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      "author": {
        "name": "Matthias Andreas Benkard",
        "email": "code@mail.matthias.benkard.de",
        "time": "Sun Aug 23 15:46:27 2026 +0200"
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        "name": "Matthias Andreas Benkard",
        "email": "code@mail.matthias.benkard.de",
        "time": "Sun Aug 23 15:46:27 2026 +0200"
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      "message": "Ein Änderungsgesetz schreibt zwei Stammgesetze fort\n\nSchleswig-Holstein ändert mit einem Gesetz die Gemeindeordnung und die\nKreisordnung zugleich, jede in ihrem eigenen Artikel. Beide Stammfassungen sind\nnun über die Browsersteuerung beschafft — Vor- wie Nachfassung —, und beide\nwerden vollständig fortgeschrieben: je ein Neufassungsbefehl, kein Rest, und\ndanach gleicht die Gemeindeordnung in allen 167, die Kreisordnung in allen 86\nNormen der amtlichen Fassung vom 31. März 2026. Der dritte Artikel ändert ein\nanderes Änderungsgesetz und bleibt zu Recht unbeachtet.\n\nDer Portalsatz hat zwei Eigenheiten. Er trennt die Sachnummer ab („§ 57 c“\nstatt „§ 57c“); zusammengezogen gehört das zur Aufbereitung, ohne den Handgriff\nwären zehn Paragraphen der Gemeindeordnung dem Gesetz entgangen. Und er setzt im\nKlammerzusatz „(Gemeindeordnung - GO -)“ einen Bindestrich, wo das Gesetzblatt\neinen Gedankenstrich führt. Daran scheiterte die Trennung von Kurztitel und\nAbkürzung, der Einleitungssatz fand sein Ziel nicht, und es wurde kein Artikel\ngewählt. Der Parser nimmt den Strich fortan in beiden Gestalten an, sofern\nLeerraum ihn umgibt — innerhalb eines Namens steht ein Bindestrich stets ohne.\n\nGeprüft durch „mvnw verify“: 327 Tests, keine bestehende gepinnte Zahl bewegt,\nREUSE-Konformität 162 von 162.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I11e8e84436c9b4b0e1729f5e4be012cc35335a0c\n"
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        "time": "Sun Aug 23 14:56:08 2026 +0200"
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      "message": "Der Browser bekommt, was dem Skript verwehrt bleibt\n\nDie Landesrechtsportale, die auf der juris-Anwendung beruhen, galten als\nSackgasse: Jede Skriptabfrage erhält nur ihre leere Anwendungshülle, gleich\nunter welcher Adresse. Sie geben ihren Wortlaut aber jedem Browser, und über\neine Browsersteuerung ist er Werk für Werk auszulesen. Damit ist die hessische\nVerkehrsrechts-Zuständigkeitsverordnung in beiden maßgeblichen Fassungen\nbeschafft — der vom 1. Januar 2026 und der vom 4. Februar 2026 — und Hessen ist\nkein bloßer Erkennungsfall mehr, sondern ein voller Belegfall: einundzwanzig\nBefehle, kein Rest, und alle zweiundfünfzig Normen gleichen zeichengenau der\namtlichen Nachfassung.\n\nDer Weg dorthin hat fünf allgemeine Lücken aufgedeckt. Der Klartext-Parser\nverlangte für jeden Normkopf eine Überschrift, die eine Verordnung nicht führt,\nund kannte die ausgeschriebene Gliederung nicht („Erster Teil“); ein\nAufzählungsglied, das auf „und“ endet, galt ihm als Unter-Überschrift. Der\nAnwender behandelte die Streichung einer Absatzbezeichnung wie die Aufhebung des\nAbsatzes, setzte Platzhalter auch dort, wo kein Platz zu halten war, und ließ\nein Wort, das an die Stelle eines Satzzeichens tritt, am Vorwort kleben.\n\nZwei stille Mängel kamen unverhofft mit: „List.remove“ war zweimal ein geboxter\nIndex übergeben, sodass der Aufruf an die suchende Überladung band, nichts fand\nund nichts meldete. Betroffen war neben der Aufhebung eines Absatzes auch dessen\nNeufassung durch mehrere — der alte Absatz blieb neben den neuen stehen.\n\nGeprüft durch „mvnw verify“: 327 Tests, keine bestehende gepinnte Zahl bewegt,\nREUSE-Konformität 157 von 157.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I20ac8a7bc66357cd66daa167184b06b8c419f843\n"
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        "time": "Sun Aug 23 08:31:49 2026 +0200"
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      "committer": {
        "name": "Matthias Andreas Benkard",
        "email": "code@mail.matthias.benkard.de",
        "time": "Sun Aug 23 08:31:49 2026 +0200"
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      "message": "Jede Datei nennt fortan ihren Urheber und ihre Lizenz\n\nDas Erzeugnis steht seit seinem ersten Tage unter der GNU Affero General Public\nLicense. Ausgesprochen war das indes nur an drei verstreuten Stellen: im\nLizenzvolltext „COPYING“, in einem Satz des Impressums und in einer Bemerkung der\nDatei „.gitattributes“. Keine einzige Quelldatei nannte ihren Urheber oder ihre\nLizenz. Wer eine Datei für sich betrachtet — und so betrachtet sie jeder, der sie\nübernimmt —, fand daran nichts.\n\nMaßstab ist die REUSE-Spezifikation in der Fassung 3.3. Das Verzeichnis\n„LICENSES“ nimmt die Wortlaute auf: die AGPL in der Fassung 3 oder später, die\nApache-Lizenz für den unverändert mitgelieferten Maven-Wrapper und\n„LicenseRef-AmtlichesWerk.txt“. „COPYING“ bleibt an seiner Stelle, tritt aber als\nsymbolische Verknüpfung auf; der gewohnte Pfad trägt damit fort, ohne dass zwei\nWortlaute nebeneinander zu pflegen wären, und die Prüfung übergeht Verknüpfungen,\nsodass für den Lizenztext selbst keine sachfremde Lizenzangabe zu erfinden war.\n\nDie dritte Datei bezeichnet keine erteilte Lizenz, sondern hält die gesetzliche\nRechtslage des Prüfbestandes fest. Fünfundvierzig PDF-Dateien, fünf EPUB-Dateien\nund die XML-Fassungen sind fremde Werke: Verkündungsblätter, Drucksachen,\nPlenarprotokolle und Entwürfe des Bundes und der Länder. Sie sind nach § 5 Abs. 1\nUrhG gemeinfrei, die ministeriellen Entwürfe und Synopsen nach § 5 Abs. 2, und\ngleichwohl gebunden an Änderungsverbot und Quellenangabe nach §§ 62 und 63.\nAusdrücklich festgehalten ist, dass die technische Aufbereitung durch die\nRechtsportale kein eigenes Recht am Text begründet und dass der Bestand kein\n„Corresponding Source“ im Sinne der AGPL ist — gebaut wird ohne ihn.\n\n„REUSE.toml“ ordnet zu, was keinen Kommentar verträgt, und scheidet den\nPrüfbestand nach Herkunft: Bund in Verkündung und Parlament, Bund in den\nministeriellen Entwürfen, gesetze-im-internet.de nebst der Aufbereitung durch die\njuris GmbH, sodann neun Länder je einzeln. Die selbst abgeleiteten Textfassungen\ntragen „AGPL-3.0-or-later AND LicenseRef-AmtlichesWerk“, denn der Wortlaut ist\namtlich, die Aufbereitung — Einrückung, Superskript-Satznummern,\nGliederungsüberschriften — eigene Arbeit. Maßgeblich für die Fundstelle der\neinzelnen Datei bleibt die Datei „SOURCES“ des jeweiligen Verzeichnisses; die\nLizenzdatei nimmt sie in Bezug, wie es § 63 UrhG verlangt.\n\nDie übrigen Dateien tragen ihre Angabe in sich, im jeweils üblichen\nKommentarstil, vor dem vorhandenen erläuternden Text und ohne diesen anzutasten.\n„mini-gii.xml“ und „.mvn/maven.config“ bleiben bewusst unberührt und erhalten\nstattdessen einen Eintrag: Ersteres liest der GiiXmlLoader, Letzteres Maven vor\njedem Bau. Ein Ausrollwerkzeug hinterließ mit „.wrangler“ ein Zwischenverzeichnis\nim Arbeitsbaum; es ist fortan übergangen.\n\nDie Java-Dateien und die Angleichung der Lizenzaussage folgen gesondert. An\ndiesem Stand bestehen dreihundertfünfundzwanzig Testfälle unverändert; am\nVerhalten des Erzeugnisses ändert sich nichts.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Id08e26d8e15545b2d00dd3d4fa7ffca86cf14944\n"
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        "3dc36d42586b7d3e44f6dfbd3fc35b50534747c8"
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      "author": {
        "name": "Matthias Andreas Benkard",
        "email": "code@mail.matthias.benkard.de",
        "time": "Sat Aug 22 21:23:06 2026 +0200"
      },
      "committer": {
        "name": "Matthias Andreas Benkard",
        "email": "code@mail.matthias.benkard.de",
        "time": "Sat Aug 22 21:23:06 2026 +0200"
      },
      "message": "Die Auslieferung trägt nur, was der Browser wirklich braucht\n\nDie Browserfassung soll künftig über Cloudflare Workers gehen, und dort gilt\neine Grenze von 25 MiB je Datei, unkomprimiert gemessen. Zwei der\nausgelieferten Dateien standen dem entgegen: Das Quelltextarchiv maß 29,7 MB\nund war damit schon nicht mehr hochzuladen, das Wasm-Modul mit 24,5 MB zu\nachtundneunzig Hundertsteln der Grenze und ohne jeden Spielraum.\n\nDas Archiv war ein ungefiltertes „git archive“ des Repositoriums, und über\nfünfundneunzig Hundertstel davon waren die Beispiel-PDFs. Der Quelltext selbst\nmisst keine dreihunderttausend Zeichen. Die Gesetzes- und Drucksachentexte sind\nfremde Werke, an denen allein die Tests messen; sie sind nicht der Quelltext,\naus dem sich das Ausgelieferte herstellen ließe, und die Auflage des AGPLv3 § 13\nverlangt sie deshalb nicht. Sie sind aus dem Archiv genommen, und\n„quelltext-fassung.txt“ sagt fortan, dass sie fehlen, warum sie fehlen und wo\nsie vollständig liegen. Damit dies nicht stillschweigend zurückfällt, bricht\n„webpaket.sh“ ab, sobald das Archiv acht Mebibyte überschreitet, und ebenso,\nwenn irgendeine ausgelieferte Datei die Grenze der Zielplattform reißt: Lieber\nhier auffallen als beim Hochladen.\n\nDer Korpus lag überdies unter „src/main/resources“ und wanderte deshalb in\njedes Erzeugnis: in das Klassenverzeichnis, in die ausführbare Archivdatei —\nachtundzwanzig Megabyte für ein Werk von sechshundert Kilobyte Java — und auf\nden Klassenpfad des Übersetzers, dessen Ressourcentabelle die Verzeichnisnamen\nbis ins Wasm trug. Er liegt nunmehr unter „src/test/resources“, wo er hingehört,\nund ist von der Kopie nach „target/test-classes“ ausgenommen: Die Tests lesen\nihn über Dateisystempfade, eine Kopie wäre bei jedem Bau fünfunddreißig\nMegabyte umsonst.\n\nDas Modul wiegt statt 24,5 nunmehr 17,2 Megabyte; komprimiert geht es mit 5,5\nstatt 7,1 Megabyte über die Leitung. Vier Ursachen liegen dem zugrunde. Der\nPicocli-Annotationsprozessor meldete die Befehlszeilenklasse mit sämtlichen\nMethoden zur Reflexion an, worauf die Erreichbarkeitsanalyse die ganze\nBefehlszeilenfassung samt Dateizugriffen in ein Bild zog, in dem es keine\nBefehlszeile gibt; im Profil „wasm“ läuft er nicht mehr, und eine von einem\nfrüheren Lauf liegengebliebene Konfiguration wird vor dem Übersetzen entfernt,\ndamit die Größe nicht davon abhängt, was vorher lief. Der Ressourcen-Glob\n„org/apache/fontbox/**“ bettete 3,3 Megabyte ostasiatischer CMaps, die\nSchrifttabelle „Scripts.txt“ und — weil zwei Sterne auch Klassendateien treffen\n— 0,7 Megabyte „.class“-Dateien ein, von denen ein deutsches Gesetzes-PDF nichts\nbraucht; geblieben sind die beiden Identity-CMaps. Die Metriken unter\n„org/apache/pdfbox/resources“ bleiben vollständig, denn an ihnen hängt die\nBreitenberechnung bei nicht eingebetteten Schriften. Übersetzt wird mit „-Os“,\nund den Rest holt „wasm-opt -Oz“ im Webpaket.\n\nDessen Merkmale sind einzeln aufgezählt und nicht als „--all-features“ erteilt.\nDer bequeme Weg war gangbar und führte doch ins Leere: Binaryen nutzte\ndaraufhin Vorschläge, die noch kein Browser annimmt, und das Modul scheiterte\nerst beim Instanziieren — erst an einem exakten Heap-Typ aus den „custom\ndescriptors“, nach dessen Abschaltung an der kompakten Importsektion. Zugelassen\nist nunmehr, was ausgeliefert in den Browsern steht und was Web Image braucht.\n\nDie Vorkompression nach „.gz“ und „.br“ entfällt als Regelfall, denn Cloudflare\nkomprimiert selbst und jede Beilage wäre dort eine weitere Datei; wer mit nginx\nselbst ausliefert, fordert sie mit VORKOMPRIMIEREN\u003d1 an. Das\nAuslieferungsverzeichnis fällt damit von achtundsechzig auf siebzehn Megabyte,\nund ein liegengebliebenes „.DS_Store“ geht nicht mehr mit hoch.\n\nDreihundertfünfundzwanzig Testfälle bestehen. Das Modul ist im Browser\ngelaufen: Vier Dokumentenpaare — IfSG, UWG, AGG und das Bayerische Jagdgesetz,\nalso gii-XML wie PDF als Stammfassung, Bundesgesetzblatt, Drucksache und\nGesetz- und Verordnungsblatt als Änderungsdokument — ergeben Synopsen, deren\nSHA-256-Summen denen der Befehlszeilenfassung gleichen. Der Ressourcenbeschnitt\nkostet also keine Zeichen.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I31a47d1dcf3b27ffa4ae891947b1c4e083107a71\n"
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