Support the two Lower Saxony insertion forms; NEFG now applies fully
The NEFG acceptance case left two commands as "check manually". Both are
now supported, so Lower Saxony applies 7 of 7 with no remainder.
* Lower Saxony cites inserted paragraphs with a space before the sub
number ("§ 2 a"); the rest of German legal usage writes "§ 2a", which
is what the Stelle and level parsers expect. TextBereiniger now pulls
the form together, leaving enumeration markers of the amendment act
alone ("… nach § 8 c) In Absatz 2 …").
* "In Kapitel 4 wird nach § 12 der folgende neue § 13 angefügt" — the
division only names the section the new paragraph lands in; the
anchor governs the position, as in the plain form. The optional
"neue" is now accepted in both.
Applying that insertion needed one more thing: the paragraph it creates
is only vacated by the *following* command ("Der bisherige § 13 wird
§ 14"), so in document order the two collided and the insertion was
rejected. "Bisherig" denotes the state before the amendment, so the
renumbering logically precedes the reoccupation and is now pulled ahead.
The log still lists commands in the order of the amendment act.
226 tests green; all other pinned figures unchanged.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: I0e2ea5b0389f8002157eeb8471800da51febe739
diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt
index dd458df..e1528ef 100644
--- a/FASSUNGEN.txt
+++ b/FASSUNGEN.txt
@@ -44,6 +44,10 @@
Kurztitel und Abkürzung im Klammerzusatz und eine Strukturgrenze für unbalancierte
Anführungszeichen nötig.
+Schließlich (Artikel 8 bis 10) werden die beiden niedersächsischen Einfügeformen
+ertüchtigt, die bislang als Grenze dokumentiert waren; das Niedersächsische
+ELER-Fördergesetz wird damit ohne Rest umgesetzt.
+
Artikel 1
Seitenkopf des Gesetz- und Verordnungsblatts für Schleswig-Holstein
@@ -136,6 +140,42 @@
Ausführungsgesetz) werden zutreffend nicht gewählt.
+Artikel 8
+Sachnummern mit Leerzeichen
+
+Niedersachsen zitiert eingeschobene Paragraphen mit einem Leerzeichen vor der
+Sachnummer („§ 2 a“), die übrige Rechtssprache ohne („§ 2a“). Stellen- und
+Ebenenparser erkannten die niedersächsische Form nicht. Der Textbereiniger zieht
+sie nunmehr auf die kanonische Form zusammen (Muster SACHNUMMER_MIT_LEERZEICHEN);
+ein folgender Aufzählungsmarker des Änderungsgesetzes („… nach § 8 c) In Absatz 2
+…“) bleibt ausgenommen.
+
+
+Artikel 9
+Gliederungsbezogene Einfügung eines Paragraphen
+
+Der Befehlserkenner (BefehlErkenner) erkannte die Einfügung eines Paragraphen nur
+in der ankergeführten Form („Nach § 12 wird der folgende § 13 angefügt“). Die
+gliederungsbezogene Form „In Kapitel 4 wird nach § 12 der folgende neue § 13
+angefügt“ tritt hinzu (Muster STRUKTUR_EINFUEGUNG_IN_GLIEDERUNG); die
+Gliederungsangabe nennt nur den Abschnitt, maßgeblich für die Position bleibt der
+Anker. Zugleich wird das Beiwort „neu“ in beiden Formen zugelassen.
+
+
+Artikel 10
+Vorrang der Umnummerierung vor der Neubesetzung
+
+Der Befehlsanwender (BefehlAnwender) wandte die Befehle stets in der Reihenfolge
+des Änderungsgesetzes an. Besetzt eine Einfügung einen Paragraphen neu, dessen
+bisheriger Träger erst durch einen nachfolgenden Befehl umnummeriert wird („In
+Kapitel 4 wird nach § 12 der folgende neue § 13 angefügt“ vor „Der bisherige § 13
+wird § 14“), so führte das auf zwei Paragraphen gleicher Bezeichnung und die
+Einfügung wurde zurückgewiesen. Das Wort „bisherig“ bezeichnet den Stand vor der
+Änderung; die Umnummerierung geht der Neubesetzung sachlich voraus und wird
+deshalb vorgezogen (BefehlAnwender.anwendungsReihenfolge). Protokolliert wird
+weiterhin in der Reihenfolge des Änderungsgesetzes.
+
+
════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════
Fassung vom 24. Juli 2026,
zuletzt geändert durch die am 24. Juli 2026 vorgenommenen Änderungen