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      "message": "Die Anlage gliedert sich nach eigener Wahl\n\nDer Korpuslauf sollte klären, woran die Anlagen-Reste liegen, und hat die Frage\nanders beantwortet als erwartet: Unter den 116 liegengebliebenen Befehlen des\nKorpus ist kein einziger ein Tabellenproblem. Die Annahme, die vier\nmecklenburgischen Reste scheiterten an fehlender Tabellenunterstützung, war\nunrichtig. Beschafft man das Ursprungsheft (GVOBl. M-V 2016 Nr. 12, über das\nInternet-Archiv, weil der Wirt einer Skriptabfrage nicht antwortet), so zeigt\nsich: Der Ausbildungsrahmenplan ist keine Tabelle, sondern gegliederter\nFließtext — je Abschnitt eine Kopfzeile, die Ausbildungsstelle, die Dauer und\neine Spiegelstrichliste. Er fehlte in der Stammfassung, das war alles.\n\nEine Anlage gliedert sich nach eigener Wahl. Neben den Nummern eines\nZuständigkeitskatalogs kennt das Erzeugnis deshalb fortan die benannte Einheit\nund führt sie wie jene als eigene Norm, deren Bezeichnung die Anlage voranstellt:\n„Anlage 1 Ausbildungsabschnitt 1“. Erkannt wird sie an ihrem Bau und nicht an\neiner Wortliste — verlangt sind Buchstaben vor dem Wortstamm —, denn jede Anlage\ndarf ihre Einheiten nennen, wie sie will, und eine Liste wäre am nächsten Land\nwieder unvollständig. Leser und Ausgeber tragen sie (der Rundlauf geht auf), der\nStellenparser nimmt sie als Stellenangabe, der Auflöser setzt sie mit der Anlage\nzur Normbezeichnung zusammen, und der Anwender benennt sie um.\n\nDabei ist ein stiller Fehler zutage getreten: Die Umnummerierung lief für alles,\nwas weder Paragraph noch Absatz noch Aufzählungsmarke noch Satz war, in den\nAuffangzweig „keine Textänderung nötig“ und meldete Erfolg, ohne etwas zu tun.\nErst der Belegfall hat das gezeigt.\n\nVon den vier mecklenburgischen Resten sind zwei erledigt (22 statt 20 von 24\nBefehlen). Die beiden übrigen haben benannte Gründe: Der eine fügt einen ganzen\nAusbildungsabschnitt ein — eine neue Norm innerhalb einer Anlage setzt das\nErzeugnis nicht —, der andere verweist auf einen Anhang des ändernden Gesetzes,\nder nicht vorliegt. Die Anlage 2 (Vordruck des Befähigungsberichts) bleibt aus\ndemselben Grund fort; sie ist der einzige echte Tabellensatz des ganzen Korpus.\n\nDie Grundlinie hat sich sogleich bewährt: Die Erweiterung kostete einen Befehl,\nder zuvor angewandt wurde — „Die Überschrift zu Unterabschnitt 4 wird\ngestrichen“ des GEG-Entwurfs fiel aus dem Gliederungszweig, weil auch\n„Unterabschnitt“ auf den Wortstamm endet. Der Korpuslauf rügte das im selben\nDurchgang („angewandte Befehle 86 statt 87“), und zwar in einem anderen Land und\neinem anderen Dokument, wo keine Einzelprüfung es bemerkt hätte. Die Grenze ist\ngezogen und durch zwei Prüffälle gepinnt.\n\nGeprüft: mvnw verify (445 Testfälle) und reuse lint (214/214) gehen durch. Der\nAkzeptanzfall pinnt 35 statt 29 Normen und 22 statt 20 angewandte Befehle; die\nGrundlinie des Korpuslaufs ist auf 1289 statt 1287 angewandter Befehle\nfortgeschrieben.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I3e6046c3a91ecc45406058b367ec5a9a19c84967\n"
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      "message": "Der Korpus sagt, woran die Reste im Ganzen liegen\n\nDer Befund über das Erzeugnis ruhte auf handverlesenen Fällen. Rund drei Dutzend\nAkzeptanzprüfungen sagen, dass diese Hefte aufgehen; sie sagen nicht, woran die\nReste im Ganzen liegen — ob an der Befehlssprache eines Landes, an der\nAufbereitung des Druckwerks oder am Alter der eingesetzten Stammfassung. Die\nAuszählung der Gründe beantwortet das für ein Heft; über einen Korpus geführt\nbeantwortet sie es für das Erzeugnis.\n\nDer Schalter --korpus arbeitet eine Auftragsliste ab und gibt je Auftrag eine\nZeile Kennzahlen aus: erschlossene, angewandte, liegengebliebene und am Stichtag\nzurückgestellte Befehle, sodann die gleichen, geprüften, fehlenden, überzähligen\nund abweichenden Normen des Abgleichs, zuletzt die Gründe nach Häufigkeit. Die\nListe nennt dieselben Angaben, die auch die Befehlszeile entgegennimmt — ein\nAuftrag ist nichts anderes als ein Lauf. Mit --synopsen bleiben die\nEinzelsynopsen samt einer Übersichtsseite stehen; ohne sie wäre der Bericht eine\nZahlenreihe, aus der niemand den Grund eines Restes erführe.\n\nEingecheckt ist der Bericht die Grundlinie. --grundlinie hält den Lauf dagegen\nund rügt allein, was fällt: weniger erschlossene oder angewandte Befehle, weniger\ngleiche Normen, mehr liegengebliebene, fehlende, überzählige oder abweichende.\nEin Fortschritt ist kein Fehler, sondern der Zweck der Arbeit; er verlangt\nallein, die Grundlinie fortzuschreiben. Der Rückschritt endet mit 3 wie ein nicht\naufgehender Abgleich. Ein gescheiterter Auftrag hält den Lauf nicht an, sondern\nträgt seinen Fehlertext in seiner Zeile — der Grundsatz der Nichtverwerfung gilt\nauch hier.\n\nDer mitgelieferte Korpus umfasst einunddreißig Aufträge und gibt 1413 Befehle\nher, von denen 1287 angewandt werden; 632 von 641 verglichenen Normen gehen auf.\nEr reproduziert die Zahlen der bestehenden Akzeptanzfälle (UWG 19/0, GEG 119/119,\nBayJG 154/154, Berlin 171/171, WDR 101, Bremen 41/37, Hamburg 21/17). Drei\nAufträge tragen mit Absicht hohe Reste: Bei den beiden Beschlussempfehlungen und\nbei Rheinland-Pfalz schreibt die Vorlage eine ältere Fassung fort als die\neingesetzte Stammfassung. Sie sind gleichwohl Wächter — steigen ihre Reste, so\nhat sich etwas verschlechtert.\n\nNebenbei: Die Auszählung der Gründe stand doppelt (Befehlszeile und Synopse) und\nliegt nun in Pipeline.zaehleGruende; das Ergebnis der Pipeline führt sie mit.\n\nGeprüft: mvnw verify (443 Testfälle) und reuse lint (214/214) gehen durch; der\nKorpuslauf ist Teil der Prüfung. Die Rügeregel ist am ganzen Korpus erprobt: Eine\num eins verschärfte Grundlinie führt zur Rüge „UWG-BGBl: angewandte Befehle 19\nstatt 20“ und zum Rückgabewert 3.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I4e10b041b78d95772da1c3ff18ab92b0b45dacaa\n"
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