ÄndGgner

Nichtamtliche Zentralstelle für die maschinelle Fortschreibung von Stammgesetzen anhand von Änderungsvorschriften des Bundes und der Länder

Änderungsgesetze automatisch auf ein Stammgesetz anwenden und als Synopse darstellen.

gii-Norm-XML von gesetze-im-internet.de, oder — für Landesrecht — die konsolidierte Fassung aus dem Landesportal (PDF oder Klartext).

Ein oder mehrere PDFs oder Klartextdateien: Änderungsgesetze aus BGBl und GVBl, Gesetzentwürfe (Referenten-, Regierungs- und Fraktionsentwürfe, Drucksachen) sowie Änderungsanträge — letztere zusammen mit dem Entwurf hochladen, den sie ändern. Die Dokumentart wird aus dem Text erkannt. Bei Mehrfachauswahl wird in der gewählten Reihenfolge nacheinander angewendet.

Die Synopse wird automatisch erstellt und ist ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit; sie ersetzt keine Rechtsberatung. Uneindeutige Änderungsbefehle werden zur manuellen Prüfung markiert statt stillschweigend verworfen. Die gewählten Dateien verlassen Ihren Rechner nicht: Die Auswertung läuft vollständig im Browser, es wird nichts hochgeladen und nichts gespeichert.