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      "message": "Die Randziffer zählt die Gegenüberstellung, nicht den Abgleich\n\nDer Abgleich mit der amtlichen Nachfassung verwendete für seine abweichenden\nNormen dieselbe Auszeichnung wie die Gegenüberstellung und erbte damit deren\nfortlaufende Randziffer. Sie behauptete dort eine Ordnung, die es nicht gibt:\nJede abweichende Norm steht für sich. Die Auszeichnung wird geschieden.\n\nFerner werden das Verzeichnis der Fassungen und das Verzeichnis der\nLandesrecht-Beispiele fortgeschrieben. In letzterem entfällt der Punkt „Noch\noffen“ zu den Anlagen-Nummern im gii-XML — die Frage war falsch gestellt.\n\nGeprüft: 388 Tests, reuse lint 190/190. Die Browserfassung ist gebaut und\nörtlich durchgespielt: Berlin gibt „171 von 171 Normen gleich“ nebst beiden\nVerweisen aus, Baden-Württemberg „91 von 93“ mit den zwei benannten\nAbweichungen, deren Wortunterschied die Synopse zeigt.\n\nChange-Id: I9e6af0b398ffedc7c0691c7947960a78bf99f137\n"
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      "message": "Die selten gebrauchten Angaben treten hinter eine Klappe\n\nDer Vordruck der Browserfassung führte fünf Eintragungen untereinander auf,\nvon denen drei im Regelfall leer bleiben: der anzuwendende Artikel, der\nStichtag und die reine Textausgabe. Sie stehen nun hinter der zugeklappten\nAufschrift „Weitere Angaben“, die an die Stelle der Leitspalte tritt und über\ndie volle Breite läuft — dieselbe Form, die die Leitspalte auf schmalem Schirm\nohnehin annimmt. Weil ein geschlossenes „details“ seinen Inhalt nicht druckt,\nein Vordruck aber vollständig aufs Papier gehört, klappt der Abschnitt vor dem\nDruck selbsttätig auf und nimmt danach seinen vorherigen Zustand wieder ein.\n\nDas Ankreuzfeld für die unveränderten Vorschriften ist vorangekreuzt: Wer eine\nSynopse ansieht, will in aller Regel das ganze Gesetz vor sich haben. Damit\nwurde die Verfügung der Zentralstelle unrichtig, die die Zahl der Einträge als\n„geänderte Normen“ auswies; sind die unveränderten mit aufgenommen, so heißen\nsie fortan „Normen in der Synopse“. Die Befehlszeile bleibt unberührt.\n\nDie Prüfung geht auf: Am UWG mit dem Dritten Gesetz zu seiner Änderung ergeben\nsich vorangekreuzt 19 Befehle, nichts manuell zu prüfen und 31 Normen in der\nSynopse, ohne Ankreuzung dieselben 19 Befehle und 6 geänderte Normen; der\nAbschnitt klappt auf Druckanforderung auf und danach wieder zu.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I68897f8ab0b51eb4e475982d38b914dac93748d7\n"
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      "message": "Die Auslieferung wird eine Phase des Baues\n\nDie Browserfassung ging bisher über ein eigenes Skript nach Cloudflare:\ndeploy/cloudflare.sh rief erst „mvnw -Pwasm package“ und dann „wrangler\ndeploy“. Maven selbst wußte davon nichts. Seine gleichnamige Phase stand\nleer und hätte, gerufen, den Bau angehalten, denn das Erzeugnis benennt\nkein Empfangsverzeichnis.\n\nAlso wird das Ziel deploy:deploy stillgelegt — das Erzeugnis ist eine\nAnwendung, keine Bibliothek, und seine Fassungsbezeichnung ergäbe in\neinem Maven-Verzeichnis ohnehin kein brauchbares Modell —, und die\nfreigewordene Phase nimmt im Profil „wasm“ den Aufruf von wrangler auf.\nEin einziger Lauf baut und liefert nun aus. Die Prüfungen aus\nwebpaket.sh, sauberer Arbeitsbaum und 25-MiB-Grenze, liegen dabei vor dem\nHochladen und halten den Lauf an, ehe etwas hinausgeht. Das Skript\nentfällt; es wäre nur noch die Doppelung dreier Aufrufe.\n\nGeprüft: „mvnw deploy“ ohne Profil vermerkt „Skipping artifact\ndeployment“ und läuft durch; mit „-Pwasm“ erscheint die Ausführung\n„cloudflare“ an der Phase „deploy“; „wrangler deploy --dry-run“ liest die\ndreizehn Dateien von target/web, ohne auszuliefern; „mvnw verify“ besteht\nmit dreihundertfünfzig Prüfungen.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Ic0ff3b4aa6dc399e253421183e60871efd65e5ed\n"
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      "message": "Das Jahr der Urheberschaft ist das der Datei, nicht das des Verzeichnisses\n\nJede eigene Datei trug bislang den Vermerk \"2020\" — das Jahr, in dem das\nVerzeichnis angelegt wurde. Von den neunundachtzig eigenen Dateien sind aber\nvierundachtzig erst 2026 entstanden. Der Vermerk sagte damit nicht, wann das\nWerk geschaffen wurde, sondern wann jemand zum ersten Mal etwas eincheckte; das\nist nicht dasselbe, und für die Schutzfristberechnung ist es die falsche Angabe.\n\nErhoben wird das Jahr nunmehr je Datei aus der Entstehungs- und der letzten\nÄnderungsbuchung. Neunundsiebzig Dateien tragen \"2026\". Fünf reichen wirklich bis\n2020 zurück und werden bis heute fortgeschrieben (.gitignore, README.md, pom.xml,\nAendGgner.java, logging.properties); sie tragen \"2020-2026\". Eine einzige Datei\nist seit 2020 unberührt geblieben, .mvn/maven.config, und behält ihren Vermerk\nunverändert — sie war die einzige, bei der er von Anfang an stimmte.\n\nDie Zuordnungsdatei wird entsprechend geschieden. Der Block, der maven.config mit\nden drei übrigen kommentarlosen eigenen Dateien zusammenfasste, wird geteilt,\nweil deren Jahre auseinanderfallen; die abgeleiteten Textfassungen und die\nHerkunftsnachweise tragen 2026.\n\nDamit der Bau die Berichtigung nicht sogleich wieder zunichte macht, tritt im\nKopfzeilenvordruck des Formatierers der Platzhalter \"$YEAR\" an die Stelle des\nfesten Jahres. Er nimmt hin, was in der Datei steht, statt allen Java-Dateien\ndasselbe Jahr aufzunötigen.\n\nGeprüft: 350 Tests, REUSE 188/188, spotless:check ohne Beanstandung und\nspotless:apply ohne Änderung.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I876adf0a4ce63c198e0e549d7c976310e2a3a3ee\n"
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      "message": "Rheinland-Pfalz schreibt Worte, nicht Wörter\n\nDie Erste Landesverordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der\nUnfallkasse (GVBl. 2026 Nr. 21) kommt als Erkennungsfall in den Bestand — nicht\nals Akzeptanzfall, und der Grund liegt in der Quelle: Das rheinland-pfälzische\nLandesrechtsportal führt keine früheren Gesamtausgaben, ebensowenig das\nsaarländische und das sachsen-anhaltische. Die Fassungsliste, über die Hessen,\nSchleswig-Holstein, Berlin und Baden-Württemberg jede Fassung datierbar ausgeben,\ngibt es dort nicht. Ohne Vorfassung kein Vergleich; der Stamm ist hier die\nNachfassung, und die neun „Zieltext nicht vorhanden“ sind gerade der Beleg dafür,\ndass die Befehle dort bereits vollzogen sind.\n\nZwei allgemeine Funde hat der Fall trotzdem gebracht. Das Land schreibt „die\nWorte“, wo das Handbuch der Rechtsförmlichkeit „die Wörter“ setzt — der Erkenner\nnimmt die Nebenform jetzt überall an, ohne sie blieben sieben der 23 Befehle\nunerkannt. Und der Seitenfuß des dortigen Gesetzblattes steht im Inhaltsstrom und\nzerschneidet das Zitat einer Neufassung („§ 18 erhält folgende Fassung:“ /\nFußzeile / „„§ 18 …““); er wird nun herausgeschnitten wie die Füße der\nGesetzblätter Berlins, Thüringens und Baden-Württembergs.\n\nDrei Idiome bleiben benannt offen: die Satzzeichen-Ersetzung im Verbund mit einer\nHalbsatz-Anfügung („durch einen Strichpunkt ersetzt und folgender Halbsatz\nangefügt“), „In der Einleitung“ als Ziel, und die Verweisung auf einen anderen\nPunkt („entsprechend der vorstehenden Nummer 8 Buchst. a“).\n\nNebenbei ein besserer Beschaffungsweg, in RheinlandPfalz/SOURCES festgehalten:\nDer Portaltext wird im Browser als Blob zum Herunterladen angeboten und landet\nunmittelbar als Datei im Dateisystem, statt stückweise durch die Textausgabe der\nBrowsersteuerung zu gehen. Der PDF-Verweis der Dokumentansicht taugt dafür nicht\n— er ist an die Sitzung gebunden.\n\nGeprüft: 350 Tests, REUSE 188/188.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I317f2d368b734c1152cd47cc09356de60f5dfb35\n"
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      "message": "Nicht jedes Landesportal versteckt seinen Text\n\nBrandenburg ist das erste Land, dessen Portal keine juris-Einseitenanwendung ist:\nBRAVORS gibt seine Vorschriften als gewöhnliches HTML aus und führt unter\n„Änderungshistorie“ jede Fassung einzeln. Vor- und Nachfassung entstammen damit\nderselben Quelle — kein Wayback, keine Browsersteuerung, nur zwei Adressen. Die\nHefte lassen sich am Dokumententitel des PDF einordnen; „FraktG-1AendG“ verrät\nmehr als jede Volltextsuche.\n\nDer Belegfall ist das Erste Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes (GVBl. I\n2026 Nr. 12): vier Befehle, vier angewandt, alle 24 Normen gleich der amtlichen\nNachfassung — auf Anhieb, ohne einen einzigen Eingriff am Parser. Zugleich ist er\ndie Gegenprobe zum Inkrafttreten: Artikel 2 ordnet es schlicht an („am Tag nach\nder Verkündung“), also darf keine Staffelung gerügt und kein Datum erfunden\nwerden.\n\nDrei Eigenheiten fürs Aufbereiten stehen in Brandenburg/SOURCES: Die\nAbschnittsbezeichnung steht im Kopfelement vor der Überschrift; die Aufzählungen\nsind echte Listen, deren Marken erst das Stilblatt erzeugt; und an ehemaligen\nTrennstellen führt das Portal vereinzelt Steuerzeichen mit (U+0002 in\n„Mitglie\u003cSTX\u003eder“), die kein Textbestand sind.\n\nEin allgemeiner Fund kam doch dazu: Die Überschrift des Schlussartikels geriet in\nden Wortlaut der Inkrafttretens-Anordnung, weil ein Artikel ohne Absatz-\nbezeichnungen im ganzen ein Absatz ist. Auf das bloße Vorkommen von „tritt“ ist\ndabei kein Verlass — das Wort „Inkrafttreten“ trägt es selbst.\n\nGeprüft: 349 Tests, REUSE 185/185.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I17660864fdf589d280024c9ba310e23902781515\n"
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      "message": "Drei benannte Reste, drei allgemeine Mängel\n\nSie standen als begründete Kommentare in den Prüfungen, jeder mit seinem\nBelegfall — und jeder war allgemein, nicht die Eigenheit seines Falls.\n\nErstens räumt auch eine Aufhebung eine Bezeichnung. Die Schritt-Ordnung kannte\nbisher nur Umnummerierungen als Räumende. Im GEG macht ein Punkt der Kaskade des\n§ 108 Absatz 1 aus den bisherigen Nummern 4 bis 6 die Nummern 8 bis 10, während\nein anderer die bisherige Nummer 9 aufhebt; die Aufhebung suchte danach eine\nNummer 9, die inzwischen eine andere Einheit war. Dass eine Aufhebung mitunter\neinen Platzhalter hinterlässt und dann nichts freigibt, steht erst am Bestand\nfest und schadet nicht: Vorrang erhält sie nur gegenüber Schritten, die dieselbe\nBezeichnung neu vergeben, und eine zugleich weggefallene und neu vergebene\nBezeichnung gibt es nicht.\n\nZweitens ist ein Zwischentitel kein Teil des vorangehenden Absatzes. „Aus dem\nBereich Verkehr:“ trägt keine Absatzbezeichnung und wurde deshalb angehängt —\nder Absatz endete dann nicht auf den Punkt, den „In Absatz 4a wird der Punkt am\nEnde durch ein Semikolon ersetzt“ meint. Er ist jetzt ein eigener,\nbezeichnungsloser Absatz, wie ihn der Vorspann einer Norm ohnehin bildet.\n\nDrittens erbt neu eingesetzter Wortlaut die amtliche Satzzählung. Führt das\nStammgesetz sie, so trägt der aus dem Gesetzblatt zitierte Text sie gleichwohl\nnicht: Sie gehört zur Fassung, nicht zum Verkündungstext. Angefasst wird nur ein\ngeänderter, einzeiliger, mehrsätziger Absatz ohne Zählung — die Mehrzeiligkeit\nhält Aufzählungen heraus.\n\nGeprüft: 348 Tests, REUSE 180/180. GEG 117/2 (war 116/3), dessen\nBeschlussempfehlung 70 (war 69), § 108 Absatz 1 mit lückenloser Nummernfolge 1\nbis 32. Berlin ASOG 6/6 und alle 171 Normen gleich der amtlichen Nachfassung —\ndie beiden benannten Abweichungen sind fort. Bayern, Niedersachsen und die\nübrigen Belegfälle unverändert.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I47d3f9f150cb628ba5a298e95f2c647dac6ffa45\n"
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      "message": "Ein Gesetz tritt nicht notwendig auf einen Schlag in Kraft\n\nDas Dritte UWG-Änderungsgesetz lässt seinen Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c\nam 19. Juni 2026 wirksam werden und alles Übrige erst am 27. September; das\nInfektionsschutz-Änderungsgesetz von 2020 ändert dasselbe Stammgesetz in zwei\nArtikeln zu zwei Zeitpunkten. Wer alle Befehle zugleich anwendet, erhält dort\neine Fassung, die an keinem einzigen Tag gegolten hat. Genau das tat ÄndGgner\nbisher, und zwar schweigend — die auffälligste Stelle, an der ein Werkzeug, das\nnie stillschweigend verwerfen will, doch etwas verschwieg.\n\nDer Schlussartikel wird jetzt gelesen. Die Artikelwahl erfasst ihn nicht, denn er\nträgt weder Änderungsformel noch Stammgesetz; maßgeblich ist der erste Artikel\nhinter dem letzten ändernden, damit in einem Gesetzblatt mit mehreren Gesetzen\njedes seine eigene Schlussvorschrift bekommt. Erkannt werden die Grundregel, der\nVorbehalt zugunsten späterer Absätze, die abweichende Anordnung für Artikel,\nNummern, Buchstaben und Doppelbuchstaben sowie die Rückwirkung („mit Wirkung\nvom“). Nennt der Wortlaut kein Datum, sondern die Verkündung, so wird keines\nerfunden: Der Verkündungstag steht nicht im Gesetzestext.\n\nZugeordnet wird über die Herkunft des Befehls — Artikel und Gliederungspfad —,\nund es gewinnt die besonderste Anordnung. Mit --stichtag (im Vordruck: „Stichtag“)\nergibt sich die an jenem Tag geltende Fassung; was noch nicht galt, bleibt\nunangewandt und steht für sich, nicht unter den Gründen des Scheiterns. Ohne\nStichtag bleibt es beim vollen Bestand, aber die Staffelung wird gerügt.\n\nGeprüft: 348 Tests (339 + 6 Einheitstests des Lesers + 3 Belegfälle), REUSE\n180/180. UWG 1/19 Befehle am 19. Juni gegen 19/19 am 27. September, GEG 115 gegen\n116, IfSG 65 gegen 75 — jeweils ohne Zuwachs an manuellen Resten.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I887f233c72a4e49b69f9ede3154dcadd704fb0c3\n"
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      "message": "Gelesen wird, was im Satz steht, nicht was zuerst gezeichnet wurde\n\nDas Berliner Gesetz- und Verordnungsblatt zeichnet den ganzseitenbreiten\nTitelblock des Gesetzes zuletzt — nach beiden Spalten, obgleich er über ihnen\nsteht. Im Inhaltsstrom stand er damit mitten in einem Zitat, das über den\nSeitenwechsel läuft: „… zur Sicherung des Be-“, Titelblock, „triebs von\nUnterkünften …“. Der Wortlaut der Anlage Nummer 31 trug den Titel des\nÄnderungsgesetzes in sich, und die Nummer wich als einzige aus einem Grunde von\nder amtlichen Nachfassung ab, der weder in der Erkennung noch in der Anwendung lag.\n\nMaßgeblich ist fortan das Satzbild in der einfachen Gestalt, die die\nGesetzblätter durchweg haben: zwei Spalten, dazwischen eine Rinne, und darüber\noder dazwischen einzelne ganzseitenbreite Zeilen. Gesucht wird die Rinne — die\nsenkrechte Linie, die möglichst wenige Zeilen überschreiten, die nahe der Mitte\ndes Satzspiegels liegt und zu deren beiden Seiten je eine Spalte von\nnennenswerter Breite steht. Die wenigen Zeilen, die sie gleichwohl\nüberschreiten, sind die breiten; sie zerlegen die Seite in Bänder. Gelesen wird\nBand für Band von oben nach unten, in jedem Band erst die linke, dann die rechte\nSpalte.\n\nDer übliche XY-Schnitt der Literatur leistet das nicht, und der erste Versuch\ndanach hat es bewiesen: Teilt man erst waagerecht am weitesten Weißraumband,\nso zerfällt eine zweispaltige Seite mit Kolumnentitel in oben und unten, ehe sie\nin links und rechts zerfällt; gelesen wird links oben, rechts oben, links unten,\nrechts unten. Im Infektionsschutzgesetz zerriss das eine Aufzählung mitten\nentzwei und ließ von fünfundsiebzig Befehlen einundvierzig übrig. Die Spalte hat\ndeshalb den Vorrang vor dem Band.\n\nZwei Vorsichtsmaßregeln begrenzen den Eingriff, der sonst jeden Extraktionslauf\nberührte: Innerhalb einer Spalte bleibt es bei der Reihenfolge des\nInhaltsstroms, und findet sich keine Rinne, so bleibt die Seite unangetastet.\nDer Eingriff kann Spalten und breite Zeilen gegeneinander versetzen, niemals\naber den Satz einer Spalte durcheinanderbringen, deren Strom schon stimmte.\n\nAusgezählt über den ganzen Beispielbestand ändern fünfzehn der fünfundvierzig\nPDF-Dateien ihren Auszug; nachgesehen sind sie sämtlich, und wo sie den\nFließtext betreffen, rücken sie einen Vorspann an die Stelle, an der er im Satz\nsteht (Berlin, Thüringen, die Beispielsynopse zum Produkthaftungsrecht). Die\nAnlage Nummer 31 gleicht nunmehr der amtlichen Nachfassung; es verbleiben zwei\nbenannte Abweichungen, keine davon in der Anwendung begründet. Alle\ndreihundertneununddreißig Prüfungen laufen durch, darunter jede gepinnte Zahl\ndes Bestandes; REUSE meldet 176/176.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I80f100bba2b8e48d0d292fb310f4a9c98fc519ec\n"
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      "message": "Der Browser bekommt den Notausgang, den die Befehlszeile schon hatte\n\nDie Browserfassung galt als die vollwertige zweite Fassung des Erzeugnisses. Zwei\nAngaben der Befehlszeile fehlten ihr aber: die Beschränkung auf einen einzelnen\nArtikel und die Ausgabe des maschinell gelesenen Textes. Die erste war im Vordruck\nnicht vorgesehen, obwohl Arbeiter und Rechenwerk den Wert längst durchreichten —\ndas Formular sandte an ihrer Stelle hart einen leeren Wert. Die zweite war\nüberhaupt nicht erreichbar.\n\nDas Fehlende wiegt ungleich. Die Artikelangabe erspart Mühe; die Textausgabe\ndagegen ist der einzige Weg, einem unerklärlich unangewandten Befehl auf den Grund\nzu gehen. Wer im Browser arbeitete, stand vor einem Ergebnis, das er nicht\nnachprüfen konnte, und war auf die Befehlszeile verwiesen — also gerade auf das,\nwas die Browserfassung entbehrlich machen sollte.\n\nDie Textgewinnung wandert deshalb aus der Befehlszeilenklasse in den gemeinsamen\nKern (Pipeline.extrahiereText); beide Fassungen nehmen fortan denselben Weg. Der\nVordruck erhält das Feld „Anzuwendender Artikel“ und das Ankreuzfeld „Statt der\nSynopse nur den maschinell gelesenen Text der Änderungsdokumente ausgeben“; das\nErgebnis kommt wie die Synopse als Verweis zum Öffnen und Sichern. Nebenbei\nverträgt die Umsetzung nach Wahrheitswerten nun ein nicht gesetztes Feld, das als\n„undefined“ herüberkommt. Das Handbuch zählt die Absätze des § 14 wieder\nfortlaufend — es führte (6) und (7) zweimal — und stellt die Angaben des Vordrucks\nden Schaltern des § 6 Absatz 2 gegenüber.\n\nEine neue Prüfung hält die Ausgabe des Notausgangs gegen den Text, den der Parser\nbekommt: Führte sie einen anderen vor, so wiese sie in die Irre. Der Prüfbestand\numfasst hiernach 335 Prüfungen, sämtlich grün; REUSE meldet 174/174.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I2a9aee042b6454f8d591bc415a5c6f1c1e7b40b6\n"
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      "message": "Was nicht vorliegt, lässt sich nicht ändern\n\nBaden-Württemberg war das letzte Land mit einem Änderungsdokument, aber ohne\nBelegfall. Es hat vier Funde des Satzbildes und einen der Anwendung gebracht.\n\nDer Seitenfuß des Gesetzblatts steht im Inhaltsstrom mitten im Befehlstext und\ntrennt dort den Zieltext eines Befehls von seinem Verb — „… die Wörter\n‚Telegramm, Fernschreiben,‘“, Fußzeile, „gestrichen.“; die Blattzählung steht\nmitunter für sich allein zwischen zwei Gliederungspunkten. Beides wird nun\nherausgeschnitten. Dazu zwei Idiome: Der Dativ einer Anfügung darf seinen\nArtikel verlieren („Absatz 2 wird folgender Satz angefügt“), und hinter einer\nAnlagenbezeichnung darf ein beschreibender Klammerzusatz stehen.\n\nDer Anwendungsfund betrifft den Halbsatz: Wird der zweite gestrichen, so nimmt\ner sein Semikolon mit, und der Satz behält seinen Schlusspunkt. „A; B.“ ohne B\nist „A.“ und nicht „A;“.\n\nBei der Gelegenheit fiel eine Ordnungsfrage auf, die allgemein ist: Die Glieder\neiner Fundstelle werden jetzt in der Reihenfolge aufgelöst, in der die Stelle\nsie nennt, und jedes verengt den Suchbereich des nächsten. „Absatz 2 Nummer 1\nSatz 2“ meint den zweiten Satz der Nummer 1, „Satz 1 Nummer 3“ dagegen die\ndritte Nummer des ersten Satzes; wer stets zuerst den Satz oder stets zuerst die\nNummer suchte, träfe in einem der beiden Fälle die falsche Einheit.\n\nEinunddreißig der siebenunddreißig Befehle werden angewandt, und einundneunzig\nder dreiundneunzig Normen gleichen danach der amtlichen Fassung. Die sechs\nliegengebliebenen ändern sämtlich die Muster der Anlagen — den Wahlschein, die\nMerkblätter, deren Fußnoten und Spiegelstriche. Sie sind nicht anwendbar, weil\ndas Landesrechtsportal die Muster nicht als Text ausliefert: Die Anlagen 2 bis 14\nbestehen dort nur aus Kopf und Fundstelle. Das ist eine Grenze der Quelle, nicht\ndes Werkzeugs, und sie ist als solche benannt.\n\nDamit trägt jedes Land, von dem ein Änderungsdokument vorliegt, einen Belegfall\nbis zur Anwendung.\n\nGeprüft mit „mvnw verify“: 334 Prüfungen, kein Fehlschlag; keine gepinnte Zahl\neines anderen Belegfalls hat sich geändert. REUSE 174/174.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: If1709f0c037195a510febb7f8a21396ed0133d45\n"
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      "message": "Die Nummer einer Anlage ist eine Norm, kein Aufzählungsglied\n\nDer Zuständigkeitskatalog des Berliner Sicherheits- und Ordnungsgesetzes zählt\nseine Einheiten nicht als Aufzählungsglieder, sondern führt sie als „Nummer 6“,\n„Nummer 23“, „Nummer 31“ — jede mit eigener Absatzzählung, jede im Portal eine\neigene Einzelnorm. Der Stellenauflöser suchte dagegen eine Marke „6.“ im\nWortlaut der Anlage und fand dort vielerlei; von sechs Befehlen des Artikels 1\nwurden zwei angewandt.\n\nSie werden nunmehr geführt, wie sie sind: als eigene Normen, deren Bezeichnung\ndie Anlage voranstellt. Damit trägt die vorhandene Absatz-Maschinerie ihre\nBefehle unverändert, und es braucht keinen neuen Rang im Modell. Wo ein Gesetz\nsolche Normen nicht führt — im gii-XML des Bundes stehen die Nummern einer\nAnlage als Marken im Wortlaut —, bleibt es beim bisherigen Weg.\n\nDabei kamen drei Mängel ans Licht. Ob die feinste Komponente einer Fundstelle\nein Absatz ist, entschied das bloße Vorkommen einer feineren Komponente; die\nNummer einer Anlage steht aber vor der Absatzangabe und gehört zur Bezeichnung\nder Norm. Die Umnummerierung eines solchen Absatzes galt deshalb als die einer\nAufzählungseinheit, tauschte eine Marke, die es nicht gab, hieß angewandt und\nbewirkte nichts. Ein Absatz, der „vor den Wörtern …“ eingefügt wird, wurde eine\nZeile im Nachbarabsatz statt eines Absatzes. Und die Bezeichnung eines so\neingefügten Absatzes verlor die Nummer der Anlage, weshalb die Schritt-Ordnung\nnicht sah, dass eine Umnummerierung ihm den Platz erst räumt.\n\nBeigelegt sind die beiden Fassungen des ASOG, über die Browsersteuerung\nbeschafft. Der Auszug ist dort bei fünfzigtausend Zeichen gekappt und verschluckt\neinzelne Leerzeichen; base64-kodierte Stücke kamen zeichengenau herüber.\n\nFünf der sechs Befehle werden angewandt, und 168 der 171 Normen gleichen danach\nder amtlichen Nachfassung. Die drei Abweichungen sind benannt und liegen nicht\nin der Anwendung — eine von ihnen belegt erstmals, was die geometrische\nLesereihenfolge kosten würde: Der Titelblock des Änderungsgesetzes steht im\nInhaltsstrom mitten in einem Zitat.\n\nGeprüft mit „mvnw verify“: 333 Prüfungen, kein Fehlschlag; keine gepinnte Zahl\neines anderen Belegfalls hat sich geändert. REUSE 171/171.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I24b94cb96e6728b1ff1b1fcb5bb4b8433594e240\n"
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      "message": "Der Rest sagt fortan, welcher Art er ist\n\nEine Synopse mit fünfzig liegengebliebenen Befehlen war bisher eine unsortierte\nListe von achtundsechzig verschiedenen Sätzen. Wer sie las, erfuhr über jeden\neinzelnen Befehl das Genaue und über das Ganze nichts — namentlich nicht, ob\neine Vorlage am Werkzeug scheitert, am Wortlaut des Änderungsgesetzes oder am\nfalschen Stand des Stammgesetzes.\n\nNeben den ausformulierten Grund tritt deshalb seine Art. Vergeben wird sie\ndort, wo der Grund entsteht: Die Stellenauflösung, die Textoperation und die\nZeilensuche in der Inhaltsübersicht führen sie mit ihrem Wortlaut, weil allein\ndie erzeugende Stelle sie kennt. Der Wortlaut bleibt unberührt und maßgeblich —\nder Grundsatz der Nichtverwerfung verlangt die genaue Auskunft im Einzelfall;\ngebündelt wird nur, was ohne Ordnung eine bloße Liste wäre.\n\nDen größten Ertrag trägt die Auszählung sofort: Von den fünfzig Resten des\nGebäudeenergiegesetzes gegen den heutigen Stamm sind einundvierzig von einer\neinzigen Art, nämlich „Zieltext nicht vorhanden“ — die Handschrift eines\nStammgesetzes, das jünger ist als das Änderungsgesetz.\n\nDiese Lage rügt das Werkzeug nunmehr eigens. Dazu liest es die Standangabe der\nQuelle, und zwar nicht die Standzeile allein: Das gii-XML führt daneben\nHinweise der Form „Änderung durch Art. 1 G v. 18.11.2020 … textlich\nnachgewiesen“, die bezeugen, dass der Wortlaut die Änderung längst trägt,\nwährend die Standzeile noch die vorige nennt. Genau daran scheiterten im\nInfektionsschutzgesetz siebenundzwanzig Befehle, ohne dass jemand den Grund\nbenennen konnte. Verglichen wird das späteste genannte Datum mit der Fassung,\ndie der Einleitungssatz fortschreibt; ist der Stamm der jüngere, ergeht die\nRüge einmal je Dokument. Fehlt eine Angabe, schweigt die Prüfung.\n\nZwei Anwendungslücken sind daneben geschlossen: Das ankerlose Anfügen ganzer\nParagraphen wird angewandt statt gemeldet, und die Zurückweisung des\nEinfügeankers „am Ende“ ist als bewusst gezogene Grenze kenntlich gemacht — die\nVerbindung kommt im gesamten Prüfbestand kein einziges Mal vor, und Vorschriften\nauf Verdacht werden nicht geschrieben.\n\nGeprüft mit „mvnw verify“: 332 Prüfungen, kein Fehlschlag; keine gepinnte Zahl\nhat sich geändert. REUSE 168/168.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I042c4389034f728c4b66f8161dc15e05938185ba\n"
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      "message": "Der Stamm bekommt das Alter, das der Einleitungssatz nennt\n\nDie beiden größten Restzahlen des Prüfbestands — GEG einundfünfzig, IfSG\nsiebenundzwanzig manuell zu prüfende Befehle — waren nie gepinnt, und niemand\nhatte sie je gegen ein Sollergebnis gehalten. Der Verdacht stand im Raum, sie\nseien kein Mangel des Werkzeugs, sondern ein Altersunterschied: Das gii-XML ist\ndie heutige konsolidierte Fassung, während das Änderungsgesetz von 2023 bzw.\n2020 auf die damalige zielt. Der Verdacht trifft zu, aber nicht ganz.\n\nBeschafft sind die zeitrichtigen Fassungen aus dem Wayback-Schnappschuss des\namtlichen Archivs „xml.zip“ — dasselbe Format, das der Loader ohnehin liest.\nMaßgeblich für die Wahl ist der Einleitungssatz des Änderungsgesetzes; beide\nSchnappschüsse tragen genau den dort genannten Stand.\n\nGegen sie gerechnet, blieben zunächst fünf und sieben Reste. Diese zwölf sind\nerstmals echte Befunde gewesen, und neun von ihnen benannten vier allgemeine\nMängel, die alle behoben sind: Eine Wortersetzung griff in längere Wörter\nhinein und verbrauchte mit „schwerwiegende“ auch „schwerwiegender“; eine\neingerückte Aufzählungsmarke galt als Satzende, weshalb ein Absatz mit\nAufzählung mehr Sätze zählte als das Gesetzblatt; eine Ordnungszahl vor einem\nGliederungswort ebenso; eine Nummer wurde im ganzen Absatz gesucht statt im\nbenannten Satz; und eine Gliederungseinheit, die Rahmen und Befehl beide\nnennen, suchte sich innerhalb ihrer selbst.\n\nÜbrig bleiben drei Reste im GEG, jeder im Test einzeln begründet: zweimal\ndieselbe Kaskade des § 108 — die Aufhebung einer „bisherigen“ Nummer, deren\nBezeichnung ein anderer Punkt gerade neu vergibt, und eine Begleitklausel ohne\neigene Ortsangabe — und einmal die Überschrift einer Nummer der Anlage 8. Das\nletzte ist dieselbe offene Modellfrage wie bei Berlins Anlage.\n\nVier gepinnte Zahlen sind dadurch gestiegen; der Grund steht jeweils im Test.\nDas WDR-Gesetz trägt seither keinen Rest mehr.\n\nGeprüft mit „mvnw verify“: 330 Prüfungen, kein Fehlschlag; REUSE 167/167.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I338e78ec3d46e0d0d8e57e77831ebae34497ae7b\n"
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      "message": "Die Anlage wird eine Norm, ihre Nummern noch nicht\n\nDer Klartext-Parser trägt fortan Anlagen: „Anlage“, „Anlage 2“ und „Anhang“\neröffnen eine eigene Norm, deren Bezeichnung genau so lautet wie im gii-XML, und\nvom ersten Anlagenkopf an gehört alles Folgende zu ihr — ihre inneren\nÜberschriften gliedern nicht mehr das Gesetz, und ein Paragraph, den sie\nzitieren, eröffnet keine Norm.\n\nBerlin ist damit zur Hälfte belegt. Artikel 2 des Änderungsgesetzes schreibt das\nLAF-Errichtungsgesetz vollständig fort; alle fünf Normen gleichen danach der\namtlichen Fassung vom 12. Juni 2026. Artikel 1 bleibt bei der Erkennung, und der\nGrund ist benannt statt umgangen: Fünf seiner sechs Befehle zielen auf Einheiten\nder Anlage, die dort als Überschriften stehen — „Nummer 6“, „Nummer 23“,\n„Nummer 31“ —, während der Stellenauflöser eine Aufzählungsmarke „6.“ sucht, die\nim Text der Anlage vielfach vorkommt. Die Gegenprobe belegt es: Werden die\nÜberschriften versuchsweise in Marken umgeschrieben, steigt die Zahl der\nangewandten Befehle von zwei auf drei, mehrdeutig bleibt der Rest. Die Nummern\neiner Anlage brauchen einen eigenen Rang zwischen Norm und Absatz.\n\nSolange er fehlt, bringt die Beilage von zweimal 380 kB Stammfassung keinen\nPrüfgewinn; ihr Bezugsweg steht in „Berlin/SOURCES“ und führt in zwei Abrufen\nwieder dorthin. Dort ist auch der zweite Berliner Befund festgehalten: Das Portal\nsetzt die amtlichen Satznummern als angeklebte Ziffern statt als Superskripte.\n\nGeprüft durch „mvnw verify“: 328 Tests, keine bestehende gepinnte Zahl bewegt,\nREUSE-Konformität 165 von 165.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Ifdda599a8c641ce66d0370b2a027f556adb4d86d\n"
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      "message": "Ein Änderungsgesetz schreibt zwei Stammgesetze fort\n\nSchleswig-Holstein ändert mit einem Gesetz die Gemeindeordnung und die\nKreisordnung zugleich, jede in ihrem eigenen Artikel. Beide Stammfassungen sind\nnun über die Browsersteuerung beschafft — Vor- wie Nachfassung —, und beide\nwerden vollständig fortgeschrieben: je ein Neufassungsbefehl, kein Rest, und\ndanach gleicht die Gemeindeordnung in allen 167, die Kreisordnung in allen 86\nNormen der amtlichen Fassung vom 31. März 2026. Der dritte Artikel ändert ein\nanderes Änderungsgesetz und bleibt zu Recht unbeachtet.\n\nDer Portalsatz hat zwei Eigenheiten. Er trennt die Sachnummer ab („§ 57 c“\nstatt „§ 57c“); zusammengezogen gehört das zur Aufbereitung, ohne den Handgriff\nwären zehn Paragraphen der Gemeindeordnung dem Gesetz entgangen. Und er setzt im\nKlammerzusatz „(Gemeindeordnung - GO -)“ einen Bindestrich, wo das Gesetzblatt\neinen Gedankenstrich führt. Daran scheiterte die Trennung von Kurztitel und\nAbkürzung, der Einleitungssatz fand sein Ziel nicht, und es wurde kein Artikel\ngewählt. Der Parser nimmt den Strich fortan in beiden Gestalten an, sofern\nLeerraum ihn umgibt — innerhalb eines Namens steht ein Bindestrich stets ohne.\n\nGeprüft durch „mvnw verify“: 327 Tests, keine bestehende gepinnte Zahl bewegt,\nREUSE-Konformität 162 von 162.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I11e8e84436c9b4b0e1729f5e4be012cc35335a0c\n"
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      "message": "Der Browser bekommt, was dem Skript verwehrt bleibt\n\nDie Landesrechtsportale, die auf der juris-Anwendung beruhen, galten als\nSackgasse: Jede Skriptabfrage erhält nur ihre leere Anwendungshülle, gleich\nunter welcher Adresse. Sie geben ihren Wortlaut aber jedem Browser, und über\neine Browsersteuerung ist er Werk für Werk auszulesen. Damit ist die hessische\nVerkehrsrechts-Zuständigkeitsverordnung in beiden maßgeblichen Fassungen\nbeschafft — der vom 1. Januar 2026 und der vom 4. Februar 2026 — und Hessen ist\nkein bloßer Erkennungsfall mehr, sondern ein voller Belegfall: einundzwanzig\nBefehle, kein Rest, und alle zweiundfünfzig Normen gleichen zeichengenau der\namtlichen Nachfassung.\n\nDer Weg dorthin hat fünf allgemeine Lücken aufgedeckt. Der Klartext-Parser\nverlangte für jeden Normkopf eine Überschrift, die eine Verordnung nicht führt,\nund kannte die ausgeschriebene Gliederung nicht („Erster Teil“); ein\nAufzählungsglied, das auf „und“ endet, galt ihm als Unter-Überschrift. Der\nAnwender behandelte die Streichung einer Absatzbezeichnung wie die Aufhebung des\nAbsatzes, setzte Platzhalter auch dort, wo kein Platz zu halten war, und ließ\nein Wort, das an die Stelle eines Satzzeichens tritt, am Vorwort kleben.\n\nZwei stille Mängel kamen unverhofft mit: „List.remove“ war zweimal ein geboxter\nIndex übergeben, sodass der Aufruf an die suchende Überladung band, nichts fand\nund nichts meldete. Betroffen war neben der Aufhebung eines Absatzes auch dessen\nNeufassung durch mehrere — der alte Absatz blieb neben den neuen stehen.\n\nGeprüft durch „mvnw verify“: 327 Tests, keine bestehende gepinnte Zahl bewegt,\nREUSE-Konformität 157 von 157.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I20ac8a7bc66357cd66daa167184b06b8c419f843\n"
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      "message": "Die fortlaufende Quelltextquelle zieht um\n\nGerrit (gerrit.benkard.de/plugins/gitiles/aendggner) weicht\nhttps://git.benkard.de/mulk/aendggner.\n\nNachgezogen ist die Anschrift an allen fünf Stellen: im Handbuch (§ 3 Abs. 2),\nim Feld SPDX-PackageDownloadLocation der REUSE.toml, in der Zeile „Fortlaufend“\ndes beigelegten quelltext-fassung.txt (deploy/webpaket.sh) sowie in den\nFußzeilen der Startseite und des Impressums. Dort trug der Verweis die\nBeschriftung „Gerrit“; sie lautet fortan „Git“, denn sie benennt keine bestimmte\nOberfläche mehr.\n\nDamit bleibt die Nennung nach AGPLv3 § 13 erreichbar. Die REUSE-Prüfung meldet\nunverändert Konformität mit der Spezifikation 3.3 (154/154).\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I52f5fadfece4b0fb7e8c09c097835b90a701a449\n"
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      "message": "Die AsciiDoc-Fassung des Handbuchs entfällt\n\nZwei Wortlaute desselben Handbuchs nebeneinander zu pflegen wäre eine\nFehlerquelle; seit der Übersetzung trägt README.md den vollständigen Text.\n\nDie beiden Verweise des Bauwerks sind nachgezogen: die Bauanleitung im\nbeigelegten Quelltextarchiv (deploy/webpaket.sh) und der Hinweis auf den\nAbschnitt „Ausrollen“ (deploy/nginx-aendggner.conf). Die Fundstellen im\nVerzeichnis der Fassungen bleiben als geschichtliche Angabe stehen.\n\nDie REUSE-Prüfung meldet unverändert Konformität mit der Spezifikation 3.3;\neinhundertvierundfünfzig von einhundertvierundfünfzig Dateien tragen Urheber-\nund Lizenzangabe.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I6198be600b9d8df38a791163708a2c17ba4328a6\n"
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      "message": "Das Handbuch liegt auch in Markdown vor\n\nDas Handbuch stand allein als AsciiDoc; wer den Quelltext über ein Verzeichnis\nbetrachtet, das nur Markdown darstellt, sah es als Rohtext.\n\nDie Übersetzung gibt den Wortlaut unverändert wieder. Übersetzt sind allein die\nAuszeichnungen: Überschriften, Quelltextblöcke, Verweise, Aufzählungen und die\nBegriffsverzeichnisse. Der Attributkopf des AsciiDoc entfällt; an seine Stelle\ntritt ein Inhaltsverzeichnis über die siebzehn Paragraphen und den\nLizenzabschnitt. Die REUSE-Angaben stehen als HTML-Kommentar im Kopf.\n\nDie Folge der Absatzziffern ist gegen die AsciiDoc-Fassung abgeglichen und\nstimmt überein, einschließlich der dort vorgefundenen doppelten Zählung der\nAbsätze 6 und 7 des § 14, die unangetastet bleibt. Die Prüfung meldet\nunverändert Konformität mit der REUSE-Spezifikation 3.3 (155/155).\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Ie930a0f5d847a66522a5f2193ef8524c0cd24487\n"
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      "message": "Die Hinterlegung der Änderungen trägt allein\n\nDie Unterstreichung der Einfügungen zerschnitt die Unterlängen der Antiqua und\nließ eingefügte Wortstücke wie Verweise aussehen. Sie entfällt.\n\nDamit fällt aber die Stütze weg, auf der das Farbgerüst bei Farbfehlsichtigkeit\nruhte, und diese Stütze war nicht entbehrlich: Rot gegen Grün ist gerade das\nPaar, das bei Protanopie und Deuteranopie zusammenfällt. Die Messung bestätigt\nes — der Farbabstand der beiden bisherigen Hinterlegungen betrug bei\nDeuteranopie ΔE \u003d 4,8 im hellen und ΔE \u003d 4,4 im dunklen Gerüst; sie waren dort\nununterscheidbar. An die Stelle des Grüns tritt deshalb ein Blau: Blau bleibt\nBlau, wo Rot zu Beige wird, und ist zugleich merklich dunkler. Das neue Paar\nhält in allen drei Formen der Dichromasie ΔE zwischen 24 und 58 und dazu ein\nHelligkeitsverhältnis von 1,10 bis 1,44; der Text steht überall über 4,5 zu 1.\n\nDie Unterstreichung ausdrücklich abzustellen ist geboten: Sie steht im Stilblatt\ndes Browsers und bliebe sonst stehen — ein Mangel, der erst der Ansicht des\nErzeugnisses anzusehen war, nicht dem Quelltext. Die Durchstreichung der\nStreichungen bleibt; sie trägt allein den Schwarzweiß-Ausdruck.\n\nAlte und neue Fassung stehen ferner auf demselben weißen Feld. Der\nDurchschlag-Raster unter der alten Spalte wiederholte nur, was der Spaltenkopf\nohnehin sagt, und mindert den Abstand der Hinterlegungen zum Grund.\n\nGeprüft an der erzeugten Datei und nicht am Quelltext: Für die Synopse des\nBayerischen Jagdgesetzes ist im hellen, im dunklen und im Druckgerüst erhoben,\ndass keine der achthundertachtzig Einfügungen unterstrichen ist und beide\nSpalten denselben Grund tragen; dreihundertsiebenundzwanzig Testfälle bestehen,\nmvnw verify läuft durch.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Iee91db7eb8ec13b5b51d8ad140691bba084971cc\n"
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      "message": "Der Vordruck richtet sich nach einem wirklichen Vordruck\n\nDie bisherige Gestaltung hatte sich am Begriff des amtlichen Formulars\norientiert, nicht an einem solchen. Der Abgleich mit einem wirklichen\nBundesvordruck — dem Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den\nLohnsteuerabzug bei erweiterter unbeschränkter Einkommensteuerpflicht — hat\nergeben, dass sie in fast jedem Merkmal danebenlag.\n\nMaßgeblich ist eine einzige Regel, und sie steht im Muster ausgeschrieben:\n„Weiße Felder bitte ausfüllen“. Grau ist, was die Stelle gedruckt hat —\nBeschriftungen, Leitspalten, Abschnittsköpfe, die Verfügung am Ende; weiß ist,\nwas der Antragsteller beiträgt. Bisher war es umgekehrt. Diese Regel trägt nun\ndie gesamte Gestaltung und ist im Vordruck selbst benannt.\n\nAlles Übrige folgt daraus. Die Zellen stoßen aneinander, ohne Abstand und ohne\nRundung, verbunden durch schwarze Haarlinien; die Rahmen sind halbiert, damit\nzwischen zwei Zellen eine einzige Linie steht. Die Beschriftung sitzt klein im\nFeld oben links, die Erläuterung in Klammern dahinter. Links läuft die\nLeitspalte mit den Abschnittsbezeichnungen. Das Ankreuzfeld wird angekreuzt,\nnicht angehakt. Der Abschnitt „Zur Beachtung:“ nimmt auf, was bisher über\nTagline, Haftungsabsatz und noscript-Kasten verstreut war. Und die Meldung wird\nzur „Verfügung der Zentralstelle“, die auch dann schon dasteht, wenn sie noch\nleer ist — ein Vordruck zeigt seine Abschnitte, bevor sie ausgefüllt sind.\n\nDie Schmuckfarbe entfällt ersatzlos: Das Amtsrot war erfunden, wirkliche\nBundesvordrucke führen keine. Rot und Grün bleiben allein dort, wo sie etwas\nbedeuten. Die Kennung wandert aus dem gerahmten Verzeichnis oben rechts in die\nFußecken, links die Vordrucknummer, rechts der Ausgabestand. Die Synopse folgt\ndemselben Gerüst.\n\nEin weiterer Mangel ist dabei zutage getreten: Der Grund der Leitspalte hing am\nBlock statt an der Zelle. Im Druck fällt die Fläche des Blocks weg, sodass die\nLeitspalte weiß herausgekommen wäre — und das Grau ist keine Zier, es sagt,\nwelche Felder auszufüllen sind.\n\nGeprüft an allen drei Seiten und an zwei wirklichen Synopsen (UWG 19/0/6, AGG\n23/1/14 als Entwurfsfassung), hell und dunkel, breit und schmal, dazu die\nDruckvorschau; reuse lint meldet 154/154, mvnw test dreihundertsiebenundzwanzig\nTestfälle ohne Fehler.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Ie0303f71baf5905fc8255f15ff375015a1de483e\n"
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      "message": "Die Synopse ergeht fortan als Formblatt ÄG-2\n\nSeit die Aufgabeseite das Gewand eines amtlichen Formblatts trägt, sah man\nbeim Öffnen der Synopse zwei Dokumente zweier Häuser: dort Groteske, Briefkopf\nund Amtsrot, hier Antiqua auf Weiß ohne Kopf und ohne Fuß. Sie treten nunmehr\nals Vorgang und Erzeugnis desselben Hauses auf — der Antrag als ÄG-1, die\ndarauf ergehende Synopse als ÄG-2.\n\nDer Kopf trägt denselben Aufbau: links die ausstellende Stelle, rechts die\nKennung mit Formblatt, Stammgesetz, Erstellungstag und Geltung, bei Entwürfen\nzusätzlich der Stand. Die Felder des Spaltenkopfes und die Überschriften der\nbeiden Sonderabschnitte treten als schwarze Balken auf wie die Legende des\nFeldblocks. Jede Norm trägt im Steg links eine Randziffer, wie der Vordruck die\nFeldziffer; sie macht die Abschnitte zugleich zitierbar. Die alte Fassung liegt\nauf dem Kastenton wie ein Durchschlag, die neue auf Bogenweiß.\n\nDie Schrift bleibt geteilt: Der Vordruck steht in der Groteske, der Wortlaut\nder Normen in der Antiqua. Amtskopf und Vorschrift sind zweierlei, im\nGesetzblatt wie hier. Dass das Farbgerüst zweimal geführt wird, ist\nunvermeidlich und nun an beiden Stellen vermerkt — die Synopse wird aus einem\nblob:-Verweis geöffnet und kann kein fremdes Stilblatt einbinden.\n\nDrei Mängel traten dabei zutage. Der Spaltenkopf klebte innerhalb des\nKopfblocks und verschwand deshalb beim Blättern alsbald; er steht jetzt mit der\nGegenüberstellung in einem eigenen Block. Auf schmalen Geräten standen zwei\nSpalten Gesetzestext nebeneinander; unterhalb von sechzig Halbgevierten wird\ngestapelt, und jede Spalte beschriftet sich dort selbst. Und die Druckblöcke\nbeider Stilblätter setzten nur einen Teil des Farbgerüstes zurück — aus einem\ndunkel eingestellten Browser heraus wäre die alte Spalte als schwarzer Block\naus dem Drucker gekommen.\n\nGeprüft an zwei wirklichen Läufen der Befehlszeilenfassung: UWG mit dem\nDritten Änderungsgesetz (19 Befehle, 0 manuell, 6 Normen) und AGG mit dem\nRegierungsentwurf (23 Befehle, 1 manuell, 14 Normen, Entwurfsfassung), beide\nhell und dunkel, breit und schmal, dazu die Druckvorschau; reuse lint meldet\n154/154, mvnw test dreihundertsiebenundzwanzig Testfälle ohne Fehler.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I76d1f5f14638700d695a7ffe7a6a5933bee10611\n"
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      "message": "Die Startseite tritt fortan als amtliches Formblatt auf\n\nDie Browserfassung trug ein schmuckloses Kleid: Antiqua auf Weiß, eine Spalte,\ndrei dünn gerahmte Kästen. Sauber, aber austauschbar — es sah aus wie ein\nAufsatz und nicht wie das, was das Erzeugnis ist: eine Stelle, die\nÄnderungsbefehle abarbeitet und darüber Rechenschaft ablegt.\n\nDer Satzspiegel liegt nunmehr als umrandeter Bogen auf einer Unterlage. Oben\nsteht ein Briefkopf: links die ausstellende Stelle, rechts die Kennung des\nVordrucks als Verzeichnis — Formblatt ÄG-1, Vorgang oder Anlage, Geltung\nnichtamtlich. Die Kennung steht im Text und nicht im Stilblatt, damit sie sich\nauswählen und vorlesen lässt; der Zusatz „nichtamtlich“ hält fest, dass die\namtliche Anmutung keine amtliche Herkunft behauptet. Darunter die Doppellinie,\nkräftig in Amtsrot über dünn in Rasterfarbe.\n\nDas Formular ist ein Feldblock mit der Legende „Antrag auf Erstellung einer\nSynopse“ als schwarzem Balken im Rahmen. Die Feldziffern entstehen aus einem\nZähler des Stilblattes und stehen im Steg links, sodass die Auszeichnung der\nFelder unangetastet bleibt. Die Meldung führt ihr Zeichen mit — ✓ und ! —,\ndamit der Zustand auch ohne Farbe erkennbar ist; es setzt das Stilblatt, weil\ndie Textverarbeitung den Text ersetzt. Zwei Dinge treten hinzu, die gänzlich\nfehlten: eine sichtbare Fokusanzeige und ein Druckbild.\n\nSämtliche Angriffspunkte der Textverarbeitung bleiben wörtlich erhalten;\napp.js, worker.js und der Java-Teil sind nicht angetastet. Aufgenommen sind\nferner aria-describedby für die Erläuterungssätze der Felder und aria-live für\ndie Meldung, die ihren Text bislang stumm wechselte.\n\nGeprüft an allen drei Seiten in hellem und dunklem Gewand, in schmaler Breite\nund in der Druckvorschau, ferner mit den drei Zuständen der Meldung; reuse lint\nmeldet 154/154, mvnw test dreihundertfünfundzwanzig Testfälle ohne Fehler.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Icc469062e28966384f25598750e198df2fbb29f7\n"
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      "message": "Die Lizenzaussage lautet überall gleich und wird geprüft\n\nDas Impressum sprach von der „Version 3“ ohne Nachfolgeklausel, der\nFußzeilenverweis der Startseite von „AGPLv3“, die „pom.xml“ von gar nichts. Drei\nStellen, drei Genauigkeitsgrade — und in der Auszeichnung, die soeben entstanden\nist, steht „AGPL-3.0-or-later“. Eine Lizenz, die je nach Fundstelle anders\nlautet, ist keine gewählte, sondern eine offengelassene.\n\nSie lautet fortan überall auf die Version 3 oder, nach Wahl des Empfängers, eine\nspätere Fassung: im Impressum ausgeschrieben, im Fußzeilenverweis kurz, in der\n„pom.xml“ als „licenses“-Block mit Verweis auf den Wortlaut im Quelltext. Das\nHandbuch erhält einen Abschnitt „Lizenz“, der die drei vorkommenden Lizenzen\nnennt, die Sonderstellung des Prüfbestandes erklärt und den Prüfbefehl angibt.\n\nGeprüft wird zweifach. Der Lauf von „spotless:check“ ist an die Phase „verify“\ngebunden und hält den Bau an, sobald eine Quelldatei ohne Kopfzeile oder ohne die\nvereinbarte Formatierung hinzukommt — die Kopfzeilen sind damit nicht bloß\ngesetzt, sondern gehalten. Für alles Übrige gilt „uvx reuse lint“; ein\nFortlaufwerk gibt es in diesem Repositorium nicht, weshalb der Befehl im Handbuch\nsteht und nicht in einer Baueinstellung.\n\nDie Prüfung meldet Konformität mit der Fassung 3.3 der Spezifikation:\neinhundertvierundfünfzig von einhundertvierundfünfzig Dateien tragen Urheber- und\nLizenzangabe, keine Lizenz bleibt ungenutzt, keine fehlt. Der Bau läuft samt der\nnunmehr scharfen Formatprüfung durch, dreihundertfünfundzwanzig Testfälle\nbestehen. Das ausgelieferte Quelltextarchiv ist von sich aus konform, denn\n„.gitattributes“ nimmt den Prüfbestand von ihm aus.\n\n„FASSUNGEN.txt“ führt die Fassung vom 23. August 2026.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Ief8a247b359ed34d8598fbc76f6d86a84575b094\n"
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      "message": "Das Gesetzblatt bestimmt, was ein Anführungszeichen bedeutet\n\nVon den im Juli beschafften Gesetzblättern der Länder war eines nie angefasst\nworden: das Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen. Es hat\nsich als lohnend erwiesen, denn seine Eigenheiten sind keine thüringischen.\n\nDas Blatt führt kein einziges öffnendes Anführungszeichen, sondern setzt das\ngerade beidseitig. Bislang galt ein gerades Zeichen ausnahmslos als\nschließendes — für das Bundesgesetzblatt und die Drucksachen trifft das zu,\ndort öffnet stets das deutsche Zeichen, und ein gerades ist ein Satz- oder\nExtraktionsfehler. In einem so gesetzten Blatt aber fand der Zitatextraktor\nkein einziges Zitat, und sämtliche Befehle des Heftes gingen verloren. Fortan\nentscheidet der Text als ganzer: Führt er kein deutsches öffnendes Zeichen, so\nwerden die geraden paarweise gelesen, das erste öffnend, das zweite schließend.\nBei ungerader Anzahl ist er nachweislich unbalanciert; dann bleibt es bei der\nschließenden Lesart, und es ergeht eine Warnung. Eine Regel nach der Stellung\ndes Zeichens wäre untauglich gewesen: Das Blatt führt Zitate, die mit einem\nLeerzeichen beginnen, und schließende Zeichen, die am Folgewort kleben.\n\nDer Befehl „Die bisherigen §§ 9 bis 12 werden die §§ 8 bis 10“ nennt vier\nAusgangs- und drei Zielbezeichnungen. Das ist kein Widerspruch: Der Bereich\nnennt Bezeichnungen, gezählt werden aber Einheiten, und der aufgehobene\nPlatzhalter § 10 ist keine Einheit, denn er trägt keinen Inhalt. Welche\nEinheiten ein Bereich trägt, weiß erst das Gesetz. Ein solcher Befehl bleibt\ndeshalb bis zur Anwendung ungeteilt und wird dort entfaltet; geht die Zählung\nauch dann nicht auf, bleibt er manuell zu prüfen, und der Grund wird genannt.\n\nDie Neufassung eines Paragraphenbereichs wurde bisher an jedem\nParagraphenzeichen des Zitats geteilt. Der neue Wortlaut zitiert jedoch\nreihenweise andere Vorschriften; an diesen zu schneiden erfand Normen, die es\nnicht gibt — aus drei neu gefassten Paragraphen wurden zehn. Geteilt wird\nnunmehr allein an den Bezeichnungen des angekündigten Bereichs. Hinzu treten\ndie Verweisung als Gegenstand einer Wortoperation, der Rahmen, der sich auf\neine Untereinheit der umnummerierten Einheit verengt, die mehrzeilige\nÜberschrift einer zitierten Neufassung und die Erkenntnis, dass über einen\nTrennstrich vor einem Großbuchstaben der Wortbestand des Dokuments entscheidet:\nTrägt es das Wort auch ohne Strich, so war es eine Trennung.\n\nDie Stammfassung ist aus vier Gesetzblättern zusammengesetzt. Thüringens\nLandesrechtportal ist dieselbe anmeldepflichtige Anwendung wie die Portale\nSchleswig-Holsteins, Berlins, Baden-Württembergs und Hessens, und das Archiv\nder Staatskanzlei antwortet Skripten mit einer Fehlerseite. Frei zugänglich ist\ndagegen die Parlamentsdatenbank des Landtags, der das Blatt herausgibt; über\nsie liegen Stammheft und Änderungshefte vor. Jeder Änderungsbefehl ist als eine\ngeprüfte Ersetzung angewandt worden — dass keine fehlschlug, ist der Beleg der\nRekonstruktion. Eine amtliche konsolidierte Nachfassung gibt es nicht; ein\nzeichengenauer Abgleich mit ihr steht deshalb aus, was in den Herkunftsangaben\nvermerkt ist.\n\nAlle zehn Befehle der Vierten Verordnung zur Änderung der Thüringer\nKindergartenfinanzierungsverordnung werden angewandt, keiner bleibt manuell.\nDreihundertfünfundzwanzig Testfälle bestehen, und keine der gepinnten Zahlen\nder übrigen Belegfälle hat sich geändert. Die Browserfassung ist übersetzt\nworden und liefert dieselben Zahlen wie die Befehlszeile.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Ifca501ed6ffb42165ee4ab4ca036d7db186bbec0\n"
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      "message": "Die Einrückung trägt die Gliederung, nicht bloß das Satzbild\n\nDie vorangegangene Fassung hatte zwei Mängel festgehalten, aber nicht behoben:\nDer Block aus „Nach Nr. 4 werden die folgenden Nrn. 5 bis 7 eingefügt“ trat ans\nEnde des Absatzes statt hinter die Nr. 4, und die Heilung des Weißraums nach\neiner Streichung verkürzte die Einrückung der Aufzählungszeilen. Beide wiegen\nschwerer als alles sonst Offene, denn sie führen zu einem falschen Ergebnis,\nohne es anzuzeigen: Der Befehl gilt als angewandt, der Abschnitt „Manuell\nprüfen“ schweigt, und allein der Wortlaut weicht ab. Damit war das Leitprinzip\ndes Erzeugnisses an dieser Stelle verfehlt.\n\nBei der Behebung hat sich ergeben, dass die beiden nicht nebeneinanderstanden,\nsondern eine Ursache teilten. Die Neufassung einer Nummer oder eines Buchstabens\nsetzte ihren Wortlaut ohne Einrückung, also in die erste Spalte. Der Zeilenblock\neiner Aufzählungsmarke reicht aber so weit, wie tiefer eingerückt wird; eine in\nder ersten Spalte stehende Zeile nimmt daher den gesamten Rest des Absatzes als\nihre Kindzeilen an. Der nachfolgende Einfügebefehl fand seinen Anker mithin am\nEnde des Absatzes und stand richtig, wo er falsch stand. Die Einrückung ist im\nkanonischen Klartext kein Satzbild, sondern die Zugehörigkeit einer Zeile zu\nihrer Einheit; die Neufassung setzt sie nunmehr wie die Ersetzung, und die\nHeilung nach einer Streichung glättet allein die Naht, an der Text\nherausgenommen wurde.\n\nDie zeilenweise Gegenprobe an der amtlichen Nachfassung hat darüber hinaus zwei\nAbweichungen gezeigt, die keine Mängel der Reihenfolge waren. Zum einen hielt\nder leere Platzhalter „7. (aufgehoben)“ eine Bezeichnung, die der eingefügte\nBlock neu vergibt; er weicht fortan, wie er es bei der Umnummerierung auf eine\nweggefallene Bezeichnung längst tut. Verdrängt wird dabei nur ein Platzhalter,\nniemals ein Wortlaut — der Platzhalter des Absatzes 2, den kein Befehl anrührt,\nbleibt stehen. Zum anderen führt der Satz des Gesetzblatts zwischen der Marke\neiner Aufzählungszeile und ihrem Text die Tabulatorspalte des Setzers, der\nkanonische Klartext dagegen ein Leerzeichen; ohne dessen Rückführung trügen\ngerade die neu gesetzten Zeilen ein anderes Satzbild als die unberührten.\n\nArtikel 56 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes gleicht damit in Aufbau und\nWortlaut der amtlichen Nachfassung. Die beiden Zusicherungen des\nAkzeptanztests, die den Mangel festhielten, sind umgekehrt; drei Prüfungen der\nzugrunde liegenden Regeln treten hinzu. Dreihundertfünfzehn Testfälle bestehen,\nund keine der gepinnten Zahlen der übrigen Belegfälle hat sich geändert. Die\nBrowserfassung ist übersetzt worden und bleibt auslieferbar; ihr Lauf im Browser\nist mangels verbundener Erweiterung nicht in Augenschein genommen worden.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I89b2fafa3e2185dbd6abfe0aa6b7bbbd04f6828f\n"
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      "message": "Farbe kehrt dorthin zurück, wo sie eine Aussage trägt\n\nDie schwarzweiße Fassung nahm der Synopse mehr, als sie ihr gab: Rot und Grün\nsind am Bildschirm die schnellste Scheidung von Streichung und Einfügung, und die\nBalken der Hinweiskästen finden das Auge, bevor es liest. Beides kehrt zurück.\nSchwarzweiß bleibt das Grundgerüst — Schrift, Rahmen, Knopf, Verweise —, sodass\nFarbe nurmehr dort auftritt, wo sie etwas bedeutet, und überall dasselbe meint:\nRot warnt, Grün bestätigt.\n\nWas bleibt, ist die Erkenntnis aus der farblosen Fassung. Sie hat gezeigt, dass\ndie Farbe im Diff nicht bloß schmückte, sondern allein trug: Die Einfügung hob\ndie ihr vom Browser zugedachte Unterstreichung ausdrücklich auf, sodass der grüne\nGrund ihr einziges Merkmal war. Die Unterstreichung bleibt daher wiederher-\ngestellt und tritt nun neben das Grün, wie die Durchstreichung neben dem Rot\nsteht. Wer schwarzweiß ausdruckt oder Farben anders wahrnimmt, sieht die Änderung\nseither auch dann.\n\nDie Hinweiskästen der Startseite erhalten Balken nach derselben Regel: rot für\nden noscript-Hinweis und die Fehlermeldung, grün für die Fertigmeldung, grau\nwährend der Arbeit, weil noch nichts feststeht. Die Abzeichen behalten ihre\nFarben, bleiben aber in Versalien gesetzt. Für den Druck werden die farbigen\nFlächen von der Sparschaltung der Browser ausgenommen.\n\nDreihundertzwölf Testfälle bestehen unverändert; die Synopse des Gebäude-\nenergiegesetzes ergibt weiterhin achtundsechzig angewandte Befehle, einund-\nfünfzig zur manuellen Prüfung und siebenundvierzig geänderte Normen. Seiten und\nSynopse sind in Hell- und Dunkelfassung in Augenschein genommen worden.\n\nArtikel 7 des Verzeichnisses der Fassungen wird auf den nunmehr geltenden Stand\ngebracht; er beschrieb die farblose Zwischenfassung.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Ie61c3f4d885547e16572655cb554695d72a14b17\n"
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      "message": "Das Erscheinungsbild wird schwarzweiß wie ein Gesetzblatt\n\nDas Werkzeug stellt amtliche Rechtstexte dar, trat dabei aber in einem warmen\nBraun auf, mit abgerundeten Kästen und einer rot-grünen Synopse. Fortan tritt es\nin reinen Graustufen auf, hell wie dunkel. Die Schmuckfarbe entfällt ersatzlos;\nweil sie es war, die die Verweise kenntlich machte, sind diese nunmehr\nunterstrichen, und die drei Zustände der Meldung scheiden sich durch matten Text,\nkräftigen Rahmen und doppelt starken Rahmen nebst Fettung statt durch Rot.\n\nDie Umstellung der Synopse hat einen Mangel offengelegt, der schon vorher\nbestand: Die Einfügung hob die ihr vom Browser zugedachte Unterstreichung\nausdrücklich auf (text-decoration: none). Damit war der grüne Grund das einzige\nMerkmal, an dem eine Einfügung überhaupt zu erkennen war — wer Farben nicht oder\nanders wahrnimmt oder die Synopse schwarzweiß ausdruckte, sah sie nicht. Solange\nGrün danebenlag, fiel das nicht auf; ohne Grün wäre die Einfügung unsichtbar\ngeworden. Die Unterstreichung ist wiederhergestellt und tritt nun gegen die\nDurchstreichung der Löschung, beide auf gemeinsamer Hinterlegung und in ihrer\nje eigenen Spalte. Die Abzeichen scheiden sich ebenso durch die Form: gefüllt,\ndurchgestrichen, schlicht gerahmt.\n\nBeiläufig erhält der Körper der Synopse ausdrückliche Schrift- und Grundfarbe.\nDer klebende Spaltenkopf bezog seinen Grund bisher durch Vererbung und hatte\nmithin keinen verlässlichen; für den Druck wird die Hinterlegung festgelegt,\ndamit sie nicht fortfällt.\n\nSämtliche dreihundertzwölf Testfälle bestehen unverändert; die Auszeichnung ist\ndieselbe geblieben, geändert sind allein die Stilblätter. Die Synopse des\nGebäudeenergiegesetzes ergibt weiterhin achtundsechzig angewandte Befehle,\neinundfünfzig zur manuellen Prüfung und siebenundvierzig geänderte Normen. Seiten\nund Synopse sind in Hell- und Dunkelfassung in Augenschein genommen worden.\n\nDas eingebettete Stilblatt steckt im Wasm-Erzeugnis; die öffentliche Fassung\nzeigt die neue Synopse daher erst nach einem Lauf des Profils -Pwasm nebst\ndeploy/webpaket.sh.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Ib34164c7cbb77b71baba133c5244a1f52326ae87\n"
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      "message": "Die Startseite führt die Neuankömmlinge ein\n\nSeit der Inbetriebnahme setzte die Startseite voraus, was gerade nicht hat, wer\nsie zum ersten Mal aufruft: geeignete Dateien. Über dem Formular stand die\nTätigkeitsbeschreibung, darunter zwei leere Dateifelder, und wer nie mit\ngii-Norm-XML oder einem BGBl-Regelungstext zu tun hatte, konnte das Werkzeug\nnicht einmal ausprobieren. Ein zugeklappter Block tritt hinzu, der zwei\ndurchgerechnete Fälle mit Verweisen auf die amtlichen Fundstellen anbietet.\nZugeklappt kostet er eine Zeile; das Formular bleibt, wo es war.\n\nAngeboten werden ein verkündetes Änderungsgesetz — das UWG nebst dem Dritten\nGesetz zu seiner Änderung (BGBl. 2026 I Nr. 43), neunzehn Befehle an sechs\nNormen ohne Rest — und ein Gesetzentwurf — das AGG nebst BT-Drs. 21/6178,\ndreiundzwanzig Befehle an vierzehn Normen, einer zur Prüfung markiert. Der\nzweite Fall war zunächst als ProdHaftG nebst BT-Drs. 21/4297 gedacht und ist\nverworfen: Die Modernisierung löst das Gesetz ab, statt es zu ändern, und ergibt\neinen einzigen Befehl an einer einzigen Norm. Ein Beispiel, das nichts zeigt,\nist keines.\n\nMitausgeliefert wird nichts, und die Seite ruft von sich aus nichts ab; sie\nverweist. Die Verweise öffnen ein eigenes Fenster, weil ein im selben Fenster\ngeöffnetes PDF die bereits gewählten Dateien aus dem Formular nähme. Das\nStilblatt bekommt .einfuehrung im Zuschnitt der übrigen Kästen und keine einzige\nneue Farbe, sodass Hell- und Dunkelfassung ohne Zutun stimmen.\n\nDabei stellte sich heraus, dass gesetze-im-internet.de das Norm-XML gar nicht\nals solches ausgibt: Es gibt allein …/\u003ckurz\u003e/xml.zip, der unmittelbare\nBJNR….xml-Pfad ist 404. Eine Einführung, die auf die Fundstelle verweist, wäre\nohne Weiteres eine Anleitung zum Entpacken von Hand gewesen. Der Ladepfad nimmt\ndas Archiv deshalb nun unmittelbar an (ZipAuspacker, vorgeschaltet in\nPipeline.ladeStammgesetz; DateiTyp kennt die Art ZIP). Die Änderungsdokumente\nbleiben unberührt — Gesetzblätter und Drucksachen kommen nirgends als Archiv.\n\nDas Format wird von Hand gelesen, und zwar aus einem Grund, der außerhalb der\nBrowserfassung sinnlos wäre: Von den Archivklassen des JDK trägt dort allein der\nInflater, den InflaterErsatz auf jzlib zurückführt; ZipInputStream, ZipFile und\nCRC32 beruhen auf nativen Bindungen, die Web Image nicht kennt. Auch die\nPrüfsumme rechnet die Klasse deshalb selbst. Gelesen wird über das\nZentralverzeichnis am Dateiende, nicht über die örtlichen Vorspanne, deren\nGrößenangaben bei nachgestellten Beschreibern erst hinter den Daten stehen.\nGewählt wird der einzige auf .xml endende Eintrag: Den Gesetzen mit Anlagen legt\ndie Fundstelle deren Bilddateien mit ins Archiv, es ist also nicht einerlei,\nwelchen man nimmt. Die ZIP-Signatur wird vor der PDF-Signatur geprüft, weil sie\nam ersten Byte verankert ist, während jene ein Vorschaufenster durchsucht — ein\nArchiv mit der Zeichenfolge „%PDF-“ in seinen gepackten Daten wäre sonst als PDF\nangesprochen worden.\n\nDie Quellenzeile der Synopse nennt weiterhin die angegebene Datei (uwg.zip),\nnicht den Eintrag; sie soll den Weg zur Fundstelle zurück beschreiben. Den\nEintragsnamen trägt die ausgepackte Quelle gleichwohl, damit Protokoll und\nLadefehler das Gesetz benennen und nicht seine Verpackung.\n\nGeprüft ist beides gegen die Fundstelle selbst, nicht nur gegen den\nBeispielkorpus: 312 Prüfungen laufen durch, darunter acht neue zum Auspacken.\nDas unmittelbar bezogene uwg.zip ergibt auf der Befehlszeile mit dem\nBGBl-Regelungstext dieselbe Ausfertigung wie die entpackte Fassung — die beiden\nunterscheiden sich allein in der Quellenzeile —, und dieselben 19/0/6 ergeben\nsich im neu gebauten Wasm-Modul im Browser, ohne eine Beanstandung in der\nKonsole. Der Block hält bei 320 Pixeln Breite ohne Überlauf.\n\nUnberührt bleiben pom.xml, deploy/webpaket.sh und die nginx-Vorlage: Da nichts\nmitausgeliefert wird, braucht es weder einen zweiten Ressourcen-Block noch neue\nMIME-Typen — deren types-Block ersetzt die Zuordnung vollständig und wäre sonst\ndie Falle gewesen.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I5f6566ca89aa5198452b0b29ac5b38da9eb26137\n"
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      "message": "Die Web-Version wird öffentlich betreibbar\n\nDie Browserfassung war für den öffentlichen Betrieb gesperrt, und zwar\nausdrücklich: Impressum und Datenschutzerklärung trugen TODO-Blöcke statt\nAngaben, der Quelltextverweis im Fuß zeigte auf\nhttps://TODO-QUELLCODE-URL-EINTRAGEN, und der README führte beides als „vor dem\nproduktiven Betrieb zwingend zu erledigen“. Beide Sperren fallen; die\nAuslieferung wird zugleich auf das tatsächliche Ziel eingerichtet — einen\nUnterpfad einer bestehenden Domain (/aendggner/), nicht einen eigenen Server.\n\nImpressum und Datenschutz führen nun die wirklichen Angaben: § 5 DDG (nicht mehr\n§ 5 TMG) samt § 18 Abs. 2 MStV, Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO,\nRechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f für die Zugriffsprotokolle, deren Frist mit\nvierzehn Tagen benannt ist, sowie die Betroffenenrechte samt Aufsichtsbehörde.\nDie Aussage über die Dateien der Nutzer:innen bleibt, wie sie war; sie trifft zu,\nweil die Verarbeitung den Rechner nicht verlässt.\n\nDer Quelltext wird beigelegt statt verlinkt. deploy/webpaket.sh tritt in der\nPhase „package“ hinter den Übersetzer und macht aus dessen Ergebnis ein\nauslieferbares Verzeichnis: Es wirft den .wat-Zwischenschritt fort (368 MB, der\nbislang von Hand zu übergehen war), legt den Quelltext der gebauten Fassung als\naendggner-quelltext.tar.gz nebst Fassungskennung daneben und komprimiert nach\n.gz und .br vor. Ein veränderter Arbeitsbaum bricht den Bau ab: Der beigelegte\nQuelltext wäre alsdann nicht der ausgelieferte, und die Auflage des § 13 AGPLv3\nwäre gerade verfehlt. Der Fuß verweist primär auf den Tarball, kompakt daneben\nauf Gerrit als fortlaufende Quelle.\n\nDie nginx-Vorlage wird vom server-Block zum location-Schnipsel. Vier Punkte sind\ndabei mehr als Umschrift:\n\n* Die Dateien werden über root statt über alias zugeordnet. In einer\n  Präfix-Location löst try_files gegen den root auf, nicht gegen den alias, und\n  lieferte sonst 404 für alles.\n\n* Die Haltefrist von sieben Tagen entfällt zugunsten der Revalidierung. Die\n  Dateinamen tragen keine Fassungskennung; ein Wiederkehrer mit altem app.js und\n  neuem .wasm bekäme sonst eine Mischfassung, die es nie gegeben hat. Ein 304\n  für das unveränderte Modul kostet nichts.\n\n* Vorkomprimiertes wird ausgeliefert (gzip_static/brotli_static), statt 24 MB je\n  Abruf neu zu packen — brotli drückt sie auf 7,1 MB.\n\n* Hinzu treten die Sicherheitskopfzeilen samt Inhaltsrichtlinie. Zwei ihrer\n  Freigaben sind unvermeidlich, beide in der Vorlage begründet: \u0027wasm-unsafe-eval\u0027\n  für die Instanziierung des Moduls (echtes eval kommt in der erzeugten\n  aendggner.js nicht vor), und \u0027unsafe-inline\u0027 für Stile, weil die Synopse als\n  blob:-Dokument die Richtlinie der erzeugenden Seite erbt, ihr Stylesheet aber\n  eingebettet trägt. Die Notwendigkeit ist gemessen, nicht vermutet: ohne die\n  Freigabe meldet das Synopse-Dokument null aktive Stylesheets und\n  Standardschrift, mit ihr eines mit dreiundzwanzig Regeln.\n\nDazu drei Kleinigkeiten, die erst unter einem Unterpfad auffallen: ein Hinweis\nfür abgeschaltetes JavaScript (bislang blieb das Formular wortlos wirkungslos),\nein relativ verwiesenes favicon.svg (der Abruf der Domainwurzel ginge ins Leere)\nsowie Kurzbeschreibung und kanonische Adresse. Eine robots.txt unterbleibt\nbewusst: Unter einem Unterpfad ist sie wirkungslos, maßgeblich ist allein die der\nDomainwurzel; die Vorlage vermerkt, was dort einzutragen wäre.\n\nGeprüft ist beides, Bau und Lauf: 304 Prüfungen laufen durch, -Pwasm package\nhinterlässt ein Verzeichnis ohne .wat und mit vollständigem Tarball, und der\nIfSG-Fall ergibt im Browser unter der Inhaltsrichtlinie 48 angewandte Befehle,\n27 zur manuellen Prüfung und 21 geänderte Normen — dasselbe wie die\nBefehlszeile, ohne eine einzige Beanstandung in der Konsole.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I004490ddaa7c424a60fb0ebac63fc9fc098736e3\n"
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      "message": "Die Umnummerierungs-Kaskade war keine Grenze, sondern drei Mängel\n\nDie mehrschrittige Umnummerierungssequenz galt bislang als wesenseigene Grenze:\nIhre Folgeänderungen gingen in den Abschnitt „Manuell prüfen“, im bayerischen\nBelegfall drei von 154 Anweisungen (48. a) ee), 48. a) gg), 48. b) cc), sämtlich\naus der Neunummerierung des Bußgeldkatalogs in Art. 56 BayJG). Die Prüfung gegen\ndie amtliche Nachfassung zeigt, dass es keine Grenze war, sondern drei\nvoneinander unabhängige Mängel. Erst die Diagnose vor jeder Änderung — die\nBegründungen der drei Fälle ausgeben — hat sie getrennt; die Vermutung, alles\nsei eine Frage der Reihenfolge, traf nur auf einen von ihnen zu.\n\nGeordnet werden nun Schritte statt Befehle (BefehlAnwender). Ein Verbund aus\nUmnummerierung und Begleitänderung trägt zwei gegenläufige zeitliche Ansprüche:\nDie Umnummerierung gehört vor denjenigen, der ihre Bezeichnung neu besetzt, die\nBegleitänderung an ihre Stelle im Dokument, denn sie setzt die vorangegangenen\nPunkte als vollzogen voraus. Bisher setzte sich der erste Anspruch für die ganze\nEinheit durch. Bei gg) — „Die bisherige Nr. 11 wird Nr. 12 und die Angabe\n„schriftliche“ wird gestrichen“ — stand die Angabe vorgezogen noch zweimal im\nArtikel und war zu Recht mehrdeutig; an ihrer Dokumentstelle hat ee) die zweite\nFundstelle längst ersetzt. Die Befehlsliste wird dazu vor der Anwendung zu\nSchritten aufgefaltet (je Teilbefehl einer); protokolliert wird unverändert je\nBefehl, ein Verbund gilt nur als angewandt, wenn jeder Teil gegriffen hat.\n\nDie Ordnungsregel selbst bleibt wörtlich dieselbe („wer eine Bezeichnung räumt,\nkommt vor dem, der sie neu besetzt“), wird aber erst jetzt vollständig\ndurchgesetzt. Bisher rückte ein Befehl nur einmal vor seinen ersten\nKollisionspartner; auf Schritten zerreißt das die Ketten — von „Nr. 15 wird\nNr. 16“, „Nrn. 13 und 14 werden Nrn. 14 und 15“, „nach Nr. 12 wird Nr. 13\neingefügt“ zog die Einfügung nur das letzte Glied vor sich her. An die Stelle\ntritt eine Tiefensuche auf der Dokumentordnung: vor jedem Schritt erst rekursiv\nseine Räumer, eine ringförmige Abhängigkeit bricht ab. Kein Kahn mit „frühester\nbereiter Knoten“ — der zieht unbeteiligte Schritte vor und bricht genau die\nBegleitänderung wieder.\n\nDie beiden übrigen Mängel lagen anderswo:\n\n* Das Muster der lokativen Klausel (BefehlErkenner) schloss mit einer\n  Wortgrenze. Hinter einem abgekürzten Bezeichnungswort steht aber schon der\n  Abkürzungspunkt, und zwischen ihm und dem Leerzeichen liegt keine Wortgrenze;\n  der Klausel entging deshalb jede Kurzform („in Abs. 2 …“, „in Buchst. b …“).\n  Die unabgekürzten Formen trafen zu, weshalb es nie auffiel.\n\n* Der StellenAufloeser verlangte hinter der Aufzählungsmarke Text auf derselben\n  Zeile. Eine Einheit, die sich vollständig in ihre Untergliederung ergießt,\n  führt ihre Marke allein (Art. 56 Abs. 2 Nr. 12 BayJG, darunter nur die\n  Buchstaben a und b) und galt als nicht auffindbar.\n\nDer bayerische Belegfall steht damit auf 154 angewandten Anweisungen ohne Rest\n(zuvor 151), die Ausschussfassung der Beschlussempfehlung zum GEG auf 68 statt\n67 — dort greift nun eine Bereichs-Umnummerierung in § 108, die vorher nur ihr\nerstes Glied vorziehen konnte; § 108 liegt jedoch in der bekannten Zone, in der\ndas Beispiel-XML eine andere Fassung ist als die vorausgesetzte, taugt also\nnicht als Beleg. Belegt ist die Ordnung an Art. 29a und Art. 56 BayJG und an den\nKaskaden des WDR-Gesetzes. Alle übrigen Bezugszahlen des Bundes und der Länder\nsind unverändert; 304 Prüfungen laufen durch.\n\nDer Akzeptanztest hält zwei Mängel fest, die er nicht behebt. Beide bestanden\nschon zuvor, was ein Lauf gegen den Ausgangsstand belegt:\n\n* Der Block aus „Nach Nr. 4 werden die folgenden Nrn. 5 bis 7 eingefügt“ tritt\n  an das Ende des Absatzes statt hinter die Nr. 4, und der leere Platzhalter\n  „7. (aufgehoben)“ der Altfassung bleibt zwischen den Nrn. 9 und 10 stehen.\n  Dass jede Anweisung greift, heißt eben nicht, dass die Norm in allem der\n  amtlichen Nachfassung gleicht; der Test sagt das ausdrücklich.\n\n* Die Heilung doppelter Leerzeichen nach einer Streichung wirkt auf den\n  gesamten Zieltext und verkürzt dabei die Einrückung der Aufzählungszeilen.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Id61babe60226d27b5c05ff971927d61713b01781\n"
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      "message": "Quellformate jenseits des verkündeten Gesetzes\n\nBisher nahm ÄndGgner nur verkündete Artikelgesetze und Gesetzentwürfe an, ohne\nden Unterschied zu kennen. Dokumente, die einen Entwurf ändern statt ein\nGesetz, lieferten still null Befehle.\n\nNeu:\n\n* Dokumentart-Erkennung aus dem Rohtext (DokumentErkenner, DokumentArt,\n  DokumentKopf) — vor der Bereinigung, weil gerade die Drucksachenköpfe als\n  Kolumnentitel wegfallen. Erkannt wird nie am Dateinamen: Die Beispieldaten\n  enthalten eine Datei namens Beschlussempfehlung, die in Wahrheit ein\n  Entschließungsantrag ist. Dokumente ohne Befehle erzeugen jetzt eine\n  benannte Warnung statt stiller Leere.\n\n* Änderungsanträge (AenderungsantragParser, EntwurfsPatcher): Der Antrag wird\n  auf den Entwurfstext angewandt, der geänderte Entwurf danach wie gewohnt auf\n  das Stammgesetz — eine komponierte Synopse. Drucksachen- und Gesetzesstellen\n  bleiben getrennte Typen; die Zuordnung Antrag→Entwurf läuft über die\n  Drucksachennummer, nicht über die Argumentreihenfolge. Der 1910 Zeilen große\n  BefehlAnwender bleibt unberührt.\n\n* Beschlussempfehlungen werden erkannt und mit Begründung übergangen, die den\n  brauchbaren Entwurf beim Namen nennt. Die Spaltentrennung der\n  Zusammenstellung ist gebaut (FontgroessenFilter.Spalte, koordinatenbasiert\n  am Steg) und belegt: Die linke Spalte ergibt Befehl für Befehl den\n  Regierungsentwurf. Die rechte Spalte bleibt bewusst offen — sie vermerkt\n  „unverändert“ auch zeilenweise innerhalb zitierter Blöcke, ihre\n  Anführungszeichen gehen daher nicht auf; nötig ist die zeilenweise Zuordnung\n  beider Spalten über die gemeinsame Grundlinie.\n\nDie Synopse kennzeichnet eine Entwurfsfassung als solche.\n\n296 Tests grün (vorher 269); alle gepinnten Akzeptanzzahlen unverändert.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I0001d25fcbd9969fc06eea675edc4326ce2e02f9\n"
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      "message": "Support unnumbered named Anlagen; strip control characters\n\nInvestigating \"Anlagen as amendment target\" corrected the diagnosis from\nyesterday: Anlagen are supported. In gii-XML they are norms of their own\n(\"Anlage 8\", \"Anhang\"), Stelle.anlagenEnbez() resolves them, and the GEG\nsample applies annex-targeted commands — only two of its fifty manual\nentries touch annexes, both for content reasons.\n\nWhat actually failed in Berlin was narrower, and is fixed:\n\n  * A law with a single annex names it after the provision it belongs to\n    (\"Die Anlage zu § 2 Absatz 4 Satz 1\"). StellenParser demanded a\n    number after \"Anlage\" and rejected the phrase, so the article\u0027s frame\n    command went unrecognised and its items lost their context. The\n    annex now carries the designation \"Anlage\", like \"Anhang\". The naming\n    suffix is skipped deliberately: read along, the \"§ 2\" inside it would\n    become the target and the wrong norm would be amended.\n\n  * C0 control characters are now stripped. Berlin\u0027s enumeration indent\n    carries a U+0007 that sits invisibly in front of the command and made\n    its start-of-line anchor miss.\n\n  * Command verbs torn apart by a stray space in the official typesetting\n    (\"ein gefügt\" for \"eingefügt\") are rejoined, restricted to sequences\n    that are not valid German word order.\n\nThree of Article 1\u0027s four commands are now recognised. The fourth places\nthe new unit by a word anchor (\"Vor den Wörtern … wird folgender Absatz 5\neingefügt\"), which StrukturEinfuegung cannot express; that and the\ninability of the plain-text stem format to carry an Anlage at all are\nrecorded in Landesrecht-Beispiele.adoc.\n\n231 tests green; all pinned figures unchanged.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Ic5804bf343dd5d8ce435c07b8f882ca0372890d2\n"
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      "message": "Berlin column spike: stream order already reads correctly\n\nThe plan assumed the two-column Berlin gazette would need x-coordinate\ncolumn detection. It does not: the content stream already emits the left\ncolumn fully before the right one, so commands come out in reading order.\nThe test pins that finding.\n\nWhat does go wrong there is different, and two parts of it are fixed:\n\n  * The article\u0027s amendment formula carries its own target (\"§ 2 Satz 1\n    des Gesetzes zur Errichtung … wird wie folgt geändert\"), but the\n    following items never inherited it. The pattern\u0027s leading \\b could\n    never match before \"§\" — a non-word character needs a word character\n    in front of it — so the paragraph branch was dead code and only the\n    Bavarian \"Art.\" branch ever fired.\n\n  * The running page header is not a line of its own; it sits inside the\n    body text of the following column, so it has to be cut out rather\n    than dropped as a column title.\n\nTwo blockers remain and are recorded rather than papered over: Article 1\namends an *Anlage* with its own numbering, which the model does not carry\n(the same gap that shelved Baden-Württemberg), and full-width frames\n(title block, imprint) sit elsewhere in the stream than on the page,\nwhich would need a real XY-cut. Stems are unobtainable either way —\ngesetze.berlin.de is an authenticated juris app like the Schleswig-\nHolstein portal.\n\n229 tests green; all pinned figures unchanged.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I4619dbe96a023d61104d7107a9a34533123d1bc5\n"
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      "message": "Support the two Lower Saxony insertion forms; NEFG now applies fully\n\nThe NEFG acceptance case left two commands as \"check manually\". Both are\nnow supported, so Lower Saxony applies 7 of 7 with no remainder.\n\n  * Lower Saxony cites inserted paragraphs with a space before the sub\n    number (\"§ 2 a\"); the rest of German legal usage writes \"§ 2a\", which\n    is what the Stelle and level parsers expect. TextBereiniger now pulls\n    the form together, leaving enumeration markers of the amendment act\n    alone (\"… nach § 8 c) In Absatz 2 …\").\n\n  * \"In Kapitel 4 wird nach § 12 der folgende neue § 13 angefügt\" — the\n    division only names the section the new paragraph lands in; the\n    anchor governs the position, as in the plain form. The optional\n    \"neue\" is now accepted in both.\n\nApplying that insertion needed one more thing: the paragraph it creates\nis only vacated by the *following* command (\"Der bisherige § 13 wird\n§ 14\"), so in document order the two collided and the insertion was\nrejected. \"Bisherig\" denotes the state before the amendment, so the\nrenumbering logically precedes the reoccupation and is now pulled ahead.\nThe log still lists commands in the order of the amendment act.\n\n226 tests green; all other pinned figures unchanged.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I0e2ea5b0389f8002157eeb8471800da51febe739\n"
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      "message": "Add North Rhine-Westphalia TMZ-Gesetz acceptance case\n\nArticle 3 of the 22. Rundfunkänderungsgesetz (GV. NRW. 2026 S. 202) amends\nthe Telemedienzuständigkeitsgesetz. All four commands apply cleanly, and\nthe result matches the official consolidated version of 1 April 2026.\n\nrecht.nrw.de turned out to be the one remaining state portal that serves\nconsolidated laws as server-rendered HTML, with the version history\nencoded in the URL date prefix — so the pre-amendment stem (27 Apr 2022)\nwas directly obtainable.\n\nTwo fixes were needed:\n\n  * LandesRechtTextParser read the parenthesised title suffix wholly as\n    the abbreviation. State laws routinely carry both short title and\n    abbreviation there (\"(Telemedienzuständigkeitsgesetz – TMZ-Gesetz)\"),\n    and the amendment act cites the short title, so article selection\n    never matched. The parser now splits at the dash.\n\n  * ZitatExtraktor swallowed the rest of the document when a closing\n    quotation mark is missing in the official text (Article 2 no. 11\n    here), which hid Articles 3 to 5 entirely. An amendment act never\n    quotes across an article heading, so an open quotation is now closed\n    before a bare \"Artikel N\" line, with a warning. Quoted paragraphs are\n    unaffected: Bavarian norm heads read \"Art. N\".\n\n223 tests green; all previously pinned figures unchanged.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I78470075d9be2433966b821b6fe1e21808996c46\n"
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      "message": "Add Schleswig-Holstein extraction case and three cleanup fixes\n\nThe GVOBl. Schl.-H. amendment act (Kommunalrecht, 2026/27) brings three\nconventions the tool had not seen:\n\n  * a running two-line page header that sits between articles and glued\n    itself onto the following article heading,\n  * superscript footnote markers on article headings (\"Artikel 1 ¹)\"),\n    which defeated the article split, and\n  * ragged-right typesetting, where the geometric margin detection finds\n    no alignment cluster and reports full lines as hard line ends, so a\n    trailing hyphen was never joined.\n\nAll three are fixed in TextBereiniger; the hyphen rule now trusts the\nextractor\u0027s trailing-space signal over the geometric class.\n\nA full acceptance test is not possible: the Schleswig-Holstein law portal\nserves document bodies only through an authenticated API, and the last\nfreely archived consolidated Gemeindeordnung (14 Nov 2022) predates the\namended § 34a. The new test therefore covers everything up to and\nincluding command recognition; the blocker is recorded in\nLandesrecht-Beispiele.adoc.\n\n219 tests green; Bund/Bayern/Sachsen/Niedersachsen figures unchanged.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I9b3ab8a756372504b51c4d410b491fded255da96\n"
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      "message": "Add Lower Saxony NEFG acceptance case and two parser robustness fixes\n\nSecond §-structured Landesrecht case for wave six: the Lower Saxony ELER Support\nAct (NEFG, unchanged since 2022, derived from the two-column Nds. GVBl 2022 No. 33)\nplus the amending act of 28 Jan 2026 (Nds. GVBl 2026 No. 10). Five of seven\ncommands apply — both \"erhält folgende Fassung\" re-enactments (§ 1(1), § 2), the\ncitation replacement in § 1(5), the words insertion in § 6(1), and the § 13 → § 14\nrenumbering.\n\n- LandesRechtTextParser: a norm head no longer accepts a title ending in a full\n  stop, so a cross-reference sentence at line start (\"§ 7 GAPInVeKoSG findet\n  entsprechend Anwendung.\") is not misread as a norm head \"§ 7\" (which had made the\n  monotonicity check swallow the norms in between).\n- TextBereiniger: strip the Lower Saxony GVBl running footer and publisher line.\n  The footer sat between two enumerated items and otherwise attached to the\n  preceding re-enactment quote, defeating its end-of-sentence anchor.\n- Add sampledata/Niedersachsen/NEFG-alt.txt and EndToEndTest.nefgAcceptance.\n\nTwo insertion forms remain documented residues (manuell prüfen): inserting a\n§-block with a space-separated sub-number (\"§ 2 a\") and a chapter-scoped §-block\ninsertion (\"In Kapitel 4 wird nach § 12 … angefügt\").\n\n221 tests green; federal, Bavarian and Saxon pinned numbers unchanged.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 4.8 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Ie23eee1f596ec8eecc6a73f6ce585a22e73ec6c9\n"
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        "time": "Fri Jul 24 05:34:32 2026 +0200"
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      "message": "Add Saxony SächsBeamtVG acceptance case (first non-Bavarian Landesrecht)\n\nComplete the first §-structured Landesrecht acceptance case for wave six: the\nSaxon Civil Servants\u0027 Pension Act (SächsBeamtVG) in its 1 Feb 2025 version plus\nthe amending act of 13 April 2026 (SächsGVBl. S. 134). All five commands are\nrecognised and applied without residue — the amount replacements in § 47 and the\nre-enactment of § 80(1) sentence 2.\n\n- LandesRechtTextParser: recognise arabic, keyword-first structural headings\n  (\"Abschnitt 1\", \"Unterabschnitt 2\", \"Teil 3\") via GLIEDERUNG_ARABISCH, in\n  addition to Bavaria\u0027s roman \"I. Abschnitt\" form. Bavaria behaviour unchanged.\n- TextBereiniger: strip the footer of revosax full-text output (REVOSAX_FUSS,\n  \"https://…revosax… Fassung vom … Seite N von M\").\n- Add the consolidated pre-amendment stem as canonical plaintext\n  (sampledata/Sachsen/SaechsBeamtVG-alt.txt, derived from the archived revosax\n  full text) and EndToEndTest.saechsBeamtVgAcceptance (5 applied, 0 manual).\n\n220 tests green; federal and Bavarian pinned numbers unchanged.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 4.8 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I8e878bc9506f24028cf643a873de000f3d066d64\n"
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        "time": "Sun Jul 19 10:15:00 2026 +0200"
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        "name": "Matthias Andreas Benkard",
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      },
      "message": "Generalize Bavarian loader to a shared Landesrecht loader\n\nPrepare wave six (Landesrecht of the remaining Länder) by lifting the\nBavaria-specific stem-law loader to a shared one. Unlike Bavaria (Art./§\ninversion), the other Länder structure their stem laws in §, so the loader must\nhandle both sigils.\n\n- Move gesetz/bayern/{BayRechtLoader,BayRechtTextParser} to\n  gesetz/land/{LandesRechtLoader,LandesRechtTextParser}; the norm head now\n  matches \"§ N\" as well as \"Art. N\" and derives the sigil per norm from the\n  match. Cross-reference keywords in the norm head are excluded only as whole\n  words (so a title \"Satzungen\" no longer trips on \"Satz\"), and the juris\n  abbreviation may be multi-token (\"(GO NRW)\").\n- Derive the superscript mode data-drivenly from the loaded stem law\n  (Superskript.traegtSatznummern) instead of from \"is it gii-XML\": Bavaria and\n  Lower Saxony keep their amtliche Satznummern, the Bund and Länder without\n  official sentence numbering drop them.\n- Recognize the neufassung idiom \"erhält/erhalten folgende Fassung\" (Schleswig-\n  Holstein, Niedersachsen) via a NEUFASSUNG_VERB building block, additive to\n  \"wird/werden wie folgt gefasst\".\n\nFederal and Bavarian behaviour is unchanged (219 tests green, pinned acceptance\nnumbers UWG 19/0, GEG 66/53, GEG-GModG 90/9, IfSG 42/24, BayJG 149/154 hold).\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 4.8 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I55a70a7932bf657a2346ca70f3fa05e173bf80ad\n"
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        "time": "Sun Jul 19 09:00:01 2026 +0200"
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      "message": "Support Bavarian state law (BayJG) with Art./§ inversion and superscripts\n\nExtend ÄndGgner from federal-only to Bavarian state law. Bavarian base\nlaws are structured in Artikel while their amending acts are structured\nin Paragraphen (inverted from the Bund); official sentence numbers and\nfootnote markers are carried as Unicode superscripts (¹²³, ⁶)).\n\n- Generalise Stelle.Paragraph to carry a sigil (\"§\" or \"Art.\") and route\n  it through recogniser, applier and resolver (bit-identical Bund output).\n- Superscript pipeline: geometric detection in FontgroessenFilter\n  (SuperskriptModus BEHALTEN), Superskript util, exact sentence splitting\n  in SatzTeiler, label-based sentence resolution.\n- BayRechtLoader/BayRechtTextParser for gesetze-bayern.de PDF/plaintext.\n- §-structured amending acts, GVBl/Landtag column titles, non-breaking\n  spaces, the GVBl continuation quote; Bavarian command forms (footnote\n  aufhebung, Satznummerierung streichung, Wortlaut forms, Halbsatz,\n  gapping chains).\n\nAcceptance (EndToEndTest.bayJgGvblAcceptance): the pre-2026 BayJG\nfassung (BayJG-alt.txt, reconstructed from Wayback single-article\nsnapshots) with GVBl 6/2026 §§ 1-2 applied — 154 commands, 0 unknown,\n149 applied automatically, 5 pinned residuals (follow-up edits inside\ntwo multi-step renumbering sequences in Art. 29a and Art. 56).\n\nApplication-side fixes surfaced by the acceptance run (all Bund-safe):\nsentence-start superscript before §; sentence boundaries \u003d {0} ∪ {each\nnumber ≥ 2}; gapping scope inheritance for bare word operations;\nfootnote definition lines hidden from word operations; absatz aufhebung\nmarks \"(weggefallen)\" keeping its number, and absatz renumbering\noverwrites an empty placeholder (weggefallen/gegenstandslos) target.\n\n211 tests green (mvnw verify); federal reference numbers unchanged.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 4.8 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Iebae4c17ca90755c5fd36251362042f3d5796fd0\n"
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        "name": "Matthias Andreas Benkard",
        "email": "code@mail.matthias.benkard.de",
        "time": "Sun Jul 19 09:00:01 2026 +0200"
      },
      "message": "Classify line ends by alignment clusters and canonicalize definition lists\n\nThe percentile-based right-margin estimate from the previous commit\nmisclassified two real-world layouts: at the column switch of the\ntwo-column old-BGBl format a window contains both column margins, so the\n90th percentile returned the right column\u0027s margin and marked every\nleft-column soft wrap as deliberate (vetoing hyphen mending, IfSG 2020:\n\"Impf- surveillance\"); and series of equally wide centered \"Artikel N\"\nheadings in draft bills formed the top of their window\u0027s distribution,\nso they counted as full-width and were reflowed into the following line,\nbreaking teileInArtikel\u0027s line anchor (ProdHaftG RegE). Classify against\nalignment clusters instead: a line end is soft when at least five window\nlines end within 4 pt of it (the justified block\u0027s own margin), hard when\nsuch a cluster runs at least 10 pt above it, unclassified otherwise.\nStructure anchors (\"Artikel 2\", \"§ 19\", bare Gliederung labels) are\nalways exempt from reflow since equal-width heading series still form\nsham clusters. Also flush the pending line end-X at page ends — without\nit, the first line of the next page inherited the previous page\u0027s footer\ngeometry and was misclassified (UWG: \"Artikel 2\" swallowed the closing\nprovisions).\n\nMarkerless joins additionally never cross into a following enumeration\nmarker line (\"...vorgesehen und\" + \"d) die Überwachung\" no longer glues\nto \"undd)\"), a text-level veto that also works without geometry.\n\nOn the base-law side, ContentFlattener now separates sibling \u003cLA\u003e\nelements within a \u003cDD\u003e — the short-label/definition pairs of the UWG\nAnhang and § 2 IfSG were previously glued without any separator\n(\"Irreführung über Unternehmereigenschaftdie unwahre Angabe...\") in both\nsynopsis columns. The continuation line is indented two spaces deeper\nthan its enumeration line so StellenAufloeser.zeilenBlock keeps it inside\nthe unit\u0027s block (\"Anhang Nummer 31 Buchstabe b\"). BefehlAnwender writes\nthe same canonical shape when inserting or recasting quoted units\n(rueckeZitatEin), so XML-derived and PDF-derived items agree:\n\"  2a. Stichwort\" + \"    Definitionstext\".\n\nVerified by mvnw verify (179 tests, 7 new) and a before/after sweep of\nall 21 sample law/amendment combinations: applied/manual counts are\nunchanged throughout (UWG 19/0, GEG-BGBl 66/53, GModG-RegE 77/20,\nIfSG-0645 42/24, ...), no marker characters leak into the HTML output.\n\nCo-Authored-By: Claude Fable 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Ib7faae1bc5c59bda83f648a579af16a4c77e4285\n"
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        "name": "Matthias Andreas Benkard",
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        "time": "Fri Jul 17 07:16:51 2026 +0200"
      },
      "message": "Classify line breaks geometrically via PDFBox coordinates and support list indentation\n\nReplaces the heuristic character-count full-width check with real geometric\nlayout analysis. FontgroessenFilter collects the right-edge X coordinate of\nthe text runs on each page and classifies line endings against the local\n90th percentile of page margins (using a 20-line sliding window) into soft,\nhard, or unclassified breaks.\n\nTextBereiniger uses this classification to reflow only soft line wraps (WEICH) and\nkeep deliberate ones (HART or UNBEKANNT).\n\nAlso aligns quote normalization and GII-XML flattening to indent continuation\nlines in lists (e.g., hanging definitions in UWG Anhang):\n- BefehlAnwender.normalisiereZitatText applies to single-unit Neufassung and indents\n  continuation lines deeper (4 spaces) than list items (2 spaces).\n- ContentFlattener generates the same structure for sibling \u003cLA\u003e elements inside \u003cDD\u003e.\n\nThis ensures the paragraph parser correctly groups these lines as child lines.\n\nChange-Id: I1fd7039d4933a273cc2dc55f958d34b439e2302c\n"
    },
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        "name": "Matthias Andreas Benkard",
        "email": "code@mail.matthias.benkard.de",
        "time": "Fri Jul 17 05:10:53 2026 +0200"
      },
      "message": "Fix markerless line-break join gluing whole words without a space\n\nTextBereiniger.verbindeUmbrueche assumed any letter-ending, no-trailing-space\nline followed by a lowercase continuation was a hyphen-less mid-word split\n(PDF extraction artifact) and joined it with zero separator. That assumption\nbreaks for deliberate word-boundary breaks, e.g. the short-label/hanging-\nindent definition format in the UWG Anhang (\"...Nachhaltigkeitssiegels\" +\n\"das Anbringen...\"), producing glued words in the rendered synopsis.\n\nGate the markerless join on the candidate line reaching a locally-typical\n\"full column width\" (90th percentile in a ±20-line window), since automatic\nwraps always land near the column edge while deliberate breaks don\u0027t. The\nwindow is local rather than document-wide because some source PDFs mix\ncolumn widths within one document (narrower Regelungstext vs. wider\nBegründung), which a global statistic would otherwise penalize.\n\nAlso route the single-unit Neufassung fallback through the existing\nnormalisiereZitatText normalization, matching its sibling code paths, so\nthat internal line breaks now more often preserved by the fix above don\u0027t\nleak into the HTML output as spurious line breaks instead.\n\nCo-Authored-By: Claude Sonnet 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I0a79f22f9286cd4a90eea32bad9b54cb4a082cf4\n"
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        "name": "Matthias Andreas Benkard",
        "email": "code@mail.matthias.benkard.de",
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      },
      "message": "Support Anhang/Anlage targets, Inhaltsübersicht Angabe commands, and Gliederungs-Überschriften insertion/replacement\n\nFourth enablement wave: Anhänge/Anlagen resolve as ordinary norm targets with\nnested Nummer/Buchstabe block resolution, InhaltsuebersichtAnwender applies\nAngabe commands automatically, GliederungsUeberschriften handles inserting and\nreplacing structural headings, the law\u0027s own heading can be recast, and\nFontgroessenFilter now determines body text per page instead of document-wide.\nSample data (UWG/AGG/ProdHaftG) now applies with 0 manual cases.\n\nCo-Authored-By: Claude Sonnet 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I1a76750afbecfa1aae734bcdabc91470a28420ca\n"
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      "message": "Support range structure replacement, struct renumbering, and multi-paragraph blocks\n\nAdds bisStelle to StrukturErsetzung for coordinated target ranges, recognizes\ndeletion/renumbering of whole structural units (paragraphs and Gliederung\nentries), and handles insertion/replacement of multi-paragraph blocks split on\n§-headings. Updates FASSUNGEN.txt accordingly.\n\nCo-Authored-By: Claude Sonnet 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I637cc5effbe32c094e62c070b63c470149a77c85\n"
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      "message": "Add FASSUNGEN.txt version register\n\nRecord the changes of the \"Fassung vom 13.7.2026\" in bureaucratic legal\nGerman, mirroring the amendment-act style the tool itself processes.\nConvention: add a dated section (newest first) for every day the code\nchanges.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 4.8 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Ib39e4f78405b33b439be006325e2c310b72b1511\n"
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  ]
}
