Der Länderkreis schließt sich mit Saarland und Sachsen-Anhalt

Sechzehn Länder hat die Bundesrepublik, vierzehn waren erfaßt. Die beiden
letzten fehlten aus demselben Grund: Ihre Landesrechtsportale führen keine
Fassungsliste, und ohne Vorfassung gibt es keinen Belegfall.

Für das Saarland hilft die Änderungshistorie aus. Weist sie für das fragliche
Jahr genau eine Änderung aus, so ist die Vorfassung die Gesamtausgabe ohne diese
eine. Für das Gesetz über den Saarlandpakt und die Verordnung zu seiner
Ausführung — beide geändert durch das Gesetz Nr. 2211 vom 24. Juni 2026 — ist
das so hergeleitet und aus den Gesetzblättern von 2019, 2020 und 2024 Norm für
Norm gegengeprüft worden: Die Ursprungsfassung nebst den beiden
zwischenzeitlichen Änderungen ergibt genau die heutige Gesamtausgabe. Ein Heft,
zwei Stammwerke, zwei Aufträge; zehn von zehn Normen der Verordnung und
neunzehn von zwanzig des Gesetzes stimmen zeichengenau.

Sachsen-Anhalt bleibt beim rheinland-pfälzischen Weg, und zwar doppelt
begründet: Das Portal führt keine Vorfassung, und das Gesetz- und
Verordnungsblatt des Landes ist überhaupt nicht frei. Frei ist die
Parlamentsdokumentation, weshalb hier die Drucksache 8/6357 des Landtags das
Änderungsdokument ist; aussagekräftig ist allein die Zahl der erschlossenen
Befehle, vierzehn an der Zahl.

Fünf Funde sind allgemein und stehen im Produktivcode: der Kolumnentitel des
saarländischen Amtsblattes; die Aufzählungsmarke, die Kennzeichnung ist und
nicht Wortlaut, sodaß „in Nummer 8 den Punkt ersetzen“ nicht mehr am eigenen
Markenpunkt scheitert; die Artikelwahl bei Ausführungsverordnungen, die ihren
eigenen Namen nicht mehr wegstreicht; die Wortfuge am markerlosen Umbruch, die
der Wortbestand ohne die zeilenletzten Wörter beweist; und die
Buchstabengliederung mit Punkt nebst den kleinen römischen Zahlen, bei denen
„i.“ aus dem Stand der Gliederung entschieden wird.

Nicht selbsttätig verarbeitbar bleiben die auslassende Anfügung, die Anfügung
an die Überschrift des Werkes selbst, der Verbund aus Bereichsumnummerierung
und Wortstreichung sowie die kurze Wortfuge; sie sind im Handbuch und in den
Herkunftsnachweisen als Grenzen benannt.

Die Prüfung geht auf: 456 Testfälle, „mvnw verify“ grün, „reuse lint“ 223 von
223, und der Korpuslauf hält seine Grundlinie bei vierunddreißig Aufträgen,
1429 Befehlen, 1295 angewandt, 661 von 671 gleichen Normen.

Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Claude-Session: https://claude.ai/code/session_014dzFZB6rfFjpVMxhF5mQWN
Change-Id: I046353512a672afda7b908f6aee425e4daba507c
diff --git a/REUSE.toml b/REUSE.toml
index a465b73..9c95a58 100644
--- a/REUSE.toml
+++ b/REUSE.toml
@@ -209,6 +209,19 @@
 SPDX-FileCopyrightText = "Land Rheinland-Pfalz"
 SPDX-License-Identifier = "LicenseRef-AmtlichesWerk"
 
+[[annotations]]
+path = ["src/test/resources/sampledata/Saarland/ABl-2026-31_Saarlandpakt-AendG.pdf"]
+SPDX-FileCopyrightText = "Saarland"
+SPDX-License-Identifier = "LicenseRef-AmtlichesWerk"
+
+# Sachsen-Anhalt gibt sein Gesetz- und Verordnungsblatt nicht frei aus; das
+# Änderungsdokument ist deshalb die Drucksache des Landtags — gleichfalls ein
+# amtliches Werk (§ 5 Absatz 1 UrhG).
+[[annotations]]
+path = ["src/test/resources/sampledata/SachsenAnhalt/Ltg-Drs-8-6357_Fischereigesetz-AendG-Entwurf.pdf"]
+SPDX-FileCopyrightText = "Landtag von Sachsen-Anhalt"
+SPDX-License-Identifier = "LicenseRef-AmtlichesWerk"
+
 
 # ── 5. Selbst abgeleitete Textfassungen und Herkunftsnachweise ───────────────
 #
@@ -234,6 +247,11 @@
   "src/test/resources/sampledata/MecklenburgVorpommern/APOAmtsTA-MV-alt.txt",
   "src/test/resources/sampledata/Hamburg/GAusschV-HH-neu.txt",
   "src/test/resources/sampledata/RheinlandPfalz/UKAPOGS-E3-neu.txt",
+  "src/test/resources/sampledata/Saarland/SPaktG-alt.txt",
+  "src/test/resources/sampledata/Saarland/SPaktG-neu.txt",
+  "src/test/resources/sampledata/Saarland/AusfSPaktGVO-alt.txt",
+  "src/test/resources/sampledata/Saarland/AusfSPaktGVO-neu.txt",
+  "src/test/resources/sampledata/SachsenAnhalt/FischG-LSA-neu.txt",
   "src/test/resources/sampledata/Berlin/ASOG-Bln-neu.txt",
   "src/test/resources/sampledata/Berlin/LAF-ErrG-alt.txt",
   "src/test/resources/sampledata/Berlin/LAF-ErrG-neu.txt",
@@ -268,6 +286,8 @@
   "src/test/resources/sampledata/Hamburg/SOURCES",
   "src/test/resources/sampledata/MecklenburgVorpommern/SOURCES",
   "src/test/resources/sampledata/RheinlandPfalz/SOURCES",
+  "src/test/resources/sampledata/Saarland/SOURCES",
+  "src/test/resources/sampledata/SachsenAnhalt/SOURCES",
   "src/test/resources/sampledata/Hessen/SOURCES",
   "src/test/resources/sampledata/SchleswigHolstein/SOURCES",
   "src/test/resources/sampledata/IfSG/SOURCES",