blob: 740d90b171a7e6510f0f9b18e9209f0dc2b84aee [file] [log] [blame]
Matthias Andreas Benkard86c7d992026-08-29 18:16:18 +02001Änderungsdokument:
2- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes,
3 Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, SPD und FDP vom 11. Dezember 2025,
4 Landtag von Sachsen-Anhalt, 8. Wahlperiode, Drucksache 8/6357
5 (Ltg-Drs-8-6357_Fischereigesetz-AendG-Entwurf.pdf)
6- Der Entwurf ist am 21. März 2026 als Gesetz verkündet worden
7 (GVBl. LSA S. 103, 104) und hat, wie die Änderungshistorie des
8 Landesrechtsportals ausweist, die Inhaltsübersicht und die §§ 29, 30,
9 31 und 57 geändert — also genau die Einheiten, die der Entwurf nennt.
10
11Bezugsweg des Änderungsdokuments:
12- Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt ist
13 nicht frei: landesrecht-sachsen-anhalt.info gibt unter
14 /down/aletztg.pdf nur die Inhaltsverzeichnisse der letzten
15 vierunddreißig Hefte aus (der Wirt verlangt eine Browserkennung,
16 sonst antwortet er mit 403); der Volltext ist Gegenstand eines
17 Abonnements.
18- Frei und skriptlesbar ist dagegen die Parlamentsdokumentation des
19 Landtags: padoka.landtag.sachsen-anhalt.de. Die Drucksachen liegen
20 unter /files/drs/wp<Wahlperiode>/drs/d<Nummer><Kürzel>.pdf; gefunden
21 werden sie über die Suchmaske /portal/browse.tt.html, die ihre
22 Ergebnisse erst nach einigen Sekunden nachlädt.
23
24Stammfassung (FischG-LSA-neu.txt):
25- Fischereigesetz (FischG) vom 31. August 1993 (GVBl. LSA S. 464),
26 Gesamtausgabe vom 29. August 2026, 59 Normen.
27- Bezugsweg: landesrecht.sachsen-anhalt.de (juris-Kennung bsst),
28 Dokumentkennung jlr-NNLST0000412A. Wie das saarländische Portal ist
29 es eine Einseitenanwendung ohne Fassungsliste; die Adressform
30 …@JJJJMMTT wird abgewiesen. Eine Vorfassung ist nicht zu beschaffen.
31
32Grenze dieses Falles:
33- Die beigelegte Stammfassung ist die NACHfassung: Sie trägt die
34 Änderung vom 21. März 2026 bereits. Aussagekräftig ist deshalb allein
35 die Zahl der erschlossenen Befehle; dass die meisten ihr Ziel nicht
36 mehr finden, ist die Folge des falschen Standes und kein Mangel des
37 Erzeugnisses (§ 13 Absatz 4 des Handbuchs, wie bei Rheinland-Pfalz).
38- Zwei Befehlsformen bleiben aus einem anderen Grund liegen: Nummer 3
39 des Entwurfs lautet „In § 31 Abs. 2 wie folgt geändert:“ — das Verb
40 fehlt. Damit ist der Rahmen nicht lesbar, und die drei Buchstaben
41 darunter nennen keinen Paragraphen mehr. Ebenso bleibt die
42 auslassende Anfügung („Als Abs. 2 neu angefügt: „…““) unerkannt.
43 Geraten wird nicht.
44
45Aufbereitung zum kanonischen Klartext:
461. Volltext der Gesamtausgabe aus dem Browser (div.docLayoutText), in
47 zwei Stücken entnommen, weil der Auszug bei 50 000 Zeichen abbricht.
482. Portalzutaten entfernt („zur Einzelansicht …“, nichtamtliches
49 Inhaltsverzeichnis, Fußnotenblöcke, Fußnotenzeichen).
503. Normkopf und Titel auf eine Zeile mit doppeltem Leerzeichen, ebenso
51 die Teil-Überschriften; Aufzählungsmarke und Text auf eine Zeile.
524. Kopfzeilen: Langtitel, Kurzbezeichnung, Ausfertigungsdatum,
53 Fundstelle.
54
55Rechtsstellung:
56- Amtliche Werke im Sinne des § 5 UrhG (Gesetzestext und Drucksache);
57 wiedergegeben wird ein einzelnes Werk zu Prüfzwecken, kein
58 Massenabzug. Die Quellenangabe folgt § 63 UrhG.