Die Startseite führt die Neuankömmlinge ein

Seit der Inbetriebnahme setzte die Startseite voraus, was gerade nicht hat, wer
sie zum ersten Mal aufruft: geeignete Dateien. Über dem Formular stand die
Tätigkeitsbeschreibung, darunter zwei leere Dateifelder, und wer nie mit
gii-Norm-XML oder einem BGBl-Regelungstext zu tun hatte, konnte das Werkzeug
nicht einmal ausprobieren. Ein zugeklappter Block tritt hinzu, der zwei
durchgerechnete Fälle mit Verweisen auf die amtlichen Fundstellen anbietet.
Zugeklappt kostet er eine Zeile; das Formular bleibt, wo es war.

Angeboten werden ein verkündetes Änderungsgesetz — das UWG nebst dem Dritten
Gesetz zu seiner Änderung (BGBl. 2026 I Nr. 43), neunzehn Befehle an sechs
Normen ohne Rest — und ein Gesetzentwurf — das AGG nebst BT-Drs. 21/6178,
dreiundzwanzig Befehle an vierzehn Normen, einer zur Prüfung markiert. Der
zweite Fall war zunächst als ProdHaftG nebst BT-Drs. 21/4297 gedacht und ist
verworfen: Die Modernisierung löst das Gesetz ab, statt es zu ändern, und ergibt
einen einzigen Befehl an einer einzigen Norm. Ein Beispiel, das nichts zeigt,
ist keines.

Mitausgeliefert wird nichts, und die Seite ruft von sich aus nichts ab; sie
verweist. Die Verweise öffnen ein eigenes Fenster, weil ein im selben Fenster
geöffnetes PDF die bereits gewählten Dateien aus dem Formular nähme. Das
Stilblatt bekommt .einfuehrung im Zuschnitt der übrigen Kästen und keine einzige
neue Farbe, sodass Hell- und Dunkelfassung ohne Zutun stimmen.

Dabei stellte sich heraus, dass gesetze-im-internet.de das Norm-XML gar nicht
als solches ausgibt: Es gibt allein …/<kurz>/xml.zip, der unmittelbare
BJNR….xml-Pfad ist 404. Eine Einführung, die auf die Fundstelle verweist, wäre
ohne Weiteres eine Anleitung zum Entpacken von Hand gewesen. Der Ladepfad nimmt
das Archiv deshalb nun unmittelbar an (ZipAuspacker, vorgeschaltet in
Pipeline.ladeStammgesetz; DateiTyp kennt die Art ZIP). Die Änderungsdokumente
bleiben unberührt — Gesetzblätter und Drucksachen kommen nirgends als Archiv.

Das Format wird von Hand gelesen, und zwar aus einem Grund, der außerhalb der
Browserfassung sinnlos wäre: Von den Archivklassen des JDK trägt dort allein der
Inflater, den InflaterErsatz auf jzlib zurückführt; ZipInputStream, ZipFile und
CRC32 beruhen auf nativen Bindungen, die Web Image nicht kennt. Auch die
Prüfsumme rechnet die Klasse deshalb selbst. Gelesen wird über das
Zentralverzeichnis am Dateiende, nicht über die örtlichen Vorspanne, deren
Größenangaben bei nachgestellten Beschreibern erst hinter den Daten stehen.
Gewählt wird der einzige auf .xml endende Eintrag: Den Gesetzen mit Anlagen legt
die Fundstelle deren Bilddateien mit ins Archiv, es ist also nicht einerlei,
welchen man nimmt. Die ZIP-Signatur wird vor der PDF-Signatur geprüft, weil sie
am ersten Byte verankert ist, während jene ein Vorschaufenster durchsucht — ein
Archiv mit der Zeichenfolge „%PDF-“ in seinen gepackten Daten wäre sonst als PDF
angesprochen worden.

Die Quellenzeile der Synopse nennt weiterhin die angegebene Datei (uwg.zip),
nicht den Eintrag; sie soll den Weg zur Fundstelle zurück beschreiben. Den
Eintragsnamen trägt die ausgepackte Quelle gleichwohl, damit Protokoll und
Ladefehler das Gesetz benennen und nicht seine Verpackung.

Geprüft ist beides gegen die Fundstelle selbst, nicht nur gegen den
Beispielkorpus: 312 Prüfungen laufen durch, darunter acht neue zum Auspacken.
Das unmittelbar bezogene uwg.zip ergibt auf der Befehlszeile mit dem
BGBl-Regelungstext dieselbe Ausfertigung wie die entpackte Fassung — die beiden
unterscheiden sich allein in der Quellenzeile —, und dieselben 19/0/6 ergeben
sich im neu gebauten Wasm-Modul im Browser, ohne eine Beanstandung in der
Konsole. Der Block hält bei 320 Pixeln Breite ohne Überlauf.

Unberührt bleiben pom.xml, deploy/webpaket.sh und die nginx-Vorlage: Da nichts
mitausgeliefert wird, braucht es weder einen zweiten Ressourcen-Block noch neue
MIME-Typen — deren types-Block ersetzt die Zuordnung vollständig und wäre sonst
die Falle gewesen.

Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: I5f6566ca89aa5198452b0b29ac5b38da9eb26137
diff --git a/README.adoc b/README.adoc
index 3a13fd9..8059ea0 100644
--- a/README.adoc
+++ b/README.adoc
@@ -61,7 +61,10 @@
 Eingaben:
 
 * Stammgesetz (Bundesrecht): XML im gii-norm-Format von
-  https://www.gesetze-im-internet.de/[gesetze-im-internet.de]
+  https://www.gesetze-im-internet.de/[gesetze-im-internet.de]. Das Portal gibt
+  es nur als Archiv aus (`…/<kurz>/xml.zip`); das Archiv wird unmittelbar
+  angenommen und der enthaltene XML-Eintrag daraus entpackt, ein Zwischenschritt
+  von Hand entfällt.
 * Stammgesetz (Landesrecht): konsolidierte Fassung als PDF oder als
   kanonischer Klartext im Format der `--extract-only`-Ausgabe. Eine Zeile
   „Inhaltsübersicht“ eröffnet darin die gleichnamige Norm, auf die die
@@ -310,6 +313,14 @@
 (`eu.mulk.aendggner.Pipeline`) über ein Upload-Formular zugänglich macht:
 Stammgesetz- und Änderungsgesetz-Datei(en) wählen, Synopse erhalten.
 
+Über dem Formular steht ein zugeklappter Einführungsblock, der zwei
+durchgerechnete Fälle mit Verweisen auf die amtlichen Fundstellen anbietet:
+das UWG (`gesetze-im-internet.de/uwg_2004/xml.zip`) mit dem Dritten Gesetz zu
+seiner Änderung (BGBl. 2026 I Nr. 43) und das AGG
+(`gesetze-im-internet.de/agg/xml.zip`) mit dem Regierungsentwurf BT-Drs.
+21/6178. Mitausgeliefert wird nichts; die Seite ruft die Dateien auch nicht
+selbst ab, sie verweist nur darauf.
+
 Sie braucht keinen Server: Die vollständige Verarbeitung — PDF-Textgewinnung
 mit PDFBox eingeschlossen — läuft als WebAssembly-Modul im Browser, übersetzt
 mit GraalVM Web Image aus demselben Java-Quelltext. Ausgeliefert werden nur