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  "message": "Die Einrückung trägt die Gliederung, nicht bloß das Satzbild\n\nDie vorangegangene Fassung hatte zwei Mängel festgehalten, aber nicht behoben:\nDer Block aus „Nach Nr. 4 werden die folgenden Nrn. 5 bis 7 eingefügt“ trat ans\nEnde des Absatzes statt hinter die Nr. 4, und die Heilung des Weißraums nach\neiner Streichung verkürzte die Einrückung der Aufzählungszeilen. Beide wiegen\nschwerer als alles sonst Offene, denn sie führen zu einem falschen Ergebnis,\nohne es anzuzeigen: Der Befehl gilt als angewandt, der Abschnitt „Manuell\nprüfen“ schweigt, und allein der Wortlaut weicht ab. Damit war das Leitprinzip\ndes Erzeugnisses an dieser Stelle verfehlt.\n\nBei der Behebung hat sich ergeben, dass die beiden nicht nebeneinanderstanden,\nsondern eine Ursache teilten. Die Neufassung einer Nummer oder eines Buchstabens\nsetzte ihren Wortlaut ohne Einrückung, also in die erste Spalte. Der Zeilenblock\neiner Aufzählungsmarke reicht aber so weit, wie tiefer eingerückt wird; eine in\nder ersten Spalte stehende Zeile nimmt daher den gesamten Rest des Absatzes als\nihre Kindzeilen an. Der nachfolgende Einfügebefehl fand seinen Anker mithin am\nEnde des Absatzes und stand richtig, wo er falsch stand. Die Einrückung ist im\nkanonischen Klartext kein Satzbild, sondern die Zugehörigkeit einer Zeile zu\nihrer Einheit; die Neufassung setzt sie nunmehr wie die Ersetzung, und die\nHeilung nach einer Streichung glättet allein die Naht, an der Text\nherausgenommen wurde.\n\nDie zeilenweise Gegenprobe an der amtlichen Nachfassung hat darüber hinaus zwei\nAbweichungen gezeigt, die keine Mängel der Reihenfolge waren. Zum einen hielt\nder leere Platzhalter „7. (aufgehoben)“ eine Bezeichnung, die der eingefügte\nBlock neu vergibt; er weicht fortan, wie er es bei der Umnummerierung auf eine\nweggefallene Bezeichnung längst tut. Verdrängt wird dabei nur ein Platzhalter,\nniemals ein Wortlaut — der Platzhalter des Absatzes 2, den kein Befehl anrührt,\nbleibt stehen. Zum anderen führt der Satz des Gesetzblatts zwischen der Marke\neiner Aufzählungszeile und ihrem Text die Tabulatorspalte des Setzers, der\nkanonische Klartext dagegen ein Leerzeichen; ohne dessen Rückführung trügen\ngerade die neu gesetzten Zeilen ein anderes Satzbild als die unberührten.\n\nArtikel 56 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes gleicht damit in Aufbau und\nWortlaut der amtlichen Nachfassung. Die beiden Zusicherungen des\nAkzeptanztests, die den Mangel festhielten, sind umgekehrt; drei Prüfungen der\nzugrunde liegenden Regeln treten hinzu. Dreihundertfünfzehn Testfälle bestehen,\nund keine der gepinnten Zahlen der übrigen Belegfälle hat sich geändert. Die\nBrowserfassung ist übersetzt worden und bleibt auslieferbar; ihr Lauf im Browser\nist mangels verbundener Erweiterung nicht in Augenschein genommen worden.\n\nCo-Authored-By: Claude Opus 5 \u003cnoreply@anthropic.com\u003e\nChange-Id: I89b2fafa3e2185dbd6abfe0aa6b7bbbd04f6828f\n",
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