| Beispieldaten Rheinland-Pfalz — Herkunft und Aufbereitung |
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| 1. Änderungsdokument |
| GVBl-2026-21_UKAPOGS-E3-AendVO.pdf |
| Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz Nr. 21 vom |
| 10. August 2026: Erste Landesverordnung zur Änderung der Ausbildungs- und |
| Prüfungsordnung für den Zugang zum dritten Einstiegsamt im Verwaltungsdienst |
| der Fachrichtung Gesundheit und Soziales bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz |
| vom 31. Juli 2026. |
| Bezogen über https://verkuendung.rlp.de/de/gesetz-und-verordnungsblatt |
| (Direktverweis auf upload.open.rlp.de/…/gvbl.-nr.-21-2026_sealed.pdf, |
| abgerufen am 24.08.2026). |
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| 2. Stammfassung — hier die NACHfassung |
| UKAPOGS-E3-neu.txt |
| Dieselbe Verordnung vom 12. Juli 2023 in der Gesamtausgabe mit Gültigkeit ab |
| dem 11. August 2026, also nach der Änderung. |
| Bezogen über https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/aiz-jlr-NNLRP00005EEA@20260811 |
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| Die Vorfassung fehlt, und zwar aus einem Grund, der in der Quelle liegt: Das |
| rheinland-pfälzische Landesrechtsportal führt keine früheren Gesamtausgaben. |
| Es kennt allein die aktuelle („Aktuelle Gesamtausgabe“) nebst einer bloßen |
| Aufzählung der Änderungen; die Schaltfläche „Gesamtausgaben-Liste“, über die in |
| Hessen, Schleswig-Holstein, Berlin und Baden-Württemberg jede Fassung mit ihrem |
| Geltungszeitraum abrufbar ist, gibt es dort nicht. Ebenso wenig im |
| saarländischen (recht.saarland.de) und im sachsen-anhaltischen Portal |
| (landesrecht.sachsen-anhalt.de); geprüft am 24.08.2026. Deshalb reicht die |
| Prüfung dieses Falles nur bis zur Befehlserkennung. |
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| Die Verkündungsplattform des Landes verkündet erst seit dem 1. Juli 2026 |
| elektronisch; ältere Hefte — hier das Stammheft von 2023 (GVBl. S. 202) — |
| liegen dort nicht. |
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| Beschaffung des Portaltextes: der Blob-Weg |
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| Der Text der juris-Portale ist nur im Browser vorhanden (die Skriptabfrage erhält |
| die 5,4-kB-Hülle). Bisher wurde er stückweise über die Textausgabe der |
| Browsersteuerung geholt. Einfacher und zeichengenau geht es so: |
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| const txt = document.querySelector('div.docLayoutText').innerText; |
| const a = document.createElement('a'); |
| a.href = URL.createObjectURL(new Blob([txt], {type: 'text/plain'})); |
| a.download = 'fassung.txt'; |
| document.body.appendChild(a); |
| a.click(); |
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| Die Datei landet im Download-Verzeichnis und geht damit gar nicht erst durch die |
| Textausgabe. Der PDF-Verweis der Dokumentansicht |
| (/jportal/recherche3doc/<Kurzname>.pdf?json=…) taugt dagegen nicht: Er ist an die |
| Sitzung gebunden und antwortet einer Skriptabfrage mit „Ihre letzte Sitzung wurde |
| bereits beendet“. |
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| Aufbereitung (Skript nicht im Repositorium; Vorgehen hier festgehalten) |
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| - Vorspann bis zur Marke „zur Einzelansicht Inhaltsverzeichnis“; Kopf aus der |
| Titelzeile, Langtitel und Klammerzusatz auf je eigener Zeile. |
| - Die Marken „zur Einzelansicht …“ stehen hinter jeder Norm und entfallen. |
| - Der Normkopf trägt ein geschütztes Leerzeichen („§<NBSP>1“); es wird zum |
| gewöhnlichen. Normkopf und Überschrift stehen auf zwei Zeilen und werden |
| vereinigt, ebenso Teil-Bezeichnung und Teil-Überschrift. |
| - Aufzählungsmarke und Gliedtext stehen getrennt und werden vereinigt. |
| - Zum Schluss NFC. |
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| Rechtsrahmen |
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| Gesetze und Verordnungen sind amtliche Werke und gemeinfrei (§ 5 Absatz 1 UrhG). |
| Bezogen wurden einzelne Werke zum Zweck der Prüfung dieses Erzeugnisses, nicht im |
| Massenabzug; eine Anmeldeschranke besteht nicht und wurde nicht umgangen. |