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  "message": "Das Werkzeug schreibt fortan die Sprache, die es liest\n\nDer Klartext des Landesrechts war Eingabeformat und kein Ausgabeformat. Das\nErzeugnis kannte die fortgeschriebene Fassung — sie steht als vollständiges\nGesetz in der Anwendung —, gab sie aber nur als halbe Spalte einer Synopse\nheraus. Damit fehlte dreierlei: die Kette (Heft auf Heft), die Prüfbarkeit von\naußen (wer gegen die amtliche Nachfassung hält, braucht Text, nicht Auszeichnung)\nund der Rückfluss.\n\nDer LandesRechtTextAusgeber kehrt den LandesRechtTextParser um. Er erfindet\nnichts: Die Abkürzungszeile tritt nur auf, wenn die Quelle eine geführt hat; das\ndoppelte Leerzeichen zwischen Bezeichnung und Überschrift ist kanonisch, weil an\nihm der Lader den Normkopf vom angeklebten Querverweis scheidet; die Nummer einer\nAnlage erscheint als „Nummer 6“, weil die vorangehende Anlagen-Norm den Bezug\nschon herstellt. Zwei Grenzen des Formats sind im Quelltext benannt: Der Normkopf\neiner Anlage nimmt keinen Titel auf, und eine Gliederungseinheit hinter der\nletzten Norm des Textteils hat keinen anderen Ort als eben diesen.\n\nDer Beleg ist nicht der Augenschein, sondern der Rundlauf: Was der Ausgeber\nschreibt, muss der Lader wieder zu demselben Gesetz lesen. Geprüft wird das an\nsämtlichen dreiundzwanzig Klartext-Stammfassungen des Beispielkorpus.\n\nDer Rundlauf hat sogleich einen Mangel des Lesers aufgedeckt. Eine nummerierte\nZeile gilt als Unter-Überschrift, wenn ihr eine weitere Überschrift folgt — als\nsolche zählten aber nur drei der fünf Formen. Der sächsischen Katalogzeile\n„1. Januar 2023 …“ folgt „Unterabschnitt 12 …“, und das ist ebenso eine\nÜberschrift wie ein Normkopf. Die arabische und die ordinalwörtliche Form treten\nhinzu.\n\nGeprüft: 373 Tests (zuvor 350), darunter dreiundzwanzig Rundläufe; kein\nAkzeptanzfall ist zurückgefallen.\n\nChange-Id: I6bdacae8638a894ca9ba0a01f1865e0c93e9718c\n",
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