| Beispieldaten Berlin — Herkunft und Aufbereitung |
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| 1. Änderungsdokument |
| GVBl-2026-17_ASOG-LAF-AendG.pdf |
| Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 17 vom 11. Juni 2026, S. 234: |
| Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und des Gesetzes |
| zur Errichtung eines Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung |
| vom 3. Juni 2026. Bezogen über pardok.parlament-berlin.de. |
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| 2. Stammfassungen |
| LAF-ErrG-alt.txt Gesetz zur Errichtung eines Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten |
| und Unterbringung vom 14. März 2016, Gültigkeit 16.04.2026–11.06.2026 |
| LAF-ErrG-neu.txt dasselbe ab 12.06.2026, allein als Prüfmaßstab |
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| Bezugsweg |
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| Wie in Hessen und Schleswig-Holstein über eine Browsersteuerung; `gesetze.berlin.de` ist |
| trotz des Eigennamens dieselbe juris-Anwendung (Kennung `bsbe`). Rezept in `Hessen/SOURCES`. |
| Dokumentkennungen und Stichtage: |
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| LAF-Errichtungsgesetz jlr-NNLBE000047A6 @20260416 / @20260612 |
| ASOG Bln jlr-NNLBE00004772 @20260416 / @20260612 |
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| Rechtsstellung: amtliche Werke nach § 5 UrhG; im Übrigen wie in `Hessen/SOURCES` dargelegt. |
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| Das ASOG ist nicht beigelegt — warum |
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| Artikel 1 des Änderungsgesetzes ändert zu fünf Sechsteln die *Anlage* des ASOG |
| (Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben), und deren Einheiten sind nicht wie sonst als |
| Aufzählungsmarken gesetzt, sondern als *Überschriften*: „Nummer 6“, „Nummer 23“, „Nummer 31“, |
| jede im Portal eine eigene Einzelnorm. Der Stellenauflöser sucht dagegen eine Marke „6.“ im |
| Text der Anlage — und findet dort vielerlei, denn gewöhnliche Aufzählungen zählen ebenso. |
| Belegt ist das: Werden die Überschriften versuchsweise in Marken umgeschrieben, steigt die |
| Zahl der angewandten Befehle von zwei auf drei; mehrdeutig bleibt der Rest. |
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| Das ist keine Extraktions-, sondern eine Modellfrage: Die Nummern einer Anlage brauchen einen |
| eigenen Rang zwischen Norm und Absatz. Solange er fehlt, brächte die Beilage von zweimal |
| 380 kB Stammfassung keinen Prüfgewinn. Der Bezugsweg oben führt in zwei Abrufen wieder |
| dorthin. |
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| Ein zweiter Befund für dieselbe Arbeit: Das Berliner Portal setzt die amtlichen Satznummern |
| nicht als Superskripte, sondern als *angeklebte Ziffern* („(2) 1Gegen einen …“). Der |
| kanonische Klartext verlangt Superskripte; die Umschrift gehört in die Aufbereitung, sonst |
| weicht die angewandte Fassung von der amtlichen Nachfassung schon in der Zählung ab. |
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| Aufbereitung zum kanonischen Klartext |
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| Maschinell wie in Hessen. Das LAF-Errichtungsgesetz führt kein Inhaltsverzeichnis als eigene |
| Norm; der Wortlaut beginnt deshalb beim ersten Normkopf, der für sich auf einer Zeile steht. |