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Matthias Andreas Benkarde13b58a2026-08-23 22:17:16 +02001Beispieldaten Baden-Württemberg Herkunft und Aufbereitung
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41. Änderungsdokument
5 GBl-2026-26_KommunalwahlO-AendVO.pdf
6 Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2026 Nr. 26 vom 27. Februar 2026:
7 Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Kommunalwahlordnung
8 vom 9. Februar 2026. In Kraft getreten am 1. Mai 2026.
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102. Stammfassungen
11 KomWO-BW-alt.txt Kommunalwahlordnung vom 2. September 1983,
12 Gültigkeit 01.08.202330.04.2026 (92 Normen)
13 KomWO-BW-neu.txt dieselbe ab 01.05.2026, allein als Prüfmaßstab (93 Normen)
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15Bezugsweg
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17Wie in Hessen, Schleswig-Holstein und Berlin über eine Browsersteuerung;
18`landesrecht-bw.de` ist dieselbe juris-Anwendung (Kennung `bsbw`). Rezept in
19`Hessen/SOURCES`, Auszugsverfahren in `Berlin/SOURCES` (base64-kodierte Stücke,
20weil der Auszug sonst bei 50000 Zeichen abbricht).
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22 Kommunalwahlordnung jlr-NNLBW00007D1A @20230801 / @20260501
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24Die Gesamtausgaben-Liste nennt die Geltungszeiträume und damit den Stichtag: Die
25Vorfassung gilt bis 30.04.2026, die Nachfassung ab 01.05.2026 der Tag des
26Inkrafttretens, den das Gesetzblatt selbst nicht auf der ersten Seite nennt.
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28Rechtsstellung: amtliche Werke nach § 5 UrhG; im Übrigen wie in `Hessen/SOURCES`
29dargelegt.
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31Aufbereitung zum kanonischen Klartext
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33Maschinell wie in Berlin, mit einer Zutat: Baden-Württemberg schreibt seine
34Gliederung als 1. ABSCHNITT mit dem Titel auf der Folgezeile; kanonisch ist
35Abschnitt 1 Titel“. Der Klammerzusatz des Langtitels steht auf eigener Zeile.
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37Zwei Eigenheiten des Gesetzblatt-Satzes, im Produktivcode behoben
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39Der Seitenfuß („Gesetzblatt für Baden-Württemberg, Jahrgang 2026, Nr. 26 vom
4027. Februar 2026 Seite 2 von 7“) steht im Inhaltsstrom *mitten im Befehlstext*
41und trennt dort den Zieltext eines Befehls von seinem Verb („… die Wörter
42Telegramm, Fernschreiben,‘“ / Fußzeile / gestrichen.“). Er wird herausge-
43schnitten wie der Berliner Seitenkopf. Die Blattzählung („Seite 2 von 7“) steht
44mitunter für sich allein zwischen zwei Gliederungspunkten und wird als
45Kolumnentitel entfernt.
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47Was nicht anwendbar ist und warum
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49Sechs der siebenunddreißig Befehle (16. a) bis 18.) ändern die *Muster* der
50Anlagen: den Wahlschein, die Merkblätter, deren Fußnoten und Spiegelstriche. Sie
51bleiben liegen, weil das Landesrechtsportal die Muster nicht als Text ausliefert:
52Die Anlagen 2 bis 14 bestehen dort nur aus Kopf und Fundstelle, der Wahlschein
53(Anlage 1) nur aus den Hinweisen für Briefwähler. Was nicht vorliegt, lässt sich
54nicht ändern; das ist eine Grenze der Quelle.
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56Eine benannte Abweichung von der Nachfassung bleibt außerdem in § 20: Der Befehl
57ersetzt das Wort Name durch der vollständige Familienname“, und im Zieltext
58steht davor bereits der die amtliche Nachfassung räumt das auf, der
59Befehlswortlaut tut es nicht.