Die Beschlussempfehlung liefert die beschlossene Fassung
Bisher wurde eine Beschlussempfehlung erkannt und mit Begründung übergangen:
Ihre maßgebliche Fassung steht in der zweispaltigen Zusammenstellung, deren
rechte Spalte für sich unlesbar ist. Sie druckt Unverändertes nicht ab,
sondern vermerkt bloß „unverändert“ — und zwar nicht nur je
Gliederungspunkt, sondern auch zeilenweise innerhalb zitierter Blöcke,
weshalb ihre Anführungszeichen nicht aufgehen. Eine Auflösung über die
Gliederungspfade scheitert daran nachweislich (45 statt 117 Befehlen).
Maßgeblich ist die Grundlinie: Beide Spalten sind zeilensynchron gesetzt,
jeder Vermerk steht auf der Höhe der Entwurfszeile, die er meint. Der neue
`ZusammenstellungsLeser` führt sie über Seite und Grundlinie in eine
gemeinsame Lesereihenfolge zusammen und entscheidet dann Zeile für Zeile:
„unverändert“ holt den Wortlaut aus der Entwurfsspalte, „entfällt“ streicht
ihn, sonst gilt die Ausschussspalte. Das Vokabular der rechten Spalte ist
ausgezählt genau zweiteilig — 166-mal „unverändert“, 17-mal „entfällt“.
Dabei meint „unverändert“ den Wortlaut, nicht die Zählung: Streicht der
Ausschuss einen Punkt, rücken die folgenden auf, und sein „5. unverändert“
steht der Entwurfsnummer 6 gegenüber. Die Marke kommt deshalb von rechts,
der Wortlaut von links.
Voraussetzung dafür war, die Geometrie aus dem `FontgroessenFilter`
herauszuführen. Sonst verließ ihn nur das End-X der Zeile; jetzt trägt jede
Zeile Seite, Grundlinie und End-X (`FontgroessenFilter.Zeile`). Die
Metadaten reisen weiterhin im Textstrom mit, statt nebenher gesammelt zu
werden: Nur so ist ihre Zuordnung zu den Zeilen gesichert, denn PDFBox
schreibt Zeilentrenner an mehreren Stellen. Der Schritt ist reine
Umstrukturierung, sämtliche gepinnten Zahlen bleiben unverändert.
Drei Fehler standen im Weg, alle in der Spaltentrennung:
* Der Steg wurde einschließlich der Leerzeichen-Glyphen gemessen, die im
Textstrom fast bis an die nächste Spalte reichen. Ein 7-pt-Steg schrumpfte
so auf 4,7 pt und galt als durchlaufender Text, was in BT-Drs. 20/7619 die
gesperrte Marke des Punktes 14 mitten entzweiriss. Gemessen wird jetzt an
den sichtbaren Zeichen; die Schwelle sinkt von 12 auf 6 pt und liegt damit
belegt zwischen dem schmalsten echten Steg (6,9 pt) und dem breitesten
Wortzwischenraum einer ganzseitenbreiten Zeile (5,4 pt) — in beiden
Belegdokumenten übereinstimmend.
* Gedrehter Text hat Koordinaten in seinem eigenen Bezugssystem. Der
Randvermerk „Vorabfassung – wird durch die lektorierte Fassung ersetzt“
lief mit seiner vermeintlichen Grundlinie quer durch beide Spalten und
zerschnitt deren Zeilenfolge. Beim Spaltenauszug bleibt er nun draußen;
beim ungeteilten entfernt ihn wie bisher der TextBereiniger.
* Die Zeilenenden müssen je Spalte klassifiziert werden, bevor die Spalten
zusammenkommen: Ihre Satzspiegelränder liegen verschieden, in der
gemischten Fassung fände keine ihren eigenen Ausrichtungs-Cluster wieder
und die Silbentrennung bliebe ungeheilt („An- gabe“).
Die Quellenzeile weist die verwendete Spalte als „[Beschlussempfehlung …,
Ausschussfassung]“ aus. Lässt sich die Zusammenstellung nicht auflösen,
wird die Datei nach wie vor mit Begründung übergangen — eine halb
aufgelöste Fassung auszugeben wäre schlimmer als keine.
Zwei Belegfälle: BT-Drs. 20/7619 (GEG) mit 67 angewandten Befehlen, wobei
die Ausschussfassung mehr Befehle trägt als der Regierungsentwurf daneben —
der Ausschuss hat zwei Artikel ergänzt —, und BT-Drs. 19/24334 (Drittes
Bevölkerungsschutzgesetz) mit 47. Der große manuelle Rest hat denselben
Grund wie beim Entwurf: Das Beispiel-XML ist die Urfassung des GEG von 2020,
geändert wird eine Fassung von 2023. Die verbliebenen zwei unerkannten
Befehle gehen auf Setzfehler der amtlichen Drucksache zurück (fehlender
Schlusspunkt, überzähliges Anführungszeichen) und sind zeichengenau so
übernommen.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
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