| = Beispieldaten: Landesrecht weiterer Länder |
| Matthias Andreas Benkard |
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| Ergänzend zum bayerischen Belegfall (`BayJG/`) sind hier Änderungsgesetze und |
| Änderungsverordnungen aus dem Landesrecht weiterer Länder gesammelt. Sie dienen als |
| Kandidaten für künftige Ertüchtigungswellen und decken Konventionen ab, die im Bundes- und |
| im bayerischen Recht so nicht vorkommen. |
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| WICHTIG: Anders als Bayern (Art./§-Inversion) gliedern alle übrigen Länder ihre Stammgesetze |
| in *§* (wie der Bund) mit `Artikel N` als Änderungsgesetz-Container. Die neuen Testdimensionen |
| liegen daher im *PDF-Layout* und in *Befehlsidiom-Varianten*, nicht in der Gliederung. |
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| Zu jedem Beispiel ist bislang nur das *Änderungsgesetz* beschafft. Die jeweils zugehörige |
| *konsolidierte Stammfassung* (nötig für einen Akzeptanztest wie bei BayJG) fehlt noch; sie käme |
| je Land aus einem eigenen Portal (juris-basiert: landesrecht-bw, recht.nrw, revosax, voris, |
| hessenrecht, gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de; Eigensystem: Berlin) oder als handgepflegter |
| `--extract-only`-Klartext analog zu `BayJG/BayJG-alt.txt`. |
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| == Übersicht |
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| [cols="1,3,3",options="header"] |
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| |Land |Datei / Fundstelle |Besonderheit für das Werkzeug |
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| |Berlin |
| |`Berlin/GVBl-2026-17_ASOG-LAF-AendG.pdf` — GVBl. für Berlin Nr. 17 vom 11.06.2026, S. 234 |
| (Gesetz zur Änderung des ASOG und des LAF-Errichtungsgesetzes vom 03.06.2026) |
| |*Zweispaltiges Layout* (Herausgabe über Wolters Kluwer). Der Spaltenspike ist erledigt: Die |
| Reihenfolge des Inhaltsstroms *ist* bereits die Lesereihenfolge, eine koordinatenbasierte |
| Spaltenerkennung ist nicht nötig. Verbleibende Layout-Eigenheit sind ganzseitenbreite Rahmen |
| (Titelblock, laufender Seitenkopf), die an falscher Stelle im Strom stehen — der Seitenkopf wird |
| herausgeschnitten, der Titelblock landet weiterhin mitten im Text. Tiefe Verschachtelung |
| a)/aa)/bb)/cc); Artikel 1 ändert eine *Anlage* mit eigener Nummern-Gliederung. |
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| |Schleswig-Holstein |
| |`SchleswigHolstein/GVOBl-2026-27_Kommunalrecht-AendG.pdf` — GVOBl. Schl.-H. 2026/27 vom |
| 30.03.2026 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften) |
| |Neues Neufassungsidiom „§ 34a Absatz 1 *erhält folgende Fassung*:" (statt „wird wie folgt |
| gefasst"); *hochgestellte Fußnotenmarker an Artikel-Überschriften* („Artikel 1 ¹)"); Meta- |
| Änderung an einem anderen Änderungsgesetz („Artikel 5 wird gestrichen"). |
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| |Hessen |
| |`Hessen/GVBl-2026-05_11-AendVO-verkehrsrechtl-Zustaendigkeiten.pdf` — GVBl. Hessen Nr. 5 vom |
| 03.02.2026 (Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher |
| Zuständigkeiten) |
| |*Sperrsatz* in Datums- und Signaturzeilen („3 . F e bru a r 2 02 6", „Der Mi n is t er pr |
| äs i d e nt") als Extraktions-Härtetest; *abgekürztes „Abs."/„Nr." im §-Kontext*; FFN-Fußnote. |
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| |Niedersachsen |
| |`Niedersachsen/Nds-GVBl-2026-10_ELER-Foerdergesetz-AendG.pdf` — Nds. GVBl. 2026 Nr. 10 vom |
| 04.02.2026 (Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen ELER-Fördergesetzes) + |
| `Nds-GVBl-2026-23_BeurtVO-Steuer_amtliche-Satznummern.pdf` — Nr. 23 vom 18.03.2026 |
| |*Hochgestellte amtliche Satznummern ¹²³* wie Bayern, aber im *§-Modus* (nicht invertiert) → |
| das bayerische Superskriptmodul wäre wiederverwendbar. Nr. 23 (Verordnung) zeigt die |
| Satznummern deutlich; Nr. 10 ist das eigentliche Änderungsgesetz (Idiom „Absatz 1 erhält |
| folgende Fassung"). Saubere einspaltige PDFs über die stabile API `verkuendung-niedersachsen.de`. |
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| |Baden-Württemberg |
| |`BadenWuerttemberg/GBl-2026-26_KommunalwahlO-AendVO.pdf` — GBl. BW 2026 Nr. 26 vom 27.02.2026 |
| (Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Kommunalwahlordnung) |
| |Standard-HdR-Befehle im GBl-Layout; „werden nach dem Wort … die Wörter … eingefügt", |
| „werden die Wörter … gestrichen". |
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| |Nordrhein-Westfalen |
| |`NRW/GV-NRW-2026-S202_22-Rundfunkaenderungsgesetz.pdf` — GV. NRW. 2026 Nr. 7 vom 31.03.2026, |
| S. 202 (22. Rundfunkänderungsgesetz) |
| |Umfangreiches Mehrgesetz-Artikelgesetz (17 S.); „Die Inhaltsübersicht wird wie folgt |
| geändert", „§ … (weggefallen)". Bereitgestellt aus dem amtlichen recht.nrw.de-PDF. *Unbalancierte |
| Anführungszeichen* im amtlichen Satz (Artikel 2 Nr. 7 b und Nr. 11). Konsolidierte Fassungen sind |
| über `recht.nrw.de/lrgv/gesetz/<TTMMJJJJ>-<Kurztitel-Slug>` frei und serverseitig gerendert |
| abrufbar; der Datumspräfix ist der Gültigkeitsbeginn der jeweiligen Fassung. |
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| |Sachsen |
| |`Sachsen/SaechsGVBl-2026-S134_AendG-SaechsBeamtVG_revosax.pdf` — SächsGVBl. S. 134 |
| (Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes vom 13.04.2026) |
| |Kompaktes Änderungsgesetz, Verschachtelung a)/aa)/bb)/cc), „wird durch den folgenden Satz |
| ersetzt". Quelle: revosax-Gesamtansicht (nicht der Original-GVBl-Satz — recht-sachsen.de ist ein |
| cookie-/kostenpflichtiger Shop). |
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| |Thüringen |
| |`Thueringen/GVBl-TH-2026-02_KiGaFinanzVO-AendVO-ua.pdf` — GVBl. Freistaat Thüringen Nr. 2 vom |
| 13.02.2026 (u. a. Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer Kindergartenfinanzierungs- |
| verordnung) |
| |Sammelheft (28 S.) mit mehreren Verkündungen; enthält eine Änderungsverordnung („§ 4 wird wie |
| folgt geändert"). |
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| == Stand der Umsetzung |
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| * *Sachsen* ist als erster nichtbayerischer Belegfall vollständig umgesetzt: konsolidierte |
| Vorfassung `Sachsen/SaechsBeamtVG-alt.txt` (kanonischer Klartext, Fassung vom 01.02.2025, aus |
| der archivierten revosax-Volltextfassung abgeleitet) und End-to-End-Akzeptanztest |
| (`EndToEndTest.saechsBeamtVgAcceptance`; fünf Befehle, kein Rest). |
| * *Niedersachsen* ist umgesetzt: `Niedersachsen/NEFG-alt.txt` (seit 2022 unveränderter NEFG, aus |
| dem zweispaltigen Nds. GVBl 2022 Nr. 33) und `EndToEndTest.nefgAcceptance` (alle sieben Befehle |
| angewandt, kein Rest — einschließlich der beiden niedersächsischen Einfügeformen: Sachnummer mit |
| Leerzeichen „§ 2 a“ und gliederungsbezogene Einfügung „In Kapitel 4 wird nach § 12 …“). |
| * *Schleswig-Holstein* ist bis einschließlich der Befehlserkennung umgesetzt |
| (`EndToEndTest.kommunalrechtAendGSchleswigHolstein`): Artikel 1 trifft die Gemeindeordnung, |
| Artikel 2 die Kreisordnung, je ein Neufassungsbefehl, kein unbekannter Befehl. Ein voller |
| Akzeptanztest ist *nicht* möglich — siehe „Noch offen“. |
| * *Nordrhein-Westfalen* ist umgesetzt: `NRW/TMZ-Gesetz-alt.txt` (Telemedienzuständigkeitsgesetz in |
| der Fassung vom 27.04.2022, aus der Fassungshistorie von recht.nrw.de) und |
| `EndToEndTest.tmzGesetzAcceptance` (Artikel 3 des 22. Rundfunkänderungsgesetzes; alle vier |
| Befehle angewandt, kein Rest). Das Ergebnis ist gegen die amtliche Fassung vom 01.04.2026 |
| abgeglichen. Die übrigen Artikel (WDR-Gesetz, Landesmediengesetz, 17. RÄStV-AusfG) bleiben offen. |
| * *Berlin* ist bis zur Befehlserkennung umgesetzt (`EndToEndTest.asogLafAendGBerlin`): Artikel 2 |
| (LAF-Errichtungsgesetz) wird vollständig erkannt, beide Punkte erben ihr Ziel aus der |
| Änderungsformel. Artikel 1 wird seit der Wortanker-Einfügung und der Zitatgrenze am |
| Aufzählungspunkt *vollständig* erkannt — alle sechs Befehle, einschließlich der Änderungen an der |
| unnummerierten Anlage. Ein voller Akzeptanztest bleibt an der Stammfassung hängen (siehe „Noch |
| offen“). |
| * Baden-Württemberg (GBl 2026 Nr. 26): großes Anlage-lastiges Änderungsgesetz (§§ 4–57a + Anlagen |
| 1/3b/4b); Stammfassung/Akzeptanztest noch offen. |
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| == Beschaffung der Stammfassungen |
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| Für einen vollen Akzeptanztest wird die Fassung *vor* dem Änderungsgesetz gebraucht. Welcher Weg |
| dafür trägt, hängt allein vom Portal ab; die drei erprobten Wege: |
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| `recht.nrw.de` (Nordrhein-Westfalen):: Der bequemste Fall. Serverseitig gerendertes HTML, keine |
| Single-Page-Anwendung, `robots.txt` erlaubt alles. Das URL-Schema |
| `recht.nrw.de/lrgv/gesetz/<TTMMJJJJ>-<Kurztitel-Slug>` trägt den *Gültigkeitsbeginn der jeweiligen |
| Fassung* im Datumspräfix — Vor- und Nachfassung sind damit unmittelbar adressierbar, und das |
| Ergebnis lässt sich gegen die amtliche Nachfassung prüfen. Die Slugs findet die Suchmaske nicht |
| (Formular); sie stehen im Sitemap-Index (`robots.txt` listet `sitemap/page/1..47/sitemap.xml`, je |
| 1000 Einträge). Alte `lmi/owa/br_*`-URLs leiten auf die neuen Slugs um. |
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| `revosax.sachsen.de` (Sachsen):: Liefert Volltext-PDFs je Fassung, aber nur die aktuelle live. Die |
| Vorfassung kommt über die Wayback-CDX-API: Fassungs-IDs abfragen, die zum Zeitraum passende wählen, |
| per `…id_/…`-Rohform laden. Achtung, `WebFetch` erreicht `web.archive.org` nicht — nur `curl`. |
| |
| juris-Landesportale:: Sackgasse — *geprüft* für `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de` |
| (Schleswig-Holstein) und `gesetze.berlin.de` (Berlin, trotz Eigennamen dieselbe Anwendung). Beide |
| sind seit etwa Ende 2022 reine Single-Page-Anwendungen; sämtliche Dokument-URLs liefern nur die |
| leere Anwendungshülle, die Inhalte hängen an einer tokenpflichtigen Schnittstelle. Auch archivierte |
| Einzelnorm-Seiten sind bereits Hüllen. Brauchbar sind allenfalls Wayback-Snapshots aus der Zeit |
| *vor* der Umstellung — die sind aber meist zu alt für die gesuchte Fassung. Für |
| `landesrecht-bw.de`, `hessenrecht.hessen.de`, `landesrecht.thueringen.de` und `voris.niedersachsen.de` |
| ist dasselbe zu erwarten, aber *nicht* nachgeprüft: Ein Versuch lohnt, bevor man aufgibt. |
| |
| Fällt das Portal aus, bleibt der Weg über das Gesetzblatt selbst: Trägt der Einleitungssatz des |
| Änderungsgesetzes kein „zuletzt geändert durch“, so ist die Originalfassung zugleich die |
| Stammfassung (so bei Niedersachsen). Die Extraktion zweispaltiger Hefte übernimmt `--extract-only` |
| des Werkzeugs selbst; `pdftotext -layout` verschränkt dort die Spalten. |
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| Ein Fallstrick beim Prüfen extrahierter Hefte: Das GV.-NRW.-Heft 7/2026 kodiert einen Teil seiner |
| Umlaute *zerlegt* (`u` + U+0308 statt `ü`, 79 Stellen, darunter dutzende „eingefügt:“/„angefügt:“). |
| Im Text ist das unsichtbar, für jedes Befehlsmuster aber ein anderes Wort. `TextBereiniger.bereinige` |
| normalisiert deshalb ganz früh nach NFC — nicht NFKC, das plättete die amtlichen Satznummern ¹²³ zu |
| gewöhnlichen Ziffern. Wer Klartext von Hand aufbereitet, sollte ihn ebenfalls in NFC ablegen; der |
| Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit. |
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| == Noch offen |
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| * *Schleswig-Holstein — Stammfassung nicht beschaffbar*: Das Landesportal |
| `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de` ist seit Ende 2022 eine reine Single-Page-Anwendung; die |
| Dokumentinhalte liegen hinter einer anmeldepflichtigen „mylex“-API (`connectUrl` aus dem |
| `localStorage`), sämtliche Dokument-URLs liefern nur die leere Anwendungshülle. Die Wayback |
| Machine hat die serverseitig gerenderte Gesamtausgabe der Gemeindeordnung zuletzt am |
| 14.11.2022 erfasst — dort fehlt der hier geänderte § 34a noch (er wurde erst durch das Gesetz |
| vom 05.02.2025 eingefügt). Auch die archivierten Einzelnorm-Seiten (113 Stück) sind bereits |
| SPA-Hüllen ohne Inhalt. Ein voller Akzeptanztest bleibt daher offen, bis die konsolidierte |
| Fassung aus einer anderen Quelle vorliegt. |
| * *Berlin — Stammfassung nicht beschaffbar*: `gesetze.berlin.de` ist trotz des Eigennamens dieselbe |
| juris-Anwendung wie das schleswig-holsteinische Portal (Kennung `bsbe`) und ebenso |
| anmeldepflichtig. In der Wayback Machine gibt es keine serverseitig gerenderten Volltexte des |
| ASOG oder des LAF-Errichtungsgesetzes. |
| * *Anlagen im kanonischen Klartext*: Anlagen sind als Änderungsziel unterstützt — im gii-XML sind |
| sie eigene Normen („Anlage 8“, „Anhang“), und `Stelle.anlagenEnbez()` löst sie auf; im GEG werden |
| anlagenbezogene Befehle angewandt. Der `LandesRechtTextParser` kennt jedoch nur „§“- und |
| „Art.“-Normköpfe: Eine handgepflegte Stammfassung kann *keine* Anlage tragen. Das ist die |
| konkrete Lücke für Berlin (Artikel 1) und Baden-Württemberg (Anlagen 1/3b/4b) — sie wird erst |
| behebbar, wenn für eines der beiden eine Stammfassung vorliegt. |
| * *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen*: Titelblock und Impressum stehen im Inhaltsstrom an anderer |
| Stelle als im Satzbild (der Titelblock mitten im Fließtext der ersten Seite). Das zu beheben |
| verlangt eine geometrische Lesereihenfolge (XY-Cut), nicht bloß eine Spaltenerkennung. |
| * *Rheinland-Pfalz*: Die Verkündungsplattform `verkuendung.rlp.de` verkündet erst seit dem |
| 01.07.2026 elektronisch; ältere GVBl-Hefte liegen nicht als freie Direkt-PDF vor. |
| * Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Brandenburg, Sachsen-Anhalt: noch nicht |
| erfasst. |
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| == Wo weitermachen |
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| Kein Land scheitert noch an reiner Extraktionsschwäche; offen sind Modell- und Beschaffungsfragen. |
| Nach absteigendem Nutzen: |
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| . *Weitere Artikel des NRW-Heftes* (WDR-Gesetz, Landesmediengesetz). Die Stammfassungen sind über |
| das oben beschriebene recht.nrw.de-Rezept unmittelbar greifbar, und die Nachfassungen erlauben |
| wieder den Abgleich gegen den amtlichen Text. Ergibt einen Massentest mit über hundert Befehlen: |
| Seit der NFC-Normalisierung erkennt der Parser in Artikel 1 (WDR-Gesetz) 103 Befehle, davon 20 |
| noch nicht, in Artikel 2 (Landesmediengesetz) 18 Befehle, davon 5 noch nicht — diese Reste sind |
| der eigentliche Ertrag des Massentests. |
| . *Anlagen-Normköpfe im `LandesRechtTextParser`* — lohnt erst zusammen mit (1) oder sobald für |
| Berlin bzw. Baden-Württemberg eine Stammfassung vorliegt, sonst nicht end-to-end prüfbar. |
| . *Hessen* als Sperrsatz-Härtetest („3 . F e bru a r 2 02 6“). Betrifft nur Datums- und |
| Signaturzeilen, nicht die Befehle — kosmetisch, aber ein eigener Extraktionsfall. |
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| Regressionsschutz: `./mvnw verify` prüft die bestehenden Belegfälle mit. Gepinnt ist dabei nicht |
| überall dieselbe Art von Zahl — für UWG, AGG und ProdHaftG, dass *kein* Befehl manuell bleibt; für |
| das BayJG die 154 erkannten Befehle und namentlich die fünf Umnummerierungs-Residuen; für Sachsen, |
| Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die vollständige Anwendung ohne Rest. Wer eine dieser Zahlen |
| ändern muss, sollte den Grund im Test vermerken. |