Das Werkzeug bekommt einen Langnamen
Vor der Inbetriebnahme fehlte der Web-Fassung, was jede Vorschrift führt, auf die
sie angewandt wird: eine Bezeichnung neben dem Kurztitel. Bisher stand über dem
Formular allein „ÄndGgner“ nebst einer Zeile, die die Tätigkeit beschreibt. Der
Langname tritt hinzu und ordnet sich wie bei einem Gesetz — die amtliche
Bezeichnung zuerst, das Kürzel als Kurztitel:
Nichtamtliche Zentralstelle für die maschinelle Fortschreibung von
Stammgesetzen anhand von Änderungsvorschriften des Bundes und der Länder
(ÄndGgner)
Der Widerspruch ist beabsichtigt und zugleich zutreffend: Was das Werkzeug
liefert, ist eine Lesefassung ohne jede amtliche Verbindlichkeit, und genau das
sagt das erste Wort.
Die Überschrift bleibt beim Kürzel, der Langname steht als eigene Zeile
darunter, vor der bisherigen Tagline; .langname übernimmt die Sekundärfarbe der
Tagline und tritt eine Spur kleiner auf. Der Tabtitel bleibt kurz — 130 Zeichen
schneidet jeder Browser gerade dort ab, wo sie unterscheidbar würden —, ebenso
die Kurzbeschreibung für Suchmaschinen, die die Funktion nennen soll und nicht
den Titel. Impressum und Datenschutz bleiben unberührt.
Der README führt den Langnamen als Dokumenttitel; „Programmbibliothek zur
Konsolidierung von Änderungsgesetzen des Bundes und der Länder“ war ohnehin
überholt, seit die Bibliothek eine Anwendung mit zwei Oberflächen trägt.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
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