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      "message": "Die Randziffer zählt die Gegenüberstellung, nicht den Abgleich\n\nDer Abgleich mit der amtlichen Nachfassung verwendete für seine abweichenden\nNormen dieselbe Auszeichnung wie die Gegenüberstellung und erbte damit deren\nfortlaufende Randziffer. Sie behauptete dort eine Ordnung, die es nicht gibt:\nJede abweichende Norm steht für sich. Die Auszeichnung wird geschieden.\n\nFerner werden das Verzeichnis der Fassungen und das Verzeichnis der\nLandesrecht-Beispiele fortgeschrieben. In letzterem entfällt der Punkt „Noch\noffen“ zu den Anlagen-Nummern im gii-XML — die Frage war falsch gestellt.\n\nGeprüft: 388 Tests, reuse lint 190/190. Die Browserfassung ist gebaut und\nörtlich durchgespielt: Berlin gibt „171 von 171 Normen gleich“ nebst beiden\nVerweisen aus, Baden-Württemberg „91 von 93“ mit den zwei benannten\nAbweichungen, deren Wortunterschied die Synopse zeigt.\n\nChange-Id: I9e6af0b398ffedc7c0691c7947960a78bf99f137\n"
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      "message": "Wer verweist, wird gelesen, auch wenn ihm nicht gefolgt wird\n\n„Die Inhaltsübersicht wird entsprechend der vorstehenden Nummer 8 Buchst. a\ngeändert.“ Ein Befehl, der seinen Inhalt nicht nennt, sondern auf einen anderen\nPunkt desselben Artikels verweist. Er galt bislang als nicht erkannt.\n\nZwei Prüfungen haben ergeben, dass die naheliegende Abhilfe nicht trägt. Die\nInhaltsübersicht wird nicht selbsttätig mitgeführt — der Anwender rührt sie bei\neiner Umnummerierung oder Neufassung nicht an —, und das rheinland-pfälzische\nStammgesetz führt überhaupt keine Inhaltsübersicht. Den Befehl als „bereits\nbewirkt“ zu quittieren wäre also aktenwidrig; ihn auszuführen verlangte, dass der\nAnwender die Befehlsliste zurückliest und das Ziel umdeutet („Überschrift des\n§ 13“ wird zur Titelspalte einer Übersichtszeile). Das ist ein eigenes Vorhaben.\n\nEr wird deshalb gelesen und ausdrücklich als Grenze gerügt. Der Unterschied ist\nkein kosmetischer: Der Rest wandert von „Befehl nicht erkannt“ zu „Nicht\nunterstützt“ und damit in die Gruppe, die das Handbuch für die bewusst gezogenen\nGrenzen führt. Die Synopse sagt fortan, dass hier das Erzeugnis die Grenze zieht,\nund nennt dabei den Verweis; sie sagt nicht mehr, die Vorlage sei\nunverständlich. Das Muster ist auf den ganzen Satz verankert, damit ein bloß\nadverbiales „entsprechend“ nicht mitgerissen wird.\n\nDamit sind sämtliche 23 Befehle des rheinland-pfälzischen Heftes erschlossen.\n\nGeprüft: 388 Tests (zuvor 386).\n\nChange-Id: I70d5ac52676310bf9bc2c95ab921bd74155a16b7\n"
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      "message": "Rheinland-Pfalz kennt den Strichpunkt und die Einleitung\n\nVon den drei benannten Idiom-Grenzen des rheinland-pfälzischen Falles fallen zwei.\n\nDie erste: „In Satz 2 wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und\nfolgender Halbsatz angefügt: „…““. Zwei Neuerungen in einem Satz. „Strichpunkt“\nist die deutsche Nebenform des Semikolons und tritt zu den Satzzeichen-Mustern\nhinzu — als Subjekt wie als Ziel, ohne eine einzige neue Gruppe, damit die\nhartkodierten Gruppennummern des Erkenners unberührt bleiben. Der Halbsatz wird\neine eigene Ebene der Anfügung. Er beginnt keinen neuen Satz, sondern setzt den\nbestehenden hinter dem Strichpunkt fort; angefügt wird er deshalb nur, wenn der\nZieltext tatsächlich auf einen Strichpunkt endet. Sonst stünde er hinter einem\nPunkt und wäre gerade kein Halbsatz. Als Ziel einer Struktur-Einfügung oder\n-Ersetzung bleibt er ausgeschlossen: Welche Hälfte eines Satzes gemeint wäre,\nsagt keine Bezeichnung. Die Verbundmechanik selbst brauchte keinen Eingriff.\n\nDie zweite: „In der Einleitung werden die Worte „…“ durch die Angabe „…“\nersetzt.“ Das ist ein Chapeau-Lokator wie „im Satzteil vor Nummer 1“, nur ohne\nBezugspunkt; er tritt als zweite Alternative zum vorhandenen Muster. Eine echte\nVerengung auf den Satzteil vor der ersten Marke wäre eine eigene\nStellenkomponente und ist es nicht: Kommt der Zieltext außer im Chapeau auch in\neiner Nummer vor, so meldet die Auflösung Mehrdeutigkeit — der richtige Ausgang.\n\nDass beide Befehle am rheinland-pfälzischen Stamm gleichwohl nicht greifen, liegt\nan der Quelle und nicht am Werkzeug: Das Portal führt keine früheren\nGesamtausgaben, der Stamm ist hier die Nachfassung, und ihr Wortlaut trägt die\nÄnderung bereits.\n\nOffen bleibt die dritte Grenze, die Verweisung auf einen anderen Punkt desselben\nArtikels.\n\nGeprüft: 386 Tests (zuvor 381).\n\nChange-Id: I993d8645fba1c933ad8497ca175cef265df2c0b0\n"
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      "message": "Die weite Suche behält den Vorrang, die Mehrdeutigkeit entscheidet der Verbund\n\n„Die bisherige Nummer 18 wird Nummer 29 und nach der Angabe „Absatz 1“ werden die\nWörter „oder Absatz 4“ eingefügt.“ Der Bußgeldkatalog des § 108 führt\nzweiunddreißig Nummern, und beinahe jede nennt einen „Absatz 1“; norm-weit\naufgelöst trifft der Anker einundzwanzig Vorkommen. Der Befehl blieb deshalb\nliegen — zu Recht, aber unnötig: Gemeint war ersichtlich die soeben umnummerierte\nEinheit.\n\nFür eine Satzzeichen-Operation galt diese Auslegung schon, für eine Wortoperation\nausdrücklich nicht. Das war keine Nachlässigkeit, sondern eine bewusste\nEntscheidung: Nicht jede Begleitklausel meint die umnummerierte Einheit, und wer\nsie stets dorthin zwänge, verlöre die Fälle, in denen sie anderswo greift. Die\nRegel ist deshalb nicht umzukehren, sondern zu verfeinern. Die weite Suche behält\nden Vorrang; erst wenn sie mehrere Fundstellen findet, entscheidet der engere\nSkopus. Findet sie gar keine, so meint der Befehl etwas anderes und bleibt\nliegen — der Rückfall greift allein bei Mehrdeutigkeit. Bleibt der Anker auch in\nder umnummerierten Einheit mehrdeutig, so steht die Mehrdeutigkeit im Protokoll\nund nicht die Begründung des zweiten Versuchs.\n\nDie Regel gehört zur Anwendung und nicht zur Erkennung. Ob ein Anker mehrdeutig\nist, steht erst nach den neununddreißig vorangegangenen Punkten fest; der\nErkenner sieht nur das Ausgangsgesetz, in dem es die Nummer 29 noch gar nicht\ngibt. Der Schritt trägt darum eine Rückfallstelle, die das Auffalten des\nVerbunds mitgibt — vorwärts und nur innerhalb desselben Verbunds. Nennt die\nKlausel eine Einheit derselben Art, wie die Umnummerierung sie vergibt, so wird\nnicht geraten.\n\nDamit ist der ganze Artikel 1 der GEG-Novelle selbsttätig angewandt: 119 von 119\nBefehlen, kein Rest. Der Wortlaut der Nummer 29 gleicht der amtlichen Fassung\n(BJNR172810020.xml).\n\nGeprüft: 381 Tests (zuvor 378), darunter die drei Grenzen der Regel — Rückfall\nbei Mehrdeutigkeit, kein Rückfall bei fehlendem Zieltext, und Mehrdeutigkeit\nbleibt Mehrdeutigkeit.\n\nChange-Id: Id0d7080ba93ebad73fbcad42fe41c434b9a67e05\n"
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      "message": "Die Überschrift einer Nummer ist die Kopfzeile ihres Blocks\n\nFür die Anlagen-Nummern des Bundesrechts war eine offene Modellfrage vermerkt: Ob\ndie Nummern einer Anlage im gii-XML ebenso zu eigenen Normen zu zerlegen seien wie\nim Landesrecht. Sie war falsch gestellt. Der Stellenaufloeser probiert längst\nbeide Wege — die Nummer als eigene Norm und, wenn es die nicht gibt, als Marke im\nWortlaut —, und beide tragen.\n\nDer Fehler saß anderswo, und er war schlimmer als eine Lücke. Der\nÜberschrift-Zweig verzweigte bei jeder Stelle, die eine Überschrift nennt,\nunbedingt auf den Titel der Norm und verwarf dabei jede feinere Komponente\nschweigend. „In der Überschrift der Nummer 1 der Anlage 8 werden die Wörter …\ngestrichen“ arbeitete deshalb am Titel der Anlage 8. Dass es hier beim Rest blieb,\nlag allein daran, dass der Zieltext dort zufällig nicht stand; stünde er dort, so\nhätte das Werkzeug die falsche Einheit geändert, ohne dass es jemand erfahren\nhätte.\n\nWelche Überschrift gemeint ist, entscheidet fortan nicht der Wortlaut des\nBefehls, sondern die Auflösung der Stelle ohne die Überschrift-Komponente. Löst\nsie auf eine ganze Norm auf, so ist deren Titel gemeint — der Regelfall, und\nebenso dort, wo die Nummer einer Anlage eine eigene Norm ist. Löst sie auf einen\nTextbereich auf, so ist dessen Kopfzeile gemeint: Sie trägt Marke und\nÜberschrift, die Kindzeilen sind ihr Inhalt. Ein Block aus einer einzigen Zeile\nhat keine Überschrift, sondern nur Text; dort wird gerügt statt angewandt.\n\nDie Neufassung einer solchen Kopfzeile bleibt eine bewusst gezogene Grenze und\nwird nunmehr als solche gerügt: Die Kopfzeile trägt zugleich die\nAufzählungsmarke, die eine Neufassung nicht mitliefert. Bisher bog dieser Zweig\nstill auf den Normtitel um.\n\nGeprüft: 378 Tests (zuvor 375). GEG 118 von 119 Befehlen (zuvor 117); die\nÜberschrift der Nummer 1 der Anlage 8 ist gestutzt, der Titel der Anlage und der\ngleichlautende Buchstabe a) darunter sind es nicht.\n\nChange-Id: I2b8a714b1e721d01053e314f52700ca95966fc4e\n"
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      "message": "Das Erzeugnis gibt seine Fassung heraus und prüft sie selbst\n\nZwei Leistungen fehlten, die das Werkzeug längst erbringen konnte, aber nicht\nherausgab.\n\nDie erste ist die fortgeschriebene Fassung. Der Schalter --neufassung schreibt\nsie als kanonischen Klartext; damit steht die Kette: Die Ausgabe des ersten\nLaufes ist das Stammgesetz des zweiten, und eine konsolidierte Fassung lässt sich\naus dem Stammheft und den Änderungsheften zusammensetzen, wo kein Portal sie\nfertig liefert. Für Thüringen ist das von Hand geschehen.\n\nDie zweite ist der Abgleich. Ob ein Lauf gelungen ist, entscheidet nicht die Zahl\nder angewandten Befehle, sondern der Wortlaut hinterher — und dieser Maßstab\nstand bislang allein im Testcode. Wer ein Land erschloss, musste die Prüfung ein\nzweites Mal schreiben. Der Schalter --nachfassung nimmt die amtliche Fassung\nentgegen, weist fehlende, überzählige und abweichende Normen aus, zeigt die\nAbweichung in der Synopse wortweise und endet bei einem Fehlschlag mit dem\nRückgabewert 3. Denselben Abgleich fahren fortan die Akzeptanzprüfungen; vier\nhandgeschriebene Vergleichsschleifen weichen ihm. Die Überschrift zählt dabei zum\nWortlaut, denn auf sie zielen eigene Befehle — der Korpus trägt diese Verschärfung\nohne einen einzigen Rückfall.\n\nStatt einer sechsten und siebten Fassung der Signatur tritt ein Auftrags-Record\nan die Stelle der Überladungsleiter der Pipeline. Die Browserfassung bekommt\nbeides: ein Dateifeld für die Nachfassung und ein Ankreuzfeld für die\nTextausgabe, beide hinter der Klappe „Weitere Angaben“.\n\nDer Rundlauf hat dabei einen zweiten Mangel des Lesers zutage gefördert. Das\nBundesrecht führt aufgehobene Paragraphen unter einer Sammelbezeichnung („§§ 17\nu. 18“, Titel „(weggefallen)“, im gii-XML mit der Platzhalterkennung „(XXXX)“).\nDer kanonische Klartext kannte diese Kopfzeile nicht; sie wäre in den Wortlaut\nder Vornorm gefallen und hätte ihn verfälscht. Ohne sie könnte der Klartext kein\nBundesgesetz tragen, und die Kette endete beim Bund.\n\nGeprüft: 375 Tests (zuvor 373); Berlin gibt 171 von 171 Normen gleich aus, und\ndie für das UWG ausgegebene Fassung ergibt wieder eingelesen dieselbe.\n\nChange-Id: Ie3c45e18b561175fe6dd0033c46d3bed69e415bc\n"
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      "message": "Das Werkzeug schreibt fortan die Sprache, die es liest\n\nDer Klartext des Landesrechts war Eingabeformat und kein Ausgabeformat. Das\nErzeugnis kannte die fortgeschriebene Fassung — sie steht als vollständiges\nGesetz in der Anwendung —, gab sie aber nur als halbe Spalte einer Synopse\nheraus. Damit fehlte dreierlei: die Kette (Heft auf Heft), die Prüfbarkeit von\naußen (wer gegen die amtliche Nachfassung hält, braucht Text, nicht Auszeichnung)\nund der Rückfluss.\n\nDer LandesRechtTextAusgeber kehrt den LandesRechtTextParser um. Er erfindet\nnichts: Die Abkürzungszeile tritt nur auf, wenn die Quelle eine geführt hat; das\ndoppelte Leerzeichen zwischen Bezeichnung und Überschrift ist kanonisch, weil an\nihm der Lader den Normkopf vom angeklebten Querverweis scheidet; die Nummer einer\nAnlage erscheint als „Nummer 6“, weil die vorangehende Anlagen-Norm den Bezug\nschon herstellt. Zwei Grenzen des Formats sind im Quelltext benannt: Der Normkopf\neiner Anlage nimmt keinen Titel auf, und eine Gliederungseinheit hinter der\nletzten Norm des Textteils hat keinen anderen Ort als eben diesen.\n\nDer Beleg ist nicht der Augenschein, sondern der Rundlauf: Was der Ausgeber\nschreibt, muss der Lader wieder zu demselben Gesetz lesen. Geprüft wird das an\nsämtlichen dreiundzwanzig Klartext-Stammfassungen des Beispielkorpus.\n\nDer Rundlauf hat sogleich einen Mangel des Lesers aufgedeckt. Eine nummerierte\nZeile gilt als Unter-Überschrift, wenn ihr eine weitere Überschrift folgt — als\nsolche zählten aber nur drei der fünf Formen. Der sächsischen Katalogzeile\n„1. Januar 2023 …“ folgt „Unterabschnitt 12 …“, und das ist ebenso eine\nÜberschrift wie ein Normkopf. Die arabische und die ordinalwörtliche Form treten\nhinzu.\n\nGeprüft: 373 Tests (zuvor 350), darunter dreiundzwanzig Rundläufe; kein\nAkzeptanzfall ist zurückgefallen.\n\nChange-Id: I6bdacae8638a894ca9ba0a01f1865e0c93e9718c\n"
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      "message": "Das Jahr der Urheberschaft ist das der Datei, nicht das des Verzeichnisses\n\nJede eigene Datei trug bislang den Vermerk \"2020\" — das Jahr, in dem das\nVerzeichnis angelegt wurde. Von den neunundachtzig eigenen Dateien sind aber\nvierundachtzig erst 2026 entstanden. Der Vermerk sagte damit nicht, wann das\nWerk geschaffen wurde, sondern wann jemand zum ersten Mal etwas eincheckte; das\nist nicht dasselbe, und für die Schutzfristberechnung ist es die falsche Angabe.\n\nErhoben wird das Jahr nunmehr je Datei aus der Entstehungs- und der letzten\nÄnderungsbuchung. Neunundsiebzig Dateien tragen \"2026\". Fünf reichen wirklich bis\n2020 zurück und werden bis heute fortgeschrieben (.gitignore, README.md, pom.xml,\nAendGgner.java, logging.properties); sie tragen \"2020-2026\". Eine einzige Datei\nist seit 2020 unberührt geblieben, .mvn/maven.config, und behält ihren Vermerk\nunverändert — sie war die einzige, bei der er von Anfang an stimmte.\n\nDie Zuordnungsdatei wird entsprechend geschieden. Der Block, der maven.config mit\nden drei übrigen kommentarlosen eigenen Dateien zusammenfasste, wird geteilt,\nweil deren Jahre auseinanderfallen; die abgeleiteten Textfassungen und die\nHerkunftsnachweise tragen 2026.\n\nDamit der Bau die Berichtigung nicht sogleich wieder zunichte macht, tritt im\nKopfzeilenvordruck des Formatierers der Platzhalter \"$YEAR\" an die Stelle des\nfesten Jahres. Er nimmt hin, was in der Datei steht, statt allen Java-Dateien\ndasselbe Jahr aufzunötigen.\n\nGeprüft: 350 Tests, REUSE 188/188, spotless:check ohne Beanstandung und\nspotless:apply ohne Änderung.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I876adf0a4ce63c198e0e549d7c976310e2a3a3ee\n"
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      "message": "Rheinland-Pfalz schreibt Worte, nicht Wörter\n\nDie Erste Landesverordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der\nUnfallkasse (GVBl. 2026 Nr. 21) kommt als Erkennungsfall in den Bestand — nicht\nals Akzeptanzfall, und der Grund liegt in der Quelle: Das rheinland-pfälzische\nLandesrechtsportal führt keine früheren Gesamtausgaben, ebensowenig das\nsaarländische und das sachsen-anhaltische. Die Fassungsliste, über die Hessen,\nSchleswig-Holstein, Berlin und Baden-Württemberg jede Fassung datierbar ausgeben,\ngibt es dort nicht. Ohne Vorfassung kein Vergleich; der Stamm ist hier die\nNachfassung, und die neun „Zieltext nicht vorhanden“ sind gerade der Beleg dafür,\ndass die Befehle dort bereits vollzogen sind.\n\nZwei allgemeine Funde hat der Fall trotzdem gebracht. Das Land schreibt „die\nWorte“, wo das Handbuch der Rechtsförmlichkeit „die Wörter“ setzt — der Erkenner\nnimmt die Nebenform jetzt überall an, ohne sie blieben sieben der 23 Befehle\nunerkannt. Und der Seitenfuß des dortigen Gesetzblattes steht im Inhaltsstrom und\nzerschneidet das Zitat einer Neufassung („§ 18 erhält folgende Fassung:“ /\nFußzeile / „„§ 18 …““); er wird nun herausgeschnitten wie die Füße der\nGesetzblätter Berlins, Thüringens und Baden-Württembergs.\n\nDrei Idiome bleiben benannt offen: die Satzzeichen-Ersetzung im Verbund mit einer\nHalbsatz-Anfügung („durch einen Strichpunkt ersetzt und folgender Halbsatz\nangefügt“), „In der Einleitung“ als Ziel, und die Verweisung auf einen anderen\nPunkt („entsprechend der vorstehenden Nummer 8 Buchst. a“).\n\nNebenbei ein besserer Beschaffungsweg, in RheinlandPfalz/SOURCES festgehalten:\nDer Portaltext wird im Browser als Blob zum Herunterladen angeboten und landet\nunmittelbar als Datei im Dateisystem, statt stückweise durch die Textausgabe der\nBrowsersteuerung zu gehen. Der PDF-Verweis der Dokumentansicht taugt dafür nicht\n— er ist an die Sitzung gebunden.\n\nGeprüft: 350 Tests, REUSE 188/188.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I317f2d368b734c1152cd47cc09356de60f5dfb35\n"
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      "message": "Nicht jedes Landesportal versteckt seinen Text\n\nBrandenburg ist das erste Land, dessen Portal keine juris-Einseitenanwendung ist:\nBRAVORS gibt seine Vorschriften als gewöhnliches HTML aus und führt unter\n„Änderungshistorie“ jede Fassung einzeln. Vor- und Nachfassung entstammen damit\nderselben Quelle — kein Wayback, keine Browsersteuerung, nur zwei Adressen. Die\nHefte lassen sich am Dokumententitel des PDF einordnen; „FraktG-1AendG“ verrät\nmehr als jede Volltextsuche.\n\nDer Belegfall ist das Erste Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes (GVBl. I\n2026 Nr. 12): vier Befehle, vier angewandt, alle 24 Normen gleich der amtlichen\nNachfassung — auf Anhieb, ohne einen einzigen Eingriff am Parser. Zugleich ist er\ndie Gegenprobe zum Inkrafttreten: Artikel 2 ordnet es schlicht an („am Tag nach\nder Verkündung“), also darf keine Staffelung gerügt und kein Datum erfunden\nwerden.\n\nDrei Eigenheiten fürs Aufbereiten stehen in Brandenburg/SOURCES: Die\nAbschnittsbezeichnung steht im Kopfelement vor der Überschrift; die Aufzählungen\nsind echte Listen, deren Marken erst das Stilblatt erzeugt; und an ehemaligen\nTrennstellen führt das Portal vereinzelt Steuerzeichen mit (U+0002 in\n„Mitglie\u003cSTX\u003eder“), die kein Textbestand sind.\n\nEin allgemeiner Fund kam doch dazu: Die Überschrift des Schlussartikels geriet in\nden Wortlaut der Inkrafttretens-Anordnung, weil ein Artikel ohne Absatz-\nbezeichnungen im ganzen ein Absatz ist. Auf das bloße Vorkommen von „tritt“ ist\ndabei kein Verlass — das Wort „Inkrafttreten“ trägt es selbst.\n\nGeprüft: 349 Tests, REUSE 185/185.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I17660864fdf589d280024c9ba310e23902781515\n"
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      "message": "Drei benannte Reste, drei allgemeine Mängel\n\nSie standen als begründete Kommentare in den Prüfungen, jeder mit seinem\nBelegfall — und jeder war allgemein, nicht die Eigenheit seines Falls.\n\nErstens räumt auch eine Aufhebung eine Bezeichnung. Die Schritt-Ordnung kannte\nbisher nur Umnummerierungen als Räumende. Im GEG macht ein Punkt der Kaskade des\n§ 108 Absatz 1 aus den bisherigen Nummern 4 bis 6 die Nummern 8 bis 10, während\nein anderer die bisherige Nummer 9 aufhebt; die Aufhebung suchte danach eine\nNummer 9, die inzwischen eine andere Einheit war. Dass eine Aufhebung mitunter\neinen Platzhalter hinterlässt und dann nichts freigibt, steht erst am Bestand\nfest und schadet nicht: Vorrang erhält sie nur gegenüber Schritten, die dieselbe\nBezeichnung neu vergeben, und eine zugleich weggefallene und neu vergebene\nBezeichnung gibt es nicht.\n\nZweitens ist ein Zwischentitel kein Teil des vorangehenden Absatzes. „Aus dem\nBereich Verkehr:“ trägt keine Absatzbezeichnung und wurde deshalb angehängt —\nder Absatz endete dann nicht auf den Punkt, den „In Absatz 4a wird der Punkt am\nEnde durch ein Semikolon ersetzt“ meint. Er ist jetzt ein eigener,\nbezeichnungsloser Absatz, wie ihn der Vorspann einer Norm ohnehin bildet.\n\nDrittens erbt neu eingesetzter Wortlaut die amtliche Satzzählung. Führt das\nStammgesetz sie, so trägt der aus dem Gesetzblatt zitierte Text sie gleichwohl\nnicht: Sie gehört zur Fassung, nicht zum Verkündungstext. Angefasst wird nur ein\ngeänderter, einzeiliger, mehrsätziger Absatz ohne Zählung — die Mehrzeiligkeit\nhält Aufzählungen heraus.\n\nGeprüft: 348 Tests, REUSE 180/180. GEG 117/2 (war 116/3), dessen\nBeschlussempfehlung 70 (war 69), § 108 Absatz 1 mit lückenloser Nummernfolge 1\nbis 32. Berlin ASOG 6/6 und alle 171 Normen gleich der amtlichen Nachfassung —\ndie beiden benannten Abweichungen sind fort. Bayern, Niedersachsen und die\nübrigen Belegfälle unverändert.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I47d3f9f150cb628ba5a298e95f2c647dac6ffa45\n"
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      "message": "Ein Gesetz tritt nicht notwendig auf einen Schlag in Kraft\n\nDas Dritte UWG-Änderungsgesetz lässt seinen Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c\nam 19. Juni 2026 wirksam werden und alles Übrige erst am 27. September; das\nInfektionsschutz-Änderungsgesetz von 2020 ändert dasselbe Stammgesetz in zwei\nArtikeln zu zwei Zeitpunkten. Wer alle Befehle zugleich anwendet, erhält dort\neine Fassung, die an keinem einzigen Tag gegolten hat. Genau das tat ÄndGgner\nbisher, und zwar schweigend — die auffälligste Stelle, an der ein Werkzeug, das\nnie stillschweigend verwerfen will, doch etwas verschwieg.\n\nDer Schlussartikel wird jetzt gelesen. Die Artikelwahl erfasst ihn nicht, denn er\nträgt weder Änderungsformel noch Stammgesetz; maßgeblich ist der erste Artikel\nhinter dem letzten ändernden, damit in einem Gesetzblatt mit mehreren Gesetzen\njedes seine eigene Schlussvorschrift bekommt. Erkannt werden die Grundregel, der\nVorbehalt zugunsten späterer Absätze, die abweichende Anordnung für Artikel,\nNummern, Buchstaben und Doppelbuchstaben sowie die Rückwirkung („mit Wirkung\nvom“). Nennt der Wortlaut kein Datum, sondern die Verkündung, so wird keines\nerfunden: Der Verkündungstag steht nicht im Gesetzestext.\n\nZugeordnet wird über die Herkunft des Befehls — Artikel und Gliederungspfad —,\nund es gewinnt die besonderste Anordnung. Mit --stichtag (im Vordruck: „Stichtag“)\nergibt sich die an jenem Tag geltende Fassung; was noch nicht galt, bleibt\nunangewandt und steht für sich, nicht unter den Gründen des Scheiterns. Ohne\nStichtag bleibt es beim vollen Bestand, aber die Staffelung wird gerügt.\n\nGeprüft: 348 Tests (339 + 6 Einheitstests des Lesers + 3 Belegfälle), REUSE\n180/180. UWG 1/19 Befehle am 19. Juni gegen 19/19 am 27. September, GEG 115 gegen\n116, IfSG 65 gegen 75 — jeweils ohne Zuwachs an manuellen Resten.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I887f233c72a4e49b69f9ede3154dcadd704fb0c3\n"
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      "message": "Gelesen wird, was im Satz steht, nicht was zuerst gezeichnet wurde\n\nDas Berliner Gesetz- und Verordnungsblatt zeichnet den ganzseitenbreiten\nTitelblock des Gesetzes zuletzt — nach beiden Spalten, obgleich er über ihnen\nsteht. Im Inhaltsstrom stand er damit mitten in einem Zitat, das über den\nSeitenwechsel läuft: „… zur Sicherung des Be-“, Titelblock, „triebs von\nUnterkünften …“. Der Wortlaut der Anlage Nummer 31 trug den Titel des\nÄnderungsgesetzes in sich, und die Nummer wich als einzige aus einem Grunde von\nder amtlichen Nachfassung ab, der weder in der Erkennung noch in der Anwendung lag.\n\nMaßgeblich ist fortan das Satzbild in der einfachen Gestalt, die die\nGesetzblätter durchweg haben: zwei Spalten, dazwischen eine Rinne, und darüber\noder dazwischen einzelne ganzseitenbreite Zeilen. Gesucht wird die Rinne — die\nsenkrechte Linie, die möglichst wenige Zeilen überschreiten, die nahe der Mitte\ndes Satzspiegels liegt und zu deren beiden Seiten je eine Spalte von\nnennenswerter Breite steht. Die wenigen Zeilen, die sie gleichwohl\nüberschreiten, sind die breiten; sie zerlegen die Seite in Bänder. Gelesen wird\nBand für Band von oben nach unten, in jedem Band erst die linke, dann die rechte\nSpalte.\n\nDer übliche XY-Schnitt der Literatur leistet das nicht, und der erste Versuch\ndanach hat es bewiesen: Teilt man erst waagerecht am weitesten Weißraumband,\nso zerfällt eine zweispaltige Seite mit Kolumnentitel in oben und unten, ehe sie\nin links und rechts zerfällt; gelesen wird links oben, rechts oben, links unten,\nrechts unten. Im Infektionsschutzgesetz zerriss das eine Aufzählung mitten\nentzwei und ließ von fünfundsiebzig Befehlen einundvierzig übrig. Die Spalte hat\ndeshalb den Vorrang vor dem Band.\n\nZwei Vorsichtsmaßregeln begrenzen den Eingriff, der sonst jeden Extraktionslauf\nberührte: Innerhalb einer Spalte bleibt es bei der Reihenfolge des\nInhaltsstroms, und findet sich keine Rinne, so bleibt die Seite unangetastet.\nDer Eingriff kann Spalten und breite Zeilen gegeneinander versetzen, niemals\naber den Satz einer Spalte durcheinanderbringen, deren Strom schon stimmte.\n\nAusgezählt über den ganzen Beispielbestand ändern fünfzehn der fünfundvierzig\nPDF-Dateien ihren Auszug; nachgesehen sind sie sämtlich, und wo sie den\nFließtext betreffen, rücken sie einen Vorspann an die Stelle, an der er im Satz\nsteht (Berlin, Thüringen, die Beispielsynopse zum Produkthaftungsrecht). Die\nAnlage Nummer 31 gleicht nunmehr der amtlichen Nachfassung; es verbleiben zwei\nbenannte Abweichungen, keine davon in der Anwendung begründet. Alle\ndreihundertneununddreißig Prüfungen laufen durch, darunter jede gepinnte Zahl\ndes Bestandes; REUSE meldet 176/176.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I80f100bba2b8e48d0d292fb310f4a9c98fc519ec\n"
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      "message": "Der Browser bekommt den Notausgang, den die Befehlszeile schon hatte\n\nDie Browserfassung galt als die vollwertige zweite Fassung des Erzeugnisses. Zwei\nAngaben der Befehlszeile fehlten ihr aber: die Beschränkung auf einen einzelnen\nArtikel und die Ausgabe des maschinell gelesenen Textes. Die erste war im Vordruck\nnicht vorgesehen, obwohl Arbeiter und Rechenwerk den Wert längst durchreichten —\ndas Formular sandte an ihrer Stelle hart einen leeren Wert. Die zweite war\nüberhaupt nicht erreichbar.\n\nDas Fehlende wiegt ungleich. Die Artikelangabe erspart Mühe; die Textausgabe\ndagegen ist der einzige Weg, einem unerklärlich unangewandten Befehl auf den Grund\nzu gehen. Wer im Browser arbeitete, stand vor einem Ergebnis, das er nicht\nnachprüfen konnte, und war auf die Befehlszeile verwiesen — also gerade auf das,\nwas die Browserfassung entbehrlich machen sollte.\n\nDie Textgewinnung wandert deshalb aus der Befehlszeilenklasse in den gemeinsamen\nKern (Pipeline.extrahiereText); beide Fassungen nehmen fortan denselben Weg. Der\nVordruck erhält das Feld „Anzuwendender Artikel“ und das Ankreuzfeld „Statt der\nSynopse nur den maschinell gelesenen Text der Änderungsdokumente ausgeben“; das\nErgebnis kommt wie die Synopse als Verweis zum Öffnen und Sichern. Nebenbei\nverträgt die Umsetzung nach Wahrheitswerten nun ein nicht gesetztes Feld, das als\n„undefined“ herüberkommt. Das Handbuch zählt die Absätze des § 14 wieder\nfortlaufend — es führte (6) und (7) zweimal — und stellt die Angaben des Vordrucks\nden Schaltern des § 6 Absatz 2 gegenüber.\n\nEine neue Prüfung hält die Ausgabe des Notausgangs gegen den Text, den der Parser\nbekommt: Führte sie einen anderen vor, so wiese sie in die Irre. Der Prüfbestand\numfasst hiernach 335 Prüfungen, sämtlich grün; REUSE meldet 174/174.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I2a9aee042b6454f8d591bc415a5c6f1c1e7b40b6\n"
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      "message": "Was nicht vorliegt, lässt sich nicht ändern\n\nBaden-Württemberg war das letzte Land mit einem Änderungsdokument, aber ohne\nBelegfall. Es hat vier Funde des Satzbildes und einen der Anwendung gebracht.\n\nDer Seitenfuß des Gesetzblatts steht im Inhaltsstrom mitten im Befehlstext und\ntrennt dort den Zieltext eines Befehls von seinem Verb — „… die Wörter\n‚Telegramm, Fernschreiben,‘“, Fußzeile, „gestrichen.“; die Blattzählung steht\nmitunter für sich allein zwischen zwei Gliederungspunkten. Beides wird nun\nherausgeschnitten. Dazu zwei Idiome: Der Dativ einer Anfügung darf seinen\nArtikel verlieren („Absatz 2 wird folgender Satz angefügt“), und hinter einer\nAnlagenbezeichnung darf ein beschreibender Klammerzusatz stehen.\n\nDer Anwendungsfund betrifft den Halbsatz: Wird der zweite gestrichen, so nimmt\ner sein Semikolon mit, und der Satz behält seinen Schlusspunkt. „A; B.“ ohne B\nist „A.“ und nicht „A;“.\n\nBei der Gelegenheit fiel eine Ordnungsfrage auf, die allgemein ist: Die Glieder\neiner Fundstelle werden jetzt in der Reihenfolge aufgelöst, in der die Stelle\nsie nennt, und jedes verengt den Suchbereich des nächsten. „Absatz 2 Nummer 1\nSatz 2“ meint den zweiten Satz der Nummer 1, „Satz 1 Nummer 3“ dagegen die\ndritte Nummer des ersten Satzes; wer stets zuerst den Satz oder stets zuerst die\nNummer suchte, träfe in einem der beiden Fälle die falsche Einheit.\n\nEinunddreißig der siebenunddreißig Befehle werden angewandt, und einundneunzig\nder dreiundneunzig Normen gleichen danach der amtlichen Fassung. Die sechs\nliegengebliebenen ändern sämtlich die Muster der Anlagen — den Wahlschein, die\nMerkblätter, deren Fußnoten und Spiegelstriche. Sie sind nicht anwendbar, weil\ndas Landesrechtsportal die Muster nicht als Text ausliefert: Die Anlagen 2 bis 14\nbestehen dort nur aus Kopf und Fundstelle. Das ist eine Grenze der Quelle, nicht\ndes Werkzeugs, und sie ist als solche benannt.\n\nDamit trägt jedes Land, von dem ein Änderungsdokument vorliegt, einen Belegfall\nbis zur Anwendung.\n\nGeprüft mit „mvnw verify“: 334 Prüfungen, kein Fehlschlag; keine gepinnte Zahl\neines anderen Belegfalls hat sich geändert. REUSE 174/174.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: If1709f0c037195a510febb7f8a21396ed0133d45\n"
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      "message": "Die Nummer einer Anlage ist eine Norm, kein Aufzählungsglied\n\nDer Zuständigkeitskatalog des Berliner Sicherheits- und Ordnungsgesetzes zählt\nseine Einheiten nicht als Aufzählungsglieder, sondern führt sie als „Nummer 6“,\n„Nummer 23“, „Nummer 31“ — jede mit eigener Absatzzählung, jede im Portal eine\neigene Einzelnorm. Der Stellenauflöser suchte dagegen eine Marke „6.“ im\nWortlaut der Anlage und fand dort vielerlei; von sechs Befehlen des Artikels 1\nwurden zwei angewandt.\n\nSie werden nunmehr geführt, wie sie sind: als eigene Normen, deren Bezeichnung\ndie Anlage voranstellt. Damit trägt die vorhandene Absatz-Maschinerie ihre\nBefehle unverändert, und es braucht keinen neuen Rang im Modell. Wo ein Gesetz\nsolche Normen nicht führt — im gii-XML des Bundes stehen die Nummern einer\nAnlage als Marken im Wortlaut —, bleibt es beim bisherigen Weg.\n\nDabei kamen drei Mängel ans Licht. Ob die feinste Komponente einer Fundstelle\nein Absatz ist, entschied das bloße Vorkommen einer feineren Komponente; die\nNummer einer Anlage steht aber vor der Absatzangabe und gehört zur Bezeichnung\nder Norm. Die Umnummerierung eines solchen Absatzes galt deshalb als die einer\nAufzählungseinheit, tauschte eine Marke, die es nicht gab, hieß angewandt und\nbewirkte nichts. Ein Absatz, der „vor den Wörtern …“ eingefügt wird, wurde eine\nZeile im Nachbarabsatz statt eines Absatzes. Und die Bezeichnung eines so\neingefügten Absatzes verlor die Nummer der Anlage, weshalb die Schritt-Ordnung\nnicht sah, dass eine Umnummerierung ihm den Platz erst räumt.\n\nBeigelegt sind die beiden Fassungen des ASOG, über die Browsersteuerung\nbeschafft. Der Auszug ist dort bei fünfzigtausend Zeichen gekappt und verschluckt\neinzelne Leerzeichen; base64-kodierte Stücke kamen zeichengenau herüber.\n\nFünf der sechs Befehle werden angewandt, und 168 der 171 Normen gleichen danach\nder amtlichen Nachfassung. Die drei Abweichungen sind benannt und liegen nicht\nin der Anwendung — eine von ihnen belegt erstmals, was die geometrische\nLesereihenfolge kosten würde: Der Titelblock des Änderungsgesetzes steht im\nInhaltsstrom mitten in einem Zitat.\n\nGeprüft mit „mvnw verify“: 333 Prüfungen, kein Fehlschlag; keine gepinnte Zahl\neines anderen Belegfalls hat sich geändert. REUSE 171/171.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I24b94cb96e6728b1ff1b1fcb5bb4b8433594e240\n"
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      "message": "Der Rest sagt fortan, welcher Art er ist\n\nEine Synopse mit fünfzig liegengebliebenen Befehlen war bisher eine unsortierte\nListe von achtundsechzig verschiedenen Sätzen. Wer sie las, erfuhr über jeden\neinzelnen Befehl das Genaue und über das Ganze nichts — namentlich nicht, ob\neine Vorlage am Werkzeug scheitert, am Wortlaut des Änderungsgesetzes oder am\nfalschen Stand des Stammgesetzes.\n\nNeben den ausformulierten Grund tritt deshalb seine Art. Vergeben wird sie\ndort, wo der Grund entsteht: Die Stellenauflösung, die Textoperation und die\nZeilensuche in der Inhaltsübersicht führen sie mit ihrem Wortlaut, weil allein\ndie erzeugende Stelle sie kennt. Der Wortlaut bleibt unberührt und maßgeblich —\nder Grundsatz der Nichtverwerfung verlangt die genaue Auskunft im Einzelfall;\ngebündelt wird nur, was ohne Ordnung eine bloße Liste wäre.\n\nDen größten Ertrag trägt die Auszählung sofort: Von den fünfzig Resten des\nGebäudeenergiegesetzes gegen den heutigen Stamm sind einundvierzig von einer\neinzigen Art, nämlich „Zieltext nicht vorhanden“ — die Handschrift eines\nStammgesetzes, das jünger ist als das Änderungsgesetz.\n\nDiese Lage rügt das Werkzeug nunmehr eigens. Dazu liest es die Standangabe der\nQuelle, und zwar nicht die Standzeile allein: Das gii-XML führt daneben\nHinweise der Form „Änderung durch Art. 1 G v. 18.11.2020 … textlich\nnachgewiesen“, die bezeugen, dass der Wortlaut die Änderung längst trägt,\nwährend die Standzeile noch die vorige nennt. Genau daran scheiterten im\nInfektionsschutzgesetz siebenundzwanzig Befehle, ohne dass jemand den Grund\nbenennen konnte. Verglichen wird das späteste genannte Datum mit der Fassung,\ndie der Einleitungssatz fortschreibt; ist der Stamm der jüngere, ergeht die\nRüge einmal je Dokument. Fehlt eine Angabe, schweigt die Prüfung.\n\nZwei Anwendungslücken sind daneben geschlossen: Das ankerlose Anfügen ganzer\nParagraphen wird angewandt statt gemeldet, und die Zurückweisung des\nEinfügeankers „am Ende“ ist als bewusst gezogene Grenze kenntlich gemacht — die\nVerbindung kommt im gesamten Prüfbestand kein einziges Mal vor, und Vorschriften\nauf Verdacht werden nicht geschrieben.\n\nGeprüft mit „mvnw verify“: 332 Prüfungen, kein Fehlschlag; keine gepinnte Zahl\nhat sich geändert. REUSE 168/168.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I042c4389034f728c4b66f8161dc15e05938185ba\n"
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      "message": "Der Stamm bekommt das Alter, das der Einleitungssatz nennt\n\nDie beiden größten Restzahlen des Prüfbestands — GEG einundfünfzig, IfSG\nsiebenundzwanzig manuell zu prüfende Befehle — waren nie gepinnt, und niemand\nhatte sie je gegen ein Sollergebnis gehalten. Der Verdacht stand im Raum, sie\nseien kein Mangel des Werkzeugs, sondern ein Altersunterschied: Das gii-XML ist\ndie heutige konsolidierte Fassung, während das Änderungsgesetz von 2023 bzw.\n2020 auf die damalige zielt. Der Verdacht trifft zu, aber nicht ganz.\n\nBeschafft sind die zeitrichtigen Fassungen aus dem Wayback-Schnappschuss des\namtlichen Archivs „xml.zip“ — dasselbe Format, das der Loader ohnehin liest.\nMaßgeblich für die Wahl ist der Einleitungssatz des Änderungsgesetzes; beide\nSchnappschüsse tragen genau den dort genannten Stand.\n\nGegen sie gerechnet, blieben zunächst fünf und sieben Reste. Diese zwölf sind\nerstmals echte Befunde gewesen, und neun von ihnen benannten vier allgemeine\nMängel, die alle behoben sind: Eine Wortersetzung griff in längere Wörter\nhinein und verbrauchte mit „schwerwiegende“ auch „schwerwiegender“; eine\neingerückte Aufzählungsmarke galt als Satzende, weshalb ein Absatz mit\nAufzählung mehr Sätze zählte als das Gesetzblatt; eine Ordnungszahl vor einem\nGliederungswort ebenso; eine Nummer wurde im ganzen Absatz gesucht statt im\nbenannten Satz; und eine Gliederungseinheit, die Rahmen und Befehl beide\nnennen, suchte sich innerhalb ihrer selbst.\n\nÜbrig bleiben drei Reste im GEG, jeder im Test einzeln begründet: zweimal\ndieselbe Kaskade des § 108 — die Aufhebung einer „bisherigen“ Nummer, deren\nBezeichnung ein anderer Punkt gerade neu vergibt, und eine Begleitklausel ohne\neigene Ortsangabe — und einmal die Überschrift einer Nummer der Anlage 8. Das\nletzte ist dieselbe offene Modellfrage wie bei Berlins Anlage.\n\nVier gepinnte Zahlen sind dadurch gestiegen; der Grund steht jeweils im Test.\nDas WDR-Gesetz trägt seither keinen Rest mehr.\n\nGeprüft mit „mvnw verify“: 330 Prüfungen, kein Fehlschlag; REUSE 167/167.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I338e78ec3d46e0d0d8e57e77831ebae34497ae7b\n"
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      "message": "Die Anlage wird eine Norm, ihre Nummern noch nicht\n\nDer Klartext-Parser trägt fortan Anlagen: „Anlage“, „Anlage 2“ und „Anhang“\neröffnen eine eigene Norm, deren Bezeichnung genau so lautet wie im gii-XML, und\nvom ersten Anlagenkopf an gehört alles Folgende zu ihr — ihre inneren\nÜberschriften gliedern nicht mehr das Gesetz, und ein Paragraph, den sie\nzitieren, eröffnet keine Norm.\n\nBerlin ist damit zur Hälfte belegt. Artikel 2 des Änderungsgesetzes schreibt das\nLAF-Errichtungsgesetz vollständig fort; alle fünf Normen gleichen danach der\namtlichen Fassung vom 12. Juni 2026. Artikel 1 bleibt bei der Erkennung, und der\nGrund ist benannt statt umgangen: Fünf seiner sechs Befehle zielen auf Einheiten\nder Anlage, die dort als Überschriften stehen — „Nummer 6“, „Nummer 23“,\n„Nummer 31“ —, während der Stellenauflöser eine Aufzählungsmarke „6.“ sucht, die\nim Text der Anlage vielfach vorkommt. Die Gegenprobe belegt es: Werden die\nÜberschriften versuchsweise in Marken umgeschrieben, steigt die Zahl der\nangewandten Befehle von zwei auf drei, mehrdeutig bleibt der Rest. Die Nummern\neiner Anlage brauchen einen eigenen Rang zwischen Norm und Absatz.\n\nSolange er fehlt, bringt die Beilage von zweimal 380 kB Stammfassung keinen\nPrüfgewinn; ihr Bezugsweg steht in „Berlin/SOURCES“ und führt in zwei Abrufen\nwieder dorthin. Dort ist auch der zweite Berliner Befund festgehalten: Das Portal\nsetzt die amtlichen Satznummern als angeklebte Ziffern statt als Superskripte.\n\nGeprüft durch „mvnw verify“: 328 Tests, keine bestehende gepinnte Zahl bewegt,\nREUSE-Konformität 165 von 165.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Ifdda599a8c641ce66d0370b2a027f556adb4d86d\n"
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      "message": "Ein Änderungsgesetz schreibt zwei Stammgesetze fort\n\nSchleswig-Holstein ändert mit einem Gesetz die Gemeindeordnung und die\nKreisordnung zugleich, jede in ihrem eigenen Artikel. Beide Stammfassungen sind\nnun über die Browsersteuerung beschafft — Vor- wie Nachfassung —, und beide\nwerden vollständig fortgeschrieben: je ein Neufassungsbefehl, kein Rest, und\ndanach gleicht die Gemeindeordnung in allen 167, die Kreisordnung in allen 86\nNormen der amtlichen Fassung vom 31. März 2026. Der dritte Artikel ändert ein\nanderes Änderungsgesetz und bleibt zu Recht unbeachtet.\n\nDer Portalsatz hat zwei Eigenheiten. Er trennt die Sachnummer ab („§ 57 c“\nstatt „§ 57c“); zusammengezogen gehört das zur Aufbereitung, ohne den Handgriff\nwären zehn Paragraphen der Gemeindeordnung dem Gesetz entgangen. Und er setzt im\nKlammerzusatz „(Gemeindeordnung - GO -)“ einen Bindestrich, wo das Gesetzblatt\neinen Gedankenstrich führt. Daran scheiterte die Trennung von Kurztitel und\nAbkürzung, der Einleitungssatz fand sein Ziel nicht, und es wurde kein Artikel\ngewählt. Der Parser nimmt den Strich fortan in beiden Gestalten an, sofern\nLeerraum ihn umgibt — innerhalb eines Namens steht ein Bindestrich stets ohne.\n\nGeprüft durch „mvnw verify“: 327 Tests, keine bestehende gepinnte Zahl bewegt,\nREUSE-Konformität 162 von 162.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I11e8e84436c9b4b0e1729f5e4be012cc35335a0c\n"
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      "message": "Der Browser bekommt, was dem Skript verwehrt bleibt\n\nDie Landesrechtsportale, die auf der juris-Anwendung beruhen, galten als\nSackgasse: Jede Skriptabfrage erhält nur ihre leere Anwendungshülle, gleich\nunter welcher Adresse. Sie geben ihren Wortlaut aber jedem Browser, und über\neine Browsersteuerung ist er Werk für Werk auszulesen. Damit ist die hessische\nVerkehrsrechts-Zuständigkeitsverordnung in beiden maßgeblichen Fassungen\nbeschafft — der vom 1. Januar 2026 und der vom 4. Februar 2026 — und Hessen ist\nkein bloßer Erkennungsfall mehr, sondern ein voller Belegfall: einundzwanzig\nBefehle, kein Rest, und alle zweiundfünfzig Normen gleichen zeichengenau der\namtlichen Nachfassung.\n\nDer Weg dorthin hat fünf allgemeine Lücken aufgedeckt. Der Klartext-Parser\nverlangte für jeden Normkopf eine Überschrift, die eine Verordnung nicht führt,\nund kannte die ausgeschriebene Gliederung nicht („Erster Teil“); ein\nAufzählungsglied, das auf „und“ endet, galt ihm als Unter-Überschrift. Der\nAnwender behandelte die Streichung einer Absatzbezeichnung wie die Aufhebung des\nAbsatzes, setzte Platzhalter auch dort, wo kein Platz zu halten war, und ließ\nein Wort, das an die Stelle eines Satzzeichens tritt, am Vorwort kleben.\n\nZwei stille Mängel kamen unverhofft mit: „List.remove“ war zweimal ein geboxter\nIndex übergeben, sodass der Aufruf an die suchende Überladung band, nichts fand\nund nichts meldete. Betroffen war neben der Aufhebung eines Absatzes auch dessen\nNeufassung durch mehrere — der alte Absatz blieb neben den neuen stehen.\n\nGeprüft durch „mvnw verify“: 327 Tests, keine bestehende gepinnte Zahl bewegt,\nREUSE-Konformität 157 von 157.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I20ac8a7bc66357cd66daa167184b06b8c419f843\n"
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      "message": "Der Vordruck richtet sich nach einem wirklichen Vordruck\n\nDie bisherige Gestaltung hatte sich am Begriff des amtlichen Formulars\norientiert, nicht an einem solchen. Der Abgleich mit einem wirklichen\nBundesvordruck — dem Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den\nLohnsteuerabzug bei erweiterter unbeschränkter Einkommensteuerpflicht — hat\nergeben, dass sie in fast jedem Merkmal danebenlag.\n\nMaßgeblich ist eine einzige Regel, und sie steht im Muster ausgeschrieben:\n„Weiße Felder bitte ausfüllen“. Grau ist, was die Stelle gedruckt hat —\nBeschriftungen, Leitspalten, Abschnittsköpfe, die Verfügung am Ende; weiß ist,\nwas der Antragsteller beiträgt. Bisher war es umgekehrt. Diese Regel trägt nun\ndie gesamte Gestaltung und ist im Vordruck selbst benannt.\n\nAlles Übrige folgt daraus. Die Zellen stoßen aneinander, ohne Abstand und ohne\nRundung, verbunden durch schwarze Haarlinien; die Rahmen sind halbiert, damit\nzwischen zwei Zellen eine einzige Linie steht. Die Beschriftung sitzt klein im\nFeld oben links, die Erläuterung in Klammern dahinter. Links läuft die\nLeitspalte mit den Abschnittsbezeichnungen. Das Ankreuzfeld wird angekreuzt,\nnicht angehakt. Der Abschnitt „Zur Beachtung:“ nimmt auf, was bisher über\nTagline, Haftungsabsatz und noscript-Kasten verstreut war. Und die Meldung wird\nzur „Verfügung der Zentralstelle“, die auch dann schon dasteht, wenn sie noch\nleer ist — ein Vordruck zeigt seine Abschnitte, bevor sie ausgefüllt sind.\n\nDie Schmuckfarbe entfällt ersatzlos: Das Amtsrot war erfunden, wirkliche\nBundesvordrucke führen keine. Rot und Grün bleiben allein dort, wo sie etwas\nbedeuten. Die Kennung wandert aus dem gerahmten Verzeichnis oben rechts in die\nFußecken, links die Vordrucknummer, rechts der Ausgabestand. Die Synopse folgt\ndemselben Gerüst.\n\nEin weiterer Mangel ist dabei zutage getreten: Der Grund der Leitspalte hing am\nBlock statt an der Zelle. Im Druck fällt die Fläche des Blocks weg, sodass die\nLeitspalte weiß herausgekommen wäre — und das Grau ist keine Zier, es sagt,\nwelche Felder auszufüllen sind.\n\nGeprüft an allen drei Seiten und an zwei wirklichen Synopsen (UWG 19/0/6, AGG\n23/1/14 als Entwurfsfassung), hell und dunkel, breit und schmal, dazu die\nDruckvorschau; reuse lint meldet 154/154, mvnw test dreihundertsiebenundzwanzig\nTestfälle ohne Fehler.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Ie0303f71baf5905fc8255f15ff375015a1de483e\n"
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      "message": "Die Synopse ergeht fortan als Formblatt ÄG-2\n\nSeit die Aufgabeseite das Gewand eines amtlichen Formblatts trägt, sah man\nbeim Öffnen der Synopse zwei Dokumente zweier Häuser: dort Groteske, Briefkopf\nund Amtsrot, hier Antiqua auf Weiß ohne Kopf und ohne Fuß. Sie treten nunmehr\nals Vorgang und Erzeugnis desselben Hauses auf — der Antrag als ÄG-1, die\ndarauf ergehende Synopse als ÄG-2.\n\nDer Kopf trägt denselben Aufbau: links die ausstellende Stelle, rechts die\nKennung mit Formblatt, Stammgesetz, Erstellungstag und Geltung, bei Entwürfen\nzusätzlich der Stand. Die Felder des Spaltenkopfes und die Überschriften der\nbeiden Sonderabschnitte treten als schwarze Balken auf wie die Legende des\nFeldblocks. Jede Norm trägt im Steg links eine Randziffer, wie der Vordruck die\nFeldziffer; sie macht die Abschnitte zugleich zitierbar. Die alte Fassung liegt\nauf dem Kastenton wie ein Durchschlag, die neue auf Bogenweiß.\n\nDie Schrift bleibt geteilt: Der Vordruck steht in der Groteske, der Wortlaut\nder Normen in der Antiqua. Amtskopf und Vorschrift sind zweierlei, im\nGesetzblatt wie hier. Dass das Farbgerüst zweimal geführt wird, ist\nunvermeidlich und nun an beiden Stellen vermerkt — die Synopse wird aus einem\nblob:-Verweis geöffnet und kann kein fremdes Stilblatt einbinden.\n\nDrei Mängel traten dabei zutage. Der Spaltenkopf klebte innerhalb des\nKopfblocks und verschwand deshalb beim Blättern alsbald; er steht jetzt mit der\nGegenüberstellung in einem eigenen Block. Auf schmalen Geräten standen zwei\nSpalten Gesetzestext nebeneinander; unterhalb von sechzig Halbgevierten wird\ngestapelt, und jede Spalte beschriftet sich dort selbst. Und die Druckblöcke\nbeider Stilblätter setzten nur einen Teil des Farbgerüstes zurück — aus einem\ndunkel eingestellten Browser heraus wäre die alte Spalte als schwarzer Block\naus dem Drucker gekommen.\n\nGeprüft an zwei wirklichen Läufen der Befehlszeilenfassung: UWG mit dem\nDritten Änderungsgesetz (19 Befehle, 0 manuell, 6 Normen) und AGG mit dem\nRegierungsentwurf (23 Befehle, 1 manuell, 14 Normen, Entwurfsfassung), beide\nhell und dunkel, breit und schmal, dazu die Druckvorschau; reuse lint meldet\n154/154, mvnw test dreihundertsiebenundzwanzig Testfälle ohne Fehler.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I76d1f5f14638700d695a7ffe7a6a5933bee10611\n"
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      "message": "Der Formatierer setzt die Kopfzeilen, nicht die Hand\n\nAchtundfünfzig Java-Dateien brauchen dieselben zwei Zeilen, und jede künftige\nbraucht sie ebenfalls. Von Hand gesetzt, hielte das keinen Monat: Die eine Datei,\ndie man vergisst, ist genau die, an der es später auffällt.\n\nSpotless führt daher fortan einen „licenseHeader“ mit dem Wortlaut, den die\nübrigen Dateien schon tragen. Der voreingestellte Trenner für Java ist das\nSchlüsselwort „package“; die Kopfzeilen treten also über die Paketangabe, und\nSpotless prüft und ergänzt sie bei jedem Lauf.\n\nDabei hat sich ergeben, dass „src/wasm/java“ der Formatprüfung bislang verborgen\nwar. Das Verzeichnis tritt dem Quellbaum erst im Profil „wasm“ bei, und zwar\ndurch das Build-Helper-Plugin; im gewöhnlichen Bau sah Spotless es nie. Die\nQuellverzeichnisse sind deshalb ausdrücklich benannt („src/*/java/**/*.java“),\nwas zugleich die doppelte Erfassung unter dem Profil vermeidet.\n\nAls Folge sind „BrowserMain“ und „InflaterErsatz“ erstmals umformatiert worden.\nEs geht dabei allein um das Satzbild — ein umbrochener Kommentarsatz und vier\nAnnotationen, die nunmehr je auf eigener Zeile stehen; am Sinn ändert sich\nnichts. Sie stehen hier bewusst neben den Kopfzeilen und nicht in einem eigenen\nCommit, denn beides folgt aus derselben Einstellung und wäre getrennt nicht\nnachvollziehbar.\n\nDer Lauf von „spotless:apply“ hält achtundfünfzig Dateien sauber.\nDreihundertfünfundzwanzig Testfälle bestehen unverändert.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I3a41b93108ad13ed16f78385d6272e5c10a255a1\n"
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      "message": "Jede Datei nennt fortan ihren Urheber und ihre Lizenz\n\nDas Erzeugnis steht seit seinem ersten Tage unter der GNU Affero General Public\nLicense. Ausgesprochen war das indes nur an drei verstreuten Stellen: im\nLizenzvolltext „COPYING“, in einem Satz des Impressums und in einer Bemerkung der\nDatei „.gitattributes“. Keine einzige Quelldatei nannte ihren Urheber oder ihre\nLizenz. Wer eine Datei für sich betrachtet — und so betrachtet sie jeder, der sie\nübernimmt —, fand daran nichts.\n\nMaßstab ist die REUSE-Spezifikation in der Fassung 3.3. Das Verzeichnis\n„LICENSES“ nimmt die Wortlaute auf: die AGPL in der Fassung 3 oder später, die\nApache-Lizenz für den unverändert mitgelieferten Maven-Wrapper und\n„LicenseRef-AmtlichesWerk.txt“. „COPYING“ bleibt an seiner Stelle, tritt aber als\nsymbolische Verknüpfung auf; der gewohnte Pfad trägt damit fort, ohne dass zwei\nWortlaute nebeneinander zu pflegen wären, und die Prüfung übergeht Verknüpfungen,\nsodass für den Lizenztext selbst keine sachfremde Lizenzangabe zu erfinden war.\n\nDie dritte Datei bezeichnet keine erteilte Lizenz, sondern hält die gesetzliche\nRechtslage des Prüfbestandes fest. Fünfundvierzig PDF-Dateien, fünf EPUB-Dateien\nund die XML-Fassungen sind fremde Werke: Verkündungsblätter, Drucksachen,\nPlenarprotokolle und Entwürfe des Bundes und der Länder. Sie sind nach § 5 Abs. 1\nUrhG gemeinfrei, die ministeriellen Entwürfe und Synopsen nach § 5 Abs. 2, und\ngleichwohl gebunden an Änderungsverbot und Quellenangabe nach §§ 62 und 63.\nAusdrücklich festgehalten ist, dass die technische Aufbereitung durch die\nRechtsportale kein eigenes Recht am Text begründet und dass der Bestand kein\n„Corresponding Source“ im Sinne der AGPL ist — gebaut wird ohne ihn.\n\n„REUSE.toml“ ordnet zu, was keinen Kommentar verträgt, und scheidet den\nPrüfbestand nach Herkunft: Bund in Verkündung und Parlament, Bund in den\nministeriellen Entwürfen, gesetze-im-internet.de nebst der Aufbereitung durch die\njuris GmbH, sodann neun Länder je einzeln. Die selbst abgeleiteten Textfassungen\ntragen „AGPL-3.0-or-later AND LicenseRef-AmtlichesWerk“, denn der Wortlaut ist\namtlich, die Aufbereitung — Einrückung, Superskript-Satznummern,\nGliederungsüberschriften — eigene Arbeit. Maßgeblich für die Fundstelle der\neinzelnen Datei bleibt die Datei „SOURCES“ des jeweiligen Verzeichnisses; die\nLizenzdatei nimmt sie in Bezug, wie es § 63 UrhG verlangt.\n\nDie übrigen Dateien tragen ihre Angabe in sich, im jeweils üblichen\nKommentarstil, vor dem vorhandenen erläuternden Text und ohne diesen anzutasten.\n„mini-gii.xml“ und „.mvn/maven.config“ bleiben bewusst unberührt und erhalten\nstattdessen einen Eintrag: Ersteres liest der GiiXmlLoader, Letzteres Maven vor\njedem Bau. Ein Ausrollwerkzeug hinterließ mit „.wrangler“ ein Zwischenverzeichnis\nim Arbeitsbaum; es ist fortan übergangen.\n\nDie Java-Dateien und die Angleichung der Lizenzaussage folgen gesondert. An\ndiesem Stand bestehen dreihundertfünfundzwanzig Testfälle unverändert; am\nVerhalten des Erzeugnisses ändert sich nichts.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Id08e26d8e15545b2d00dd3d4fa7ffca86cf14944\n"
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      "message": "Die Auslieferung trägt nur, was der Browser wirklich braucht\n\nDie Browserfassung soll künftig über Cloudflare Workers gehen, und dort gilt\neine Grenze von 25 MiB je Datei, unkomprimiert gemessen. Zwei der\nausgelieferten Dateien standen dem entgegen: Das Quelltextarchiv maß 29,7 MB\nund war damit schon nicht mehr hochzuladen, das Wasm-Modul mit 24,5 MB zu\nachtundneunzig Hundertsteln der Grenze und ohne jeden Spielraum.\n\nDas Archiv war ein ungefiltertes „git archive“ des Repositoriums, und über\nfünfundneunzig Hundertstel davon waren die Beispiel-PDFs. Der Quelltext selbst\nmisst keine dreihunderttausend Zeichen. Die Gesetzes- und Drucksachentexte sind\nfremde Werke, an denen allein die Tests messen; sie sind nicht der Quelltext,\naus dem sich das Ausgelieferte herstellen ließe, und die Auflage des AGPLv3 § 13\nverlangt sie deshalb nicht. Sie sind aus dem Archiv genommen, und\n„quelltext-fassung.txt“ sagt fortan, dass sie fehlen, warum sie fehlen und wo\nsie vollständig liegen. Damit dies nicht stillschweigend zurückfällt, bricht\n„webpaket.sh“ ab, sobald das Archiv acht Mebibyte überschreitet, und ebenso,\nwenn irgendeine ausgelieferte Datei die Grenze der Zielplattform reißt: Lieber\nhier auffallen als beim Hochladen.\n\nDer Korpus lag überdies unter „src/main/resources“ und wanderte deshalb in\njedes Erzeugnis: in das Klassenverzeichnis, in die ausführbare Archivdatei —\nachtundzwanzig Megabyte für ein Werk von sechshundert Kilobyte Java — und auf\nden Klassenpfad des Übersetzers, dessen Ressourcentabelle die Verzeichnisnamen\nbis ins Wasm trug. Er liegt nunmehr unter „src/test/resources“, wo er hingehört,\nund ist von der Kopie nach „target/test-classes“ ausgenommen: Die Tests lesen\nihn über Dateisystempfade, eine Kopie wäre bei jedem Bau fünfunddreißig\nMegabyte umsonst.\n\nDas Modul wiegt statt 24,5 nunmehr 17,2 Megabyte; komprimiert geht es mit 5,5\nstatt 7,1 Megabyte über die Leitung. Vier Ursachen liegen dem zugrunde. Der\nPicocli-Annotationsprozessor meldete die Befehlszeilenklasse mit sämtlichen\nMethoden zur Reflexion an, worauf die Erreichbarkeitsanalyse die ganze\nBefehlszeilenfassung samt Dateizugriffen in ein Bild zog, in dem es keine\nBefehlszeile gibt; im Profil „wasm“ läuft er nicht mehr, und eine von einem\nfrüheren Lauf liegengebliebene Konfiguration wird vor dem Übersetzen entfernt,\ndamit die Größe nicht davon abhängt, was vorher lief. Der Ressourcen-Glob\n„org/apache/fontbox/**“ bettete 3,3 Megabyte ostasiatischer CMaps, die\nSchrifttabelle „Scripts.txt“ und — weil zwei Sterne auch Klassendateien treffen\n— 0,7 Megabyte „.class“-Dateien ein, von denen ein deutsches Gesetzes-PDF nichts\nbraucht; geblieben sind die beiden Identity-CMaps. Die Metriken unter\n„org/apache/pdfbox/resources“ bleiben vollständig, denn an ihnen hängt die\nBreitenberechnung bei nicht eingebetteten Schriften. Übersetzt wird mit „-Os“,\nund den Rest holt „wasm-opt -Oz“ im Webpaket.\n\nDessen Merkmale sind einzeln aufgezählt und nicht als „--all-features“ erteilt.\nDer bequeme Weg war gangbar und führte doch ins Leere: Binaryen nutzte\ndaraufhin Vorschläge, die noch kein Browser annimmt, und das Modul scheiterte\nerst beim Instanziieren — erst an einem exakten Heap-Typ aus den „custom\ndescriptors“, nach dessen Abschaltung an der kompakten Importsektion. Zugelassen\nist nunmehr, was ausgeliefert in den Browsern steht und was Web Image braucht.\n\nDie Vorkompression nach „.gz“ und „.br“ entfällt als Regelfall, denn Cloudflare\nkomprimiert selbst und jede Beilage wäre dort eine weitere Datei; wer mit nginx\nselbst ausliefert, fordert sie mit VORKOMPRIMIEREN\u003d1 an. Das\nAuslieferungsverzeichnis fällt damit von achtundsechzig auf siebzehn Megabyte,\nund ein liegengebliebenes „.DS_Store“ geht nicht mehr mit hoch.\n\nDreihundertfünfundzwanzig Testfälle bestehen. Das Modul ist im Browser\ngelaufen: Vier Dokumentenpaare — IfSG, UWG, AGG und das Bayerische Jagdgesetz,\nalso gii-XML wie PDF als Stammfassung, Bundesgesetzblatt, Drucksache und\nGesetz- und Verordnungsblatt als Änderungsdokument — ergeben Synopsen, deren\nSHA-256-Summen denen der Befehlszeilenfassung gleichen. Der Ressourcenbeschnitt\nkostet also keine Zeichen.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I31a47d1dcf3b27ffa4ae891947b1c4e083107a71\n"
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      "message": "Das Gesetzblatt bestimmt, was ein Anführungszeichen bedeutet\n\nVon den im Juli beschafften Gesetzblättern der Länder war eines nie angefasst\nworden: das Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen. Es hat\nsich als lohnend erwiesen, denn seine Eigenheiten sind keine thüringischen.\n\nDas Blatt führt kein einziges öffnendes Anführungszeichen, sondern setzt das\ngerade beidseitig. Bislang galt ein gerades Zeichen ausnahmslos als\nschließendes — für das Bundesgesetzblatt und die Drucksachen trifft das zu,\ndort öffnet stets das deutsche Zeichen, und ein gerades ist ein Satz- oder\nExtraktionsfehler. In einem so gesetzten Blatt aber fand der Zitatextraktor\nkein einziges Zitat, und sämtliche Befehle des Heftes gingen verloren. Fortan\nentscheidet der Text als ganzer: Führt er kein deutsches öffnendes Zeichen, so\nwerden die geraden paarweise gelesen, das erste öffnend, das zweite schließend.\nBei ungerader Anzahl ist er nachweislich unbalanciert; dann bleibt es bei der\nschließenden Lesart, und es ergeht eine Warnung. Eine Regel nach der Stellung\ndes Zeichens wäre untauglich gewesen: Das Blatt führt Zitate, die mit einem\nLeerzeichen beginnen, und schließende Zeichen, die am Folgewort kleben.\n\nDer Befehl „Die bisherigen §§ 9 bis 12 werden die §§ 8 bis 10“ nennt vier\nAusgangs- und drei Zielbezeichnungen. Das ist kein Widerspruch: Der Bereich\nnennt Bezeichnungen, gezählt werden aber Einheiten, und der aufgehobene\nPlatzhalter § 10 ist keine Einheit, denn er trägt keinen Inhalt. Welche\nEinheiten ein Bereich trägt, weiß erst das Gesetz. Ein solcher Befehl bleibt\ndeshalb bis zur Anwendung ungeteilt und wird dort entfaltet; geht die Zählung\nauch dann nicht auf, bleibt er manuell zu prüfen, und der Grund wird genannt.\n\nDie Neufassung eines Paragraphenbereichs wurde bisher an jedem\nParagraphenzeichen des Zitats geteilt. Der neue Wortlaut zitiert jedoch\nreihenweise andere Vorschriften; an diesen zu schneiden erfand Normen, die es\nnicht gibt — aus drei neu gefassten Paragraphen wurden zehn. Geteilt wird\nnunmehr allein an den Bezeichnungen des angekündigten Bereichs. Hinzu treten\ndie Verweisung als Gegenstand einer Wortoperation, der Rahmen, der sich auf\neine Untereinheit der umnummerierten Einheit verengt, die mehrzeilige\nÜberschrift einer zitierten Neufassung und die Erkenntnis, dass über einen\nTrennstrich vor einem Großbuchstaben der Wortbestand des Dokuments entscheidet:\nTrägt es das Wort auch ohne Strich, so war es eine Trennung.\n\nDie Stammfassung ist aus vier Gesetzblättern zusammengesetzt. Thüringens\nLandesrechtportal ist dieselbe anmeldepflichtige Anwendung wie die Portale\nSchleswig-Holsteins, Berlins, Baden-Württembergs und Hessens, und das Archiv\nder Staatskanzlei antwortet Skripten mit einer Fehlerseite. Frei zugänglich ist\ndagegen die Parlamentsdatenbank des Landtags, der das Blatt herausgibt; über\nsie liegen Stammheft und Änderungshefte vor. Jeder Änderungsbefehl ist als eine\ngeprüfte Ersetzung angewandt worden — dass keine fehlschlug, ist der Beleg der\nRekonstruktion. Eine amtliche konsolidierte Nachfassung gibt es nicht; ein\nzeichengenauer Abgleich mit ihr steht deshalb aus, was in den Herkunftsangaben\nvermerkt ist.\n\nAlle zehn Befehle der Vierten Verordnung zur Änderung der Thüringer\nKindergartenfinanzierungsverordnung werden angewandt, keiner bleibt manuell.\nDreihundertfünfundzwanzig Testfälle bestehen, und keine der gepinnten Zahlen\nder übrigen Belegfälle hat sich geändert. Die Browserfassung ist übersetzt\nworden und liefert dieselben Zahlen wie die Befehlszeile.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Ifca501ed6ffb42165ee4ab4ca036d7db186bbec0\n"
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      "message": "Die Einrückung trägt die Gliederung, nicht bloß das Satzbild\n\nDie vorangegangene Fassung hatte zwei Mängel festgehalten, aber nicht behoben:\nDer Block aus „Nach Nr. 4 werden die folgenden Nrn. 5 bis 7 eingefügt“ trat ans\nEnde des Absatzes statt hinter die Nr. 4, und die Heilung des Weißraums nach\neiner Streichung verkürzte die Einrückung der Aufzählungszeilen. Beide wiegen\nschwerer als alles sonst Offene, denn sie führen zu einem falschen Ergebnis,\nohne es anzuzeigen: Der Befehl gilt als angewandt, der Abschnitt „Manuell\nprüfen“ schweigt, und allein der Wortlaut weicht ab. Damit war das Leitprinzip\ndes Erzeugnisses an dieser Stelle verfehlt.\n\nBei der Behebung hat sich ergeben, dass die beiden nicht nebeneinanderstanden,\nsondern eine Ursache teilten. Die Neufassung einer Nummer oder eines Buchstabens\nsetzte ihren Wortlaut ohne Einrückung, also in die erste Spalte. Der Zeilenblock\neiner Aufzählungsmarke reicht aber so weit, wie tiefer eingerückt wird; eine in\nder ersten Spalte stehende Zeile nimmt daher den gesamten Rest des Absatzes als\nihre Kindzeilen an. Der nachfolgende Einfügebefehl fand seinen Anker mithin am\nEnde des Absatzes und stand richtig, wo er falsch stand. Die Einrückung ist im\nkanonischen Klartext kein Satzbild, sondern die Zugehörigkeit einer Zeile zu\nihrer Einheit; die Neufassung setzt sie nunmehr wie die Ersetzung, und die\nHeilung nach einer Streichung glättet allein die Naht, an der Text\nherausgenommen wurde.\n\nDie zeilenweise Gegenprobe an der amtlichen Nachfassung hat darüber hinaus zwei\nAbweichungen gezeigt, die keine Mängel der Reihenfolge waren. Zum einen hielt\nder leere Platzhalter „7. (aufgehoben)“ eine Bezeichnung, die der eingefügte\nBlock neu vergibt; er weicht fortan, wie er es bei der Umnummerierung auf eine\nweggefallene Bezeichnung längst tut. Verdrängt wird dabei nur ein Platzhalter,\nniemals ein Wortlaut — der Platzhalter des Absatzes 2, den kein Befehl anrührt,\nbleibt stehen. Zum anderen führt der Satz des Gesetzblatts zwischen der Marke\neiner Aufzählungszeile und ihrem Text die Tabulatorspalte des Setzers, der\nkanonische Klartext dagegen ein Leerzeichen; ohne dessen Rückführung trügen\ngerade die neu gesetzten Zeilen ein anderes Satzbild als die unberührten.\n\nArtikel 56 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes gleicht damit in Aufbau und\nWortlaut der amtlichen Nachfassung. Die beiden Zusicherungen des\nAkzeptanztests, die den Mangel festhielten, sind umgekehrt; drei Prüfungen der\nzugrunde liegenden Regeln treten hinzu. Dreihundertfünfzehn Testfälle bestehen,\nund keine der gepinnten Zahlen der übrigen Belegfälle hat sich geändert. Die\nBrowserfassung ist übersetzt worden und bleibt auslieferbar; ihr Lauf im Browser\nist mangels verbundener Erweiterung nicht in Augenschein genommen worden.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I89b2fafa3e2185dbd6abfe0aa6b7bbbd04f6828f\n"
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      "message": "Die Startseite führt die Neuankömmlinge ein\n\nSeit der Inbetriebnahme setzte die Startseite voraus, was gerade nicht hat, wer\nsie zum ersten Mal aufruft: geeignete Dateien. Über dem Formular stand die\nTätigkeitsbeschreibung, darunter zwei leere Dateifelder, und wer nie mit\ngii-Norm-XML oder einem BGBl-Regelungstext zu tun hatte, konnte das Werkzeug\nnicht einmal ausprobieren. Ein zugeklappter Block tritt hinzu, der zwei\ndurchgerechnete Fälle mit Verweisen auf die amtlichen Fundstellen anbietet.\nZugeklappt kostet er eine Zeile; das Formular bleibt, wo es war.\n\nAngeboten werden ein verkündetes Änderungsgesetz — das UWG nebst dem Dritten\nGesetz zu seiner Änderung (BGBl. 2026 I Nr. 43), neunzehn Befehle an sechs\nNormen ohne Rest — und ein Gesetzentwurf — das AGG nebst BT-Drs. 21/6178,\ndreiundzwanzig Befehle an vierzehn Normen, einer zur Prüfung markiert. Der\nzweite Fall war zunächst als ProdHaftG nebst BT-Drs. 21/4297 gedacht und ist\nverworfen: Die Modernisierung löst das Gesetz ab, statt es zu ändern, und ergibt\neinen einzigen Befehl an einer einzigen Norm. Ein Beispiel, das nichts zeigt,\nist keines.\n\nMitausgeliefert wird nichts, und die Seite ruft von sich aus nichts ab; sie\nverweist. Die Verweise öffnen ein eigenes Fenster, weil ein im selben Fenster\ngeöffnetes PDF die bereits gewählten Dateien aus dem Formular nähme. Das\nStilblatt bekommt .einfuehrung im Zuschnitt der übrigen Kästen und keine einzige\nneue Farbe, sodass Hell- und Dunkelfassung ohne Zutun stimmen.\n\nDabei stellte sich heraus, dass gesetze-im-internet.de das Norm-XML gar nicht\nals solches ausgibt: Es gibt allein …/\u003ckurz\u003e/xml.zip, der unmittelbare\nBJNR….xml-Pfad ist 404. Eine Einführung, die auf die Fundstelle verweist, wäre\nohne Weiteres eine Anleitung zum Entpacken von Hand gewesen. Der Ladepfad nimmt\ndas Archiv deshalb nun unmittelbar an (ZipAuspacker, vorgeschaltet in\nPipeline.ladeStammgesetz; DateiTyp kennt die Art ZIP). Die Änderungsdokumente\nbleiben unberührt — Gesetzblätter und Drucksachen kommen nirgends als Archiv.\n\nDas Format wird von Hand gelesen, und zwar aus einem Grund, der außerhalb der\nBrowserfassung sinnlos wäre: Von den Archivklassen des JDK trägt dort allein der\nInflater, den InflaterErsatz auf jzlib zurückführt; ZipInputStream, ZipFile und\nCRC32 beruhen auf nativen Bindungen, die Web Image nicht kennt. Auch die\nPrüfsumme rechnet die Klasse deshalb selbst. Gelesen wird über das\nZentralverzeichnis am Dateiende, nicht über die örtlichen Vorspanne, deren\nGrößenangaben bei nachgestellten Beschreibern erst hinter den Daten stehen.\nGewählt wird der einzige auf .xml endende Eintrag: Den Gesetzen mit Anlagen legt\ndie Fundstelle deren Bilddateien mit ins Archiv, es ist also nicht einerlei,\nwelchen man nimmt. Die ZIP-Signatur wird vor der PDF-Signatur geprüft, weil sie\nam ersten Byte verankert ist, während jene ein Vorschaufenster durchsucht — ein\nArchiv mit der Zeichenfolge „%PDF-“ in seinen gepackten Daten wäre sonst als PDF\nangesprochen worden.\n\nDie Quellenzeile der Synopse nennt weiterhin die angegebene Datei (uwg.zip),\nnicht den Eintrag; sie soll den Weg zur Fundstelle zurück beschreiben. Den\nEintragsnamen trägt die ausgepackte Quelle gleichwohl, damit Protokoll und\nLadefehler das Gesetz benennen und nicht seine Verpackung.\n\nGeprüft ist beides gegen die Fundstelle selbst, nicht nur gegen den\nBeispielkorpus: 312 Prüfungen laufen durch, darunter acht neue zum Auspacken.\nDas unmittelbar bezogene uwg.zip ergibt auf der Befehlszeile mit dem\nBGBl-Regelungstext dieselbe Ausfertigung wie die entpackte Fassung — die beiden\nunterscheiden sich allein in der Quellenzeile —, und dieselben 19/0/6 ergeben\nsich im neu gebauten Wasm-Modul im Browser, ohne eine Beanstandung in der\nKonsole. Der Block hält bei 320 Pixeln Breite ohne Überlauf.\n\nUnberührt bleiben pom.xml, deploy/webpaket.sh und die nginx-Vorlage: Da nichts\nmitausgeliefert wird, braucht es weder einen zweiten Ressourcen-Block noch neue\nMIME-Typen — deren types-Block ersetzt die Zuordnung vollständig und wäre sonst\ndie Falle gewesen.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I5f6566ca89aa5198452b0b29ac5b38da9eb26137\n"
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      "message": "Die Umnummerierungs-Kaskade war keine Grenze, sondern drei Mängel\n\nDie mehrschrittige Umnummerierungssequenz galt bislang als wesenseigene Grenze:\nIhre Folgeänderungen gingen in den Abschnitt „Manuell prüfen“, im bayerischen\nBelegfall drei von 154 Anweisungen (48. a) ee), 48. a) gg), 48. b) cc), sämtlich\naus der Neunummerierung des Bußgeldkatalogs in Art. 56 BayJG). Die Prüfung gegen\ndie amtliche Nachfassung zeigt, dass es keine Grenze war, sondern drei\nvoneinander unabhängige Mängel. Erst die Diagnose vor jeder Änderung — die\nBegründungen der drei Fälle ausgeben — hat sie getrennt; die Vermutung, alles\nsei eine Frage der Reihenfolge, traf nur auf einen von ihnen zu.\n\nGeordnet werden nun Schritte statt Befehle (BefehlAnwender). Ein Verbund aus\nUmnummerierung und Begleitänderung trägt zwei gegenläufige zeitliche Ansprüche:\nDie Umnummerierung gehört vor denjenigen, der ihre Bezeichnung neu besetzt, die\nBegleitänderung an ihre Stelle im Dokument, denn sie setzt die vorangegangenen\nPunkte als vollzogen voraus. Bisher setzte sich der erste Anspruch für die ganze\nEinheit durch. Bei gg) — „Die bisherige Nr. 11 wird Nr. 12 und die Angabe\n„schriftliche“ wird gestrichen“ — stand die Angabe vorgezogen noch zweimal im\nArtikel und war zu Recht mehrdeutig; an ihrer Dokumentstelle hat ee) die zweite\nFundstelle längst ersetzt. Die Befehlsliste wird dazu vor der Anwendung zu\nSchritten aufgefaltet (je Teilbefehl einer); protokolliert wird unverändert je\nBefehl, ein Verbund gilt nur als angewandt, wenn jeder Teil gegriffen hat.\n\nDie Ordnungsregel selbst bleibt wörtlich dieselbe („wer eine Bezeichnung räumt,\nkommt vor dem, der sie neu besetzt“), wird aber erst jetzt vollständig\ndurchgesetzt. Bisher rückte ein Befehl nur einmal vor seinen ersten\nKollisionspartner; auf Schritten zerreißt das die Ketten — von „Nr. 15 wird\nNr. 16“, „Nrn. 13 und 14 werden Nrn. 14 und 15“, „nach Nr. 12 wird Nr. 13\neingefügt“ zog die Einfügung nur das letzte Glied vor sich her. An die Stelle\ntritt eine Tiefensuche auf der Dokumentordnung: vor jedem Schritt erst rekursiv\nseine Räumer, eine ringförmige Abhängigkeit bricht ab. Kein Kahn mit „frühester\nbereiter Knoten“ — der zieht unbeteiligte Schritte vor und bricht genau die\nBegleitänderung wieder.\n\nDie beiden übrigen Mängel lagen anderswo:\n\n* Das Muster der lokativen Klausel (BefehlErkenner) schloss mit einer\n  Wortgrenze. Hinter einem abgekürzten Bezeichnungswort steht aber schon der\n  Abkürzungspunkt, und zwischen ihm und dem Leerzeichen liegt keine Wortgrenze;\n  der Klausel entging deshalb jede Kurzform („in Abs. 2 …“, „in Buchst. b …“).\n  Die unabgekürzten Formen trafen zu, weshalb es nie auffiel.\n\n* Der StellenAufloeser verlangte hinter der Aufzählungsmarke Text auf derselben\n  Zeile. Eine Einheit, die sich vollständig in ihre Untergliederung ergießt,\n  führt ihre Marke allein (Art. 56 Abs. 2 Nr. 12 BayJG, darunter nur die\n  Buchstaben a und b) und galt als nicht auffindbar.\n\nDer bayerische Belegfall steht damit auf 154 angewandten Anweisungen ohne Rest\n(zuvor 151), die Ausschussfassung der Beschlussempfehlung zum GEG auf 68 statt\n67 — dort greift nun eine Bereichs-Umnummerierung in § 108, die vorher nur ihr\nerstes Glied vorziehen konnte; § 108 liegt jedoch in der bekannten Zone, in der\ndas Beispiel-XML eine andere Fassung ist als die vorausgesetzte, taugt also\nnicht als Beleg. Belegt ist die Ordnung an Art. 29a und Art. 56 BayJG und an den\nKaskaden des WDR-Gesetzes. Alle übrigen Bezugszahlen des Bundes und der Länder\nsind unverändert; 304 Prüfungen laufen durch.\n\nDer Akzeptanztest hält zwei Mängel fest, die er nicht behebt. Beide bestanden\nschon zuvor, was ein Lauf gegen den Ausgangsstand belegt:\n\n* Der Block aus „Nach Nr. 4 werden die folgenden Nrn. 5 bis 7 eingefügt“ tritt\n  an das Ende des Absatzes statt hinter die Nr. 4, und der leere Platzhalter\n  „7. (aufgehoben)“ der Altfassung bleibt zwischen den Nrn. 9 und 10 stehen.\n  Dass jede Anweisung greift, heißt eben nicht, dass die Norm in allem der\n  amtlichen Nachfassung gleicht; der Test sagt das ausdrücklich.\n\n* Die Heilung doppelter Leerzeichen nach einer Streichung wirkt auf den\n  gesamten Zieltext und verkürzt dabei die Einrückung der Aufzählungszeilen.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Id61babe60226d27b5c05ff971927d61713b01781\n"
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      "message": "Die Beschlussempfehlung liefert die beschlossene Fassung\n\nBisher wurde eine Beschlussempfehlung erkannt und mit Begründung übergangen:\nIhre maßgebliche Fassung steht in der zweispaltigen Zusammenstellung, deren\nrechte Spalte für sich unlesbar ist. Sie druckt Unverändertes nicht ab,\nsondern vermerkt bloß „unverändert“ — und zwar nicht nur je\nGliederungspunkt, sondern auch zeilenweise innerhalb zitierter Blöcke,\nweshalb ihre Anführungszeichen nicht aufgehen. Eine Auflösung über die\nGliederungspfade scheitert daran nachweislich (45 statt 117 Befehlen).\n\nMaßgeblich ist die Grundlinie: Beide Spalten sind zeilensynchron gesetzt,\njeder Vermerk steht auf der Höhe der Entwurfszeile, die er meint. Der neue\n`ZusammenstellungsLeser` führt sie über Seite und Grundlinie in eine\ngemeinsame Lesereihenfolge zusammen und entscheidet dann Zeile für Zeile:\n„unverändert“ holt den Wortlaut aus der Entwurfsspalte, „entfällt“ streicht\nihn, sonst gilt die Ausschussspalte. Das Vokabular der rechten Spalte ist\nausgezählt genau zweiteilig — 166-mal „unverändert“, 17-mal „entfällt“.\n\nDabei meint „unverändert“ den Wortlaut, nicht die Zählung: Streicht der\nAusschuss einen Punkt, rücken die folgenden auf, und sein „5. unverändert“\nsteht der Entwurfsnummer 6 gegenüber. Die Marke kommt deshalb von rechts,\nder Wortlaut von links.\n\nVoraussetzung dafür war, die Geometrie aus dem `FontgroessenFilter`\nherauszuführen. Sonst verließ ihn nur das End-X der Zeile; jetzt trägt jede\nZeile Seite, Grundlinie und End-X (`FontgroessenFilter.Zeile`). Die\nMetadaten reisen weiterhin im Textstrom mit, statt nebenher gesammelt zu\nwerden: Nur so ist ihre Zuordnung zu den Zeilen gesichert, denn PDFBox\nschreibt Zeilentrenner an mehreren Stellen. Der Schritt ist reine\nUmstrukturierung, sämtliche gepinnten Zahlen bleiben unverändert.\n\nDrei Fehler standen im Weg, alle in der Spaltentrennung:\n\n* Der Steg wurde einschließlich der Leerzeichen-Glyphen gemessen, die im\n  Textstrom fast bis an die nächste Spalte reichen. Ein 7-pt-Steg schrumpfte\n  so auf 4,7 pt und galt als durchlaufender Text, was in BT-Drs. 20/7619 die\n  gesperrte Marke des Punktes 14 mitten entzweiriss. Gemessen wird jetzt an\n  den sichtbaren Zeichen; die Schwelle sinkt von 12 auf 6 pt und liegt damit\n  belegt zwischen dem schmalsten echten Steg (6,9 pt) und dem breitesten\n  Wortzwischenraum einer ganzseitenbreiten Zeile (5,4 pt) — in beiden\n  Belegdokumenten übereinstimmend.\n\n* Gedrehter Text hat Koordinaten in seinem eigenen Bezugssystem. Der\n  Randvermerk „Vorabfassung – wird durch die lektorierte Fassung ersetzt“\n  lief mit seiner vermeintlichen Grundlinie quer durch beide Spalten und\n  zerschnitt deren Zeilenfolge. Beim Spaltenauszug bleibt er nun draußen;\n  beim ungeteilten entfernt ihn wie bisher der TextBereiniger.\n\n* Die Zeilenenden müssen je Spalte klassifiziert werden, bevor die Spalten\n  zusammenkommen: Ihre Satzspiegelränder liegen verschieden, in der\n  gemischten Fassung fände keine ihren eigenen Ausrichtungs-Cluster wieder\n  und die Silbentrennung bliebe ungeheilt („An- gabe“).\n\nDie Quellenzeile weist die verwendete Spalte als „[Beschlussempfehlung …,\nAusschussfassung]“ aus. Lässt sich die Zusammenstellung nicht auflösen,\nwird die Datei nach wie vor mit Begründung übergangen — eine halb\naufgelöste Fassung auszugeben wäre schlimmer als keine.\n\nZwei Belegfälle: BT-Drs. 20/7619 (GEG) mit 67 angewandten Befehlen, wobei\ndie Ausschussfassung mehr Befehle trägt als der Regierungsentwurf daneben —\nder Ausschuss hat zwei Artikel ergänzt —, und BT-Drs. 19/24334 (Drittes\nBevölkerungsschutzgesetz) mit 47. Der große manuelle Rest hat denselben\nGrund wie beim Entwurf: Das Beispiel-XML ist die Urfassung des GEG von 2020,\ngeändert wird eine Fassung von 2023. Die verbliebenen zwei unerkannten\nBefehle gehen auf Setzfehler der amtlichen Drucksache zurück (fehlender\nSchlusspunkt, überzähliges Anführungszeichen) und sind zeichengenau so\nübernommen.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Id5db19cb8f27a51af0c23cfd4a9969dd4120f569\n"
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      "message": "Quellformate jenseits des verkündeten Gesetzes\n\nBisher nahm ÄndGgner nur verkündete Artikelgesetze und Gesetzentwürfe an, ohne\nden Unterschied zu kennen. Dokumente, die einen Entwurf ändern statt ein\nGesetz, lieferten still null Befehle.\n\nNeu:\n\n* Dokumentart-Erkennung aus dem Rohtext (DokumentErkenner, DokumentArt,\n  DokumentKopf) — vor der Bereinigung, weil gerade die Drucksachenköpfe als\n  Kolumnentitel wegfallen. Erkannt wird nie am Dateinamen: Die Beispieldaten\n  enthalten eine Datei namens Beschlussempfehlung, die in Wahrheit ein\n  Entschließungsantrag ist. Dokumente ohne Befehle erzeugen jetzt eine\n  benannte Warnung statt stiller Leere.\n\n* Änderungsanträge (AenderungsantragParser, EntwurfsPatcher): Der Antrag wird\n  auf den Entwurfstext angewandt, der geänderte Entwurf danach wie gewohnt auf\n  das Stammgesetz — eine komponierte Synopse. Drucksachen- und Gesetzesstellen\n  bleiben getrennte Typen; die Zuordnung Antrag→Entwurf läuft über die\n  Drucksachennummer, nicht über die Argumentreihenfolge. Der 1910 Zeilen große\n  BefehlAnwender bleibt unberührt.\n\n* Beschlussempfehlungen werden erkannt und mit Begründung übergangen, die den\n  brauchbaren Entwurf beim Namen nennt. Die Spaltentrennung der\n  Zusammenstellung ist gebaut (FontgroessenFilter.Spalte, koordinatenbasiert\n  am Steg) und belegt: Die linke Spalte ergibt Befehl für Befehl den\n  Regierungsentwurf. Die rechte Spalte bleibt bewusst offen — sie vermerkt\n  „unverändert“ auch zeilenweise innerhalb zitierter Blöcke, ihre\n  Anführungszeichen gehen daher nicht auf; nötig ist die zeilenweise Zuordnung\n  beider Spalten über die gemeinsame Grundlinie.\n\nDie Synopse kennzeichnet eine Entwurfsfassung als solche.\n\n296 Tests grün (vorher 269); alle gepinnten Akzeptanzzahlen unverändert.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I0001d25fcbd9969fc06eea675edc4326ce2e02f9\n"
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      "message": "Add Hesse as an extraction and recognition case\n\nThe Hesse GVBl issue 5/2026 amends the ordinance on traffic-law\ncompetences. All 21 commands of its article 1 are now recognised.\n\nThe blocked letterspacing that was expected to be the hard part turns\nout to affect only the signature block, not a single command. What did\nneed work was three other things: the running GVBl footer and the\nmasthead remainder are now stripped as page furniture, and so is the\nheading\u0027s asterisk footnote (\"* Ändert FFN 61-60\"), which sits at the\nfoot of a page between two enumeration items and stuck to the command\nabove it.\n\nTwo command forms are new, both general rather than Hessian: \"am Ende\"\nmay be absent from a punctuation replacement — the definite article then\nrequires the unit to carry exactly one such mark, which the applier\nchecks — and the object after \"durch\" may be elided in the form without\na location, as it already could in the form with one. Where a\npunctuation replacement follows a renumbering in the same sentence it\nbinds to the renumbered unit: unlike a word operation it has no\ndistinguishing target text, so resolving it norm-wide would be useless.\n\nA full acceptance test stays out of reach: hessenrecht.hessen.de is the\nsame login-only juris application as the Schleswig-Holstein and Berlin\nportals. Checking landesrecht-bw.de too, that now covers all four\nportals that could have supplied an annex-bearing statute, so the\nLandesRechtTextParser\u0027s missing annex headings will need a stem from\nrecht.nrw.de instead.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Ief04164ee25653345a011f3ffbbfaa6df1f5c64b\n"
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      "message": "Close the NRW issue: 17. RÄStV-AusfG as a fourth acceptance case\n\nArticle 4 of the 22nd Broadcasting Amendment Act recasts § 1 of the act\nimplementing the 17th Broadcasting Amendment Treaty. Both the pre- and\nthe post-amendment consolidated version are served by recht.nrw.de, so\nthis closes the last open article of GV. NRW. 7/2026.\n\nNo production code needed changing: the article carries its single\ncommand without an enumeration item, and the recast quote contains\nnested quotation marks — both are already handled. The result matches\nthe official version of 1 April 2026 character for character, including\nits editorial placeholders.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: If63606d113f2801f0c9e82350215443da8e8be8b\n"
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      "message": "Run the NRW mass test: WDR-Gesetz and LMG NRW\n\nThe 22nd Rundfunkänderungsgesetz amends five laws in one gazette issue.\nArticle 3 (TMZ-Gesetz) was already an acceptance case; this adds the two\nbig ones — Article 1 (WDR-Gesetz, 101 commands across 31 norms) and\nArticle 2 (LMG NRW, 18 commands). Both stem versions come from\nrecht.nrw.de, whose URLs address a version by its date of entry into\nforce, so the results could be checked norm by norm against the official\n1 April 2026 consolidations.\n\nApplying them turned up work at every layer:\n\nOrder of application. Renumbering always refers to the original count,\nnot to the state after the preceding items, so a cascade („Absatz 3 wird\nAbsatz 4“, „Absatz 4 wird Absatz 5“, …) applied in document order leaves\nthe law carrying two units of the same name. BefehlAnwender now derives,\nfor each command, which designations it vacates and which it newly\noccupies, and pulls a vacating command ahead of the first one it\ncollides with. That single rule subsumes the previous §-only special\ncase, orders a cascade descending, and — inside a Sammelbefehl too —\nkeeps a range renumbering from colliding with itself. Bayern\u0027s Art. 29a\nsequence now resolves as well (5 manual residues down to 3).\n\nRenumbering an enumeration item. Unlike an Absatz, a Nummer carries its\ndesignation as a marker in the text; the applier silently reported\nsuccess without touching it. It now rewrites the marker and lets a\nstruck placeholder with the target designation give way.\n\nSentence splitting. Gazette citations („(BGBl. I S. 1982)“) and\nline-initial enumeration markers were splitting sentences, so Satz\nlocators pointed into the wrong place; a sentence may also open with §.\n\nCommand language: „wie folgt neu gefasst“ and the missing „wird“, a\nsplit location („In Absatz 2 wird Satz 1 wie folgt gefasst“), an\ninsertion behind a location prefix, the standalone „Der Punkt am Ende\nwird durch … ersetzt“, „Dem Wortlaut des Absatzes 3 …“, the verb frame\n„Es werden ersetzt:“ whose items carry only the location, coordination\nat „sowie“ and before a punctuation clause, and a stray closing quote at\nthe end of a sentence.\n\nStem format: LandesRechtTextParser reads an „Inhaltsübersicht“ line as\nthe norm of that name (which is what the Angabe commands address) and\nrecognises keyword-less Roman section headings.\n\nEverything the two acceptance tests do not apply is named: one command\nin the WDR-Gesetz whose „Punkt am Ende des Satzes“ is not unambiguous in\na two-sentence Nummer. The remaining differences from the official\nconsolidations are places where the official text itself departs from\nthe command wording; SOURCES lists them.\n\nChange-Id: I261cf89cd5820f7597bc5db734f322d94b84828e\n"
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      "message": "Recognise word-anchored insertions; close quotes at the next item\n\nThe documented next step was the word-anchored structural insertion\n(\"Vor den Wörtern „Aus dem Bereich Verkehr:“ wird folgender Absatz 5\neingefügt\", Berlin Artikel 1 Nr. 2 b) bb)). StrukturEinfuegung now\ncarries an optional WortAnker, the recogniser has a pattern for the form\n— placed before STRUKTUR_EINFUEGUNG, which bails out of recognition\nentirely when the StellenParser cannot read \"den Wörtern «0»\" — and the\napplier positions the new unit at the anchor line instead of a structural\nboundary.\n\nTwo blockers turned up next to it, both measured on the corpus rather\nthan assumed:\n\nThe command was not cleanly recognisable at all. Its closing quotation\nmark is missing in the official text, so the quote swallowed items cc)\nand c); an anchor alone would have made the command look applicable with\na huge foreign quote as its payload. The docs called a boundary at\nenumeration markers impossible, and that holds for the unguarded form: a\nquoted amendment provision carries command language itself. Guarded by\nfour conditions together — the article\u0027s quotation marks demonstrably do\nnot balance, the next line\u0027s marker is at the same or a shallower level\nthan the one the quote opened on, that line carries command language, and\nclosing here leaves the rest of the article balanced — it fires exactly\ntwice in the whole sample corpus, both times where the missing mark\nbelongs: Berlin before cc), and GV. NRW. Artikel 2 before 12. Without the\nguards it also fires inside quoted amendment provisions in the BayJG and\nGModG documents; the balance gate rules those out.\n\nThe GV.-NRW. gazette encodes part of its umlauts decomposed (u + U+0308,\n79 places, dozens of them \"eingefügt:\"/\"angefügt:\"). Invisible in the\ntext, but a different word to every command pattern, so those commands\ncould never match. TextBereiniger now normalises to NFC first — not\nNFKC, which would flatten the official sentence numbers ¹²³ and take\nSatzTeiler and Superskript their basis. Every other sample document,\nevery gii-XML stem and every hand-kept plain-text stem is already NFC, so\nthe pinned figures stay bit-identical.\n\nBerlin Artikel 1 is thereby fully recognised (6 of 6 commands, none\nunknown). One pinned statement changed for a stated reason: the NRW\nacceptance test asserted the article-heading warning, which is now\npreempted by the item boundary inside Artikel 2 — Nr. 12 survives\ninstead of being swallowed. 241 tests green.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Ic579bec6fecc2495a61b3dcf87c9ad71b42f34ae\n"
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      "message": "Support unnumbered named Anlagen; strip control characters\n\nInvestigating \"Anlagen as amendment target\" corrected the diagnosis from\nyesterday: Anlagen are supported. In gii-XML they are norms of their own\n(\"Anlage 8\", \"Anhang\"), Stelle.anlagenEnbez() resolves them, and the GEG\nsample applies annex-targeted commands — only two of its fifty manual\nentries touch annexes, both for content reasons.\n\nWhat actually failed in Berlin was narrower, and is fixed:\n\n  * A law with a single annex names it after the provision it belongs to\n    (\"Die Anlage zu § 2 Absatz 4 Satz 1\"). StellenParser demanded a\n    number after \"Anlage\" and rejected the phrase, so the article\u0027s frame\n    command went unrecognised and its items lost their context. The\n    annex now carries the designation \"Anlage\", like \"Anhang\". The naming\n    suffix is skipped deliberately: read along, the \"§ 2\" inside it would\n    become the target and the wrong norm would be amended.\n\n  * C0 control characters are now stripped. Berlin\u0027s enumeration indent\n    carries a U+0007 that sits invisibly in front of the command and made\n    its start-of-line anchor miss.\n\n  * Command verbs torn apart by a stray space in the official typesetting\n    (\"ein gefügt\" for \"eingefügt\") are rejoined, restricted to sequences\n    that are not valid German word order.\n\nThree of Article 1\u0027s four commands are now recognised. The fourth places\nthe new unit by a word anchor (\"Vor den Wörtern … wird folgender Absatz 5\neingefügt\"), which StrukturEinfuegung cannot express; that and the\ninability of the plain-text stem format to carry an Anlage at all are\nrecorded in Landesrecht-Beispiele.adoc.\n\n231 tests green; all pinned figures unchanged.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Ic5804bf343dd5d8ce435c07b8f882ca0372890d2\n"
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      "message": "Berlin column spike: stream order already reads correctly\n\nThe plan assumed the two-column Berlin gazette would need x-coordinate\ncolumn detection. It does not: the content stream already emits the left\ncolumn fully before the right one, so commands come out in reading order.\nThe test pins that finding.\n\nWhat does go wrong there is different, and two parts of it are fixed:\n\n  * The article\u0027s amendment formula carries its own target (\"§ 2 Satz 1\n    des Gesetzes zur Errichtung … wird wie folgt geändert\"), but the\n    following items never inherited it. The pattern\u0027s leading \\b could\n    never match before \"§\" — a non-word character needs a word character\n    in front of it — so the paragraph branch was dead code and only the\n    Bavarian \"Art.\" branch ever fired.\n\n  * The running page header is not a line of its own; it sits inside the\n    body text of the following column, so it has to be cut out rather\n    than dropped as a column title.\n\nTwo blockers remain and are recorded rather than papered over: Article 1\namends an *Anlage* with its own numbering, which the model does not carry\n(the same gap that shelved Baden-Württemberg), and full-width frames\n(title block, imprint) sit elsewhere in the stream than on the page,\nwhich would need a real XY-cut. Stems are unobtainable either way —\ngesetze.berlin.de is an authenticated juris app like the Schleswig-\nHolstein portal.\n\n229 tests green; all pinned figures unchanged.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I4619dbe96a023d61104d7107a9a34533123d1bc5\n"
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      "message": "Support the two Lower Saxony insertion forms; NEFG now applies fully\n\nThe NEFG acceptance case left two commands as \"check manually\". Both are\nnow supported, so Lower Saxony applies 7 of 7 with no remainder.\n\n  * Lower Saxony cites inserted paragraphs with a space before the sub\n    number (\"§ 2 a\"); the rest of German legal usage writes \"§ 2a\", which\n    is what the Stelle and level parsers expect. TextBereiniger now pulls\n    the form together, leaving enumeration markers of the amendment act\n    alone (\"… nach § 8 c) In Absatz 2 …\").\n\n  * \"In Kapitel 4 wird nach § 12 der folgende neue § 13 angefügt\" — the\n    division only names the section the new paragraph lands in; the\n    anchor governs the position, as in the plain form. The optional\n    \"neue\" is now accepted in both.\n\nApplying that insertion needed one more thing: the paragraph it creates\nis only vacated by the *following* command (\"Der bisherige § 13 wird\n§ 14\"), so in document order the two collided and the insertion was\nrejected. \"Bisherig\" denotes the state before the amendment, so the\nrenumbering logically precedes the reoccupation and is now pulled ahead.\nThe log still lists commands in the order of the amendment act.\n\n226 tests green; all other pinned figures unchanged.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I0e2ea5b0389f8002157eeb8471800da51febe739\n"
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      "message": "Add North Rhine-Westphalia TMZ-Gesetz acceptance case\n\nArticle 3 of the 22. Rundfunkänderungsgesetz (GV. NRW. 2026 S. 202) amends\nthe Telemedienzuständigkeitsgesetz. All four commands apply cleanly, and\nthe result matches the official consolidated version of 1 April 2026.\n\nrecht.nrw.de turned out to be the one remaining state portal that serves\nconsolidated laws as server-rendered HTML, with the version history\nencoded in the URL date prefix — so the pre-amendment stem (27 Apr 2022)\nwas directly obtainable.\n\nTwo fixes were needed:\n\n  * LandesRechtTextParser read the parenthesised title suffix wholly as\n    the abbreviation. State laws routinely carry both short title and\n    abbreviation there (\"(Telemedienzuständigkeitsgesetz – TMZ-Gesetz)\"),\n    and the amendment act cites the short title, so article selection\n    never matched. The parser now splits at the dash.\n\n  * ZitatExtraktor swallowed the rest of the document when a closing\n    quotation mark is missing in the official text (Article 2 no. 11\n    here), which hid Articles 3 to 5 entirely. An amendment act never\n    quotes across an article heading, so an open quotation is now closed\n    before a bare \"Artikel N\" line, with a warning. Quoted paragraphs are\n    unaffected: Bavarian norm heads read \"Art. N\".\n\n223 tests green; all previously pinned figures unchanged.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I78470075d9be2433966b821b6fe1e21808996c46\n"
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      "message": "Add Schleswig-Holstein extraction case and three cleanup fixes\n\nThe GVOBl. Schl.-H. amendment act (Kommunalrecht, 2026/27) brings three\nconventions the tool had not seen:\n\n  * a running two-line page header that sits between articles and glued\n    itself onto the following article heading,\n  * superscript footnote markers on article headings (\"Artikel 1 ¹)\"),\n    which defeated the article split, and\n  * ragged-right typesetting, where the geometric margin detection finds\n    no alignment cluster and reports full lines as hard line ends, so a\n    trailing hyphen was never joined.\n\nAll three are fixed in TextBereiniger; the hyphen rule now trusts the\nextractor\u0027s trailing-space signal over the geometric class.\n\nA full acceptance test is not possible: the Schleswig-Holstein law portal\nserves document bodies only through an authenticated API, and the last\nfreely archived consolidated Gemeindeordnung (14 Nov 2022) predates the\namended § 34a. The new test therefore covers everything up to and\nincluding command recognition; the blocker is recorded in\nLandesrecht-Beispiele.adoc.\n\n219 tests green; Bund/Bayern/Sachsen/Niedersachsen figures unchanged.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I9b3ab8a756372504b51c4d410b491fded255da96\n"
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      "message": "Add Lower Saxony NEFG acceptance case and two parser robustness fixes\n\nSecond §-structured Landesrecht case for wave six: the Lower Saxony ELER Support\nAct (NEFG, unchanged since 2022, derived from the two-column Nds. GVBl 2022 No. 33)\nplus the amending act of 28 Jan 2026 (Nds. GVBl 2026 No. 10). Five of seven\ncommands apply — both \"erhält folgende Fassung\" re-enactments (§ 1(1), § 2), the\ncitation replacement in § 1(5), the words insertion in § 6(1), and the § 13 → § 14\nrenumbering.\n\n- LandesRechtTextParser: a norm head no longer accepts a title ending in a full\n  stop, so a cross-reference sentence at line start (\"§ 7 GAPInVeKoSG findet\n  entsprechend Anwendung.\") is not misread as a norm head \"§ 7\" (which had made the\n  monotonicity check swallow the norms in between).\n- TextBereiniger: strip the Lower Saxony GVBl running footer and publisher line.\n  The footer sat between two enumerated items and otherwise attached to the\n  preceding re-enactment quote, defeating its end-of-sentence anchor.\n- Add sampledata/Niedersachsen/NEFG-alt.txt and EndToEndTest.nefgAcceptance.\n\nTwo insertion forms remain documented residues (manuell prüfen): inserting a\n§-block with a space-separated sub-number (\"§ 2 a\") and a chapter-scoped §-block\ninsertion (\"In Kapitel 4 wird nach § 12 … angefügt\").\n\n221 tests green; federal, Bavarian and Saxon pinned numbers unchanged.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 4.8 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Ie23eee1f596ec8eecc6a73f6ce585a22e73ec6c9\n"
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      "message": "Add Saxony SächsBeamtVG acceptance case (first non-Bavarian Landesrecht)\n\nComplete the first §-structured Landesrecht acceptance case for wave six: the\nSaxon Civil Servants\u0027 Pension Act (SächsBeamtVG) in its 1 Feb 2025 version plus\nthe amending act of 13 April 2026 (SächsGVBl. S. 134). All five commands are\nrecognised and applied without residue — the amount replacements in § 47 and the\nre-enactment of § 80(1) sentence 2.\n\n- LandesRechtTextParser: recognise arabic, keyword-first structural headings\n  (\"Abschnitt 1\", \"Unterabschnitt 2\", \"Teil 3\") via GLIEDERUNG_ARABISCH, in\n  addition to Bavaria\u0027s roman \"I. Abschnitt\" form. Bavaria behaviour unchanged.\n- TextBereiniger: strip the footer of revosax full-text output (REVOSAX_FUSS,\n  \"https://…revosax… Fassung vom … Seite N von M\").\n- Add the consolidated pre-amendment stem as canonical plaintext\n  (sampledata/Sachsen/SaechsBeamtVG-alt.txt, derived from the archived revosax\n  full text) and EndToEndTest.saechsBeamtVgAcceptance (5 applied, 0 manual).\n\n220 tests green; federal and Bavarian pinned numbers unchanged.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 4.8 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I8e878bc9506f24028cf643a873de000f3d066d64\n"
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        "name": "Matthias Andreas Benkard",
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      "message": "Generalize Bavarian loader to a shared Landesrecht loader\n\nPrepare wave six (Landesrecht of the remaining Länder) by lifting the\nBavaria-specific stem-law loader to a shared one. Unlike Bavaria (Art./§\ninversion), the other Länder structure their stem laws in §, so the loader must\nhandle both sigils.\n\n- Move gesetz/bayern/{BayRechtLoader,BayRechtTextParser} to\n  gesetz/land/{LandesRechtLoader,LandesRechtTextParser}; the norm head now\n  matches \"§ N\" as well as \"Art. N\" and derives the sigil per norm from the\n  match. Cross-reference keywords in the norm head are excluded only as whole\n  words (so a title \"Satzungen\" no longer trips on \"Satz\"), and the juris\n  abbreviation may be multi-token (\"(GO NRW)\").\n- Derive the superscript mode data-drivenly from the loaded stem law\n  (Superskript.traegtSatznummern) instead of from \"is it gii-XML\": Bavaria and\n  Lower Saxony keep their amtliche Satznummern, the Bund and Länder without\n  official sentence numbering drop them.\n- Recognize the neufassung idiom \"erhält/erhalten folgende Fassung\" (Schleswig-\n  Holstein, Niedersachsen) via a NEUFASSUNG_VERB building block, additive to\n  \"wird/werden wie folgt gefasst\".\n\nFederal and Bavarian behaviour is unchanged (219 tests green, pinned acceptance\nnumbers UWG 19/0, GEG 66/53, GEG-GModG 90/9, IfSG 42/24, BayJG 149/154 hold).\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 4.8 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I55a70a7932bf657a2346ca70f3fa05e173bf80ad\n"
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      "message": "Support Bavarian state law (BayJG) with Art./§ inversion and superscripts\n\nExtend ÄndGgner from federal-only to Bavarian state law. Bavarian base\nlaws are structured in Artikel while their amending acts are structured\nin Paragraphen (inverted from the Bund); official sentence numbers and\nfootnote markers are carried as Unicode superscripts (¹²³, ⁶)).\n\n- Generalise Stelle.Paragraph to carry a sigil (\"§\" or \"Art.\") and route\n  it through recogniser, applier and resolver (bit-identical Bund output).\n- Superscript pipeline: geometric detection in FontgroessenFilter\n  (SuperskriptModus BEHALTEN), Superskript util, exact sentence splitting\n  in SatzTeiler, label-based sentence resolution.\n- BayRechtLoader/BayRechtTextParser for gesetze-bayern.de PDF/plaintext.\n- §-structured amending acts, GVBl/Landtag column titles, non-breaking\n  spaces, the GVBl continuation quote; Bavarian command forms (footnote\n  aufhebung, Satznummerierung streichung, Wortlaut forms, Halbsatz,\n  gapping chains).\n\nAcceptance (EndToEndTest.bayJgGvblAcceptance): the pre-2026 BayJG\nfassung (BayJG-alt.txt, reconstructed from Wayback single-article\nsnapshots) with GVBl 6/2026 §§ 1-2 applied — 154 commands, 0 unknown,\n149 applied automatically, 5 pinned residuals (follow-up edits inside\ntwo multi-step renumbering sequences in Art. 29a and Art. 56).\n\nApplication-side fixes surfaced by the acceptance run (all Bund-safe):\nsentence-start superscript before §; sentence boundaries \u003d {0} ∪ {each\nnumber ≥ 2}; gapping scope inheritance for bare word operations;\nfootnote definition lines hidden from word operations; absatz aufhebung\nmarks \"(weggefallen)\" keeping its number, and absatz renumbering\noverwrites an empty placeholder (weggefallen/gegenstandslos) target.\n\n211 tests green (mvnw verify); federal reference numbers unchanged.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 4.8 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Iebae4c17ca90755c5fd36251362042f3d5796fd0\n"
    },
    {
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        "name": "Matthias Andreas Benkard",
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        "time": "Sun Jul 19 09:00:01 2026 +0200"
      },
      "message": "Classify line ends by alignment clusters and canonicalize definition lists\n\nThe percentile-based right-margin estimate from the previous commit\nmisclassified two real-world layouts: at the column switch of the\ntwo-column old-BGBl format a window contains both column margins, so the\n90th percentile returned the right column\u0027s margin and marked every\nleft-column soft wrap as deliberate (vetoing hyphen mending, IfSG 2020:\n\"Impf- surveillance\"); and series of equally wide centered \"Artikel N\"\nheadings in draft bills formed the top of their window\u0027s distribution,\nso they counted as full-width and were reflowed into the following line,\nbreaking teileInArtikel\u0027s line anchor (ProdHaftG RegE). Classify against\nalignment clusters instead: a line end is soft when at least five window\nlines end within 4 pt of it (the justified block\u0027s own margin), hard when\nsuch a cluster runs at least 10 pt above it, unclassified otherwise.\nStructure anchors (\"Artikel 2\", \"§ 19\", bare Gliederung labels) are\nalways exempt from reflow since equal-width heading series still form\nsham clusters. Also flush the pending line end-X at page ends — without\nit, the first line of the next page inherited the previous page\u0027s footer\ngeometry and was misclassified (UWG: \"Artikel 2\" swallowed the closing\nprovisions).\n\nMarkerless joins additionally never cross into a following enumeration\nmarker line (\"...vorgesehen und\" + \"d) die Überwachung\" no longer glues\nto \"undd)\"), a text-level veto that also works without geometry.\n\nOn the base-law side, ContentFlattener now separates sibling \u003cLA\u003e\nelements within a \u003cDD\u003e — the short-label/definition pairs of the UWG\nAnhang and § 2 IfSG were previously glued without any separator\n(\"Irreführung über Unternehmereigenschaftdie unwahre Angabe...\") in both\nsynopsis columns. The continuation line is indented two spaces deeper\nthan its enumeration line so StellenAufloeser.zeilenBlock keeps it inside\nthe unit\u0027s block (\"Anhang Nummer 31 Buchstabe b\"). BefehlAnwender writes\nthe same canonical shape when inserting or recasting quoted units\n(rueckeZitatEin), so XML-derived and PDF-derived items agree:\n\"  2a. Stichwort\" + \"    Definitionstext\".\n\nVerified by mvnw verify (179 tests, 7 new) and a before/after sweep of\nall 21 sample law/amendment combinations: applied/manual counts are\nunchanged throughout (UWG 19/0, GEG-BGBl 66/53, GModG-RegE 77/20,\nIfSG-0645 42/24, ...), no marker characters leak into the HTML output.\n\nCo-Authored-By: Claude Fable 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Ib7faae1bc5c59bda83f648a579af16a4c77e4285\n"
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        "b7e9f0f4756bf87ef98500d5fd0ce87d2916c3c4"
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        "email": "code@mail.matthias.benkard.de",
        "time": "Fri Jul 17 05:10:53 2026 +0200"
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        "name": "Matthias Andreas Benkard",
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      "message": "Fix markerless line-break join gluing whole words without a space\n\nTextBereiniger.verbindeUmbrueche assumed any letter-ending, no-trailing-space\nline followed by a lowercase continuation was a hyphen-less mid-word split\n(PDF extraction artifact) and joined it with zero separator. That assumption\nbreaks for deliberate word-boundary breaks, e.g. the short-label/hanging-\nindent definition format in the UWG Anhang (\"...Nachhaltigkeitssiegels\" +\n\"das Anbringen...\"), producing glued words in the rendered synopsis.\n\nGate the markerless join on the candidate line reaching a locally-typical\n\"full column width\" (90th percentile in a ±20-line window), since automatic\nwraps always land near the column edge while deliberate breaks don\u0027t. The\nwindow is local rather than document-wide because some source PDFs mix\ncolumn widths within one document (narrower Regelungstext vs. wider\nBegründung), which a global statistic would otherwise penalize.\n\nAlso route the single-unit Neufassung fallback through the existing\nnormalisiereZitatText normalization, matching its sibling code paths, so\nthat internal line breaks now more often preserved by the fix above don\u0027t\nleak into the HTML output as spurious line breaks instead.\n\nCo-Authored-By: Claude Sonnet 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I0a79f22f9286cd4a90eea32bad9b54cb4a082cf4\n"
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      "message": "Support Anhang/Anlage targets, Inhaltsübersicht Angabe commands, and Gliederungs-Überschriften insertion/replacement\n\nFourth enablement wave: Anhänge/Anlagen resolve as ordinary norm targets with\nnested Nummer/Buchstabe block resolution, InhaltsuebersichtAnwender applies\nAngabe commands automatically, GliederungsUeberschriften handles inserting and\nreplacing structural headings, the law\u0027s own heading can be recast, and\nFontgroessenFilter now determines body text per page instead of document-wide.\nSample data (UWG/AGG/ProdHaftG) now applies with 0 manual cases.\n\nCo-Authored-By: Claude Sonnet 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I1a76750afbecfa1aae734bcdabc91470a28420ca\n"
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        "time": "Wed Jul 15 20:54:27 2026 +0200"
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      "message": "Support range structure replacement, struct renumbering, and multi-paragraph blocks\n\nAdds bisStelle to StrukturErsetzung for coordinated target ranges, recognizes\ndeletion/renumbering of whole structural units (paragraphs and Gliederung\nentries), and handles insertion/replacement of multi-paragraph blocks split on\n§-headings. Updates FASSUNGEN.txt accordingly.\n\nCo-Authored-By: Claude Sonnet 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I637cc5effbe32c094e62c070b63c470149a77c85\n"
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      "message": "Model and apply structural (Teil/Abschnitt) and TOC commands\n\nIntroduce the Gliederungsbaum into the model and support the structural\ncommand families that were the bulk of the remaining unknowns:\n\n- Gliederung gains a kennzahl; Gesetz carries the ordered list of\n  Gliederungseinheiten, which the loader now collects.\n- New Stelle components Gliederungseinheit (Teil/Abschnitt/Unterabschnitt/\n  Anlage/…) and Absatzbezeichnung; StellenParser parses these plus\n  \"Überschrift von \u003cGliederung\u003e\" and drops \"Satzteil/Angabe vor Nummer N\"\n  chapeau qualifiers.\n- Gliederungs-Überschrift Neufassung/Streichung apply to the tree and\n  render as a \"Geänderte Gliederungs-Überschriften\" diff section;\n  Absatzbezeichnung-Streichung removes an Absatz number; Inhaltsübersicht\n  \"Angabe(n) zu …\" commands are recognized (applied via the existing TOC\n  path).\n\nReuses Neufassung/Aufhebung with structural Stellen rather than adding new\ncommand types. Final UnbekannterBefehl counts: GEG 50-\u003e5, IfSG 11-\u003e3,\nAGG 2-\u003e0 (§ 1 Alters-\u003eLebensalters now applies), UWG 2-\u003e0.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 4.8 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I0cc91bfe65798140dd982b19f1884dfe60be87c4\n"
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        "name": "Matthias Andreas Benkard",
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      },
      "message": "Support range, renumbering, and punctuation commands\n\nExtend the parser and applier for several command families that were\nfalling back to UnbekannterBefehl:\n\n- Range/coordinated Aufhebung (\"Die Nummern 1 bis 3 werden aufgehoben.\",\n  \"Die Absätze 4 und 5 werden aufgehoben.\") via bis-range expansion in\n  StellenParser.parseMehrfach and ausStellen.\n- Range renumbering without \"zu den\" and for Nummern/Buchstaben (\"Die\n  bisherigen Nummern 4 bis 6 werden die Nummern 8 bis 10.\"); single\n  renumbering now also covers Nummer/Buchstabe and \"Die bisherige\".\n- §-range Neufassung (\"Die §§ 52 bis 56 werden wie folgt gefasst: …\"),\n  splitting the quoted block at \"§ N\" boundaries.\n- \"Der Wortlaut wird Absatz N.\" — a new WortlautZuAbsatz command that\n  numbers the previously unnumbered body.\n- Word-to-punctuation replacement (\"… das Wort „oder\" am Ende durch ein\n  Komma ersetzt\") and comma+words insert/replace variants.\n\nStellenParser gains plural component words (Absätze/Sätze/Nummern/\nBuchstaben) and bis-range expansion. Cuts UnbekannterBefehl further:\nGEG 36-\u003e21, IfSG 7-\u003e3.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 4.8 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I4972d4eb1d6062521a55710c1f23822e8e22b0c4\n"
    },
    {
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        "b05e44a627b3bbdf6f8b2e920b963709fd348f5a"
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        "time": "Mon Jul 13 21:33:25 2026 +0200"
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        "name": "Matthias Andreas Benkard",
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      "message": "Recognize compound and multi-pair amendment commands\n\nSplit BefehlErkenner into a single-command pass and a fallback that\ncomposes Sammelbefehle from commands chained with \"und\"/\", wird\":\n\n- Multi-pair replacement (\"… A durch B und C durch D ersetzt\") emits one\n  Ersetzung per pair, crossed with the (possibly coordinated) Stelle.\n- Verbund splitter probes each \"und\"/\", wird\" boundary; when both halves\n  parse — trying the right clause as-is, capitalized, or with the left\n  clause\u0027s locative prefix — it folds them into one Sammelbefehl.\n\nThe single pass no longer short-circuits when a pattern matches but its\nStelle is unparseable, so the fallback still gets a chance. Add\n\"ein Komma eingefügt\" and anchor-first insertion patterns the splitter\nneeds, and let StellenParser.parseMehrfach inherit the component type for\nbare-number continuations (\"Absatz 1 und 5\").\n\nCuts UnbekannterBefehl counts: GEG 50-\u003e36, IfSG 11-\u003e7, AGG/UWG 2-\u003e1.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 4.8 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I8f76edd0c9ed6cf68c10c50f535a8182e13e378e\n"
    },
    {
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        "91a57498aa4acf266d0ab255aa06c18527846eec"
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      "message": "Support multi-target \"jeweils\" commands and range renumbering\n\nAdd a Sammelbefehl command that applies one operation to several\n\"und\"/\"sowie\"/comma-coordinated Stellen sharing a common prefix, and\nresolve \"Die bisherigen Absätze X bis Y werden zu den Absätzen X\u0027 bis Y\u0027\"\ninto descending single renumberings. Parsing gains\nStellenParser.parseMehrfach; the applier folds sub-commands into one log\nentry.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 4.8 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Iaa2c7161066d40d0605c00d3b6ca9a08696070e7\n"
    },
    {
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        "99962fb4aff2a11074b7179b71ed5a5f0cdbc8e4"
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      "author": {
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        "time": "Mon Jul 13 21:32:53 2026 +0200"
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      "message": "Support the digital BGBl format and bill drafts as inputs.\n\nThe Bundesgesetzblatt has been published digitally via recht.bund.de\nsince 2023 in a new single-column layout, and pending amendment acts\nare only available as Referenten-/Regierungsentwuerfe or Bundestag\nprinted papers.  Both now work as patch inputs:\n\n* PDF extraction filters out small print by font size (two-pass\n  PDFTextStripper): in the new BGBl format, footnote blocks and\n  superscript footnote markers would otherwise land in the middle of\n  the statutory text, even inside quoted passages.\n* TextBereiniger recognizes the new page headers (BGBl \"Seite N von\n  M\", draft page markers \" - N - \", Bundestag printed-paper headers)\n  and joins markerless end-of-line hyphenation (BT-Drs PDFs break\n  words without a hyphen character; regular wraps carry a trailing\n  space, so its absence is the signal -- gated on the source using\n  the trailing-space convention at all, protecting hand-written\n  plain-text inputs).  BMJV draft templates draw the hanging opening\n  quote after the paragraph marker (\"(1) „\" / \"§ 19„\"); this\n  inversion is repaired.\n* Drafts embed the statutory text between a cover sheet and a\n  Begruendung section; article scanning now stops at the Begruendung\n  heading.  Articles without numbered items (single-command articles\n  like ProdHaftG-RegE Artikel 2) are parsed from the preamble rest.\n* Target-law matching is declension-tolerant (\"Das Allgemeine\n  Gleichbehandlungsgesetz\" matches \"Allgemeines\n  Gleichbehandlungsgesetz\") via rough word-stem comparison.\n* New command form StrukturErsetzung (\"§ 2 Absatz 2 wird durch die\n  folgenden Absätze 2 und 3 ersetzt\"); \"durch die folgende\n  Überschrift/den folgenden § N ersetzt\" map to Neufassung; plural\n  insertions (\"die folgenden Absätze 6 und 7\"), triple-letter outline\n  markers (aaa), the compound punctuation replacement (\"durch ein\n  Komma und die Wörter ... ersetzt\"), and Inhaltsuebersicht-Angaben\n  inside a context frame are recognized.\n\nEnd-to-end smoke tests cover the four new datasets: UWG (new BGBl\nformat, footnote-filter assertion), GEG 2023 (\"Heizungsgesetz\",\n121 commands), AGG (BT-Drs draft against an unconsolidated base --\nthe first dataset with real diffs, spot-checked against the official\nBMJV synopsis), and ProdHaftG (draft whose Artikel 1 is a replacement\nlaw and only Artikel 2 amends the base).\n\nCo-Authored-By: Claude Fable 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Id1b12bc0bee4178bd1a5c55b3a83f6e13944af69\n"
    },
    {
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        "d1e2facd01c88dbd4758fbc2a64bf9e01abca4e7"
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      "committer": {
        "name": "Matthias Andreas Benkard",
        "email": "code@mail.matthias.benkard.de",
        "time": "Mon Jul 13 07:09:19 2026 +0200"
      },
      "message": "Add tests, usage documentation, and .claude/ to .gitignore.\n\nUnit tests for the gii-norm loader, text cleanup, quote extraction,\ncommand recognition (literal sentences from the sample amendment act),\nsentence splitting, and command application on a synthetic mini law;\nan HTML renderer test including escaping; and an end-to-end smoke test\non the IfSG sample data that skips itself when the (untracked) sample\nfiles are absent.  The README gains a German usage section.\n\nCo-Authored-By: Claude Fable 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I7f02ff349f9c3bd34fa90a2a84678b9e6fad697d\n"
    }
  ]
}
