blob: 353c335e5a8f970692e72104e7c92a0653fac920 [file] [log] [blame]
Matthias Andreas Benkard75186062026-08-24 21:32:26 +02001Beispieldaten Rheinland-Pfalz Herkunft und Aufbereitung
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41. Änderungsdokument
5 GVBl-2026-21_UKAPOGS-E3-AendVO.pdf
6 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz Nr. 21 vom
7 10. August 2026: Erste Landesverordnung zur Änderung der Ausbildungs- und
8 Prüfungsordnung für den Zugang zum dritten Einstiegsamt im Verwaltungsdienst
9 der Fachrichtung Gesundheit und Soziales bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz
10 vom 31. Juli 2026.
11 Bezogen über https://verkuendung.rlp.de/de/gesetz-und-verordnungsblatt
12 (Direktverweis auf upload.open.rlp.de/…/gvbl.-nr.-21-2026_sealed.pdf,
13 abgerufen am 24.08.2026).
14
152. Stammfassung hier die NACHfassung
16 UKAPOGS-E3-neu.txt
17 Dieselbe Verordnung vom 12. Juli 2023 in der Gesamtausgabe mit Gültigkeit ab
18 dem 11. August 2026, also nach der Änderung.
19 Bezogen über https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/aiz-jlr-NNLRP00005EEA@20260811
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21 Die Vorfassung fehlt, und zwar aus einem Grund, der in der Quelle liegt: Das
22 rheinland-pfälzische Landesrechtsportal führt keine früheren Gesamtausgaben.
23 Es kennt allein die aktuelle („Aktuelle Gesamtausgabe“) nebst einer bloßen
24 Aufzählung der Änderungen; die Schaltfläche Gesamtausgaben-Liste“, über die in
25 Hessen, Schleswig-Holstein, Berlin und Baden-Württemberg jede Fassung mit ihrem
26 Geltungszeitraum abrufbar ist, gibt es dort nicht. Ebenso wenig im
27 saarländischen (recht.saarland.de) und im sachsen-anhaltischen Portal
28 (landesrecht.sachsen-anhalt.de); geprüft am 24.08.2026. Deshalb reicht die
29 Prüfung dieses Falles nur bis zur Befehlserkennung.
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31 Die Verkündungsplattform des Landes verkündet erst seit dem 1. Juli 2026
32 elektronisch; ältere Hefte hier das Stammheft von 2023 (GVBl. S. 202)
33 liegen dort nicht.
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35Beschaffung des Portaltextes: der Blob-Weg
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37Der Text der juris-Portale ist nur im Browser vorhanden (die Skriptabfrage erhält
38die 5,4-kB-Hülle). Bisher wurde er stückweise über die Textausgabe der
39Browsersteuerung geholt. Einfacher und zeichengenau geht es so:
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41 const txt = document.querySelector('div.docLayoutText').innerText;
42 const a = document.createElement('a');
43 a.href = URL.createObjectURL(new Blob([txt], {type: 'text/plain'}));
44 a.download = 'fassung.txt';
45 document.body.appendChild(a);
46 a.click();
47
48Die Datei landet im Download-Verzeichnis und geht damit gar nicht erst durch die
49Textausgabe. Der PDF-Verweis der Dokumentansicht
50(/jportal/recherche3doc/<Kurzname>.pdf?json=…) taugt dagegen nicht: Er ist an die
51Sitzung gebunden und antwortet einer Skriptabfrage mit Ihre letzte Sitzung wurde
52bereits beendet“.
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54Aufbereitung (Skript nicht im Repositorium; Vorgehen hier festgehalten)
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56 - Vorspann bis zur Marke zur Einzelansicht Inhaltsverzeichnis“; Kopf aus der
57 Titelzeile, Langtitel und Klammerzusatz auf je eigener Zeile.
58 - Die Marken zur Einzelansicht …“ stehen hinter jeder Norm und entfallen.
59 - Der Normkopf trägt ein geschütztes Leerzeichen („§<NBSP>1“); es wird zum
60 gewöhnlichen. Normkopf und Überschrift stehen auf zwei Zeilen und werden
61 vereinigt, ebenso Teil-Bezeichnung und Teilberschrift.
62 - Aufzählungsmarke und Gliedtext stehen getrennt und werden vereinigt.
63 - Zum Schluss NFC.
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65Rechtsrahmen
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67Gesetze und Verordnungen sind amtliche Werke und gemeinfrei 5 Absatz 1 UrhG).
68Bezogen wurden einzelne Werke zum Zweck der Prüfung dieses Erzeugnisses, nicht im
69Massenabzug; eine Anmeldeschranke besteht nicht und wurde nicht umgangen.