Hamburg zählt in Dezimalen und gliedert sein Heft in Paragraphen
Das hamburgische Gesetzblatt bringt zwei Gliederungen, die im übrigen Landesrecht
nicht vorkommen. Die erste: Ein Sammelheft trägt Verkündungen beider Art
nebeneinander — die eine teilt sich in Artikel, die nächste in Paragraphen. Die
§-Teilung erst dann zu versuchen, wenn ein Heft überhaupt keinen Artikel führt, war
darum zu grob; sie ist auch dann zu versuchen, wenn kein Artikel das Stammgesetz
betrifft. Die zweite: Die Befehle sind dezimal gegliedert (6.1, 7.1.1, 7.2.3), wo
die übrigen Blätter a)/aa) setzen. Die Ebene steht dabei in der Zahl selbst, und
weil das Label seine Herkunft schon trägt, wiederholt der Gliederungspfad sie
nicht.
Dazu drei Funde am Satz des Blattes: Es setzt zwischen Paragraphenzeichen und
Nummer ein schmales Leerzeichen, das Javas \s nicht kennt — ohne dessen
Normalisierung ist „§ 1“ dort kein Normkopf, und das ganze Heft bliebe ungelesen.
Es führt seinen Kolumnentitel im Inhaltsstrom, wo er hinter das Zitat eines
Befehls fällt. Und es lässt das Schlusswort der Eingangsformel in die rechte
Spalte fallen, mitten in einen Absatz; die Spalte folgt deshalb fortan ihrer
Grundlinie statt dem Strom — stabil sortiert, im Regelfall folgenlos.
Drei Funde an der Anwendung: Ein Satzzeichen, das an die Stelle eines Wortes
tritt, nimmt dessen Zwischenraum mit (die Umkehrung der schon geregelten Fuge).
Ein Satz, der an eine Aufzählung angefügt wird, gehört dem Absatz und nicht dem
letzten Glied — er tritt auf eine eigene Zeile, und zwar in der Einrückung des
Blockes, denn bündig gesetzt beendete er ihn. Und eine Neufassung, deren
Bezeichnung eine aufsteigende Umnummerierung räumt, tritt hinter diese zurück:
Sonst verlöre die bisherige Nummer 3 ihren Wortlaut und die Umnummerierung
benennte alsdann die neue — ein stiller Verlust.
Zwei Befehle des Heftes bleiben unerkannt, und das ist richtig so: Sie schreiben
„wir die Textstelle … ersetzt“ statt „wird“. Ein Werkzeug, das das errät, läse
morgen auch anderes, was dort nicht steht.
Geprüft: mvnw verify, 425 Tests (zuvor 415), reuse lint 200/200. Hamburg: 21
Befehle gelesen, 17 angewandt, 10 von 14 Normen gleich der amtlichen Nachfassung;
drei der vier Abweichungen liegen an der Vorlage.
Change-Id: Ibc61b4a38d5df5604b8c8efe2d69b7b6d27512d6
diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt
index a497e28..cfe31bc 100644
--- a/FASSUNGEN.txt
+++ b/FASSUNGEN.txt
@@ -21,6 +21,112 @@
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+ Fassung vom 26. August 2026 (vierte Fassung des Tages),
+ zuletzt geändert durch die am 26. August 2026 vorgenommenen Änderungen
+════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════
+
+Hamburg tritt als vierzehntes Land hinzu. Das dortige Gesetzblatt bringt zwei
+Gliederungen, die im übrigen Landesrecht nicht vorkommen: Das Änderungsdokument
+selbst teilt sich in Paragraphen, obgleich dasselbe Heft davor eine Verkündung
+führt, die sich in Artikel teilt; und seine Befehle sind dezimal gegliedert, wo
+die übrigen Blätter Buchstaben setzen. Der Fall hat überdies vier Idiome, drei
+Aufbereitungs- und drei Anwendungsfunde gebracht.
+
+
+Artikel 1
+Aufbereitung des hamburgischen Satzes
+
+(1) Der Textbereiniger (TextBereiniger) normalisiert fortan sämtlichen Leerraum,
+ den Javas Begriff des Leerzeichens nicht kennt (schmal, halbgeviert, geviert
+ und dergleichen). Das Blatt setzt zwischen Paragraphenzeichen und Nummer ein
+ schmales Leerzeichen; ohne dies ist „§ 1“ dort kein Normkopf, und ein ganzes
+ Heft bliebe ungelesen.
+
+(2) Der Kolumnentitel des Blattes („Dienstag, den 26. Mai 2026 149HmbGVBl.
+ Nr. 17“) steht im Inhaltsstrom und fällt hinter das Zitat eines Befehls; er
+ wird wie der Berliner und der thüringische herausgeschnitten.
+
+(3) Die Lesereihenfolge (Lesereihenfolge) ordnet die Zeilen einer Spalte fortan
+ nach ihrer Grundlinie und nicht mehr nach dem Inhaltsstrom. Die Sortierung ist
+ stabil und ändert am Regelfall nichts; im hamburgischen Satz bewahrt sie davor,
+ dass das Schlusswort der Eingangsformel („verordnet:“) mitten in einen Absatz
+ der rechten Spalte fällt und dort ein Wort zerschneidet.
+
+(4) Der Wortbestand, der über Trennstriche vor Großbuchstaben entscheidet, nimmt
+ fortan auch die von Punkten befreite Form eines Wortes auf. Ohne sie fände
+ „(Immo-“ + „WertV)“ seinen Beweis nicht, obgleich das Dokument „ImmoWertV.“
+ wenige Zeilen weiter führt.
+
+
+Artikel 2
+Gliederung und Erkennung
+
+(1) Der Gliederungsscanner (GliederungsScanner) erkennt die Dezimalgliederung
+ („6.1“, „7.1.1“). Die Ebene steht in der Zahl selbst; eröffnet wird eine
+ Unterebene nur unter demjenigen Punkt, dessen Bezeichnung das Label
+ voranstellt. Der Gliederungspfad der Provenienz wiederholt sie nicht.
+
+(2) Die Artikelteilung (AenderungsgesetzParser) versucht die §-Teilung fortan
+ nicht erst dann, wenn ein Heft überhaupt keinen Artikel führt, sondern schon
+ dann, wenn kein Artikel das Stammgesetz betrifft. Ein Sammelheft trägt beide
+ Gliederungen nebeneinander.
+
+(3) Der Befehlserkenner (BefehlErkenner) nimmt vier Nebenformen an: „die
+ Textstelle“ neben „die Wörter“ und „die Angabe“; „hinter“ neben „nach“ (als
+ Ort der Einfügung wie als Wortanker); die subjektlose Anfügung („Es wird
+ folgender Absatz 3 angefügt: „…““), deren Ziel allein aus dem Rahmen folgt;
+ und die Neufassung einer Paragraphenfolge auch mit „und“ statt „bis“ und ohne
+ vorangestelltes „Die“.
+
+
+Artikel 3
+Anwendung
+
+(1) Tritt ein Satzzeichen an die Stelle eines Wortes, so nimmt es dessen
+ Zwischenraum mit („…Aufgaben und“ wird „…Aufgaben,“ und nicht „…Aufgaben ,“).
+ Das ist die Umkehrung der bereits geregelten Fuge.
+
+(2) Ein Satz, der an einen Absatz mit Aufzählung angefügt wird, tritt auf eine
+ eigene Zeile: Er gehört dem Absatz und nicht dem letzten Aufzählungsglied. Er
+ erbt dabei die Einrückung des Blockes, denn die Einrückung trägt die
+ Gliederung; bündig gesetzt beendete er den Block, dem er zugehören soll.
+
+(3) Eine Neufassung, deren Bezeichnung eine aufsteigende Umnummerierung räumt,
+ tritt hinter diese zurück. „Nummer 3 erhält folgende Fassung“ neben „Die
+ bisherige Nummer 3 wird Nummer 4“ meint die ursprüngliche Zählung; liefe die
+ Neufassung zuerst, so verlöre die bisherige Nummer 3 ihren Wortlaut. Die
+ Neufassung findet ihre Bezeichnung alsdann geräumt und bleibt zu Recht liegen;
+ sie als Einfügung zu vollziehen, bleibt einer späteren Welle vorbehalten.
+
+
+Artikel 4
+Beispieldaten und Handbuch
+
+(1) Unter `Hamburg/` treten das Heft Nr. 17/2026, die Ursprungsfassung der
+ Verordnung über den Gutachterausschuss für Grundstückswerte und die amtliche
+ Nachfassung hinzu, nebst Herkunftsnachweis. Die Auszeichnung nach REUSE ist
+ entsprechend ergänzt.
+
+(2) Das Handbuch (README.md) wird geändert: § 7 Absatz 2 um die Nummern 18 und 19
+ (hamburgische Nebenformen, Neufassung einer Paragraphenfolge), § 9 Absatz 1
+ und 2 (unsichtbarer Leerraum, Grundlinien-Ordnung innerhalb der Spalte) und
+ § 13 um einen Absatz 2a. Das Beispieldaten-Verzeichnis
+ (`Landesrecht-Beispiele.adoc`) führt Hamburg als umgesetzt.
+
+
+Schlussbestimmung
+
+Die vorstehenden Änderungen sind durch die Prüfung sämtlicher Testfälle
+(vierhundertfünfundzwanzig an der Zahl, zuvor vierhundertfünfzehn) sowie durch die
+vollständige Erstellung (mvnw verify) bestätigt worden. Der hamburgische Fall
+steht auf einundzwanzig gelesenen und siebzehn angewandten Befehlen; zehn von
+vierzehn Normen gleichen der amtlichen Nachfassung. Von den vier Abweichungen
+liegen drei an der Vorlage: Die Nummern 2 und 3 des Heftes schreiben „wir“ statt
+„wird“, und in § 6 setzt das Gesetzblatt ein Komma nicht, das das Portal führt.
+Die Auszeichnung nach REUSE ist vollständig (200 von 200 Dateien).
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Fassung vom 26. August 2026 (dritte Fassung des Tages),
zuletzt geändert durch die am 26. August 2026 vorgenommenen Änderungen
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