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      "message": "Das Erzeugnis gibt seine Fassung heraus und prüft sie selbst\n\nZwei Leistungen fehlten, die das Werkzeug längst erbringen konnte, aber nicht\nherausgab.\n\nDie erste ist die fortgeschriebene Fassung. Der Schalter --neufassung schreibt\nsie als kanonischen Klartext; damit steht die Kette: Die Ausgabe des ersten\nLaufes ist das Stammgesetz des zweiten, und eine konsolidierte Fassung lässt sich\naus dem Stammheft und den Änderungsheften zusammensetzen, wo kein Portal sie\nfertig liefert. Für Thüringen ist das von Hand geschehen.\n\nDie zweite ist der Abgleich. Ob ein Lauf gelungen ist, entscheidet nicht die Zahl\nder angewandten Befehle, sondern der Wortlaut hinterher — und dieser Maßstab\nstand bislang allein im Testcode. Wer ein Land erschloss, musste die Prüfung ein\nzweites Mal schreiben. Der Schalter --nachfassung nimmt die amtliche Fassung\nentgegen, weist fehlende, überzählige und abweichende Normen aus, zeigt die\nAbweichung in der Synopse wortweise und endet bei einem Fehlschlag mit dem\nRückgabewert 3. Denselben Abgleich fahren fortan die Akzeptanzprüfungen; vier\nhandgeschriebene Vergleichsschleifen weichen ihm. Die Überschrift zählt dabei zum\nWortlaut, denn auf sie zielen eigene Befehle — der Korpus trägt diese Verschärfung\nohne einen einzigen Rückfall.\n\nStatt einer sechsten und siebten Fassung der Signatur tritt ein Auftrags-Record\nan die Stelle der Überladungsleiter der Pipeline. Die Browserfassung bekommt\nbeides: ein Dateifeld für die Nachfassung und ein Ankreuzfeld für die\nTextausgabe, beide hinter der Klappe „Weitere Angaben“.\n\nDer Rundlauf hat dabei einen zweiten Mangel des Lesers zutage gefördert. Das\nBundesrecht führt aufgehobene Paragraphen unter einer Sammelbezeichnung („§§ 17\nu. 18“, Titel „(weggefallen)“, im gii-XML mit der Platzhalterkennung „(XXXX)“).\nDer kanonische Klartext kannte diese Kopfzeile nicht; sie wäre in den Wortlaut\nder Vornorm gefallen und hätte ihn verfälscht. Ohne sie könnte der Klartext kein\nBundesgesetz tragen, und die Kette endete beim Bund.\n\nGeprüft: 375 Tests (zuvor 373); Berlin gibt 171 von 171 Normen gleich aus, und\ndie für das UWG ausgegebene Fassung ergibt wieder eingelesen dieselbe.\n\nChange-Id: Ie3c45e18b561175fe6dd0033c46d3bed69e415bc\n"
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      "message": "Die selten gebrauchten Angaben treten hinter eine Klappe\n\nDer Vordruck der Browserfassung führte fünf Eintragungen untereinander auf,\nvon denen drei im Regelfall leer bleiben: der anzuwendende Artikel, der\nStichtag und die reine Textausgabe. Sie stehen nun hinter der zugeklappten\nAufschrift „Weitere Angaben“, die an die Stelle der Leitspalte tritt und über\ndie volle Breite läuft — dieselbe Form, die die Leitspalte auf schmalem Schirm\nohnehin annimmt. Weil ein geschlossenes „details“ seinen Inhalt nicht druckt,\nein Vordruck aber vollständig aufs Papier gehört, klappt der Abschnitt vor dem\nDruck selbsttätig auf und nimmt danach seinen vorherigen Zustand wieder ein.\n\nDas Ankreuzfeld für die unveränderten Vorschriften ist vorangekreuzt: Wer eine\nSynopse ansieht, will in aller Regel das ganze Gesetz vor sich haben. Damit\nwurde die Verfügung der Zentralstelle unrichtig, die die Zahl der Einträge als\n„geänderte Normen“ auswies; sind die unveränderten mit aufgenommen, so heißen\nsie fortan „Normen in der Synopse“. Die Befehlszeile bleibt unberührt.\n\nDie Prüfung geht auf: Am UWG mit dem Dritten Gesetz zu seiner Änderung ergeben\nsich vorangekreuzt 19 Befehle, nichts manuell zu prüfen und 31 Normen in der\nSynopse, ohne Ankreuzung dieselben 19 Befehle und 6 geänderte Normen; der\nAbschnitt klappt auf Druckanforderung auf und danach wieder zu.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I68897f8ab0b51eb4e475982d38b914dac93748d7\n"
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      "message": "Das Jahr der Urheberschaft ist das der Datei, nicht das des Verzeichnisses\n\nJede eigene Datei trug bislang den Vermerk \"2020\" — das Jahr, in dem das\nVerzeichnis angelegt wurde. Von den neunundachtzig eigenen Dateien sind aber\nvierundachtzig erst 2026 entstanden. Der Vermerk sagte damit nicht, wann das\nWerk geschaffen wurde, sondern wann jemand zum ersten Mal etwas eincheckte; das\nist nicht dasselbe, und für die Schutzfristberechnung ist es die falsche Angabe.\n\nErhoben wird das Jahr nunmehr je Datei aus der Entstehungs- und der letzten\nÄnderungsbuchung. Neunundsiebzig Dateien tragen \"2026\". Fünf reichen wirklich bis\n2020 zurück und werden bis heute fortgeschrieben (.gitignore, README.md, pom.xml,\nAendGgner.java, logging.properties); sie tragen \"2020-2026\". Eine einzige Datei\nist seit 2020 unberührt geblieben, .mvn/maven.config, und behält ihren Vermerk\nunverändert — sie war die einzige, bei der er von Anfang an stimmte.\n\nDie Zuordnungsdatei wird entsprechend geschieden. Der Block, der maven.config mit\nden drei übrigen kommentarlosen eigenen Dateien zusammenfasste, wird geteilt,\nweil deren Jahre auseinanderfallen; die abgeleiteten Textfassungen und die\nHerkunftsnachweise tragen 2026.\n\nDamit der Bau die Berichtigung nicht sogleich wieder zunichte macht, tritt im\nKopfzeilenvordruck des Formatierers der Platzhalter \"$YEAR\" an die Stelle des\nfesten Jahres. Er nimmt hin, was in der Datei steht, statt allen Java-Dateien\ndasselbe Jahr aufzunötigen.\n\nGeprüft: 350 Tests, REUSE 188/188, spotless:check ohne Beanstandung und\nspotless:apply ohne Änderung.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I876adf0a4ce63c198e0e549d7c976310e2a3a3ee\n"
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      "message": "Ein Gesetz tritt nicht notwendig auf einen Schlag in Kraft\n\nDas Dritte UWG-Änderungsgesetz lässt seinen Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c\nam 19. Juni 2026 wirksam werden und alles Übrige erst am 27. September; das\nInfektionsschutz-Änderungsgesetz von 2020 ändert dasselbe Stammgesetz in zwei\nArtikeln zu zwei Zeitpunkten. Wer alle Befehle zugleich anwendet, erhält dort\neine Fassung, die an keinem einzigen Tag gegolten hat. Genau das tat ÄndGgner\nbisher, und zwar schweigend — die auffälligste Stelle, an der ein Werkzeug, das\nnie stillschweigend verwerfen will, doch etwas verschwieg.\n\nDer Schlussartikel wird jetzt gelesen. Die Artikelwahl erfasst ihn nicht, denn er\nträgt weder Änderungsformel noch Stammgesetz; maßgeblich ist der erste Artikel\nhinter dem letzten ändernden, damit in einem Gesetzblatt mit mehreren Gesetzen\njedes seine eigene Schlussvorschrift bekommt. Erkannt werden die Grundregel, der\nVorbehalt zugunsten späterer Absätze, die abweichende Anordnung für Artikel,\nNummern, Buchstaben und Doppelbuchstaben sowie die Rückwirkung („mit Wirkung\nvom“). Nennt der Wortlaut kein Datum, sondern die Verkündung, so wird keines\nerfunden: Der Verkündungstag steht nicht im Gesetzestext.\n\nZugeordnet wird über die Herkunft des Befehls — Artikel und Gliederungspfad —,\nund es gewinnt die besonderste Anordnung. Mit --stichtag (im Vordruck: „Stichtag“)\nergibt sich die an jenem Tag geltende Fassung; was noch nicht galt, bleibt\nunangewandt und steht für sich, nicht unter den Gründen des Scheiterns. Ohne\nStichtag bleibt es beim vollen Bestand, aber die Staffelung wird gerügt.\n\nGeprüft: 348 Tests (339 + 6 Einheitstests des Lesers + 3 Belegfälle), REUSE\n180/180. UWG 1/19 Befehle am 19. Juni gegen 19/19 am 27. September, GEG 115 gegen\n116, IfSG 65 gegen 75 — jeweils ohne Zuwachs an manuellen Resten.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I887f233c72a4e49b69f9ede3154dcadd704fb0c3\n"
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      "message": "Der Browser bekommt den Notausgang, den die Befehlszeile schon hatte\n\nDie Browserfassung galt als die vollwertige zweite Fassung des Erzeugnisses. Zwei\nAngaben der Befehlszeile fehlten ihr aber: die Beschränkung auf einen einzelnen\nArtikel und die Ausgabe des maschinell gelesenen Textes. Die erste war im Vordruck\nnicht vorgesehen, obwohl Arbeiter und Rechenwerk den Wert längst durchreichten —\ndas Formular sandte an ihrer Stelle hart einen leeren Wert. Die zweite war\nüberhaupt nicht erreichbar.\n\nDas Fehlende wiegt ungleich. Die Artikelangabe erspart Mühe; die Textausgabe\ndagegen ist der einzige Weg, einem unerklärlich unangewandten Befehl auf den Grund\nzu gehen. Wer im Browser arbeitete, stand vor einem Ergebnis, das er nicht\nnachprüfen konnte, und war auf die Befehlszeile verwiesen — also gerade auf das,\nwas die Browserfassung entbehrlich machen sollte.\n\nDie Textgewinnung wandert deshalb aus der Befehlszeilenklasse in den gemeinsamen\nKern (Pipeline.extrahiereText); beide Fassungen nehmen fortan denselben Weg. Der\nVordruck erhält das Feld „Anzuwendender Artikel“ und das Ankreuzfeld „Statt der\nSynopse nur den maschinell gelesenen Text der Änderungsdokumente ausgeben“; das\nErgebnis kommt wie die Synopse als Verweis zum Öffnen und Sichern. Nebenbei\nverträgt die Umsetzung nach Wahrheitswerten nun ein nicht gesetztes Feld, das als\n„undefined“ herüberkommt. Das Handbuch zählt die Absätze des § 14 wieder\nfortlaufend — es führte (6) und (7) zweimal — und stellt die Angaben des Vordrucks\nden Schaltern des § 6 Absatz 2 gegenüber.\n\nEine neue Prüfung hält die Ausgabe des Notausgangs gegen den Text, den der Parser\nbekommt: Führte sie einen anderen vor, so wiese sie in die Irre. Der Prüfbestand\numfasst hiernach 335 Prüfungen, sämtlich grün; REUSE meldet 174/174.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I2a9aee042b6454f8d591bc415a5c6f1c1e7b40b6\n"
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      "message": "Die fortlaufende Quelltextquelle zieht um\n\nGerrit (gerrit.benkard.de/plugins/gitiles/aendggner) weicht\nhttps://git.benkard.de/mulk/aendggner.\n\nNachgezogen ist die Anschrift an allen fünf Stellen: im Handbuch (§ 3 Abs. 2),\nim Feld SPDX-PackageDownloadLocation der REUSE.toml, in der Zeile „Fortlaufend“\ndes beigelegten quelltext-fassung.txt (deploy/webpaket.sh) sowie in den\nFußzeilen der Startseite und des Impressums. Dort trug der Verweis die\nBeschriftung „Gerrit“; sie lautet fortan „Git“, denn sie benennt keine bestimmte\nOberfläche mehr.\n\nDamit bleibt die Nennung nach AGPLv3 § 13 erreichbar. Die REUSE-Prüfung meldet\nunverändert Konformität mit der Spezifikation 3.3 (154/154).\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I52f5fadfece4b0fb7e8c09c097835b90a701a449\n"
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      "message": "Korrektur der öffentlichen Webadresse\n\nChange-Id: Ie5a1dfb641d40b88669dd4a44ec336aaaaea1fa1\n"
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      "message": "index.html: Ausfüllhilfe wieder über dem Eingabeformular\n\nChange-Id: I11dcd6e8b1ae2f5410dc780e56a819d5c5199205\n"
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      "message": "Der Vordruck richtet sich nach einem wirklichen Vordruck\n\nDie bisherige Gestaltung hatte sich am Begriff des amtlichen Formulars\norientiert, nicht an einem solchen. Der Abgleich mit einem wirklichen\nBundesvordruck — dem Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den\nLohnsteuerabzug bei erweiterter unbeschränkter Einkommensteuerpflicht — hat\nergeben, dass sie in fast jedem Merkmal danebenlag.\n\nMaßgeblich ist eine einzige Regel, und sie steht im Muster ausgeschrieben:\n„Weiße Felder bitte ausfüllen“. Grau ist, was die Stelle gedruckt hat —\nBeschriftungen, Leitspalten, Abschnittsköpfe, die Verfügung am Ende; weiß ist,\nwas der Antragsteller beiträgt. Bisher war es umgekehrt. Diese Regel trägt nun\ndie gesamte Gestaltung und ist im Vordruck selbst benannt.\n\nAlles Übrige folgt daraus. Die Zellen stoßen aneinander, ohne Abstand und ohne\nRundung, verbunden durch schwarze Haarlinien; die Rahmen sind halbiert, damit\nzwischen zwei Zellen eine einzige Linie steht. Die Beschriftung sitzt klein im\nFeld oben links, die Erläuterung in Klammern dahinter. Links läuft die\nLeitspalte mit den Abschnittsbezeichnungen. Das Ankreuzfeld wird angekreuzt,\nnicht angehakt. Der Abschnitt „Zur Beachtung:“ nimmt auf, was bisher über\nTagline, Haftungsabsatz und noscript-Kasten verstreut war. Und die Meldung wird\nzur „Verfügung der Zentralstelle“, die auch dann schon dasteht, wenn sie noch\nleer ist — ein Vordruck zeigt seine Abschnitte, bevor sie ausgefüllt sind.\n\nDie Schmuckfarbe entfällt ersatzlos: Das Amtsrot war erfunden, wirkliche\nBundesvordrucke führen keine. Rot und Grün bleiben allein dort, wo sie etwas\nbedeuten. Die Kennung wandert aus dem gerahmten Verzeichnis oben rechts in die\nFußecken, links die Vordrucknummer, rechts der Ausgabestand. Die Synopse folgt\ndemselben Gerüst.\n\nEin weiterer Mangel ist dabei zutage getreten: Der Grund der Leitspalte hing am\nBlock statt an der Zelle. Im Druck fällt die Fläche des Blocks weg, sodass die\nLeitspalte weiß herausgekommen wäre — und das Grau ist keine Zier, es sagt,\nwelche Felder auszufüllen sind.\n\nGeprüft an allen drei Seiten und an zwei wirklichen Synopsen (UWG 19/0/6, AGG\n23/1/14 als Entwurfsfassung), hell und dunkel, breit und schmal, dazu die\nDruckvorschau; reuse lint meldet 154/154, mvnw test dreihundertsiebenundzwanzig\nTestfälle ohne Fehler.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Ie0303f71baf5905fc8255f15ff375015a1de483e\n"
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      "message": "Die Synopse ergeht fortan als Formblatt ÄG-2\n\nSeit die Aufgabeseite das Gewand eines amtlichen Formblatts trägt, sah man\nbeim Öffnen der Synopse zwei Dokumente zweier Häuser: dort Groteske, Briefkopf\nund Amtsrot, hier Antiqua auf Weiß ohne Kopf und ohne Fuß. Sie treten nunmehr\nals Vorgang und Erzeugnis desselben Hauses auf — der Antrag als ÄG-1, die\ndarauf ergehende Synopse als ÄG-2.\n\nDer Kopf trägt denselben Aufbau: links die ausstellende Stelle, rechts die\nKennung mit Formblatt, Stammgesetz, Erstellungstag und Geltung, bei Entwürfen\nzusätzlich der Stand. Die Felder des Spaltenkopfes und die Überschriften der\nbeiden Sonderabschnitte treten als schwarze Balken auf wie die Legende des\nFeldblocks. Jede Norm trägt im Steg links eine Randziffer, wie der Vordruck die\nFeldziffer; sie macht die Abschnitte zugleich zitierbar. Die alte Fassung liegt\nauf dem Kastenton wie ein Durchschlag, die neue auf Bogenweiß.\n\nDie Schrift bleibt geteilt: Der Vordruck steht in der Groteske, der Wortlaut\nder Normen in der Antiqua. Amtskopf und Vorschrift sind zweierlei, im\nGesetzblatt wie hier. Dass das Farbgerüst zweimal geführt wird, ist\nunvermeidlich und nun an beiden Stellen vermerkt — die Synopse wird aus einem\nblob:-Verweis geöffnet und kann kein fremdes Stilblatt einbinden.\n\nDrei Mängel traten dabei zutage. Der Spaltenkopf klebte innerhalb des\nKopfblocks und verschwand deshalb beim Blättern alsbald; er steht jetzt mit der\nGegenüberstellung in einem eigenen Block. Auf schmalen Geräten standen zwei\nSpalten Gesetzestext nebeneinander; unterhalb von sechzig Halbgevierten wird\ngestapelt, und jede Spalte beschriftet sich dort selbst. Und die Druckblöcke\nbeider Stilblätter setzten nur einen Teil des Farbgerüstes zurück — aus einem\ndunkel eingestellten Browser heraus wäre die alte Spalte als schwarzer Block\naus dem Drucker gekommen.\n\nGeprüft an zwei wirklichen Läufen der Befehlszeilenfassung: UWG mit dem\nDritten Änderungsgesetz (19 Befehle, 0 manuell, 6 Normen) und AGG mit dem\nRegierungsentwurf (23 Befehle, 1 manuell, 14 Normen, Entwurfsfassung), beide\nhell und dunkel, breit und schmal, dazu die Druckvorschau; reuse lint meldet\n154/154, mvnw test dreihundertsiebenundzwanzig Testfälle ohne Fehler.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I76d1f5f14638700d695a7ffe7a6a5933bee10611\n"
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      "message": "Die Startseite tritt fortan als amtliches Formblatt auf\n\nDie Browserfassung trug ein schmuckloses Kleid: Antiqua auf Weiß, eine Spalte,\ndrei dünn gerahmte Kästen. Sauber, aber austauschbar — es sah aus wie ein\nAufsatz und nicht wie das, was das Erzeugnis ist: eine Stelle, die\nÄnderungsbefehle abarbeitet und darüber Rechenschaft ablegt.\n\nDer Satzspiegel liegt nunmehr als umrandeter Bogen auf einer Unterlage. Oben\nsteht ein Briefkopf: links die ausstellende Stelle, rechts die Kennung des\nVordrucks als Verzeichnis — Formblatt ÄG-1, Vorgang oder Anlage, Geltung\nnichtamtlich. Die Kennung steht im Text und nicht im Stilblatt, damit sie sich\nauswählen und vorlesen lässt; der Zusatz „nichtamtlich“ hält fest, dass die\namtliche Anmutung keine amtliche Herkunft behauptet. Darunter die Doppellinie,\nkräftig in Amtsrot über dünn in Rasterfarbe.\n\nDas Formular ist ein Feldblock mit der Legende „Antrag auf Erstellung einer\nSynopse“ als schwarzem Balken im Rahmen. Die Feldziffern entstehen aus einem\nZähler des Stilblattes und stehen im Steg links, sodass die Auszeichnung der\nFelder unangetastet bleibt. Die Meldung führt ihr Zeichen mit — ✓ und ! —,\ndamit der Zustand auch ohne Farbe erkennbar ist; es setzt das Stilblatt, weil\ndie Textverarbeitung den Text ersetzt. Zwei Dinge treten hinzu, die gänzlich\nfehlten: eine sichtbare Fokusanzeige und ein Druckbild.\n\nSämtliche Angriffspunkte der Textverarbeitung bleiben wörtlich erhalten;\napp.js, worker.js und der Java-Teil sind nicht angetastet. Aufgenommen sind\nferner aria-describedby für die Erläuterungssätze der Felder und aria-live für\ndie Meldung, die ihren Text bislang stumm wechselte.\n\nGeprüft an allen drei Seiten in hellem und dunklem Gewand, in schmaler Breite\nund in der Druckvorschau, ferner mit den drei Zuständen der Meldung; reuse lint\nmeldet 154/154, mvnw test dreihundertfünfundzwanzig Testfälle ohne Fehler.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Icc469062e28966384f25598750e198df2fbb29f7\n"
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      "message": "Die Lizenzaussage lautet überall gleich und wird geprüft\n\nDas Impressum sprach von der „Version 3“ ohne Nachfolgeklausel, der\nFußzeilenverweis der Startseite von „AGPLv3“, die „pom.xml“ von gar nichts. Drei\nStellen, drei Genauigkeitsgrade — und in der Auszeichnung, die soeben entstanden\nist, steht „AGPL-3.0-or-later“. Eine Lizenz, die je nach Fundstelle anders\nlautet, ist keine gewählte, sondern eine offengelassene.\n\nSie lautet fortan überall auf die Version 3 oder, nach Wahl des Empfängers, eine\nspätere Fassung: im Impressum ausgeschrieben, im Fußzeilenverweis kurz, in der\n„pom.xml“ als „licenses“-Block mit Verweis auf den Wortlaut im Quelltext. Das\nHandbuch erhält einen Abschnitt „Lizenz“, der die drei vorkommenden Lizenzen\nnennt, die Sonderstellung des Prüfbestandes erklärt und den Prüfbefehl angibt.\n\nGeprüft wird zweifach. Der Lauf von „spotless:check“ ist an die Phase „verify“\ngebunden und hält den Bau an, sobald eine Quelldatei ohne Kopfzeile oder ohne die\nvereinbarte Formatierung hinzukommt — die Kopfzeilen sind damit nicht bloß\ngesetzt, sondern gehalten. Für alles Übrige gilt „uvx reuse lint“; ein\nFortlaufwerk gibt es in diesem Repositorium nicht, weshalb der Befehl im Handbuch\nsteht und nicht in einer Baueinstellung.\n\nDie Prüfung meldet Konformität mit der Fassung 3.3 der Spezifikation:\neinhundertvierundfünfzig von einhundertvierundfünfzig Dateien tragen Urheber- und\nLizenzangabe, keine Lizenz bleibt ungenutzt, keine fehlt. Der Bau läuft samt der\nnunmehr scharfen Formatprüfung durch, dreihundertfünfundzwanzig Testfälle\nbestehen. Das ausgelieferte Quelltextarchiv ist von sich aus konform, denn\n„.gitattributes“ nimmt den Prüfbestand von ihm aus.\n\n„FASSUNGEN.txt“ führt die Fassung vom 23. August 2026.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Ief8a247b359ed34d8598fbc76f6d86a84575b094\n"
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      "message": "Jede Datei nennt fortan ihren Urheber und ihre Lizenz\n\nDas Erzeugnis steht seit seinem ersten Tage unter der GNU Affero General Public\nLicense. Ausgesprochen war das indes nur an drei verstreuten Stellen: im\nLizenzvolltext „COPYING“, in einem Satz des Impressums und in einer Bemerkung der\nDatei „.gitattributes“. Keine einzige Quelldatei nannte ihren Urheber oder ihre\nLizenz. Wer eine Datei für sich betrachtet — und so betrachtet sie jeder, der sie\nübernimmt —, fand daran nichts.\n\nMaßstab ist die REUSE-Spezifikation in der Fassung 3.3. Das Verzeichnis\n„LICENSES“ nimmt die Wortlaute auf: die AGPL in der Fassung 3 oder später, die\nApache-Lizenz für den unverändert mitgelieferten Maven-Wrapper und\n„LicenseRef-AmtlichesWerk.txt“. „COPYING“ bleibt an seiner Stelle, tritt aber als\nsymbolische Verknüpfung auf; der gewohnte Pfad trägt damit fort, ohne dass zwei\nWortlaute nebeneinander zu pflegen wären, und die Prüfung übergeht Verknüpfungen,\nsodass für den Lizenztext selbst keine sachfremde Lizenzangabe zu erfinden war.\n\nDie dritte Datei bezeichnet keine erteilte Lizenz, sondern hält die gesetzliche\nRechtslage des Prüfbestandes fest. Fünfundvierzig PDF-Dateien, fünf EPUB-Dateien\nund die XML-Fassungen sind fremde Werke: Verkündungsblätter, Drucksachen,\nPlenarprotokolle und Entwürfe des Bundes und der Länder. Sie sind nach § 5 Abs. 1\nUrhG gemeinfrei, die ministeriellen Entwürfe und Synopsen nach § 5 Abs. 2, und\ngleichwohl gebunden an Änderungsverbot und Quellenangabe nach §§ 62 und 63.\nAusdrücklich festgehalten ist, dass die technische Aufbereitung durch die\nRechtsportale kein eigenes Recht am Text begründet und dass der Bestand kein\n„Corresponding Source“ im Sinne der AGPL ist — gebaut wird ohne ihn.\n\n„REUSE.toml“ ordnet zu, was keinen Kommentar verträgt, und scheidet den\nPrüfbestand nach Herkunft: Bund in Verkündung und Parlament, Bund in den\nministeriellen Entwürfen, gesetze-im-internet.de nebst der Aufbereitung durch die\njuris GmbH, sodann neun Länder je einzeln. Die selbst abgeleiteten Textfassungen\ntragen „AGPL-3.0-or-later AND LicenseRef-AmtlichesWerk“, denn der Wortlaut ist\namtlich, die Aufbereitung — Einrückung, Superskript-Satznummern,\nGliederungsüberschriften — eigene Arbeit. Maßgeblich für die Fundstelle der\neinzelnen Datei bleibt die Datei „SOURCES“ des jeweiligen Verzeichnisses; die\nLizenzdatei nimmt sie in Bezug, wie es § 63 UrhG verlangt.\n\nDie übrigen Dateien tragen ihre Angabe in sich, im jeweils üblichen\nKommentarstil, vor dem vorhandenen erläuternden Text und ohne diesen anzutasten.\n„mini-gii.xml“ und „.mvn/maven.config“ bleiben bewusst unberührt und erhalten\nstattdessen einen Eintrag: Ersteres liest der GiiXmlLoader, Letzteres Maven vor\njedem Bau. Ein Ausrollwerkzeug hinterließ mit „.wrangler“ ein Zwischenverzeichnis\nim Arbeitsbaum; es ist fortan übergangen.\n\nDie Java-Dateien und die Angleichung der Lizenzaussage folgen gesondert. An\ndiesem Stand bestehen dreihundertfünfundzwanzig Testfälle unverändert; am\nVerhalten des Erzeugnisses ändert sich nichts.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Id08e26d8e15545b2d00dd3d4fa7ffca86cf14944\n"
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      "message": "Die Erklärung nennt, wer die Abrufe tatsächlich sieht\n\nDie Browserfassung geht seit der Umstellung des Webpakets über Cloudflare\nWorkers; die Datenschutzerklärung beschrieb aber weiterhin den Zustand davor.\nSie sprach von Zugriffsprotokollen, die „nach 14 Tagen“ gelöscht würden, und von\neinem Dienstleister „innerhalb der Europäischen Union“. Beides traf nicht mehr\nzu: Die Verbindungsdaten fallen beim Auftragsverarbeiter an, nicht beim\nVerantwortlichen, die Löschfrist bestimmt jener und nicht dieser, und\nübermittelt wird in die Vereinigten Staaten. Eine Erklärung, die den Betrieb\nnicht trifft, verfehlt Art. 13 DSGVO gerade dort, wo sie gebraucht wird.\n\nDer Abschnitt über die Zugriffsprotokolle sagt nunmehr, was anfällt, weshalb es\nanfällt — Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, sicherer Betrieb und Abwehr von\nAngriffen — und wo es liegt: bei Cloudflare, gelöscht nach dessen Fristen, ohne\ndass der Verantwortliche Protokolle oder Auswertungen abriefe. Eine eigene\nTagesfrist steht dort nicht mehr, denn sie könnte nur wieder veralten. Sie\nbleibt allein für die eigene Auslieferung mit nginx genannt, die als Nebenweg\noffen ist.\n\nEin neuer Abschnitt benennt die Auslieferung selbst: Cloudflare Germany GmbH und\nCloudflare, Inc. als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO,\nStandardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c für die Übermittlung und die\nZertifizierung unter dem EU-US Data Privacy Framework, letztere ausdrücklich als\nAngabe des Anbieters gekennzeichnet. Offen ausgesprochen ist auch, was das\ntechnisch bedeutet: Der Mittler beendet die Transportverschlüsselung und sieht\ndie Abrufe. Er sieht nicht die ausgewerteten Dokumente, denn diese werden\nüberhaupt nicht übertragen — die tragende Aussage der Erklärung bleibt\nungeschmälert, und sie bleibt es gerade deshalb, weil im Browser gerechnet wird.\n\nZu den Cookies tritt hinzu, dass auch Cloudflare für die bloße Auslieferung\nkeine setzt und im Angriffsfall allenfalls ein kurzlebiges, technisch\nnotwendiges hinzukommt (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Web Analytics, Logpush, Bot\nManagement und Turnstile sind nicht eingeschaltet; darauf ist die Erklärung\nzugeschnitten, und § 15 des README sagt fortan, dass ihr Einschalten sie zu\nergänzen zwingt. Eine Standangabe schließt die Seite, damit ein späterer Wechsel\nder Betriebsart als Wechsel erkennbar bleibt.\n\nBerührt sind allein statische Ressourcen; dreihundertfünfundzwanzig Testfälle\nbestehen unverändert.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I0dca91a42702e5cf8b5e400a351f980ca0f08d42\n"
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      "message": "Farbe kehrt dorthin zurück, wo sie eine Aussage trägt\n\nDie schwarzweiße Fassung nahm der Synopse mehr, als sie ihr gab: Rot und Grün\nsind am Bildschirm die schnellste Scheidung von Streichung und Einfügung, und die\nBalken der Hinweiskästen finden das Auge, bevor es liest. Beides kehrt zurück.\nSchwarzweiß bleibt das Grundgerüst — Schrift, Rahmen, Knopf, Verweise —, sodass\nFarbe nurmehr dort auftritt, wo sie etwas bedeutet, und überall dasselbe meint:\nRot warnt, Grün bestätigt.\n\nWas bleibt, ist die Erkenntnis aus der farblosen Fassung. Sie hat gezeigt, dass\ndie Farbe im Diff nicht bloß schmückte, sondern allein trug: Die Einfügung hob\ndie ihr vom Browser zugedachte Unterstreichung ausdrücklich auf, sodass der grüne\nGrund ihr einziges Merkmal war. Die Unterstreichung bleibt daher wiederher-\ngestellt und tritt nun neben das Grün, wie die Durchstreichung neben dem Rot\nsteht. Wer schwarzweiß ausdruckt oder Farben anders wahrnimmt, sieht die Änderung\nseither auch dann.\n\nDie Hinweiskästen der Startseite erhalten Balken nach derselben Regel: rot für\nden noscript-Hinweis und die Fehlermeldung, grün für die Fertigmeldung, grau\nwährend der Arbeit, weil noch nichts feststeht. Die Abzeichen behalten ihre\nFarben, bleiben aber in Versalien gesetzt. Für den Druck werden die farbigen\nFlächen von der Sparschaltung der Browser ausgenommen.\n\nDreihundertzwölf Testfälle bestehen unverändert; die Synopse des Gebäude-\nenergiegesetzes ergibt weiterhin achtundsechzig angewandte Befehle, einund-\nfünfzig zur manuellen Prüfung und siebenundvierzig geänderte Normen. Seiten und\nSynopse sind in Hell- und Dunkelfassung in Augenschein genommen worden.\n\nArtikel 7 des Verzeichnisses der Fassungen wird auf den nunmehr geltenden Stand\ngebracht; er beschrieb die farblose Zwischenfassung.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Ie61c3f4d885547e16572655cb554695d72a14b17\n"
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      "message": "Das Erscheinungsbild wird schwarzweiß wie ein Gesetzblatt\n\nDas Werkzeug stellt amtliche Rechtstexte dar, trat dabei aber in einem warmen\nBraun auf, mit abgerundeten Kästen und einer rot-grünen Synopse. Fortan tritt es\nin reinen Graustufen auf, hell wie dunkel. Die Schmuckfarbe entfällt ersatzlos;\nweil sie es war, die die Verweise kenntlich machte, sind diese nunmehr\nunterstrichen, und die drei Zustände der Meldung scheiden sich durch matten Text,\nkräftigen Rahmen und doppelt starken Rahmen nebst Fettung statt durch Rot.\n\nDie Umstellung der Synopse hat einen Mangel offengelegt, der schon vorher\nbestand: Die Einfügung hob die ihr vom Browser zugedachte Unterstreichung\nausdrücklich auf (text-decoration: none). Damit war der grüne Grund das einzige\nMerkmal, an dem eine Einfügung überhaupt zu erkennen war — wer Farben nicht oder\nanders wahrnimmt oder die Synopse schwarzweiß ausdruckte, sah sie nicht. Solange\nGrün danebenlag, fiel das nicht auf; ohne Grün wäre die Einfügung unsichtbar\ngeworden. Die Unterstreichung ist wiederhergestellt und tritt nun gegen die\nDurchstreichung der Löschung, beide auf gemeinsamer Hinterlegung und in ihrer\nje eigenen Spalte. Die Abzeichen scheiden sich ebenso durch die Form: gefüllt,\ndurchgestrichen, schlicht gerahmt.\n\nBeiläufig erhält der Körper der Synopse ausdrückliche Schrift- und Grundfarbe.\nDer klebende Spaltenkopf bezog seinen Grund bisher durch Vererbung und hatte\nmithin keinen verlässlichen; für den Druck wird die Hinterlegung festgelegt,\ndamit sie nicht fortfällt.\n\nSämtliche dreihundertzwölf Testfälle bestehen unverändert; die Auszeichnung ist\ndieselbe geblieben, geändert sind allein die Stilblätter. Die Synopse des\nGebäudeenergiegesetzes ergibt weiterhin achtundsechzig angewandte Befehle,\neinundfünfzig zur manuellen Prüfung und siebenundvierzig geänderte Normen. Seiten\nund Synopse sind in Hell- und Dunkelfassung in Augenschein genommen worden.\n\nDas eingebettete Stilblatt steckt im Wasm-Erzeugnis; die öffentliche Fassung\nzeigt die neue Synopse daher erst nach einem Lauf des Profils -Pwasm nebst\ndeploy/webpaket.sh.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: Ib34164c7cbb77b71baba133c5244a1f52326ae87\n"
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      "message": "Die Startseite führt die Neuankömmlinge ein\n\nSeit der Inbetriebnahme setzte die Startseite voraus, was gerade nicht hat, wer\nsie zum ersten Mal aufruft: geeignete Dateien. Über dem Formular stand die\nTätigkeitsbeschreibung, darunter zwei leere Dateifelder, und wer nie mit\ngii-Norm-XML oder einem BGBl-Regelungstext zu tun hatte, konnte das Werkzeug\nnicht einmal ausprobieren. Ein zugeklappter Block tritt hinzu, der zwei\ndurchgerechnete Fälle mit Verweisen auf die amtlichen Fundstellen anbietet.\nZugeklappt kostet er eine Zeile; das Formular bleibt, wo es war.\n\nAngeboten werden ein verkündetes Änderungsgesetz — das UWG nebst dem Dritten\nGesetz zu seiner Änderung (BGBl. 2026 I Nr. 43), neunzehn Befehle an sechs\nNormen ohne Rest — und ein Gesetzentwurf — das AGG nebst BT-Drs. 21/6178,\ndreiundzwanzig Befehle an vierzehn Normen, einer zur Prüfung markiert. Der\nzweite Fall war zunächst als ProdHaftG nebst BT-Drs. 21/4297 gedacht und ist\nverworfen: Die Modernisierung löst das Gesetz ab, statt es zu ändern, und ergibt\neinen einzigen Befehl an einer einzigen Norm. Ein Beispiel, das nichts zeigt,\nist keines.\n\nMitausgeliefert wird nichts, und die Seite ruft von sich aus nichts ab; sie\nverweist. Die Verweise öffnen ein eigenes Fenster, weil ein im selben Fenster\ngeöffnetes PDF die bereits gewählten Dateien aus dem Formular nähme. Das\nStilblatt bekommt .einfuehrung im Zuschnitt der übrigen Kästen und keine einzige\nneue Farbe, sodass Hell- und Dunkelfassung ohne Zutun stimmen.\n\nDabei stellte sich heraus, dass gesetze-im-internet.de das Norm-XML gar nicht\nals solches ausgibt: Es gibt allein …/\u003ckurz\u003e/xml.zip, der unmittelbare\nBJNR….xml-Pfad ist 404. Eine Einführung, die auf die Fundstelle verweist, wäre\nohne Weiteres eine Anleitung zum Entpacken von Hand gewesen. Der Ladepfad nimmt\ndas Archiv deshalb nun unmittelbar an (ZipAuspacker, vorgeschaltet in\nPipeline.ladeStammgesetz; DateiTyp kennt die Art ZIP). Die Änderungsdokumente\nbleiben unberührt — Gesetzblätter und Drucksachen kommen nirgends als Archiv.\n\nDas Format wird von Hand gelesen, und zwar aus einem Grund, der außerhalb der\nBrowserfassung sinnlos wäre: Von den Archivklassen des JDK trägt dort allein der\nInflater, den InflaterErsatz auf jzlib zurückführt; ZipInputStream, ZipFile und\nCRC32 beruhen auf nativen Bindungen, die Web Image nicht kennt. Auch die\nPrüfsumme rechnet die Klasse deshalb selbst. Gelesen wird über das\nZentralverzeichnis am Dateiende, nicht über die örtlichen Vorspanne, deren\nGrößenangaben bei nachgestellten Beschreibern erst hinter den Daten stehen.\nGewählt wird der einzige auf .xml endende Eintrag: Den Gesetzen mit Anlagen legt\ndie Fundstelle deren Bilddateien mit ins Archiv, es ist also nicht einerlei,\nwelchen man nimmt. Die ZIP-Signatur wird vor der PDF-Signatur geprüft, weil sie\nam ersten Byte verankert ist, während jene ein Vorschaufenster durchsucht — ein\nArchiv mit der Zeichenfolge „%PDF-“ in seinen gepackten Daten wäre sonst als PDF\nangesprochen worden.\n\nDie Quellenzeile der Synopse nennt weiterhin die angegebene Datei (uwg.zip),\nnicht den Eintrag; sie soll den Weg zur Fundstelle zurück beschreiben. Den\nEintragsnamen trägt die ausgepackte Quelle gleichwohl, damit Protokoll und\nLadefehler das Gesetz benennen und nicht seine Verpackung.\n\nGeprüft ist beides gegen die Fundstelle selbst, nicht nur gegen den\nBeispielkorpus: 312 Prüfungen laufen durch, darunter acht neue zum Auspacken.\nDas unmittelbar bezogene uwg.zip ergibt auf der Befehlszeile mit dem\nBGBl-Regelungstext dieselbe Ausfertigung wie die entpackte Fassung — die beiden\nunterscheiden sich allein in der Quellenzeile —, und dieselben 19/0/6 ergeben\nsich im neu gebauten Wasm-Modul im Browser, ohne eine Beanstandung in der\nKonsole. Der Block hält bei 320 Pixeln Breite ohne Überlauf.\n\nUnberührt bleiben pom.xml, deploy/webpaket.sh und die nginx-Vorlage: Da nichts\nmitausgeliefert wird, braucht es weder einen zweiten Ressourcen-Block noch neue\nMIME-Typen — deren types-Block ersetzt die Zuordnung vollständig und wäre sonst\ndie Falle gewesen.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I5f6566ca89aa5198452b0b29ac5b38da9eb26137\n"
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      "message": "Das Werkzeug bekommt einen Langnamen\n\nVor der Inbetriebnahme fehlte der Web-Fassung, was jede Vorschrift führt, auf die\nsie angewandt wird: eine Bezeichnung neben dem Kurztitel. Bisher stand über dem\nFormular allein „ÄndGgner“ nebst einer Zeile, die die Tätigkeit beschreibt. Der\nLangname tritt hinzu und ordnet sich wie bei einem Gesetz — die amtliche\nBezeichnung zuerst, das Kürzel als Kurztitel:\n\n  Nichtamtliche Zentralstelle für die maschinelle Fortschreibung von\n  Stammgesetzen anhand von Änderungsvorschriften des Bundes und der Länder\n  (ÄndGgner)\n\nDer Widerspruch ist beabsichtigt und zugleich zutreffend: Was das Werkzeug\nliefert, ist eine Lesefassung ohne jede amtliche Verbindlichkeit, und genau das\nsagt das erste Wort.\n\nDie Überschrift bleibt beim Kürzel, der Langname steht als eigene Zeile\ndarunter, vor der bisherigen Tagline; .langname übernimmt die Sekundärfarbe der\nTagline und tritt eine Spur kleiner auf. Der Tabtitel bleibt kurz — 130 Zeichen\nschneidet jeder Browser gerade dort ab, wo sie unterscheidbar würden —, ebenso\ndie Kurzbeschreibung für Suchmaschinen, die die Funktion nennen soll und nicht\nden Titel. Impressum und Datenschutz bleiben unberührt.\n\nDer README führt den Langnamen als Dokumenttitel; „Programmbibliothek zur\nKonsolidierung von Änderungsgesetzen des Bundes und der Länder“ war ohnehin\nüberholt, seit die Bibliothek eine Anwendung mit zwei Oberflächen trägt.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: If894b1ec056461ba7989d4ee59cca8894b260a7e\n"
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      "message": "Die Web-Version wird öffentlich betreibbar\n\nDie Browserfassung war für den öffentlichen Betrieb gesperrt, und zwar\nausdrücklich: Impressum und Datenschutzerklärung trugen TODO-Blöcke statt\nAngaben, der Quelltextverweis im Fuß zeigte auf\nhttps://TODO-QUELLCODE-URL-EINTRAGEN, und der README führte beides als „vor dem\nproduktiven Betrieb zwingend zu erledigen“. Beide Sperren fallen; die\nAuslieferung wird zugleich auf das tatsächliche Ziel eingerichtet — einen\nUnterpfad einer bestehenden Domain (/aendggner/), nicht einen eigenen Server.\n\nImpressum und Datenschutz führen nun die wirklichen Angaben: § 5 DDG (nicht mehr\n§ 5 TMG) samt § 18 Abs. 2 MStV, Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO,\nRechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f für die Zugriffsprotokolle, deren Frist mit\nvierzehn Tagen benannt ist, sowie die Betroffenenrechte samt Aufsichtsbehörde.\nDie Aussage über die Dateien der Nutzer:innen bleibt, wie sie war; sie trifft zu,\nweil die Verarbeitung den Rechner nicht verlässt.\n\nDer Quelltext wird beigelegt statt verlinkt. deploy/webpaket.sh tritt in der\nPhase „package“ hinter den Übersetzer und macht aus dessen Ergebnis ein\nauslieferbares Verzeichnis: Es wirft den .wat-Zwischenschritt fort (368 MB, der\nbislang von Hand zu übergehen war), legt den Quelltext der gebauten Fassung als\naendggner-quelltext.tar.gz nebst Fassungskennung daneben und komprimiert nach\n.gz und .br vor. Ein veränderter Arbeitsbaum bricht den Bau ab: Der beigelegte\nQuelltext wäre alsdann nicht der ausgelieferte, und die Auflage des § 13 AGPLv3\nwäre gerade verfehlt. Der Fuß verweist primär auf den Tarball, kompakt daneben\nauf Gerrit als fortlaufende Quelle.\n\nDie nginx-Vorlage wird vom server-Block zum location-Schnipsel. Vier Punkte sind\ndabei mehr als Umschrift:\n\n* Die Dateien werden über root statt über alias zugeordnet. In einer\n  Präfix-Location löst try_files gegen den root auf, nicht gegen den alias, und\n  lieferte sonst 404 für alles.\n\n* Die Haltefrist von sieben Tagen entfällt zugunsten der Revalidierung. Die\n  Dateinamen tragen keine Fassungskennung; ein Wiederkehrer mit altem app.js und\n  neuem .wasm bekäme sonst eine Mischfassung, die es nie gegeben hat. Ein 304\n  für das unveränderte Modul kostet nichts.\n\n* Vorkomprimiertes wird ausgeliefert (gzip_static/brotli_static), statt 24 MB je\n  Abruf neu zu packen — brotli drückt sie auf 7,1 MB.\n\n* Hinzu treten die Sicherheitskopfzeilen samt Inhaltsrichtlinie. Zwei ihrer\n  Freigaben sind unvermeidlich, beide in der Vorlage begründet: \u0027wasm-unsafe-eval\u0027\n  für die Instanziierung des Moduls (echtes eval kommt in der erzeugten\n  aendggner.js nicht vor), und \u0027unsafe-inline\u0027 für Stile, weil die Synopse als\n  blob:-Dokument die Richtlinie der erzeugenden Seite erbt, ihr Stylesheet aber\n  eingebettet trägt. Die Notwendigkeit ist gemessen, nicht vermutet: ohne die\n  Freigabe meldet das Synopse-Dokument null aktive Stylesheets und\n  Standardschrift, mit ihr eines mit dreiundzwanzig Regeln.\n\nDazu drei Kleinigkeiten, die erst unter einem Unterpfad auffallen: ein Hinweis\nfür abgeschaltetes JavaScript (bislang blieb das Formular wortlos wirkungslos),\nein relativ verwiesenes favicon.svg (der Abruf der Domainwurzel ginge ins Leere)\nsowie Kurzbeschreibung und kanonische Adresse. Eine robots.txt unterbleibt\nbewusst: Unter einem Unterpfad ist sie wirkungslos, maßgeblich ist allein die der\nDomainwurzel; die Vorlage vermerkt, was dort einzutragen wäre.\n\nGeprüft ist beides, Bau und Lauf: 304 Prüfungen laufen durch, -Pwasm package\nhinterlässt ein Verzeichnis ohne .wat und mit vollständigem Tarball, und der\nIfSG-Fall ergibt im Browser unter der Inhaltsrichtlinie 48 angewandte Befehle,\n27 zur manuellen Prüfung und 21 geänderte Normen — dasselbe wie die\nBefehlszeile, ohne eine einzige Beanstandung in der Konsole.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I004490ddaa7c424a60fb0ebac63fc9fc098736e3\n"
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        "email": "code@mail.matthias.benkard.de",
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        "name": "Matthias Andreas Benkard",
        "email": "code@mail.matthias.benkard.de",
        "time": "Sat Aug 15 10:51:11 2026 +0200"
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      "message": "Die Web-App rechnet im Browser statt auf dem Server\n\nBisher lief die Weboberfläche auf einem JDK-HttpServer: Uploads landeten als\ntemporäre Dateien auf dem Server, die Synopse entstand dort. Das kostete\nBetrieb (systemd, Reverse Proxy, Rate-Limiting, Timeouts) und verlangte ein\nDatenschutzversprechen, das nur zusicherbar, nicht nachprüfbar war — gerade\nEntwurfstexte verließen den Rechner der Nutzer:innen.\n\nNeu übersetzt `./mvnw -Pwasm package` dieselbe Pipeline mit GraalVM Web Image\n(`native-image --tool:svm-wasm`) nach WebAssembly, PDFBox eingeschlossen.\nAusgeliefert werden nur noch statische Dateien; gerechnet wird im Browser.\nDie erzeugte Synopse ist byteweise identisch mit der der Befehlszeile\n(SHA-256 verglichen für IfSG 48/27/21 und BayJG 151/3/54).\n\nDie Befehlszeile bleibt unberührt: `./mvnw package` erzeugt unverändert das\nJAR, alle Optionen und Meldungstexte sind gleich, das Wasm-Profil ist rein\nadditiv und verlangt Oracle GraalVM 25.1+ (die CE hat kein Web Image).\n\nPortabilitätsschnitt (nützt beiden Fassungen):\n\n* `Quelle` (Name + Bytes) ersetzt `Path` in der Pipeline; nur die\n  Befehlszeile kennt noch ein Dateisystem. Der Name trägt genau den\n  bisherigen `getFileName()`-Text, damit Warnungen und Quellenzeile\n  wortgleich bleiben.\n\n* `DateiTyp` erkennt PDF/XML/Klartext an den Signaturbytes. Tika entfällt —\n  eine schwergewichtige Abhängigkeit samt ServiceLoader- und\n  XML-Konfiguration weniger, was der Wasm-Übersetzung unmittelbar zugutekommt.\n\nVier Eigenheiten von Web Image, die der Quelltext jeweils an Ort und Stelle\nvermerkt:\n\n* `java.util.zip.Inflater` ist nicht angebunden (GR-65205), ohne Inflate ist\n  kein PDF lesbar. `InflaterErsatz` substituiert ihn durch jzlib.\n\n* Typisierte JS-Felder lassen sich nicht nach `byte[]` umsetzen\n  („byteArrayHub is not defined“); der Dateiinhalt wandert als Base64.\n\n* JULs Standardformatter ruft `StackWalker`, den es dort nicht gibt.\n\n* Im Worker fehlt `document.currentScript`, worauf die Laufzeit das\n  Wasm-Modul neben `worker.js` sucht; die VM wird deshalb mit ausdrücklichem\n  Pfad ein zweites Mal gestartet.\n\nDie Reachability-Metadaten stammen aus einem Lauf des Tracing-Agents über die\nPipeline; die PDFBox- und FontBox-Ressourcen sind als Globs ergänzt, sonst\nscheitern PDFs an „Could not find referenced cmap stream Identity-H“.\n\nEntfallen: WebMain, UploadHandler, StaticHandler, Multipart und die\nsystemd-Unit. Die nginx-Vorlage liefert jetzt statische Dateien aus, und die\nDatenschutzseite sagt, was nun stimmt: Die Dateien verlassen den Rechner\nnicht.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I38faf2ac0f764d601f080d4276babe4747773683\n"
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        "name": "Matthias Andreas Benkard",
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        "time": "Fri Aug 14 18:58:25 2026 +0200"
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      "message": "Quellformate jenseits des verkündeten Gesetzes\n\nBisher nahm ÄndGgner nur verkündete Artikelgesetze und Gesetzentwürfe an, ohne\nden Unterschied zu kennen. Dokumente, die einen Entwurf ändern statt ein\nGesetz, lieferten still null Befehle.\n\nNeu:\n\n* Dokumentart-Erkennung aus dem Rohtext (DokumentErkenner, DokumentArt,\n  DokumentKopf) — vor der Bereinigung, weil gerade die Drucksachenköpfe als\n  Kolumnentitel wegfallen. Erkannt wird nie am Dateinamen: Die Beispieldaten\n  enthalten eine Datei namens Beschlussempfehlung, die in Wahrheit ein\n  Entschließungsantrag ist. Dokumente ohne Befehle erzeugen jetzt eine\n  benannte Warnung statt stiller Leere.\n\n* Änderungsanträge (AenderungsantragParser, EntwurfsPatcher): Der Antrag wird\n  auf den Entwurfstext angewandt, der geänderte Entwurf danach wie gewohnt auf\n  das Stammgesetz — eine komponierte Synopse. Drucksachen- und Gesetzesstellen\n  bleiben getrennte Typen; die Zuordnung Antrag→Entwurf läuft über die\n  Drucksachennummer, nicht über die Argumentreihenfolge. Der 1910 Zeilen große\n  BefehlAnwender bleibt unberührt.\n\n* Beschlussempfehlungen werden erkannt und mit Begründung übergangen, die den\n  brauchbaren Entwurf beim Namen nennt. Die Spaltentrennung der\n  Zusammenstellung ist gebaut (FontgroessenFilter.Spalte, koordinatenbasiert\n  am Steg) und belegt: Die linke Spalte ergibt Befehl für Befehl den\n  Regierungsentwurf. Die rechte Spalte bleibt bewusst offen — sie vermerkt\n  „unverändert“ auch zeilenweise innerhalb zitierter Blöcke, ihre\n  Anführungszeichen gehen daher nicht auf; nötig ist die zeilenweise Zuordnung\n  beider Spalten über die gemeinsame Grundlinie.\n\nDie Synopse kennzeichnet eine Entwurfsfassung als solche.\n\n296 Tests grün (vorher 269); alle gepinnten Akzeptanzzahlen unverändert.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I0001d25fcbd9969fc06eea675edc4326ce2e02f9\n"
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        "name": "Matthias Andreas Benkard",
        "email": "code@mail.matthias.benkard.de",
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      "message": "Add a public web front end alongside the CLI\n\nExtracts the CLI pipeline into a reusable Pipeline class and exposes it\nvia a dependency-free JDK HttpServer (upload form, bounded worker pool\nwith 503 on overload, per-request size/time limits, no persisted\nuploads), plus nginx/systemd deploy templates and Impressum/Datenschutz\nplaceholders for public operation.\n\nChange-Id: I6e8e7afa3c4b1082cdf9e82da0fae0b5b49470ad\n"
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        "name": "Matthias Andreas Benkard",
        "email": "code@mail.matthias.benkard.de",
        "time": "Mon Jul 13 07:08:31 2026 +0200"
      },
      "message": "Modernize build: Java 21, Tika 3, PDFBox 3, JUnit 5.\n\nBump all dependencies and plugins to current versions.  Replace the\ntika-parsers bundle with a direct PDFBox dependency (we need\nPDFTextStripper control), add java-diff-utils for the synopsis diff,\nand add JUnit 5 with AssertJ for testing.  Drop unused dependencies\n(tess4j, Lanterna, term4j, sqlite-jdbc, imageio codecs, annotation\nlibraries) in favour of jspecify.  Regenerate the Maven wrapper with\nthe official plugin (Takari is dead) and remove the vestigial Ant\nwrapper and Tika configuration.\n\nCo-Authored-By: Claude Fable 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I0e1813b3967027cbb0bb978591d345ce138fa0a0\n"
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        "name": "Matthias Andreas Benkard",
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        "time": "Sun Dec 06 15:16:22 2020 +0100"
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        "name": "Matthias Andreas Benkard",
        "email": "code@mail.matthias.benkard.de",
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      },
      "message": "Configure Tika correctly.\n\nWith the new configuration, Tika can now extract text from PDFs and\nXML documents.\n\nAlso configures logging for the application.\n\nChange-Id: I7a89c2b232ed4e220665dd335a5f5a0cc3ef2994\n"
    }
  ]
}
