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Matthias Andreas Benkardfa6a5492026-08-23 15:46:27 +02001Beispieldaten Schleswig-Holstein Herkunft und Aufbereitung
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41. Änderungsdokument
5 GVOBl-2026-27_Kommunalrecht-AendG.pdf
6 Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein 2026 Nr. 27 vom 30. März 2026:
7 Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 26. März 2026.
8 Bezogen über verkuendungsportal.schleswig-holstein.de.
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102. Stammfassungen (vor der Änderung), Gültigkeit vom 16.08.2025 bis 30.03.2026
11 GO-SH-alt.txt Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung GO –)
12 in der Fassung vom 28. Februar 2003
13 KrO-SH-alt.txt Kreisordnung für Schleswig-Holstein (Kreisordnung KrO –)
14 in der Fassung vom 28. Februar 2003
15
163. Nachfassungen (ab 31.03.2026), allein als Prüfmaßstab
17 GO-SH-neu.txt, KrO-SH-neu.txt
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19Bezugsweg
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21Wie in Hessen über eine Browsersteuerung: `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de` ist eine
22Einseitenanwendung, die Skriptabfragen nur ihre Hülle ausgibt. Das Rezept steht in
23`Hessen/SOURCES`; die Dokumentkennungen lauten hier
24
25 Gemeindeordnung jlr-NNLSH00002AA4
26 Kreisordnung jlr-NNLSH00002AA9
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28und die datierbaren Anschriften entsprechend
29`…/bssh/document/aiz-jlr-<Kennung>@20250816` (Vorfassung) und `@20260331` (Nachfassung).
30Zu finden sind die Normen über die juris-Abkürzungen GemO SH und KrO SH“; die Suche nach
31dem Langtitel liefert vorrangig Entscheidungen.
32
33Rechtsstellung: amtliche Werke nach § 5 UrhG, gemeinfrei; §§ 62 und 63 UrhG bleiben zu
34beachten. Die Aufbereitung durch die juris GmbH begründet kein eigenes Recht am Text.
35Abgerufen wurde je Gesetz eine Fassung zur Prüfung dieses Erzeugnisses, kein Massenabzug.
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37Aufbereitung zum kanonischen Klartext
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39Maschinell wie in Hessen (Vorspann und Fußmarken entfernt, Gliederungs- und Normüberschrift
40je auf eine Zeile geführt, Aufzählungsmarke und Text vereinigt, NFC). Zwei Eigenheiten kamen
41hinzu:
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43 a) Anders als in Hessen tragen diese Normen Überschriften. Sie stehen unmittelbar unter der
44 Bezeichnung, ohne Leerzeile; genau daran sind sie vom Wortlaut zu unterscheiden, der
45 stets durch eine Leerzeile abgesetzt ist.
46 b) Das Portal trennt die Sachnummer ab („§ 57 c“, „§ 135 a“). Kanonisch ist „§ 57c“;
47 zusammengezogen wurden so zehn Normköpfe der Gemeindeordnung, die sonst dem Gesetz
48 entgangen wären.
49
50Der Klammerzusatz „(Gemeindeordnung - GO -)“ trennt Kurztitel und Abkürzung mit einem
51Bindestrich statt des amtlichen Gedankenstrichs; der Parser nimmt beides an, sofern der
52Strich von Leerraum umgeben ist.