 22. April 2026. |
| Bezogen über https://bravors.brandenburg.de/fm/76/GVBl_I_12_2026.pdf |
| (abgerufen am 24.08.2026). |
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| 2. Stammfassung (vor der Änderung) |
| FraktG-alt.txt |
| Gesetz über die Rechtsstellung und die Finanzierung von Fraktionen und Gruppen |
| im Landtag Brandenburg (Fraktionsgesetz — FraktG) vom 19. Juni 2019, in der |
| Fassung nach der Änderung durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2022. |
| Bezogen über https://bravors.brandenburg.de/gesetze/fraktg/6 |
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| 3. Nachfassung (nach der Änderung), nur als Prüfmaßstab |
| FraktG-neu.txt |
| Dasselbe Gesetz in der geltenden Fassung („zuletzt geändert durch Gesetz vom |
| 22. April 2026, GVBl.I/26, [Nr. 12]“). |
| Bezogen über https://bravors.brandenburg.de/gesetze/fraktg |
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| Bezugsweg |
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| BRAVORS (bravors.brandenburg.de) ist das erste hier verwendete Landesportal, das |
| keine juris-Einseitenanwendung ist: Die Vorschriften stehen als gewöhnliches HTML, |
| die Verkündungsblätter als PDF; beides ist ohne Anmeldung und ohne Umgehung einer |
| Schranke abrufbar. Der Reiter „Änderungshistorie“ (/gesetze/<kennung>/list) führt |
| jede Fassung einzeln unter /gesetze/<kennung>/<lfd. Nr.> — Vor- und Nachfassung |
| entstammen damit derselben Quelle. |
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| Die Hefte lassen sich ohne Volltextsuche einordnen: Der Dokumententitel des PDFs |
| (/Title) nennt das verkündete Gesetz („FraktG-1AendG“, „BbgBO4AendG“). |
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| Aufbereitung (Skript nicht im Repositorium; Vorgehen hier festgehalten) |
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| Aus dem HTML wird die kanonische Klartextform gewonnen, wie sie der |
| LandesRechtLoader liest: |
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| - Kopf aus dem Dokumententitel; Langtitel und Klammerzusatz auf je eigener |
| Zeile. Stünden sie auf einer, so blieben Kurztitel und Abkürzung ungetrennt |
| und es würde kein Artikel des Änderungsgesetzes gewählt. |
| - Der Wortlaut beginnt beim ersten Normkopf (h4.paragraph_bez); die |
| Inhaltsübersicht der linken Spalte und der Hilfetext des Portals bleiben |
| draußen. |
| - Die Abschnittsbezeichnung steht im Kopfelement vor der Überschrift |
| („<h3>Abschnitt 2<br><span>Finanzen</span></h3>“) und wird zu einer Zeile |
| „Abschnitt 2 Finanzen“ vereinigt. Die Überschrift des ersten Abschnitts steht |
| vor dem ersten Normkopf; von den Kopfelementen des Vorspanns ist das letzte |
| das des Wortlauts, die davor gehören zur Inhaltsübersicht. |
| - Die Aufzählungen sind echte <ol>-Listen, deren Marken erst das Stilblatt |
| erzeugt. Sie werden ausgeschrieben: arabisch „1.“, bei lower-alpha „a)“. |
| Ohne das stünde der Wortlaut ohne jede Marke da. |
| - Das Portal führt an ehemaligen Trennstellen vereinzelt Steuerzeichen mit |
| (U+0002 in „Mitglie<STX>der“, viermal im Fraktionsgesetz). Sie gehören nicht |
| zum Wortlaut und werden samt weichen Trennstrichen entfernt. Zum Schluss NFC. |
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| Rechtsrahmen |
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| Gesetze und Verordnungen sind amtliche Werke und gemeinfrei (§ 5 Absatz 1 UrhG); |
| das Verkündungsblatt ist ein amtliches Werk im Sinne des § 5 Absatz 1 UrhG. |
| Bezogen wurden einzelne Werke zum Zweck der Prüfung dieses Erzeugnisses, nicht im |
| Massenabzug; eine Anmeldeschranke besteht nicht und wurde nicht umgangen. |