ÄndGgner

Nichtamtliche Zentralstelle für die maschinelle Fortschreibung von Stammgesetzen anhand von Änderungsvorschriften des Bundes und der Länder

Änderungsgesetze automatisch auf ein Stammgesetz anwenden und als Synopse darstellen.

Noch keine Dateien? Zwei Beispiele zum Ausprobieren

Das Werkzeug braucht zweierlei: das Stammgesetz in seiner geltenden Fassung und das Änderungsdokument, das es ändert. Beides liegt bei den amtlichen Stellen bereit.

  1. Die beiden Dateien eines Beispiels herunterladen.
  2. Sie in die Felder darunter eintragen — das xml.zip so, wie es kommt, ohne Entpacken.
  3. „Synopse erzeugen“ drücken.
Verkündetes Änderungsgesetz — Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Stammgesetz: UWG (xml.zip, 22 KB)
Änderung: Drittes Gesetz zur Änderung des UWG, BGBl. 2026 I Nr. 43 (PDF, 0,3 MB)
19 Befehle an 6 Normen, nichts manuell zu prüfen.
Gesetzentwurf — Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Stammgesetz: AGG (xml.zip, 14 KB)
Änderung: Zweites Gesetz zur Änderung des AGG, BT-Drs. 21/6178 (PDF, 0,5 MB)
23 Befehle an 14 Normen, einer zur manuellen Prüfung markiert. Zeigt zugleich, was gälte, wenn der Entwurf so beschlossen würde — der Begründungsteil dahinter erzeugt keine Befehle.

Die Verweise führen zu gesetze-im-internet.de, recht.bund.de und dserver.bundestag.de. Das Werkzeug ruft dort nichts von sich aus ab: Es sieht nur die Dateien, die Sie ihm im Formular übergeben.

gii-Norm-XML von gesetze-im-internet.de — auch als heruntergeladenes xml.zip, ohne Entpacken —, oder für Landesrecht die konsolidierte Fassung aus dem Landesportal (PDF oder Klartext).

Ein oder mehrere PDFs oder Klartextdateien: Änderungsgesetze aus BGBl und GVBl, Gesetzentwürfe (Referenten-, Regierungs- und Fraktionsentwürfe, Drucksachen) sowie Änderungsanträge — letztere zusammen mit dem Entwurf hochladen, den sie ändern. Die Dokumentart wird aus dem Text erkannt. Bei Mehrfachauswahl wird in der gewählten Reihenfolge nacheinander angewendet.

Die Synopse wird automatisch erstellt und ist ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit; sie ersetzt keine Rechtsberatung. Uneindeutige Änderungsbefehle werden zur manuellen Prüfung markiert statt stillschweigend verworfen. Die gewählten Dateien verlassen Ihren Rechner nicht: Die Auswertung läuft vollständig im Browser, es wird nichts hochgeladen und nichts gespeichert.