Die Startseite führt die Neuankömmlinge ein
Seit der Inbetriebnahme setzte die Startseite voraus, was gerade nicht hat, wer
sie zum ersten Mal aufruft: geeignete Dateien. Über dem Formular stand die
Tätigkeitsbeschreibung, darunter zwei leere Dateifelder, und wer nie mit
gii-Norm-XML oder einem BGBl-Regelungstext zu tun hatte, konnte das Werkzeug
nicht einmal ausprobieren. Ein zugeklappter Block tritt hinzu, der zwei
durchgerechnete Fälle mit Verweisen auf die amtlichen Fundstellen anbietet.
Zugeklappt kostet er eine Zeile; das Formular bleibt, wo es war.
Angeboten werden ein verkündetes Änderungsgesetz — das UWG nebst dem Dritten
Gesetz zu seiner Änderung (BGBl. 2026 I Nr. 43), neunzehn Befehle an sechs
Normen ohne Rest — und ein Gesetzentwurf — das AGG nebst BT-Drs. 21/6178,
dreiundzwanzig Befehle an vierzehn Normen, einer zur Prüfung markiert. Der
zweite Fall war zunächst als ProdHaftG nebst BT-Drs. 21/4297 gedacht und ist
verworfen: Die Modernisierung löst das Gesetz ab, statt es zu ändern, und ergibt
einen einzigen Befehl an einer einzigen Norm. Ein Beispiel, das nichts zeigt,
ist keines.
Mitausgeliefert wird nichts, und die Seite ruft von sich aus nichts ab; sie
verweist. Die Verweise öffnen ein eigenes Fenster, weil ein im selben Fenster
geöffnetes PDF die bereits gewählten Dateien aus dem Formular nähme. Das
Stilblatt bekommt .einfuehrung im Zuschnitt der übrigen Kästen und keine einzige
neue Farbe, sodass Hell- und Dunkelfassung ohne Zutun stimmen.
Dabei stellte sich heraus, dass gesetze-im-internet.de das Norm-XML gar nicht
als solches ausgibt: Es gibt allein …/<kurz>/xml.zip, der unmittelbare
BJNR….xml-Pfad ist 404. Eine Einführung, die auf die Fundstelle verweist, wäre
ohne Weiteres eine Anleitung zum Entpacken von Hand gewesen. Der Ladepfad nimmt
das Archiv deshalb nun unmittelbar an (ZipAuspacker, vorgeschaltet in
Pipeline.ladeStammgesetz; DateiTyp kennt die Art ZIP). Die Änderungsdokumente
bleiben unberührt — Gesetzblätter und Drucksachen kommen nirgends als Archiv.
Das Format wird von Hand gelesen, und zwar aus einem Grund, der außerhalb der
Browserfassung sinnlos wäre: Von den Archivklassen des JDK trägt dort allein der
Inflater, den InflaterErsatz auf jzlib zurückführt; ZipInputStream, ZipFile und
CRC32 beruhen auf nativen Bindungen, die Web Image nicht kennt. Auch die
Prüfsumme rechnet die Klasse deshalb selbst. Gelesen wird über das
Zentralverzeichnis am Dateiende, nicht über die örtlichen Vorspanne, deren
Größenangaben bei nachgestellten Beschreibern erst hinter den Daten stehen.
Gewählt wird der einzige auf .xml endende Eintrag: Den Gesetzen mit Anlagen legt
die Fundstelle deren Bilddateien mit ins Archiv, es ist also nicht einerlei,
welchen man nimmt. Die ZIP-Signatur wird vor der PDF-Signatur geprüft, weil sie
am ersten Byte verankert ist, während jene ein Vorschaufenster durchsucht — ein
Archiv mit der Zeichenfolge „%PDF-“ in seinen gepackten Daten wäre sonst als PDF
angesprochen worden.
Die Quellenzeile der Synopse nennt weiterhin die angegebene Datei (uwg.zip),
nicht den Eintrag; sie soll den Weg zur Fundstelle zurück beschreiben. Den
Eintragsnamen trägt die ausgepackte Quelle gleichwohl, damit Protokoll und
Ladefehler das Gesetz benennen und nicht seine Verpackung.
Geprüft ist beides gegen die Fundstelle selbst, nicht nur gegen den
Beispielkorpus: 312 Prüfungen laufen durch, darunter acht neue zum Auspacken.
Das unmittelbar bezogene uwg.zip ergibt auf der Befehlszeile mit dem
BGBl-Regelungstext dieselbe Ausfertigung wie die entpackte Fassung — die beiden
unterscheiden sich allein in der Quellenzeile —, und dieselben 19/0/6 ergeben
sich im neu gebauten Wasm-Modul im Browser, ohne eine Beanstandung in der
Konsole. Der Block hält bei 320 Pixeln Breite ohne Überlauf.
Unberührt bleiben pom.xml, deploy/webpaket.sh und die nginx-Vorlage: Da nichts
mitausgeliefert wird, braucht es weder einen zweiten Ressourcen-Block noch neue
MIME-Typen — deren types-Block ersetzt die Zuordnung vollständig und wäre sonst
die Falle gewesen.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: I5f6566ca89aa5198452b0b29ac5b38da9eb26137
diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt
index ad304ba..24baaf6 100644
--- a/FASSUNGEN.txt
+++ b/FASSUNGEN.txt
@@ -32,6 +32,13 @@
aufgehoben; zugleich wird die Auslieferung auf den Betrieb unter einem Unterpfad
einer bestehenden Domain eingerichtet.
+Die nunmehr öffentlich erreichbare Startseite setzte sodann voraus, was
+Neuankömmlinge gerade nicht haben: geeignete Dateien. Sie erhält deshalb eine
+Einführung mit Verweisen auf zwei durchgerechnete Fälle. Dabei hat sich ergeben,
+dass die Fundstelle des Bundesrechts das Norm-XML ausschließlich als Archiv
+ausgibt; ohne dessen Auspacken bliebe die Einführung eine Anleitung zum
+Zwischenschritt von Hand.
+
Artikel 1
Anbieterkennzeichnung und Datenschutzerklärung
@@ -115,10 +122,75 @@
Ordnung, der Anschriften und der Hinweise ergänzt.
+Artikel 5
+Annahme von Archiven als Stammgesetz
+
+(1) Die Fundstelle des Bundesrechts (gesetze-im-internet.de) gibt das Norm-XML
+ nicht als solches, sondern allein als Archiv aus (…/<Kurzbezeichnung>/
+ xml.zip). Ein solches Archiv wird künftig unmittelbar als Stammgesetz
+ angenommen; der darin enthaltene XML-Eintrag wird ausgepackt.
+
+(2) Es wird die Klasse ZipAuspacker eingeführt. Sie liest das Zentralverzeichnis
+ am Dateiende — nicht die örtlichen Vorspanne, deren Größenangaben bei
+ nachgestellten Beschreibern erst hinter den Daten stehen —, wählt daraus den
+ einzigen auf „.xml“ endenden Eintrag und packt ihn aus. Verzeichniseinträge
+ und das von manchen Betriebssystemen beigefügte Beiwerk bleiben außer
+ Betracht; die Auswahl ist erforderlich, weil die Fundstelle den Gesetzen mit
+ Anlagen deren Bilddateien mit ins Archiv legt.
+
+(3) Das Format wird von Hand gelesen. Der Grund ist folgender: Von den
+ Archivklassen der Laufzeitumgebung trägt in der Browserfassung allein der
+ Entpacker (Inflater), den die Ersetzung InflaterErsatz auf eine reine
+ Java-Umsetzung zurückführt; die übrigen (ZipInputStream, ZipFile, CRC32)
+ beruhen auf Bindungen, die das Übersetzungswerkzeug nicht kennt. Auch die
+ Prüfsumme wird deshalb im Erzeugnis selbst berechnet.
+
+(4) Die Erkennung (DateiTyp) wird um die Art ZIP ergänzt. Ihre Prüfung geht der
+ Prüfung auf PDF voran, weil sie am ersten Byte verankert ist, während jene
+ ein Vorschaufenster durchsucht; ein Archiv mit der Zeichenfolge „%PDF-“ in
+ seinen gepackten Daten wäre sonst als PDF angesprochen worden.
+
+(5) Das Auspacken tritt in Pipeline.ladeStammgesetz vor die Erkennung. Die
+ Änderungsdokumente bleiben unberührt: Gesetzblätter und Drucksachen kommen
+ nirgends als Archiv. Die Quellenzeile der Synopse nennt weiterhin die
+ angegebene Datei (xml.zip), damit der Weg zur Fundstelle zurück erkennbar
+ bleibt.
+
+
+Artikel 6
+Einführung in der Browserfassung
+
+(1) Die Startseite erhält über dem Formular einen zugeklappten Block
+ („Noch keine Dateien? Zwei Beispiele zum Ausprobieren“). Zugeklappt nimmt er
+ eine Zeile ein; das Formular bleibt an seinem Platz.
+
+(2) Der Block nennt die drei Schritte und bietet zwei Fälle mit Verweisen auf die
+ amtlichen Fundstellen an:
+ a) ein verkündetes Änderungsgesetz — das Gesetz gegen den unlauteren
+ Wettbewerb nebst dem Dritten Gesetz zu seiner Änderung (BGBl. 2026 I
+ Nr. 43), neunzehn Befehle an sechs Normen, nichts manuell zu prüfen;
+ b) einen Gesetzentwurf — das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nebst dem
+ Regierungsentwurf BT-Drs. 21/6178, dreiundzwanzig Befehle an vierzehn
+ Normen, einer zur manuellen Prüfung markiert.
+
+(3) Mitausgeliefert wird nichts; die Seite ruft von sich aus nichts ab. Die
+ Verweise öffnen ein eigenes Fenster, weil ein im selben Fenster geöffnetes
+ Schriftstück die bereits gewählten Dateien aus dem Formular nähme.
+
+(4) Der Hinweis am Feld „Stammgesetz“ nennt nunmehr auch das Archiv. Das
+ Stilblatt wird um die Auszeichnung des Blockes ergänzt; neue Farben treten
+ nicht hinzu, sodass Hell- und Dunkelfassung ohne Zutun stimmen.
+
+
Schlussbestimmung
Die vorstehenden Änderungen sind durch die Prüfung sämtlicher Testfälle
-(dreihundertvier an der Zahl) bestätigt worden. Die Inhaltsrichtlinie ist gegen
+(dreihundertzwölf an der Zahl, darunter acht neue zum Auspacken) bestätigt
+worden. Das Auspacken ist überdies gegen die Fundstelle selbst erprobt worden:
+Das unmittelbar bezogene Archiv des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
+ergibt mit dem Regelungstext des Bundesgesetzblattes dieselbe Synopse wie die
+entpackte Fassung — die Ausfertigungen unterscheiden sich allein in der
+Quellenzeile. Die Inhaltsrichtlinie ist gegen
die laufende Anwendung erprobt worden: Der Lauf des IfSG-Falles im Browser hat
unter ihr achtundvierzig angewandte Befehle, siebenundzwanzig zur manuellen
Prüfung und einundzwanzig geänderte Normen ergeben, mithin dasselbe wie die