Jeder Befehl nennt fortan seine Seite im Heft

Die Synopse wies bislang Artikel und Gliederungspunkt aus. Wer einem
liegengebliebenen Befehl nachgehen wollte, musste ihn in einem Heft von achtzig
Seiten selbst suchen; die eigentliche Arbeit lag damit beim Leser. Fortan trägt
jeder Befehl seine Fundstelle: „Artikel 1 23. b) (S. 8)“.

Gezählt wird die Seite nicht, sondern am Wortlaut wiedergefunden. Eine Marke, die
im Textstrom mitreiste, kam dafür nicht in Betracht: Der Bereiniger zieht weiche
Umbrüche zusammen, entfernt Kolumnentitel und schneidet Seitenfüße heraus; die
Marke geriete entweder vor einen Zeilenanfangs-Anker und nähme jedem
Normkopf-Muster seine Grundlage, oder sie verschwände mit der Zeile, die sie
trug. Stattdessen hält der Auszug seinen Wortbestand seitenweise fest
(Seitenkonkordanz) — nur Buchstaben und Ziffern, kleingeschrieben — und der
Befehlstext wird darin gesucht, ebenso heruntergebrochen. Silbentrennung,
Anführungszeichen, Leerraum und Satzzeichen, also gerade das, woran die
Aufbereitung arbeitet, stören den Vergleich dann nicht. Der Fontgrößenfilter
erhebt die Konkordanz aus denselben Zeilen, aus denen er den Text fügt; ein
zweiter Lauf über das Druckwerk unterbleibt.

Gesucht wird von einem fortschreitenden Leser aus, der sich merkt, wie weit die
Erschließung gediehen ist. Ohne ihn träfe ein mehrfach vorkommender Wortlaut
(„Absatz 3 wird aufgehoben“ steht in einem Heft dutzendfach) stets dessen erstes
Vorkommen. Was kürzer ist als acht Zeichen, ist keine Wortfolge, sondern eine
Marke; was sich nicht wiederfinden lässt, bleibt ohne Seitenangabe. Eine falsche
Seite wäre schlimmer als keine. Ohne Angabe bleiben aus demselben Grund die
Klartexteingabe, die kein Satzbild hat, und die beschlossene Fassung einer
Beschlussempfehlung, die aus zwei Spalten zusammengesetzt ist und so auf keiner
Seite des Heftes steht.

Die Anzeige der Herkunft (Provenienz) hängt die Seite an; Synopse, Abschnitt
„Manuell prüfen“ und „--dump-befehle“ tragen sie damit, ohne dass an ihnen etwas
zu ändern gewesen wäre.

Geprüft: mvnw verify (438 Testfälle) und reuse lint (209/209) gehen durch. Sechs
Fälle prüfen die Konkordanz für sich, zwei am Druckwerk — dass jeder der
neunzehn Befehle des Heftes BGBl. 2026 I Nr. 43 eine Seite zwischen eins und
fünf trägt, dass die Seiten in der Reihenfolge der Erschließung steigen und dass
eine Klartexteingabe keine trägt. Die Fundstelle „Artikel 1 23. b) (S. 8)“ des
Gesetzes vom 16. Oktober 2023 ist am Druckbild nachgeschlagen und für richtig
befunden.

Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: If9a9008311aaabf49b007d82f9c1aaaca495878a
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index 66bb5a3..677db5d 100644
--- a/FASSUNGEN.txt
+++ b/FASSUNGEN.txt
@@ -21,6 +21,88 @@
 
 
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+ Fassung vom 28. August 2026,
+ zuletzt geändert durch die am 28. August 2026 vorgenommenen Änderungen
+════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════
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+Jeder Befehl nennt fortan die Seite des Änderungsdokuments, auf der er steht.
+Bislang wies die Synopse Artikel und Gliederungspunkt aus; wer einem
+liegengebliebenen Befehl nachgehen wollte, musste ihn in einem Heft von achtzig
+Seiten selbst suchen — die eigentliche Arbeit lag damit beim Leser. Die Seite
+wird dabei nicht mitgezählt, sondern am Wortlaut wiedergefunden. Eine Marke, die
+im Textstrom mitreiste, käme dafür nicht in Betracht: Der Bereiniger zieht weiche
+Umbrüche zusammen, entfernt Kolumnentitel und schneidet Seitenfüße heraus; die
+Marke geriete entweder vor einen Zeilenanfangs-Anker und nähme jedem
+Normkopf-Muster seine Grundlage, oder sie verschwände mit der Zeile, die sie trug.
+
+
+Artikel 1
+Die Seitenkonkordanz
+
+(1) Der Auszug hält seinen Wortbestand fortan seitenweise fest (Seitenkonkordanz).
+    Festgehalten wird nur, was Buchstabe oder Ziffer ist, kleingeschrieben, nebst
+    der Seite eines jeden Zeichens; der Fontgrößenfilter (FontgroessenFilter)
+    erhebt beides aus denselben Zeilen, aus denen er den Text fügt, sodass ein
+    zweiter Lauf über das Druckwerk unterbleibt.
+
+(2) Der Befehlstext wird darin gesucht, auf dieselbe Weise heruntergebrochen.
+    Silbentrennung, Anführungszeichen, Leerraum und Satzzeichen — also gerade das,
+    woran die Aufbereitung arbeitet — stören den Vergleich dann nicht.
+
+(3) Gesucht wird von einem fortschreitenden Leser (Seitenkonkordanz.Leser) aus,
+    der sich merkt, wie weit die Erschließung im Dokument gediehen ist. Ohne ihn
+    träfe ein mehrfach vorkommender Wortlaut („Absatz 3 wird aufgehoben“) stets
+    dessen erstes Vorkommen. Zurück schreitet er nie.
+
+(4) Was kürzer ist als acht Zeichen des Wortbestandes, ist kein Wortlaut, sondern
+    eine Marke; was sich nicht wiederfinden lässt, bleibt ohne Seitenangabe. Eine
+    falsche Seite wäre schlimmer als keine.
+
+
+Artikel 2
+Herkunft und Anzeige
+
+(1) Die Herkunft (Provenienz) führt die Seite als weiteren Bestandteil; ihre
+    Anzeige hängt sie an („Artikel 1 23. b) (S. 8)“). Damit tragen die Synopse,
+    der Abschnitt „Manuell prüfen“ und die Ausgabe „--dump-befehle“ die
+    Fundstelle, ohne dass an ihnen etwas zu ändern gewesen wäre.
+
+(2) Der Extraktor (PatchTextExtraktor) gibt den Auszug samt Konkordanz aus; die
+    Pipeline führt sie am Quelldokument mit und übergibt sie dem Parser
+    (AenderungsgesetzParser), der sie durch die Erschließung reicht.
+
+(3) Zwei Eingaben bleiben ohne Seitenangabe, und zwar mit Grund: die
+    Klartextdatei, die kein Satzbild hat, und die beschlossene Fassung einer
+    Beschlussempfehlung, die aus zwei Spalten zusammengesetzt ist und so auf
+    keiner Seite des Heftes steht.
+
+
+Artikel 3
+Prüfung
+
+(1) Die Seitenkonkordanz wird für sich geprüft (SeitenkonkordanzTest, sechs
+    Fälle): der einfache Fund, der über einen Trennstrich hinweg zusammengesetzte,
+    der mehrfach vorkommende Wortlaut, das Nichtgefundene, die zu kurze Marke und
+    die Eingabe ohne Satzbild.
+
+(2) Am Druckwerk selbst wird zweierlei geprüft (EndToEndTest.fundstelleImHeft):
+    dass jeder der neunzehn Befehle des Heftes BGBl. 2026 I Nr. 43 eine Seite
+    zwischen eins und fünf trägt und dass die Seiten in der Reihenfolge der
+    Erschließung steigen. Die Gegenprobe am Druckbild nennt zwei Fundstellen
+    namentlich. Dass eine Klartexteingabe keine Seite trägt, wird eigens geprüft
+    (EndToEndTest.klartextTraegtKeineSeite).
+
+
+Schlussbestimmung
+
+Die vorstehenden Änderungen sind durch die vollständige Prüfung (mvnw verify,
+vierhundertachtunddreißig Testfälle) und durch die Lizenzprüfung (reuse lint,
+zweihundertneun von zweihundertneun Dateien) bestätigt worden. Die Fundstelle des
+Befehls „Artikel 1 23. b)“ des Gesetzes vom 16. Oktober 2023 ist am Druckbild der
+achten Seite nachgeschlagen und für richtig befunden worden.
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  Fassung vom 27. August 2026 (zweite Fassung des Tages),
  zuletzt geändert durch die am 27. August 2026 vorgenommenen Änderungen
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