Noch keine Dateien? Zwei Beispiele zum Ausprobieren
Das Werkzeug braucht zweierlei: das Stammgesetz in seiner geltenden Fassung und das Änderungsdokument, das es ändert. Beides liegt bei den amtlichen Stellen bereit.
- Die beiden Dateien eines Beispiels herunterladen.
- Sie in die Felder darunter eintragen — das xml.zip so, wie es kommt, ohne Entpacken.
- „Synopse erzeugen“ drücken.
- Verkündetes Änderungsgesetz — Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
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Stammgesetz:
UWG (xml.zip, 22 KB)
Änderung: Drittes Gesetz zur Änderung des UWG, BGBl. 2026 I Nr. 43 (PDF, 0,3 MB)
19 Befehle an 6 Normen, nichts manuell zu prüfen. - Gesetzentwurf — Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
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Stammgesetz:
AGG (xml.zip, 14 KB)
Änderung: Zweites Gesetz zur Änderung des AGG, BT-Drs. 21/6178 (PDF, 0,5 MB)
23 Befehle an 14 Normen, einer zur manuellen Prüfung markiert. Zeigt zugleich, was gälte, wenn der Entwurf so beschlossen würde — der Begründungsteil dahinter erzeugt keine Befehle.
Die Verweise führen zu gesetze-im-internet.de, recht.bund.de und dserver.bundestag.de. Das Werkzeug ruft dort nichts von sich aus ab: Es sieht nur die Dateien, die Sie ihm im Formular übergeben.
Die Synopse wird automatisch erstellt und ist ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit; sie ersetzt keine Rechtsberatung. Uneindeutige Änderungsbefehle werden zur manuellen Prüfung markiert statt stillschweigend verworfen. Die gewählten Dateien verlassen Ihren Rechner nicht: Die Auswertung läuft vollständig im Browser, es wird nichts hochgeladen und nichts gespeichert.