| Änderungsdokument: |
| - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes, |
| Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, SPD und FDP vom 11. Dezember 2025, |
| Landtag von Sachsen-Anhalt, 8. Wahlperiode, Drucksache 8/6357 |
| (Ltg-Drs-8-6357_Fischereigesetz-AendG-Entwurf.pdf) |
| - Der Entwurf ist am 21. März 2026 als Gesetz verkündet worden |
| (GVBl. LSA S. 103, 104) und hat, wie die Änderungshistorie des |
| Landesrechtsportals ausweist, die Inhaltsübersicht und die §§ 29, 30, |
| 31 und 57 geändert — also genau die Einheiten, die der Entwurf nennt. |
| |
| Bezugsweg des Änderungsdokuments: |
| - Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt ist |
| nicht frei: landesrecht-sachsen-anhalt.info gibt unter |
| /down/aletztg.pdf nur die Inhaltsverzeichnisse der letzten |
| vierunddreißig Hefte aus (der Wirt verlangt eine Browserkennung, |
| sonst antwortet er mit 403); der Volltext ist Gegenstand eines |
| Abonnements. |
| - Frei und skriptlesbar ist dagegen die Parlamentsdokumentation des |
| Landtags: padoka.landtag.sachsen-anhalt.de. Die Drucksachen liegen |
| unter /files/drs/wp<Wahlperiode>/drs/d<Nummer><Kürzel>.pdf; gefunden |
| werden sie über die Suchmaske /portal/browse.tt.html, die ihre |
| Ergebnisse erst nach einigen Sekunden nachlädt. |
| |
| Stammfassung (FischG-LSA-neu.txt): |
| - Fischereigesetz (FischG) vom 31. August 1993 (GVBl. LSA S. 464), |
| Gesamtausgabe vom 29. August 2026, 59 Normen. |
| - Bezugsweg: landesrecht.sachsen-anhalt.de (juris-Kennung bsst), |
| Dokumentkennung jlr-NNLST0000412A. Wie das saarländische Portal ist |
| es eine Einseitenanwendung ohne Fassungsliste; die Adressform |
| …@JJJJMMTT wird abgewiesen. Eine Vorfassung ist nicht zu beschaffen. |
| |
| Grenze dieses Falles: |
| - Die beigelegte Stammfassung ist die NACHfassung: Sie trägt die |
| Änderung vom 21. März 2026 bereits. Aussagekräftig ist deshalb allein |
| die Zahl der erschlossenen Befehle; dass die meisten ihr Ziel nicht |
| mehr finden, ist die Folge des falschen Standes und kein Mangel des |
| Erzeugnisses (§ 13 Absatz 4 des Handbuchs, wie bei Rheinland-Pfalz). |
| - Zwei Befehlsformen bleiben aus einem anderen Grund liegen: Nummer 3 |
| des Entwurfs lautet „In § 31 Abs. 2 wie folgt geändert:“ — das Verb |
| fehlt. Damit ist der Rahmen nicht lesbar, und die drei Buchstaben |
| darunter nennen keinen Paragraphen mehr. Ebenso bleibt die |
| auslassende Anfügung („Als Abs. 2 neu angefügt: „…““) unerkannt. |
| Geraten wird nicht. |
| |
| Aufbereitung zum kanonischen Klartext: |
| 1. Volltext der Gesamtausgabe aus dem Browser (div.docLayoutText), in |
| zwei Stücken entnommen, weil der Auszug bei 50 000 Zeichen abbricht. |
| 2. Portalzutaten entfernt („zur Einzelansicht …“, nichtamtliches |
| Inhaltsverzeichnis, Fußnotenblöcke, Fußnotenzeichen). |
| 3. Normkopf und Titel auf eine Zeile mit doppeltem Leerzeichen, ebenso |
| die Teil-Überschriften; Aufzählungsmarke und Text auf eine Zeile. |
| 4. Kopfzeilen: Langtitel, Kurzbezeichnung, Ausfertigungsdatum, |
| Fundstelle. |
| |
| Rechtsstellung: |
| - Amtliche Werke im Sinne des § 5 UrhG (Gesetzestext und Drucksache); |
| wiedergegeben wird ein einzelnes Werk zu Prüfzwecken, kein |
| Massenabzug. Die Quellenangabe folgt § 63 UrhG. |