Support Anhang/Anlage targets, Inhaltsübersicht Angabe commands, and Gliederungs-Überschriften insertion/replacement

Fourth enablement wave: Anhänge/Anlagen resolve as ordinary norm targets with
nested Nummer/Buchstabe block resolution, InhaltsuebersichtAnwender applies
Angabe commands automatically, GliederungsUeberschriften handles inserting and
replacing structural headings, the law's own heading can be recast, and
FontgroessenFilter now determines body text per page instead of document-wide.
Sample data (UWG/AGG/ProdHaftG) now applies with 0 manual cases.

Co-Authored-By: Claude Sonnet 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: I1a76750afbecfa1aae734bcdabc91470a28420ca
diff --git a/README.adoc b/README.adoc
index ac56564..1ba4343 100644
--- a/README.adoc
+++ b/README.adoc
@@ -91,11 +91,26 @@
 folgenden Absätze 8 bis 10 ersetzt“), strukturelle Streichungen ganzer
 Einheiten („§ 9 wird gestrichen“), §- und Gliederungs-Umnummerierungen
 („§ 9a wird zu § 9“, „Der bisherige Abschnitt 2 wird zu Abschnitt 3“),
-das Einfügen/Ersetzen ganzer §-Blöcke sowie Chapeau-Lokatoren („Im
-Satzteil vor Nummer 1 …“). Im amtlichen BGBl-Format werden damit
-praktisch alle Befehle typisiert; Entwürfe (Drucksachen) enthalten
-vereinzelt Sonderfälle, die mit Begründung im Abschnitt *Manuell prüfen*
-der Synopse landen und niemals stillschweigend verworfen werden.
+das Einfügen/Ersetzen ganzer §-Blöcke, Chapeau-Lokatoren („Im
+Satzteil vor Nummer 1 …“), Änderungen an Anhängen und Anlagen („Der
+Anhang wird wie folgt geändert: … Nach Nummer 2 wird die folgende
+Nummer 2a eingefügt“), Angabe-Befehle auf die Inhaltsübersicht (gefasst,
+ersetzt, eingefügt, gestrichen — sie werden auf die
+Inhaltsübersichts-Norm angewandt), das Einfügen und Ersetzen von
+Gliederungs-Überschriften („Nach § 33 werden die folgenden Überschriften
+zu Teil 3 … eingefügt“), Voranstellungen, Mehrfach-Ersetzungs- und
+-Einfügepaare, Verbünde aus Umnummerierung und Folgeänderung („§ 50 wird
+zu § 38 und wird wie folgt geändert“) sowie die Neufassung der
+Gesetzesüberschrift. Die PDF-Aufbereitung toleriert dabei
+Drucksachen-Artefakte (Seitenköpfe und -füße, Vorabfassungs-Wasserzeichen,
+vertauschte oder gerade Anführungszeichen, verklebte Wortgrenzen) und
+bestimmt die Brotschrift seitenweise, sodass auch Ministeriumsentwürfe
+mit gemischten Layouts vollständig extrahiert werden. Auf den
+Beispieldaten werden damit alle Befehle der BGBl-Fassungen und der
+aktuellen Entwürfe angewandt (UWG/AGG/ProdHaftG: 0 manuell); was
+unsicher bleibt — etwa Befehle gegen eine ältere Gesetzesfassung, deren
+Zieltext nicht mehr existiert — landet mit Begründung im Abschnitt
+*Manuell prüfen* der Synopse und wird niemals stillschweigend verworfen.
 
 
 == Running the Tests