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  "message": "Die Eingabe darf eine Anschrift sein\n\nDas Handbuch verlangte, jede Eingabe als Datei bereitzuhalten. Für das Bundesrecht\nwar das eine Zumutung: Die Anschrift des Norm-XML folgt aus der Abkürzung des\nGesetzes, und wer sie von Hand herunterlädt, verrichtet eine Arbeit, die das\nErzeugnis selbst verrichten kann.\n\nDer neue Bezug nimmt einen Dateipfad, eine Anschrift oder die Kurzform\n„gii:\u003cKennung\u003e“ und gibt eine Quelle zurück. Die Kennung ist die klein geschriebene\nAbkürzung, in der jedes andere Zeichen als Buchstabe, Ziffer und Bindestrich zum\nUnterstrich wird; führt sie ins Leere, so wird im Verzeichnis des Portals\nnachgeschlagen, denn dass das UWG dort „uwg_2004“ heißt, kann niemand wissen. Bleibt\nes mehrdeutig, so wird nicht geraten, sondern aufgezählt. Die vorhandene Datei behält\nden Vorrang: Wer eine Datei „gii:etwas“ nennt, meint sie.\n\nZwei Kleinigkeiten, die das Werkzeug erst brauchbar machen: Der Zwischenspeicher ist\neine Bequemlichkeit und keine Bedingung — ist das Heimatverzeichnis schreibgeschützt,\nso wird eben jedes Mal geladen. Und ein Vermittler wird aus HTTPS_PROXY samt Kennung\nübernommen; die Laufzeit liest das nicht von sich aus, obgleich es auf der\nKommandozeile die gewohnte Angabe ist und in einer Behörde jeder Weg darüber führt.\n\nDer Bezug gehört allein der Befehlszeile. Die Pipeline kennt weiterhin nur Name und\nBytes, und die Browserfassung rührt ihn nicht an.\n\nGeprüft: mvnw verify, 415 Tests (zuvor 406), reuse lint 196/196. Von Hand belegt ist\nder Lauf ganz ohne Datei — „gii:UWG 2004“ nebst der Drucksache 21/1855 von\ndserver.bundestag.de, zwanzig Befehle angewandt; die Synopse aus „gii:UWG 2004“\ngleicht bis auf den Quellennamen zeichengenau der aus der örtlichen XML-Datei.\n\nChange-Id: I935efb19a5777fc8dd08c96ff44376b65fb7211b\n",
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